POLITIK    BUNDESPRAESIDENT  PARTEIEN  EU  GESETZGEBUNG  REGIERUNGSFORMEN  WAHLEN  BUNDESREGIERUNG  UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE

 

BUNDESRAT    BEZÜGEBEGRENZUNGSGESETZ    UNVEREINBARKEITSGESETZ   REDEZEITEN -REGELUNG im NR   KLUBZWANG  VOLKSANWALTSCHAFT

 

US-KONGRESS    HOUSE OF LORDS    HOUSE OF COMMONS    BUNDESVERSAMMLUNG    DEUTSCHES PARLAMENT   SCHWEIZER PARLAMENT    EU-PARLAMENT

   

 

Politik: Die Führung öffentlicher Angelegenheiten zu privatem Vorteil. "Wörterbuch des Teufels" A. BIERCE

PARLAMENTARISMUS

     

 

"Tatsache aber ist, dass es in diesem Haus keinen einzigen Termin gibt, bei dem nicht schon vorher das Ergebnis feststeht. Das Parlament ist ein reines Vollzugsorgan der Regierung, laut Verfassung sollte es aber das Legislativorgan sein. Nichts, was in diesem Haus gesprochen wird, ist deshalb ernst zu nehmen. Das Ganze ist reine Zeitverschwendung.
Alfred NOLL in einem Interview mit der WZ am 20. Juli 2019

 

 


Erster Versuch:

Paulskirche - Frankfurt 1848

Österreichisches Parlament

Deutscher Bundestag

 Bilder 1-4: WEBSCHOOL,


Griechisches Parlament


Tschechisches Parlament


Dänisches Parlament

 5 + 6 + 7 M. HETFLEISCH

 

 

Parlament wird in vielen Staaten die demokratisch gewählte Volksvertretung genannt. In Österreich versteht man unter dieser Bezeichnung den Nationalrat und den Bundesrat gemeinsam sowie den Namen des Gebäudes in dem diese ihren Sitz haben.

Vorbild aller Parlamente ist das englische Parlament. Daher werden auf dieser Seite auch Vergleiche mit diesem angestellt.

 

Das Parlamentsgebäude wird renoviert. Das wird teuer. Im Parlamentsgebäudesanierungsgesetz PGSG vom 11. 8. 2014 werden konkrete Beträge genannt:


 

Wird leider ein bisserl teurer:

 

Reicht immer noch nicht:
WZ - Mi. 18. 11. 2020


125. Bundesgesetz Ausgegeben am 15. Dez. 2020
Änderung des Parlamentsgebäudesanierungsgesetzes, PGSG

 


29. September 2023

Gebäudesanierung:  362 Millionen €
Kosten Interimsquartier + Übersiedlung:  155 Millionen €

 

Der Nationalrat

An seiner Spitze stehen drei Präsidenten, sie werden von den Abgeordneten gewählt; die Zahl der Abgeordneten beträgt 183.

Jede der vertretenen Parteien wählt einen Klubobmann. Er gibt "seinen" Abgeordneten Richtlinien für deren Abstimmungsverhalten (Klubzwang). D. h. Abgeordnete einer Fraktion müssen so abstimmen, wie es in der "Klubsitzung" mit dem Obmann vereinbart wurde. Sie haben "Fraktionsdisziplin" zu halten.

Im Widerspruch dazu steht das freie Mandat jedes Abgeordneten, seine Verantwortung, so zu stimmen, wie es seiner persönlichen Überzeugung, seinem Gewissen entspricht.

Abstimmungen erfolgen meistens offen, selten geheim.

Funktionsperiode: 5 Jahre
[2007 beschlossen die Koalitionsparteien SPÖ + ÖVP eine Verlängerung der Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre. 1958 waren die beiden Parteien mit dem gleichen Vorhaben am Widerstand von Franz Olah* gescheitert, der darüber das Volk abstimmen lassen wollte.]
Das russische Parlament, die DUMA, nahm sich an Österreich ein Beispiel. Auch dort wurde das Wahlvolk nicht mit einer Abstimmung belästigt. 2008 genehmigten sich die Abgeordneten eine Verlängerung der Legislaturperiode um eines auf
fünf Jahre.

Die "ranghöchsten" Abgeordneten der Parteien sitzen in den vorderen Bänken

Die Einberufung des NR zur Ordentlichen Tagung und das Schließen der Tagung - Ordentlichen Tagung beendet - erfolgen durch den Bundespräsidenten.

 
 

     

 

 

 

 

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 201
7   Ausgegeben am 13. Juli 2017   Teil I

 

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 201
9   Ausgegeben am 14. Juni 2019   Teil I

 

 
 

 

 

 

 

 

 

Funktionsperiode: 5 Jahre (2013 - 2018; erwies sich für die Parteien als viel zu lange. Siehe oben "Ordentliche Tagung beendet" + 79. Bundesgesetz)
[2007 beschlossen die Koalitionsparteien SPÖ + ÖVP eine Verlängerung der Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre. 1958 waren die beiden Parteien mit dem gleichen Vorhaben am Widerstand von Franz Olah* gescheitert, der darüber das Volk abstimmen lassen wollte.]
Das russische Parlament, die DUMA, nahm sich an Österreich ein Beispiel. Auch dort wurde das Wahlvolk nicht mit einer Abstimmung belästigt. 2008 genehmigten sich die Abgeordneten eine Verlängerung der Legislaturperiode um eines auf fünf Jahre.

 

Sitzverteilung lt. Wahlergebnis vom 29. 9. 2013  Wählerstimmen
 

SPÖ

 ÖVP

 FPÖ

 GRÜNE

 FRANK

NEOS

52

47

40

24

11

9

1.258.605

1.125.876 962.313 582.657 268.679 232.946
 

Sitzverteilung nach dem Übertritt zweier FRANK-Mandatare (Vetter, Franz) zur ÖVP am 3. 6. 2015

 

SPÖ

 ÖVP

 FPÖ

 GRÜNE

 FRANK

NEOS

52

49

38

24

9

9

 

Sitzverteilung nach dem Übertritt weiterer zwei FRANK-Mandatare (Nachbaur, Ertlschweiger) zum ÖVP-Klub am 1. 8. 15

 

SPÖ

 ÖVP

 FPÖ

 GRÜNE

 FRANK

NEOS

52

51

38

24

7

9

 

Sitzverteilung nach dem Austritt einer FRANK-Mandatarin (Lintl) am 11. 8. 15

 

SPÖ

 ÖVP

 FPÖ

 GRÜNE

 FRANK

NEOS

WILDE

52

51

38

24

6

9 3

 

Sitzverteilung nach dem Übertritt eines NEOS-Mandatars (Vavrik) am 30. 3. 17

 

SPÖ

 ÖVP

 FPÖ

 GRÜNE

 FRANK

NEOS

WILDE

52

51

38

24

6

8 4

 

 

Letzter Wahltermin:  15. Oktober 2017
Neuer Nationalrat konstituierte sich am 9. November 2017 (Angelobung der Abgeordneten + Wahl der drei Nationalratspräsidenten) siehe oben: AMTLICH - Einberufung des Nationalrates zu seiner ordentliche Tagung 2017/18 der XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

Sitzverteilung lt. Wahlergebnis vom 15. 10. 2017  Wählerstimmen

 

ÖVP

 SPÖ

 FPÖ

 NEOS

 PILZ

62

52

51

10

8

1.595.526

1.361.746 1.316.442 268.518 223.544

 

 

Sitzverteilung nach dem Ausschluss aus dem Liste Pilz-Klub (Bißmann) am 11. 7. 2018
 

ÖVP

 SPÖ

 FPÖ

 NEOS

 PILZ

WILDE

62

52

51

10

7

1

1.595.526

1.361.746 1.316.442 268.518 223.544  

 

 

Sitzverteilung nach dem Austritt bzw. Ausschluss aus dem VP-Klub (Dönmez) am 4. 9. 2018


 

ÖVP

 SPÖ

 FPÖ

 NEOS

 PILZ

WILDE

61

52

51

10

7

2

1.595.526

1.361.746 1.316.442 268.518 223.544  

 

 

Sitzverteilung lt. Wahlergebnis vom 29. 9. 2019


 

ÖVP

 SPÖ

 FPÖ

 NEOS

 GRÜNE

WILDE

71

40

31

15

26

 

1.789.417

1.011.868 772.666 387.124 664.055  

 

VORZUGSSTIMMEN

Sebastian KURZ 155.803 B. MEINL-REISINGER 18.241
Herbert KICKL 82.129 Tarik METE 16.710
Norbert HOFER 31.966 Elisabeth KÖSTINGER 12.968
P. RENDI-WAGER 30.621 Gernot BLÜMEL 10.475
Werner KOGLER 25.789 Marg. SCHRAMBÖCK 9.543

 

 

Parlamentarische Rechte der Klubs:

Klubstärke erreicht eine Partei im NR, wenn sie mindestens fünf Abgeordnete stellt. Damit hat sie auch Anspruch auf Fördermittel (Klubfinanzierungsgesetz).
Fünf Abgeordnete, die nicht derselben Partei angehören, können nur mit Zustimmung des NR einen Klub bilden. (siehe unten: 131. Bundesgesetz vom 19. Juli 2013)

Die Klubgröße bestimmt, in wie vielen Ausschüssen den jeweiligen Klubs der Vorsitz zusteht und die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen.


BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

 

131. Bundesgesetz 19. Juli 2013 über die Klubbildung im Nationalrat

 

An Sitzungstagen mit Blockredezeit wird die Tagesredezeit proportional nach Klubgröße aufgeteilt. Die Klubs bestimmen dann die Redezeit ihrer Abgeordneten.

Abhängig von der Mandatszahl stehen den Klubs bestimmte Minderheitsrechte zu (Anzahl der "Dringlichen Anfragen", Verschieben von Abstimmungen, ...)

