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ASYL


Es ist leichter, das Land zu wechseln, als sein Land zu ändern       B. BRECHT


Fluchthilfe Spendenaufruf; Plakat an der Secession im Feber 2014
Plakat an der Wiener Secession Bild: WEBSCHOOL
 

... Der zweite große Migrationsstrom kommt über die Türkei - und die Türken betreiben das mit Lust und Bosheit - und diese Migranten landen dann in Griechenland, bevor sie weiterwandern.

Karl Schwarzenberg  (Aus "Unterschätzen Sie nicht meine Boshaftigkeit" Ein Gespräch ISBN 978-3-7017-3249-4)

 
  
Die Aufgaben des ASYLGERICHTSHOFS wurden 2014 vom BUNDESVERWALTUNGSGERICHT übernommen
Bilder: WEBSCHOOL

 

... Die dänische Immigrationsministerin Inger Stöjberg will potentiellen Einwanderern klarmachen, dass Dänemark die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende vom bestehenden Niveau auf die Hälfte reduziere und auch noch auf weiteren Gebieten Restriktionen plane.
Stöjberg begründet die Offensive in der Öffentlichkeitsarbeit ihrer Regierung nicht zuletzt mit einem
Dokument der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX*, das ins Internet gelangte und nun von Schleppern unter Asylsuchenden herumgereicht werde. Es gehe um eine Aufstellung in welcher die Aufnahme und Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Deutschland, den Niederlanden, Schweden, Norwegen und Dänemark verglichen würden, einschließlich finanzieller Unterstützung und den Wartezeiten für Dokumente.
Stöjberg veröffentlichte einen Screenshot der Tabelle über ihr Facebook-Konto. ...

*Das solchen Aufstellungen zugrunde liegende Dokument ist als Teil einer Präsentation an einer EU-Konferenz zu Migrationsfragen im Internet einsehbar. ...

NZZ Internationale Ausgabe  27. Juli 2015

 
NZZ Internationale Ausgabe  2. April 2022

 

Asyl stammt aus dem Griechischen; Asylon bedeutet Zufluchtstätte. In früheren Zeiten waren Asyle meist geheiligte Orte, die den Flüchtenden vor dem Zugriff der weltlichen Macht schützten.

Asylgewährung als völkerrechtliche Befugnis

Von 1949 bis 1951 hatte zunächst die internationale Organisation der Flüchtlinge (IRO - International Refugees Organization) die Betreuung von Flüchtlingen übernommen. Im Jahre 1951 wurde dann auf der Konferenz der Bevollmächtigten der Vereinten Nationen die so genannte Genfer Flüchtlings-Konvention (GFK v. 28. Juli 1951: "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge") beschlossen. Sie regelt die Rechtsstellung der Flüchtlinge und definiert in Artikel 1 A, Abs. 2 erstmals den Begriff "Flüchtling". Danach ist jemand als "Flüchtling" anzusehen, wenn er sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Die durch Art. 1 GFK getroffene Beschränkung auf vor dem 1. Januar 1951 eingetretene Fluchtgründe wurde durch ein Zusatzprotokoll vom 31. Januar 1967 aufgehoben.
Von den 46 Artikeln der GFK sind in den folgenden auch Pflichten und die bei Verstößen gegen diese Pflichten daraus ergebenden Konsequenzen geregelt:

  • Artikel 1 C Personen verlieren ihren Flüchtlingsstatus, wenn die Umstände wegfallen, derentwegen sie als solche anerkannt wurden

  • Artikel 1 F Für Kriegsverbrecher + Verbrecher gegen die Menschlichkeit und Personen, die ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben gilt die GFK nicht

  • Artikel 2 Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, insbesondere die Verpflichtung die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten

  • Artikel 9 Ein Staat kann in Kriegszeiten oder bei Vorliegen sonstiger schwer wiegender und außergewöhnlicher Umstände gegen einen Flüchtling Maßnahmen ergreifen, die dieser Staat für seine Sicherheit erforderlich hält, bis dieser Staat eine Entscheidung getroffen hat, ob die Person tatsächlich ein Flüchtling ist.

  • Artikel 31 Wegen unrechtmäßiger Einreise werden keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängt, wenn diese unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder Aufenthalt rechtfertigen.

  • Artikel 32 Flüchtlinge, die sich rechtmäßig im Aufnahmestaat befinden, können aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden

  • Artikel 33 Abs. 2 Stellt ein Flüchtling aus schwer wiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit des Aufnahmelandes dar, oder bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde, kann er sich NICHT auf die in Abs. 1 angeführten Ausweisungshindernisse (in seinem Herkunftsland ist sein Leben oder seine Freiheit aus politischen, religiösen, rassischen, sozialen oder politischen Gründen bedroht) berufen.

  • Artikel 44 Jeder Staat kann das Abkommen jederzeit kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Zeitpunkt wirksam, an dem sie beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eingelangt ist.

    Im Völkerrecht stellt sich die Asylgewährung als völkerrechtliche Befugnis staatlichen Handelns zur Schutzgewährung dar, woraus der
    Schutzsuchende jedoch keinen Anspruch auf Asyl herleiten kann. In jedem Falle hat der Unterzeichnerstaat der GFK aber das Refoulement-Verbot nach Maßgabe des Art. 33 GFK zu beachten. Darunter versteht man das Verbot der Auslieferung, der Ausweisung oder - an der Grenze - der Abweisung eines Flüchtlings in einen Staat, in dem ihm politische Verfolgung droht. Der Ausweisung oder Abweisung in einen sicheren Drittstaat steht es jedoch nicht von vorneherein entgegen.
     

Asylwerber, die auf dem Landweg über ein sicheres Drittland - und das sind ALLE Nachbarstaaten - in Österreich eingereist sind, können NICHT zurückgeschickt werden, wenn sie über ihre Reiseroute keine Auskunft geben!

2009 haben Bund und Länder für die Flüchtlingsbetreuung 145 Mio. € ausgegeben.
2010 planten Bund und Länder Ausgaben für die Flüchtlingsbetreuung in der Höhe von
140 Mio. €.

EU-Türkei Flüchtlingsfazilität (Dankbarkeitsabgabe an die Türkei, damit sie Flüchtlinge nicht in die EU durchwinkt) verbucht als "Beiträge an Internationale Organisationen" im  Detailbudget 12.02.02 Ugl 089):
2017 20.064.679,--  2018 10.084.000,--  2019 1.961.981,--  2020 1.000.000,--  2021 6.413.000,--  2022 7.461.000,--

Ausgaben für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Ö (BRA 2013; Detailbudget 11.03.03 ): 26.116.381,--
Ausgaben
für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Ö (BRA 2014; Detailbudget 11.03.03 ): 47.844.618,--
Ausgaben
für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Ö (BRA 2015; Detailbudget 11.03.03 S 309 ): 54.482.629,--
Ausgaben für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Ö (BRA 2016; Detailbudget 11.03.03 S 88 ): 81.720.259,--
Ausgaben für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Ö (BRA 2017; Detailbudget 11.03.03 S 178 ): 97.210.509,--
Ausgaben für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Ö (BVA 2018; Detailbudget 11.03.03 S 179 ): ?,--
Ausgaben für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Ö (BVA 2019; Detailbudget 11.03.03 S 179 ): ?,--

Betreuung und Grundversorgung in Ö (BRA 2013; Detailbudget 11.03.01 S 294): 112.998.164,--
Betreuung und Grundversorgung in Ö (BRA 2014; Detailbudget 11.03.01 S 294): 146.379.000,--
Betreuung und Grundversorgung in Ö (BRA 2015; Detailbudget 11.03.01 S 175):  232.132.000,--
Betreuung und Grundversorgung in Ö (BRA 2016; Detailbudget 11.03.01 S 85):   741.265.240,--
Betreuung und Grundversorgung in Ö (BVA 2017; Detailbudget 11.03.01 S 175):  644.149.000,--
Betreuung und Grundversorgung in Ö (BVA 2018; Detailbudget 11.03.01 S 180):  ?,--
Betreuung und Grundversorgung in Ö (BVA 2019; Detailbudget 11.03.01 S 180):  ?,--

Ausgaben für den Asylgerichtshof (BRA 2012; BKA Pos. 1/1013): 19.866.593,--
Ausgaben für den Asylgerichtshof (BRA 2013; BKA Detailbudget 10.01.05): 21.292.092,--
Ausgaben für das Bundesverwaltungsgericht (BRA 2014; BKA Detailbudget 10.01.05): 47.581.932,--
Ausgaben für das Bundesverwaltungsgericht (BRA 2015; BKA Detailbudget 10.01.05): 41.572.774,--
Ausgaben für das Bundesverwaltungsgericht (BRA 2016; BKA Detailbudget 10.01.05): 48.580.722,--
Ausgaben für das Bundesverwaltungsgericht (BVA 2017; BKA Detailbudget 10.01.05): 67.542.000,--

Österreich finanziert das Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) mit € 590.031,-- (2011) / 590.000,-- (2012) / 590.000,-- (2013) / 540.000,-- (2014) / 540.000,-- (2015) / 540.000,-- (2016)  / 540.000,-- (2017)  / 540.000,-- (2018)    / 549.000,-- (2019)  / 549.000,-- (2020) / 549.000,-- (2021) / 2.250.000,-- (2022Quelle: BRA bzw. BVA - UG12 Detailbudget 12.02.02  7840-061-16

Österreich finanziert das Hilfswerk für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) mit € 740.094,-- (2011) / 740.000,-- (2012) / 600.000,-- (2013)  / 300.000,-- (2013) / 300.000,-- (2014) / 300.000,-- (2015) / 300.000,-- (2016) / 300.000,-- (201
7) / 400.000,-- (2018) / 400.000,-- (2019)  / 400.000,-- (2020) / 400.000,-- (2021) / 400.000,-- (2022) Quelle: BRA bzw. BVA - UG12 Detailbudget 12.02.02  7840-035-16

Österreich finanziert den Freiwilligen Fonds für Opfer von Folterungen mit € 175.063,-- (2011) / 175.000,-- (2012) / 95.000,-- (2013) / 45.000,-- (2014) / 50.000,-- (2015) 45.000,-- (2016) 45.000,-- (2017) 50.000,-- (2018) / 50.000,-- (2019)  / 50.000,-- (2019) / 40.000,-- (2020) / 50.000,-- (2021)  / 100.000,-- (2019) Quelle: BRA bzw. BVA - UG12 Detailbudget 12.02.02  7840-043-16

Ende des Zweiten Weltkriegs stand das auf Seiten Deutschlands kämpfende Kosaken-Kavallerie-Korps im Norden Jugoslawiens. Um nicht in sowjetische Gefangenschaft zu kommen, die den sicheren Tod bedeutet hätte, marschierte das Korps und der Tross mit vielen Frauen und Kindern in den britisch besetzten Raum Kärnten - Osttirol. Auf Grund britisch - sowjetischer Vereinbarungen sollten die Kosaken Ende Mai 1945 der Roten Armee übergeben werden. Dabei kam es zu Massakern und Massenselbstmorden. Ungefähr 3000 Kosaken, darunter Frauen, Greise und Kinder wurden erschlagen, zertrampelt oder von britischen Panzern niedergewalzt.
Die Überlebenden
- rund 20.000 Personen - wurden in die Sowjetunion gebracht, fast alle Offiziere erschossen, Unteroffiziere, Mannschaften und Zivilisten verschwanden in sibirischen Lagern.

 

"Wirtschaftsmigranten", die kaum Chancen auf Asyl haben, sollten schneller in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. "Es braucht faire und effiziente Systeme, die Asylanträge schnell bearbeiten", sagte Cochetel. "Nur so versteht die Bevölkerung, dass diejenigen, die bleiben, wirklich schutzbedürftig sind. Das ist die beste Antwort an fremdenfeindliche Leute.".

Aus SPIEGEL ONLINE 4. 8. 2015 (Vincent Cochetel ist Europa-Direktor des UNHCR Flüchtlingshochkommissariats)

 

... ist es sehr wohl sinnvoll, zwischen Asyl und Wirtschaftsmigration zu unterscheiden.
Wer verfolgt wird, hat nach geltendem Recht als Person - ungeachtet seiner Fähigkeiten - den Anspruch auf Hilfe; wer aus ökonomischen Gründen in ein Land immigrieren will, darf auch aus diesen Gründen bewertet werden.

Konrad Paul Liessmann  (in der NZZ vom 7 Jänner 2016 "Weniger Werte" S 17)


Zitat: NZZ  7. 4. 2021

Weltflüchtlingstag - 20 Juni

An diesem Tag organisieren europäische Flüchtlingsorganisationen den EUROPEAN UMBRELLA MARCH. Bild 1
 
20. Juni 2013: Der Regenschirm-Marsch begann in Wien an vier Verkehrsknotenpunkten um 11:30 Uhr. Es hatte angenehme 32 Grad, die Vermutung lag nahe, dass am Kundgebungsort (Heldenplatz, 12: 00 Uhr) warme Kleidung kaum benötigt werden würde.
5 Minuten vor Marschbeginn hatten sich bereits fast zwei Dutzend Teilnehmer eingefunden
Bild 2, das war in etwa auch die Zahl des Polizeiaufgebots Bild 3   Bilder: WEBSCHOOL
 

Bild 1

Bild 2

Bild 3

 

KURIER: Ist Integration möglich?
HAMED ABDEL-SAMAD: Von manchen ja, für die Mehrheit nicht. Die ist jung, männlich, zwischen 18 und 30, testosterongeladen und ungebildet, das ist eine Tatsache. Nachdem sie die Fluchtsituation überwunden haben, fangen die Probleme an: Identitätskonflikte, Frustration, Wunsch nach Familie und Macht. Da kommen dann die religiösen und kulturellen Aspekte dazu.

KURIER So. 4. 10. 15 S 11 Interviewer: Andreas Schwarz

 

Herkunftsstaaten-Verordnung  Stand 20. 2. 2018

§ 1. Als sichere Herkunftsstaaten gelten

  1. Bosnien und Herzegowina
  2. Kosovo
  3. Mongolei
  4. Mazedonien
  5. Montenegro
  6. Serbien
  7. Albanien
  8. Ghana
  9. Marokko
  10. Algerien
  11. Tunesien
  12. Georgien
  13. Armenien
  14. Ukraine
  15. Benin

 

Wir haben Gruppierungen von Zuwanderern, und das sind nicht die Geflüchteten, die tatsächlich nur deswegen hierher kommen, um Straftaten zu begehen.

