POLITIK     PARITÄTISCHE KOMMISSION    SOZIALPARTNER    FUNKTIONÄRSEINKOMMEN    STREIK

 KOLLEKTIVVERTRAG    BUNDESEINIGUNGSAMT    MINDESTLOHNTARIF    HEIMARBEITSTARIFE

 

Es stimmt nicht, dass der Mensch durch Arbeit gemacht wurde, er ist in den Pausen entstanden.

GEWERKSCHAFTEN

                          "Die Welt in einem Satz"        ZARKO PETAN

 

Im Verlauf der Industrialisierung im 19. Jahrhundert und ihren ausbeuterischen Arbeitsbedingungen versuchten die Arbeiter Interessensgemeinschaften zu bilden um den Unternehmern ein Gegengewicht zu setzen.
Zunächst konnten die Arbeiter jedoch nur Bildungs- und Unterstützungsvereine gründen, da eine gewerkschaftliche Tätigkeit unter Strafandrohung verboten war (Koalitionsverbot).
Nachdem in Österreich-Ungarn 1867 das Staatsgrundgesetz die Vereins- und Versammlungsfreiheit gesichert hatte und 1870 das Koalitionsrecht erlassen worden war, konnten endlich Gewerkschaften gebildet werden.
Sie waren untereinander uneinig, zu koordinierten Maßnahmen nicht in der Lage und daher ohne Durchschlagskraft.
1889 gab es in Österreich 95 Gewerkschaften.
1892 bildete sich in Wien eine "Provisorische Kommission der Gewerkschaften Österreichs", die
1893 den Ersten Österreichischen Gewerkschaftskongress in Wien einberief. 69 Wiener und 125 Provinz-Vereine entsandten ihre Delegierten. Auf diesem Kongress wurden ein Organisationsentwurf und die Errichtung einer zentralen Gewerkschaftskommission beschlossen.
1896 waren 88.818 Arbeiter gewerkschaftlich organisiert. Das waren 1,35 % des Beschäftigtenstandes von 6.563.329.
 
ÖGB-Zentrale, 1010 Wien, Laurenzerberg
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1921 erreichte die Mitgliederzahl 1.079.000, die höchste Zahl vor 1945. In der internationalen Gewerkschaftsbewegung stand Österreich an dritter Stelle hinter Großbritannien und Deutschland und noch vor Frankreich.
I
n Österreich gab es Gewerkschaften unterschiedlichster politischer Ausrichtungen. Die Freien Gewerkschaften (sozialdemokratisch), die Christlichen Gewerkschaften, die Rote Gewerkschaft (kommunistisch), deutsch-nationale Gewerkschaften und von Unternehmern (!) gegründete Gewerkschaften (von den Gegnern als "Gelbe Gewerkschaften" bezeichnet).
1938 beendet die Besetzung Österreichs die Tätigkeit der Gewerkschaften
1945 wurde der Österreichische Gewerkschaftsbund gegründet.

 

Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein, auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhender, überparteilicher Verein von derzeit 7 Gewerkschaften (Stand 2011) und unterschiedlichen politischen Fraktionen. Der 2001 beschlossene Zusammenschluss der Fachgewerkschaften Privatangestellte, Metall/Textil, Agrar/Nahrung/Genuss und Druck/Journalisten/Papier - mit insgesamt 557.000 Mitgliedern - scheiterte im September 2004 an Differenzen zwischen den Metallern und der GPA.
Metall/Textil
und Agrar/Nahrung/Genuss versuchten es erneut, ohne die beiden anderen Partner und schafften es. Mit 2006 wurde ihre Fusion
wirksam.
Im November 2006 kamen Privatangestellte und Druck/Journalisten/Papier endgültig zusammen.

GPA-djp: 275.455 Mitglieder Stand 1. 1. 14  276.632 Mitglieder 1. 1. 16   278.083 Mitglieder 1. 1. 17   278.292 Mitglieder 1. 1. 18
280.633 Mitglieder 1. 1. 19
 
Die Metaller inkl.Textil, Agrar + Genuss bildeten 2009 mit den Chemiearbeitern die Produktionsgewerkschaft
PRO-GE
230.486 Mitglieder Stand 1. 1. 14   230.127 Mitglieder 1. 1. 16   231.216 Mitglieder 1. 1. 17   235.273 Mitglieder 1. 1. 18
237.075 Mitglieder 1. 1. 19
 
Den Gemeindebediensteten schlossen sich 2009 Kunst + Medien + Sport + freie  Berufe an.

