POLITIK    PARTEIEN    PARTEIENFÖRDERUNG AUF BUNDESEBENE

Burgenländischer Landtag - Klubförderung

Text der Anfrage gerichtet an die Klubobmänner Illedits (SPÖ) und Strommer (ÖVP)
Per Mail gesendet am: 12. 12. 2012
 

Sehr geehrter Herr Klubobmann ......!

Im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum Sie in Ihrem Antrag betreffend § 2 (Höhe der Unterstützung) zum Bgdl.LKFinG nicht einen konkreter Eurobetrag inkl. Indexbindung, sondern die verschlüsselte Regelung:

§2 (1) Den Klubs der im Landtag vertretenen Parteien steht als Gesamtunterstützung der Jahresbruttobezug einschließlich der Sonderzahlungen von je neun Vertragsbediensteten des Landes nach Entlohnungsschema I der Entlohnungsgruppe a, Entlohnungsstufe 20 sowie der Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 20 zu

eingebracht haben.

Wir ersuchen Sie daher,

·         uns den Grund für diese Form der Klubförderungs-Berechnung zu nennen. Wir werden Ihre Antwort unseren SchülerInnen im Unterricht und online bekannt geben

·         uns eine Linkadresse zu übermitteln, die zu den entsprechenden Gehaltstabellen führt, damit im Unterricht die Klubförderung berechnet und mit anderen Landtagen verglichen werden kann.

Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden.

Dieses Schreiben und Ihre Antwort werden auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht.


Antworten:

1. Antwort der ÖVP am 18. Dez. - Verfasst vom Klubsekretär Herrn Peter Opitz:
 

Im Auftrag von Klubobmann Ing. Rudolf Strommer darf ich folgende Antwort auf die Ihre Frage übermitteln:

Nach dem Entfall der Bestimmungen über die Klubförderung im neuen Parteienförderungsgesetz, wurden neue Bestimmungen über die Klubförderung erlassen. In Anlehnung an das Klubfinanzierungsgesetz des Bundes, ist vorgesehen, dass sich die Gesamthöhe des Klubförderungsbetrages aus den Gehältern von Vertragsbediensteten des Landes der Entlohnungsgruppen a, b , c errechnet (je neun a-, b- und c-Bedienstete). Dies erspart komplexe, eigenständige Indexanpassungsregeln. Allfällige Erhöhungen werden nur im Rahmen der Personalkosten vorgenommen.

Hier der Link zum Landesvertragsbedienstetengesetz: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000173
 

2. Antwort der SPÖ am 19. Dez. - Verfasst vom Klubsekretär Herrn Michael Winter:
 

Zur Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben soll den Klubs Unterstützung zur Deckung der daraus erwachsenden Kosten (zB für die geordnete Geschäftsführung,
Informationsbeschaffung, Abhaltung von Tagungen, Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen, Heranziehung von Experten, Ehrungen, Öffentlichkeitsarbeit, etc.) gewährt werden.

Die Berechnung der Höhe der Klubförderung wurde der Regelung des Bundes (Klubfinanzierungsgesetz 1985) nachgebildet.
Die entsprechenden Gehaltstabellen wurden im Landesvertragsbedienstetengesetz kundgemacht.
Beide Normen übermittle ich in aktueller Fassung als Beilage.

Das Gesetz vom 6. Dezember 2012 über die Förderungen des Landes Burgenland für im Landtag von Burgenland vertretene politische Parteien (Burgenländisches Parteien-Förderungsgesetz 2012 - Bgld. PaFöG 2012) wurde unter LGBl. Nr. 78/2012 kundgemacht.
 
 

 

Kärntner Landtag - Klubförderung

Text der Anfrage gerichtet an Landtagspräsident Lobnig, BZÖ-Klubobmann Darmann, SPÖ-Klubobmann Rohr.
Per Mail gesendet am: 12. 12. 2012
 

Sehr geehrter Herr ...!

Im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen  - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum nicht ein konkreter Eurobetrag inkl. Indexsteigerung, sondern die verschlüsselte Regelung: 

(2) Die Höhe des Sockelbetrags ergibt sich für jeden Landtagsklub aus der Vervielfältigung des Zwölffachen des Monatsentgeltes auf das Vertragsbedienstete des Landes des Entlohnungsschemas I (ohne Zulagen), Entlohnungsgruppe b, Entlohnungsstufe 18 nach dem Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994, in seiner jeweils geltenden Fassung, im Jahre eines Kalenderjahres Anspruch haben, mit der Zahl zwei. 

(3) Die Höhe des Steigerungsbetrages ergibt sich für jeden Landtagsklub aus der Vervielfältigung des Vierzehnfachen des Monatsentgeltes nach Abs. 2 in doppelter Höhe mit der Zahl ihrer im Landtag vertretenen Mitglieder.

getroffen wurde.

