POLITIK PARTEIEN PARTEIENFÖRDERUNG AUF BUNDESEBENE
Text der Anfrage gerichtet an die
Klubobmänner Illedits (SPÖ) und Strommer (ÖVP) Per Mail gesendet am: 12. 12. 2012 |
Sehr geehrter Herr Klubobmann ......! Im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum Sie in Ihrem Antrag betreffend § 2 (Höhe der Unterstützung) zum Bgdl.LKFinG nicht einen konkreter Eurobetrag inkl. Indexbindung, sondern die verschlüsselte Regelung: §2 (1) Den Klubs der im Landtag vertretenen Parteien steht als Gesamtunterstützung der Jahresbruttobezug einschließlich der Sonderzahlungen von je neun Vertragsbediensteten des Landes nach Entlohnungsschema I der Entlohnungsgruppe a, Entlohnungsstufe 20 sowie der Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 20 zu eingebracht haben. Wir ersuchen Sie daher, · uns den Grund für diese Form der Klubförderungs-Berechnung zu nennen. Wir werden Ihre Antwort unseren SchülerInnen im Unterricht und online bekannt geben · uns eine Linkadresse zu übermitteln, die zu den entsprechenden Gehaltstabellen führt, damit im Unterricht die Klubförderung berechnet und mit anderen Landtagen verglichen werden kann. Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden. Dieses Schreiben und Ihre Antwort werden auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht. |
Antworten:
1. Antwort der ÖVP am 18. Dez. - Verfasst vom Klubsekretär
Herrn
Peter Opitz: |
Im Auftrag von Klubobmann Ing. Rudolf
Strommer darf ich folgende Antwort auf die Ihre Frage übermitteln: Nach dem Entfall der Bestimmungen über die Klubförderung im neuen Parteienförderungsgesetz, wurden neue Bestimmungen über die Klubförderung erlassen. In Anlehnung an das Klubfinanzierungsgesetz des Bundes, ist vorgesehen, dass sich die Gesamthöhe des Klubförderungsbetrages aus den Gehältern von Vertragsbediensteten des Landes der Entlohnungsgruppen a, b , c errechnet (je neun a-, b- und c-Bedienstete). Dies erspart komplexe, eigenständige Indexanpassungsregeln. Allfällige Erhöhungen werden nur im Rahmen der Personalkosten vorgenommen. Hier der Link zum Landesvertragsbedienstetengesetz: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000173 |
2. Antwort der SPÖ am 19. Dez. -
Verfasst vom Klubsekretär Herrn Michael Winter: |
Zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben
soll den Klubs Unterstützung zur Deckung der daraus erwachsenden Kosten (zB
für die geordnete Geschäftsführung, Informationsbeschaffung, Abhaltung von Tagungen, Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen, Heranziehung von Experten, Ehrungen, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) gewährt werden. Die Berechnung der Höhe der Klubförderung wurde der Regelung des Bundes (Klubfinanzierungsgesetz 1985) nachgebildet. Die entsprechenden Gehaltstabellen wurden im Landesvertragsbedienstetengesetz kundgemacht. Beide Normen übermittle ich in aktueller Fassung als Beilage. Das Gesetz vom 6. Dezember 2012 über die Förderungen des Landes Burgenland für im Landtag von Burgenland vertretene politische Parteien (Burgenländisches Parteien-Förderungsgesetz 2012 - Bgld. PaFöG 2012) wurde unter LGBl. Nr. 78/2012 kundgemacht. |
Text der Anfrage gerichtet an
Landtagspräsident Lobnig, BZÖ-Klubobmann Darmann, SPÖ-Klubobmann Rohr. Per Mail gesendet am: 12. 12. 2012 |
Sehr geehrter Herr ...! Im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum nicht ein konkreter Eurobetrag inkl. Indexsteigerung, sondern die verschlüsselte Regelung: (2) Die Höhe des Sockelbetrags ergibt sich für jeden Landtagsklub aus der Vervielfältigung des Zwölffachen des Monatsentgeltes auf das Vertragsbedienstete des Landes des Entlohnungsschemas I (ohne Zulagen), Entlohnungsgruppe b, Entlohnungsstufe 18 nach dem Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994, in seiner jeweils geltenden Fassung, im Jahre eines Kalenderjahres Anspruch haben, mit der Zahl zwei. (3) Die Höhe des Steigerungsbetrages ergibt sich für jeden Landtagsklub aus der Vervielfältigung des Vierzehnfachen des Monatsentgeltes nach Abs. 2 in doppelter Höhe mit der Zahl ihrer im Landtag vertretenen Mitglieder. getroffen wurde. Wir ersuchen Sie daher,
Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden. Dieses Schreiben und Ihre Antwort werden auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht. |
Antworten: |
Text der Anfrage gerichtet an den
Landtagspräsidenten Illmer und die Klubobleute Meisl (SPÖ), Rogatsch
(ÖVP), Schnell (FPÖ), Schwaighofer (GRÜNE) Per Mail gesendet am: 12. 12. 2012 |
Sehr geehrter Herr / Frau ....! Im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum nicht ein konkreter Eurobetrag inkl. Indexbindung, sondern die verschlüsselte Regelung:
Die Landtagsklubs erhalten laut § 10 (1)
a) monatlich 2.190,- € / Mandat und laut § 10 (1) b) vierteljährlich
einen, in § 10 Abs. 3 detailliert angeführten Jahresbetrag, der wie folgt
ermittelt wird: beschlossen wurde. Wir ersuchen Sie daher, · uns den Grund für diese Form der Klubförderungs-Berechnung zu nennen. Wir werden Ihre Antwort unseren SchülerInnen im Unterricht und online bekannt geben · uns eine Linkadresse zu übermitteln, die zu den entsprechenden Gehalts- und Zulagentabellen führt, damit im Unterricht die Klubförderung berechnet und mit anderen Landtagen verglichen werden kann. Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden. Dieses Schreiben und Ihre Antwort werden auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht. |
Antworten: |
Text der Anfrage gerichtet an die
Landtagspräsidentin Nußbaumer und die Klubobmänner Frühstück (ÖVP), Egger
(FP), Rauch (GRÜNE) Per Mail gesendet am: 12. 12. 2012 |
Sehr geehrte Frau / Herr ...! Im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum nicht ein konkreter Eurobetrag inkl. Indexbindung, sondern die verschlüsselte Regelung: §7 (1) Jede Landtagsfraktion (…) hat Anspruch auf die Gewährung von Geldmitteln nach Maßgabe der folgenden Absätze. Als Berechnungsgrundlage gilt dabei das aktuelle Gehalt eines Landesbediensteten der Gehaltsklasse 17, Gehaltsstufe, Gehaltsstufe 3, samt besonderen Zulagen, Teuerungszulagen und entsprechenden Sonderzahlungen. beschlossen wurde. Wir ersuchen Sie daher, · uns den Grund für diese Form der Klubförderungs-Berechnung zu nennen. Wir werden Ihre Antwort unseren SchülerInnen bekannt geben · uns eine Linkadresse zu übermitteln, die zu den entsprechenden Gehalts- und Zulagentabellen führt, damit im Unterricht die Klubförderung berechnet und mit anderen Landtagen verglichen werden kann. Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden. Dieses Schreiben und Ihre Antwort werden auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht. |
Antworten:
1. Nach wenigen Stunden kam die Antwort der
FPÖ - Verfasst von der Klubdirektorin Frau
Petra Mayer: |
Im Auftrag von KO Egger darf ich Ihnen Ihre Anfrage beantworten: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Klubförderung in Vorarlberg sich im Österreich weiten Vergleich eher im unteren Bereich bewegt. Der Grund für diese Berechnung liegt meinen Informationen darin, dass ein Mitarbeiter pro Klub nach 8 Jahren im Dienst in den Landesdienst übernommen wird und die Berechnungsgrundlage dafür dann um 100 % - also um das Basisgehalt – gekürzt wird. Das Basisgehalt beträgt für das Jahr 2012 Euro 4.515,05. |
2. Tags darauf kam die Antwort der
GRÜNEN - Verfasst vom Klubdirektor Herrn
Ekkehard Muther: |
... laut Auskunft der
Gehaltsbemessungsstelle des Landes Vorarlberg beträgt die als
Berechnungsgrundlage für die Fraktionsförderung definierte Gehaltsklasse
heuer € 3.878,22 und nächstes Jahr € 3.960,30.
Die Gehaltstabellen des Landes sind auf der
Homepage des Landes nicht abrufbar.
Warum die Regelung so ist und nicht etwa
eine bestimmte Summe festgelegt wird, ist nirgendwo explizit
nachvollziehbar. Mit ein wenig Phantasie kann der Grund wohl
erraten werden: Auf diese Weise ist die Summe nicht einfach einsehbar.
Und es gibt keine jährlichen Diskussionen über die Erhöhung der
Fraktionsförderung, weil diese mit dem Gehaltsabschluss der
Landesbediensteten implizit mitentschieden wird. ...
