POLITIK GERICHTSBARKEIT GESETZGEBUNG PARLAMENTARISMUS MENSCHENRECHTE EU-VERFASSUNG
Wir haben unseren Richtern so viel zu befinden und zu entscheiden gelassen, dass es noch nie solche Freiheit und Willkür gegeben hat. Was haben unsere Gesetzgeber gewonnen, da sie hunderttausend Gattungen und besondere Fälle hervorzogen und hunderttausend Gesetze für sie erließen? |
VERFASSUNG |
MONTAIGNE |
Am 15.
März 1867, dem neunzehnten Jahrestag der ungarischen Revolution,
trat der österreichisch-ungarische Ausgleich in Kraft. Im Dezember 1867
unterzeichnete Kaiser Franz Joseph I. das für die österreichische
Reichsgebiete geltende Staatsgrundgesetz für die
allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder, in dem große Teile der ungarischen
Verfassung aus dem Revolutionsjahr 1848 enthalten waren. Einige Punkte aus dem Staatsgrundgesetz:
Die folgende Aufzählung soll einen Überblick geben und die Suche nach der benötigten Verfassungsbestimmung erleichtern. Wörtliche Zitate sind grün, Schlagwörter oder Kurzhinweise auf den Inhalt eines oder mehrerer Verfassungsartikel schwarz geschrieben. |
Artikel 1. Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Artikel 2. Österreich ist ein Bundesstaat. Er wird gebildet aus den selbständigen Ländern B, K NÖ, OÖ, S, St, T, V, W. Artikel 3. Das Bundesgebiet umfasst die Gebiete der Bundesländer. (Änderungsregeln für Bundes- u. Landesgebiete) Artikel 4. Das Bundesgebiet bildet ein einheitliches Währungs- Wirtschafts- und Zollgebiet. ... Artikel 5. Bundeshauptstadt und Sitz der obersten Organe ist Wien. Besondere Umstände erlauben eine Verlegung Artikel 6. Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft Artikel 7. Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Weitere GleichheitsbestimmungenArtikel 8. Staatssprache Artikel 8a. Staatssymbole Artikel 9. Völkerrechtsbestimmungen werden übernommen Artikel 9a. Landesverteidigung + Bundesheer Artikel 10. - 17. Regelungen der Gesetzgebung und Vollziehung zwischen Bund und Ländern Artikel 18. Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. ..... Artikel 19. Die obersten Organe der Vollziehung sind der Bundespräsident, die Bundesminister und Staatssekretäre sowie die Mitglieder der Landesregierungen. ...Artikel 24. - 33. Betreffen den Nationalrat: Aufgaben, Sitz, Wahl, Gesetzgebungsperiode, Einberufung, Auflösung, Präsidentenwahl, Beschlussfähigkeit Artikel 34. - 37. Betreffen den Bundesrat: Mitgliederzahl, Vorsitz, ... Artikel 38. - 40. Betreffen die Bundesversammlung Artikel 41. - 49. Bundesgesetzgebung, VolksbefragungArtikel 50. Genehmigung von politischen Staatsverträgen durch den NR Artikel 51. Bestimmungen betreffend die Bundesfinanzen (Budget)Artikel 52. - 55. Kontrollfunktion des NR gegenüber der Bundesregierung, Hauptausschuss, Unterausschüsse Artikel 56. (1) Die Mitglieder der Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.(2) Hat ein Mitglied der Bundesregierung oder ein Staatssekretär auf sein Mandat als Mitglied des Nationalrates verzichtet, so ist ihm nach dem Ausscheiden aus diesem Amt, ..., von der zuständigen Wahlbehörde das Mandat erneut zuzuweisen, .. Artikel 57. - 58. Immunitätsbestimmungen (NR- und BR-Abgeordnete) Artikel 59. Unvereinbarkeitsbestimmungen für Abgeordnete zum NR, BR, Europ. Parlament; Regelungen für Mandatare, die im öffentlich Dienst stehen und Kontrolle ihrer Bezüge + DienstfreistellungArtikel 60. - 68. Wahl, Aufgaben, Rechte und Verantwortung des Bundespräsidenten Artikel 69. - 78. Bundesregierung, Vorschlag, Ernennung, Angelobung, Vertretungen, Verantwortlichkeit, Misstrauensvotum des NR, StaatsekretäreArtikel 78a. BMI und Sicherheitsbehörden Artikel 79. - 81. Bundesheer (Aufgaben, Oberbefehl, ...)Artikel 81a. + b. Schulbehörden Artikel 82. - 94. Gerichtsbarkeit, Zuständigkeit der Gerichte, Militärgerichtsbarkeit, ... Die Todesstrafe ist abgeschafft. Bestimmungen zu den Richtern. Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen .... sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz. Das Volk hat an der Rechtsprechung mitzuwirken. Geschworne und SchöffenArtikel 95. - 100. Gesetzgebung der Länder durch die Landtage; Wahl und Immunität der Landtagsabgeordneten, Einspruch gegen Landesgesetze durch die Bundesregierung, Landesverfassungsgesetze, Auflösung der Landtage auf Antrag der Bundesregierung. Artikel 101. - 106. Die Vollziehung jedes Landes übt eine vom Landtag zu wählende Landesregierung aus. Zusammensetzung, Vollziehung des Bundes im Bereich der Länder, Weisungsgebundenheit in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung. ... Die Mitglieder der Landesregierung sind dem Landtag verantwortlich.Artikel 108. - 112. Regelungen für die Bundeshauptstadt Wien aufgrund ihrer Doppelfunktion als Land und Gemeinde Artikel 115. - 120. Zuständigkeit der Gemeinden, Rechte der Gemeinden, eigenes Statut, Gemeindeorgane. 