 
Sebastian Fiedler, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter und Geschäftsführer der Kripo Akademie, am 3. 4. 2019 in Gabor Steingarts morning-briefing


Screenshot aus "HEUTE" bzw. Facebook   Autor: Vzbgm. Christian Schilcher (Braunau/Inn)
Ausgabe vom 24. April 2019

Das Abkommen von Schengen und Dublin

Anhand der im Dubliner Übereinkommen festgelegten Kriterien wird entschieden, welcher Mitgliedstaat der Europäischen Union für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Setzt man die Zahl der Asylanträge in Relation zur Bevölkerungszahl der Asylzielländer, belegte Österreich in Europa von
2002 bis inkl. 2005 den ersten Platz.

2006 war Österreich in dieser Rangliste mit 1,6 Anträgen pro 100.000 Einwohnern in Europa Vierter (nach Zypern, Malta, Schweden).
6,1 Prozent der weltweit gestellten Asylanträge entfielen auf Österreich
, das damit eines der wichtigsten Aufnahmeländer blieb. 17 Prozent (= 51.500) aller Asylanträge wurden in den USA eingebracht, es folgten Frankreich (10,1 %) und Großbritannien (9,2).

Im Jänner 2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Rücküberstellungen innerhalb des Schengen-Raums nach Griechenland gegen den Artikel 3 (Verbot der unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.
Kläger war ein Afghane, der über Griechenland nach Belgien eingereist und von Belgien gemäß Dublin-II-Abkommen wieder nach Griechenland transferiert worden war, um dort seinen Asylantrag zu stellen.
Migranten finden in anderen EU-Staaten weit bessere Sozialleistungen und finanzielle Zuwendungen als in Griechenland vor. Z. B. können sie in Belgien Schadenersatz in Höhe von 500,- Euro pro Tag einklagen, wenn ihnen von staatlichen Stellen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.

 

Es hat aus der Heimat hierher ganz verarmt uns verschlagen, / man kommt nicht heraus aus dem Frösteln und hat nichts zu sagen: / ein paar Faustregeln gibt es, zu denen muss wohl jeder stehn, / sonst können wir - schad um die Müh - vor die Hunde gleich gehn.

"Von den Faustregeln"  THEODOR KRAMER 

 

30.129 Personen stellten im Jahr 2001 in Österreich (8 Millionen Einwohner) einen Asylantrag. In Großbritannien (59 Millionen Einwohner) waren es 94.000. In Japan erhielten 14 Personen Asyl!
Im Jahr
2002 gab es in Österreich 39.354 Asylanträge, in Deutschland waren es 74.000.
2003 wurden in Österreich 32.359 Asylanträge gestellt.
Der Artikel 15a der österreichischen Bundesverfassung (aus 2004) verpflichtet die Bundesländer zur Aufnahme von Asylwerbern prozentuell nach dem Bevölkerungsstand der letzten Volkszählung.
2004 betrug die Zahl der Asylwerber in Österreich 25.424, Deutschland kam auf 61.961.

 

...Und dazu braucht es Politiker, die wir nicht haben.
Was wäre ihre Aufgabe? Zielstrebige und verpflichtende Integration der Fremden, zweitens gesicherte Grenzen nach außen (man kann nicht auf Dauer Tausende ohne jede Kontrolle hereinlassen) und gerechte Lastenverteilung im Inneren, und drittens friedenssichernde Maßnahmen in den Herkunftsländern, auch wenn das Opfer kostet. ....

"Culture Clash" in Die Presse vom 18. 10. 2015; Verfasser MICHAEL PRÜLLER, Kommunikationschef der Erzdiözese Wien 

 

Was mich umtreibt - und es geht mir dabei nicht um eine moralische Provokation - ist folgende Frage:
Warum kommen die hunderttausenden jungen Männer zu uns? Warum bleiben sie nicht und verteidigen ihre Heimat? Ich stelle diese Frage ganz naiv, zumal es an Waffen in der Region eher nicht mangelt und die Zahl der Kämpfer des Islamischen Staats überschaubar ist.
... Madrid wurde von den Faschisten drei Jahre belagert, die Front verlief mitten durch das Universitätsviertel. Die Madrilenen sind zum Teil unbewaffnet an die Front gegangen, in der Erwartung, dass sie bei einem der Gefallenen schon eine Waffe finden würden. La Pasionaria, eine Ikone der Linken, hat die Frauen aufgerufen, ihre Häuser mit siedendem Öl zu verteidigen.
Deshalb frage ich mich: Warum bleiben die jungen Männer nicht in Syrien und kämpfen? ...

"Das Misstrauen ist berechtigt"  Philosoph RUDOLF BURGER in der WZ vom 10. 10. 15 

 

... Von Österreich wussten sie zwar bei ihrer Ankunft gar nichts, doch waren sie überzeugt, demnächst Haus und Auto erwerben zu können. Sie baten mich, Ausschau zu halten, welches Haus sie beziehen könnten Dann wollten sie jedenfalls die restliche Familie nachholen. ...

KARIN KNEISSL in ihrem Buch "Testosteron Macht Politik" 

 

2005 suchten in Österreich 22.461 Personen um Asyl an Quelle BMI  In Deutschland 28.914. Quelle: Asyl in Zahlen
2005 erhielten in Österreich 2.256 Personen Asyl. Quelle BMI   in Deutschland waren es 411.
2005 betrug die Zahl der Schubhäftlinge 7.463. 1.670 wurden entlassen, weil sie in den Hungerstreik traten.
 
2006 suchten in Österreich 13.350 Personen um Asyl an. Quelle BMI In D 21.030, in I 10.110. Quelle: Asyl in Zahlen
2006 erhielten in Österreich 4.063 Personen Asyl, in Deutschland waren es 251 (1,2 %! der Antragsteller)
2006 gab es 8.103 Schubhäftlinge . 2.275 wurden entlassen, weil sie in den Hungerstreik traten.
 
2007 suchten in Österreich 11.921 Personen um Asyl an. Quelle BMI  In Deutschland 19.160. Quelle: BMI-Bund   Asyl in Zahlen
2007 erhielten in Österreich 4.936 Personen Asyl, in Deutschland waren es 304. Quelle: BMI-Bund
 
2007 erhielten in Griechenland 140 Personen Asyl, angesucht hatten 25.113. 2008 358 bei 33.252 Ansuchen
2007 suchten in Norwegen 6.500 Personen um Asyl an. 2008 waren es 20.505 (!). 1.150 der Gesuche wurden positiv erledigt.
2007 beantragten in Japan 816 Personen Asyl! Davon erhielten 41 Asyl. Weitere 88 durften aus humanitären Gründen im Land bleiben.
2008
beantragten in Japan 2100 Personen Asyl, 60 Personen erhielten Asyl
 
2008 suchten in Österreich 12.841 Personen um Asyl an (3.435 aus Russland, 1.702 Serbien, 1.382 Afghanistan, 535 Nigeria, 511 Georgien, 490 Irak, 417 Türkei, 411 Somalia, 360 Armenien, 355 Indien, 250 Iran) Quelle BMI + Statistik Austria
2008 erhielten in Österreich 3.753 Personen Asyl, BMI
2008 beantragten Deutschland 22.085 Personen Asyl (6.800 aus dem Irak, 1.400 aus der Türkei, 1.042 aus Vietnam, Kosovo 879, Iran 815) Quelle: Asyl in Zahlen
 
2009 suchten in Österreich 15.827 Personen um Asyl an (3.560 aus Russland, 2.234 Afghanistan, Kosovo 1.326,  976 Georgien, 838 Nigeria, 710 Serbien, 554 Türkei, 439Armenien, 428 Indien, 399 Irak, ...) Quelle BMI
2009 beantragten in Deutschland 27.643 Personen Asyl (6.538 aus dem Irak, 3.375 aus Afghanistan, 1.429 aus der Türkei, 1.400 aus Kosovo, Iran 1.170, 1.115 Vietnam, ) Quelle: Asyl in Zahlen
8.115 Personen (28,2 %) wurde nach den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention Asyl zugesprochen. Für 1.611 Personen besteht ein Abschiebungsverbot.

2009: Mit 186 Asylanträgen pro 100.000 Einwohnern liegt Österreich vor der Schweiz (181 pro 100.000) und weit vor Deutschland (33 pro 100.000). Die meisten Asylansuchen wurden in Schweden gestellt (254 pro 100.000). Die USA meldeten 15 Asylanträge / 100.000, gleich viel wie die Slowakei.
2010: Mit 130 Asylanträgen pro 100.000 Einwohnern liegt Österreich direkt hinter der Schweiz (193 pro 100.000) und weit vor Deutschland (59 pro 100.000). Die meisten Asylansuchen wurden in Schweden gestellt (335 pro 100.000).

2010 suchten in Österreich 11.022 Personen um Asyl an (2.323 aus Russland, 1.584 Afghanistan, 622 Kosovo,  571 Nigeria, 432 Indien,  387 Iran, 370 Georgien, 369 Türkei, 351 Serbien, 339 Irak, ...) Quelle BMI
2010 beantragten in Deutschland 41.332 Personen Asyl (5.905 aus Afghanistan, 5.555 aus dem Irak, 4.978 Serbien, 2.475 Iran, 2.466 Mazedonien, 2.235 Somalia, 1.614 Kosovo, 1.490 Syrien, 1.340 Türkei, Russland 1.199) Quelle: Asyl in Zahlen (Differenz zu EU-Statistik!)
2010 wurde in Liechtenstein kein Asylantrag positiv erledigt. Von 1998 bis Juli 2011 wurden 28 Asylanträge bewilligt.

2011 suchten in Österreich 14.416 Personen um Asyl an  (3.623 aus Afghanistan, 2.319 Russland, 952 Pakistan,  611 Somalia, 484 Irak, 463 Indien,  457 Iran, 446 Algerien, 423 Syrien, 414 Türkei, ...) Quelle BMI
Nach Deutschland (7.767) und Schweden (4.120) ist Österreich (3.623) weltweit das beliebteste Asylland der Afghanen.
Nach Frankreich (4.042) und Polen (2.784) ist Österreich (2.319) das beliebteste Asylland russischer Bürger.
Quelle: UNHCR 3/2012
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11 beantragten in Deutschland 45.741 Personen Asyl.
In keinem Staat der Welt suchten mehr Afghanen (7.767), Serben inkl. Kosovaren (5.974), Iraker (5.831) und Iraner (3.352) um Asyl an, als in Deutschland.
Quelle: UNHCR 3/2012
2011 wurden in Liechtenstein 2 Personen als Flüchtlinge anerkannt (eine Chinesin, ein Somalier), 150 Personen (75 aus Afrika, 45 aus Ost- + Südosteuropa, 30 aus verschiedenen Staaten) beantragten Asyl, bei mehr als der Hälfte wurde der Antrag abgelehnt. 8 Asylwerber aus Somalia und 4 aus Eritrea wurden "vorläufig aufgenommen".

2012 suchten in Österreich 17.415 Personen um Asyl an  (4.003 aus Afghanistan, 3.098 Russland, 1.827 Pakistan,  922 Syrien, 761 Iran, 573 Algerien, 491 Irak, 483 Somalia, 401 Indien, 400 Nigeria, 353 Marokko, 343 Armenien, ...) Quelle BMI
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12 beantragten in Deutschland 64.539 Personen Asyl.
Herkunftsländer: Serbien 8477, Afghanistan 7.498, Syrien 6.201, Irak 5.352 Mazedonien 4.546, Iran 4.348, Pakistan 3.412, Russ. Föderation 3.202, Bosnien + H. 2.025, Kosovo 1.906, Sonstige 17.572.
Quelle: BAMF (Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge) www.bamf.de
2012 beantragten in Liechtenstein 74 Personen Asyl. 2011 waren es 73. Die meisten Anträge (14) stellten Personen aus Bosnien-Herzegowina, gefolgt von Russen und Serben.
18 Personen wurde im Jahr 2012 Asyl gewährt - (Somalia 8, Eritrea 5, Irak 3, China 1, Äthiopien 1)
Ende Dezember befanden sich 16 Asylsuchende + 17 vorläufig Aufgenommene in Liechtenstein.
http://www.llv.li/rss/amtsstellen/llv-ikr-pressemitteilungen

2013 suchten in Österreich 17.503 Personen um Asyl an  (2.841 aus Russland, 2.589 Afghanistan, 1.991 Syrien, 1.037 Pakistan, 949 Algerien, 935 Kosovo, 691 Nigeria, 595 Iran, 516 Marokko, 468 Irak, 433 Somalia, 339 Indien, Türkei 302, 300 Armenien, ...) Quelle BMI
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13 beantragten in Deutschland 109.580 Personen Asyl (+ 69,8 % gegenüber Vorjahr).
Herkunftsländer: Russische Föderation 14.887, Syrien 11.851, Serbien 11.459, Afghanistan 7.735, Mazedonien 6.208, Iran 4.424.
20
13 erreichten 42.925 Bootsflüchtlinge Italien (2012: ~14.000). 37.258 wurden schon auf See von der Küstenwache entdeckt und eskortiert. 11.307 Bootsflüchtlinge kamen aus Syrien, 9.834 aus Eritrea, 9.263 aus Somalia.
23.133 landeten auf Sizilien, 14.753 auf Lampedusa.
Quelle FRONTEX

2014 beantragten in Japan 5.600 Personen Asyl, 11 Personen erhielten Asyl
2014 suchten in Österreich 28.027 Personen um Asyl an  (7.754 aus Syrien, 5.070 Afghanistan, 1.996 Russland, 1.901 Kosovo,  1.285 staatenlos, 1.162 Somalia, 1.162 Irak, 745 Iran, 659 Nigeria, 597 Pakistan, 561 Algerien, 457 Ukraine, ...) Quelle BMI
2014 beantragten in Deutschland 202.834 Personen Asyl
Herkunftsländer: Syrien 39.332, Serbien 17.172, Eritrea 13.198, Afghanistan 9.115, Albanien 7.865, Kosovo 6.908, ....  Quelle de.statista

2015 beantragten in Japan 7.500 Personen Asyl, 27 Personen erhielten Asyl
20
15 suchten in Österreich 88.340 Personen um Asyl an  (25.475 Afghanistan, 24.538 aus Syrien, 13.602 Irak, 3.432 Iran, 3.023 Pakistan, 2.486 Kosovo, 2.189 staatenlos, 2.069 Somalia, 1.694 Russland, 1.384 Nigeria, 942 Algerien, 730 Marokko, 718 Bangladesch, 508 Ukraine, 449 Indien, 4.912 Sonstige) Quelle BMI
2015 beantragten in Deutschland 476.649 Personen Asyl davon 441.899 Erstanträge
Herkunftsländer: Syrien 162.510, Albanien 54.762, Kosovo 37.095, Afghanistan 31.902, Irak 31.379, Serbien 26.945, Ungeklärt 12.166, Eritrea 10.990, Mazedonien 14.131, Pakistan 8.472,  .... 
Quelle: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201512-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf?__blob=publicationFile

