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Aber da fängt sie zu scheinen an, wirft sich hinaus und wird groß und rot... Da brennt ihre Fahne mitten im Feind und sie jagen ihr nach.

STAATSSYMBOLE

"Die Weise von Liebe und Tod des Cornets..."          RILKE

 


OSTARRICHI-Urkunde 1. Nov. 996   aus WZ 23. 10 2019

 

Die Elemente des WAPPENS der Republik Österreich setzen sich wie ein Puzzle aus der österreichischen Geschichte zusammen.

Der ADLER entstand aus dem altrömischen Imperatorensymbol, welches später von Kaiser Karl dem Großen wieder aufgenommen wurde. Vermutlich um eine bessere Übersicht zu haben, wurde er meist mit zwei Köpfen dargestellt. Seit 1915 trägt der Adler den rot-weiß-roten Bindenschild. 1919 hat er den zweiten Kopf "verloren".

 
Zur Geschichte des BINDENSCHILDs gibt es mehrere Versionen. Z. B. wird er auf das Wappen des Waldviertler Grafengeschlechts POIGEN-HOHENBURG-WILDBERG zurückgeführt. Als das Geschlecht ausstarb, soll der Babenbergerherzog Leopold VI. die gräflichen Besitzungen und das Wappen geerbt haben. Sicher ist, dass es seit der Amtszeit seines Sohnes, Friedrich II., das Wappen der österreichischen Herzöge war.
MAUERKRONE, SICHEL und HAMMER kamen 1919 als Symbole des Bürger-, Bauern- und Arbeiterstandes hinzu.
Die
GESPRENGTE KETTE gibt es seit 1945 als Symbol der Befreiung.

 


 

Die Schraffierungen geben die Farben vor:
senkrecht = rot (Zunge, zwei Felder im Bindenschild)
punktiert = gold (Schnabel, Mauerkrone, Hammer, Sichel)
 


 

 

Auch die FAHNE ist ein altes Symbol, ein Kampf-, Sieges- und Herrschaftszeichen. Vor der Einführung moderner Gefechtstechniken war die Fahne für die Soldaten ein Richtungs- und Sammelzeichen. Wo die Fahne ist, dort sind die "unsrigen". Auf die Fahne der Republik schwören die Soldaten ihr Treuegelöbnis.   Abbildung rechts¹

 

Bundesgesetz über die Seeschifffahrt (Seeschifffahrtsgesetz - SeeSchFG BGBl. Nr. 174/1981) - Auszug:

 

Lt. Bundesgesetzblatt ist es nicht erlaubt Fahnen mit Staatswappen an Privatpersonen zu verkaufen. Auszug aus dem Bundesgesetzblatt: § 3 (2) Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, deren mittlerer weiß, der obere und untere rot sind. § 3 (3) Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Es besteht aus einem freischwebenden Adler! Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist 2:3. § 4 (1,2,3) Das Recht zum Führen des Bundeswappens hat derjenige, welcher es in Ausübung staatlicher Funktionen verwendet, das heißt das Recht steht zu dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, Vorsitzenden des Bundesrates, Rechnungshofpräsidenten und Vizepräsidenten, Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären, Mitgliedern der Volksanwaltschaft, Landeshauptleuten, Behörden, Ämtern, Anstalten und sonstigen Dienststellen des Bundes, der Österr. Bundesforste, dem Bundesheer, den Universitäten und Hochschulen.

 

"Banner und Flagge sind Mittel, durch welche Ohren und Augen der Truppen auf einen bestimmten Punkt konzentriert werden. So bilden die Truppen einen geeinten Körper, und es ist dem Tapferen unmöglich, allein vorzustürmen, und dem Feigen unmöglich, sich allein zurückzuziehen."   Sun Tsi  (Die Kunst des Krieges)

 