GdG-KMSfB 150.905 Mitglieder 1. 1. 14  younion 149.754 Mitglieder 1. 1. 16   148.826 Mitglieder 1. 1. 17   147.360 Mitglieder 1. 1. 18
146.065 Mitglieder 1. 1. 19
 

Bau + Holz
GBH 116.620 Mitglieder 1. 1. 14    116.678 Mitglieder 1. 1. 16    117.098 Mitglieder 1. 1. 17  117.392 Mitglieder 1. 1. 18
117.865 Mitglieder 1. 1. 19

Verkehr, Handel,Tourismus, Soziale Dienste Vida 139.919 Mitglieder 1. 1. 14  135.566 Mitglieder 1. 1. 16   135.575 Mitglieder 1. 1. 17   134.625 Mitglieder 1. 1. 18   133.678 Mitglieder 1. 1. 19

Öffentlicher Dienst GÖD 235.566 Mitglieder 1. 1. 14  240.140 Mitglieder 1. 1. 16   243.506 Mitglieder 1. 1. 17   247.273 Mitglieder 1. 1. 17   251.136 Mitglieder 1. 1. 19 wächst bzw.
 
Post- + Fernmeldebedienstete GPF 49.698 Mitglieder 1. 1. 14  47.641 Mitglieder 1. 1. 16   46.585 Mitglieder 1. 1. 17   45.483 Mitglieder 1. 1. 18   45.013 Mitglieder 1. 1. 19 schrumpft lieber für sich.
 

Ende 2020 betrug die Zahl der Mitglieder 1.198.919.
1990 waren es noch 1.650.000, 1995 1.580.000, 1996 1.540.000, 1997 1.500.000, 1998 1.480.000,  2000 1.440.000, 2002 1.406.000, 2003 1.385.000,  2004 1.358.000, 2005 1.335.421, 2006 1.272.011, 2007 1.247.795, 2008 1.238.797, 2009 1.220.000 , 2010 1.211.111, 2013 Mitglieder 1.198.649, 2015 1.196.538, 2016 1.200.889, 2017 1.205.698, 2018 1.211.465,  2019 1.216.810 (
Quelle ÖGB).
  

Eine PR-Aktion im November 2005 sollte den Mut zur Einrichtung innerbetrieblicher Arbeitnehmervertretungen stärken. Wodurch sich gleichzeitig die Zahl der Mitglieder erhöhen würde.
Bild links
In der ORF-Pressestunde vom 19. März 2006 teilte  - damals noch - Präsident Verzetnitsch mit, dass die Einnahmen des ÖGB im Vorjahr jene aus dem Jahr 2004 (265 Mio. Euro) nicht mehr erreicht haben.

In der ORF-Pressestunde vom 19. März 2006 teilte  - damals noch - Präsident Verzetnitsch mit,
dass die Einnahmen des ÖGB im Vorjahr jene aus dem Jahr 2004 (265 Mio. Euro) nicht mehr erreicht haben. Wie hoch sie tatsächlich waren, sagte er nicht.
2007 zeigten sich die Finanzen gut erholt: 115 Mio. € Überschuss, Beitragseinnahmen 188 Mio. €, operativer Gewinn 8 Mio. €.

 

BAWAG-Logo
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Von März 2006 an blieb der ÖGB konstant in den Medien präsent. Die Meldungen ließen nicht nur an seiner wirtschaftlichen Kompetenz zweifeln. Drei Monate später schien der Höhepunkt erreicht:
Zwei Milliarden Euro Schuldenstand.
Ende Juni bewegte man sich schon auf drei Milliarden zu.
"Schuld" war die gewerkschaftseigene BAWAG, deren Kapital sich irgendwie irgendwo verlaufen hatte. Ganz leise und listig, denn die Kontrollorgane merkten nix.
Die Presse war lange Zeit schwer beeindruckt...
 