 

Sitzordnung der Parlamentarier (Gesetzgebungsperiode 2013 - 2017), Grafik: Parlamentsdirektion

 

 

Sitzordnung der Parlamentarier (XXVI Gesetzgebungsperiode 9. 11. 2017 - 2019), Grafik: Parlamentsdirektion
 

 

Anwesenheit bei Abstimmungen (Zeitraum 9. 11. 2017 bis 14. Juni 2018):
Während der ersten 32 Sitzungen gab es 358 Abstimmungen. Die Abgeordneten GRISS und LOACKER (beide NEOS) waren am häufigsten anwesend (99,7 %).
ÖGB-Chef KATZIAN versäumte 73,5 % der Abstimmungen, Ex-Kanzler KERN mehr als zwei Drittel. Quelle: www.addendum.org

 

 

 

 

Sitzordnung der Parlamentarier (XXVII Gesetzgebungsperiode 23. 10. 2019 - 20...) Grafik: Parlamentsdirektion

 

 

Ich behaupte, dass ein gutes Drittel aller Abgeordneten - Stand jetzt - am Arbeitsmarkt nicht zu vermitteln wäre.

 Vorbestrafter (wegen Falschaussage) NR-Abgeordneter Peter Westenthaler in einem Interview mit der Zeitung ÖSTERREICH 14. Juli 13 S 7

 

 

Viele der 183 Abgeordneten würden ihr Politikergehalt am freien Markt nie bekommen.

 NEOS-NR-Abgeordneter Gerald Loacker in einem Interview mit dem STANDARD 3. November 23 S 7

 

 

REGELUNG der REDEZEITEN

BGBl Nr. 410/1975  Fassung vom 15. 2. 2014

 

Jeder Abgeordnete darf in den Debatten des NR grundsätzlich nicht länger als 20 Minuten sprechen. Der Präsident des NR kann bei besonders bedeutsamen Debatten dem NR einen Vorschlag für längere Redezeiten zur Abstimmung vorlegen.  § 57. (1)

 

Die Redezeit jedes Abgeordneten in einer Debatte ....... darf auch auf weniger als 20, aber nicht weniger als fünf Minuten beschränkt werden, wenn die der NR beschließt oder der Präsident anordnet   § 57. (2) 1 + 2

 

... beträgt die Redezeit eines Abgeordneten, der keinem Klub angehört, für die gesamte Tagesordnung höchstens die Hälfte der Gesamtredezeit des an Mandaten kleinsten Klubs. Darüber hinaus kann die Redezeit eines Abgeordneten, der keinem Klub angehört, auf nicht weniger als fünf Minuten je Debatte beschränkt werden.   § 57. (7)

 

Spricht ein Mitglied der Bundesregierung oder ein Staatssekretär in einer Debatte, die einer Redezeitbeschränkung ..... unterliegt, länger als 20 Minuten, kann jeder Klub, der eine abweichende Meinung zum Ausdruck bringen will, zusätzliche Redezeit im Ausmaß der Überschreitung in Anspruch nehmen.   § 57. (8)

 

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung .....  sollen nicht länger als zehn Minuten dauern.   § 57a. (2)

 

 

"(...) die wahre Macht liegt bei den Parteispitzen, die ihre Dekrete über ihre Minister und deren Apparate formulieren lassen. (...) Die Mehrheitsparteien stimmen zu, und so wird den Dekreten der Exekutive das Mäntelchen der parlamentarischen Legitimität über die Schultern geworfen."

Tätigkeitsbericht der Liste JETZT. Justiz und Verfassung 2017-2019

 

 

Der Monatsbruttobezug der Abgeordneten beträgt 9.228,01 Euro (14 mal). Er bildet die Basis (100 %) zur Berechnung der Höhe der Bezüge öffentlicher Funktionäre. Der Präsident des NR erhält 210 % eines NR-Abgeordneten, zweiter und dritter Präsident je 170 % eines NR-Abgeordneten, ebenso die Klubobleute.
 
Laut
Bezügebegrenzungsgesetz hat sich die Anpassung der Politikergehälter an der Inflationsrate des Vorjahres oder der Erhöhung der ASVG-Pensionen für das laufende Jahr zu orientieren, wobei der niedere Betrag anzuwenden ist.

 
Am 1. Jänner. 2013 sollten laut Rechnungshof die Bezüge um den Anpassungsfaktor (Juli 2011 bis Juni 2012: 1,028) auf   8.388.- € angehoben werden. (Inflation 2,8 %)
Im BGBl. I Nr. 8 / 2013 wurde jedoch eine Erhöhung um lediglich 1,8 % festgelegt.

 

Am 1. Jänner. 2014 sollten laut Rechnungshof die Bezüge um den Anpassungsfaktor (Juli 2012 bis Juni 2013: 1,024) auf   8.506.- € angehoben werden. (Inflation 2,4 %)
Rechnungshof
GZ 105.500/673-5A4/13: "Kundmachung des Präsidenten des Rechnungshofes über den Anpassungsfaktor gem. § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre"
 
2,4 % waren sich die Politiker nicht wert. Im BGBl. 213_I_209 vom 27. 12. 2013 legten sie ihre Bezugserhöhung mit lediglich 1,6 % fest.

 

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2013 bis Juni 2014: 1,017) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2015 wurde vom RH am 4. 12. 2014 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

 

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2014 bis Juni 2015: 1,012) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2016 wurde vom RH am 3. 12. 2015 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

 

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2015 bis Juni 2016: 1,008) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2017 wurde vom RH am 2. 12. 2016 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

 

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2017 bis Juni 2018: 1,020) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2019 wurde vom RH am 4. 12. 2018 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. Kanzler + Vizekanzler lehnen die Erhöhung für die Bundespolitiker ab.

 

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2018 bis Juni 2019: 1,018) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2020 wurde vom RH am 4. 12. 2019 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

 

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2019 bis Juni 2020: 1,015) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2021 wurde vom RH am 3. 12. 2020 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 entfällt bis 31. Dezember 2021 für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 genannten Organe.

 

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2020 bis Juni 2021: 1,016) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2022 wurde vom RH am 3. 12. 2022 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.
Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997 entfällt bis 31. Dezember 2021 für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 11 genannten Organe.

 

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2021 bis Juni 2022: 1,053) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2023 wurde vom RH am 1. 12. 2022 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

 

 

Die Nationalratsabgeordneten bekommen mit der Valorisierung um 4,85 Prozent kommendes Jahr 10.351 Euro monatlich (aktuell 9.873 Euro).

Die Gehälter des Bundespräsidenten, von Bundeskanzler, Vizekanzler, Nationalratspräsidenten, Ministern und Staatssekretären und der Klubobleute werden eingefroren.

Der Bundespräsident verdient demnach weiterhin 26.701 Euro pro Monat, der Bundeskanzler 23.840, sein Vizekanzler 20.979

und die Ministerinnen und Minister 19.072 Euro brutto. Der Nationalratspräsident verdient unverändert 20.026 Euro.  (Stand 3. 12. 2023)

Der Anpassungsfaktor (Inflation Juli 2022 bis Juni 2023: 1,097) und die Bezüge öffentlicher Funktionäre für das Kalenderjahr 2023 wurde vom RH am 1. 12. 2023 auf der RH-Website veröffentlicht.

 

 

 

Bezüge der NR-Mitglieder
Detailbudget 02.01.01 Nationalrat (UG02 Verzeichnis veranschlagter Konten)
 

2013 BRA 2014 BRA 2015 BRA 2016 BRA 2017 BRA 2018 BVA 2019 BVA
22.299.054 22.627.057 22.919.050 23.397.674 24.049.169 23.900.000 24.280.000


 

2020 BRA 2021 BRA 2022 BRA 2023 BVA 2024 BVA 2025 BVA 2026 BVA
24.196.627 24.470.059 24.847.124 26.876.000 26.376.000 23.900.000 24.280.000

 

 

 

Nach zwanzig Jahren als Abgeordneter haben die Mandatare den maximalen Pensionsanspruch von 80 % des Letztbezuges erreicht, nach 10 Jahren stehen ihnen 60 % zu. Dazwischen geht es in Zwei-Prozent-Sprüngen jährlich aufwärts.
Nebeneinkünfte: Während in Deutschland die zusätzlichen Einkünfte der Abgeordneten auf der Website des Bundestags für alle Interessierten bequem abrufbar sind, sind diesbezügliche Recherchen in Österreich mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Nur ein persönlicher Besuch im Parlament ermöglicht die Einsichtnahme in eine ausgedruckte Liste mit den relevanten Daten. Gutes Gedächtnis ist gefragt. Kopieren oder Abschreiben darf man die Liste nicht!

