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EU

ROPÄISCHE UNION Und die Größe ist gefährlich / Und der Ruhm ein leeres Spiel

 " Der Traum ein Leben"     GRILLPARZER

 

Es war einmal, da kamen ein paar Männer zusammen, die waren der Meinung, Europa habe nun genug Leichen aufgehäuft und es wäre an der Zeit, nationalstaatliches Denken gemeinsamen, friedlichen Zielen unterzuordnen.

Im Auftrag der Alliierten sollte Frankreich Vorschläge für die Kontrolle des kriegswirtschaftlichen Potentials im Ruhrgebiet machen. Der französische Außenminister Robert Schuman schlug in seiner Erklärung vom 9. Mai 1950 die Bildung eines Einheitsmarktes für Kohle und Stahl unter gemeinschaftlicher Kontrolle vor.

Der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer (Bild unten) sah in dem Plan die Möglichkeit der Wiedereingliederung Deutschlands in die Völkergemeinschaft.
 

  Bild-Kanzleramt

1951 wurde der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Paris von Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet.
1952
trat der Vertrag in Kraft. Neu an diesem Konzept war die Übernationalität, die rechtlichen Bestimmungen dieses Vertrags hatten Vorrang gegenüber nationalen Rechten in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die "Gemeinsame Versammlung der EGKS" war ein parlamentarisches Organ, die Mitglieder wurden von den nationalen Parlamenten delegiert.
1952
unterzeichneten die EGKS-Staaten den Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), mit dem nach der wirtschaftlichen auch ihre militärische Integration gelungen wäre. Der Vertrag kam nicht zustande, weil die französische Nationalversammlung die Ratifikation verweigerte!
1957
wurden die Römer Verträge unterzeichnet. Die Mitglieder der EGKS gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom EAG). Die Verträge traten 1958 in Kraft. Sie enthalten auch Formulierungen über einen "immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker".
1962 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird eingeführt.
1963
der Beitritt Großbritanniens zur EWG wird durch ein Veto Frankreichs verhindert!
1968
kam es zur Fusionierung der Organe der drei europäischen Gemeinschaften. Neue Bezeichnung: EG. Die Zölle im innergemeinschaftlichen Handel werden abgeschafft, die nationalen Zölle gegenüber Drittstaaten durch den Gemeinsamen Zolltarif ersetzt.
1973
traten Großbritannien, Dänemark und Irland der EG bei.
1974
Schaffung des Europäischen Rates, des bis heute wichtigsten EU-Organs.
1975
erhält die EG "eigene Einnahmen". Zuständig für den EG-Haushalt waren Ministerrat und Parlament.
1979
erste direkte Volkswahl des Europäischen Parlaments, jeder Mitgliedstaat bildet einen Wahlkreis. Die Wahlbeteiligung betrug 61 Prozent. Neuwahlen alle fünf Jahre.
1981
Beitritt Griechenlands
1986
mit der Einheitlichen Europäischen Akte erhält das Parlament neue Kompetenzen und Mitentscheidungsrechte beim Abschluss von Beitritts- und Assoziationsverträgen. Noch bestehende wirtschaftliche Hindernisse zwischen den Mitgliedstaaten müssen bis 1992 beseitigt werden, damit ab diesem Zeitpunkt freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr möglich ist.
1986
Portugal und Spanien treten bei.
1992
in Maastricht wird der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Bis Ende 1993 wurde er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert - von Dänemark allerdings erst im zweiten "Versuch" und nachdem sich die Dänen einige Sonderregelungen ausgehandelt hatten. Die zwölf gelben Sterne in der EU-Flagge stehen für je einen der zwölf Unterzeichnerstaaten.

1992 das Schweizer Volk stimmt gegen einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

1995 treten Finnland, Österreich und Schweden bei.
1995 Schengener Abkommen tritt in Kraft

Bundeskanzler Kohl und der französische Ministerpräsident Mitterand haben die Entwicklung der EU in den letzten 20 Jahren vor der Jahrhundertwende maßgeblich beeinflusst.

  Bild Kanzleramt

 
1997 der Vertrag von Amsterdam sichert dem EU-Parlament weitere Rechte (z. B. Zustimmungsrecht bei der Ernennung des Kommissionspräsidenten)
1998
Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
1998 1. Juni - Die Europäische Zentralbank wird gegründet.
1999
Europäische Währungsunion mit der Einheitsvaluta EURO wird in 11 Staaten eingeführt. Griechenland ist nicht dabei. Ende des Schillings an den Devisenbörsen. Am 4. Dez. wird erstmals der EURO gehandelt. 1. Dollarkurs: 1 € = 1,1811 $

2000 Beim Gipfeltreffen in Nizza einigen sich die Regierungschefs der EU über jene institutionellen Reformen, die notwendig sind, damit die EU nach erfolgter Erweiterung handlungs- und entscheidungsfähig bleibt. Der Vertrag von Nizza muss bis Ende 2002 von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert sein. In Irland waren zwei Volksabstimmungen nötig, bis die für die Ratifizierung erforderliche Mehrheit erreicht war. Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei.
Die Kommission empfiehlt den EURO-Beitritt der Griechen. Das EU-Parlament stimmt mit großer Mehrheit dafür. Beim EU-Gipfel in Feira (POR) wird der Beitritt Griechenlands beschlossen.
Historischer Tiefststand des EURO:  1 € = 0,8252 $

2001 Am 1. Jänner wird die EURO-Zone auf Griechenland ausgeweitet

2002 Am 1. Jänner werden die nationalen Währungen (außer in GB, Dänemark und Schweden) durch den EURO ersetzt.
Beim Gipfeltreffen in Brüssel (Oktober) sind die notwendigen Umstrukturierungen des EU-Budgets nach der nächsten Erweiterung (2004) der schwierigste Verhandlungspunkt. Der Gipfel in Kopenhagen (Dezember) schließt die Beitrittsverhandlungen ab.

2003 Frühjahr - Unterzeichnung des Beitrittsvertrags (16. April in Athen), danach dauert es ungefähr ein Jahr, bis die Ratifizierung des Beitrittsvertrags in den 15 EU-Staaten und die Abstimmungen in den Kandidatenländern beendet sind.

2004 Am 2. Mai - Beitritt von Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei und Zypern. 13. Juni - Wahlen zum EU-Parlament in den alten und neuen Mitgliedstaaten. Spärliche Wahlbeteiligung; Siehe Daten auf dieser Seite unten.
Die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten einigen sich am 19. Juni
auf eine gemeinsame Verfassung.
29. Oktober -
Unterzeichnung des "Vertrags über eine Verfassung für Europa" (beinhaltet 454 Artikel, Protokolle und Anhänge). Er tritt in Kraft, sobald alle nationalen Parlamente dem Vertrag zugestimmt (= Ratifizierung) haben bzw. die in elf Staaten zu erwartenden Volksabstimmungen positiv verlaufen sind. Das wird dauern, als erster Staat hat Litauen die Verfassung ratifiziert (10. 11. 04), als letzter Staat lässt Großbritannien (Juni 2006) abstimmen. Vorausgesetzt, alle Staaten stimmen zu, kann die Verfassung im November 2006 in Kraft treten.
Am 23. Juni 2007 beschloss der EU-Rat den Begriff VERFASSUNG nicht mehr zu verwenden!

2005 12. Jänner - Mit 500 gegen 137 Stimmen (40 Enthaltungen; 55 waren irgendwo anders) hat das EU-Parlament den Vertrag über die Europäische Verfassung befürwortet.
April
- Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänien. Frühester Beitrittstermin: 2007
3. Oktober - Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.
Mazedonien Beitrittskandidat

2006 12. Juni - 1. Kapitel der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien abgeschlossen.
2006
11. Dezember - Die EU setzt die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei in acht Themengebieten aus. Bei den anderen Themenbereichen sollen Verhandlungen zwar aufgenommen, aber nicht abgeschlossen werden.

2007 1. Jänner - Beitritt von Bulgarien und Rumänien. Slowenien wird in die €-Zone aufgenommen.
24. Juni - Die deutsche Präsidentschaft legt in Brüssel einen "
Reformvertrag" zur Abstimmung vor, der den von einigen Mitgliedstaaten abgelehnten "Verfassungsvertrag" ersetzen soll. Der EU-Vertrag (Nizza) behält seine Bezeichnung, der Vertrag zur Gründung der EG (siehe 1968) wird in "Vertrag über die Arbeitsweise der Union" umbenannt. Die EU erhält Rechtspersönlichkeit und ersetzt die EG. Der Reformvertrag wird während der Zeit des portugiesischen Vorsitzes auf einer Regierungskonferenz in seinen Details ausgearbeitet.
2007
19. Oktober - Als "Ersatz" für die gescheiterte
Verfassung werden der "Vertrag über die Europäische Union" und der Vertrag über die Arbeitsweise der Union beschlossen und am
2007 13. Dezember - in Lissabon ("Vertrag von Lissabon" siehe
Reformvertrag) unterzeichnet


2008
1. Jänner - Malta und Zypern werden in die €-Zone aufgenommen.
2008 12. Juni - Irland: Volksabstimmung über den Reformvertrag von Lissabon NEIN: 862.415 53,4 %  JA: 752.451 46,6 %

2009 1. Jänner - Slowakei wird in die €-Zone aufgenommen.
2009
Mai - Die Euro-Länder beschließen ein Hilfspaket für Griechenland in der Höhe von 110 Mrd.€. Die Hilfsfonds ESM und EFSF werden eingerichtet.
2009 3. November - Der  tschechische Präsident unterschreibt nach langem Widerstand den Beitritt seines Landes zum "Lissabon-Vertrag".

2010 1. Dezember - Vertrag von Lissabon tritt in Kraft.

2011 1. Jänner - Estland wird in die €-Zone aufgenommen.
2011 Juli - erneut bekommt Griechenland ein Hilfspaket, diesmal beträgt die Kreditsumme 109 Mrd.€.
2011 1. Dez. - EU-Parlament stimmt dem Beitritt Kroatiens zu (Aufnahme 1. Juli 2013)
2011 10. Dez. - 26 EU-Mitglieder (außer GB) schließen sich zu einer Fiskalunion zusammen. Im März 2012 soll ein Vertrag vorliegen

2012 Jänner - die EURO-Staaten beschließen Wachstumsprogramme, einen permanenten Rettungsschirm und einen Fiskalpakt, der ihrer finanzielle Stabilität verbessern und langfristig sichern soll. 25 EU-Staaten planen den Pakt zu unterzeichnen. GB und Tschechien lehnen ihn ab.
2012 Feber - noch ein Hilfspaket für Griechenland: Kreditsumme 130 Mrd.€.
Montenegro 30/35 Beitrittskapiteln eröffnet

2013 1. Juli - Kroatien tritt der EU bei. Abstimmungsbeteiligung: 43,5 %!