ÖGB - Reich trotz Mitgliederschwund: .... Ergibt ein offizielles ÖGB-Vermögen von 104,6 Millionen Euro, praktisch gleich viel wie 2001. Exakt die Hälfte der Einnahmen verschlingt die Organisation....    Wirtschaftsblatt 2003

Gewerkschafter als Großkapitalisten:
...an den Casinos Austria beteiligt. Und dank dieser Beteiligung sowie der PSK- und BAWAG-Anteile ist der ÖGB auch größter Gesellschafter der Österreichischen Lotterien. Dazu kommen hunderte weitere in- und ausländische Beteiligungen von BAWAG und PSK, von je 100 Prozent an Verkehrskreditbank, Sparda-Bank, ... . Weit umfassender ist das im Firmennetzwerk der "Österreichische Gewerkschaftliche Solidarität Privatstiftung" gebunkerte Vermögen, mit deren Gründung im Jahr 2002 der ÖGB die Offenlegung seiner Finanzen nach dem neuen Vereinsrecht verhinderte.... PRESSE April 2004
 
Bayern steigen bei der Bawag aus: Der ÖGB kauft der Bayerischen Landesbank die restlichen Anteile an der Bawag ab. Mittelfristig schließt die Gewerkschaft einen Börsengang des Instituts nicht aus.   Wirtschaftsblatt 26. 5. 2004
 
GELDDRUCKMASCHINE ÖGB: ... Am transparentesten und auch beeindruckendsten ist das Firmenreich der BAWAG, über das der ÖGB nun wieder zu hundert Prozent gebietet. ... PRESSE 29. 5. 2004
 
... nach ersten Zweifeln ...
 
Bawag - 900 Millionen Karibik-Verlust: ... Die Bawag hat viel mehr versenkt, als sie bisher zugegeben hat. ... PRESSE 21. 3. 2006

Bawag bedroht ÖGB-Bilanz:
... Ausgesprochen fraglich scheint es aber nun, dass die Bawag an seinen 100-Prozent-Eigentümer für das Jahr 2005 überhaupt eine Dividende ausschüttet - vorgesehen waren 13 bis 15 Millionen Euro. ...     WIENER ZEITUNG 27. 4. 2006
 
... gab es gute Ratschläge ...
 
Der ÖGB braucht endlich echte Manager       Wirtschaftsblatt 20. 5. 200
6
 
... zu spät:
 

US-Fonds Cerberus erhält Zuschlag für Bawag: ... Allerdings verbleibt dem ÖGB nicht der gesamte Verkaufserlös, sieht doch der Vergleich der Bawag mit den Gläubigern des US-Brokers Refco vor, dass diese von einem 1,8 Mrd. € übersteigenden Verkaufspreis 30 % erhalten - allerdings nur bis zu einem Höchstwert von 200 Mio. $.       NZZ 15. 12. 2006
 
Neuer Eigentümer stärkt BAWAG P.S.K - ... Mit der Gruppe Cerberus/Wüstenrot/Generali/Androsch wir die BAWAG P.S.K. eine starke international tätige  und finanzkräftige Eigentümergruppe bekommen, die sich in einem anspruchsvollen Bieterwettbewerb durchgesetzt hat. Diese Verbindung bietet der BAWAG P.S.K. Sicherheit und Stabilität sowie das Potential für dynamisches Wachstum in der Zukunft. Inserat der BAWAG in den österreichischen Zeitungen am 16. Dezember 2006
 
Bawag-Kauf durch Cerberus vor Unterschrift       Der Standard 30. 12. 2006
 
Bawag-Verkauf in den Morgenstunden des Samstag unterschrieben  ... Am vorletzten Tag des BAWAG-Skandaljahres 2006 war es endlich geschafft: Der Verkauf der Gewerkschaftsbank Bawag-P.S.K. an die Amerikaner ist vertraglich fixiert. Die österreichische Bank geht im April oder Mai 2007 an ein Konsortium unter Führung des US-Investors Cerberus. Erst dann ist der Kaufpreis in den Kassen des Verkäufers, des ÖGB.  ...     WIENER ZEITUNG 2. 1. 2007

 