 

Die Abgeordneten im Bundestag verdienen zum 1. Juli 2021 10.022,97 Euro statt wie bisher 10.083,47 Euro. Die steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 4.560,59 Euro, die jährlich an die Lebenshaltungskosten angepasst wird, ist von diesem Rückgang nicht betroffen.
Ab Juli 2021 sinkt die monatliche Entschädigung um 70,58 Euro auf 10.012,89 Euro

 


Steingarts Morning Briefing   3. Februar 2022

 

 

Die 630 Abgeordneten im italienischen Parlament und die 315 Senatoren sind noch bequemer gebettet: zu einem Nettogehalt von monatlich 5.419,- Euro kommen noch Sitzungsgelder (4.000,- Euro), Spesenpauschalen (3.690,- Euro für Sekretariat, 1.332,- Euro für Transportausgaben) und eine Entschädigung für Reisen und Telefonate (bis zu 1.850,- Euro). 2010 wurde ein Kürzung um 1.000,- beschlossen, die sich als Verzicht auf eine zukünftige herausstellte. Die italienischen Abgeordneten blieben Europas bestbezahlte. Verwaltungsstrafen müssen sie nicht bezahlen, Reisen mit Bahn, Schiff oder Flugzeug sind kostenlos.
Die Abgeordneten in den italienischen Regionalparlamenten bekommen pro Monat rund
9.700,-
Die Kosten für das italienischen Parlament (Bezüge und Renten der Abgeordneten + Personalaufwand) belaufen sich auf 1 Mrd. € pro Jahr. (Quelle: NZZ 11. Nov. 13 S 5)
 
Griechische Parlamentarier freuen sich über 8.594.- € p. M. Neben einer Bürozulage von 778.- € p. M. gibt es weitere Zuschüsse und Benefizien. Jeder der 300 Mandatare darf auf Kosten der Steuerzahler 4 Sekretäre anstellen. 1. 10. 11
 

Durchschnittsverdienst japanischer Parlamentsabgeordneter: 22 Mio. Yen / Jahr (164.179,- € Kurs 1. 8. 2009: 134,-). Für Bürokosten gibt es 12 Mio. Yen / Jahr (89.552,- €). Jeder Abgeordnete darf 3 Mitarbeiter anstellen.
 
Durchschnittsverdienst englischer Parlamentsabgeordneter: 64.766 ₤ (~72.000,- € / Jahr, inkl. Zulagen (z. B. Kommunikationspauschale 10.400 ₤) erhöht sich der Betrag auf 240.000,- € / Jahr Kurs 1. 5. 2009
Die Kosten für das britische Unterhaus (Bezüge und Renten der Abgeordneten + Personalaufwand) belaufen sich auf ~410 Mio. € / Jahr. (Quelle: NZZ 11. Nov. 13 S 5)
 
In Brasilien beschlossen die Abgeordneten und Senatoren in eigener Sache eine Gehaltserhöhung um 62 %. Seit 2011 verdienen sie  26.700 Rais (11.866,- € / Monat). Zuzüglich ihrer Spesen verursachten die Parlamentarier im Jahr 2010 Gesamtkosten von 7 Mrd. Rais (3,1 Mrd € Kurs 1/2011) für die beiden Kammern.
 
Ungarns Parlamentsabgeordnete verdienen netto 385.000,- Forint / Monat (1.400,- Euro). Kurs Jan. 2011: 1 € = 275,-
 
Spaniens Parlamentarier erhalten 4.630.- € p. M. NZZ 4. 2. 12

 

Frankreich lässt den Abgeordneten zur Nationalversammlung monatlich 5.680.- € zum Überleben. Hinzu kommt eine pauschale Spesenentschädigung von 5.373.- € + weitere 10.581.- € / Monat für die Anstellung eines parlamentarischen Assistenten PRESSE 11. 6. 22


Schweizer Abgeordneten zum Nationalversammlung beziehen durchschnittlich 135.000.- CHF im Jahr. Im Ständerat sind es 144.000.- CHF. Darin sind sämtliche Einkommen und Sitzungsgelder im Zusammenhang mit dem Mandat eingerechnet, ebenso alle Spesenentschädigungen und das 1.-Klasse-GA.  NZZ 1. 6. 2023


Die Abgeordneten des kenianischen Parlaments verdienten pro Monat mehr als 9.000,- Euro, die sie, obwohl in der Verfassung vorgesehen, nicht vollständig versteuern.
Im März 2013 wurden ihre Gehälter um 1/3 gekürzt, Ende Mai beschlossen die Parlamentarier (350 Abgeordnete) eine Erhöhung um 60 %; natürlich rückwirkend ab März!
NZZ 6. 8. 11 S 2  und  3. 5. 13  S 6
Nach Demonstrationen und der Zusicherung einer großzügigen Kfz-Pauschale nahmen sie die Erhöhung wieder zurück.  NZZ 18. 7. 13 S 2

Kenias Parlamentarier gehören mit einem Monatsgehalt von umgerechnet 13.600 Franken zu den bestverdienenden der Welt NZZ 4. 4. 17 S 2

 

  

 

BEZÜGEBEGRENZUNGSGESETZ
Änderungen (141. Bundesgesetz 30. Juli 2013)

 

§ 9. (1) Der Präsident des NR und der Präsident des BR haben auf Grund der Meldungen gemäß § 6 Abs. 2 und 4 Unv-Transparenz-G eine öffentliche Liste zu führen, in der die von den Abgeordneten zum Nationalrat sowie die von den Bundesräten erfolgten Meldungen einzutragen sind. Die Summe der Einkommen ist entsprechend den Kategorien des § 6 Abs. 5 Unv-Transparenz-G zu veröffentlichen. Einkommen aus Vermögen sind nicht zu berücksichtigen.

 

      (2) Der Präsident des NR hat gemäß § 2 Abs. 3a Unv-Transparenz-G gemeldete ehrenamtliche Tätigkeiten bei den auf der Homepage des Parlaments veröffentlichten Lebensläufen zu veröffentlichen.

 

      (3) Die Veröffentlichung nach Abs. 1 und 2 sind  für die Dauer der Mitgliedschaft zum jeweiligen Vertretungskörper bzw. der Ausübung der jeweiligen Funktion aufrecht zu erhalten.

 

      (4) Abs. 1 und 3 gelten für Mitglieder der Landtage mit der Maßgabe , dass die Veröffentlichung durch den Präsidenten des jeweiligen Landtages zu erfolgen hat. Die Form der Veröffentlichung bleibt diesem überlassen.

 

 

UNVEREINBARKEITSGESETZ

Änderungen (141. Bundesgesetz 30. Juli 2013)

 

Bundesgesetz über die Transparenz und Unvereinbarkeiten für oberste Organe und sonstige öffentliche Funktionäre

 

§ 1a. Die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage dürfen keinen Lobbying-Auftrag (§ 4 Z 2 des Lobbying- und Interessenvertetungs-Transparenz-Gesetzes) annehmen. Ansonsten ist die Wahrnehmung von politischen oder wirtschaftlichen Interessen, sofern die gesetzlichen Meldepflichten erfüllt sind, zulässig.

 

§ 2 (3a) (Verfassungsbestimmung) Die Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretäre haben, unabhängig von den Meldepflichten nach den vorstehenden Bestimmungen, dem Präsidenten des Nationalrates innerhalb der in Abs. 2 bezeichneten Frist auch jede leitende ehrenamtliche Tätigkeit unter Angabe des Rechtsträgers mitzuteilen.

 

§ 3 (1) (Verfassungsbestimmung) Steht ein Unternehmen im Eigentum eines Mitglieds der Bundesregierung, eines Staatsekretärs oder eines Mitglieds der Landesregierung oder sind sie Eigentümer von Anteilsrechten .... sind sie verpflichtet, bei Antritt ihres Amtes oder unverzüglich nach Erwerb solchen Eigentums dies dem Unvereinbarkeitsauschuss des NR .... anzuzeigen; dabei ist das Ausmaß bestehender Anteilsrechte einschließlich der des Ehegatten anzugeben. Liegt eine Beteiligung, einschließlich der des Ehegatten über 25 vH, so dürfen solchen Gesellschaften oder Unternehmen,
  1. sofern es sich  um Mitglieder der Bundesregierung oder um Staatssekretäre handelt, weder unmittelbar noch mittelbar Aufträge vom Bund und von der Kontrolle des RH gem. Artikel 126b B-VG unterliegenden Unternehmen,

  2. sofern es sich um Mitglieder der Landesregierung handelt, weder unmittelbar noch mittelbar Aufträge vom betreffenden Land und von wegen einer finanziellen Beteiligung dieses Landes der Kontrolle des RH gem. Artikel 127 Abs. 3 B-VG unterliegenden Unternehmen

erteilt werden.

(4) Der Unvereinbarkeitsausschuss des NR (§ 6) hat dem Bundeskanzler jene Unternehmen und freiberuflich tätigen Personen im Sinne des Abs. 2 mitzuteilen, an die keine Aufträge erteilt werden dürfen. Der Bundeskanzler hat diese Mitteilung im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundzumachen. Diese Bestimmung ist im Bereich der Länder sinngemäß anzuwenden.

Beispiel: WZ S 36 Mi. 30. 4. 14
 


Anteilseigner und Gesellschafter der "Seeseite Besitz OG":  Mag. Gerhard Schaller + Dr. Sophie
KARMASIN  (BM Familie + Jugend)

 


Amtsblatt WZ 20. Mai 2022

 

§ 6. (2) Die Mitglieder des Nationalrates oder Bundesrates haben innerhalb eines Monats nach erfolgtem Eintritt in diesen Vertretungskörper dem Präsidenten des Vertretungskörpers folgende Tätigkeiten zu melden:

   1. jede leitende Stellung in einer Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stiftung oder Sparkasse, insbesondere als Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates einer AG, als Geschäftsführer oder Mitglied des Aufsichtsrates einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, als Stiftungsvorstand oder Mitglied des Aufsichtrates einer Stiftung oder als Mitglied des Vorstandes oder Sparkassenrates einer Sparkasse.

  2. jede sonstige Tätigkeit
   a) auf Grund eines Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses unter Angabe des Dienstgebers;
   b) im selbständigen oder freiberuflichen Rahmen;
   c) als in eine politische Funktion gewählter oder bestellter Amtsträger, ausgenommen ...
   d) als leitender Funktionär in einer gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretung unter Angabe   des Rechtsträgers;
   e) aus der darüber Vermögensvorteile erzielt werden, ausgenommen die Verwaltung des eigenen Vermögens
   Werden Vermögensvorteile nach lit a bis e im Rahmen einer Gesellschaft oder juristischen Person erzielt, so ist auch diese anzugeben.