Die HYMNE ist Österreichs jüngstes Staatssymbol und das am häufigsten gewechselte. In der Monarchie wurde die Kaiserhymne gesungen.
  • Die älteste  (1797 - 1835) war das Lied: "Gott erhalte Franz, den Kaiser", Text von Leopold Haschka, Melodie von Joseph Haydn.
  • Da Gott den Franz nicht ewig erhalten wollte, gab es 1835 bis 1848 eine neuen Text: "Segen Öst`reichs hohem Sohne, unserm Kaiser Ferdinand".
    1841 dichtete Heinrich Hoffmann von Fallersleben zur Haydn-Melodie sein "Lied der Deutschen".
  • Danach wurde unter Franz Joseph I. bis 1854 wieder der ursprüngliche Text verwendet. Ab 1858 wurde in einem Wettbewerb der Text des Dichters Johann Seidl erwählt: "Gott erhalte, Gott beschütze unsern Kaiser, unser Land". Die Melodie blieb seit 1797unverändert.
  • Die Staatshymne der 1. Republik wurde von Kanzler Renner getextet, die Melodie stammte von Kienzl. Diesem Werk war in der Hitparade österreichischer Hymnen der letzte Platz für immer gesichert. Zudem wurde durch diese "Aktion" die Haydn-Melodie frei und bald von den Deutschen okkupiert (1922).
  • Sowohl die Musik als auch der Text zur Hymne der 2. Republik wurden durch einen Wettbewerb ermittelt. 1.800 Musikvorschläge, teilweise von den Einsendern selbst komponiert, langten ein. Im nächsten Schritt bat man Profis um Textvorschläge und entschied sich schlussendlich für die Version der Paula v. Preradovic. Dafür bekam sie 5.000,- Schilling, die Hälfte des Preisgeld für den ersten Platz. Von wem die Melodie stammt, scheint etwas unklar. Sie ist ident mit der des Freimaurer-Bundeslieds "Brüder reicht die Hand zum Bunde". Als Komponist stehen die Herren Mozart oder Johann Holzer (1753-1818) in Verdacht. Keiner von ihnen hat die 5.000,- Schilling abgeholt.
Der neue Text wurde per Ministerratsbeschluss zur österreichischen Volkshymne. Einen Gesetzesbeschluss darüber gab es nie, daher scheint der Text auch in keinem Bundesgesetzblatt auf. Die Presse druckte ihn in der Ausgabe am 22. März 1947 ab.

Nach jahrelangen Interventionen wurde der Wortlaut der Hymne am 1. 1. 2012 gendergerecht. Den "Großen Söhnen" traten "Große Töchter" in an die Seite. Das "Vaterland" blieb ungeschoren, die "Brüderchöre" wurden zu geschlechtslosen "Jubelchören":

Land der Berge, Land am Strome, Land der Äcker, Land der Dome,
Land der Hämmer zukunftsreich! Heimat großer Töchter und Söhne,
Volk begnadet für das Schöne, viel gerühmtes Österreich. Viel gerühmtes Österreich.

Heiß umfehdet, wild umstritten, liegst dem Erdteil du inmitten
einem starken Herzen gleich. Hast seit frühen Ahnentagen
hoher Sendung Last getragen, vielgeprüftes Österreich. Viel geprüftes Österreich.

Mutig in die neuen Zeiten, frei und gläubig sieh uns schreiten,
arbeitsfroh und hoffnungsreich. Einig laß in Jubelchören,
Vaterland dir Treue schwören, vielgeliebtes Österreich. Viel geliebtes Österreich

 

Das WAPPEN der Republik darf nur mit Genehmigung des Innenministeriums geführt werden, die Landeswappen nur mit Erlaubnis der jeweiligen Landesregierung.

Die Farben der Landesfahnen sind aus den Farben der Länderwappen entstanden, die des Burgenlandes wurden nach dessen Entstehung künstlich geschaffen.
 

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg
 
Steiermark Tirol Vorarlberg Wien  

 

Weitere Informationen zu den Wappen und Fahnen finden Sie auf der Seite http://peter-diem.at, der auch die Bilder der Bundesländerwappen entnommen sind.

 

Die Farbkombination Rot-Weiß-Rot wird auch von anderen Nationen verwendet, z. B. von Lettland, Peru, Libanon  oder Kanada.

Lettland

Peru

Libanon

Kanada

² Nationalflagge Österreichs

Die ¹Dienstflagge dürfen nur lt. Wappengesetz dazu Ermächtigte verwenden 

 

NATIONALSTOLZ: Wer die Fehler und Torheiten der eigenen Nation verteidigt, kann nur ein erbärmlicher Tropf sein, der sonst nichts hat, worauf er stolz sein kann.