 Wir ersuchen Sie daher,

  • uns den Grund für diese Form der Klubförderungs-Berechnung zu nennen. Wir werden Ihre Antwort unseren Schülern bekannt geben
  • uns eine Linkadresse zu übermitteln, die zu den entsprechenden Gehaltstabellen führt.

Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden.

Dieses Schreiben und Ihre Antwort werden auf  unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht.


Antworten:

 

Salzburger Landtag - Klubförderung

Text der Anfrage gerichtet an den Landtagspräsidenten Illmer und die Klubobleute Meisl (SPÖ), Rogatsch (ÖVP), Schnell (FPÖ), Schwaighofer (GRÜNE)
Per Mail gesendet am: 12. 12. 2012
 

Sehr geehrter Herr / Frau ....!

Im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum nicht ein konkreter Eurobetrag inkl. Indexbindung, sondern die verschlüsselte Regelung:

Die Landtagsklubs erhalten laut § 10 (1) a) monatlich 2.190,- € / Mandat und laut § 10 (1) b) vierteljährlich einen, in § 10 Abs. 3 detailliert angeführten Jahresbetrag, der wie folgt ermittelt wird:
 
 
Der Jahresbetrag der Leistungen nach Abs. 1 lit. b berechnet sich nach der Stärke der Landtagspartei bzw. des Landtagsklubs und nach den durchschnittlichen jährlichen Bruttopersonalkosten der in Landesratsbüros in vergleichbarer Verwendung befindlichen Landesvertragsbediensteten der folgenden Entlohnungsgruppen:
 für Landtagsparteien mit bis zu zwei Abgeordneten         1b   1c
 für Landtagsklubs mit drei oder vier Abgeordneten     1a  1b   1c
 für Landtagsklubs mit fünf bis acht Abgeordneten      2a  1b   1,5c
 für Landtagsklubs mit neun bis zwölf Abgeordneten   3a  1b   1c
 für Landtagsklubs mit mehr als zwölf Abgeordneten   3a  1b   1,5c

beschlossen wurde.

Wir ersuchen Sie daher,

·         uns den Grund für diese Form der Klubförderungs-Berechnung zu nennen. Wir werden Ihre Antwort unseren SchülerInnen im Unterricht und online bekannt geben

·         uns eine Linkadresse zu übermitteln, die zu den entsprechenden Gehalts- und Zulagentabellen führt, damit im Unterricht die Klubförderung berechnet und mit anderen Landtagen verglichen werden kann.

Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden.

Dieses Schreiben und Ihre Antwort werden auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht.


Antworten:

 

Vorarlberger Landtag - Klubförderung

Text der Anfrage gerichtet an die Landtagspräsidentin Nußbaumer und die Klubobmänner Frühstück (ÖVP), Egger (FP), Rauch (GRÜNE)
Per Mail gesendet am: 12. 12. 2012
 

Sehr geehrte Frau / Herr ...!

Im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum nicht ein konkreter Eurobetrag inkl. Indexbindung, sondern die verschlüsselte Regelung:

§7 (1) Jede Landtagsfraktion (…) hat Anspruch auf die Gewährung von Geldmitteln nach Maßgabe der folgenden Absätze. Als Berechnungsgrundlage gilt dabei das aktuelle Gehalt eines Landesbediensteten der Gehaltsklasse 17, Gehaltsstufe, Gehaltsstufe 3, samt besonderen Zulagen, Teuerungszulagen und entsprechenden Sonderzahlungen.

beschlossen wurde.

Wir ersuchen Sie daher,

·         uns den Grund für diese Form der Klubförderungs-Berechnung zu nennen. Wir werden Ihre Antwort unseren SchülerInnen bekannt geben

·         uns eine Linkadresse zu übermitteln, die zu den entsprechenden Gehalts- und Zulagentabellen führt, damit im Unterricht die Klubförderung berechnet und mit anderen Landtagen verglichen werden kann.

Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden.

Dieses Schreiben und Ihre Antwort werden auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht.


Antworten:

1. Nach wenigen Stunden kam die Antwort der FPÖ - Verfasst von der Klubdirektorin Frau Petra Mayer:
 

Im Auftrag von KO Egger darf ich Ihnen Ihre Anfrage beantworten:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Klubförderung in Vorarlberg sich im Österreich weiten Vergleich eher im unteren Bereich bewegt. Der Grund für diese Berechnung liegt meinen Informationen darin, dass ein Mitarbeiter pro Klub nach 8 Jahren im Dienst in den Landesdienst übernommen wird und die Berechnungsgrundlage dafür dann um 100 % - also um das Basisgehalt – gekürzt wird. Das Basisgehalt beträgt für das Jahr 2012 Euro 4.515,05.