2014 1. Jänner - Lettland wird in die EURO-Zone aufgenommen.
2014 22. - 25 Mai - EU-Wahlen
Serbien 12/35 Beitrittskapiteln eröffnet
Albanien
Beitrittskandidat

2015 1. Jänner - Litauen wird in die EURO-Zone aufgenommen.
Bosnien-Herzegowina
Assoziierungsabkommen

2016 15. Juni - Schweiz zieht das vor 24 Jahren gestellte Beitrittgesuch formell zurück
20
16 23. Juni - Großbritannien Abstimmung über den Verbleib in der EU.
17.410.742 (51,9 %) stimmten für den EU-Austritt, 16.141.241 (48,1 %) für den Verbleib.
Gemäß Artikel 50 der EU-Verträge muss die britische Regierung zunächst die Austrittsabsicht offiziell mitteilen. Danach bleibt eine Frist von zwei Jahren für die Austrittverhandlungen. Liegt bis dahin keine Vereinbarung vor und wird die Frist nicht verlängert (müssten die EU-Staatschefs einstimmig beschließen), erlischt die Mitgliedschaft automatisch.
Kosovo
Assoziierungsabkommen

2017 29. März - Großbritannien informiert die EU über den Austritt aus der Staatengemeinschaft.

2019 29. März - Großbritannien tritt aus der EU aus.
2019 12. April - Großbritannien tritt aus der EU aus.
2019 23. Oktober - Abstimmung über die neue Kommission
2019 31. Oktober -  Großbritannien tritt aus der EU aus.
20
19 20. Dezember - Das Britische Parlament stimmt für einen EU-Austritt am 31. 1. 2020
2020
1. Jänner - Großbritannien tritt aus der EU aus ("BREXIT")

2023 1. Jänner - Kroatien führt den EURO ein

Unten angeführte KAPITEL müssen vor einem EU-Beitritt verhandelt und abgeschlossen sein:

Quelle: EU-Kommission   /   Grafik WZ  11. 8. 2022 S 13
 

Abstimmungen über den EG- bzw. EU-Beitritt
   

Ergebnis

Irland 10. Mai 1972 83 %  JA
Norwegen 24. September 1972 54 % NEIN
Dänemark 2. Oktober 1972

63 %  JA

Großbritannien  5. Juni 1975

67 %  JA

Grönland EG-Austritt! 1982 53 %  JA
Schweiz EWR-Beitritt 6. Dezember 1992 50,3 % NEIN
ÖSTERREICH 12. Juni 1994

67 %  JA

Finnland 16. Oktober 1994

57 %  JA

Schweden 13. November 1994

53 %  JA

Norwegen 28. November 2000 52 % NEIN
Malta 8. März 2003

53 %  JA

Slowenien 23. März 2003

90 %  JA

Ungarn 12. April 2003

84 %  JA

Litauen 11. Mai 2003

90 %  JA

Slowakei 16. Mai 2003

92 %  JA

Polen 8. Juni 2003

78 %  JA

Tschechien 14. Juni 2003

77 %  JA

Estland 14. September 2003

67 %  JA

Lettland 20. September 2003

67 %  JA

Kroatien 22. Jänner 2012

66,3 %  JA

 

Abstimmungen über den EU-Austritt

Großbritannien  23. Juni 2016

52 %  JA

     

EU-15: Fläche 3,2 Millionen Quadratkilometer  Einwohner: 375 Millionen
EU-25
: Fläche 4,0 Millionen Quadratkilometer  Einwohner: 450 Millionen
EU-27
: Fläche 4,3 Millionen Quadratkilometer  Einwohner: 446 Millionen (Stand 2016)
Deutschland am 1. 1. 2016 82,2 Mio. Einwohner
Frankreich am 1. 1. 2016  66,7 Mio. Einwohner
Großbritannien am 1. 1. 2016 65,3 Mio. Einwohner
Italien am 1. 1. 2016 60,7 Mio. Einwohner


EU-28
: Fläche 4,6 Millionen Quadratkilometer  Einwohner: 511 Millionen (Stand 2016)

Quelle: Weltbank 2018 Einwohner BIP BIP / Kopf
Europäische Union 513 Mio. 18,8 Billionen $ 35.360 $
USA 327 Mio. 20,4 Billionen $ 62.850 $
China 1.400 Mio. 13,6 Billionen $ 9.470 $
Russland 144 Mio. 1,70 Billionen $ 10.230 $
Schweiz 8,5 Mio. 705 Milliarden $ 83.580 $

Die Institutionen der EUROPÄISCHEN UNION

EUROPÄISCHES PARLAMENT

wird für fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung aller EU-Bürger. Nächster Wahltermin: Juni 2024

Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen, Österreicher und alle in Österreich wohnenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in die Europawählerevidenz eingetragen sind und die spätestens mit Ablauf des Wahltages das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wählbar sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in die Europawählerevidenz eingetragen sind und die spätestens mit Ablauf des Wahltages das 19. Lebensjahr vollendet haben.

Unionsbürger unterliegen dem Wahlrecht des EU-Staates, in dem sie leben. D. h. für Unionsbürger, die in Belgien oder Luxemburg leben, gilt Wahlpflicht.

Sitz:
Die Arbeitsorte des Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg (Bild unten rechts) statt, das somit Sitz des Parlaments ist. Die parlamentarischen Ausschüsse sowie die zusätzlichen Plenartagungen finden in Brüssel (
Bilder unten) statt, während das Generalsekretariat in Luxemburg angesiedelt ist. Aus dieser örtlichen Aufteilung, ein Ergebnis nationaler Eitelkeiten, entstehen unnötig hohe Kosten und sinnlose zeitliche Beanspruchung der Abgeordneten.
Schon mehrmals wurden Versuche gestartet, diese ineffiziente Struktur abzuschaffen.
Für Straßburg und Luxemburg bringt die Regelung beständige Einkünfte und da Vertragsänderungen nur einstimmig möglich sind, Frankreich und Luxemburg sich jedoch weigern, wird sich nichts ändern.
 

Europaparlament  Bild: WEBSCHOOL      Infotafel im Europäischen Parlamanet  Bild: WEBSCHOOL
EU-Parlament - Bilder für WEBSCHOOL:  Manfred ASSMANN

EU-Parlament - Illusion eines Parlaments (Stefan Brocza - KURIER 12. 7. 2023)

Zahl der Abgeordneten: bis 2004 626, nach der Erweiterung 2004 732, seit der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien 785, ab Ende 2009 750 - oder auch nicht.
Im Reformvertrag ist die Gesamtmandatszahl von 750, die Maximalmandate eines Staates mit 96 und die Minimalmandate eines Staates mit 6 festgeschrieben (Reformvertrag Artikel 14 Abs. 2 EU-Vertrag). Innerhalb dieser Grenzen kann über Mandatsverschiebungen verhandelt werden. Das wird spätestens bei der nächsten Erweiterung geschehen.
Die Addition der
Mandate ab 2009 ergibt 751, jedoch verliert der Parlamentspräsident sein Stimmrecht. Eine Regelung, durch die sich Italien beim Reformgipfel (19. 10. 2007) in letzter Minute ein 73 Mandat sicherte.
*Da der Vertrag von Lissabon von Tschechien erst am 3. Nov. 09 unterzeichnet wurde, fanden die EU-Wahlen noch nach den Regeln des Nizzaer Vertrags statt, welche für Deutschland noch 99 Mandate vorsahen. Die drei gewählten  "überzähligen" Abgeordneten dürfen bis zu den Wahlen 2014 bleiben, somit gibt es bis dahin 754 Parlamentarier. Dazu kommen mit der Aufnahme Kroatiens weitere 12 Mandate, somit gesamt 766!
Gemäß Lissabon-Vertrag muss das Parlament nach der Wahl 2014 auf 751 Abgeordnete reduziert werden.
Nach dem Austritt Großbritanniens sind bei der Wahl nur noch 705 zu vergeben.

Das Budget des Parlaments beträgt 2014 1,75 Mrd. €

EU-WAHLEN:
 
Nächster Wahltermin: 6. - 9. Juni 2024
Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Wahltag 16 Jahre alt wird UND
am STICHTAG (.. März 2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und den Hauptwohnsitz in Ö hat oder
als AUSLANDSÖSTERREICHER in die Europa-Evidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist oder
Nicht-Österreichische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Ö, die in die Europa-Wählerevidenz eingetragen sind.

Nach den EU-Wahlen im Juni 2024 sollen 15 zusätzliche Abgeordnete in das EU-Parlament einziehen. Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmten einer Erhöhung der Sitzanzahl von derzeit 705 auf 720 heute in Straßburg mit großer Mehrheit zu.
Die größten Gewinner sind demnach Frankreich, Spanien und die Niederlande, die jeweils zwei Abgeordnete hinzugewinnen, während Österreich und acht weitere EU-Staaten einen Abgeordneten mehr stellen können.

515 Abgeordnete stimmten dafür, ab 2024 mehr Kolleginnen und Kollegen zu begrüßen. Nur 74 der 633 abgegebenen Stimmen waren dagegen, 44 enthielten sich. Seit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union sind nur mehr 705 der insgesamt 751 Sitze im EU-Parlament besetzt.

19 Sitze aus Österreich
19 davon sind von Österreicherinnen und Österreichern belegt (NEOS:1, Grüne:3, FPÖ:3, SPÖ:5, ÖVP:7). ÖVP und FPÖ hatten bereits den ersten Vorschlag des EU-Parlaments, der eine Erhöhung der Sitze auf 716 vorsah, scharf kritisiert. Der Rat hatte im Juli eine Steigerung auf 720 Sitze abgesegnet. Die Zustimmung des Parlaments muss nun noch formell vom Rat bestätigt werden.

Die Sitze werden nach einer Berechnung verteilt, die die Veränderungen in der Bevölkerungszahl berücksichtigt, aber auch die kleinsten EU-Mitgliedsländer leicht überrepräsentiert. Neben Österreich sollen auch noch Belgien, Polen, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Lettland, Irland und Dänemark einen zusätzlichen Abgeordneten erhalten.
 