2016 suchten in Österreich 42.073 Personen um Asyl an  (11.742 Afghanistan, 8.845 aus Syrien, 2.837 Irak, 2.494 Pakistan, 2.454 Iran, 1.848 Nigeria, 1.610 Russland, 1.534 Somalia, 1.043 Marokko, 1.016 Algerien,...  Quelle BMI
20
16 beantragten in Deutschland 745.545 Personen Asyl davon 722.370 Erstanträge
Herkunftsländer: Syrien 266.250, Afghanistan 127.012, Irak 96.116, Iran 26.426, Eritrea 18.854, Albanien 14.853, Ungeklärt 14.659, Pakistan 14.484, Nigeria 12.709, Russland 10.985, Sonstige 120.022

2017 erhielten in Südkorea 339 Personen aus dem Jemen "humanitären Aufenthalt", da ihr Recht auf Leben und persönliche Freiheit im Falle einer Abschiebung nicht gewährleistet sei. Der Aufenthalt ist auf ein Jahr befristet und muss verlängert werden. 2010 erhielt der erste anerkannt Flüchtling die südkoreanische Staatsbürgerschaft.
Seit 1994 hat Südkorea insgesamt 839 Asylwerber akzeptiert. Im langjährigen Schnitt waren gut zwei Prozent der Anträge erfolgreich. 2017 lag die Quote gar nur bei 1,2 %. Damit liegt Südkorea im OECD-Vergleich an vorletzter Stelle. Vor Japan
NZZ 21. 11. 18  S5
20
17 suchten in Österreich 24.735 Personen um Asyl an  (7.375 aus Syrien, 3.676 Afghanistan, 1.541 Pakistan, 1.389 Irak,  1.382 Nigeria, 1.351 Russland, 972 Iran, 688 Somalia, 484 Ukraine, 689 Unbekannt,...  Quelle BMI
2017 beantragten in Deutschland 222.683 Personen Asyl davon 198.317 Erstanträge
Herkunftsländer: Syrien 48.974, Irak 21.930, Afghanistan 16.423, Eritrea 10.226, Iran 8.608, Türkei 8.027, Nigeria 7.811,  Somalia 6.836, Russland 4.884,  Ungeklärt 4.067, Sonstige 60.531   Abschiebungen aus Deutschland: 23.966

2018 suchten in Österreich 13.746 Personen um Asyl an  (3.307 aus Syrien, 2.053 Afghanistan, 1.541 Pakistan, 1.097 Iran, 936 Russland, 727 Irak, 522 Somalia, 440 Georgien, Ukraine 269, 375 Unbekannt,...  Quelle BMI
20
18 beantragten in Deutschland 185.853 Personen Asyl davon 161.931 Erstanträge
Herkunftsländer: Syrien 44.167, Irak 16.333, Iran 10.857, Nigeria 10.168, Türkei 10.160, Afghanistan 9.942, Eritrea 5.571,   Somalia 5.073, Russland 3.938,  Ungeklärt 4.220, Sonstige 41.502   Abschiebungen aus Deutschland: ?

2019 suchten in Österreich 12.886 Personen um Asyl an  (2.853 aus Afghanistan, 2.684 Syrien, 734 Somalia, 715 Iran, 709 Irak, 698 Russland, 354 Indien, 328 Nigeria, Georgien 327, Pakistan 321,...  Quelle BMI
2019 beantragten in Deutschland 165.938 Personen Asyl davon 142.509 Erstanträge
Herkunftsländer: Syrien 39.270, Irak 13.742, Afghanistan 9.942, Türkei 10.784, Nigeria 9.070, Iran 8.407, Eritrea 3.520, Somalia 3.572,  Ungeklärt 3.727, Sonstige 43.653   Abschiebungen aus Deutschland: ?

2020 suchten in Österreich 14.192 Personen um Asyl an  (3.020 aus Afghanistan, 4.965 Syrien, 714 Marokko, 682 Irak, 652 Somalia, 450 Russland, 370 Algerien 368 Iran, 306 Türkei, 227 Bangladesch, 185 Nigeria, 180 Indien, 179 Peru, 166 Ägypten, 154 Tunesien, 141 Pakistan, 90 Ukraine, 95 Libyen, 343 unbekannt, ...  Quelle BMI
2020 beantragten in Deutschland 122.170 Personen Asyl davon 102.581 Erstanträge
Herkunftsländer: Syrien 36.433, Afghanistan 9.901, Irak 9.846, Türkei 5.778, Ungeklärt 3.903, Nigeria 3.303, Iran 3.120, Somalia 2.604, Eritrea 2.561, Georgien 2.048, ...
2020 beantragten in der Schweiz 11.041 Personen Asyl

2021 suchten in Österreich 39.930 Personen um Asyl an 
Herkunftsländer: 8.740 aus Afghanistan, 16.280 Syrien, 1.920 Marokko, 1.695 Somalia, 1.362 Pakistan, 1.052 Irak, 1.027 Bangladesch, 982 Ägypten, 949 Indien, 921 Türkei, ...
 Quelle BMI
2021 beantragten in Deutschland 190.615 Personen Asyl davon 148.233 Erstanträge
Herkunftsländer: Syrien 54.903, Afghanistan 23.276, Irak 15.604, Türkei 7.067, Ungeklärt 5.401, Nigeria 2.508, Iran 2.693, Somalia 3.649, Eritrea 3.168, Georgien 3.685, ...  Quelle: https://www.bamf.de
2021 beantragten in der Schweiz 14.928 Personen Asyl
Herkunftsländer: Afghanistan 3.079, Türkei 2.330, Eritrea 2.029, Syrien 1.024, Algerien 1.012, Sri Lanka 621, Irak 557, Marokko 552, Somalia 425, Georgien 382

2022 erhielten in Japan 202 Personen Asyl, 1.780 Personen erhielten humanitären Schutz. Quelle NZZ 10. 9. 2023
20
22 suchten in Österreich 112.272 Personen um Asyl an 
Herkunftsländer: 24.241 aus Afghanistan, 19.504 Indien, 19.150 Syrien, 12.667 Tunesien, 8.471 Marokko, 7.643 Pakistan,  5.132 Türkei, 1.738 Somalia, 1.477 Ägypten, 1.103 Bangladesch, 868 Russland, 864 Irak, 629 Algerien, 628 Ukraine, 575 Iran, 329 Georgien, 211 Libyen, 202 Nigeria, 166 Libanon, 138 Jemen, 127 China, 111 Nepal, 92 Sudan, 89 Armenien, 72 Venezuela, 70 Usbekistan, 70 Tadschikistan, ...
 Quelle BMI

2023 suchten in Österreich 58.686 Personen um Asyl an 
Herkunftsländer: 21.208 aus Syrien, 8.516 Afghanistan, 7.743 Türkei,6.883 Marokko, 1.473 Pakistan,
2023 erfolgten aus Deutschland 10.118 Zurückweisungen und 1.312 Rückübernahmen nach Österreich


Quelle: BMI 3. Feb. 2023

 


Quelle EUROSTAT  21/1/2023
 
2022 beantragten in Deutschland 226.467 Personen Asyl davon 217.774 Erstanträge
Herkunftsländer: Syrien 70.976, Afghanistan 36.358, Irak 15.175, Türkei 23.938, Ungeklärt 4.672, Nigeria 2.508, Iran 6.322, Somalia 3.938, Eritrea 3.923, Georgien 7.963, Russland 2.851 ...  Quelle: https://www.bamf.de
Von 1. Jänner 2020 bis 18. Dezember 2023 wurden insgesamt 39.700 Personen von Deutschland nach Österreich zurückgewiesen bzw. rückübernommen.
 
2022 beantragten in der Schweiz 24.511 Personen Asyl
Herkunftsländer: Afghanistan 6.718, Türkei 4.791, Eritrea 1.830, Syrien 725, Algerien 1.341, ...
2022 beantragten in Ungarn 45 Personen Asyl

2015 registrierte die Polizei in Ungarn im Sept. 138.396, im Okt. 99.497, im Nov. 315 und im Dez. 270 illegale Grenzübertritte.
Im Jänner 2016 waren es 553 und im Feb. 2.398. NZZ-International vom 16. 3. 2016 nennt als Quelle POLIZEI UNGARN

Im Vergleich zu anderen "reichen" europäischen Staaten bzw. den Nachbarländern werden in Österreich sehr viele Asylanträge gestellt. Die Spalten "Rang" in der folgenden Tabelle zeigen die Platzierung der Staaten, unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl (Ew., in Millionen).

 

Asyl in Ö und europäischen Staaten 2008 + 2009 + 2010 + 2011 + 2012 + 2013 + 2014 + 2015 + 2016 + 2017 + 2018 + 2019 + 2020 + 2021 + 2022
Asylum applicants and first instance decisions on asylum applications

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
 

Ew.

Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang Anträge Rang
Österreich 8,5 12.841 4. 15.830 2. 11.050 4. 14.426 4. 17.425 4. 17.500 3. 28.027 3. 85.505 3. 39.860 2. 24.735 2. 11.390 7. 12.860   14.180   39.930 2. 108.490  
Deutschland 82,0 22.090 12. 27.650 11. 48.490 8. 53.347 8. 77.540 6. 126.705 4. 202.834 6. 441.800 4. 722.265 1. 325.370 1. 161.885 1. 190.816   102.581   190.815 6. 226.467  
Italien 60,0 30.324 8. 17.600 12. 10.050 12. 34.100 9. 15.715 10. 27.930 10. 64.625 9. 83.245 9. 121.185 6. 126.550 11. 49.165 9. 43.770   26.940   53.140 15. 53.140  
Ungarn 10,5 3.118 13. 4.670 10. 2.095 11. 1.700 13. 2.155 11. 18.895 8. 42.775 2. 174.435 1. 28.215 4. 3.115 18. 635 14. 500   115   40 26. 46 27
Tschechien 10,5 2.719 14. 1.260 14. 780 15. 750 15. 740 14. 695 14. 1.145 14. 1.235 14. 1.200 14. 1.440 27.  1.350 13. 1.915   1.160   1.410 24. 1.410  
Slowenien 2,0 238 10. 180 15. 245 13. 360 12. 305 12. 270 14. 385 13. 260 13. 1.265 12. 1.135 21. 2.800 6. 3.820   3.550   5.300 5. 5.300  
Slowakei 5,5 910 15. 820 13. 540 14. 490 14. 730 13. 440 13. 330 14. 270 15. 100 15. 150 28. 155 15. 230   280   370 24. 544  
Schweiz 8,0

16.606

2.

14.490

3. 15.435 3. 22.551 3. 28.445 2. 21.305 2. 23.765 4. 38.060 5. 25.820 3. 16.615 6. 13.465 5. 14.195   10.990   14.928   24.511  
DK 5,5 2.360 11. 3.750 7. 5.070 5. 3.945 7. 6.045 5. 7.170 6. 14.680 5. 20.825 6. 6.055 10. 3.125 13. 3.465 10. 2.700   1.475   2.100 19. 2.100  
GB 62,0 30.547 9. 29.840 9. 23.715 10. 19.804 11. 28.175 9. 29.875 12. 31.745 12. 38.370 11. 38.290 13. 34.355 14. 37.290 11.         --- --- ---  
F 62,0 35.400 7. 41.980 8. 51.595 7. 57.000 5. 60.560 7. 64.760 9. 62.735 10. 70.570 10. 75.990 8. 91.965 10 110.485 3. 151.070   93.200   120.705 9. 154.597  
NL 17,0 13.399 5. 14.910 6. 15.100 6. 14.650 6. ? ? 17.160 7. 26.210 8. 43.035 8. 19.285 9. 16.090 12. 20.465 8. 25.200   15.255   26.635 11. 26.635  
B 11,0 17.115 3. 17.190 4. 26.130 2. 31.915 2. 28.105 3. 21.030 5. 22.710 7. 38.990 7. 14.250 7. 14.035 7. 18.130 4. 27.460   16.710   25.035 8. 25.035  
Finnland 5,5 4.016 6. 5.910 5. 3.090 9. 2.915 10. 3.095 8. 3.210 11. 3.620 11. 32.150 12. 5.275 11. 4.325 9. 2.945 12. 4.520   3.198   2.540 18. 2.540  
Schweden 9,5 24.350 1. 24.190 1. 31.874 1. 29.648 1. 43.865 1. 54.270 1. 81.180 1. 156.110 2. 22.330 5. 22.190 3. 18.075 2. 26.255   15.865   14.030 14. 14.030  
Datenquelle: UNHCR 3/12 + 3/10; EUStat 3/2012 + 3/2013 + 3/2014 + 3/2015 + 3/2016 + 3/2017 + 4/2018    Malta, Zypern, LUX nicht berücksichtigt

RANG = Positivbescheide-Asylgesuche pro 1. Mio. der Bevölkerung  (Number of applicants per million inhabitants) ec.europa.eu/eurostat hr

Berechnung: WEBSCHOOL

 

2011 stellten im EU-Raum 301.375 Personen einen Asylantrag. Davon etwa 10 % zum wiederholten Mal.
2012 stellten im EU-Raum 332.000 Personen einen Asylantrag.
2013 stellten im EU-Raum 434.000 Personen einen Asylantrag.
2014 stellten im EU-Raum 626.000 Personen einen Asylantrag.
2015 stellten im EU-Raum 1.255.640 Personen einen Asylantrag.
2016 stellten im EU-Raum 1.204.280 Personen einen Asylantrag.
2017 stellten im EU-Raum 654.600 Personen einen Asylantrag.
2018 stellten im EU-Raum 581.000 Personen einen Asylantrag.
2019 stellten im EU-Raum 714.200 Personen einen Asylantrag. Quelle:  https://easo.europa.eu/asylum-trends-annual-overview
2020 stellten im EU-Raum 416.600 Personen einen Asylantrag. Quelle: 
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Asylum_statistics#First-time_applicants:_416_600_in_2020  
2021 stellten im EU-Raum 632.270 Personen einen Asylantrag. Quelle: BMI
2022 stellten im EU-Raum 923.991 Personen einen Asylantrag. Quelle: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EUAA)  4.1.2023
Die meisten Anträge wurden in Deutschland gestellt (217.735 bzw. 25 %) gefolgt von Frankreich (16 %), Spanien (13 %), Österreich (106.380 bzw. 12 %), Italien (9 %)
25 % bzw. 132.000 aller Erstanträge entfielen auf SYRIEN, 13 % AFGHANISTAN, 6 % VENEZUELA, 6 % TÜRKEI
Im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße wurden die meisten Anträge in ZYPERN gestellt, gefolgt von ÖSTERREICH 11.848 je Mio. Einw. und LUXEMBURG.