 

2. Tags darauf  kam die Antwort der GRÜNEN - Verfasst vom Klubdirektor Herrn Ekkehard Muther:
Die Unterstreichungen hat WEBSCHOOL vorgenommen
 

... laut Auskunft der Gehaltsbemessungsstelle des Landes Vorarlberg beträgt die als Berechnungsgrundlage für die Fraktionsförderung definierte Gehaltsklasse heuer € 3.878,22 und nächstes Jahr € 3.960,30.
Die Gehaltstabellen des Landes sind auf der Homepage des Landes nicht abrufbar.
Warum die Regelung so ist und nicht etwa eine bestimmte Summe festgelegt wird, ist nirgendwo explizit nachvollziehbar. Mit ein wenig Phantasie kann der Grund wohl erraten werden: Auf diese Weise ist die Summe nicht einfach einsehbar. Und es gibt keine jährlichen Diskussionen über die Erhöhung der Fraktionsförderung, weil diese mit dem Gehaltsabschluss der Landesbediensteten implizit mitentschieden wird. ...
 

3. Ebenfalls innerhalb von 24 Stunden antwortete für den ÖVP Landtagsklub Herr Landtagsabgeordneter Mag. Albert Hofer:
 

... Die Klubförderung war bisher (1984-2012) in der Landtagsgeschäftsordnung geregelt und hatte den analogen Regelungsinhalt. Lediglich die Bemessungsgrundlage orientierte sich am Gehalt eines Landesbeamten der Dienstklasse VI, Gehaltsstufe 4 zuzüglich Sonderzahlungen und Indexanpassung.
Ab 1.1.2013 ist die Klubfinanzierung als sogenannte Fraktionsförderung im neuen Parteiengesetz geregelt (§7). Bemessungsgrundlage ist nun das Gehalt eines Landesbediensteten der Gehaltsklasse 17, Gehaltsstufe 3, samt besonderen Zulagen, Teuerungszulagen und entsprechenden Sonderzahlungen.

Gehaltsklasse 17, Gehaltsstufe 3 (2013): 3.960,03
Die Zahl wird sich künftig um jenen Prozentsatz erhöhen, den die Landesbediensteten bei der jährlichen Indexanpassung erhalten. (Zur Info: Die Indexanpassung auf 2013 beträgt 1,8% + 12,00 Euro und ist bei den angeführten 3.960,03 bereits includiert). ...

4. Am 19. 12. antwortete die Landtagspräsidentin, Frau Doktor Gabriele Nußbaumer:
 

... ich  kann mir gut vorstellen, dass diese Form der Berechnung bei Ihnen und Ihren Schülerinnen und Schülern für eine gewisse Verwirrung sorgt. 

Bereits in den vorangegangenen Regelungen des geltenden Parteienförderungsgesetzes (das war § 6 der Geschäftsordnung des Landtags) war an eine bestimmte Gehaltsklasse und Gehaltsstufe eines Landesbeamten angeknüpft worden. Eine derartige Form der Berechnungsgrundlage für bestimmte Summen ist an sich im Landesrecht nicht unüblich. Im neuen Parteienförderungsgesetz ist diese Regelung daher im Grundsatz übernommen wurden, es wurde lediglich statt wie bisher an einer Landesbeamten des alten Gehaltsschema an einen Landesbediensteten im neuen Gehaltsschema angeknüpft.

In den Erläuterungen zu diesem Gesetz ist übrigens angeführt (S. 10), dass sich der angesprochene Gehalt eines Landesangestellten im Jahr 2012 auf  € 4.524,59 beläuft.

Hier lasse ich Ihnen die aktuelle Summen der Klubförderung im Vorarlberger Landtag zukommen, aufgeschlüsselt auf die verschiedenen Parteien:

Gesamtsumme monatlich € 65.287,63, davon ÖVP 22.981,60, FPÖ € 13.409,70, Grüne € 16.705,69, SPÖ € 12.190,64.

Ich muss Sie allerdings darauf aufmerksam machen, dass die Summen deshalb sehr unterschiedlich sind, weil bei den Fraktionen in unterschiedlichem Ausmaß Personen tätig sind, die sich im Landesdienst befinden (siehe den § 7 Abs. 2 letzter Satz des Parteienförderungsgesetzes). ...

 

 

Wiener Landtag - Klubförderung + Parteienförderung

2014 - eine Neuregelung der Klubförderung war am 1. 1. 2014 in Kraft getreten - ersuchten wir Frau Vizebürgermeisterin RENATE BRAUNER per Mail (gesendet am 7. 1. 2014) um Infos wie unten angeführt.
 