|
3. Ebenfalls innerhalb von 24
Stunden antwortete für den ÖVP Landtagsklub Herr
Landtagsabgeordneter Mag. Albert Hofer: |
... Die Klubförderung war bisher (1984-2012)
in der Landtagsgeschäftsordnung geregelt und hatte den analogen
Regelungsinhalt. Lediglich die Bemessungsgrundlage orientierte sich am
Gehalt eines Landesbeamten der Dienstklasse VI, Gehaltsstufe 4 zuzüglich
Sonderzahlungen und Indexanpassung. Ab 1.1.2013 ist die Klubfinanzierung als sogenannte Fraktionsförderung im neuen Parteiengesetz geregelt (§7). Bemessungsgrundlage ist nun das Gehalt eines Landesbediensteten der Gehaltsklasse 17, Gehaltsstufe 3, samt besonderen Zulagen, Teuerungszulagen und entsprechenden Sonderzahlungen. Gehaltsklasse 17, Gehaltsstufe 3 (2013): 3.960,03 Die Zahl wird sich künftig um jenen Prozentsatz erhöhen, den die Landesbediensteten bei der jährlichen Indexanpassung erhalten. (Zur Info: Die Indexanpassung auf 2013 beträgt 1,8% + 12,00 Euro und ist bei den angeführten 3.960,03 bereits includiert). ... |
4. Am 19. 12. antwortete die Landtagspräsidentin, Frau Doktor Gabriele Nußbaumer: |
... ich kann mir gut vorstellen, dass diese Form der Berechnung bei Ihnen und Ihren Schülerinnen und Schülern für eine gewisse Verwirrung sorgt. Bereits in den vorangegangenen Regelungen des geltenden Parteienförderungsgesetzes (das war § 6 der Geschäftsordnung des Landtags) war an eine bestimmte Gehaltsklasse und Gehaltsstufe eines Landesbeamten angeknüpft worden. Eine derartige Form der Berechnungsgrundlage für bestimmte Summen ist an sich im Landesrecht nicht unüblich. Im neuen Parteienförderungsgesetz ist diese Regelung daher im Grundsatz übernommen wurden, es wurde lediglich statt wie bisher an einer Landesbeamten des alten Gehaltsschema an einen Landesbediensteten im neuen Gehaltsschema angeknüpft. In den Erläuterungen zu diesem Gesetz ist übrigens angeführt (S. 10), dass sich der angesprochene Gehalt eines Landesangestellten im Jahr 2012 auf € 4.524,59 beläuft. Hier lasse ich Ihnen die aktuelle Summen der Klubförderung im Vorarlberger Landtag zukommen, aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Parteien: Gesamtsumme monatlich € 65.287,63, davon ÖVP 22.981,60, FPÖ € 13.409,70, Grüne € 16.705,69, SPÖ € 12.190,64. Ich muss Sie allerdings darauf aufmerksam machen, dass die Summen deshalb sehr unterschiedlich sind, weil bei den Fraktionen in unterschiedlichem Ausmaß Personen tätig sind, die sich im Landesdienst befinden (siehe den § 7 Abs. 2 letzter Satz des Parteienförderungsgesetzes). ... |
2014 - eine Neuregelung der Klubförderung
war am 1. 1. 2014 in Kraft getreten - ersuchten wir Frau
Vizebürgermeisterin RENATE BRAUNER per Mail (gesendet am 7. 1. 2014) um
Infos wie unten angeführt. |
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin,
im
Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen -
ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at)
– beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum nicht
ein konkreter Eurobetrag wie z. B. im Bundesland NÖ (NÖ
Parteienfinanzierungsgesetz 2012 § 3 (2)), sondern die im
GR-Beschluss vom 14. 12. 2012 festgehaltene Regelung:
Für Räumlichkeiten, welche von der Gemeinde
den Klubs zur Verfügung gestellt, von diesen aber nicht genutzt werden,
erhalten die Klubs seit 1. 1. 2014
Abschlagszahlungen [§ 1 (3)]
......... zur Anwendung kommt.Wir ersuchen Sie daher, uns
Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden. Dieses Schreiben ist und Ihre Antwort wird auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen - Renate + Ernst Frey |
Am 21. 1. 2014 antwortete Frau Andrea Grohs (Büro der Vizebürgermeisterin): |
Sehr geehrter Herr Frey, Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Mag. Renate Brauner, hat Ihre E-Mail vom 7. Jänner 2014, zuständigkeitshalber an die Magistratsabteilung 5 – Finanzwesen (MA 5) weitergeleitet und die MA 5 beauftragt, Ihr Anliegen einer Überprüfung zu unterziehen. Bis dahin darf ich Sie noch um etwas Geduld ersuchen. Freundliche Grüße |
Am 27. 2. 2014 schrieb uns die MA 1 |
... Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen
Folgendes mitteilen: Die Methode der Klubförderungsberechnung erfolgt in Anlehnung an die dienst- und besoldungsrechtlichen Strukturen der Wiener Stadtverwaltung. Die jeweils aktuellen Gehaltstabellen sind unter dem Link http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/d0400000.pdf abrufbar. Im Voranschlag ist die Klubförderung auf
Ansatz 0001 "Vertretung der Stadt Wien (MA 1 - BA 1)", Post 757 "Laufende
Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck" zu finden. |
Letzte Aktualisierung: 2. März 2014