Arthur Schopenhauer

 

Im Bundesgesetzblatt Nr. 159 vom 28, März 1984 sind Aussehen und Berechtigungen zur Verwendung der Staatssymbole geregelt.
Das Wappen der Republik muss einer Zeichnung entsprechen, die Bestandteil der Verfassung ist.
Das Siegel der Republik ist kreisförmig, enthält das Wappen und darüber im Halbkreis die Aufschrift "Republik Österreich". Je ein Exemplar des Siegelstocks verwahren Bundespräsident und Bundeskanzler.
Die Flagge der Republik besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und untere rot sind.
Wer die Staatssymbole unbefugt führt oder Abbildungen des Wappens oder der Flagge verwendet um eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik zu beeinträchtigen kann mit einer Verwaltungsstrafe bis 3.600 Euro belegt werden.
Bis zu einem Jahr Haft drohen dem, der die Nationalflagge "in gehässiger Weise, ... vor einer breiten Öffentlichkeit..." beschimpft (
§ 248 StGB "Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole").

Einen klaren Verstoß gegen den § 248 leistete sich die Grüne Jugend (Wien) im Dezember 2007 mit der Aufforderung "Nimm dein Flaggerl für dein Gaggerl". siehe Plakatfoto aus HEUTE unten
 
Die Tageszeitung HEUTE veröffentlichte darüber einen Artikel (Ausgabe vom 13. 12. 2007 Nr. 280, Seite 4 + 5) aus dem WEBSCHOOL den folgenden Ausschnitt übernommen hat:


HEUTE - Ausgabe 13. 12. 2007

 
ÖSTERREICH Ausgabe 27. 10. 2020       HEUTE Ausgabe 27.10. 2020
 

Auch die Bundesländer ahnden Verunglimpfungen ihrer Hymnen, Flaggen und Wappen mit Geld- oder Haftstrafen. Das Andreas-Hofer-Lied mit falscher Melodie oder verunstaltetem Text  gesungen, kann in Tirol 2.000 Euro kosten. Kärnten schützt sein Wappen gegen "unwürdige Abbildung" mit einer Strafandrohung von 2.180 Euro. Bis 2.200 Euro zahlt, wer in Oberösterreich die Landesflagge in herabsetzender Art verwendet.
 


  Von der Website des Landes kopierte die Firma Fuchs Alarm Landeswappen und Text in ihr Flugblatt (Postzustellung Anfang Februar 2008) und verlieh im damit einen offiziellen Anstrich.
 

ACHTUNG WICHTIGE MITTEILUNG!
Seit Dezember 2007 können alle EU-Bürger der neuen Länder (Polen, Slowakei, Tschechien, ...) unbehindert ohne Grenzkontrolle nach Österreich einreisen. Dem Kriminaltourismus ist somit ein  weites Tor geöffnet. Ein Anstieg der Einbrüche in Wohnhäusern und Wohnungen um 25-30% wird erwartet, wie Sicherheitsexperten voraussagen! ...
 
Einen Bundesadler, dessen Schnabel sich in einen Fußball bohrt, machte 2008 die Gruppe "Österreich zeigt Rückgrat" zum Symbol ihrer Kampagne, deren Ziel der freiwillige Verzicht des Österreichischen Teams an der EM-Teilnahme war.
Für diese "Adlerverunstaltung" wurde die Gruppe in zwei Instanzen verurteilt (Magistrat Innsbruck: 1.500,- €, Unabhängiger Verwaltungssenat für Tirol: 500,- €), bis letztlich der VfGH ironisierende Verfremdungen des Bundesadlers gestattete, sofern keine "Beschimpfung oder böswillige Verächtlichmachung" erfolgt.

Im Vergleich zu den Gepflogenheiten während der Monarchie sind heutigen Strafausmaße geradezu lächerliche Sanktionen: bis zu fünf Jahre "schwerer Kerker" gab es für "Majestätsbeleidigung".