118. Der Wirkungsbereich der Gemeinden ist ein eigener und ein vom Bund oder Land übertragener. ..... 119a. Der Bund und das Land üben das Aufsichtsrecht über die Gemeinde dahin aus, ... Prüfung der Gebarung auf Sparsamkeit, ...Artikel 121. - 128. Zur Überprüfung der Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger ist der Rechnungshof berufen. Der Rechnungshof verfasst den Bundesrechnungsabschluss und legt ihn dem Nationalrat vor. ... Der Rechnungshof als Organ des Nationalrates bzw. der Landtage; Rechte, Verantwortlichkeit und Aufgaben des RH-Präsidenten; Unvereinbarkeiten der RH-Mitglieder; ... Artikel 129. - 136. Zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung sind die unabhängigen Verwaltungssenate und der Verwaltungsgerichtshof in Wien berufen. Bundesasylsenat als oberste Berufungsbehörde in Asylangelegenheiten; ...Der Verwaltungsgerichtshof erkennt über Beschwerden, womit
Der Verfassungsgerichtshof erkennt ferner über Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden; Zwischen dem Verwaltungsgerichtshof und allen anderen Gerichten ......stellt ...fest, ob ein Akt der Gesetzgebung oder Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fällt. ....... Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen ..... er fällt Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Staatsverträgen, Wahlanfechtungen, Mandatsverlust von Abgeordneten, .... Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Anklage mit der die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten Bundes- und Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird. Gegen den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung, österreichische Vertreter im Rat, Mitglieder der Landesregierung, Landeshauptmann.... Präsidenten des Landesschulrates, .... . 143. Die Anklage gegen die in Artikel 142 Genannten kann auch wegen strafgerichtlich zu verfolgender Handlungen erhoben werden, die mit der Amtstätigkeit des Anzuklagenden in Verbindung stehen. ...... Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs, Ernennung der Mitglieder, ... Artikel 148a. - 148j. Volksanwaltschaft, Beschwerdevoraussetzungen, Aufgaben, Untersuchungen von Amts wegen, Aufhebung der Amtsverschwiegenheit gegenüber der Volksanwaltschaft, Berichtspflicht an NR und BR. 148i. Durch Landesverfassungsgesetz können die Länder die Volksanwaltschaft auch für den Bereich der Verwaltung des betreffenden Landes für zuständig erklären. .... Artikel 149. Neben diesem Gesetz haben ....... als Verfassungsgesetze zu gelten: |
§ 1. Das Finanz-Verfassungsgesetz regelt den Wirkungsbereich des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Finanzwesens. FINANZAUSGLEICH § 2. ........ § 3. Die Bundesgesetzgebung regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge zwischen dem Bund und den Ländern (Gemeinden) und ..... Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks Bundesverfassungsgesetz vom 27. November 1984 über den umfassenden Umweltschutz§ 1. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum umfassenden Umweltschutz. ...... Gesetz vom
27. October 1862, zum Schutze des Hausrechtes 1. Jede Zensur ist als dem Grundrecht der Staatsbürger widersprechend als rechtsungültig aufgehoben. 2. ...... die volle Freiheit der Presse ist hergestellt 3. ...... Die volle Vereins- und Versammlungsfreiheit ohne Unterschied des Geschlechts ist hergestellt. Staatsvertrag
von Saint-Germain-en-Laye vom 10. September 1919 § 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. ...... Die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen ÖsterreichBundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs |
Das deutsche Volk ist ein Volk von Freien, der deutsche Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, die auf ihm verweilen, macht er frei. |
Ergänzungsantrag von Jacob GRIMM zum Grundgesetz, an dem der Dichter 1848 als Abgeordneter in der ersten deutschen Nationalver-sammlung in der Frankfurter Paulskirche mitgearbeitet hat. Das Original befindet sich im Grimm-Museum (Kassel) |
Tafel an der Paulskirche
Bild: WEBSCHOOL
Sobald
die Verfassung in Kraft gesetzt worden wäre, hätte die EU Rechtspersönlichkeit
erhalten
und dadurch international agieren können. Doch die negativen Ergebnisse
in Frankreich und Holland brachten das Verfassungsprojekt zu Fall.