Sitzverteilung im EU-Parlament nach MITGLIEDSTAATEN
Stand 31. 1. 2024

  2004 2007 2009 2014 2020   2004 2007 2009 2014 2020   2004 2007 2009 2014 2020
Deutschland 99 99 96 96 96 Österreich 18 17 19 18 20 Lettland 9 8 9 8 9
Großbritannien 78 72 73 73 - Dänemark 14 13 13 13 15 Slowenien 7 7 8 8 9
Frankreich 78 72 74 74 81 Finnland 14 13 13 13 15 Estland 6 5 6 6 7
Italien 78 72 73 73 76 Irland 13 12 12 11 14 Zypern 6 5 6 6 6
Spanien 54 50 54 54 61 Luxemburg 6 6 6 6 6 Malta 5 5 6 6 6
Niederlande 27 25 26 26 31 Polen 54 50 51 51 53 Rumänien - 35 33 32 33
Griechenland 24 22 22 21 21 Tschechien 24 22 22 21 21 Bulgarien - 18 18 17 17
Belgien 24 22 22 21 22 Ungarn 24 22 22 21 21 Kroatien - - 12 11 12
Portugal 24 22 22 21 21 Slowakei 14 13 13 13 15

  

         
Schweden 19 18 20 20 21 Litauen 13 12 12 11 11            

 

Wahlen zum EU-PARLAMENT - Wahlbeteiligung in %

  1999 2004 2009 2014 2019   1999 2004 2009 2014 2019   1999 2004 2009 2014 2019
Deutschland 45,2 43,0 42,5 47,9 61,4 Griechenland 75,3 62,8 71,2 58,2 58,7 Lettland - 41,2 52,9 30,0 33,5
Frankreich 46,8 43,1 40,5 43,5 50,1 Spanien 63,0 45,9 49,5 45,9 60,7 Zypern - 71,2 59,4 44,0 45,0
Belgien 91,0 90,8 89,3 90,0 88,5 Portugal 40,0 38,7 37,0 34,5 30,7 Ungarn - 38,5 35,6 28,9 43,4
Italien 70,8 73,1 66,0 60,0 54,5 Schweden 38,8 37,2 43,8 48,8 55,3 Malta - 82,4 78,8 74,8 72,7
Luxemburg 87,3 90,0 91,0 90,0 84,2 Österreich 49,4 42,4 46,0 45,4 59,8 Polen - 20,4 24,5 22,7 45,7
Niederlande 30,0 39,1 36,5 37,0 41,9 Finnland 31,4 41,4 40,3 40,9 40,7 Slowenien - 28,3 21,4 21,0 28,9
Großbritannien 24,0 38,9   36,0 36,9 Tschechien - 27,9 25,0 19,5 28,7 Slowakei - 16,7 19,8 13,0 22,7
Irland 50,2 59,7 54,9 51,6 49,7 Estland - 26,9 43,2 36,4 37,6 Kroatien - - - 25,1 29,9
Dänemark 50,5 47,9 50,2 56,4 66,0 Litauen - 42,8 15,7 44,9 53,5

  

         

 

Wahlen 2009

EU-Wahl 2009, BZÖ-Kandidat: Ewald STADLER EU-Wahl 2009, City-Light-Plakat, Liste Martin: Kandidat H. P. MARTIN
Plakatfotos EU-Wahl 7. Juni 2009: WEBSCHOOL
 

Ergebnis DEUTSCHLAND 2009: CDU/CSU 43 Mandate, SPD 23, Grüne 14, FDP 11, Linke 8

Ergebnis ÖSTERREICH 2009: ÖVP 6 Mandate, SPÖ 4, Liste Martin 3, FPÖ 2, Grüne 2, BZÖ 1
Obwohl klar war, dass mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags dem BZÖ ein Mandat zugesprochen werden wird, hat "man" die dann an das BZÖ zu zahlende Rückerstattung der Wahlkampfkosten in der Höhe von 576.882,17 €  unter den anderen Parteien aufgeteilt.
Der Vertrag trat schließlich am 1. 12. 2009 in Kraft, das BZÖ erhielt seine 576.882,17 €, trotzdem mussten die anderen Parteien keinen Cent zurückzahlen!

 

EU-WAHLEN 2014

1. Wahlplakat Othmar KARAS - März 2014   Bild: WEBSCHOOL 
   

1. Wahlplakat Eugen FREUND - 12. April 2014   Bild: WEBSCHOOL   

1. Wahlplakat GRÜNE - 12. April 2014   Bild: WEBSCHOOL   
   
 
1. Wahlplakat Harald VILIMSKY, FPÖ - 12. April 2014   Bild: WEBSCHOOL   


Plakatfotos EU-Wahl 25. Mai 2014: WEBSCHOOL

Ergebnis DEUTSCHLAND 2014: CDU/CSU 36 Mandate, SPD 27, Grüne 10, FDP 3, Linke 8

Ergebnis ÖSTERREICH 2014: ÖVP 5 Mandate, SPÖ 5, FPÖ 4, Grüne 3, NEOS 1

 

Belegbare WAHLKAMPFKOSTEN werden den Parteien rückerstattet:

BUNDESGESETZBLATT
Ausgegeben am 29. Juni 2012
(Parteienförderungsgesetz)

Fördermittel-Aufteilung siehe Tabelle EU-WAHL 2014:

 

EU-WAHL 2019

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am 30. 1. 2019 den 26 Mai 2019 als Termin für die EU-Wahl in Ö fixiert. Als Stichtag wurde der 12. März 2019 festgelegt.
Ab diesem Tag können Wahlkarten angefordert werden.
 
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Das sind 6.416.202 Personen. Pro Kopf zahlt der Staat 2,04 € in den Wahlkampftopf. Ergibt
6.416.202 x 2,04 € = 13.089.052,08 €
Jede Partei erhält davon einen Anteil, der ihrem Wahlergebnis in Prozent entspricht.
 
Wahlkampfkosten-Rückerstattung:
Nur jene Parteien haben Anspruch auf Rückerstattung, die mindestens ein Mandat errungen haben.
Sie können nur so viel Geld beanspruchen, wie sie nachweislich für den Wahlkampf ausgegeben haben. Wahlkampfkostenobergrenze: 7,3 Mio. €

 

Bundesgesetzblatt
Für die Republik Österreich
Jahrgang 2019  Ausgegeben am 31. Jänner 2019

Kandidieren darf, wer
die Unterschriften von drei Nationalrats- oder einem EU-Abgeordneten hat
Parteien, die zw. 12. 3. und 12. 4. die Unterschriften von 2.600 Wahlberechtigten sammeln konnten.

Folgende Wahlvorschläge wurden fristgerecht eingebracht:

  • Österreichische Volkspartei (ÖVP)

  • Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)

  • Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) - Die Freiheitlichen (FPÖ)

  • Die Grünen - Grüne Alternative (Grüne)

  • NEOS - Das Neue Europa (NEOS)

  • EUROPA JETZT - Initiative Johannes Voggenhuber

  • KPÖ PLUS - European Left, offene Liste (KPÖ)
     

Ergebnis-Veröffentlichung:
Laut Artikel 10 des „Direktwahlaktes“ der EU darf „ein Mitgliedsstaat … das ihn betreffende Wahlergebnis erst dann amtlich bekannt geben, wenn die Wahl in dem Mitgliedstaat, dessen Wähler (…) als Letzte wählen, abgeschlossen ist“. Das ist ITALIEN, die Wahllokale schließen dort um 23:00.


Bilder NETSCHOOL (24. April 2019; Wien-Opernring)


Bilder NETSCHOOL (14. April 2019; Wiener Neustadt - Stadiongasse)


Bilder NETSCHOOL (20. April 2019; Wiener Neustadt)


Bilder NETSCHOOL (24. April 2019; Wien-Schwedenplatz)


Bilder NETSCHOOL (13. Mai 2019; Wiener Neustadt, Stadiongasse)


Bilder NETSCHOOL (1 + 2 + 3: 24. April 2019; Wien-Karlsplatz/Oper  4: 2. Mai; Wien / Favoritenstraße)

 
Bilder NETSCHOOL  (16. Mai 2019 - Eisenstadt)
 


Bilder NETSCHOOL (24. April 2019; Wien-Burggarten)


Bilder NETSCHOOL (2x 28. April 2019; Wiener Neustadt - 1x 16. 5. 2019; Eisenstadt)


Bilder NETSCHOOL (2. Mai 2019; 1010 + 1070 Wien)


Bilder NETSCHOOL  16. Mai 2019 - Eisenstadt


Bilder NETSCHOOL (24. April 2019; Wien-Mariahilfer Straße)


Bild NETSCHOOL (18. Mai 2019; B 60 Wiener Neustadt)

Ergebnis DEUTSCHLAND 2019:  CDU/CSU 29 Mandate, SPD 16, Grüne 21, FDP 5, Linke 5, AfD 11, Die PARTEI 2, Freie Wähler 2, Tierschutzpartei 1, ÖDP 1, PIRATEN 1, FAMILIE 1, VOLT 1

Ergebnis ÖSTERREICH 2019: ÖVP 7 Mandate (1.305.954 Stimmen), SPÖ  5 (903.151 Stimmen), FPÖ 3 (650.114 Stimmen), Grüne 2 (532.194 Stimmen), NEOS 1 (319.024 Stimmen), KPÖ Plus 0 (30.086 Stimmen), EUROPA Jetzt 0 (39.234 Stimmen)



VORZUGSSTIMMEN
(
Gesamtreihung 1 bis 20) Platz auf der Parteiliste

1. Karoline EDTSTADLER 115.891 2 11. Barbara THALER 38.285 8
2. Othmar KARAS 103.021 1 12. Sarah WIENER 35.590 11
3. Angelika WINZIG 84.931 3 13. Alexander BERNHUBER 30.338 6
4. Andreas SCHIEDER 72.861 1 14. Julia HERR 19.416 6
5. Werner KOGLER 70.585!! 1 15. Christian SAGARTZ 17.232 7
6. Harald VILIMSKY 64.520 1 16. Christian A. DAX 13.783 7
7. Claudia GAMON 64.341 1 17. Hannes HEIDE 12.452 5
8. Simone SCHMIEDTBAUER 64.230 4 18. Evelyn REGNER 12.090 2
9. Heinz-Christian STRACHE 44.750!! 42 19. Wolfram PIRCHNER 9.357 6
10. Lukas MANDL 38.605 5 20. Günther SIDL 8.419 3

!! Mandat nicht angenommen

 

Fördermittel-Aufteilung siehe Tabelle EU-WAHL 2019:

 

EU-WAHL 2024

Die Europawahl 2024 erfolgt nach folgenden Prinzipien

  • Verhältniswahl (die zu vergebenden Mandate werden mittels des d'Hondtschen Verfahrens ermittelt; „4-Prozent-Hürde“);
  • das Bundesgebiet ist ein einheitlicher Wahlkörper;
  • Vorzugsstimmen können durch Eintragung auf dem Stimmzettel vergeben werden; für eine Vorreihung sind Vorzugsstimmen im Ausmaß von 5 Prozent der auf die Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erforderlich;
  • ein gültiger Wahlvorschlag bedarf der Unterschrift von mindestens drei Abgeordneten zum Nationalrat oder der Unterschrift von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments oder der Beibringung von 2.600 Unterstützungserklärungen;
  • Wahltag ist ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag
     

Folgende Wahlvorschläge wurden fristgerecht eingebracht:

  • Österreichische Volkspartei (ÖVP)  42 Bewerber
  • SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI ÖSTERREICHS (SPÖ)  42 Bewerber
  • Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen (FPÖ)  42 Bewerber
  • Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE)  42 Bewerber
  • NEOS – DAS NEUE EUROPA (NEOS)  42 Bewerber
  • DNA – DEMOKRATISCH – NEUTRAL – AUTHENTISCH (DNA)  3 Bewerber
  • Kommunistische Partei Österreichs – KPÖ Plus (KPÖ)  42 Bewerber

KANDIDATEN:
 

Reinhold LOPATKA
Angelika WINZIG
Alexander BERNHUBER
Sophia KIRCHER
Lukas MANDL
Isabelle KALTENEGGER
Wolfram PIRCHNER
+ weitere 35
Andreas SCHIEDER
Evelyn REGNER
Günther SIDL
Elisabeth GROSSMANN
Hannes HEIDE
Claudia ARPA
Andreas FRITZ-WACHTER
+ weitere 35
Harald VILIMSKY
Petra STEGER
Georg MAYER
Roman HAIDER
Gerald HAUSER
Elisabeth DIERINGER-G
Peter SCHMIEDLECHNER
+ weitere 35
Lena SCHILLING
Thomas WAITZ
Ines VUKAJLOVIC
Carl M. ESCHLBÖCK
Katrin FALLMANN
Florian WUNSCH
Kati SCHNEEBERGER
+ weitere 35
Helmut BRANDSTÄTTER
Anna STÜRGKH
Peter BERRY
Rainer HABLE
Arabel BERNECKER-T
Iris Sophie GLANZER
Shaghaegh KUEN
+ weitere 35
KPÖ: Günther HOPFGARTNER
+ weitere 41
DNA: Maria HUBMER-MOGG
+ weitere 2
     

Erhält ein Kandidat von 5 % der Wähler seiner Partei eine Vorzugsstimme, wird er auf Platz 1 vorgereiht.