In bester monarchischer Tradition handelte das ungarische Parlament, als es 2012 beschloss, ab 1. Juli 2013 die Beleidigung der "Heiligen Krone " (Stephanskrone), der Hymne, der Flagge und des Staatswappens mit bis zu einem Jahr Gefängnis zu bestrafen

 

Der Mobilfunkbetreiber A1 integrierte das Wiener Wappen in seine Plakatkampagne (Feber 2011), die LH-Kette
EUROSPAR
unterstrich mit dem Wappen (Flugblatt 7. 1. 2014) die Herkunft einer beworbenen Biermarke.
Angesichts der Finanzkraft der Unternehmen dürfte, bei einem ev. Verstoß gegen das Gesetz, die Strafandrohung den Verantwortlichen kaum den Schlaf geraubt haben:

Gesetz über die Symbole der Stadt Wien
....
§ 5. Die Verwendung des Wappens in der im § 1 Abs. 1 genannten Form (Anmerkung WEBSCHOOL: entspricht der dem LGBl. entnommenen Abb. unten rechts) und der Flagge ist verboten, soweit sie geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Bundeshauptstadt Wien zu beeinträchtigen.
§ 6 Wer
3. entgegen der Bestimmung des § 5 das Wappen oder die Flagge verwendet
begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist vom Magistrat mit Geldstrafe bis zu 3.500 Euro zu bestrafen.
 

        
Plakatfotos WEBSCHOOL


Wappen lt. LGBl.

WEBSCHOOL hat am 13. 1. 14 bei der Magistratsabteilung 53 (Presse- und Informationsdienst) per Mail nachgefragt, ob die Werbesujets gegen das "Gesetz über die Symbole der Stadt Wien" verstoßen haben bzw. ob und welche Strafen ausgesprochen wurden.

Die MA 53 übermittelte uns am 15. 1. folgende Antwort:
Sehr gehrte Damen und Herren,
ich darf Sie bitten sich in der Angelegenheit direkt an die für Rechtsfragen zuständige Dienststelle der Stadt Wien zu wenden: post@md-r.wien.gv.at

Das haben wir getan, am 17. 1. 14:
 

Antwort: (Auszug)

 

Patriotismus ist die letzte Zuflucht eines Schurken ( Patriotism is the last refuge of a scoundrel ).

Samuel Johnson

 

Den Bundesadler, in modifizierter Haltung, setzten in der Kampagne zur Nationalratswahl 2008 die Parteien RETTET ÖSTERREICH und FPÖ als Blickfang für ihre Wahlplakate ein.
RETTET ÖSTERREICH lehnte den EU-Vertrags (STOPP  EU-Vertrag) ab, die Geste des Adlers ließ jedoch auch eine gegenteilige Interpretation zu.
Für die FPÖ prophezeit ein lachender Adler: "Asylbetrug heißt Heimatflug".

 

Der Weg der neueren Bildung geht / Von Humanität / Durch Nationalität / Zur Bestialität.

1849, "Gedichte" Franz  Grillparzer

 

Dieser Vogel war auf einer Aussendung der IMM MÜNZ-INSTITUT GmbH neben dem Text: "Die offiziellen Gedenkmünzen der Bundesrepublik Österreich" abgebildet.
Oberflächlich betrachtet gab er dem Brief, der nur "An ausgewählte Haushalte in Österreich" adressiert war, amtlichen Charakter. (Zugestellt am 8. Mai 2012)

 

Einen kiffenden Bundesadler bildete der Verein LEGALIZE (Vorarlberg) auf Flugblättern ab.
Das brachte ihm wegen Verstoßes gegen das Wappengesetz einen Strafbescheid über 300,- Euro ein.
Die BH Dornbirn diagnostizierte eine "täuschende Ähnlichkeit" mit jenem Adler, "den der Wachkörper Bundespolizei verwendet."
Dadurch könnten "falsche Assoziationen erweckt werden", was das "Ansehen der gesamten Republik beeinträchtigt".
Tagespressemeldungen Ende Juni 2012

 

NEUSEELAND

  Am 22. März 2016 waren die Neuseeländer aufgerufen, aus mehreren Vorschlägen eine neue Staatsfahne zu wählen.
In einer schriftlichen Abstimmung sprachen sich 56,6 Prozent für die Beibehaltung der bisherigen Version - mit dem Union Jack, rechtes Bild - aus.
Von den drei Millionen Stimmberechtigten nahmen ca. 2/3 an der Abstimmung teil.
   