  3. jede weitere leitende ehrenamtliche Tätigkeit unter Angabe des Rechtsträgers

 

§ 6. (3)

 

§ 6. (4) Die Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates haben bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge einschließlich von Sachbezügen eines Kalenderjahres aus den gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 gemeldeten Tätigkeiten in der Form zu melden, dass sie angeben, in welche der in Abs. 5 angeführten Kategorien die Höhe der Einkommen gem. Abs. 2 Z 1 und Z 2 insgesamt fallen. ...

 

§ 6. (5) Bei Meldungen im Sinne des Abs. 4 ist die durchschnittliche monatliche Einkommenshöhe durch Angabe einer der folgenden Kategorien zu melden:

1. bis 1.000 Euro (Kategorie 1)

2. von 1.001 bis 3.500 Euro (Kategorie 2)

3. von 3.501 bis 7.000 Euro (Kategorie 3)

4. von 7.001 bis 10.000 Euro (Kategorie 4) und

5. über 10.000 Euro (Kategorie 5)

 

§ 6. (6)  Über die Zulässigkeit der Ausübung der gemeldeten Tätigkeiten gemäß Abs. 2 Z 1 entscheidet der Unvereinbarkeitsausschuss (Abs. 1)
 

Dieses Bundesgesetz tritt in Kraft:

1. für die Mitglieder des NR und des BR mit dem Zusammentritt des auf die Kundmachung dieses Bundesgesetzes nächsten neugewählten Nationalrates;
2. für die Mitglieder der  Landtage mit 1. Jänner 2014

 

 

Zum Vergleich das englische Unterhaus (House of Commons)

An seiner Spitze steht der Speaker, die Zahl der Abgeordneten beträgt 650. Der Speaker - er sitzt in Ornat und mit Perücke an einer Schmalseite der Kammer - tritt vor dem Monarchen als Sprecher der Abgeordneten auf, daher sein Name. Während der Debatten richten die Abgeordneten das Wort an ihn, nicht an die Gegenseite. Er wird von den Abgeordneten gewählt und ist überparteilich.

•Jede Parlamentsfraktion wird von einem Chefeinpeitscher  (Chief Whip) geführt. Er "peitscht" den Abgeordneten seiner Partei die Fraktionsdisziplin ein. Es gibt drei Dringlichkeitsgrade der Fraktionsdisziplin. Sie sind daran zu erkennen, dass die schriftliche Weisung, mit welcher ein Abgeordneter aufgefordert wird, anwesend zu sein und für seine Partei zu stimmen, entweder einmal, zweimal oder dreimal unterstrichen ist. Manchmal wird Stimmfreiheit gewährt. Eine dreimal unterstrichene Weisung muss unbedingt befolgt werden.

 Abstimmungen erfolgen nicht geheim, sondern durch Hammelsprung, in dem die Abgeordneten die Kammer durch die JA- oder NEIN-Tür verlassen.

 Die "ranghöchsten" Abgeordneten der Parteien sitzen einander in den beiden ersten Reihen gegenüber. Auf der einen Seite sind dies die Regierungsmitglieder, auf der anderen das Schattenkabinett der Opposition.

Die Sitzordnung der Abgeordnetenbänke ist länglich ausgerichtet. Im Mittelalter wurzelt die in den westlichen Staaten gebräuchliche Einteilung der Parteien in rechte und linke. Die Vertreter der niederen Stände saßen auf den Bänken zur Linken des Speakers.

 

HINTER

BÄNKLER

 

REGIERUNGSPARTEI

 

 

OPPOSITIONSPARTEI

 

HINTER

BÄNKLER

 

SPEAKER

LINKE PARTEI (weil links vom Speaker)                               RECHTE PARTEI (sitzt rechts vom Speaker)

 

Die Bänke bieten nur für zwei Drittel der Abgeordneten Sitzplätze. Wer zu spät zu einer wichtigen Debatte kommt, an der alle Mandatare interessiert sind, den bestrafen die Krampfadern: er muss stehen, ev. auf dem Boden sitzen.

Als Hinterbänkler werden die wenig einflussreichen Abgeordneten in den hintersten Reihen bezeichnet.

 

 

 

 

Der Bundesrat

 

An seiner Spitze steht der Bundesratspräsident. Dieser wird in halbjährlicher, alphabetischer Reihenfolge immer von einem anderen Bundesland gestellt.
 

▪ Er ist die Vertretung der Länder im Rahmen der Bundesgesetzgebung. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der einzelnen Bundesländer für die Dauer der jeweiligen Landesgesetzgebungsperiode gewählt.
 

▪ Wie die Abgeordneten zum Nationalrat sind auch die Mitglieder des Bundesrates in Ausübung ihres Mandats an keinen Auftrag gebunden und es gilt der Grundsatz des freien Mandats.
 

▪ Die Zahl der Bundesratsmitglieder ist variabel. Sie wird nach jeder Volkszählung neu festgesetzt (Volkszählung 2011: 61 (2001: 62). Das Bundesland mit der größten Staatsbürgerzahl entsendet zwölf Mitglieder, jedes andere so viele Mitglieder, wie es dem Verhältnis seiner Staatsbürger zu der des bevölkerungsstärksten Bundeslandes entspricht. Mindestens jedoch drei.

 

 

 

Aufgrund der Volkszählungsergebnisse (2011) entfallen auf die Bundesländer  x MANDATE:

 

 

Dem Ergebnis entsprechend fasste der Bundespräsident folgende Entschließung:

 

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

 


 

▪ Mandatsverteilung

: 23 ÖVP, 20 SPÖ, 14 FPÖ, 4 GRÜNE Stand 31. Juli. 2020

: 25 ÖVP, 19 SPÖ, 11 FPÖ, 5 GRÜNE, NEOS 1 Stand 31. Oktober 2020

: 26 ÖVP, 18 SPÖ, 10 FPÖ, 5 GRÜNE, OF 1 Stand 3. November 2021

: 25 ÖVP, 18 SPÖ, 10 FPÖ, 6 GRÜNE, OF 1 Stand 8. November 2023


▪ Die Tagungen finden einmal pro Monat statt

 

 

 

 

Aufgrund der letzten Volkszählung (siehe BGBl vom 8. 5. 23) verliert Wien ein Mandat. Der Bundesrat besteht daher nur noch aus 60 Mitgliedern: 12 NÖ, 10 W, 10 OÖ, 9 St, 5 T, 4 K, 4 S, 3 V, 3 B

 

▪ Mandatsverteilung Gesamt: 60 Mandate

: 25 ÖVP, 18 SPÖ, 10 FPÖ, 6 GRÜNE, NEOS 1 Stand 27. Juni 2023

 

Die Landesflagge des Vorsitzführenden Bundeslands ist am Dach des Parlaments aufgezogen.
 

Der Monatsbruttobezug der Abgeordneten beträgt 4.465,- Euro (14 mal) = 50 Prozent eines NR-Abgeordneten.

Der Stellvertreter des Bundesratsvorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden werden mit jeweils 6.251,- Euro (70 % eines NR-Abgeordneten) und der Bundesratsvorsitzende mit 8.930,- Euro (100 % eines NR-Abgeordneten) brutto monatlich entlohnt. Stand: 1. Jänner  2013

 

Bezüge der BR-Mitglieder
Detailbudget 02.01.02 Bundesrat (UG02 Verzeichnis veranschlagter Konten)
 

2013 BRA 2014 BRA 2015 BRA 2016 BRA 2017 BRA 2018 BRA 2019 BRA
3.700.924 3.797.618 3.886.287 3.916.248 3.889.577 3.900.000 3.965.000

 

2020 BRA 2021 BRA 2022 BRA 2023 BVA 2024 BVA 2025 BVA 2026 BVA
4.087.082 4.170.000 4.199.806 4.496.000 4.496.000 3.900.000 3.965.000

 

 

 

Laut Budgetvoranschlag 2014 BRA 2013 (UG10 Verzeichnis veranschlagter Konten Konto Nr. 7303/ 100 - 103 Seite 5) betragen die
 
Zahlungen für Landeshauptmänner 1.287.000 €  1.982.225 €
Zahlungen für Landeshauptmann-Stellvertreter 1.574.000 €  1.859.760 €
Zahlungen für Landeshauptmänner-Ruhebezüge 737.000 €  723.598 €
Zahlungen für Landeshauptmänner-Versorgungsbezüge 163.000 €  159.526 €
Bezüge der Mitglieder des Bundesrats 3.800.000 € (dazu kommen noch Aufwendungen gem. § 10 BBezG 880.000 €  , Reisekosten, ...)

 

Laut Budgetvoranschlag 2019 BVA 2018 (UG10 Verzeichnis veranschlagter Konten Konto Nr. 7303/ 100 - 103 Seite 8) betragen die
 
Zahlungen für Landeshauptmänner 2.300.000 €  2.075.000 €
Zahlungen für Landeshauptmann-Stellvertreter 2.045.000 €  1.960.760 €
Zahlungen für Landeshauptmänner-Ruhebezüge 1.320.000 €  1.300.000 €
Zahlungen für Landeshauptmänner-Versorgungsbezüge 205.000 €  250.000 €

 

 

KLUBZWANG
 

Damit die Parlamentsparteien bei Abstimmungen als geschlossener Block auftreten, werden ihre Abgeordneten vom Fraktionschef (oft der Klubobmann) "instruiert", wie sie abzustimmen haben. Das widerspricht zwar dem Prinzip des "Freien Mandats", erleichtert jedoch sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionsarbeit.
Wer der Linie "seiner" Partei nicht folgen will, kann entweder einer Abstimmung fernbleiben, sich der Stimme enthalten oder, wenn er sehr mutig ist, gegen die Parteivorgabe stimmen. Macht ein Abgeordneter das öfter, kann er sicher sein, bei der nächsten Wahl aus der Kandidatenliste zu fliegen oder an aussichtslose Stelle gereiht zu werden.
In einem Leserbrief (Kronen Zeitung, 16. 11. 2018) nimmt ein Politiker Stellung:

 

 

 

Auch der Bundesrat hat sein englisches Gegenstück, das Oberhaus (House of Lords)

▪ An seiner Spitze steht der Speaker, der während der Sitzungen auf dem Woolsack - einem dicken, mit Wolle aus Großbritannien und den Commonwealth-Staaten gefüllten Sitzkissen - Platz nimmt. Wenn er das Wort ergreift, muss er sich neben den Woolsack stellen, denn dieser gilt als exterritorial, als außerhalb des House of Lords befindlich.