Die EU-Asylagentur (EUAA) zählte nach Angaben von heute (Anm. 4. Juli 2023) 2022 insgesamt 996.000 Asylanträge in den 27 EU-Staaten sowie in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Das war ein Anstieg von 53 Prozent im Vergleich zu 2021.
Die Asylagentur korrigierte in ihrem Bericht vorläufige Angaben vom Februar um 30.000 nach oben. Die Zahl der Asylanträge ist damit auf dem höchsten Stand seit 2016, als 1,2 Millionen Menschen in Europa Asyl beantragten, nach 1,3 Millionen im Jahr 2015. Nicht eingerechnet sind die bis zu vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in der EU einen besonderen Schutz auf Zeit genießen.

Bericht: Aufnahmesysteme „unter Druck“
Die EU-Agentur mit Sitz in Malta sieht die Aufnahmesysteme der Mitgliedsländer durch die gestiegenen Zahlen „unter beträchtlichem Druck“, wie es in dem Bericht heißt.
Mit Abstand die meisten Anträge – rund 244.000 – verzeichnete Deutschland, gefolgt von Frankreich (156.000), Spanien (118.000), Österreich (109.000) und Italien (84.000). Auf diese fünf Länder entfallen alleine 70 Prozent aller Asylanträge.
Die meisten Antragsteller und Antragstellerinnen kamen aus Syrien, Afghanistan, der Türkei, Venezuela und Kolumbien.





Das EU-Statistikamt EUROSTAT veröffentlichte eine Aufstellung der Ergebnisse der Asylverfahren in den Mitgliedstaaten inkl. Aufschlüsselung der Asylentscheidungen nach Erster und Zweiter Instanz.
Die Zahlen der Asylentscheidungen sind nicht ident mit den Zahlen der Asylanträge im Kalenderjahr, weil zum Teil auch noch über Asylverfahren aus dem Vorjahr zu entscheiden war.

 

Der „Situationsbericht“ der EU-Kommission bezieht sich dabei auf bisher unveröffentlichte Zahlen der EU-Asylbehörde (EUAA) vom 4. Jänner dieses Jahres. Laut dem Bericht stieg die Zahl der Asylanträge in den 27 EU-Ländern im Jahr 2022 auf 923.991 – ein Plus von 46,5 Prozent gegenüber 2021.
Die EU-Asylagentur (EUAA) dokumentierte nach Angaben vom 22. 2. 2023 für das Jahr 2022 insgesamt 966.000 Anträge in den 27 Mitgliedsländern sowie der Schweiz und Norwegen. Das waren 50 Prozent mehr als 2021. Die Zahl war damit auf dem höchsten Stand seit 2016, als 1,2 Millionen Menschen in Europa Asyl beantragten.

In DEUTSCHLAND wurden  226.467 Anträge gestellt, in FRANKREICH wurden 154.597  in SPANIEN 116.952 und in ÖSTERREICH 108.490. Schlusslicht ist das an der EU-Außengrenze liegende Nachbarland UNGARN. Hier wurden im Vorjahr nur 46 Asylanträgen gestellt, die SLOWAKEI verzeichnete 544 und LETTLAND 622 Anträge. Die meisten Antragsteller in der EU kamen 2022 von Syrern, gefolgt von Afghanen, Türken, Venezolanern und Kolumbianern.

Asylanträge 2014 in
Quelle: UNHCR

EUROPA Gesamt  714.234 !    NORDAMERIKA Gesamt  109.500     AUSTRALIEN Gesamt  9.245

EUROPA

NORDAMERIKA

AUSTRALIEN
Syrien 147.077 China 14.905 China 1.562
Irak 66.292 Mexiko 14.068 Indien 978
Afghanistan 58.554 El Salvador 10.244 Pakistan 847
Serbien + Kosovo 55.344 Guatemala 9.145 Malaysia 700
Eritrea 47.596 Honduras 6.985 Irak 430
Pakistan 23.368 Indien 3.689 Libyen 319
Nigeria 20.575 Ecuador 3.555 Fidschi 315
Somalia 19.112 Venezuela 3.278 Iran 273
Iran 18.614 Haiti 2.560 Vietnam 262
Albanien 16.372 Syrien 2.263 Bangladesh 255

 

KLAGEN UM ZU BLEIBEN
https://www.nzz.ch/international/asylsuchende-in-deutschland-klagen-um-zu-bleiben-ld.1391833

CSU-Landesgruppenchef Dobrindt hat die Diskussion aber auf einen Bereich gelenkt, der unterbelichtet ist: die deutschen Gerichte, die die vielen Klagen kaum mehr verarbeiten können. 2017 haben 81 Prozent der Leute mit einem abschlägigen Asylentscheid geklagt. Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller spricht von einem «Berg von 400 000 Verfahren», der sich angehäuft habe. Er sagt: «Selbst wenn heute kein einziges Verfahren mehr hinzukommen würde, hätten wir mit den bestehenden noch zwei Jahre zu tun.» Es brauche mehr Richter, kann man in den Zeitungen lesen. Seegmüller sagt: «Der Markt an fähigen Leuten ist praktisch leergefegt.» Es bleibe nur die Effizienzsteigerung.

«Alle urteilen anders»

Nötig sei eine größere Standardisierung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber. Gehe es um individuelle Verfolgung, sei das natürlich nicht möglich, in vielen anderen Fällen aber schon. Verwaltungsgerichte würden heute immer wieder die selben Dinge abklären. Seegmüller gibt Beispiele: Sind epileptische Anfälle ein Hinderungsgrund für eine Ausschaffung in ein bestimmtes Land? Ist eine Ausschaffung für einen psychisch Kranken zumutbar, wenn in seinem Heimatland keine Gesprächstherapie möglich ist? 1700 Verwaltungsrichter würden solche Fälle immer wieder aufs Neue abklären – «und alle urteilen ein bisschen anders».

Auch die Ernennung von sicheren Herkunftsländern sei ein probates Mittel, sagt Seegmüller. «Sobald ein Land zum sicheren Herkunftsland erklärt wird, können die betreffenden Verfahren bei uns doppelt oder dreimal so schnell abgewickelt werden.» Zurzeit dauere ein Asylverfahren am Verwaltungsgericht zwischen neun und zwölf Monaten. Wenn der Gesetzgeber nichts tue, werde es angesichts der Anhäufung von Fällen dabei aber nicht bleiben. Seegmüller ist auch Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, und als solcher mahnt er schon länger. «Irgendwann bricht alles zusammen», sagte er im Sommer 2017. Aber die Dinge bewegen sich nur langsam.

«Dass Länder wie Algerien, Marokko, Tunesien oder Georgien bis anhin nicht als sichere Herkunftsländer gelten, ist schwer verständlich und kann nur mit ideologischen Gründen erklärt werden», sagt Seegmüller. «Es gibt Bundesländer, die haben schlechthin ein ideologisches Problem mit Abschiebungen. Ich denke an Berlin und Thüringen.» Da würden die abenteuerlichsten Argumente ins Feld geführt, um Abschiebungen zu verhindern. Vor einigen Jahren habe es etwa so genannte Winterduldungen gegeben. «Da wurde im Winter – wegen der Kälte – nicht abgeschoben, auch nicht nach Afrika.

81 Prozent der Deutschen halten den Staat beim Thema Abschiebungen für überfordert. Aber es ist nicht nur Überforderung. Die nationale Kraftanstrengung zerschellt auch am Unwillen mancher Bundesländer. Vom Begriff einer Anti-Abschiebe-Industrie hält Seegmüller aber nichts. Es gehe ja nicht um Gewinnstreben. Was ihm jedoch Sorgen bereitet, ist eine große Menge Leute, welche die Verwaltungsgerichtsentscheide nicht akzeptiert. «Solche Leute lassen sich oft auch von Gerichtsurteilen nicht beeindrucken.» Vor kurzem versuchten in Göttingen hundert Linksextreme die Abschiebung eines Simbabwers nach Norwegen zu blockieren. Zwei Polizisten wurden verletzt. Für Seegmüller ein Angriff auf den Rechtsstaat.

«Die Klage ist ein Wert an sich»

Nur in der Minderzahl der Fälle sind die Kläger am Verwaltungsgericht erfolgreich. Wo es zu einem Urteil gekommen sei, sei im ersten Quartal 2017 in 23,9 Prozent der Fälle zugunsten der Asylbewerber entschieden worden, hält Seegmüller fest, doch sei die Quote in den vergangenen Jahren mit zwischen 4,2 und 13,1 Prozent noch deutlich tiefer gelegen. Allerdings ist der Ausgang des Verfahrens oft gar nicht entscheidend. «Im Asylbereich ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht ein Wert an sich.» Solange das Verfahren läuft, erhält der Kläger vom Staat Sozialleistungen und eine Gesundheitsversorgung, fast so hoch, wie wenn er den Fall gewinnt. «Warum führen wir dieses Verfahren eigentlich weiter?», habe er in besonders aussichtslosen Fällen gelegentlich die Anwälte gefragt – und oft zur Antwort bekommen: «Mein Mandant ist arm.» Die Sozialleistungen und die Gesundheitsversorgung seien oft Anreiz genug für ein Verfahren. «So kann es sich für einen Georgier nur schon lohnen, nach Deutschland zu kommen, um hier während eines Verfahrens am Verwaltungsgericht beim Arzt seine Nierenprobleme zu beheben Man kommt nach Deutschland, will zum Arzt und geht zum Richter.

«Vielen Dank und auf Wiedersehen, im Herbst sehen wir uns wieder», habe ihm ein Serbe einmal nach einem Urteil im Frühjahr gesagt. Sechs Monate später könne man wieder einreisen und neue Asylgründe geltend machen, die vom Verwaltungsgericht neu geprüft werden müssten. Einzelfälle? «Nein, solche Wiederholungsfälle machen einen substanziellen Anteil der Verfahren aus. In diesen Fällen kann man wirklich sagen: Und täglich grüsst das Murmeltier.»

Wolle man die Gerichte entlasten, müsse man auch bei den Vorteilen der Asylbewerber ansetzen. Seegmüller plädiert für eine Versorgung mit Sachleistungen während des Verfahrens und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung. Eine solche «Akutversorgung» sei schon jetzt vom Gesetz gewollt.

Eine Spezialität des Asylverfahrens ist es, dass der Staat die Verhandlungskosten trägt, egal wie der Fall ausgeht. Die abgelehnten Asylbewerber können also risikolos klagen, selbst wenn ihre Chancen – wie im Falle der sicheren Herkunftsländer – gegen null gehen. Sehr vereinzelt wurde gefordert, die Kläger möchten sich doch im Falle einer Niederlage an den Prozesskosten beteiligen. Seegmüller ist skeptisch. «Ich befürchte, man hätte sehr schnell eine riesige Anhäufung von Prozesskostenhilfeverfahren.» Ob man diese streichen könne? «Das wäre verfassungswidrig», erklärt Seegmüller. Derart radikale Maßnahmen seien nicht möglich, aber auch nicht nötig. Ob er eigentlich etwas von Merkels nationaler Kraftanstrengung spüre? «Der Wille ist da, aber es ist noch nicht genug.»

«Qualitätsproblem beim Bamf»

Ähnlich sieht es Daniel Thym, Asylrechtsexperte und Professor an der Universität Konstanz. Der Rechtsschutz sei «eine Achillesferse beim Thema Abschiebungen», sagt er, «und die Politik hat sich noch zu wenig darum gekümmert.» Woran das liegt? «Es gilt bei Politikern als heikel, sich in die Belange der Gerichte einzumischen.» Auch Thym glaubt, dass die Verfahren durch mehr letztinstanzliche Urteile beschleunigt werden könnten. Bei sicheren Herkunftsländern ist die Ansage des Bundes eigentlich: eine Woche für die Klage, eine Woche für die Entscheidung. «In Ankerzentren müsste das möglich sein», meint Thym. Genaue Zahlen gibt es nicht, aber bei zwei Wochen liegen sie zurzeit ganz bestimmt nicht.

Für die langen Verfahren am Gericht sieht Thym eine weitere Ursache: «Das Qualitätsproblem beim Bamf.» Viele Fälle seien defizitär dokumentiert. Die Richter würden oft noch einmal eine aufwendige zweite Prüfung vornehmen, weil sie aus Erfahrung der Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht trauten. «In der Hochphase der Flüchtlingskrise wurden Fallprüfer im Bamf teilweise innert drei, vier Tagen angelernt.» Das räche sich nun.

Thym bestätigt einen Befund, den man in der Asyldebatte immer wieder lesen kann: «Je länger ein Asylbewerber – unabhängig von seinem Status – im Land ist, desto unwahrscheinlicher wird seine Ausweisung.» Eine lange Verfahrensdauer ist für die Asylsuchenden auch deshalb nützlich. Aber warum nimmt durch die Länge des Aufenthalts die Wahrscheinlichkeit der Ausschaffung ab? Vor allem eine dezentrale Unterbringung schaffe Vorteile, sagt Thym: «Der Zugriff der Behörde ist schwieriger, es entstehen soziale Kontakte, und vor allem auch Helfergruppen und die Kirchen setzen sich für die Leute ein

Deutschland brauchte beschleunigte Verfahren, aber das Land tut sich schwer, auch nur an einer Schraube zu drehen. Gegen die neuen Ankerzentren, die Asylsuchende bis zum Asylentscheid aufnehmen sollen, wehren sich die Bundesländer, weil sie ihre föderalen Kompetenzen nicht abgeben wollen oder eine zu harte Gangart des Bundes befürchten. Gegen die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer sperren sich die Grünen im Bundesrat bis heute. Auch dass Fälle leichter vors Bundesverwaltungsgericht kommen sollen, wünschen viele nicht. «Bayern hat sich erst gerade dagegen ausgesprochen», sagt Thym.

Während der Staat zaudert, stehen ihm Aktivisten, Anwälte, Kirchen und zum Teil auch Ärzte gegenüber, die genau wissen, was sie wollen: die Leute im Land behalten. Besonders Flüchtlingsräte, das sind Dachverbände von Nichtregierungsorganisationen, die in allen Bundesländern aktiv sind, spielen eine wichtige Rolle. Mittels «Warnhinweisen» im Internet geben sie Abschiebungstermine bekannt, damit die Betroffenen rechtzeitig untertauchen können. Eine Industrie ist es nicht, aber eine starke Lobby. Selbst wenn die Gerichte in Zukunft schneller entscheiden, eines können sie dem Staat nicht abnehmen: abgelehnte Asylbewerber tatsächlich auszuschaffen.