Im Oktober 2006 gab der Vorsitzende der GPA, Wolfgang Katzian, bekannt, dass die GPA nicht mehr 26,5 % bzw. 10,5 Mio. Euro der Beitragseinnahmen an den ÖGB abliefern werde, sollte die geplante Reform nicht zur Auflösung der Einzelgewerkschaften führen. Wiener Zeitung 20.10.2006
Das bedeutet, dass die GPA gesamt jährlich ca. 40 Mio. Euro von ihren 277.000 Mitgliedern erhält.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund zählte Ende 2008 6.371.475 Mitglieder - 2004: 7.013.000, 2006: 6.440.000 - (aufgeteilt auf insgesamt acht Teilorganisationen). Mitgliederstärkste Teilgewerkschaften sind die IG-Metall und die Gewerkschaft für den Dienstleistungsbereich ver.di mit rund 2,3 bzw. 2,2 Millionen lt. DGB 1/2009.
Die IG Metall hat 2009 1,6 % der Mitglieder verloren. Die verbliebenen 2,26 Millionen zahlten Beiträge im Gesamtwert von 441 Mio. €. IG M 01/2010

Mitgliederzahlen 2009:
IG-Metall - 2.263.020    Verdi - 2.138.200    IG Bergbau, Energie, Chemie - 687.111    IG Bauen,-Agrar-Umwelt - 325.421
Erziehung + Wissenschaft
- 258.
119    Transnet - 219.242    NGG - 204.670    Polizei - 169.140     Quelle: DGB

Anfang 2013 hatten die DGB-Gewerkschaften gesamt 6,15 Mio. Mitglieder.
Bezogen auf die Zahl der insgesamt Beschäftigten entsprach das einem Organisationsgrad von 14 %.

Ende 2014 hatten die DGB-Gewerkschaften gesamt 6.113.440 Mitglieder.  Die meisten Mitglieder hatten IG-Metall - 2.270.000    Verdi - 2.039.931    IG Bergbau, Energie, Chemie - 658.000   Quelle: DGB

 

Verglichen mit DGB und ÖGB weist der Schweizer Gewerkschaftsbund mit ungefähr 400.000 Mitgliedern einen geringeren Organisationsgrad auf. Die 16 Teilgewerkschaften handeln mit den Branchenvertretern (Arbeitgeber), aber auch mit einzelnen Unternehmen, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit einer Gültigkeitsdauer zwischen zwei und vier Jahren aus.
Der GAV regelt die Mindestlohnhöhe, Arbeitszeit, Urlaubsausmaß, Arbeitnehmermitbestimmung, ... .
Die größte Dienstnehmergruppe mit einer GAV-Regelung gibt es im Gastgewerbe (200.000), es folgen Maschinenindustrie (110.000), Bauhauptgewerbe (90.000) und Banken (80.000).

Überproportional starke Berücksichtigung seitens der Politik erfahren die Gewerkschaften in Frankreich. Nur 8 % der französischen Arbeitnehmer sind gewerkschaftlich organisiert.

 

Der ÖGB ist Mitglied der Sozialpartnerschaft, der Paritätischen Kommission und laut Arbeitsverfassungsgesetz  § 4 "kollektivvertragsfähig".

 

Kollektivvertragsfähigkeit

§ 4. (1) Kollektivvertragsfähig sind gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, denen unmittelbar oder mittelbar die Aufgabe obliegt, auf die Regelung von Arbeitsbedingungen hinzuwirken und deren Willensbildung in der Vertretung der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerinteressen gegenüber der anderen Seite unabhängig ist.

(2) Kollektivvertragsfähig sind die auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufsvereinigungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, welche

1. sich nach ihren Statuten zur Aufgabe stellen, die Arbeitsbedingungen innerhalb ihres Wirkungsbereiches zu regeln

 

Die Kollektivverträge werden zwischen den Vertragspartnern für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Sie regeln nicht nur die Mindestentlohnung und die Arbeitszeit sondern enthalten auch Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen einer größeren Gruppe von Arbeitnehmern (einer Fachgewerkschaft).
Durch Anpassung der kollektivvertraglichen Entlohnung soll den Arbeitnehmer ihre Kaufkraft erhalten bleiben und auch ein Anteil am Wirtschaftswachstum zukommen.

 

Nach erfolgreichem Verhandlungsabschluss werden die  Kollektivverträge beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hinterlegt, das sie im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

      

 

Auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder genießen die Früchte gewerkschaftlicher Arbeit: die Kollektivverträge gelten für alle Arbeitnehmer. So will es das Arbeitsverfassungsgesetz:
Außenseiterwirkung

§ 12. (1) Die Rechtswirkungen des Kollektivvertrages treten auch für Arbeitnehmer eines
kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebers ein, die nicht kollektivvertragsangehörig sind (Außenseiter).

In Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht erstmals ein Urteil gesprochen, das die Außenseiterwirkung unterläuft (Az: 4 AZR 64/08, 18. 3. 2009). Es erklärte eine Regelung für zulässig, die nur Mitgliedern der Gewerkschaft als Ausgleich für einen Verzicht auf eine Sonderzahlung eine Kompensationszahlung von 500,- € zuspricht.

Manche Arbeitgeber "überzahlen" den Kollektivvertrag:
Inserat HEUTE 17. 7. 2018
 
 

Bundeseinigungsamt
 

Die derzeit beim BMWA "beheimatete" Behörde - sie war in der Vergangenheit auch schon dem Sozialministerium zugeordnet - existiert in der derzeitigen Form seit 1987. Zu den Aufgaben des Bundeseinigungsamts gehören
  • die Festsetzung von MindestLOHNTARIFEN
  • die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit
  • die Festsetzung von Lehrlingsentschädigungen - sofern es keine kollektivvertraglichen Regelungen gibt
  • mittels SATZUNG den Geltungsbereich eines Kollektivvertrags fachlich und/oder geografisch auszudehnen. Der Antrag auf "Satzung" wird von den beteiligten Parteien eingebracht.
  • das Erstellen von GUTACHTEN zur Auslegung von Kollektivvertragsbestimmungen als Entscheidungshilfe für Arbeits- und Sozialgerichte.

Die Entscheidungen des Bundeseinigungsamts werden von SENATEN gefällt, die sich jeweils aus maximal neun Personen (Mitglieder und Vorsitz) zusammensetzen und für den konkreten Fall zusammengestellt werden. Die Mitglieder werden von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen nominiert und für fünf Jahre bestellt. Die/der stimmberechtigte Vorsitzende wird vom Ministerium auf Dauer bestimmt. Aus der Liste der Senatsmitglieder werden je vier Mitglieder der Arbeitgeberseite und vier Mitglieder der Arbeitnehmerseite eingeladen. Der SENAT ist entscheidungsfähig, wenn die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite jeweils durch mindestens zwei Senatsmitglieder vertreten ist.
Da auf jeder Seite nur die gleiche Anzahl von Senatsmitgliedern abstimmen darf, müssen "überzählig anwesende" Senatsmitglieder auf ihr Stimmrecht verzichten. Das Verhältnis der Stimmberechtigten kann demnach nur 4:4, 3:3 oder 2:2 lauten.

Verfahrensdauer:
Rund zwei Jahre dauert es, bis ein gänzlich neuer Tarif ausverhandelt ist.
Regelverfahren (ein bestehender Mindestlohntarif wird mittels Neuantrag geändert, was zumeist nach einem Jahr geschieht) sind nach ungefähr zwei Monaten abgewickelt.

 

Mindestlohntarif
 

Für Arbeitnehmergruppen, die mangels "Gegenseite" (= kollektivvertragsfähige Körperschaft von Arbeitgebern) keinen Kollektivvertrag abschließen können, wird vom Bundeseinigungsamt ein Mindestentgelt festgesetzt. (Geregelt im Arbeitsverfassungsgesetz ArbVG). Den Antrag auf Einleitung des entsprechenden Verfahrens stellt der ÖGB.
Die Veröffentlichung der Tarife erfolgt im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Dazu zwei Ausschnitte:
 

Kundmachung des Bundeseinigungsamtes

Kundmachung des Bundeseinigungsamtes

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 6. Nov. 2006 unter Zl. 50/BEA/2006-19 nachstehenden Mindestlohntarif festgesetzt: Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 8. Nov. 2006 unter Zl. 53/BEA/2006-4 nachstehenden Mindestlohntarif festgesetzt:

Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen

Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte

§1 Geltungsbereich
a) Räumlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für das Bundesgebiet der  Republik Österreich.
b) Persönlich: Dieser Mindestlohntarif gilt für Arbeitnehmer/innen, die mit einer oder mehreren der folgenden Aufgaben betraut sind: ...
.....
§1 Geltungsbereich
a) Räumlich: für das Bundesland Niederösterreich;
b) fachlich und persönlich: für Arbeitnehmer/innen, die unter den I. Teil des Arbeitsverfassungsgesetztes vom 14. Dezember 1973, BGBl. Nr. 22/1974, in der geltenden Fassung, und ....
.....

 

Heimarbeitstarife
 

Regelungen zur Heimarbeit sind im BGBl. Nr. 105/1961 - Heimarbeitsgesetz 1960 - festgelegt.
 