Wahlberechtigt: 6.372.204
Abgegebene Stimmen: 3.448.520
Davon waren 58.528 ungültig, 3.389.992 gültig

 



VORZUGSSTIMMEN
(
Gesamtreihung 1 bis 20) Platz auf der Parteiliste

1. Harald  VILIMSKY 83.576 1 11. Evelyn REGNER 17.448 2
2. Thomas WAITZ 75.018 2 12. Lukas MANDL 17.329 5
3. Andreas SCHIEDER 61.982 1 13. Ines VUKAJLOVIć 15.053 3
4. Reinhold LOPATKA 58.013 1 14. Gerald HAUSER 13.681 5
5. Helmut BRANDSTÄTTER 49.444 1 15. Günther SIDL 10.723 3
6. Lena SCHILLING 45.732 1 16. Petra STEGER 9.323 2
7. Alexander BERNHUBER 44.641 3 17. Anna STÜRGKH 7.752 2
8. Angelika WINZIG 38.426 2 18. Vanessa TUDER 6.906 8
9. Sophia KIRCHER 23.411 4 19. Hannes HEIDE 6.790 5
10. Maria HUBMER-MOGG 18.317 5 20. Roman HAIDER 6.310 4

2 Steger, Petra 9.323   4 Haider, Mag. Roman 6.310   2 Stürgkh, Anna 7.752   13 Fürst, Dr. Susanne 4.172  5 Heide, Hannes 6.790   4 Grossmann, Mag. Elisabeth 4.985   8 TUDER, Vanessa 6.906

5 Hauser, Mag. Gerald 13.681  3 Vukajlović, Ines BA MSc 15.053  3 Sidl, Mag. Dr. Günther 10.723

Ergebnis DEUTSCHLAND 2024:  CDU/CSU 29 Mandate, SPD 14, Grüne 12, BSW 6, FDP 5, AfD 15, LINKE 3, Die PARTEI 2, Freie Wähler 3, Tierschutzpartei 1, ÖDP 1, FAMILIE 1, VOLT 3, PdF 1

Ergebnis ÖSTERREICH 2024: ÖVP 5 Mandate (838.373 Stimmen), SPÖ  5 (787.407 Stimmen), FPÖ 6 (872.304 Stimmen), Grüne 2 (364.251 Stimmen), NEOS 2 (337.132 Stimmen), KPÖ Plus 0 (98.542 Stimmen), DNA 91.983 0 (91.983 Stimmen)

 

EU-Gesetzgebung 

EU-PARLAMENT - Abgeordnete, Aufgaben und Organisation

 

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (Ministerrat)

Das NEIN der Iren zum Lissabon-Vertrag verhinderte vorerst Reformen, nach erneuter Abstimmung schwenkten die Iren um und im November leistete endlich auch noch der tschechische Präsident seine Unterschrift. Der Vertrag konnte am 1. Dez. 2009 doch noch in Kraft treten.
Daher kam es zu Verspätungen bei der Wahl des für 2,5 Jahre zu wählenden Ratspräsidenten, der den Vorsitz beim Treffen der Staatsoberhäupter führen soll.
Der
 Ratspräsidenten, kann einmal wiedergewählt werden. Für seine Wahl reicht ein mit qualifizierte Mehrheit zustande gekommener Beschluss des Europäischen Rates (EU-Vertrag Art. 15 Abs. 5 + Art. 18 Abs. 1).

Der Ratspräsident (Jahreseinkommen mit 293.000,- + Spesen gleich hoch wie jenes des Kommissionspräsidenten) wird künftig alle EU-Gipfel ausrichten, wofür ihm 6,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Diese Ausgaben trugen bisher die jeweiligen EU-Vorsitzländer. Sein Team umfasst 22 Personen, deren Kosten mit 6 Mio. € budgetiert sind.

Erster Ratspräsident war Herman Van Rompuy (B). Sein Einkommen entspricht jenem des Kommissionspräsidenten. Nach seiner Pensionierung, Nov. 2014, erhält er die nächsten drei Jahre ein Übergangsgeld in der Höhe von 12.676 p. M., danach beträgt seine Pension ~5.500 p. M.
Sein Nachfolger als Ratspräsident ist Donald Tusk (Polen). Amtsantritt: 1. Dez. 2014 Sein Einkommen entspricht jenem des Kommissionspräsidenten und beträgt nach einer Erhöhung rückwirkend ab Juli 2015 31.272 € pro Monat
 

Die Etablierung des Hohen Repräsentanten für Außen- und Sicherheitspolitik, der ab 2009 dem Rat der Außenminister vorsitzen hätte sollen verschiebt sich auf Feber 2010. Amtszeit: 5 Jahre

Der Hohen Repräsentant wird den zu schaffenden Auswärtigen Dienst der EU (~ 7.000 Mitarbeiter; Vertretungen weltweit in 136 Staaten) leiten.
In Personalunion ist er auch Vizepräsident der EU-Kommission.
Amtsinhaberin ist
Federica Mogherini (I)


Bei den Sitzungen aller anderen Fachminister obliegt die Vorsitzführung weiterhin dem Fachminister des Vorsitzlandes.

Der Rat ist wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten.
Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Ausbildung, Telekommunikation ...

Aufgaben:
  • Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union; in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europäischen Parlament wahr
  • Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
  • Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen
  • Er teilt die Haushaltsbefugnis des Parlaments
  • Er erlässt die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen
  • Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Abhängig von der wirtschaftlichen Leistung und Einwohnerzahl eines Mitgliedstaates haben die Stimmen der Minister unterschiedliches Gewicht. Für einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit waren ab 1. Nov. 2014 260 Stimmen (von 352) notwendig. Und noch zwei weitere Hürden galt es zu nehmen:
  1. Der Beschluss muss von der Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden und
  2. diese Mehrheit muss außerdem mindestens 62 % der Unionsbevölkerung repräsentieren

Ab 2014 erfolgen die Abstimmungen nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit:
55 % der Staaten, die 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, können einen Beschluss fassen.
Sollte 2014 ein EU-Staat eine weitere Verzögerung des Prinzips verlangen, wird die Einführung auf 2017 verschoben.

Bis 31. Okt. 2014 gab es insgesamt 352 Stimmen, ab 1. November 2014 je Mitgliedstaat 1 Stimme.

    STIMMGEWICHTUNG der MITGLIEDSTAATEN im EU-RAT

  bis 10. 2014 ab 11.  2014   bis 10. 2014 ab 11.  2014   bis 10. 2014 ab 11.  2014
Deutschland 29 1 Österreich 10 1 Lettland 4 1
Großbritannien 29 1 Dänemark 7 1 Slowenien 4 1
Frankreich 29 1 Finnland 7 1 Estland 4 1
Italien 29 1 Irland 7 1 Zypern 4 1
Spanien 27 1 Luxemburg 4 1 Malta 3 1
Niederlande 13 1 Polen 27 1 Rumänien 14 1
Griechenland 12 1 Tschechien 12 1 Bulgarien 10 1
Belgien 12 1 Ungarn 12 1 Kroatien 7 1
Portugal 12 1 Slowakei 7 1

  

   
Schweden 10 1 Litauen 7 1      

 

EUROPÄISCHE KOMMISSION
 
 Sitz der Europäischen Kommission Bild: WEBSCHOOL   Logo der Europäischen Kommission  Bild: WEBSCHOOL
Bilder für WEBSCHOOL:  Manfred ASSMANN

Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt. Sie sollen im Interesse der Union handeln und NICHT die Anliegen ihres Staates vertreten!

Bis zu den EU-Wahlen 2009 stellt jeder Mitgliedstaat einen Kommissar. Danach sah der Vertrag von Lissabon  vor,  die Kommission auf 15 Personen zu verkleinern, die Mitgliedstaaten hätten "ihre" Kommissare nach dem  Rotationsprinzip gestellt.
Im Dezember 08 erhielten die Iren im Gegenzug für eine Wiederholung der Volksabstimmung (im 1. Versuch am 12. 6. 08 wurde der
Vertrag von Lissabon abgelehnt) die Zusicherung, dass weiterhin alle Staaten einen Kommissar stellen werden. Womit der, von den meisten Mitgliedstaaten bereits ratifizierte, Vertrag von Lissabon wieder verändert wurde.
Der Europäische Rat hat am 22.Mai 2013 beschlossen, dass weiterhin jeder Mitgliedstaate einen Kommissar in der Kommission hat. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013D0272

Im Mai 2013 ignorierten die EU-Staaten erneut Art. 17, Absatz 5 des Vertrags von Lissabon ("Ab dem 1. November 2014 besteht die Kommission aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht") und beschlossen, dass weiterhin jeder EU-Staat einen Kommissar stellen darf.

 
Die Kommission BARROSO I wurde am 18. November 2004 vom Parlament mit 449 JA-Stimmen bestätigt. 149 Abgeordnete stimmten dagegen, 82 haben sich der Stimme enthalten. Ergibt eine Gesamtbeteiligung von 680 Parlamentariern. 52 fehlten. Die waren auch irgendwo.
Die Kommission
BARROSO II wurde am 9. Feber 2010 vom Parlament mit 488 JA-Stimmen bestätigt. 137 Abgeordnete stimmten dagegen, 72 haben sich der Stimme enthalten. Ergibt eine Gesamtbeteiligung von 697 Parlamentariern. 53 fehlten. Krank? Im Stau? Keine Zeit? Vergessen?