NZZ 2018-06-08 Ausschnitt

 

BOOTSFLÜCHTLINGE im Mittelmeer

Bis Ende 2014 hatte Italien mit der Mission "Mare Nostrum" Bootsflüchtlinge im Mittelmeer gerettet. Dann übernahm die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX die Führung. Diese sah ihre Aufgabe vor allem darin, vor der europäischen Küste zu patrouillieren, und suchte nicht aktiv nach Schiffbrüchigen. Die Zahl der Todesopfer stieg an, und nachdem im April2015 bei einem Unglück fast 900 Migranten ertranken, begannen auch private Hilfsorganisationen, Bootsflüchtlinge zu retten. Später passte die EU-Kommission das Mandat der FRONTEX dahingehend an, dass sich diese an Rettungsaktionen beteiligen konnte.
Derzeit sind auf dem Mittelmeer neun NGO mit fünfzehn Booten und einem Flugzeug im Einsatz. Zu ihnen zählen Médicins sans Frontières, Save the Children, die in Malta beheimatete Migrant Offshore Aid Station des Unternehmerpaars Regina und Christopher Catrambone und kleinere Organisationen aus Deutschland, Spanien und den Niederlanden.
2016 wurden laut dem Uno-Flüchtlingshilfswerk 181.436 Bootsflüchtlinge nach Italien gebracht. Rund ein Drittel wurde von privaten NGO gerettet; FRONTEX war für 12 Prozent der Aktionen verantwortlich; die EU-Militärmission EUNAVFOR für 10 Prozent. Den Rest der Einsätze leistete vor allem die italienische Küstenwache. Vereinzelt mussten auch private Frachter einspringen.
2017 wurden bereits über 37.000 Personen gerettet (Stand 30. April 2017).

Quelle: NZZ Internationale Ausgabe vom 6. Mai 2017 S 5

Etwa 6.000 Flüchtlinge geborgen
(dpa)  -  Innerhalb von 48 Stunden sind etwa 6.000Flüchtlinge und andere Migranten aus dem Mittelmeer geborgen worden. Am Samstag wurden in über 20 Einsätzen rund 3.000 Personen in Sicherheit gebracht, nachdem bereits am Freitag 3.000 Personen gerettet worden waren. Die teilte die italienische Küstenwache mit. An den Aktionen waren neben der Küstenwache und der italienischen Marine auch die EU-Grenzschutzbehörde FRONTEX verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Handelsschiffe beteiligt. Ob es bei den Einsätzen Tote gab, wurde nicht bekannt.
Die privaten Hilfsorganisationen schlugen angesichts der hohen Zahl an Migranten erneut Alarm. Die zivilen Seenotretter seien an ihrer Kapazitätsgrenze, teilte die europäische NGO SOS Méditerranée mit. Allein am Freitag hatte die Crew des Schiffes <Aquarius> in einem mehr als 13-stündigen Einsatz insgesamt 731 Flüchtlinge von 4 Schlauch- und 2 Holzbooten gerettet.

Quelle: NZZ Internationale Ausgabe vom 8. Mai 2017 S 3

 

Deutschland hat ein beschleunigtes Asylverfahren an seinen Flughäfen eingerichtet. Ziel ist, "Personen, die erkennbar ohne jeglichen Schutzbedarf sind, gar nicht erst einreisen zu lassen".   Anfragebeantwortung im Bundestag am 10. 1. 2012
Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt in
Deutschland 6,93 Millionen (8,5 Prozent) DESTATIS 3/2012
 
In
Japan sind 2,2 Millionen (1,7 Prozent der Gesamtbevölkerung) Ausländer registriert. Gut 55 % ist der Anteil an Koreanern und Chinesen, die seit mehreren Generationen in Japan leben (z. B. die Nachkommen jener fast 1 Million Koreaner, die während des 2. Weltkriegs nach Japan verschleppt wurden). Stand Ende 2009

Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt in der
Schweiz 22 %! = 1.680.197 (2009). Davon waren 290.000 Italiener, 250.000 Deutsche, 205.000 Portugiesen, 149.000 Serben.  BfM Migrationsbericht 2009.
Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt in der Schweiz 1.825.197 (2012). Davon sind 294.359 Italiener, 285.379 Deutsche, 238.432 Portugiesen, 103.929 Franzosen, 94.851Serbien, Kosovo 79.437.
Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt in der Schweiz 1.947.023 (2014). Davon sind 308.602 Italiener, 298.614 Deutsche, 263.010 Portugiesen, 116.809 Franzosen, 105.348 Kosovaren , 79.491 Spanier 69.748 Serben, 69.147 Türken.

2010 In Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 927.612 (davon 368.178 in Wien), das sind 11 % der Gesamtbevölkerung (8,404 Mio.).
Der überwiegende Teil stammt aus dem ehemaligen Jugoslawien (294.337), türkische Staatsbürger stellen mit 113.457 nach den Deutschen (146.392) die drittstärkste Gruppe. 2010 wanderten 98.262 Ausländer ein, 66.404 Ausländer verließen Österreich.
Ausländeranteil 2010 in Wien 21,48 %, V 13,1 %, S 12,8 %, T 11 %, 8,1 %, K 7 %, St + 6,9 %, B 5,7 %
Quelle: Statistik Austria Stand 1. 1. 2011 (veröffentlicht 19. 5. 2011)

2011 In Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 970.541 (davon 386.376 in Wien), das sind 11,5 % der Gesamtbevölkerung (8,443 Mio.).
Der überwiegende Teil stammt aus dem ehemaligen Jugoslawien (410.388), türkische Staatsbürger stellen mit 114.011 nach den Deutschen (153.491) die drittstärkste Gruppe. 2011 wanderten 114.396 Ausländer ein, 73.573 Ausländer verließen Österreich.

Ausländeranteil 2011 in Wien 22,3 %, V 13,4 %, S 13,2 %, T 11,5 %, 8,5 %, K 7,3 %, St + 7,2 %, B 6,1 %
Quelle: Statistik Austria Stand 1. 1. 2012 (veröffentlicht 14. 5. 2012)

2013 In Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 1.064.568

2014 In Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 1.414.624
Ausländeranteil 2011 in Wien 568.181, V 68.573, S 88.318, T 114.487, 185.962, K 58.283, St 126.687, 176.464, B 27.669
Quelle: Statistik Austria Stand 1. 1. 2014 erstellt: 28. 5. 2014

2015 In Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 1.267.458  Quelle: Statistik Austria erstellt 1. 1. 2016

2016 In Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 1.341.930, davon 664.729 EU-Bürger  Quelle: Statistik Austria erstellt 1. 1. 2017

2017 In Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 1.395.880, davon 693.855 EU-Bürger  Statistik Austria Stand 1. 1. 2018
Ausländeranteil 2017 in Wien 29,6 %, V 17,4 %, S 16,7 %, T 15,5 %, 12,3 %, K 10,2 %, St 10,6 %, 9,8 %, B 8,6 %

2018 In Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 1.438.923, davon 730.209 EU-Bürger  Statistik Austria Stand 1. 1. 2019
Ausländeranteil 2017 in Wien 30,2 %, V 17,8 %, S 17,2 %, T 15,9 %, 12,8 %, K 10,5 %, St 11,0 %, 10,1 %, B 8,9 %

 

ASYL - SCHWEIZ

1999 lebten 200.000 ethnische Albaner (entspricht sind 10 Prozent der albanischen Bevölkerung des Kosovo) in der Schweiz. In diesem Jahr gab es auch den Höchststand an Asylanträgen: 47.513 - 2000 19.750, 2001 21.854.
2002
wurden in der Schweiz 26.987 Asylanträge eingereicht, 2003 waren es 21.759 (2.375 aus Angola, Kongo, Nigeria, Liberia und Guinea. 1.444 Iraker, 512 Russen, 756 Georgier, 729 aus Bosnien-Herzegowina), 2004 nur noch 15.061 (Hauptanteil aus Serbien, Türkei, Georgien, Irak, Bulgarien), 2005 nahm die Antragszahl auf 10.795 (Serbien 1.506, Türkei, Somalia, Irak, Bulgarien, Georgien, Russland) ab. 1.497 politische Flüchtlinge erhielten Asyl, 4.436 Personen durften trotz Ablehnung wegen "unzumutbarer Rückkehr" vorläufig bleiben. Verschärftes Schweizer Asylgesetz
2006 stellten 11.173 Personen einen Asylantrag (Serbien 1.225, Eritrea 1.201, Irak 816, Türkei 693, VR China 475, Russland 426).
2007 stellten 10.844 Personen einen Asylantrag (Serbien 953, Eritrea 1.662, Irak 935, Türkei 621, Sri Lanka 618 VR China 475). 1.561 erhielten Asyl.
2008 stellten 16.606 Personen einen Asylantrag (Eritrea 2.849, Somalia 2.014, Irak 1.440, Sri Lanka 1.262 Serbien 1.186, Nigeria 988, Türkei 519, Georgien 481). 2.261 erhielten Asyl. Quelle: Bundesamt für Migration  www.bfm.admin.ch
2009 stellten 16.005 Personen einen Asylantrag (Nigeria 1.786, Eritrea 1.724, Sri Lanka 1.415, Irak 935, Somalia 753, Afghanistan 751, Kosovo 694, Georgien 638, Serbien 575, Türkei 559). 2.622 erhielten Asyl.  Quelle: Bundesamt für Migration  www.bfm.admin.ch
2010 stellten 15.567 Personen einen Asylantrag (Nigeria 1.969, Eritrea 1.799, Sri Lanka 939, Serbien 910, Afghanistan 670, Irak 659, Georgien 642, Kosovo 602, Türkei 530, Syrien 469). 3.449 erhielten Asyl. 
Ende 2010 hielten sich in der Schweiz 12.915 Asylsuchende mit laufendem Verfahren auf. Quelle: Bundesamt für Migration  www.bfm.admin.ch
2011 stellten 22.551 Personen einen Asylantrag (Nigeria 1.895, Eritrea 3.356, Tunesien 2.574, Serbien 1.217, Afghanistan 1.052, Mazedonien 926, Syrien 826, China 696, Somalia 636, Kosovo 634, Algerien 621, Irak 504, Marokko 495,...). 3.711 erhielten Asyl. 
Ende 2011hielten sich in der Schweiz 16.915 Asylsuchende mit laufendem Verfahren auf.  Quelle: Bundesamt für Migration  www.bfm.admin.ch
Die Behörden nahmen 5.614 fest, die sich rechtswidrig im Land befanden. Quelle: EFD
2012 stellten 28.631 Personen einen Asylantrag (Nigeria 2.746, Eritrea 4.407, Tunesien 2.239, Serbien 1.889, Afghanistan 1.386,  Syrien 1.229, Mazedonien 1.137, Marokko 931, China 808, Somalia 808, Übrige 11.051). 2.507 erhielten Asyl.   Quelle:  www.bfm.admin.ch
Die Behörden nahmen 10.965 fest, die sich rechtswidrig im Land befanden. Quelle: EFD
2013 stellten 21.465 Personen einen Asylantrag (Eritrea 2.563, Syrien 1.901, Nigeria 1.764, Tunesien 1.737, Marokko 1.068, Afghanistan 892, Somalia 808, Algerien 792, Kosovo 698, Sri Lanka 684, China 675, ...). 3.167 erhielten Asyl.   Quelle:  www.bfm.admin.ch
Die Behörden nahmen ....... fest, die sich rechtswidrig im Land befanden. Quelle: EFD
2014 stellten 23.765 Personen einen Asylantrag (Eritrea 6.923, Syrien 3.819, Sri Lanka 1.277, Nigeria 908, Somalia 813, Afghanistan 747, Tunesien 733, Marokko 699, Georgien 466, Kosovo 405, ...).
Es wurden 26.715 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt. 6.199 Personen erhielten Asyl.
  Quelle:  www.bfm.admin.ch
2015 stellten 39.523 Personen einen Asylantrag (Eritrea 9.966, Afghanistan 7.831, Syrien 4.745, Irak 2.388, Sri Lanka 1.878, Somalia 1.253, Nigeria 970, Gambia 968, Iran 623, Äthiopien 599, ...). 26.803 Asylwerber legten KEINEN Ausweis vor.
Mehr als 10 % der angekommenen Afghanen waren unbegleitete Jugendliche.
  Quelle:  www.bfm.admin.ch
2016 stellten 27.202 Personen einen Asylantrag (Eritrea 5.178, Afghanistan 3.229, Syrien 2.144, Somalia 1.581, Sri Lanka 1.373,  Irak 1.312.)
20
17 stellten 18.088 Personen einen Asylantrag (Eritrea 3.375, Syrien1.951, Afghanistan 1.217, Türkei 852, Somalia 843, Sri Lanka 840, Guinea 797, Nigeria 700, Georgien 670, Irak 653.)
20
18 stellten 15.255 Personen einen Asylantrag (Eritrea 2.825, Syrien1.393, Afghanistan 1.186, Türkei 1.005, Georgien 873, Algerien 747, Sri Lanka 652, Iran 504)
20
19 stellten 14.269 Personen einen Asylantrag (Eritrea 2.899, Syrien1.100, Afghanistan 1.397, Türkei 1.287, Georgien 601, Algerien 826, Sri Lanka 721, Irak 550, Iran 504, Somalia 427)
20
20 stellten 11.041 Personen einen Asylantrag (Eritrea 1.917, Afghanistan 1.681, Türkei 1.201, Algerien 988, Syrien 904, Sri Lanka 468, Marokko 400, Irak 314, Iran 310, Somalia 288, Übrige 2.570 ... www.sem.admin.ch
2021 beantragten 14.928 Personen Asyl
Herkunftsländer: Afghanistan 3.079, Türkei 2.330, Eritrea 2.029, Syrien 1.024, Algerien 1.012, Sri Lanka 621, Irak 557, Marokko 552, Somalia 425, Georgien 382
2022
beantragten 24.511 Personen Asyl

Im Kanton Zürich erhält ein Asylwerber pro Tag 8 Euro (12 Franken) Taschen- und Essensgeld.
In Liechtenstein erhält ein Asylwerber pro Tag 9 Franken Essensgeld. 2010 wurde ein zusätzliches Taschengeld von täglich 3 Franken gestrichen. Jeder Asylwerber kostet das Fürstentum 55 Franken täglich. Quelle: NZZ 8. 8. 11
In Wien erhält der Tierschutzverein von der Stadt für einen Hund pro Tag 11,1 Euro für einen Katze pro Tag 7,9 Euro.
In Ö. betrug die Grundversorgung für Asylwerber 2012 pro Tag 17 Euro, 2013 19 Euro.