Erstmals wurde 2006 ein Speaker gewählt. Davor führte in der 700-jährigen Geschichte des Oberhauses der Lord Chancellor den Vorsitz.

▪ Es ist die Vertretung des Adels im Rahmen der Gesetzgebung.

▪ Seine Mitglieder gehören ihm auf Lebenszeit an. 92 davon, die Erblords, vererben mit ihrem Vermögen (so vorhanden!) auch ihren Oberhaussitz. Allerdings nur noch so lange, bis die bereits eingeleitete Reform abgeschlossen ist. Die Life Peers - von der Königin nach Empfehlung des Premierministers auf Lebenszeit geadelte Politiker - können ihren Sitz nicht weiter geben. 26 Lords Spiritual (24 Bischöfe + 2 Erzbischöfe) und 26 Law Lords (vergleichbar mit unseren Richtern des Obersten Gerichtshofs) ergänzen die Aufstellung.

Im Oberhaus steht der einzige Thron des Vereinigten Königreichs. Nur einmal im Jahr wird er benutzt, wenn die Königin anlässlich der zeremoniellen Parlamentseröffnung im Spätherbst die Thronrede verliest. Deren Inhalt der Premierminister vorgibt.
Die Thronrede muss traditionsgemäß auf
ZIEGENHAUT gedruckt werden, ein Vorgang, der samt Trocknung eine Woche dauert.

 

[Mit großer Mehrheit (337 Ja, 224 Nein) stimmte im März 2007 das Unterhaus für eine Radikalreform des Oberhauses. Weder Lords noch Peers sollen in Zukunft dort die Entscheidungen treffen, sondern nur noch vom Volk gewählte Abgeordnete. Damit könnten zukünftige Premiers verdiente Parteimitglieder nicht mehr mit Adelstiteln "belohnen" und ins Oberhaus entsorgen. Für die Law Lords muss auch in irgendeiner Form Ersatz gefunden werden, sonst geht die oberste Gerichtsinstanz "verloren".
Das Oberhaus war mit seiner Reform gar nicht einverstanden und sprach sich deutlich (361 Nein, 121 Ja) dagegen aus.]
2010 kam es im Rahmen einer Wahlrechtsreform zu einer Reduzierung der Abgeordnetenzahl im UNTERHAUS von 650 auf 600.
Die Zahl der Peers im OBERHAUS blieb wie gehabt bei 792. Ein Gesetz zu seiner personellen Reduktion wird frühestens 2012 eingebracht.

 

 

Zurück nach Österreich. Nationalrat und Bundesrat bilden die Bundesversammlung (derzeit 245 Mitglieder). Von der Verfassung sind ihr folgende Aufgaben zugedacht:

▪ Angelobung des Bundespräsidenten

▪ Beschlussfassung über Kriegserklärungen

▪ Anklageerhebung gegen den Bundespräsidenten wegen Verfassungsverletzung

▪ Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Bundespräsidenten

▪ Beschlussfassung über eine Volksabstimmung zur vorzeitigen Amtsenthebung des Bundespräsidenten

Die Einberufung der Bundesversammlung erfolgt durch den Bundespräsidenten; sollen Beschlüsse gegen den Bundespräsidenten gefasst werden, dann beruft der Bundeskanzler die Bundesversammlung ein.

 

 

Untersuchungsausschüsse des Nationalrates werden durch einen Beschluss des NR eingesetzt. Sie prüfen Vorgänge im Bereich der Vollziehung des Bundes.
Gerichte und Behörden sind verpflichtet, dem Ersuchen um Beweiserhebung nachzukommen bzw. Akten vorzulegen.


Parlamentarische Untersuchungsausschüsse seit 1945

Jahr Untersuchungsgegenstand
1949 - 1952 Marshall-Plan-Hilfe (European Recovery Program)
1966 - 1968 Autobahn- und Straßenbau
1968 - 1969 Spionage im Innenministerium
1971 - 1972 Bau der UNO-City
1971 - 1975 Beschaffung von Flugzeugen für das BH
1972 - 1975 Konferenzzentrum (Austria Center)
1976 - 1977 Telefonüberwachungen
1977 Waffenexporte
1980 - 1981 Allgemeines Krankenhaus Wien
1982 - 1983 WBO (Wohnbaugenossenschaft)
1988 - 1989 Lucona (führte zum Rücktritt des NR-Präs. Gratz)
1989 - 1990 Noricum (VOEST-Tochter, illeg. Waffenexporte an Iran)
1989 - 1990 Milchwirtschaftsfond
2000 - 2002 Euroteam (Klärung der Auftragsvergabe und Gegenleistungen)
2006 - 2007 Auftragsvergabe f. d. Eurofighter
2006 - 2007 Banken (Ostgeschäfte, Versagen der Aufsichtsorgane)
2008 Innen-, Justiz-, Finanz- u. Außenministerium
2011 Klärung von Korruptionsvorwürfen
2020 - 2021 IBIZA - mutmaßliche Käuflichkeit d. VP/FP Bundesregierung

 

Beispiele von Zwei-Kammer-Systemen / Mitgliederzahl

Deutschland  Bundestag 709 Bundesrat 69
Großbritannien Unterhaus 650 Oberhaus 632
Österreich Nationalrat 183 Bundesrat 62
Schweiz Nationalrat 200 Ständerat 46
USA Repräsentantenhaus 435 Senat 100
Japan Oberhaus 242 Unterhaus 480

 

Auf der Website www.meinparlament.at können Sie an die Nationalratsabgeordneten Fragen richten. Ihre Frage + Antwort werden auf der Website veröffentlicht.
 

1996 wurde in Großbritannien vom Unterhaus ein moralisches Regelwerk für Politiker und Inhaber öffentlicher Ämter erstellt, der Code of Conduct. "Anständig" ist demnach, wer in Ausübung seiner Funktion folgende sieben Punkte befolgt:

1. Selbstlosigkeit - Entscheidungen sollten im öffentlichen Interesse getroffen werden,

2. Integrität - Mandatare sollten frei von Verpflichtungen Dritten gegenüber sein, die Einfluss auf die Erledigung ihrer öffentlichen Aufgaben ausüben könnten,

3. Objektivität - Inhaber öffentlicher Ämter sollten Entscheidungen nach sachlichen Gesichtspunkten treffen,

4. Wahrnehmung der Verantwortung - die Verantwortungsträger sollten Subjekte öffentlicher Beurteilung sein und ihre Aktionen und Entscheidungen nachvollziehbar treffen sowie bei Fehlverhalten die entsprechenden Konsequenzen ziehen,

5. Offenheit / Transparenz - die Betroffenen sollten Begründungen für Entscheidungen geben und möglichst volle Information erteilen,

6. Ehrlichkeit - Abgeordnete und Inhaber öffentlicher Ämter sollten ihre privaten Interessen in Bezug auf ihre Verpflichtungen darlegen und Konflikte im öffentlichen Interesse lösen,

7. Führungsqualität - bei allen Entscheidungen sollte Leadership bewiesen werden.

Code of Conduct + Erläuterungen auf der Website des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen www.parlamentarismus.at

 

 

 

DAS DEUTSCHE PARLAMENT
 

BUNDESTAG und BUNDESRAT sind in Deutschland die gesetzgebenden Kammern.

Der Bundestag
An seiner Spitze stehen der Präsident und seine fünf Vizepräsidenten, sie werden von den Abgeordneten für die Dauer der Amtsperiode (vier Jahre) gewählt und können nicht abberufen werden.

 

Zahl der Abgeordneten:

Der Bundestag hat 598 Mandate, von denen 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt werden.

Jedoch sind drei Grundsätze zu beachten:
 

1. Die Sitzverteilung muss das absolute deutsche Zweitstimmenergebnis abbilden.
ERST- und ZWEITstimmen: Jeder Wähler hat zwei Stimmen zur Verfügung.
Mit der ERST-Stimme bestimmt der Wähler einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Der Kandidat, der die meisten Erststimmen erhält, zieht in den Bundestag ein.
Mit der ZWEIT-Stimme wählt der Wähler die Landesliste einer Partei. Erreicht eine Partei bundesweit 10 % der ZWEIT-Stimmen, stehen ihr dementsprechend 10 % der Sitze im Bundestag zu.
Jetzt wird es kompliziert:
ÜBERHANG- und AUSGLEICHS-Mandate:
Die Zahl der Abgeordneten pro Partei soll genau den Anteil der ZWEIT-Stimmen abbilden. Dadurch kann sich die Gesamtzahl der Abgeordneten vergrößern. Hat eine Partei in einem Bundesland mehr DIREKT-Mandate geholt, als sie aufgrund des ZWEIT-Stimmen-Anteils bekäme, erhält sie zusätzlich sogenannte ÜBERHANG-Mandate. Diese müssen durch AUSGLEICHS-Mandate für die anderen Parteien ausgeglichen werden, damit der Parteienproporz wieder stimmt. Als Folge steigt die Zahl der Abgeordneten zum Bundestag über 598.
 