 

SCHWEIZ

Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen  vom 5. Juni 1931 (Stand am 1. 8. 2008)

Artikel 13 bis 16 - Strafbestimmungen

Wer vorsätzlich gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes
Wappen, Fahnen oder andere Hoheitszeichen, Kontroll- oder Garantie-Zeichen und -Stempel oder andere Bild- oder Wortzeichen benutzt, nachmacht oder nachahmt, Gegenstände verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt oder durch die Schweiz durchführt,
wird mit Busse bis zu 5.000 Franken oder mit Gefängnis bis zu zwei Monaten bestraft. Beide Strafen können verbunden und gegen Rückfällige bis auf das Doppelte erhöht werden. ......

SCHWEIZER HYMNE

Die Landeshymne der SCHWEIZ ("Schweizerpsalm") - Komponist Alberich Zwyssig, Dichter Leonhard Widmer - wurde 1841 erstmals gespielt.
Bis 1961 "Rufst du, mein Vaterland" nach der Melodie der Nationalhymne Englands gesungen.

1961 wurde der Schweizerpsalm provisorische Hymne, am 1. 4. 1981 definitive.
 
Am 1. August 2012 hat die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) einen "Künstlerwettbewerb" zur Schaffung einer neuen Landeshymne ausgeschrieben. Gesucht wird ein Lied, welches die heutige politische und kulturelle Vielfalt des Landes ausdrückt. Die Melodie soll beibehalten oder jedenfalls noch erkennbar sein.
Bis 9. Juli 2014 waren bei der SGG 208 Texte eingelangt. 129 auf Deutsch, 60 auf Französisch, 7 Italienisch, 10 in Rumantsch.

Aus den Vorschlägen wählte eine Jury bestehend aus Vertretern von Politik, Sport und Kultur die geeignetsten sechs.
Diese wurden auf der Website www.chymne.ch veröffentlicht, nach einem Online-Voting (bis 6. September 2015) verblieben noch drei Vorschläge, über die der Bundesrat zu entscheiden hat

DEUTSCHLAND

Eine Verwendung des Bundesadlers ist grundsätzlich amtlichen Stellen vorbehalten.
Ausnahme:
  • Die Verwendung des Bundesadlers zu künstlerischen, kunst-gewerblichen und heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken ist genehmigungsfrei.
  • Bei Verwendung in einem Kunstwerk kommt es auf den Gesamteindruck an.

Jede sonstige Verwendung des Bundesadlers und des Bundeswappens ist nur mit Genehmigung des Bundesverwaltungsamtes gestattet. Einer schriftlichen einzureichenden Anfrage ist der Entwurf der beabsichtigten Darstellung des Bundesadlers beizufügen.
Quelle: www.bva.bund.de

KOSOVO

Albanien Serbien Kosovo


Aus NZZ 24. Oktober 2019  Seite 2

 

Die ORDEN der Republik

Zehn verschiedene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik, zwei Verdienstzeichen (Gold + Silber) und fünf Medaillen (Gold, Silber, Bronze; teilweise mit Band) hat Österreich auf Lager um sich kostengünstig zu bedanken.
Damit die Allgemeinheit Kenntnis davon erhält, werden im Presseorgan der Republik, der Wiener Zeitung, Name und Funktion der prämierten Personen so wie die verliehene Auszeichnung veröffentlicht:
Beispiele aus der WIENER ZEITUNG vom 29. 3. 2007

  • Dem Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes, Dr. Robert Schick, wurde das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.
  • Dem Rechtsanwalt in Graz und Mitglied des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, Dr. Reinhard Tögl, wurde das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.
  • Der Rechtsanwältin in Leoben und Anwaltsrichterin bei der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Dr. Sonja Jutta Sturm-Wedenig, wurde das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.
  • Dem Klubobmann der Wiener ÖVP, Dr. Matthias Tschirf, wurde das Große Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.
  • Dem Rechtsanwalt in Linz und ehemaligen Vizepräsidenten des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, Dr. Manfred Traxlmayr, wurde das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.
  • Dem ehem. Staatssekretär und Politischen Direktor im Schweizerischen Außenministerium , Franz von Däniken, wurde das Große Goldene Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. Die Auszeichnung wurde am 1. März 2007 durch den Geschäftsträger a. i. Dr. Michael Desser in Bern überreicht.
  • Herr RUDI, Kellner in der Parlamentscafeteria, erhielt von der NR-Präsidentin Doris Bures am 16. 2. 2015 das Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit Stern Großes Silbernes Ehrenzeichen Goldenes Ehrenzeichen

 

NATIONALCHARAKTER: Vielmehr erscheint nur die menschliche Beschränktheit, Verkehrtheit und Schlechtigkeit in jedem Land in einer anderen Form und diese nennt man den Nationalcharakter.