Im Vorfeld der Volksinitiative am 17. Mai lud die SVP zu einem Parteitag (2. 5. 09). Nationalräte nahmen Stellung zum Thema Ausländer- und Asylpolitik. Kritisiert wurden besonders

  • die Asylindustrie, bestehend aus Betreuern, Juristen, Dolmetschern und anderen Berufsleuten, die zwecks Erhaltung ihrer Beschäftigung die konsequente Anwendung des Asylgesetzes torpediere.
  • die Anerkennung von Dienstverweigerern, ob verfolgt oder nicht, als Flüchtlinge
  • die Zahlungen für Sozialleistungen in die Länder des Balkans und die Türkei.

In den 51 Industriestaaten wurden 2008 383.000 Asylanträge (2007: 341.000) gestellt. Nach Herkunftsstaaten gereiht kommen die meisten Antragsteller aus dem Irak (40.500), es folgen Somalia (21.800), Russland (20.500) und Afghanistan (18.500). Quelle: UNHCR

Einbürgerungen wurden in Österreich im Jahr 2000 24.645, 2001 31.731, 2002 36.011, 2003 44.694, 2004 42.174,  2005 35.417, 2006 26.259,  2007 14.041, 2008 10.258 und 2009 7.978  vorgenommen. siehe STAATSBÜRGERSCHAFT

 

GRUNDVERSORGUNGSVEREINBARUNG - Art. 15a B-VG Fassung vom 8. 3. 2013

Artikel 2
Zielgruppe dieser Vereinbarung sind
1. Fremde, die einen Asylantrag gestellt haben (Asylwerber), über den noch nicht rechtskräftig abgesprochen ist,
2. Fremde ohne Aufenthaltsrecht, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind,
3. Fremde mit Aufenthaltsrecht ...
4. Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind,
5. Fremde, die ... nach einer - wenn auch nicht rechtskräftigen - Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft genommen werden können ...
6. Fremde, denen ab 1. Mai 2004 Asyl in Österreich gewährt wird (Asylberechtigte), während der ersten vier Monate nach Asylgewährung.

Artikel 6
Die Grundversorgung umfasst
1. Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschenwürde und unter Beachtung der Familieneinheit,
2. Versorgung mit angemessener Verpflegung,
3. Gewährung eines monatlichen Taschengeldes für Personen in organisierten Unterkünften und für unbegleitete minderjährige Fremde, ausgenommen bei individueller Unterbringung ...
4. Durchführung einer medizinischen Untersuchung im Bedarfsfall bei der Erstaufnahme nach den Vorgaben der gesundheitsbehördlichen Aufsicht,
5. Sicherung der Krankenversorgung im Sinne des ASVG durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge,
6. Gewährung allenfalls darüber hinausgehender notwendiger, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckter Leistungen nach Einzelfallprüfung,
7. Maßnahmen für pflegebedürftige Personen,
8. Information, Beratung und soziale Betreuung der Fremden durch geeignetes Personal unter Einbeziehung von Dolmetschern zu deren Orientierung in Österreich und zur freiwilligen Rückkehr,
9. Übernahme von Transportkosten bei Überstellungen und behördlichen Ladungen,
10. Übernahme der für den Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten und Bereitstellung des Schulbedarfs für Schüler,
11. Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufs im Bedarfsfall,
12. Gewährung von Sach- oder Geldleistungen zur Erlangung der notwendigen Bekleidung,
13. Kostenübernahme eines ortsüblichen Begräbnisses oder eines Rückführungsbetrages in derselben Höhe und
14. Gewährung von Rückkehrberatung, von Reisekosten sowie einer einmaligen Überbrückungshilfe bei freiwilliger Rückkehr in das Herkunftsland in besonderen Fällen.

Artikel 9
Kostenhöchstsätze für die Erfüllung der Aufgaben nach den Art. 6, 7 und 8 betragen inklusive aller Steuern und Abgaben:

1. für die Unterbringung und Verpflegung in einer organisierten Unterkunft pro Person und Tag
2. für die Verpflegung von Erwachsenen bei individueller Unterbringung p. Person/Monat
für die Verpflegung von Minderjährigen bei individueller Unterbringung p. Person/Monat
für die Verpflegung von unbegleiteten Minderjährigen bei individueller Unterbringung p. Person/Monat
3. für die Miete bei individueller Unterbringung pro Monat für eine Einzelpersonen
für die Miete bei individueller Unterbringung pro Monat für Familien (ab zwei Personen) gesamt
4. für Taschengeld pro Person und Monat
5. für Überbrückungshilfe bei Rückkehr, einmalig pro Person
6. für die Sonderunterbringung für pflegebedürftige Personen pro Person und Monat
7. für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Fremder p. P/Tag
11. für Schulbedarf pro Kind und Jahr
14. für notwendige Bekleidungshilfe jährlich pro Person
...
€ 17,--
€ 180,--
€ 80,--
€ 180,--
€ 110,--
€ 220,--
€ 40,--
€ 370,--
€ 2.480,--
€ 75,--
€ 200,--
€ 150,--
...

Artikel 10
Kosten
(1) Die Gesamtkosten die in Durchführung der Maßnahmen dieser Vereinbarung entstehen, werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis sechs zu vier aufgeteilt, ...

 

BM KICKL begrenzte den Anerkennungsbeitrag mit 1,50 Euro pro Stunde.
Zwei Tage nach seiner Ablösung durch BM RATZ wurde die Höchstgrenze wieder aufgehoben

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
 

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
 

Jahrgang 2019 Ausgegeben am 21. Mai 2019 Teil II

123. Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags

Auf Grund des § 7 Abs. 3a Z 1 und Abs. 5 des Grundversorgungsgesetzes – Bund 2005 (GVG-B 2005), BGBl. Nr. 405/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2018, wird verordnet:

§ 2. Ein Rechtsträger (§ 1 Abs. 1) ist berechtigt, Asylwerber und Fremde gemäß § 7 Abs. 3 GVG-B 2005 mit ihrem Einverständnis für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 2 GVG-B 2005 heranzuziehen, wenn er seiner Zweckbestimmung und tatsächlichen Geschäftsführung nach nicht auf Gewinn gerichtet ist.

§ 3. Der gemäß § 7 Abs. 5 GVG-B 2005 zu leistende Anerkennungsbeitrag beträgt höchstens 1,50 Euro pro Stunde.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

Kickl

Jahrgang 2019 Ausgegeben am 23. Mai 2019 Teil II

131. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags aufgehoben wird

Auf Grund des § 7 Abs. 3a Z 1 und Abs. 5 des Grundversorgungsgesetzes – Bund 2005 (GVG-B 2005), BGBl. Nr. 405/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2018, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Heranziehung von Asylwerbern und bestimmten sonstigen Fremden für gemeinnützige Hilfstätigkeiten und die Höhe des hierfür zu leistenden Anerkennungsbeitrags, BGBl. II Nr. 123/2019, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.

Ratz

 

 

 


ASYL und MINDESTSICHERUNGSBEZIEHER

In WIEN bezogen 2018 142.571 (2017: 150.150) Personen Mindestsicherung. Davon waren 46 % Österreicher.
Insgesamt bezogen 49.349 Asylberechtigte (anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte = KEIN Flüchtlingsstatus, die nicht abgeschoben werden können) Mindestsicherung.
Quelle: Stadt Wien

 

"Wir waren eine Gesellschaft der Gescheiterten: der Trunksucht Verfallene, Unfähige, Schwache, Verlorene; alle, die nicht in der Lage gewesen waren, sich gegen die widrigen Umstände in einem Land durchzusetzen, flohen jetzt elendiglich in ein anderes; und auch wenn ein oder zwei in Zukunft Erfolg haben mochten, hatten bereits alle einmal versagt. Wir waren eine Schiffsladung voll Versager, die gebrochenen Menschen Englands."

"Emigrant aus Leidenschaft. Literarischer Reisebericht."  ROBERT LOUIS STEVENSON

 

Der Erwerb der Staatsbürgerschaft im Asylland ist je nach EU-Staat unterschiedlich geregelt:
 

Belgien 5 Jahre Irland 5 Jahre
Dänemark 7 Jahre Italien 10 Jahre
Spanien 10 Jahre Luxemburg 5 Jahre
Finnland 5 Jahre Niederlande 5 Jahre
Frankreich 5 Jahre Österreich 10 Jahre
Großbritannien 5 Jahre Portugal 10 Jahre
Deutschland 10 Jahre Schweden 5 Jahre
Griechenland 5 Jahre

 

"...Die Tschetschenen, Türken und Schwarzafrikaner, die brauchen wir nicht, aber die Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn und die Slowenen sind unsere Leute. Mit denen haben wir Jahrhunderte zusammengelebt, die sind ungefähr auf unserem Kulturniveau, wenn nicht ganz, aber doch adäquat. Warum nicht die?
... Die Moslems sind nicht integrierbar, das ist ein Irrtum. Sie wollen nicht, warum auch? Sie wollen ihr eigenes Leben behalten, warum auch nicht? Aber bitte nicht in Wien, sondern in der Türkei. Was machen die Tausenden Schwarzafrikaner hier, wozu werden die hier aufgenommen? Sie werden hier nie Wurzeln fassen."

FRANZ OLAH in einem Interview

 

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Oktober 2002 das Ministerkomitee der Organisation aufgefordert, ein internationales Rechtsinstrument betreffend die illegale Zuwanderung auszuarbeiten.

Menschen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, aber aus wirtschaftlicher Not in ein europäisches Land kommen, versuchen oft, das Asylsystem auszunutzen. In vielen Ländern kommt es als Reaktion darauf zu einer immer schärferen Abschiebepraxis.
In Österreich versuchte das Fremdenrechtspaket 2005 eine klare Unterscheidung zwischen Asyl und Zuwanderung. Die Regierungserklärung vom November 2008 (Regierung Faymann) knüpfte daran an
Seite 99 bis 102
"Unser Asylsystem darf nicht als Deckmantel für kriminelle Handlungen missbraucht werden. ..." Seite 99 / 1.1.

 

"Im Jahr 1960 gab es im Vereinigten Königreich bloss 7 Moscheen. Die erste zu diesem Zweck gebaute war 1889 in Woking die Shah Jahan Mosque gewesen.
1990 war die Zahl auf 400 gestiegen, und heute sind es rund 1.500. Zwischen 2001 und 2009 wuchs die muslimische Bevölkerung in Großbritannien allerdings auch nahezu zehnmal schneller als die nichtmuslimische.

NZZ International 5. Aug. 2015 S 2

 

Anzeige in ÖSTERREICH am 28. 10. 2007
 

Asyl: Gleiches Recht für alle!

 
Wenn Asylfälle an die Öffentlichkeit gebracht werden, muss die ganze Wahrheit auf den Tisch. Und zwar freiwillig!

Von jedem Niederösterreicher, der im öffentlichen Dienst arbeiten will, wird ein Strafregisterauszug (früher: Leumundszeugnis) verlangt.
Warum sollte das nicht auch für jemanden gelten, der Österreicher werden will?

Deshalb ist es nur recht und billig, wenn die Behörden den Strafregister-auszug eines Asylwerbers in so einem Fall veröffentlichen dürfen.

Wer als politisch Verfolgter nach Niederösterreich kommt, hier arbeiten will und nach unseren Gesetzen lebt, ist bei uns willkommen.
Wer aber aus anderen Gründen zu uns kommt, sich an den Rand stellt und die Gesetze nicht einhalten will, der hat bei uns keinen Platz.

Deshalb volle Zustimmung für den Vorschlag
von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll.

Initiative für ein ehrliches UND menschliches Niederösterreich.

 

ÖSTERREICH
2006 stammten 28,3 % (= 67.419) aller Tatverdächtigten aus dem Ausland. Davon waren 13.295 Asylwerber.
2008 stammten 27,2 % (= 65.316) aller Tatverdächtigten aus dem Ausland. Davon waren 9.877 Asylwerber.
2010 stammten 29,5 % (= 69.188) aller Tatverdächtigten aus dem Ausland. Davon waren 8.498 Asylwerber.

Von den bis 10. September 2010 in Wien wegen Drogendelikten Festgenommenen 1.108 Ausländern waren  661 Asylwerber (59,6 %).

2009
wurden 2.775 Personen wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz festgenommen. 1.564 (=56 %) waren Ausländer. Die größten Gruppen stellten Nigeria (471), Serbien (133) und Gambia (129).
2009 wurden 3.928 Personen wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz verurteilt. 1.427 (=36 %) waren Ausländer. Die größten Gruppen stellten Nigeria (372), Serbien (145) und die Türkei (97).
2010 wurden 4.363 Personen wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz verurteilt. 1.659 (=38 %) waren Ausländer. Die größten Gruppen stellten Nigeria (...), Serbien (145) und die Türkei (137).Quelle: Sicherheitsbericht 2010 BMJ

2010 wurden 9.418 Illegale aufgegriffen, den größten Anteil stellten Afghanistan (1.169) und Russland (1.086).
42 % hatten den Weg über Italien genommen, 24 % über Ungarn, 8,1 % kamen über die slowenische Grenze. Quelle: Anfragebeantwortung im NR am 22. 2. 2011

2009 waren in der SCHWEIZ  48 % der Personen, die eines Verstoßes gegen das Strafrecht beschuldigt wurden, Ausländer.
Türken, Serben, Kosovaren und Montenegriner werden 3 x so oft straffällig als ihr Bevölkerungsanteil beträgt (Anteil an der Bevölkerung 2,3 %; Anteil an StGB-Delikten 7,5 %).