2. Jedem Bundesland wird eine Mindestanzahl von Mandaten zugestanden.
 

3. Jeder Wahlkreisgewinner bekommt ein Mandat.

Bei der Befolgung der o. a. Grundsätze kann die Marke von 598 Mandaten überschritten werden.
2021:
Die Linkspartei fiel mit sozialistischer Systemkritik unter die Fünf-Prozent-Hürde. Eine Besonderheit namens Grundmandatsklausel sichert ihr den Verbleib im Bundestag. Ab drei Direktmandaten zieht eine Partei auf jeden Fall ins Parlament der Deutschen ein. Die Linkspartei gewann zwei Wahlkreise in Ostberlin und einen in Leipzig. Der neue Bundestag wird dank einem allzu akribisch ausgelegten Gleichheitsgrundsatz von 709 auf 735 Abgeordnete weiter anwachsen.
  

6
14 am Beginn der Legislaturperiode des 16. Bundestags, 610 am Ende (Sep. 2009)*
622 am Beginn der Legislaturperiode des 17. Bundestags (27. 10. 09)
631 am Beginn der Legislaturperiode des 18. Bundestags (22. 10. 13)
709 am Beginn der Legislaturperiode des 19. Bundestags (22. 10. 17)
735 am Beginn der Legislaturperiode des 20. Bundestags (26. 9. 2021)

Funktionsperiode: 4 Jahre

Nächster Wahltermin: ..........  2025?

 

Für den Steuerzahler ist der wachsende Bundestag ein teures Unterfangen. Die Kosten für den Bundestag belaufen sich im aktuellen Haushalt auf mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. Davon entfallen 80 Millionen Euro auf die Diäten für die Abgeordneten, hinzu kommt die steuerfreie Kostenpauschale (Zweitwohnungen etc.) in Höhe von 37 Millionen Euro und die Versorgungsleistungen (Hinterbliebenenrente, Altersversorgung) von 46 Millionen Euro pro Jahr. Zitiert aus Steingarts Morning Briefing 25. 2 .2020
 

Aktuelle Mandatsverteilung:
CDU/CSU 196, SPD 206, DIE LINKE 39, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 118, AfD 83, FDP 92. (Wahl vom 26. 9 .21)
 

 Mandatsverteilung 2017:
CDU/CSU
246, SPD 153, DIE LINKE 64, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 67, AfD 94, FDP 80.
(Wahl vom 24. 9 .17)

 

Mandatsverteilung 2013:
CDU/CSU 311, SPD 193, DIE LINKE 64, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 63.   MANDATSERMITTLUNG mit EXCEL

[*Scheiden Abgeordnete aus Bundesländern mit Überhangmandaten während der Gesetzgebungsperiode aus, weil sie ihre Partei verlassen oder sterben, werden diese Mandate NICHT durch nachrücker ersetzt. Bei knappen Mandatsständen kann es dadurch zu Verschiebungen der Mehrheitsverhältnisse kommen!]
 

Mehrere Abgeordnete (mind. fünf Prozent der Bundestagsmitglieder = 31 Personen) können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie derselben Partei oder Parteien mit gleicher politischer Ausrichtung, die einander in keinem Land konkurrieren angehören. Jede Fraktion wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und seine Stellvertreter.
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten in seiner Geschäftsführung und fällt Beschlüsse über innere Angelegenheiten des Bundestages, die nicht dem Präsidenten oder dem Präsidium vorbehalten sind.
Als vorbereitende Beschlussorgane setzt der Bundestag Ausschüsse ein, in denen kleine Gruppe von Abgeordneten die unterschiedlichen Sachthemen behandeln.

Die Abstimmungen erfolgen offen (Handheben, Aufstehen, Hammelsprung) oder geheim.  Beim Hammelsprung müssen alle Abgeordneten den Saal verlassen und durch eine von drei Türen wieder betreten. Die Türen tragen die Bezeichnungen JA, NEIN oder ENTHALTUNG.

 

Wie die Abgeordneten bei namentlichen Abstimmungen gestimmt haben, kann unter dieser Adresse nachgelesen werden:  www.bundestag.de/abstimmung
Infos über bzw. zu den Abgeordneten gibt es auf der Website der Organisation www.abgeordnetenwatch.de

 

Monatsbruttobezug eines Abgeordneten: 2011 7.668,- Euro (eine Mitarbeiterpauschale in Höhe von 14.712 Euro p. M. wird von der Bundestagsverwaltung direkt den Mitarbeitern überwiesen). 2012 werden die Bezüge um 292,- (auf 7.960,-), 2013 um weitere 292,- (auf 8.252,-) erhöht. Die Höhe der Abgeordnetenbezüge richtet sich gemäß "Abgeordnetengesetz" nach der Besoldung eines Bundesrichters. Blieben jedoch nach den beiden Erhöhungen darunter (2013 bekam ein Bundesrichter 8.520,-).
Dazu kommt noch eine steuerfreie Abgeordnetenpauschale von 3.969,- p. Monat (47.628,- /Jahr). Eine Klage gegen deren Steuerfreiheit wegen Ungleichbehandlung landete letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht, das entschied, dass wegen der Sonderstellung der Abgeordneten die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt sei. Urteil 12. 8. 2010
["Normale" Staatsbürger können für berufliche Aufwendungen einen Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920,-/Jahr geltend machen, darüber hinausgehende Kosten müssen belegt werden]
Über eine Erhöhung von
8.252,- auf  9.082,- (Bezug eines Bundesrichters) wird vom Bundestag beraten 11. 2. 2014


Seit 5. Juli 2007 müssen die Bundestagsabgeordneten ihre Nebeneinkünfte (aus Arbeit, NICHT aus Kapitalvermögen!) veröffentlichen, sofern diese über 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Einkünfte werden jedoch nicht detailliert angegeben, sondern in bis zum Ende der 17. Gesetzgebungsperiode in drei
Stufe 1: 1.000 bis 3.500 Euro   Stufe 2: 3.500 bis 7.000 Euro   Stufe 3: >7.000 Euro
ab der 18. Gesetzgebungsperiode (22. 10. 2013) in 10 Gruppen zusammengefasst:
Stufe 1: 1.000 bis 3.500 Euro   Stufe 2: bis 7.000 Euro   Stufe 3: bis 15.000 Euro, Stufe 4: bis 30.000 Euro   Stufe 5: bis 50.000 Euro   Stufe 6: bis 75.000 Euro  Stufe 7: bis 100.000 Euro   Stufe 8: bis 150.000 Euro   Stufe 9: bis 250.000 Euro  Stufe 10: > 250.000 Euro
 
Am Beispiel des SPD-Spitzenpolitikers Peer Steinbrück: Zwischen Herbst 2009 und 2012 hat er  84 Honorare in Stufe 3 angegeben; ergibt mindestens 588.000 Euro. Quelle Handelsblatt 8. 10. 2012

 

BUNDESTAGSWAHL

 

 

Der Bundesrat
Als Bundesratspräsident wird jedes Jahr der Ministerpräsident eines Landes gewählt, wobei die Reihenfolge durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Als zusätzliche Aufgabe obliegt ihm im Bedarfsfall die Vertretung des Bundespräsidenten.

Der Bundesrat vertritt die Länder im Rahmen der Gesetzgebung und Verwaltung.

Jedes Land kann seine Stimmen im Bundesrat nur einheitlich abgeben. Wie ein Land zu einer Vorlage votiert, bestimmt die jeweilige Landesregierung. Die Zustimmungsmehrheit beträgt bei einfachen Gesetzen 35 Stimmen, bei verfassungsändernden Gesetzen 46.

Die Zahl der Bundesratsmitglieder ist variabel. Sie ist abhängig von der Einwohnerzahl, allerdings müssen auf ein Land mindestens drei Stimmen entfallen. Übersteigt die Bevölkerung 2 Millionen, gibt es vier Stimmen, bei mehr als 6 Millionen sind es fünf Stimmen und ab 7 Millionen ist das Maximum von sechs Stimmen erreicht. Daher entfallen auf

 

Baden-Württemberg 6 Stimmen Hessen 5 Stimmen Sachsen 4 Stimmen
Bayern 6 Stimmen Mecklenburg-Vorpommern 3 Stimmen Sachsen-Anhalt 4 Stimmen
Berlin 4 Stimmen Niedersachsen 6 Stimmen Schleswig-Holstein 4 Stimmen
Brandenburg 4 Stimmen Nordrhein-Westfalen 6 Stimmen Thüringen 4 Stimmen
Bremen 3 Stimmen Rheinland-Pfalz 4 Stimmen

Gesamt

69 Stimmen
Hamburg 3 Stimmen Saarland 3 Stimmen
Die Sitzungen des Bundesrats werden live im Internet übertragen

 

Größe der Landtage (Sitze) Einwohner/Sitz

 

Baden-Württemberg 120 / 91.000 Hessen 110  56.000 Sachsen 120  / 34.000
Bayern 180  71.000 Mecklenburg-Vorpommern 71  23.000 Sachsen-Anhalt 91  25.000
Berlin 130  27.000 Niedersachsen 135  59.000 Schleswig-Holstein 69  41.000
Brandenburg 88  28.000 Nordrhein-Westfalen 181  99.000 Thüringen 88  25.000
Bremen 83  8.000 Rheinland-Pfalz 101  40.000    
Hamburg 121  15.000 Saarland 51  20.000 Vgl. WIEN 100 / 18.500

 

 

DAS SCHWEIZER PARLAMENT

www.parlament.ch

 

Nationalrat:
Mitglieder: 200
Gesetzgebungsperiode: 4 Jahre

Nächster Wahltermin: 2027

Die Sitze im Nationalrat werden nach der Bevölkerungszahl auf die 26 Kantone verteilt. Jeder Kanton hat wenigstens einen Sitz.
 

 

 

Ständerat:
Mitglieder: 46
Jeder Kanton wählt zwei, die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden eine Vertreterin oder Vertreter. 45 Mitglieder des Ständerats werden gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt. In Appenzell Innerrhoden wählt die Landsgemeinde (Versammlung aller Stimmbürger) die Ständevertretung jeweils im April vor den Nationalratswahlen.