Arthur Schopenhauer

 

Das über 1.000 Jahre alte Gedicht Kimigayo wurde zum Text der japanischen Nationalhymne. Diese und die Nationalflagge Hinomaru sind als japanische Staatssymbole NICHT gesetzlich verankert. Für die Kriegsgenerationen sind die Hymne und die Flagge immer noch Symbole, die untrennbar mit dem Militarismus und dessen faschistoiden Verirrungen verbunden sind. Seit das Erziehungsministerium 1999 darauf bestand, dass Hymne und Flagge in die Schuljahres-Abschlussfeiern einbezogen werden müssen, sprachen sich an vielen Schulen Schüler und Lehrer gegen diese Anordnung aus. Den dadurch entstandenen Loyalitätskonflikten konnte sich der Direktor einer betroffenen Schule in Hiroshima nur durch seinen Selbstmord entziehen.
Lehrern, die beim Abspielen der Hymne nicht aufstehen und mitsingen, wird der Lohn gekürzt. Sie werden auch zur Verantwortung gezogen, wenn einer ihrer Schüler sitzen bleibt; egal ob auf Anordnung des Lehrers oder aus eigenem Entschluss.
Abhängig von der "Schwere" ihres Vergehens gab es 2008 für Lehrer Strafzahlung in der Höhe eines Monatseinkommens, 10 %ige Gehaltskürzungen oder Suspendierungen für ein halbes Jahr. Und für alle Zwangsschulungen während der Freizeit.
Eine Klage von mehr als Hundert Lehrern wegen Verletzung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerungen wurde im März 2009 abgewiesen.

Textprobleme kennen die Spanier beim Absingen ihrer Nationalhymne nicht. Zur ehrwürdigen Melodie von Manuel Espinosa (1761) gibt es keinen offiziellen Text. 2007 wurde als Ergebnis eines Wettbewerbs ein Vorschlag ausgewählt, der trotz politischer Korrektheit nicht allgemeine Zustimmung fand. Ein darüber geplantes Volksbegehren (erforderlich sind 500.000 Stimmen) fiel ins Wasser, weil das nationale olympische Komitee den Textvorschlag zurückzog.

Seit der Gründung in seinen Kriegen siegreich geblieben: Italien.
Nicht verwunderlich, enthält die Nationalhymne z. B. diese Textzeile:
Siam pronti alla morte, L´Italia chiamò! Si! (Wir sind bereit zum Tod, Italien hat gerufen! Ja!)

Am 14. Juni 1777 wurden die Stars and Stripes per Gesetz zur Nationalflagge der Vereinigten Staaten von Amerika. Ihre Handhabung unterliegt einer Reihe von Vorschriften. Wer Old Glory - so wird die Fahne im Volksmund genannt - hissen möchte, hat dies im Morgengrauen zügig zu tun, hingegen hat die Einholung bei Sonnenuntergang gemächlich zu erfolgen.
Stürmt oder regnet es, darf nicht gehisst werden, bleibt die Fahne über Nacht am Mast, ist sie zu beleuchtet. Sie darf niemals den Boden berühren, ihre Verwendung als Dekorations-, Werbemittel oder als Kleidungsstück ist verboten. Sie darf weder beschriftet noch darf ihr Motiv auf Gegenstände gedruckt werden, die nach Gebrauch weggeworfen werden.
Das Recht, die US-Flagge zu verbrennen, ist durch die verfassungsrechtlich garantierte Rede- und Meinungsfreiheit garantiert.
Die Melodie der amerikanischen Nationalhymne - The Star-Spangled Banner - stammt von einem alten englischen Trinklied.