2010 waren in der SCHWEIZ 71,6 % der Inhaftierten Ausländer, bei den Untersuchungshäftlingen betrug der Ausländeranteil 81 %. Stand 1. 9. 10

2011 waren in der SCHWEIZ 71,4 % der Inhaftierten Ausländer, bei den Untersuchungshäftlingen betrug der Ausländeranteil 81 %. Stand 7. 9. 11

2013 waren in der SCHWEIZ 74,3 % der Inhaftierten Ausländer. Stand 4. 9. 13

2014 waren in der SCHWEIZ 73 % der Inhaftierten Ausländer. Stand 4. 9. 14

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundes und der Kantone hat sich auf einen Asylanten-Aufteilungsschlüssel geeinigt. Sechs Regionen sollen gesamt etwa 5.000 Asylwerber beherbergen:
Westschweiz 1.280; Zürich 870; Nordwestschweiz 840; Ostschweiz 700; Zentral- und Südschweiz 690; Bern 620.
Quelle: SRF 28.3.2014

 Quelle: BMI + BKA / SCHWEIZER Bundesamt für Statistik BfS

 

... Die Zivilflüchtlinge aus dem Süden sind bereits seit einigen Monaten unterwegs, die anderen seit gestern. Die Bauern mit ihren Pferden, Kühen, Mauleseln; die besiegten Soldaten kommen mit ihren Gewehren, Kanonen, Militärfahrzeugen. Selbst Fliegergeschwader landen im nahen Carcassone. Apokalyptischer Exodus. In geringster Zeit haben 250.000 Menschen die Pyrenäen überquert, 10.000 Kriegsverwundete, 170.000 Frauen, 70.000 Männer. Die schiere Masse verwandelt anfängliches Mitgefühl in Feindseligkeit, in Fremdenhass - obwohl man doch auf beiden Seiten der Grenze Katalane ist.

"Einmal Lager, immer Lager"  IRÈNE ALENFELD 

 

Seit 15. Jänner 2003 ist im Raum der EU das System EURODAC zur Identifizierung von Fingerabdrücken in Betrieb. Die Mitgliedstaaten müssen diese biometrischen Daten von allen Personen ab 14 Jahren erfassen, die einen Asylantrag stellen oder beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden. 

Zur Erfassung dieser Merkmale wurden in Österreich zwölf "Live Scanner" (Gesamtwert 1,7 Millionen Euro) installiert. Die Fingerabdrücke werden registriert, indem jeder Finger einzeln auf einer Glasplatte abgerollt wird.

Die Fingerabdrücke werden anschließend zur Speicherung in die von der EU-Kommission verwaltete zentrale Datenbank weiter geleitet. Auch Norwegen und Island sind an dieses System angeschlossen.

Für die Prüfung eines Asylantrages ist laut "Dubliner Erstasylabkommen" jener Mitgliedstaat zuständig, der als erster die Einreise des Gesuchstellers - bewusst oder ungewollt - ermöglicht hat. Begibt sich der Asylsuchende in ein anderes EU-Land, besteht seitens des Erstasyllandes eine Rückübernahmepflicht.
Bereits 2003 konnten die Behörden anderer EU-Staaten 3067 Treffer mit Bezug auf österreichische Eingaben erzielen. Dabei handelte es sich um Personen, die bereits in Österreich einen Asylantrag gestellt hatten, danach untergetaucht waren und es in einem anderen EU-Land noch einmal versucht haben. Zum Beispiel hat eine Asylwerberin im September 2003 einen Asylantrag in Frankreich gestellt, ein paar Tage danach in den Niederlanden, kurz darauf in Belgien und schließlich, Mitte Dezember, in Österreich. Sie gab jedes Mal einen anderen Namen und eine andere Fluchtgeschichte an. Sie wurde an Frankreich zurück gestellt.

2015 kam die Österreichische Polizei bei Flüchtlingsanstürmen der Registrierungspflicht nicht nach: Texte aus Die Presse 24. 10. 2015 S 5

 

AUSTRALIEN

Am 26. August 2001 war das norwegische Containerschiff "Tampa" von der australischen Küstenwache aufgefordert worden, unweit der Westaustralien vorgelagerten Weihnachtsinsel über 400 Flüchtlinge von einem sinkenden Fischerboot aufzunehmen. Danach aber wurde dem Kapitän die Landung auf der Weihnachtsinsel verweigert.
In den vier vorhergegangenen Monaten waren bereits 3.500 Bootsflüchtlinge in Australien eingetroffen. Die national-liberale Koalitionsregierung von Premierminister Howard wollte ein Zeichen setzen. Schließlich waren im November Neuwahlen fällig. Er bezeichnete die Bootsflüchtlinge als "illegal" und sprach von "potenziellen Terroristen". Die Marine hätte Beweise dafür, dass Bootsflüchtlinge gedroht hätten, ihre Kinder über Bord zu werfen, um eine Aufnahme zu erzwingen. Diese Behauptung stellte sich später als unwahr heraus.
Howard vermochte zwei arme Nachbarstaaten, Papua-Neuguinea und Nauru, zu überzeugen auf Kosten Australiens Auffanglager für Bootsflüchtlinge zu bauen. Insgesamt wurden 1.400 Asylsuchende von sieben aufgebrachten Booten in diese Lager gebracht. Australien hat bis heute nicht einen der Tampa-Flüchtlinge aufgenommen, Neuseeland dagegen 180.
Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass viele Asylwerber nicht aus gefährdeten Ländern stammten. Das Einwanderungsministerium glaubt, dass ohne den Tampa-Entscheid binnen kurzer Zeit 12.000 Bootsflüchtlinge angekommen wären.
Ende Dezember 2002 versuchten 20 Asylwerber aus dem Lager Villawood bei Sydney auszubrechen. Sie steckten Baracken in Brand und griffen das Wachpersonal an. Schaden: 9 Millionen australische Dollar (4,6 Millionen Euro). Zahlreiche Politiker haben Menschenrechtsorganisationen vorgeworfen, die Gewalttaten zu schüren und zu verteidigen.

2009 gab es in Australien 400 Asylsuchende. Sie waren allesamt illegal eingereist und in Internierungslagern untergebracht. Die Kosten für ihre Unterbringung, umgerechnet 65,- €/Tag, hatten sie bis April 2009 selbst zu tragen. Seither werden nur noch Asylsuchende, die wegen Menschenschmuggels oder illegalen Fischens verurteilt sind, zur Kasse gebeten. Die Kosten für ihre Deportation müssen jedoch alle illegal Eingereisten begleichen.
Australien nimmt jährlich mindestens 13.000 Personen aus humanitären Gründen auf.
2011 stellten 11.500 Personen in Australien einen Asylantrag. Asylsuchende werden in Australien zwangsweise interniert.

Seit 20. Juli 2013 werden alle Asylsuchenden, die Australien per Boot erreichen, nach Papua-Neuguinea abgeschoben. Im Tausch gegen Entwicklungshilfe hat sich Papua-Neuguinea verpflichtet, Migranten in unbegrenzter Zahl zu übernehmen und im Fall ihrer Anerkennung als Flüchtling auch aufzunehmen. (Erklärung der Premierminister Kevin Rudd - Australien - und Peter O`Neill - Papua-Neuguinea  - am 19. Juli 2013)

2015 schloss Australien mit Kambodscha ein Abkommen, wonach bis zu 1.000 auf Nauru und Papua-Neuguinea abgeschobene Flüchtlinge in Kambodscha eine neue Heimat finden sollen. Dafür überweist Australien 40 Mio. $. Doch lediglich 5 Personen (ein iranisches Ehepaar, ein Iraner, ein Pakistaner und ein Rohingya) reisten nach Kambodscha.

 

März 2007 - Um 180.000 zur Ausreise verpflichtete Ausländer, deren Asylanträge - zum Teil schon vor Jahren - abgelehnt worden waren, kam es in Deutschland zu einem Streit zwischen dem Bund und einigen Ländern. Die Länder-Innenminister verlangten für eine Aufenthaltsgewährung ein bestehendes Arbeitsverhältnis ab September 2007, die Bundesregierung einen Beschäftigungsnachweis über 15 Monate im Zeitraum Juli 2007 bis Ende Dezember 2009.
Schlussendlich wurde den Antragstellern ein dauerhaftes Bleiberecht zugesprochen, die

  • bis Ende 2009 Arbeit gefunden haben
  • seit acht Jahren (mit Kindern seit sechs Jahren) in Deutschland geduldet sind
  • keine Straftaten begangen haben
  • Deutsch sprechen.
  • Weiters droht Ausländern, die sich weigern, an Integrationskursen teilzunehmen, ein Kürzung der Sozialleistungen.

Die größte Gruppe (68.000) stellten Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, 19.000 kamen aus Afrika, 13.000 aus der ehemaligen Sowjetunion, 9.000 aus dem Irak.

Im 1. Halbjahr 2015 hatten 159.927 Personen einen Asyl-Erstantrag gestellt.
Wie in Österreich waren Städte und Gemeinden überfordert. Sowohl was die Unterbringung anbelangte, als auch die Finanzierung.

  • Ein erwachsener Flüchtling kostet die Gemeinden ~1.000 €/Monat; schutzbedürftige Kinder und Jugendliche bis zu 5.000 € (Aufwand für Unterbringung in Heimen + Schulbesuch).
  • Asylsuchende aus Balkanländern nennen die Arbeitsplatzsuche, die Gesundheitsversorgung, Bildungschancen und Transferleistungen als Grund für ihre Anträge. Viele hoffen auf eine lange Verfahrensdauer um in diesem Zeitraum möglichst viel Unterstützung zu kassieren. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Eine vierköpfige Asylwerberfamilie (2 Kinder zwischen 8 und 14) erhält monatlich 432 € für den täglichen Bedarf + 688 € für Nahrung, Haushaltsgüter und Kleidung. Plus die Kosten für Unterkunft. Gesamt bis max. 1.120 €. Frankfurt zahlt pro Flüchtling 720 € Warmmiete / Monat, Düsseldorf 1.050 € / Person für die Unterbringung von 950 Flüchtlingen Angaben Handelsblatt  31. 7. 15 S 50
  • 2014 suchten in Deutschland 173.000 Personen um Asyl an. Davon waren knapp zwei Drittel Muslime, ein Viertel Christen.
  • Antragsteller, die als Asylberechtigte anerkannt wurden, erhalten zunächst eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis. Hat sich danach an der Asylberechtigung nichts geändert, wird eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt, womit ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden ist. Wird innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung der Asylberechtigung ein Antrag auf Familiennachzug gestellt, besteht das Recht auf Familienzusammenführung.
  • Asylwerber müssen mindestens sechs Wochen in der Erstaufnahmeeinrichtung verbringen. Dort können sie dazu verpflichtet werden, bei der Organisation des gemeinschaftlichen Lebens kleinere Arbeiten zu übernehmen. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 1,05 € pro Stunde. Zudem müssen Flüchtlinge sich gegebenenfalls um die Zubereitung ihrer Mahlzeiten kümmern und ihre Zimmer in Ordnung halten.


Quellen: Destatis, BAMF

Zitate aus einem NZZ-Artikel - 7. Juni 2018:
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt beklagte in einem Interview eine "aggressive Anti-Abschiebe-Industrie" im Land. Er zielte ausdrücklich auf das Klagerecht von abgewiesenen Asylwerbern, das zum Teil missbraucht werde.
2017 haben 81 Prozent der Leute mit einem abschlägigen Asylbescheid geklagt. Ein Berg von 400.000 Verfahren habe sich angehäuft.
Solange das Verfahren läuft, erhält der Kläger vom Staat Sozialleistungen und eine Gesundheitsversorgung.
Die Sozialleistungen und die Gesundheitsversorgung seien oft Anreiz genug für ein Verfahren. "So kann es sich für einen Georgier nur schon lohnen, nach Deutschland zu kommen, um hier während eines Verfahrens am Verwaltungsgericht beim Arzt seine Nierenprobleme zu beheben.
Eine Spezialität des Asylverfahrens ist es, dass der Staat die Verhandlungskosten trägt, egal wie der Fall ausgeht. Die abgelehnten Asylbewerber können also risikolos klagen, selbst wenn ihre Chancen gegen null gehen.
"Je länger ein Asylbewerber im Land ist, desto unwahrscheinlicher wird seine Ausweisung. Vor allem eine dezentrale Unterbringung schaffe Vorteile: Der Zugriff der Behörde ist schwieriger, es entstehen soziale Kontakte und vor allem auch Helfergruppen und die Kirchen setzen sich für die Leute ein."
Besonders Flüchtlingsräte, das sind Dachverbände von NGOs, die in allen Bundesländern aktiv sind, spielen eine wichtige Rolle. Mittels >Warnhinweisen< im Internet geben sie Abschiebungstermine bekannt, damit die Betroffenen rechtzeitig untertauchen können.

 

Das Dänische Parlament beschloss am 26. August 2015 eine Asylreform welche die finanzielle Unterstützung der Flüchtlinge kürzt. Kinderlose Alleinstehende erhalten satt bisher 11.000 Dänische Kronen nur noch knapp 6.000,-  (~800 Euro), 

Nach einer bilateralen Vereinbarung mit Brasilien legalisierte Portugal den Aufenthalt aller brasilianischer Zuwanderer, die sich vor 11. Juli 2003 illegal in Portugal aufhielten. Statt angenommener 15.000 meldeten sich 29.486 "Illegale". Damit stieg die Zahl legal niedergelassener Brasilianer auf 90.000. Insgesamt befanden sich im September 2003 eine halbe Million Ausländer mit Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung in Portugal. Das entspricht 5 % der Gesamtbevölkerung.

 

Von Februar bis Mai 2005 konnten in Spanien Personen, die sich ohne Genehmigung der Behörden im Land befanden, ihren Aufenthalt legalisieren lassen. Voraussetzungen waren

  • eine Bestätigung der Einwohnerkontrolle, dass sie vor dem 8. August 2004 in spanischen Gemeinde ihren Wohnsitz hatten oder
  • eine Ablehnung der Eintragung ins Einwohnerregister oder
  • ein Asylgesuch oder
  • ein nicht befolgter Ausweisungsbescheid (!)

Ferner

  • ein gültiger Arbeitsvertrag und
  • ein Leumundszeugnis.
700.000 Illegale haben eine Niederlassungsbewilligung beantragt.

 

Die deutsche Hilfsorganisation Komitee Cap Anamur versorgt weltweit Hungernde, finanziert Spitäler und lässt Minen räumen. Im Juli 2004 inszenierte die NGO einen Medienzirkus um die Rettung afrikanischer Flüchtlinge. Der Leiter der Organisation wollte damit die EU zur Änderung ihrer Asylpolitik zwingen.
Sechs Tage ließ er das im Besitz von Cap Anamur befindliche, gleichnamige Hochseeschiff - das 37 Schiffbrüchige (angeblich Flüchtlinge aus dem Sudan) aufgenommen hatte - im Mittelmeer kreuzen, damit er genug Zeit fand mit Kamerateams und jeder Menge Medienvertreter an Bord zu gehen, dann erzwang er die Einfahrt in den Hafen von Porto Empedocle (Italien).
 