Wahlen 19. November 2023- Ergebnis:

 


 

Bundesversammlung:(=Schweizer Parlament)

Sie besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Sie übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.

Nationalrat und Ständerat tagen getrennt. Für Beschlüsse der Bundesversammlung ist eine Übereinstimmung beider Räte erforderlich.

 

Vereinigte Bundesversammlung:

Nationalrat und Ständerat verhandeln gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung über folgende Entscheide:

Wahl der sieben Mitglieder der Schweizer Regierung (=Bundesrat)
Wahl des Bundeskanzlers

Wahl der Mitglieder der eidgenössischen Gerichte (Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht) und des Militärkassationsgerichts, den Bundesanwalt, seine Stellvertreter und das Aufsichtsorgan über die Bundesanwaltschaft
Bei Kriegsgefahr Wahl des Generals der Schweizer Armee

 

 

 

 

Eine Studie der Uni Genf im Auftrag der Bundesversammlung sollte klären, ob mit den Mitteln des Parlaments haushälterisch umgegangen wird. Einige Details: Quelle NZZ 26. Mai 2017 S 30 Internationale Ausgabe
Den Steuerzahler als "Arbeitgeber" kostet ein Nationalrat insgesamt 147.000 Franken und ein Ständerat 174.000 Franken pro Jahr.

Für die Beschäftigung eigener Mitarbeiter erhält ein Parlamentarier eine Jahrespauschale von 33.000 Franken.

Hat er keine(n) Mitarbeiter oder gibt er für Mitarbeiter weniger aus, verbleibt das Geld ihm.

Nationalratsmitglieder ohne eigene Mitarbeiter verdienen im Mittel 91.900 Franken pro Jahr, jene mit eigenen Mitarbeitern 63.000.

Im Ständerat liegt das Gesamteinkommen mit 92.200 Franken bzw. 69.300 Franken in einem ähnlichen Bereich.

 

 


Kantonsräte in Appenzell-Innerrhoden müssen sich mit 1.711 Franken/Jahr begnügen,
die Zürcher Kollegen haben sich eine Erhöhung auf durchschnittlich 39.000 genehmigt.
Quelle NZZ-International 18. 2. 2020 S 20

 

 

EU-PARLAMENT
 


Bild für WEBSCHOOL:  Manfred ASSMANN

 

Die ILLUSION eines PARLAMENTS (Stefan Brozca - KURIER 12. 7. 2023)
 

Parlament als Kontrollorgan

• Das Parlament gibt seine Zustimmung zur Ernennung neuer Kommissare erst nachdem es sich in Hearings von deren Qualifikation überzeugt hat.

• Das Parlament kann der Kommission sein Misstrauen aussprechen und diese damit zum Rücktritt zwingen. Gilt nur für die gesamte Kommission, nicht für einzelne Kommissare!

• Das Parlament muss die Kommission jährlich entlasten, kann die Entlastung auch verweigern!

• Die Kommission muss Anfragen der Parlamentsabgeordneten beantworten.

• Der Ratspräsident muss zu Beginn seiner halbjährlichen Präsidentschaft sein Arbeitsprogramm vorlegen und am Ende seinen Rechenschaftsbericht abgeben.

• Der Europäische Rat muss das Parlament nach jeder Tagung informieren und jährlich einen Bericht über die Fortschritte in der EU vorlegen.

Organisation

Die Tagungen des Parlaments sind öffentlich. Die Debatten, Stellungnahmen und Beschlüsse werden im Amtsblatt der EU und im Internet veröffentlicht. Die zwölf monatlichen Plenartagungen finden in Straßburg statt. Zusätzliche Tagungen, die Sitzungen der Ausschüsse und der Fraktionen in Brüssel. 

Der Parlamentspräsident, die 14 Vizepräsidenten und die fünf Quästoren (unterstützen ihre Parlamentarierkollegen in administrativen Angelegenheiten) werden in der konstituierenden Sitzung (= erste Sitzung nach den EU-Wahlen) gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre, daher muss nach Ablauf der halben Legislaturperiode eine neuerliche Wahl erfolgen. Auch die Ausschüsse und deren Vorsitzende werden nur für zweieinhalb Jahre gewählt. 
Zahl der Abgeordneten bis 2009:  785
 

Wahltermin: 22. 5. bis 25. 5. 2014  Wahlplakate 2009 + 2014 + Wahlergebnis 2009 + 2014
In Ö. kandidierten 2014 9 Listen: SPÖ, ÖVP, Die Grünen, FPÖ, NEOS, BZÖ, REKOS, Europa anders, EU-Stop.
Gemäß Europawahlordnung § 31 Abs. 1.2 darf eine Liste maximal 42 Kandidaten umfassen.

 

Mandate:  VP 5   SP 5   FP 4   Grüne 3   NEOS 1

 

Konstituierung: 27. 6. 2014
 
Wahlberechtigt: Alle EU-Bürger ab 18. Ausnahme: Ö. ab 16.
In 14 EU-Staaten gibt es keine Sperrklauseln, in Österreich sind 4 Prozent der Stimmen für einen Einzug ins EU-Parlament notwendig.
 
751 Abgeordnete. Der Parlamentspräsident verliert sein Stimmrecht, somit sind 750 Abgeordnete stimmberechtigt

Im Juni 2003, nach fünfjährigen Verhandlungen, schlug das Europäische Parlament für seine Abgeordneten ein einheitliche Gehaltsregelung vor. Die Abgeordneten sollten 12x jährlich ein Monatseinkommen von 9.053.- € brutto erhalten (= 50 Prozent des Monatseinkommens eines Richters am Europäischen Gerichtshof). Der Europäische Rat stimmte diesem Vorschlag nicht zu. Daher erhielten die Abgeordneten weiterhin gleich viel, wie ihre nationalen Parlamentarier. Dadurch kam es zu großen Einkommensunterschieden. Italiener kassierten 11.700 €, Österreicher 8.160 €, Deutsche 7339 €, Iren 6.705 € (Österreicher 14 mal, alle anderen 12 mal). Bis zur Erweiterung standen die spanischen Abgeordneten mit 3145 Euro an letzter Stelle der Gehaltsliste, danach  waren es die slowakischen mit 1.500 €, nach der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien die Bulgaren mit 900 €.
Dazu gab es für die Abgeordneten 287 € Taggeld pro Sitzungstag (für Unterkunft und Verpflegung), 4.052 € allgemeine Kostenvergütung pro Monat (Büroausstattung, Telefon- und EDV-Kosten), 16.914 € Sekretariatspauschale pro Monat (Personalkosten für Mitarbeiter), 1.900 € freiwillige Altersversorgung pro Monat,  4.000 € Sonderpauschale pro Jahr (für Einladungen außerhalb der EU), 30.000 € Zusatzabsicherung für Krankenversorgung pro Jahr, Erstattung der Flugkosten für Reisen zu den Tagungsorten des Parlaments, zusätzlich 66 Cent/Kilometer für die ersten 500 Kilometer der An- und Abreise zum Tagungsort, für jeden weiteren Kilometer 27 Cent.

Die Abgeordneten erhalten ein einheitliches Gehalt von 7.956,87 € (=38,5 % des Grundgehalts eines Richters am EuGH) 12x brutto, netto bleiben immer noch 6.200,72- €. Eventuell sind auch noch nationale Steuern zu bezahlen - Österreichs EU-Abgeordnete bleiben davon verschont. Stand 2011
Sitzungsteilnehmer erhalten ein Taggeld von netto 304,- €, die Bürokosten werden mit monatlich 4299,- € abgegolten, für Assistenten und Mitarbeiter bekommen die Parlamentarier seit März 2011 eine Sekretariatszulage in Höhe von 21.209,- € pro Monat (davor 19.709,-).
Für Reisen außerhalb der EU erhalten die Abgeordneten einen Kostenersatz von 4148,- / Jahr.
Damit der "Verlust-Schock" für die italienischen, österreichischen, britischen und deutschen Abgeordneten gemildert wird, gibt es für jene, die 2009 wieder gewählt wurden, eine zehnjährige Übergangsfrist mit der alten Regelung.
 
Im Juni 2016 stimmten die Bürger Großbritanniens für einen EU-Austritt.
Damit sollte sich die Zahl der Abgeordneten von 751 auf 678 verringern. Tatsächlich jedoch wird nach den EU-Wahlen 2019 (23. bis 26. Mai) das Parlament auf 705 Abgeordnete verkleinert.
46 der durch den „Brexit“ frei werdenden britischen Parlamentssitze werden für mögliche EU-Erweiterungen in die Reserve gestellt. Die verbleibenden 27 britischen Sitze werden auf 14 EU-Länder verteilt: Ö +1, F und ESP je +5, I und NL je + 3, Irland + 2, Polen, S, DK, Slowakei, FIN, Kroatien, Estland, Rumänien je + 1.

 

Präsident

Nach einer Absprache zwischen den beiden größten Fraktionen wurde der sozialdemokratische Kandidat (BORELL) mit 388 Stimmen im ersten Wahlgang gewählt. In der zweiten Hälfte der Amtsperiode übernahm am 16. Jänner 2007 der Vorsitzende der EVP, PÖTTERING, das Präsidentenamt.
Juli 2004 bis Dezember 2006: Josep BORELL (Spanien, sozialdemokratische Fraktion)
Jänner 2007 bis Juli 2009: Hans-Gert PÖTTERING (Deutschland, Europäische Volkspartei)
Das Rezept des Vorsitzsplittings wurde in der folgenden Funktionsperiode beibehalten:
Die ersten zweieinhalb Jahre amtierte Jerzy BUZEK, ehem. polnischer Ministerpräsident, als Parlamentspräsident.