Aufgaben:
  • Schlägt Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden
  • Sorgt für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden
  • Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts
  • Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus

Monatliches Einkommen: Brutto 12 x / Jahr - Nach einem vor dem EuGH durchgefochtenen Rechtsstreit gegen die EU-Staaten gab es eine Gehaltserhöhung von 3,7 % rückwirkend ab Mitte 2009 und weiteren 0,4 % ab Juli 2010

  • Kommissionspräsident: Grundgehalt 25.326.- + 15 % Ortszuschlag + 1.418.- Repräsentationszulage + Familienzulage (gestaffelt nach Kopfzahl) Sein Einkommen entspricht jenem des Ratspräsidenten und beträgt nach einer Erhöhung rückwirkend ab Juli 2017 32.200 € pro Monat inkl. Zulagen
  • Jeder der sechs Vizepräsidenten*: Grundgehalt 22.880.- + 15 % Ortszuschlag + 911.- Repräsentationszulage + Familienzulage (gestaffelt nach Kopfzahl) Ihr Einkommen beträgt nach einer Erhöhung rückwirkend ab Juli 2015 27.953 € pro Monat
  • Kommissare: Grundgehalt 20.646.- + 15 % Ortszuschlag + 607.- Repräsentationszulage + Familienzulage (gestaffelt nach Kopfzahl) Ihr Einkommen beträgt nach einer Erhöhung rückwirkend ab Juli 2017 26.236 € pro Monat
    Kommissare, die mind. eine Legislaturperiode im Amt waren, erhalten nach ihrem Ausscheiden mehr als 10.000,- € pro Monat über einen Zeitraum von drei Jahren.
Kommissionspräsident: Jean Claude JUNKER (LUX) seit 1. Nov. 2014  bis 31. Okt. 2019
Federica Mogherini (I) Hohe Repräsentantin - Vizepräs.; Außenbeauftragte Carlos Moedas (POR) Wissenschaft + Innovation
Frans Timmermans (NL) 1. Vizepräsident; Regulierung + Nachhaltigkeit Tibor Navracsics  (HUN) Bildung + Kultur + Jugend
Andrus Ansip (EST) Vizepräsident; Digitaler Binnenmarkt Miguel Arias Canete (ESP) Energie + Klima
Valdis Dombrovskis (LET) Vizepräsident; Euro, Sozialdialog Maros Sefcovic (SVK) Vizepräsident; Energieunion
Pierre Moscovici (F) Wirtschaft, Finanzen, Steuern, Zollunion Karmenu Vella (MAL) Fischerei + Umwelt
Jonathan Hill (GB) Finanzstabilität, Bankenunion Corina Cretu (RUM) Regionalpolitik
Jyrki Katainen (FIN) Vizepräsid.; Beschäftigung, Investitionen, Wettbewerb Marianne Thyssen (BEL) Soziales, Beschäftigung, Eurostat
Phil Hogan (IRL) Landwirtschaft Elzbieta Bienkowska (POL) Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen
Günther Öttinger (D) Digitale Agenda, Telekom Violeta Bulc (SLO)  Verkehr
Johannes Hahn (Ö) Nachbarschaftspolitik + Erweiterung Margrethe Vestager (DK) Wettbewerb
Neven Mimica (KRO) Entwicklungszusammenarbeit, europäische Hilfe Vera Jurova (TCH) Justiz + Konsumenten
Vytenis Andriukaitis (LET) Gesundheit + Konsumentenschutz Kristalina Georgieva (BUL) Vizepräsident; Budget + Humankapital
Dimitrios Avramopoulos (GRI) Migration + Inneres Cecilia Malmström (SWE) Handel
 
Christos Stylianides (ZYP) Humanitäre Hilfe + Zivilschutz

Liste der EU-Kommission ab 1. 11. 2019
Die designierten Kommissare müssen von den zuständigen Ausschüssen des Europaparlaments angehört werden.
Möglich, dass einzelne Personen danach noch ausgetauscht werden müssen, bevor das Plenum über das gesamte Personalpaket abstimmt.

Kommissionspräsidentin: Ursula von der Leyen LEYEN (D)  1. Nov. 2019  bis 31. Okt. 2024

Exekutive Vizepräsidenten

Vizepräsidenten

Weitere Kommissare

Liste der EU-Kommission ab 1. 11. 2024
Die designierten Kommissare müssen von den zuständigen Ausschüssen des Europaparlaments angehört werden.
Möglich, dass einzelne Personen danach noch ausgetauscht werden müssen, bevor das Plenum über das gesamte Personalpaket abstimmt.

Kommissionspräsidentin: Ursula von der Leyen LEYEN (D)  1. Nov. 2024  bis 31. Okt. 2029

 

Der Kommissionsapparat wächst und wächst und wächst....
im September 2010 beschäftigte die EU-Bürokratie 101 Generaldirektoren (Grundgehalt p. M. 15.000 bis 18.000 €), deren Stellvertreter und 338 "einfache" Direktoren (Grundgehalt p. M. 13.000 bis 16.600 €). Quelle: Handelsblatt Nr. 143

Beamten in der Gehaltsstufe 1 erhalten monatlich 2.654 € (12 x pro Jahr). Aufstieg in die nächste Gehaltsstufe nach zwei Jahren.
Akademiker beginnen in Gehaltsstufe 5 mit 4.350 €  (12 x pro Jahr)
Höchstes erreichbares Einkommen: 18.371 €  (12 x pro Jahr)
Beamte, die vor Amtsbeginn nicht in Belgien ihren Wohnsitz hatten, bekommen eine steuerfreie Auslandszulage in der Höhe von 16 %, Kindergeld und diverse weitere Zulagen.
EU-Beamte können ihre Kinder kostenlos in die Europa-Schule schicken (kostet pro Jahr bis zu 10.000 €) und im ersten Jahr ihrer Amtstätigkeit mehrwertsteuerfrei einkaufen.
Als Pensionsbeitrag müssen sie 12 % des Grundgehalts zahlen, weiters eine Sonderabgabe (6 bis 7 %) und die Lohnsteuer (max. 45 %).
Quelle: NZZ 10. 8. 13

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
Er
überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union. Seine 27 Mitglieder (je Unionsstaat eines; Amtszeit 6 Jahre) werden vom Ministerrat ernannt.

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

EU-Veröffentlichungen 
https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/2c30cce5-3660-11ee-bbbf-01aa75ed71a1/language-de

 

SCHENGENER ABKOMMEN

Unterzeichnet am 14. Juni 1985 in Schengen (Luxemburg). Die wichtigsten Punkte dieses Abkommens sind:

  • Wegfall der Grenzkontrollen
  • Anschluss an SIS
  • Polizeiliche Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Visapolitik
Das SIS ist eine Datenbank und enthält Angaben über Personen, gegen die Haftbefehle oder Einreiseverbote bestehen. Ferner sind Vermisstenanzeigen, Nummern gestohlener Kraftfahrzeuge bzw. Reisepässe gespeichert.
Unterzeichnerstaaten
sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Italien, Portugal, Spanien.
An den gemeinsamen Grenzen wurden die Grenzstationen geschlossen.
Mobile Kontrollen in Grenznähe
werden durchgeführt. (Reisepass nicht vergessen!)
Bei der Einreise aus einem Nicht-Schengen-Land muss jeder Pass genau kontrolliert werden.
Deutsche und italienische Polizeieinheiten dürfen Straftäter einige Kilometer innerhalb Österreichs verfolgen.
Gleiches gilt für die österreichische Polizei in den beiden Nachbarstaaten.

Im Dezember 2007 wurden Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien Schengen-Mitglieder.
Im Dezember 2022 wurde Kroatien aufgenommen.

PRÜMER VERTRAG

Unterzeichnet am 27. Mai 2005 in Prüm (D). Der Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammen-arbeit (Austausch von DNS-Profilen, Fingerabdrücken, Daten zu Fahrzeugen und Haltern) insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration wurde von den BENELUX-Staaten, Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien unterfertigt. Den Beginn des Datenaustausches (anfangs nur DNS-Daten) machten Deutschland und Österreich im Jahr 2006.
Weitere acht EU-Mitglieder beabsichtigen einen Beitritt zum Vertrag

 

EURO - KONVERGENZKRITERIEN
 

Unionsstaaten, die am 1. Jänner 1999 den EURO einführen wollten mussten vorher bestimmte wirtschaftliche Vorgaben (Konvergenzkriterien) nicht überschreiten: Das Haushaltsdefizit durfte maximal 3 % des BIP und die Bruttoverschuldung höchstens 60 % des BIP betragen, die Inflation war auf 2,7 % limitiert. Griechenland meldete falsche Haushaltsdefizite, mit den tatsächlichen (1997 6,4 % / 1998 4,1 % / 1999 3,4 %) hätte die Aufnahme in die EURO-ZONE nicht erfolgen dürfen.
Die Vorgaben für das Budgetdefizit und die Verschuldung sind Bestandteile des
EU-Stabilitätspaktes. Wer diese Ziele nicht einhält, muss mit Maßnahmen der EU-Kommission rechnen.
Portugal
ist der erste Unionsstaat gegen den die Kommission ein "Verfahren bei einem übermäßigen Defizit" eingeleitet hat (am 25. Juli 2002), weil die portugiesische Regierung das Defizit 2001 von 2,2 % auf 4,1 % korrigiert hat. Wie sich 2004 herausstellte, war Portugals "Fehltritt" verglichen mit den Manipulationen

EURO-Symbol vor der Europäischen Zentralbank in Frankfurt  Bild: WEBSCHOOL
Euro-Skulptur vor dem EZB-Gebäude.
Künstler: Ottmar Hörl.
Eigentümer: "Frankfurter Kultur Komitee"
Bild: WEBSCHOOL

Griechenlands nicht einmal der Rede wert. Die Griechen mussten 2004 eingestehen, ihre Defizitzahlen seit 2000 kreativ gestaltet zu haben. Für 2000 gaben sie 2,0 % Defizit an, tatsächlich waren es jedoch 4,1 %. Und so ging es weiter: 2001 und 2002 statt 1,4 % 3,7 %, 2003 statt 1,7 % 4,6 %. 2004 ging es mit 6,1 % Defizit noch weiter bergab. Bis heute und in der Vorschau bis 2011 haben die Griechen in keinem Jahr die 3-Prozent-Grenze eingehalten. Gleiches gilt für die Staatsschuld, 2008 waren es 94 % des BIP.
 
Auch die "Großen" wären "dran" gewesen: 2002 haben Deutschland und Frankreich die 3 % Marke überschritten, 2003 Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Italien und die Niederlande, 2004 Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und wieder einmal Portugal. Italien "beeindruckte" mit 3,2 % Defizit und 106 % Staatsverschul-dung, überschritt damit gleich zwei Konvergenzkriterien. Die Einleitung eines Verfahrens oder gar eine Strafzahlung, wie das seinerzeit im Fall Portugals geschehen ist,  wussten die "Großen" zu verhindern. Die Kommission war der Ansicht, dass dieses Vorgehen gegen die EU-Bestimmungen verstoße und hat den Ministerrat geklagt. Ein Urteil des EuGH gab der Kommission teilweise Recht und erklärte die Stilllegung der Verfahren für nichtig.
 
Österreich ist mit seinem Budgetdefizit weit unter der "Gefahrengrenze": 2006 waren es 1,6 %, 2007 0,5 % und 2008 0,4 %, die Verschuldung liegt 2009 bei 66,5 % des BIP.
 