Die Flüchtlinge - wie die italienischen Behörden ermittelten, kamen sie nicht aus dem Sudan, sondern aus Ghana, Niger und Nigeria - hätten schon in Malta Asyl beantragen müssen (erstes EU-Land, dessen Staatsgebiet sie erreichten), den maltesischen Behörden gegenüber verschwieg der Kapitän ihre Anwesenheit.

NZZ 18. 7. 04

 

Laut Presseberichten erreichen die Migranten Agathonissi (Anm. webschool: kleine griechische Insel mit ~100 Einwohnern) neuerdings vor allem mit Schlauchbooten. Das hat Methode: Werden sie auf der Fahrt von der Seepolizei entdeckt, genügt ein Messerstich, um die Wand des Schlauchboots aufzuschlitzen. Gemäß dem internationalen Seerecht gelten die Insassen eines sinkenden Boots als Menschen in Seenot und müssen gerettet werden. ...

NZZ 26. 6. 09

 

Einen Vergleich der rechtlichen Bestimmungen für Migranten stellt der MIPEX (Migrant-Integration-Policy-Index; Brüssel Feb. 2011) an. Nach 148 Kriterien wird das Wohlbefinden der Migranten bewertet. Die EU finanziert die Untersuchung, erfasst sind neben den EU-Staaten noch die Schweiz, Norwegen, Kanada und die USA. Besonders schlecht schneiden die Schweiz und Österreich ab. Obwohl sie bei den Asylwerbern - nach Schweden - die beliebtesten Ziele sind. Sie sind sogar hinter Griechenland gereiht, wohin man trotz Erstantragsregelung keine Asylwerber mehr zurückschicken darf.  www.mipex.eu
MIPEX 2010:
 
Schweden 83
Portugal 79
Kanada 72
Finnland 69
Niederlande 68
Belgien 67
Norwegen 66
Spanien 63
USA 62
Italien 60
Luxemburg 59
 
Deutschland 57
GB 57
Dänemark 53
Frankreich 51
Griechenland 49
 
Irland 49
Slowenien 49
Tschechien 46
Estland 46
Ungarn 45
 
Rumänien 45
Schweiz 43
Österreich 42
Polen 42
Bulgarien 41
 
Litauen 40
Malta 37
Slowakei 36
Zypern 35
Lettland 31
 

 

Neues Schweizer Asylgesetz

2004 lehnte das Schweizer Volk zwei Anträge für eine erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten und dritten Generation ab.
2006 sprachen sich die Schweizer mit deutlicher 2/3 Mehrheit für eine Verschärfung des Asyl- und Ausländergesetzes aus.
Für das Asylgesetz stimmten 1.598.549, dagegen 760.832, für das Ausländergesetz stimmten 1.601.930, dagegen 755.231. Die Stimmbeteiligung war mit 48,2 Prozent leicht überdurchschnittlich. Seither

  • gibt es für Asylwerber ohne gültige Ausweispapiere kein Asylverfahren (in Ö gibt es ein Asylverfahren auch ohne Ausweispapiere)
  • können Asylwerber ohne gültige Ausweispapiere ausgewiesen werden
  • kann die Ausweisungshaft max. 18 Monate betragen (in Ö max. 10 Monate)
  • können Minderjährige bis 12 Monate in Haft genommen werden (in Ö keine Haft bis 14 Jahre, bis 16 Jahre nur in Ausnahmefällen)
  • erhalten abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe (in Ö volle Sozialhilfe)

In der Schweiz waren 2007 43,9 Prozent aller Sozialhilfeempfänger Ausländer. 1/3 davon sind Türken und Europäer aus Staaten außerhalb der EU und der EFTA (z. B. Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Albanien, Russland, ...). Am höchsten liegt das Sozialhilferisiko bei Afrikanern,  Personen aus Lateinamerika und Asien. Quelle: Bundesamt für Statistik, 5/2009

In Zürich wird nur eingebürgert, wer Stand 11/2007

  • mindestens 12 Jahre ununterbrochen in der Schweiz und sechs Jahre davon in der Stadt Zürich gelebt hat
  • keine Vorstrafen aufweist
  • keine Steuerschulden hat
  • zur Verständigung Deutsch beherrscht
  • sich und seine Familie selbst ernähren kann

Für die Ausschaffung krimineller Ausländer waren bei der Volksabstimmung am 28. November 2010 52,9 % der Stimmbürger.
Die SVP beklagt eine mangelnde Umsetzung des Volkswillens ...


Bild: SVP-
Inserat in der NZZ 1. Juli 11

... daher startete sie am 24. Juli 2012 ein Begehren Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer.
Die Sammelfrist hätte am 24. 1. 2014 geendet. Doch bereits nach 20 Wochen hatte die Partei ~155.000 Unterschriften gesammelt und sie am 28. Dez. 2012 bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Den ursprünglichen, bereits in die Verfassung aufgenommenen Forderungen soll erneut Nachdruck verschafft werden:

  • Des Landes verwiesene Ausländer werden mit einem Einreiseverbot zwischen 5 und 20 Jahren belegt

  • Ausländer, die Verbrechen gegen Leib und Leben begehen, oder sich Vermögens- oder Drogendelikten schuldig machen, werden in jedem Fall ausgeschafft

  • Wiederholungstäter werden bereits bei leichteren Taten (einfache Körperverletzung, Raufhandel, ...) des Landes verwiesen.

Jährlich stellen 13.000 bis 14.000 Personen einen Asylantrag, davon im Jahr 2010 ~18 % mit Erfolg (2009: 16,3 %). Die Kantone sind verpflichtet für alle Asylbewerber zu sorgen. Die Aufteilung auf die Kantone erfolgt wie in Ö nach einem Verteilungsschlüssel. Nach sechs Monaten im kantonalen Durchgangszentrum fällt den Gemeinden die Aufgabe der Unterbringung zu. Ihre Aufnahmequote ist mit 0,5 % der Wohnbevölkerung erreicht.

2011 haben 10.166 zur Ausreise verpflichtete Asylwerber Nothilfe für Unterbringung, Nahrung, Kleidung, medizinische Grundversorgung und Transporte in der Höhe von 57 Mio. Franken erhalten.  Bundesamt für Migration

2013 hat das Bundesamt für Migration für kantonale Fürsorge und Verwaltungskosten 309 Mio. Franken, für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene 471 Mio. Franken und 100 Mio. Franken als Nothilfe für Weggewiesene budgetiert.  Bundesamt für Migration

Ausländer mit guter finanzieller Ausstattung müssen sich nicht den Mühen eines Asylverfahrens unterziehen. Von den strengen Zulassungsvoraussetzungen kann nach den
Bestimmungen des Ausländergesetzes Art. 30 b abgewichen werden, wenn schwerwiegenden persönlichen Härtefällen oder
wichtigen öffentlichen Interessen Rechung zu tragen ist.

Im öffentlichen Interesse der Kantone - weil überwiegend mit Steuereinnahmen verbunden - ist es, reichen Ausländern Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen. Zwischen der Einführung der Ausnahmeregelung (2008) und Mai 2014 bekamen 107 Personen aus Russland, 34 aus der Türkei, 16 aus Serbien, 15 aus Kanada, 14  aus den USA, 10 aus Indien, je 9 aus Ägypten, Israel und Kasachstan, 8 aus der DR Kongo eine Ausnahmebewilligung. Quelle: Anfrage Bundesrat

Weniger Asylgesuche, höhere Kosten NZZ 21. 8. 2018 S 21
 
Der Bund plant 2018 rund zwei Milliarden für die Migration (exakt 2,2 Milliarden Franken) ein. Innert zehn Jahren haben sich die Kosten verdoppelt.
... Ein weiterer Kostenfaktor ist die Neustrukturierung des Asylbereichs. ... Rund 60 Prozent der Verfahren sollen innerhalb von maximal 140 Tagen in den 18 Bundesasylzentren abgeschlossen werden. Die Kosten betragen
583 Millionen Franken. Hinzu kommen pro Jahr voraussichtlich150 bis 250 Millionen Franken für den Betrieb und die Ausgaben für unentgeltlichen Rechtsbeistand für Asylsuchende. ... Ausgehend vom Durchschnittsalter der Betroffenen gehen die Behörden davon aus, dass die Kantone und Gemeinden etwa während 25 Jahren die Sozialhilfe übernehmen. Gemäß Modellrechnungen betragen die kumulierten Kosten für einen durchschnittlichen Jahrgang in dieser Periode 1,2 Milliarden Franken.
"Da tickt eine finanzielle Zeitbombe" sagt der Aargauer FDP-Ständerat und Migrationspolitiker Philipp Müller. Es seien sehr viele Asylsuchende aus Länder wie Eritrea gekommen, die fast nicht integrierbar seien. Sie hätten die falsche Ausbildung und seien auf dem Arbeitsmarkt nicht gefragt.

Beschleunigtes ASYLVERFAHREN
Seit 1. März 2019 in Kraft, nachdem das Stimmvolk am 5. Juni 2016 die Neustrukturierung des Asylrechts (Asylgesetzrevision) mit 67 % JA angenommen hat.
Verfahrensablauf:
72 Stunden nach Asylgesuch-Einreichung wird der Asylbewerber einem Bundesasylzentrum zugewiesen.
Das Gesuch soll innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden werden.
Klappt das aufgrund umfangreicher Abklärung nicht, wird der Asylsuchende an einen Kanton überwiesen. Erweiterte Verfahren sollen maximal ein Jahr dauern.
Asylsuchende können direkt nach ihrer Ankunft eine kostenlose Rechtsvertretung in Anspruch nehmen. [Bisher mussten sie selbst aktiv ein Rechtmittel ergreifen, um Zugang zu einem kostenlosen Rechtsbeistand zu haben]
Zusätzlich erhalten Asylsuchende eine Beratung, die ihnen die Rechte und Pflichten im Verfahren aufzeigen soll.

 
Inserate der SVP in der NZZ.  Ausgabe 26. 5. 15 bzw. 21. 9. 2015


Quelle SEM   Grafik NZZ 22.7. 2023

"Ich habe alle Länder der Welt gern. Aber die Schweiz besonders. Es ist das zweite Eritrea. So viele unserer Landsleute leben dort. Wir sind dankbar, dass die Schweiz so gut zu ihnen schaut."
Heute Morgen habe er mit seinem Bruder in Zürich telefoniert. Eben gerade mit seinem Neffen in Genf.
"Wie geht es ihnen?"
"Gut!"
"Was machen sie?"
"Nichts!"
...
Bruder und Neffe schicken der Familie von Gebratu (=der Interviewpartner) jeden Monat 100 Franken.

Aus einem Interview, das Patrick Wülser in Eritrea führte. Veröffentlicht in NZZ International 22. 8. 15 Seite 7

Straftäter in der SCHWEIZ:
pro 1.000 Männer, Alter 18 - 29
Quelle: Strafurteilsstatistik 2010 BAfStatistik

DELIKTE Schweizer Migranten Asylwerber
Straßenverkehr 37,1 51,9 40,8
Gegen Leib + Leben 3,3 7,2 23,4
Vermögensdelikte 8,3 13,3 109,5
Gewaltdelikte 1,6 3,8 13,1
Drogen 8,8 10,5 129,3

 

Dänemark
100 Punkte benötigt seit 2010 eine Person, welche in Dänemark die nach vier Jahren mögliche, unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten möchte.
  • 70 Punkte gibt es für einen mindestens 4 Jahre dauernden, legalen Aufenthalt im Land, davon muss die Person die letzten 2,5 Jahre voll beschäftigt gewesen sein, keine staatlichen Leistungen konsumiert, eine Integrationserklärung unterzeichnet, einen Sprachtest bestanden, keine Vorstrafen und keine Schulden gegenüber dem Staat haben.
  • jeweils 15 Punkte gibt es für
    + zusätzliche 1,5 Jahre Arbeit
    + in Dänemark abgeschlossene Ausbildung
    + Dänisch-Test für Fortgeschrittene
    + Mitbürger-Test
    + mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Vereinswesen

Eine unbedingte Gefängnisstrafe verlängert die Wartefrist auf mindestens 8 Jahre.
Familiennachzug ist erst erlaubt, wenn sich die in Dänemark lebende Person seit 3 Jahren ohne öffentliche Hilfe selbst versorgt.
Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten, die noch nicht 24 Jahre alt sind, dürfen schon seit 2001 nicht zuziehen.
Allein einreisende Flüchtlingskinder sollen in Transitunterkünften im Nordirak oder in Afghanistan untergebracht werden.
  Aus NZZ 22. 3. 10

Schweden
Das schwedische Parlament beschloss am 21. 6. 2016 ein Gesetz, welches für Migranten gilt, die nach dem 24. 11. 2015 einen Asylantrag gestellt haben:

  1. Auch bei positivem Bescheid gibt es nur noch eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsbewilligung (bisher: permanente Aufenthaltsbewilligung)
  2. Familiennachzug nur möglich, wenn der Antragsteller über Arbeit verfügt und den Nachweis erbringt, dass er die Familie ernähren kann

2015 hat Schweden 163.000 Asylwerber aufgenommen   Aus NZZ-International  23. 6. 16  S 2

 

UN-Migrationspakt

Ein Giftpapier? Jedenfalls verweigern schon einige Staaten die Unterzeichnung.
In der "Welt am Sonntag" (Ausgabe 25. 11. 2018) hat der Herausgeber - Stefan Aust - den Text untersucht.
Er hat die Protokolle der UN-Unterhändler ausgewertet und ihre schriftlich hinterlegten Motive studiert. Die fünf wichtigsten Schlussfolgerungen seiner Analyse:

1. „Der UN-Migrationspakt verzaubert wie mit Aladins Wunderlampe illegal Zugereiste in legale Einwanderer mit vollem Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaats."

2. „Der Lockruf des Geldes dürfte nachhaltige Folgen haben: auf die Zahl der Zuwanderer und damit auch auf die Stabilität des Sozialstaates."

3. „Der Pakt geht von einer Gleichrangigkeit der Sitten und Gebräuche aus. Er unterschlägt die Realität der gegenwärtigen Migration und ihrer Schattenseiten."

4. „Die Rechte der Bevölkerung eines Zielstaates spielen praktisch keine Rolle."

5. „Die Sogwirkung des Papiers dürfte mindestens so groß sein wie die der Willkommenskultur im Herbst 2015."

 

Buch zum Thema:

Testosteron Macht Politik; Karin Kneissl; braumüller
Deutschland schafft sich ab; Thilo Sarrazin; DVA
Brennpunkt Traiskirchen; Franz Schabhüttl
Unterwerfung; Michel Houellebecq; Dumont

Letzte Aktualisierung:  7. Feber  2024

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