Demnach ist, wer in seiner Wohnung oder einem anderen selber bestimmten Ort im Auftrag und auf Rechnung von Personen, die Heimarbeit vergeben, Waren herstellt, be- oder verarbeitet oder verpackt, HEIMARBEITER.
Als ZWISCHENMEISTER werden Gewerbetreibende bezeichnet, die in ihrer Wohnung oder einem anderen selber bestimmten Ort allein oder unter Mithilfe von Familienangehörigen oder fremden Arbeitskräften im Auftrag von Personen, die Heimarbeit vergeben, Waren herstellt, be- oder verarbeitet oder verpackt, beschäftigt sind und selbst wesentlich am Stücke mitarbeiten.
Die modernen Formen der Heimarbeit - Teleworking, Buchhaltung, Übersetzungen - sind von diesem Gesetz nicht erfasst.

Die drei Heimarbeitskommissionen (HAK I - Bekleidung, Textilien, Leder- u. Pelz / HAK II - Stickerei und Klöppelspitzenerzeu-gung / HAK III - Allgemeine Heimarbeit) beschließen die Heimarbeitstarife ihres Zuständigkeitsbereichs. Vorsitzende und Mitglieder der Kommissionen werden auf Vorschlag der Interessenvertretungen vom Minister für WA für fünf Jahre bestellt.
Die aktuellen Tarife und das Heimarbeitsgesetz können auf der Website des BM für Wirtschaftliche Angelegenheiten als PDF-Dateien herunter geladen werden.
Darüber hinaus werden sie als Kundmachungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Zwei Auszüge daraus veröffentlicht in der Wiener Zeitung 21. 2. 2007
 

Heimarbeitstarif  für die Herstellung von Herren- und Knabenoberbekleidung in Konfektion durch Zwischenmeister
 

Heimarbeitstarif  für die Herstellung von Herren- und Knabenoberbekleidung in Konfektion durch Zwischenmeister
 

... Gemäß § 4 Ziffer 2 des Heimarbeitstarifes T I/2/16-1996 vom 21. April 1966 wird der Stundenlohn mit € 12,84 und der im § 6 Ziffer 16 angeführte Stundelohn für Änderungsarbeiten mit € 15,49 festgelegt.
....
...6.Der Stundenlohn beträgt wie Im Heimarbeitstarif T I/1/105-2007 c) vom 14. Feber 2007, Erzeugungszweig 1 c) Herstellung von Kostümen... durch Zwischenmeister, € 20,59.
....

 

Österreich ist das Land der Präsidenten. Auch der ÖGB hat einen. Und bis 2007 sicherheitshalber sechs Vizepräsidenten dazu. Gemeinsam mit den Leitenden Sekretären bilden sie das Präsidium.
Als Folge eines Medienwirbels um Beförderungen und Einkommen führender Postgewerkschafter im Jahr 2001 legte der ÖGB erstmals die Bezüge seiner Spitzenfunktionäre offen. 
Den ÖGB zu leiten lässt auch noch genügend Zeit für diverse Nebenjobs wie Nationalratsabgeordneter, Landtagsabgeordneter, Bundesratsabgeordneter, Aufsichtsrat oder Lehrer.
Ein Reformantrag (vom 23. 1. 2007) sieht vor, dass ÖGB-Funktionäre maximal zwei bezahlte Funktionen ausüben  und dafür monatlich höchstens 5.800 € kassieren sollen.
Die Einkommen der höchsten Gewerkschaftsfunktionäre sind auf der Website des ÖGB angegeben.

Am 26. Juni 2006 setzte der ÖGB für seine Mitarbeiter eine Einkommensobergrenze von 140 % eines NR-Abgeordnetenbezugs (brutto) fest. Parlamentarismus

 

Sozialpartnerschaft nennt man das System der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen der Arbeitgeber  und der Arbeitnehmer. Die Sozialpartnerschaft hat in der 2. Republik eine wichtige Funktion für die Erhaltung des sozialen Friedens. Auch