Von den im Mai 2004 aufgenommen EU-Mitgliedern überschreiten sechs (Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern) die 3 %-Grenze. Weil diese Staaten nicht zur Euro-Zone gehören, haben sie im Falle eines Defizitverfahrens dessen letzte beiden Stufen (Überwachung und Bestrafung) nicht zu befürchten. Zypern musste bis 2005 unter die 3 %-Grenze kommen, Malta 2006, Polen und die Slowakei haben Zeit bis 2007, Ungarn und Tschechien sogar bis 2008. Aber ganz so streng wird´s nicht werden.
 
Seit März 2005 ist der Stabilitätspakt eher ein "Elastizitätspakt". Die Defizitgrenze von 3 % darf überschritten werden, wenn ein Staat "hohe Beiträge zur Stärkung der internationalen Solidarität und zur Erreichung europäischer Politikziele, vor allem zur Vereinigung Europas" leistet. Also immer. Die Mitgliedstaaten versprechen, in wirtschaftlich guten Zeiten zu versuchen (!) ihr Defizit um 0,5 % abzubauen.
 
Frankreich
, Italien, Griechenland, Deutschland und Portugal überschritten auch 2005 die 3-Prozentmarke, wobei Portugal sogar mit einem Haushaltsdefizit von 6,2 Prozent (!) abschloss.
 
Die EU-Kommission hatte im September 2005 gegen Großbritannien wegen wiederholter Überschreitung der Defizitgrenze (in den Budgetperioden 2003/04 und 2004/05) ein Verfahren eingeleitet.
Staatsschuldenprognose für 2010: 80 %
des BIP.
 
2008 hat die Europäische Statistikbehörde (Eurostat) bei den Griechen wieder mal etwas genauer hingeschaut und schon musste das im April mit 2,7 % angegebene Defizit auf 3,5 % korrigiert werden. Damit hat Griechenland seit seinem Beitritt zur Währungsunion noch nie das Defizit-Kriterium erfüllt.
2009 hatten die Griechen eine Staatsverschuldung in Höhe von 105 % des BIP erreicht. (Sehr schwacher Trost: Japans Staatsschuld lag 2010 bei 200 % des BIP, in Zahlen: 600 Billionen Yen = 4,6 Billionen €)

 
!
Listenreich hatte man in ÖSTERREICH versucht, durch Ausgliederungen von Gesellschaften aus dem öffentlichen Sektor (BIG, ÖBB, Asfinag, ...) bei den Maastricht-Kriterien ein wenig zu tricksen. Doch EUROSTAT war schlauer und gab 2008 bekannt, dass Österreich im Jahr 2004 durch eine Kapitalaufstockung der ÖBB (1,4 Mrd. €) und Schuldentilgungen im Rahmen der Filetierung der ÖBB in mehrere operative Töchter, defiziterhöhende Vermögenstransfers vorgenommen hat. Daher musste das Defizit von 1,2 % auf 4,5 % korrigiert werden.
 
Kandidaten für die Aufnahme in die EURO-Zone
müssen zwei Jahre am Europäischen Wechselkursmechanismus teilnehmen und dabei feste Bandbreiten einhalten (Abweichungen plus / minus 15 Prozent). Die Inflation darf nicht mehr als 1,5 % über der Inflationsrate der drei EU-Mitglieder mit der geringsten Teuerung liegen.
 
Slowenien
führte den Euro 2007 ein. Im Gegensatz zu manch "alten" Euro-Ländern hatte es alle Auflagen und die Konvergenzkriterien erfüllt. Gleiches galt für die 2008 in den EURO-Raum aufgenommenen Staaten Malta und Zypern. 2009 wurde die Slowakei 16. Mitglied der EURO-Zone.
Die Staatsverschuldung der Euroschwächlinge (PIIGS) 2009:
Portugal 126,6 Mrd €, Irland 107,6 Mrd €, Italien 1.742,- Mrd €, Griechenland 267,4 Mrd €, Spanien 570,7 Mrd €

2010 konnten von den Euro-Staaten nur fünf ihre Staatsverschuldung unter der erlaubten 60 %-Marke halten: Luxemburg 16 %, Slowakei 39 %, Slowenien (43 %), Finnland 47 %, Zypern 59 %.
Zu mehr als 100 % verschuldet waren Griechenland (142,7 % Eurostat), Italien (117 %), Belgien (101 %).
 

Im April 2010 mussten die Euro-Staaten Griechenland mit Kreditzusagen für den Zeitraum 2010 - 2012 von 80 Mrd. € vor der Pleite bewahren. Dazu kommen weiter 30 Mrd. € vom Internationalen Währungsfond (IMF). Kredite, deren vollständige Rückzahlung nur von großen Optimisten erwartet wurde.
Da die Euro-Staaten jedoch selbst nicht flüssig waren, mussten sie für das Geld, das sie Griechenland versprachen, selbst Kredite aufnehmen. Die meisten zu einem Zinssatz unter 5 %. Das geborgte Geld wurde an die Griechen weiter verborgt. Zu 5 %. Kreditgebenden Euro-Mitgliedern, die selbst mehr als 5 % zu zahlen hatten, wurden die Kosten von den anderen rückerstattet.
Alles klar?
Auch der Internationale Währungsfond (=IMF =IWF) verletzte seine Regeln. Jeder Mitgliedstaat darf sich pro Jahr maximal 200 % seiner Einlage ausborgen. Griechenland hat 1,24 Mrd. $ in den IMF eingebracht, hat demnach 2,5 Mrd. $ jährlich bzw. 7,5 Mrd. $ für drei Jahre Kreditanspruch. Bekam abe
r 40 Mrd.
$ (Kurs 3. 5. 10 1 € = 1,32 $)
Aber dabei sollte es nicht bleiben.

"Riesiger Schutzschirm für den Euro" lautete die Schlagzeile in der NZZ, Ausgabe 11. Mai 2010
Das war nicht übertrieben, denn am Vortag hatten die EU-Finanzminister (Ecofin) und der IMF ein monströses Hilfspaket geschnürt.
Sie sicherten den Euro mit zwei Feuermauern:

  1. Kann die EU auf dem Kapitalmarkt Kredite bis zu 60 Milliarden € aufnehmen und an Mitglieder in Not vergeben. Können die Hilfskredite von den Schuldnern nicht zurückgezahlt werden, erfolgt die Rückzahlung über den EU-Haushalt. Rechtsgrundlage ist die Gummi-Formulierung im § 122: "Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse"
  2. die Gründung einer Zweckgesellschaft durch die Euro-Staaten (mit allfälliger Beteiligung weiterer EU-Staaten). Die Zweckgesellschaft darf auf dem Kapitalmarkt bis zu 440 Milliarden € aufnehmen. Garant für die Anleihen sind die teilnehmenden Staaten. Mit den Geldern kauft die Zweckgesellschaft Anleihen von Staaten, die sich am Markt nicht mehr zu akzeptablen Konditionen finanzieren können.

Zusätzlich stellt der Internationale Währungsfond (=IMF =IWF) bei Bedarf eine Kreditlinie von 250 Milliarden € bereit.

Im Juli 2011 durften die Euro-Staaten Griechenland erneut vor der Pleite retten. 109 Mrd. € an neuen Krediten mussten aufgebracht werden. Die Konditionen wurden geändert. Für die Rückzahlung der nunmehr gesamt 219 Mrd. € haben die Griechen statt bisher 7,5 Jahre nun 15 bis 30 Jahre Zeit, die Zinsen wurden von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.

Von den Hilfszahlungen an Griechenland flossen lediglich 19 % in den laufenden Haushalt; 23 % landeten bei griechischen Besitzern von Staatsanleihen (hauptsächlich Banken); 18 % gingen an die EZB, für deren griechische Staatsanleihen; 40 % gingen an nichtgriechische Banken und Finanzinstitute. Quelle: NZZ vom 12. 11. 11, zitiert auf S 8 die Kreditberatungsfirma TFMA

  

€-DEFIZIT-MARKE ÜBERSCHRITTEN

  2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
DEUTSCHLAND      3,6 3,9 3,8 3,3

 

 

3,0

3,3

0,1

0,1

0,6 0,5* 0,2* 0,1*    
FRANKREICH     3,1 4,1 3,7     3,1* 3,3 7,5 7,1 5,2 4,8 4,1 4,0 3,7* 3,4* <3   3,2*
GRIECHENLAND 4,1 3,7 5,2 6,1 7,8 5,7 7,5  5,1 7,7 15,4 10,3 9,1 8,7 12,3 3,5* 7,6* 3,1* -1,8*
GROSSBRITAN.1       3,2 3,2 3,3     4,9 11,4 10,2 8,3 8,3 5,8 4,1 4,4* 3,4* -2,4*    
IRLAND                 7,3 14,4 31,2 10,1 8,1 7,2 4,0 -1,8* -1,1* -0,3*    
ITALIEN  

3,2

   3,2 3,4 4,1 4,4      5,3 4,6 3,9 3,0 ,0-2,9 3,0 -2,6* -2,4* -1,9*    
NIEDERLANDE       3,2          

5,6

5,1

4,7

4,0

3-2,3 

-2,3 -2,2* -1,5* -1,4*    
ÖSTERREICH         4,5!         4,1 4,5   -2,2 -1,3 -2,4* -1,6* -1,7* -0,7* -0,2* 0,0*
PORTUGAL   4,2     3,2 6,1  3,9  3,0   9,3 9,8 4,2 5,64 4,8 4,5 4,2* -2,7* -3,0*    
SPANIEN                 4,1 11,1 9,3 8,9 10,3 6,8 5,7 5,2* 3,9* 3,1*    

1GB-Haushalt von 1.4 bis 31.3

Quellen: EU-Kommission Prognose; DESTATIS; BMF; National Statistics UK 

           Grafik: WEBSCHOOL


Grafik: WEBSCHOOL Quelle: EU-Kommission

Euro-Staaten, die aus Eigenverschulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten, darf von anderen Mitgliedstaaten  NICHT Beistand geleistet werden. Drei Paragrafen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU regeln diese Problematik:

  • § 122 erlaubt einen finanziellen Beistand, wenn der Ministerrat auf Empfehlung der Kommission dies beschließt, weil ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen in Schwierigkeiten ist oder zu geraten droht.

  • § 123 verbietet Rettungsaktionen durch die EZB oder nationale Zentralbanken, sei es durch Gewährung von Krediten oder durch den unmittelbaren Erwerb von Schuldentiteln der EU-Staaten.

  • § 125 bestimmt, dass die EU oder andere Mitgliedstaaten nicht für die Verbindlichkeiten eines EU-Staates haften und nicht für derartige Verbindlichkeiten eintreten

Die Politik setzte sich über diese Vertragsbestimmungen Die Pleite Griechenlands (2010) führte zur Einrichtung des Krisenfonds

  • EFSF (European Financial Stability Facility)
    Gesamtrahmen 780 Mrd. € - Österreich garantiert für 21,6 Mrd.
    Kreditvolumen bis 440 Mrd. €.
    An ihm säugten sich  Irland mit 17,5 Mrd. € und Portugal mit 26 Mrd. €.Stand Jän. 2012
    Mitte 2013 läuft der EFSF aus.