Andere Staaten wussten eine
mehrheitliche Ablehnung durch die Bevölkerung zu vermeiden, in dem sie
die Parlamente die - positive - Entscheidung treffen ließen. Auch in
Österreich wurde im Nationalrat abgestimmt. Die
Zustellung der 56-Seiten-Broschüre "Eine
Verfassung für Europa" an jeden Haushalt in Österreich
war eine kostspielige, ineffiziente Alibiaktion. Da es für sie
nichts zu entscheiden gab, sah die österreichische Bevölkerung
keinen Grund sich näher mit der Materie zu befassen. Volksabstimmungen waren in folgenden Staaten vorgesehen: |
Verfassung |
||
Termin | Ergebnis in % | |
SPANIEN | 20. 02. 2005 | 76,7 JA |
FRANKREICH | 29. 05. 2005 | 54,9 NEIN |
NIEDERLANDE | 01. 06. 2005 | 61,6 NEIN |
LUXEMBURG | 10. 07. 2005 | 56,6 JA |
DÄNEMARK | verschoben | |
POLEN | ?? | |
PORTUGAL | verschoben | |
IRLAND | verschoben | |
GROSSBRITANNIEN | ausgesetzt | |
TSCHECHISCHE REPUBLIK | verschoben | |
Reformvertrag |
||
IRLAND |
?? |
Der
Reformvertrag
von 2007 sollte das Projekt wieder auf Kurs bringen. Er enthielt 95 % des Verfassungsentwurfs (lt. Angaben des damaligen
- 1. Hj. 2007 -
Vorsitzlandes Deutschland), doch wurde der Begriff
VERFASSUNG nicht mehr verwendet.
Nach erfolgter Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten soll der
Reformvertrag am 1. 1. 2009 wirksam werden. In Irland ist eine Volksabstimmung
erforderlich, vielleicht müssen andere Staaten durch innenpolitischen
Druck dem Beispiel folgen.
Hingegen ist Teil II (Artikel 61 bis 114), die Charta der Grundrechte, im Wortlaut übernommen. Laut Reformvertrag 2007 sind die Grundrechte nicht mehr Teil der Verträge, werden aber durch einen Verweis für alle EU-Staaten gültig. |
Artikel
I/1 -
Gründung der
Union: (1) ...... (2) Die Union steht allen
europäischen
Staaten¹ offen, die ihre Werte achten und sich verpflichten, sie
gemeinsam zu fördern. Artikel I/2 - Werte der Union Artikel I/3 - Ziele der Union: ....Wohlergehen ihrer Völker, ..... freier, unverfälschter Wettbewerb, .....Solidarität zw. den Mitgliedstaaten.Artikel I/4 - Grundfreiheiten und Nichtdiskriminierung Artikel I/5 - Beziehungen zwischen der Union und den Mitgliedstaaten: Gleichheit der Mitgliedstaaten vor der Verfassung, ...... Die Mitgliedstaaten unterstützen die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgabe und unterlassen Maßnahmen, welche die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten.Artikel I/6 - Unionsrecht: Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten. Artikel I/7 - Rechtspersönlichkeit: Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit.Artikel
I/8 -
Die Symbole der Union:
FLAGGE 12 goldene Sterne, blauer Hintergrund
HYMNE "Ode an die Freude" von Beethoven
MOTTO "In Vielfalt geeint"
WÄHRUNG EURO EUROPATAG
9.