2012 folgte ein Vertreter der Sozialdemokraten: Martin SCHULZ.

1. Juli 2014 bis 31. Dez. 2016: Martin SCHULZ

 

Fraktionen

Die EU-Abgeordneten sind - abhängig von ihrer politischen Ausrichtung - in Fraktionen zusammengeschlossen. Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat. Anders als im österreichischen Parlament gibt es keinen Fraktionszwang (Klubzwang).
Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben verschiedenen Ländern notwendig
.

 

Stimmverhalten, Anwesenheit, Aktivitäten der EU-Abgeordneten kann man unter www.votewatch.eu nachlesen.

 

Aufteilung der Sitze im EU-Parlament nach Fraktionen

  bis Mai 2014 seit  Juni 2014 Stand  Mai 2018 Stand  Feb. 2020
Europäische Volkspartei EVP-ED  6 / 5 ÖVP 275 221 219 187
Sozialisten + Demokraten S&D  4 / 5 SPÖ 193 191 189 148
Allianz Liberale + Demokraten für Europa 1 NEOS 85 67 68 97
Europäische Linke / Nordische Grüne  34 52 51 40
Grüne EFA  2 / 3  aus Ö 58 50 52 67
Europäische Konservative + Reformisten ECR 56 70 71 62
Europa der Freiheit + Demokratie EFD 32 48 44 76
Fraktionslose  4 FPÖ 31 52 21 27
    seit  16. Juni 2015    
Europa der Nationen + der Freiheit 4 FPÖ   36 36  

Abgeordnete seit dem Beitritt von Kroatien 

764

 

   
Abgeordnete laut Vertrag von Lissabon  

751

   
Abgeordnete nach dem BREXIT (31. 1. 2020)       704
Wahlbeteiligung in den einzelnen EU-Staaten

 

 

KONGRESS - das US-Parlament
 

Die beiden Kammern des Kongresses sind das Repräsentantenhaus und der Senat.
 
Die 435 Abgeordneten zum
Repräsentantenhaus werden zu Beginn und zur "Halbzeit" (Mid Terms) der vierjährigen Amtsperiode des US-Präsidenten gewählt. Nächster Termin: November 2016.
Die Anzahl der Sitze eines Staates richtet sich nach dessen Einwohnerzahl, beträgt aber mindestens 1 - was bei sieben Bundesstaaten der Fall ist.
Das
Repräsentantenhaus besitzt das alleinige Initiativrecht bei Steuer- und Budgetgesetzen.
Alle Abgeordneten werden im Abstand von zwei Jahren gewählt.
 
Die 100 Senatoren werden für sechs Jahre gewählt, alle zwei Jahre werden 33 neu gewählt bzw. bestätigt.
Bei Stimmengleichheit im
Senat gibt die Stimme des Vizepräsidenten den Ausschlag.
Der
Senat kontrolliert den Präsidenten. Er begann seine Tätigkeit am 4. 3. 1789 (Tag der Unterzeichnung der Verfassung).

Ziemlich undemokratisch ist der Umstand, dass die Einwohner der Hauptstadt Washington, offiziell als Washington D. C. (District of Columbia) bezeichnet, kein Wahlrecht für den Kongress haben. Das liegt daran, dass Washington weder ein eigener Bundesstaat ist, noch einem Bundesstaat angehört.

 

Den Ergebnissen der Volkszählung 2010 folgend (2000: 281.421.906, 2010: 308.745.538), änderte sich in einigen Bundesstaaten die Zahl der zu vergebenden Sitze im Repräsentantenhaus. Im Durchschnitt entfallen auf ein Mandat 711.000 Personen (1790: 34.000). 12 Mandate wanderten in andere Bundesstaaten. Von Texas werden ab 2013 vier und von Florida zwei Abgeordnete mehr in den Kongress entsandt.

 

Die Sitzverteilung im US-Kongress  Stand 31. 12. 2012  / 4. 11. 2014  / 8. 11. 2016  / 6. 11. 2018  / 15. 2. 2024
Repräsentantenhaus                     

Senat 2 Senatoren pro Staat

Republikaner 234 247 241 199 219 Republikaner   45 52 52 53 49
Demokraten 201 188 194 235 213 Demokraten   53 45 48 45 51
Unabhängig          

1

  Unabhängige*     2 3   2  
offen  

 

-

-

3

    

 -

-

-

 
Gesamt 435 100

http://www.nytimes.com/elections/results/house      http://www.nytimes.com/elections/results/senate

 

 

 

Grafik: WZ  Quelle: census.gov   1. Aug. 2020

 

 

"Abstimmungsfluchten"

 

Regionale und gesamtstaatliche Parlamente können nur dann Abstimmungen vornehmen, wenn eine Mindestanzahl ihrer Mitglieder anwesend ist.
Auch wenn das nicht unbedingt ein Zeichen hoher demokratischer  Reife ist, kann es schon mal passieren, dass eine Partei einen Gesetzesbeschluss verhindert, in dem ihre Mandatare der Abstimmung fern bleiben.
Dass der Vorsitzende des Parlaments die "Flüchtlinge" polizeilich suchen lässt, um sie zwangsweise in die Kammer zu transportieren kommt eher selten vor. So geschehen in Texas, im Mai 2003.
Im texanischen Parlament sitzen 150 Abgeordnete. Damit es beschlussfähig ist, ist die Anwesenheit von 100 erforderlich
. Um ein Gesetz über die Änderung von Wahlkreisen zu verhindern, setzten sich mehr als fünfzig Abgeordnete der Demokratischen Partei nach Oklahoma ab. Dort waren sie dem Zugriff der texanischen Polizei entzogen. Damit schien ihnen vorerst eine Verhinderung des Gesetzes gelungen, denn die Frist für eine Verabschiedung des Gesetzes noch im Jahr 2003 war während ihrer Abwesenheit abgelaufen. Allerdings wurde im Juli 2003 das Gesetz noch einmal zur Abstimmung vorgelegt. Und unter Anwesenheit aller Abgeordneten angenommen.
Als es danach der kleinen Kammer, dem Senat von Texas, zur Bestätigung vorgelegt wurde, begann das Spiel von Neuem. Bevor Polizei oder Parlamentsdiener die Senatoren in den Sitzungssaal einsperren konnten, hatten die Demokraten mit Privatflugzeugen die Flucht nach New Mexico angetreten.

 

Als der republikanische Gouverneur von Wisconsin, Scott Walker, 2012 die Sozialleistungen der staatlichen Bediensteten und kurz darauf den Gewerkschaften das Recht auf Tarifverhandlungen nehmen wollte, flüchteten die demokratischen Abgeordneten zeitweise ins benachbarte Illinois um die Abstimmung über diesbezügliche Gesetze zu verhindern.

 

 

MARATHONREDEN (Filibuster)

 

Im US-Senat müssen die Senatoren nicht das Weite suchen, um einen Beschluss zu verhindern. Es genügt, sich zu Wort zu melden und selbiges nicht mehr abzugeben. Redezeiten von zehn, fünfzehn Stunden (der Rekord liegt bei 24 Stunden 18 Minuten, aufgestellt von Senator Strom Thurmond 1953) können die Debatten ins Endlose ziehen. Solche Monsterreden haben eine eigene Bezeichnung: FILIBUSTER.
Meist genügt die Androhung eines Filibusters, um die Tagesordnung zu sabotieren. Die Rede muss keineswegs das Sitzungsthema zum Inhalt haben. Die Senatoren können über beliebige Dinge „filibustern“: ihr Hobby, Kochrezepte, Erinnerungen aus der Jugendzeit, was ihnen gerade in den Sinn kommt.
Wird die wörtliche Verlesung von Gesetzestexten von einem Senator verlangt, rückt das den Zeitpunkt von Beschlussfassungen in ferne Zukunft, ähnlichen „Erfolg“ hat das Stellen von massenweisen Anträgen in Kombination mit dem Verlangen über jeden einzelnen namentlich abstimmen zu lassen.

Mit einer
Dreifünftelmehrheit (= 60 Senatoren) kann das Filibustern verhindert und eine Abstimmung erzwungen werden. (gilt seit 1975; davor Zweidrittelmehrheit).
Seit 2013 (21. 11.) reicht für die Bestätigung von Personalentscheidungen eine
einfache Mehrheit (51 Senatoren), bei Gesetzesvorlagen und Bestellungen für den Supreme Court gilt weiterhin die Dreifünftelmehrheit.

Auch mit bürokratischen Tricks ist Filibustern möglich:
Um ein Privatisierungsgesetz zu verhindern, reichte im französischen Parlament die Opposition 137.000 Abänderungsanträge zu diesem Gesetz ein. Für eine Beratung aller Anträge hätte eine Zeitraum von zehn Jahren nicht gereicht. 7. 9. 2006

 

 

SLOWAKISCHES PARLAMENT

 

Alles bestens!?

An der Abstimmung über die Reduzierung der Parlamentsmandate von 150 auf 100 und der Abschaffung von Politikerprivilegien nahmen nur 22,84 % der Stimmberechtigten teil (18. + 19. Sep. 2010). Damit ist das Anliegen wegen zu geringer Teilnahme - 50 % der Wahlberechtigten waren erforderlich - gescheitert. Weitere Infos

 

Literatur zum Thema:
 
*Erlebtes Jahrhundert Franz Olah, Amalthea, ISBN 987-3-85002-645-1
Tretet zurück! Das Ende der Aussitzer und Sesselkleber. Regina Jankowitsch, Verlag Ueberreuter

Tätigkeitsbericht der Liste JETZT. Justiz und Verfassung 2017-2019  Alfred J. Noll, Udo Szekulics, Jakob Tschachler

Ministertagebuch online: staribacher.acdh.oeae.ac.at

 

Letzte Aktualisierung:  15. Feber  2024

 

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