Wien 6. Otto-Bauer-G. 9; Büros der SPÖ, AK, des ÖGB und Standort der VHS-Mariahilf. Bild: webschool

die Regierung kooperiert mit den Sozialpartnern, so in der 1957 errichteten  Paritätischen Kommission und ihren Unterausschüssen. Die  Wirtschaftskammern, die  Landwirtschaftskammern, die Arbeiterkammern und die  Gewerkschaften mit ihren Spitzenorganisationen auf Bundesebene (aber auch in den Bundesländern) sind in der Sozialpartnerschaft vertreten.
Im Dezember 2007 wurde die Sozialpartnerschaft und die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern in die Verfassung aufgenommen (5. Hauptstück "Selbstverwaltung"):

  • Artikel 120a (1) Personen können zur selbständigen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, die in ihrem ausschließlichen oder überwiegenden gemeinsamen Interesse gelegen und geeignet sind, durch sie gemeinsam besorgt zu werden, durch Gesetz zu Selbstverwaltungskörpern zusammengefasst werden.
    (2) Die Republik anerkennt die Rolle der Sozialpartner. Sie achtet deren Autonomie und fördert den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch die Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern [= die 14 Kammern! Anmerkung WEBSCHOOL]*.
  • Artikel 120b (1) Die Selbstverwaltungskörper haben das Recht, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung frei von Weisungen zu besorgen und im Rahmen der Gesetze Satzungen zu erlassen. Dem Bund oder dem Land kommt ihnen gegenüber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Verwaltungsführung ein Aufsichtsrecht zu. Darüber hinaus kann sich das Aufsichtsrecht auch auf die Zeckmäßigkeit der Verwaltungsführung erstrecken, wenn dies auf Grund der Aufgaben des Selbstverwaltungskörpers erforderlich ist.
    (2) Den Selbstverwaltungskörpern können Aufgaben staatlicher Verwaltung übertragen werden. Die Gesetze haben derartige Angelegenheiten ausdrücklich als solche des übertragenen Wirkungsbereiches zu bezeichnen und eine Weisungsbindung gegenüber dem zuständigen obersten Verwaltungsorgan vorzusehen.
    (3) Durch Gesetz können Formen der Mitwirkung der Selbstverwaltungskörper an der staatlichen Vollziehung vorgesehen werden.

*In Summe kassierten die 14 Kammern 2011 gut 1,5 Mrd. € an Pflichtbeiträgen. Der größte Anteil - 1,2 Mrd. € - entfiel auf die 3 größten Kammern: WKÖ, AK, LK  Quelle: Statistik Austria

 

Die Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen wurde 1957 als befristetes Kooperationsinstrument zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden geschaffen. Obwohl nicht gesetzlich verankert sondern freier Übereinkunft der Beteiligten beruhend entwickelte sie sich zur zentralen Institution der  Sozialpartnerschaft. Der Vollversammlung gehören der Bundeskanzler, 3 Bundesminister, die Präsidenten der 4 Interessenvertretungen (AK, ÖGB, WK, Landwirtschaftskammer) ihre Stellvertreter und Beamten an. Sie trifft die formellen Entscheidungen. Stimmberechtigt sind nur die 4 Interessenorganisationen.

 

Multinationale Konzerne können durch flexible Maßnahmen wie Verlagerung der Produktionsstätten gewerkschaftlichen Aktivitäten unterlaufen:

Teile der Produktion des Seat Ibiza sind im Jänner 2003 von Spanien nach Bratislava verlagert worden. Geplant sind künftig 20.000 Autos pro Jahr in der slowakischen Stadt herzustellen, nachdem im spanischen Werk bei Barcelona die Gewerkschaften im Jahr 2002 die zusätzliche Arbeit an fünf Tagen abgelehnt hatte. Mit der Verlagerung gehen 5.000 Arbeitsplätze verloren.
Ob die Gewerkschaften die notwendige internationale Solidarität aufbringen, um derartigen Schachzügen von Multis zu begegnen, scheint nicht sehr wahrscheinlich.

Nur ein starker Europäischer Gewerkschaftsverband hätte vielleicht auf diese Standortverlegung Einfluss nehmen können. Im Sinne einer übernationalen Sozialpartnerschaft nach österreichischem Modell.
 


 

Nach der Auflösung des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften und des Weltverbands der Arbeitnehmer wurde am 3. November 2006 in Wien der Internationale Gewerkschaftsbund IGB gegründet. Die Organisation hat 301 Mitglieder und vertritt 176 Millionen Arbeitnehmer aus 151 Staaten.