Mai Bleiben im Reformvertrag rechtsverbindlich - gilt NICHT für Großbritannien und (teilweise) Polen Artikel I/10 - Unionsbürgerschaft: Haben alle Bürger von EU-Staaten zusätzlich zur nationalen Staatsbürgerschaft; EU-Bürger haben Aufenthaltsrecht in allen Mitgliedstaaten, Wahlrecht am Wohnsitz bei EU-Parlamentswahlen; Recht auf Eingabe von Petitionen an das EU-Parlament; Anspruch auf diplomatische und konsularische Hilfe in Nicht-EU-Staaten sofern der Heimatstaat dort keine eigene diplomatische Vertretung hat. Artikel I/11 - GrundsätzeArtikel I/12 - Zuständigkeiten: Bereiche mit ausschließlicher Zuständigkeit der EU, Bereiche mit zw. Mitgliedstaaten + EU geteilter Zuständigkeit Artikel I/13 - Bereiche mit ausschließlicher EU-Zuständigkeit: Zollunion, Wettbewerbsregeln für den Binnenmarkt, Währungspolitik der EU-Staaten / Erhaltung der biologischen Meeresschätze / gemeinsame Handelspolitik / Abschluss internationaler Übereinkünfte, wenn deren Abschluss in einem Gesetzgebungsakt der EU vorgesehen ist.Artikel I/14 - Bereiche mit geteilter EU-Zuständigkeit Artikel I/15 - Koordinierung der Wirtschafts- und BeschäftigungspolitikArtikel
I/16 -
Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik: (1).... alle Bereiche der
Außenpolitik, ....schrittweise Festlegung einer gemeinsamen
Verteidigungspolitik... . Artikel I/18 - Flexibilitätsklausel Artikel I/19 - Die Organe der Union: und die ihnen zugewiesenen Befugnisse sind hier aufgelistetArtikel
I/20 -
Europäisches Parlament:
(1) Ist gemeinsam mit dem Rat Gesetzgeber und übt mit ihm die
Haushaltsbefugnisse aus / politisches Kontrollorgan / wählt den
Kommissionspräsidenten (2) ... Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs ..... sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. ... (3) ... tritt vierteljährlich zusammen; ... (4) ... soweit nicht anders festgelegt entscheidet der Europäische Rat im Konsens. Artikel
I/22 -
Präsident des
Europäischen
Rates: (1) Der Europäische Rat wählt seinen Präsidenten
mit qualifizierter Mehrheit, ... Amtszeit von zweieinhalb Jahren ...
kann einmal wiedergewählt werden. .... Artikel
I/23 -
Ministerrat (=Rat):
(1) ... gemeinsam mit dem Parlament Gesetzgeber, .... Festlegung der
Politik und Koordinierung ... Artikel
I/25 -
Ab 2014
Definition der qualifizierten Mehrheit
im Europäischen Rat und im Rat:
(1) Als
qualifizierte Mehrheit gilt eine Mehrheit von mindestens 55 % der
Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedern, sofern
die von diesen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 %
der Bevölkerung der Union ausmachen. (3) Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre. (5) Die erste Kommission, die in Anwendung der Verfassung ernannt wird, ..... besteht aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats. (6) Ab dem Ende der Amtszeit der Kommission nach Absatz 5 besteht die Kommission einschließlich ihres Präsidenten und des Die Kommissionsmitglieder werden .... in einem System der gleichberechtigten Rotation .... ausgewählt. (8) Die Kommission ist als Kollegium dem Europäischen Parlament verantwortlich. Artikel
I/27 - Ab
2009
Präsident
der
Europäische Kommission:
(1)
Der Europäische Rat schlägt dem EU-Parlament ... mit
qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten
der Kommission vor. ... (2) Der Außenminister der Union leitet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union. ..... führt sie im Auftrag des Rates durch. (4) Der Außenminister der Union ist einer der Vizepräsidenten der Kommission. ..... Artikel
I/29 -
Gerichtshof der
Europäischen
Union: (1) .... Er
sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der
Verfassung. Artikel
I/31 -
Rechnungshof: (1) .... Er
nimmt die Rechnungsprüfung der Union wahr. Artikel I/33 - Rechtsakte der Union: (1) Bei der Ausübung der Zuständigkeit der Union bedienen sich die Organe .... folgender Rechtsakte: |
(2) und (3) Ausnahmen in bestimmten Fällen Artikel I/35 - Rechtsakte ohne Gesetzescharakter Artikel I/36 - Delegiert Europäische VerordnungenArtikel I/37 - Durchführungsrechtsakte Artikel I/38 - Gemeinsame Grundsätze für die Rechtsakte der UnionArtikel
I/39 -
Veröffentlichung und Inkraftreten: (1)
Europäische Gesetze und Rahmengesetze,
...... werden vom Präsidenten des EU-Parlaments und vom Präsidenten
des Rates unterzeichnet. .... Artikel
I/41 -
Besondere Bestimmungen über die
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik: (1) ....
Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel
gestützte Fähigkeit zu Operationen. Auf diese kann die Union bei
Operationen außerhalb der Union zur Friedenssicherung,
Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in
Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten
Nationen zurückgreifen. .... Artikel I/43 - Solidaritätsklausel: (1) Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe, ... betroffen ist. Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich .... militärischen Mittel, um |
(2) Der Europäische Beschluss über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit wird vom Rat als letztes Mittel erlassen, wenn dieser feststellt, dass die mit dieser Zusammenarbeit angestrebten Ziele von der Union in ihrer Gesamtheit nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums verwirklicht werden können, und sofern an der Zusammenarbeit mindestens ein Drittel der Mitgliedstaaten beteiligt ist. .... Artikel III/416 bis Artikel III/423 regeln die Verstärkte Zusammenarbeit Artikel I/45 - Grundsatz der demokratischen Gleichheit: Die Union achtet in ihrem gesamten Handeln den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger .... Artikel I/46 - Grundsatz der repräsentativen Demokratie: (1) ...(2) Die Bürgerinnen und Bürger sind .... im EU-Parlament vertreten. (3) ..... (4) Politische Parteien auf europäischer Ebene tragen zur Heranbildung eines europäischen politischen Bewusstseins und zum Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger der Union bei. Artikel
I/47 -
Grundsatz der partizipativen
Demokratie: (1) ... (2) ... (3) ... Artikel I/49 - Der Europäische Bürgerbeauftragte: Das EU-Parlament wählt ein Europäischen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden über Missstände bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen .... nach Maßgabe der Verfassung entgegennimmt. ..... übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit aus. Artikel I/50 - Transparenz der Arbeit der Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union: (1) ...(2) Das EU-Parlament tagt öffentlich.... (3) Jede Unionsbürgerin ....... hat ..... das Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union .... Artikel I/51 - Schutz personenbezogener Daten: (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) .... Artikel I/52 - Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften: (1) Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht. .....Artikel
I/53 -
Haushalts- und Finanzgrundsätze:
(1) .... (2) Der Haushalt der Union wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert. ... Artikel
I/55 -
Der mehrjährige Finanzrahmen:
(1) ...
(2)
... Artikel I/57 - Die Union und ihre Nachbarn: Die Union entwickelt besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen .... Artikel I/58 - Kriterien und Verfahren für einen Beitritt zur Union: (1) Die Union steht allen europäischen Staaten offen, die die in Artikel I/2 genannten Werte achten und sich verpflichten, ihnen gemeinsam Geltung zu verschaffen. .....Artikel
I/59 -
Aussetzung bestimmter mit der
Zugehörigkeit zur Union verbundener Rechte: (1) Auf
begründete Initiative eines Drittels der Mitgliedstaaten, .... kann
der Rat einen Europäischen Beschluss
erlassen, mit dem festgestellt wird, dass die eindeutige Gefahr einer
schwerwiegenden Verletzung der in Artikel I/2
genannten
Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Der Rat beschließt mit der
Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des
EU-Parlaments. .... Artikel II/61 bis Artikel II/114 - stehen im Kapitel MENSCHENRECHTE: GRUNDRECHTE DER UNION Artikel III/115 bis Artikel III/448 - regeln die POLITIKBEREICHE UND DIE ARBEITSWEISE DER UNION (Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungspolitik, Konsumenten- und Umweltschutz, Sozialpolitik, Verkehr, ...) |
¹ Frankreich wird nicht zu einem südamerikanischen Staat, weil es Hoheit über Französisch Guayana ausübt und Spanien nicht zum afrikanischen wegen seiner Enklaven Ceuta und Melilla. Macht der Besitz von 23.000 km² Europa - das entspricht 3 % des gesamten türkischen Staatsgebiets - die Türkei zum europäischen Staat? |
Letzte Aktualisierung: 28. Juli 2013