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin,
 
im Unterrichtsgegenstand „Politische Bildung“ ist unseren SchülerInnen - ebenso wie den Besuchern unserer Internet-Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at) – beim Thema „Klubförderung in den Landtagen“ nicht klar, warum nicht ein konkreter Eurobetrag wie z. B. im Bundesland NÖ (NÖ Parteienfinanzierungsgesetz 2012 § 3 (2)), sondern die im GR-Beschluss vom 14. 12. 2012 festgehaltene Regelung:

Für Räumlichkeiten, welche von der Gemeinde den Klubs zur Verfügung gestellt, von diesen aber nicht genutzt werden, erhalten die Klubs seit 1. 1. 2014 Abschlagszahlungen [§ 1 (3)]
§ 2 regelt die Schaffung von Dienstposten für die administrativen Belange der Klubs:

  1. für jeden Klub fünf Dienstposten des Schemas II, von denen drei mit höchstens A/VII, einer mit höchstens B/VI und einer mit höchstens C/IV zu bewerten sind;
  2. für den Klub, dem der Erste Vorsitzende des GR angehört, zwei weitere Dienstposten des Schemas II, von denen einer mit höchstens B/VI und einer mit höchstens C/IV zu bewerten ist;
  3. achtzehn weitere Dienstposten, die mit höchstens C/IV zu bewerten und auf die einzelnen Klubs nach ihrer Mitgliederzahl unter sinngemäßer Anwendung des § 87 Abs. 6 bis 8 der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 aufzuteilen sind;
  4. für jeden Klub entweder einen Dienstposten für Amtsgehilfen und einen Dienstposten für Kraftwagenlenker oder zwei Dienstposten für Amtsgehilfen;
  5. für jeden Klub für Zwecke der Betreuung Neuer Medien einen Dienstposten des Schemas II, der mit höchstens B/VI zu bewerten ist;
  6. für jeden Klub, der über mindestens zehn Klubmitglieder verfügt, zwei weitere Dienstposten, die mit höchstens B/VI zu bewerten sind.

.........

zur Anwendung kommt.

Wir ersuchen Sie daher, uns

  • den Grund für diese Methode der Klubförderungs-Berechnung zu nennen
  • eine Linkadresse zu übermitteln, die zu den entsprechenden Gehaltstabellen führt, damit im Unterricht die Klubförderung berechnet und mit jener anderer Landtagen verglichen werden kann
  • im Budgetvoranschlag 2014 den Ansatz für PARTEIENFÖRDERUNG und KLUBFÖRDERUNG mitzuteilen (dann müssen wir Sie in Zukunft nicht mehr bemühen)
  • den Anteil der einzelnen Parteien an der PARTEIEN- bzw. KLUBFÖRDERUNG für das Jahr 2014aufzulisten.

Fächerübergreifend werden die Daten auch im kaufmännischen Bereich (Lohnverrechnung) und in Informatik verwendet werden.

Dieses Schreiben ist und Ihre Antwort wird auf unserer Lernplattform WEBSCHOOL (www.castelligasse.at; www.webschool.at) im Themenbereich POLITIK, Kapitel POLITISCHE PARTEIEN veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen - Renate + Ernst Frey

 

 

Am 21. 1. 2014 antwortete Frau Andrea Grohs (Büro der Vizebürgermeisterin):

Sehr geehrter Herr Frey, 

Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Mag. Renate Brauner, hat Ihre E-Mail vom 7. Jänner 2014, zuständigkeitshalber an die Magistratsabteilung 5 – Finanzwesen (MA 5) weitergeleitet und die MA 5 beauftragt, Ihr Anliegen einer Überprüfung zu unterziehen. 

Bis dahin darf ich Sie noch um etwas Geduld ersuchen. 

Freundliche Grüße

 
Am 27. 2. 2014 schrieb uns die MA 1
... Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Methode der Klubförderungsberechnung erfolgt in Anlehnung an die dienst- und besoldungsrechtlichen Strukturen der Wiener Stadtverwaltung. Die jeweils aktuellen Gehaltstabellen sind unter dem Link http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/d0400000.pdf abrufbar.

Im Voranschlag ist die Klubförderung auf Ansatz 0001 "Vertretung der Stadt Wien (MA 1 - BA 1)", Post 757 "Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck" zu finden.
Betreffend Parteienförderung wurde uns nach Rücksprache mit der zuständigen Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke mitgeteilt, dass für die Parteienförderung 2014 der gleiche Betrag wie im Jahr 2013 auf Ansatz 0600 "Beiträge an Verbände, Vereine und sonstige Organisationen", Post 757 "Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck" vorgesehen ist.

 

Letzte Aktualisierung:  2. März  2014

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