 

AFL-CIO heißt der Dachverband der amerikanischen Gewerkschaften. 65 Einzelgewerkschaften haben sich 1955 zusammen geschlossen. Nach dem Austritt der drei größten Gewerkschaften (gesamt 4,5 Millionen Mitglieder) im Jahr 2005 beträgt die Mitgliederzahl der seither nur noch 53 Einzelgewerkschaften 8,5 Millionen. Was auf den ersten Blick recht viel scheint, ist - verglichen mit dem ÖGB - eine eher mickrige Sache. In Relation zur Zahl der Arbeitnehmer in den USA bzw. in Österreich, müsste der AFL-CIO 50 Millionen Mitglieder zählen, um den gleichen Anteil an Werktätigen zu haben. Allerdings gibt es in den USA Gewerkschaften, deren Machtfülle bedenklich ist. In manchen Wirtschaftszweigen (Hafenarbeiter, Schauspieler) finden nämlich nur Gewerkschaftsmitglieder einen Job!
Zum Gründungszeitpunkt waren ein Drittel der US-Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglieder. Fünfzig Jahre später waren es nicht einmal 13 Prozent, 2010 nur noch 11,9 Prozent. Im Privatsektor betrug der Organisationsgrad sogar nur 6,9 Prozent.

  

In der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts, während der Zeit der Depression und damit verbundener hoher Arbeitslosigkeit, zog Woody Guthrie als Wandersänger und Gelegenheitsarbeiter durch die Vereinigten Staaten. Seine sozialkritischen Balladen und seine Autobiographie geben einen tiefen Einblick in die damaligen Lebensumstände. Weltweit bekannt wurde er mit seinem Song "This Land Is Your Land". Am 14. Juli 2011 wäre sein 99. Geburtstag.
Ebenfalls Wanderarbeiter, Sänger und Gewerkschafter war der 1915 hingerichtete Amerikaner Joe Hill (*1879).

  

STREIK ist die stärkste gewerkschaftliche Maßnahme. Das letzte Mittel, wenn auf dem Verhandlungsweg gewerkschaftliche Forderungen nicht durchgesetzt werden konnten.
Generalstreik
: landesweit legen alle Beschäftigten die Arbeit nieder
Vollstreik
: alle Beschäftigten eines Wirtschaftszweig streiken
Betriebsstreik
: die Beschäftigten eines Betriebs streiken
Teilstreik
: es werden nur bestimmte Abteilungen bestreikt
Wilder Streik
: Arbeitnehmer streiken ohne Zustimmung der Gewerkschaft

Streikgeld: Streikende Gewerkschaftsmitglieder erhalten von der Gewerkschaft eine Entschädigung für den Verdienstentgang (ca. 10 %); nur bei "genehmigten" Streiks.
Es gibt keine Streikpflicht, kein Arbeitnehmer kann zum Streik gezwungen werden! 

Das geringste Streikvolumen im OECD-Raum haben die Schweiz (pro Jahr 1,5 Streiktage auf 1.000 Beschäftigte), Japan (2) und Österreich (3,8). Spitzenreiter ist Kanada mit jährlich 189 Streiktagen auf 1.000 Beschäftigte.

 

In Österreich ist das Streikrecht weder in der Verfassung noch in einem Gesetz verankert. Österreich hat zwar die  Europäische Sozialcharta unterzeichnet, zu den darin enthaltenen Bestimmungen zum Streikrecht jedoch einen Vorbehalt angebracht.

In der Schweiz sind die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik in der Bundesverfassung (Artikel 28) geregelt. Der OGH anerkannte in seinen bisherigen Urteilsfindungen vier Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Streiks:

  1. Der Streik muss sich auf Arbeitsbeziehungen konzentrieren. Politische Streiks, die Druck auf Behörden ausüben sollen sind ungesetzlich.
  2. Der Streik darf nicht einer Vereinbarung zur Einhaltung des Arbeitsfriedens widersprechen oder der Verpflichtung, sich einer Schiedsgerichtsbarkeit oder Vermittlung zu unterziehen.
  3. Der Streik muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Er darf demnach nicht einschneidender als nötig geführt werden, soll erst als letztes Mittel nach erfolglosen Verhandlungen geführt werden.
  4. Ein Streik muss von einer Arbeitnehmerorganisation geführt werden. Wilde Streiks von Belegschaften sind unzulässig.

Letzte Aktualisierung:  2. März  2021

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