  • EFSM (Europäischer Finanzstabilitätsmechanismus)
    Gesamtrahmen: 60 Mrd. €
    Seine Mittel sind über den EU-Haushalt besichert. Wird von der EU-Kommission verwaltet.
    22,5 Mrd. lieh sich Irland, 26 Mrd. Portugal Stand Jän. 2012

  • ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) ab Mitte 2012
    Gesamtgarantien: 620 Mrd. €  -  davon entfallen auf Ö. 17,3 Mrd.
    Eingezahltes Kapital: 80 Mrd. €  - davon trägt Ö. 2,2 Mrd.
     

GEBER und NEHMER

Bis zum Jahr 2004 waren vier EU-Staaten Nettoempfänger, d. h. sie erhielten aus dem EU-Haushalt mehr Geld als sie in diesen einzahlten. Diese Nettoempfänger waren Spanien, Griechenland, Portugal und Irland.

Seit dem EU-Beitritt (1986) wurden an Spanien 110 Milliarden Euro überwiesen. Das spanische Außenministerium meldet für die letzten zwanzig Jahre den Zufluss von netto 85,2 Milliarden Euro.
Zwischen 1986 und 2006 erhielt Portugal aus Struktur- und Kohäsionsfonds 48 Milliarden Euro. Auf den Wohlstand der Portugiesen hatte das keinen Einfluss, vielmehr fiel das BIP 2005 auf nur noch 71 % des EU-Durchschnitts.

Fast die Hälfte der EU-Gelder für die Unterstützung der Fischerei und knapp ein Viertel der EU-Fördergelder für die Landwirtschaft gingen an Spanien. 40 % der spanischen Autobahnen wurden mit EU-Mitteln finanziert.

 
ÖSTERREICHS ZAHLUNGEN an die EU und RÜCKFLÜSSE
in Mrd. €

  2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Zahlungen an die EU 2,195 2,316 2,627 2,689 2,942 2,971 2,751 2,569 2,556 2,644 2,9 3,1
Rückflüsse 1,777 1,816 1,821 1,875 1,856 1,719 1,659 1,718 2,03 2,06 1.554  
                         

Quelle: Bundeshaushaltsgesetz 2014 + 15  EU-Beilage - Übersicht gem. § 42 Abs. 4 Z 4 BHG 2013  Seite 28  und BVA 2014 + 15 + 16 + 17 + 18  UG 16 Detailbudget 16.01.04 EU Abüberweisungen II

 

Nettozahler - Nettoempfänger

in Millionen Euro

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
 Belgien 256 775 536 607 711 869 720 1.453 1.466 1.369 1.493 1.541 1.478 1.388 1.534 715 487  
Dänemark 165 214 225 265 506 605 543 821 615 837 1.126 1.277 836 790 639 702 1.198  
Deutschland 5.068 7.652 7.141 6.064 6.331 7.420 8.774 8.107 9.223 9.003 11.954 13.824 15.501 14.307 10.988 10.675 13.405 14.300
Finnland 6 21 70 85 242 172 318 430 300 652 659 604 809 488 424 275 580  
Frankreich 2.184 1.911 3.051 2.884 3.018 3.002 3.842 4.739 5.534 6.406 8.298 8.446 7.165 5.523 9.216 4.569 6.192 6.760
Griechenland EL 3.388 3.368 4.163 3.901 5.102 5.436 6.779 3.252 3.597 4.623 4.545 5.341 5.163 4.934 4.286 3.740 3.352  
Großbritannien* 2.903 2.763 2.865 1.529 2.144 4.168 844 1.363 5.625 5.566 7.366 8.642 4.930 11.521 6.272 5.345 6.946 6.820
Irland IE 1.577 1.565 1.594 1.137 1.080 672 566 47 803 384 671 279 39 349 181 172 314  
Italien 2.885 794 2.947 2.200 1.736 2.017 4.101 4.079 4.534 5.933 5.058 3.790 4.467 2.639 3.206 3.577 5.059 4.060
Luxemburg 49 56 93 87 30 115 22 83 42 75 80 69 80 94 7 14 18  
Niederlande 2.188 1.956 2.035 2.637 2.589 2.866 2.687 2.026 1.833 2.214 2.365 2.675 4.711 3.695 308 1.391 2.460 2.970
Österreich 226 336 365 278 302 563 341 432 677 805 1.073 1.252 1.241 851 968 933 1.346  
Portugal 2.692 3.482 3.124 2.378 2.291 2.470 2.695 2.243 2.622 2.984 5.027 4.417 3.211 981 1.717 2.437 3.268  
Schweden 747 950 1.060 867 857 996 1.463 704 1.211 1.325 1.925 2.221 2.313 2.200 946 1.403 1.524  
Spanien 8.871 8.773 8.502 6.018 3.809 3.650 2.813 1.794 4.101 2.995 3.999 3.058 1.090 4.527 1.678 729 1.856  
Estland EE     145 154 176 226 227 582 672 350 785 771 474 243 479 471 540  
Lettland LV 198 264 256 489 407 514 674 731 956 801 800 759 504 527 969  
Litauen LT     369 476 585 793 842 1.511 1.358 1.368 1.514 1.515 1.543 540 1.143 1.266 1.705  
Malta MT 45 90 101 28 30 12 53 67 71 88 179 32 119 105 46  
Polen PL     1.438 1.853 2.997 5.136 4.441 6.489 8.427 10.975 11.997 12.237 13.748 9.483 6.973 8.566 12.343  
Slowakei SK 169 271 323 617 725 580 350 1.161 1.597 1.287 1.010 3.095 1.986 980 1.683  
Slowenien SI     110 102 143 89 113 262 424 490 572 429 794 579 180 145 532  
Tschechien CZ 272 178 386 656 1.178 1.777 2.080 1.455 3.045 3.401 3.004 5.699 3.222 2.480 2.400  
Ungarn     193 590 1.115 1.606 1.111 2.772 2.784 4.418 3.280 4.955 5.682 4.637 3.581 3.138 5.207  
Zypern CY 64 90 102 10 17 7 11 7 25 40 115 23 21 51 78  
Bulgarien BG           335 669 642 896 725 1.330 1.529 1.824 2.279 1.947 1.471 1.670  
Rumänien RO           596 1.581 1.756 1.245 1.452 2.032 4.143 4.520 5.154 5.961 3.381 3.194  
Quelle: EU-Kommission,  EU-Haushalt 2008 - Finanzbericht / S108  EU-Haushalt 2009 - Finanzbericht / S 88
EU-Haushalt 2010 - Financial Report Annex 3 / S 75 / EU-Finanzbericht 2014 - Operating budgetary balances 2000-2013 Annex 3 / S 111  http://ec.europa.eu/budget/financialreport/2014/annex/3/index_en.html    http://ec.europa.eu/budget/financialreport/2015/annex/3/index_en.html
http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/publications/2017/financial-report_en.pdf
Grafik: WEBSCHOOL


HEUTE S 2  30. 12. 2022


HEUTE S 9  13. 8. 2024

  

* Großbritannien genießt eine Entlastung, die 1984 mit der Begründung vereinbart wurde, dass es wegen der geringen Bedeutung seiner Landwirtschaft netto überproportional belastet werde. Für die Ermittlung der Höhe der Entlastung wird der Betrag, den die Briten an die EU überweisen um jene Zahlungen reduziert, welche sie von der EU retourniert bekommen. Von der Differenz (=Nettobeitrag) darf GB einen ein Rabatt von 66 % abziehen. Das fehlende Geld muss von den anderen Nettozahlern aufgebracht werden.
2001 gab es den höchsten Rabatt: 7,3 Mrd. Euro. Im Durchschnitt erreichte der Rabatt jährlich rund 5 Mrd. €.

Aus dem Budget 2003 blieben 5 Milliarden Euro übrig, die an die EU-Staaten retourniert wurden. Ursache dafür waren nicht ausgeschöpfte Mittel für Strukturprogramme aus den Jahren bis 1999. So bekamen z. B. Deutschland 1,1 Milliarden, GB 900 Millionen und Österreich 117 Millionen.

Einsparungen und Mehreinnahmen durch Projektbeteiligungen von Drittstaaten führten auch 2004 zu einem Budgetüberschuss. 2, 7 Milliarden Euro flossen daher an die EU-Einzelstaaten zurück. Deutschland bekam 576 Millionen, GB 485 Millionen, Österreich 61 Millionen.

Von 1995 bis 2004 zahlte Österreich netto 5 Mrd. € (19 Milliarden flossen nach Brüssel, 14 Milliarden kamen als Fördermittel zurück) an die EU. Damit die Fördermittel in Anspruch genommen werden konnten, musste Österreich jedoch bei vielen geförderten Projekten nochmals Steuergelder zuschießen! 

Alle zehn der im Jahr 2004 neu aufgenommenen Staaten sind Nettoempfänger.
Nettozahler gibt es derzeit nur noch elf: Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Italien, Belgien, Österreich, Schweden, Finnland, Dänemark, Luxemburg.

2011: Gemessen am Bruttonationaleinkommen (BNE) war Ungarn mit 4,67 % des BNE  größter Nettoempfänger, gefolgt von Litauen (4,63 %) und Lettland (3,62 %). Größter Nettozahler war Italien (0,38 %) vor Belgien und den Niederlanden (je 0,36 %).

Auch Nicht-EU-Staaten müssen in den EU-Topf einzahlen. So hat sich beispielsweise Norwegen verpflichtet, im Zeitraum zwischen 1. Mai 2004 und 30. April 2009 jährlich 226,9 Millionen Euro zu bezahlen. Damit erkaufte sich Norwegen den Marktzutritt in die zehn neuen EU-Staaten. Die Mittel werden nach einem vertraglich vereinbarten Schlüssel verteilt: Polen erhält fast 50 Prozent der Gelder, Ungarn 13 %, die Tschechische Republik 11 %, Litauen und die Slowakei je 7 %, Lettland 6 % und Estland 4 %.

Die Schweiz zahlt von 2006 bis 2010 insgesamt eine Milliarde Franken (667 Mio. Euro) für Entwicklungsprojekte in den zehn neuen EU-Staaten (ohne Rumänien und Bulgarien). Griechenland (kassiert seit 25 Jahren!), Spanien und Portugal (kassieren seit 20 Jahren!) protestierten heftig. Sie wollten ebenfalls ein Stück vom Frankenkuchen.
Mit einer Mehrheit von 53,4 % erklärten sich die Bürger in einer Volksabstimmung mit der Auszahlung der Kohäsionsmilliarde einverstanden (26. November 2006).
Für Schweizer Projekte in Rumänien + Bulgarien werden ab 2010 für fünf Jahre 257 Mio. Franken als Rahmenkredit zur Verfügung gestellt (Rumänien: 181 Mio. Franken; Bulgarien: 76 Mio. Franken)

 

EU-Staaten in Zahlen

 

KOHÄSIONSMASSNAHMEN

Um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu stärken, beteiligt sie sich über den  Kohäsionsfond (62 Mio. €) an Investitionen in Umweltsektor und den transeuropäischen Verkehrsnetzen. Diese Kohäsionspolitik kostet für die Finanzperiode 2007 - 2013 308 Mrd. €, das ist ein gutes Drittel der EU-Ausgaben.  siehe Gesamtfinanzrahmen 2007 - 2013
Aus dem Strukturfond (246 Mio. €) kofinanziert (d. h. die Empfängerstaaten müssen die Projekte mitfinanzieren) die EU Regionen, deren BIP pro Kopf <75 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Die Mittel fließen in die 12 neuen EU-Staaten (158 Mio. €) und die 15 alten EU-Staaten (150 Mio. €) hauptsächlich die "Dauerpatienten" Portugal, Griechenland und Spanien sowie Deutschland (Ostdeutschland), Italien (Süd) und Großbritannien.
 

Kohäsionszahlungen 2007 - 2013 in Mrd. Euro

  Kohäsionsfond Strukturfond Gesamt
Estland 1,02 2,04 3,06
Lettland 1,36 2,73 4,09
Litauen 2,03 4,06 6,10
Malta 0,25 0,51 0,76
Polen 19,56 40,14 59,70
Slowakei 3,43 6,83 10,26
Slowenien 1,24 2,50 3,74
Tschechien 7,83 15,87 23,70
Ungarn 7,59 14,86 22,45
Zypern 0,19 0,39 0,58
Bulgarien 2,02 4,03 6,05
Rumänien 5,77 11,55 17,32
EU-alt 9,26 140,59 149,85
  61,56 246,48 308,04

Quelle: EU-Kommission, EUROSTAT

 

Die Finanzierung des EU-Budgets erfolgt über drei Quellen:
  1. Haupteinnahme (2/3 des Budgets) sind die Beiträge aus den nationalen Haushalten. Bis 2006 waren sie mit 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) nach oben begrenzt. Blieben tatsächlich jedoch weit darunter.
  2. Anteil an der Mehrwertsteuer
  3. Zolleinnahmen

Eine Ausgabenfinanzierung durch Verschuldung ist verboten.
Zahlungsermächtigungen = Budget für tatsächlich Ausgaben im nächsten Budgetjahr (2014: 135,5 Mrd. €)
Verpflichtungsermächtigungen = Budget für neu teilweise über mehrere Jahre laufende finanzielle Verpflichtungen (2014: 142,6 Mrd. €)


EU-BUDGET

Mrd. €

Finanzrahmen 2007-13 Finanzrahmen 2014-20
Wachstumsausgaben 91,5 125,6
Kohäsionspolitik 354,8 325,1
Landwirtschaft 420,7 373,2
Sicherheit 12,4 15,7
Außenpolitik 56,8 58,7
Verwaltung 56,5 61,6
Ausgleichszahlungen 0,9 0,03
Verpflichtungsermächtigungen 993,6 959,9
Soforthilfereserven 13,9 9,8
Entwicklungshilfe 27,0 27,0
  1034,5 996,8

 

Größte Empfänger von EU-Agrarsubventionen in Mrd. €

  2008 2009 2010 2011
Frankreich 10,0  9,8  9,85  
Spanien 7,1  6,6  7,04  
Deutschland 6,6  6,7  6,05  
Italien 5,4 5,3 5,73  
Großbritannien 3,8 3,7 3,94  
Griechenland 3,4 2,9 2,92  
Polen     3,69  
EU-Kommission + Eurostat

EU-Agrarsubventionen an die rund 140.000 österreichischen Betriebe?
Waren mal komplett im Internet zu finden: www.transparenzdatenbank.at. Seit Mai 2011 werden die Förderungen an die Bauern wegen
"Datenschutzrechtlicher Bedenken" nicht mehr veröffentlicht. Damit wurde die Datenbank auf nur noch 4.364 Subventionsempfänger eingeschmolzen.

 

Der EU-STRUKTURFOND

Aufgabe des Kommissariats für Regionalpolitik ist die Förderung entwicklungsschwacher Regionen im EU-Raum. Sobald in einer Region das Pro-Kopf-Einkommen 75 % des EU-Durchschnitts erreicht, wird die Förderung langsam abgebaut.
In der Finanzperiode 2007 bis 2013 beziehen 84 Regionen den Höchstfördersatz, 2014 bis 2020 werden es nur noch 68 Regionen sein.
Damit würde langsam der Aufgabenbereich der Abteilung "Regionalpolitik" und die Wichtigkeit des leitenden Kommissars schrumpfen. Daher ließ sich der derzeitige Kommissar, der Österreicher Johannes Hahn, eine neue Förderkategorie einfallen.
Sie sieht vor, dass ab 2014 dauerhaft auch jene Regionen gefördert werden sollen, in denen das Pro-Kopf-Einkommen zwischen 75 % und 90 % des EU-Durchschnitts liegt.

EU-Strukturfond, Verteilung der Fördermittel 2007 bis 2013 - Grafik: WEBSCHOOL

Mittelverteilung aus dem EU-Strukturfond 2007 bis 2013 - Grafik: WEBSCHOOL

Grafiken: WEBSCHOOL

 

Der EU- FISKALUNION

Im März 2012 soll von 26 EU-Ländern (außer GB) ein Vertrag zur Gründung einer Fiskalunion unterzeichnet werden.

  • Die einzelnen Regierungen müssen sich verpflichten, eine Schuldenbremse im Verfassungsrang einzurichten. Damit werden sie gezwungen, für einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu sorgen. Der gilt als erreicht, wenn das strukturelle - d. h. um konjunkturelle Einflüsse bereinigte - Defizit 0,5 % des BIP nicht übersteigt.

  • Die Richter des Europäischen Gerichtshofs können im Zweifel prüfen, ob die Schuldenbremse vertragskonform im nationalen Recht verankert ist.

  • Übersteigt das Defizit die 3 %-Marke wird automatisch ein Strafverfahren gestartet. Der Rat der EU-Finanzminister kann das mit 2/3 Mehrheit verhindern.

  • Ist ein Strafverfahren im Laufen, muss der Staat der EU-Kommission ein Programm mit Sparmaßnahmen und Strukturreformen vorlegen, dessen Einhaltung von Kommission und Finanzministerrat überwacht wird.

 

Europäische Nachbarschaftspolitik

nennt die EU ihre Geldflüsse an die Mittelmeerstaaten.
Für den Zeitraum 2011 bis 2013 standen dafür 2,5 Mrd. € bereit. Davon erhalten in Millionen €:
Marokko 580,5  /  Palästina 504  /  Ägypten 449,3  /  Tunesien 240  /  Jordanien 223  /  Algerien 172  /  Libanon 150  /  Syrien  129  /  Libyen 60  /  Israel 6

 

VERMÖGEN der privaten HAUSHALTE in den EU-STAATEN
Quelle:  EZB 2013 Eurosystem Household Finance  Seite 76
Nächster Bericht: 2016

Staat 2010

Staat 2010

Luxemburg 397.800 Griechenland 2009 101.900
Zypern 266.900 Slowenien 100.700
Malta 215.900 Finnland 2009 85.800
Belgien 206.200 ÖSTERREICH 76.500
Spanien 2008 182.700 Portugal 75.200
Italien 173.500 Slowakei 61.200
Frankreich 115.800 DEUTSCHLAND 51.400
Niederlande 2009 103.600  Estland, Irland ???

 

Die deutschen Steuerzahler finanzieren die Hilfspakete für weit reichere Staaten (Zypern, Griechenland, ...). Gleiches gilt für Österreich.

 

EU-VORSITZ
 

1. Juli bis 31. Dezember 2005 - GROSSBRITANNIEN

1. Jänner bis 30. Juni 2006 - ÖSTERREICH 

1. Juli bis 31. Dezember 2006 - FINNLAND

1. Jänner bis 30. Juni 2007 - DEUTSCHLAND

1. Juli bis 31. Dezember 2007 - PORTUGAL

1. Jänner bis 30. Juni 2008 - SLOWENIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2008 - FRANKREICH 1. Jänner bis 30. Juni 2009 - TSCHECHIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2009 - SCHWEDEN 1. Jänner bis 30. Juni 2010 - SPANIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2010 - BELGIEN 1. Jänner bis 30. Juni 2011 - UNGARN
1. Juli bis 31. Dezember 2011 - POLEN 1. Jänner bis 30. Juni 2012 - DÄNEMARK
1. Juli bis 31. Dezember 2012 - ZYPERN 1. Jänner bis 30. Juni 2013 - IRLAND
1. Juli bis 31. Dezember 2013 - LITAUEN 1. Jänner bis 30. Juni 2014 - GRIECHENLAND
1. Juli bis 31. Dezember 2014 - ITALIEN 1. Jänner bis 30. Juni 2015 - LETTLAND
1. Juli bis 31. Dezember 2015 - LUXEMBURG 1. Jänner bis 30. Juni 2016 - NIEDERLANDE
1. Juli bis 31. Dezember 2016 - SLOWAKEI 1. Jänner bis 30. Juni 2017 - MALTA
1. Juli bis 31. Dezember 2017 - ESTLAND 1. Jänner bis 30. Juni 2018 - BULGARIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2018 - ÖSTERREICH 1. Jänner bis 30. Juni 2019 - RUMÄNIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2019 - FINNLAND 1. Jänner bis 30. Juni 2020 - KROATIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2020 - DEUTSCHLAND 1. Jänner bis 30. Juni 2021 - PORTUGAL
1. Juli bis 31. Dezember 2021 - SLOWENIEN 1. Jänner bis 30. Juni 2022 - FRANKREICH
1. Juli bis 31. Dezember 2022 - TSCHECHIEN 1. Jänner bis 30. Juni 2023 - SCHWEDEN
1. Juli bis 31. Dezember 2023 - SPANIEN 1. Jänner bis 30. Juni 2024 - BELGIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2024 - UNGARN 1. Jänner bis 30. Juni 2025 - POLEN
1. Juli bis 31. Dezember 2025 - DÄNEMARK 1. Jänner bis 30. Juni 2026 -

Der für den Zeitraum 1. 7. bis 31. 12. 2017 vorgesehene Vorsitz GROSSBRITANNIENS entfiel wegen des Austrittsverfahrens

EU-Web-Adressen

Parlament Sitzungen + Abstimmungen live
Abstimmungsverhalten der Abgeordneten
Abstimmungsverhalten der Abgeordneten und der Ratsmitglieder
EU-Recht, EU-Verträge, Budget-Dokumente
www.europarl.europa.eu/ep-live/dewww.oegfe.at
www.votewatch.eu
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

 

AUSTRITT AUS DER EU  (Geregelt im Vertrag von Lissabon - Artikel 50)

(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit (=25 % der 27 Mitgliedstaaten, die wiederum 65 % der Bevölkerung repräsentieren müssen) nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen nach an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.
Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Abs. 3 Buchstabe b des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

 

Literatur zum Thema EU:
 
Sanftes Monster Brüssel oder die Entmündigung Europas Hans Magnus Enzensberger
Die letzten Tage Europas. Wie wir eine gute Idee versenken.  Henryk M. Broder, Knaus
Europas Drahtzieher. Wer in Brüssel wirklich regiert.
 Cerstin Gammelin, Raimund Löw; Verlag Econ

Letzte Aktualisierung:  25. September  2024

 

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