 

Die Erlaubnis zur Führung des Staatswappens wird erfolgreichen heimischen Unternehmen vom zuständigen Ministerium (Handel, Wirtschaft) erteilt.
Zu Zeiten der Monarchie durften die "Hoflieferanten" das kaiserliche Wappen führen:
 

Deutsches Kaiserwappen geführt vom Bekleidungshaus BRAUN. Aufgenommen im Wiener Stammhaus, seit 2006 Sitz einer H + M Filiale     Bäckerei Auer - Wien, Plankengasse     Wappen der russischen Zaren - geführt vom Goldschmied und "Eierproduzenten" Faberge     Österreichisches Kaiserwappen geführt vom Bekleidungshaus BRAUN. Aufgenommen im Wiener Stammhaus, seit 2006 Sitz einer H + M Filiale    

 
Wien 1., Kohlmarkt, Aufnahme am 20. Feb. 2007
 
 

Bilder WEBSCHOOL

 

MARKENSCHUTZ FÜR NATIONALSYMBOLE + INTERNATIONALE ORGANISATIONEN

Nationalflaggen und Wappen genießen im "eigenen" Staat unbegrenzten Schutz. Damit sie jedoch auch im Ausland nicht für kommerzielle oder andere Interessen verwendet werden, wird ihre bevorzugte Stellung im Markenschutzgesetz festgehalten.
Wie hier am Beispiel Portugals gezeigt wird:
 

 

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, ..... wird im Einvernehmen mit

 

dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1
 des Markenschutzgesetzes 1970 auf Wappen und Flaggen der Portugiesischen Republik Anwendung fin-
det, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.    


§ 6. (1) Es ist untersagt, im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen oder als Bestandteil von Waren- oder Dienstleistungskennzeichnungen unbefugt das Staatswappen, die Staatsfahne, ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder das Wappen einer inländischen Gebietskörperschaft oder ohne Zustimmung des Berechtigten die im § 4 Abs. 1 Z 1 lit c genannten Zeichen zu benutzen Ebenfalls untersagt ist die Benutzung eines Prüfungs- oder Gewährzeichens ohne Zustimmung der das Prüfungs- oder Gewährzeichens verleihenden Behörde zur Kennzeichnung oder als Bestandteil der Kennzeichnung solcher Waren- oder Dienstleistungen, für die das Zeichen eingeführt ist, oder ähnlicher Waren oder Dienstleistungen.
 
§ 6. (2) Auf ausländische staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- oder Gewährzeichen ist Abs. 1 nur anzuwenden, wenn eine zwischenstaatliche Vereinbarung oder Gegenseitigkeit besteht und wenn das ausländische Zeichen im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden ist.
[siehe Beispiel oben "4. Kundmachung: Wappen und Flaggen der Portugiesischen Republik] Wird in die Kundmachung keine Darstellung der amtlichen Ausführungsform des Zeichens aufgenommen, so ist zu verlautbaren, wo eine solche Darstellung öffentlich zugänglich ist.

§ 4. (1) Von der Registrierung ausgeschlossen sind Zeichen, die

  1. ausschließlich bestehen
    a) aus Staatswappen, aus Staatsfahnen oder anderen staatlichen Hoheitszeichen oder aus Wappen inländischer             Gebietskörperschaften,
    b) aus amtlichen Prüfungs- oder Gewährzeichen, die im Inland oder nach Maßgabe einer im BGBl. zu verlautbarenden Kundmachung (§ 6 Abs. 2) in einem ausländischen Staat für dieselben Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke bestimmt ist, oder für ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingeführt sind,
    c) aus Zeichen internationaler Organisationen, denen ein Mitgliedsland des Pariser Verbandes zum Schutz des gewerblichen Eigentums als Mitglied angehört, sofern die Zeichen im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden sind. Für die Kundmachung gilt § 6 Abs. 2 letzter Satz;
  2. nicht als Marke gemäß § 1 eintragungsfähig sind;
  3. keine Unterscheidungskraft haben;
  4. ausschließlich aus ......

MARKENSCHUTZ FÜR INTERNATIONALE ORGANISATIONEN am Beispiel des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen:

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, ..... wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Embleme und
die Abkürzungen des Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen. von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlos-
sen sind.

 

Auf Blut und Leichen, Schutt und Qualm / auf roßzerstampftem Sommerhalm / die Sonne schien. / Es sank die Nacht, die Schlacht ist aus / und mancher kehrte nicht nach Haus. / Einst von Kollin.
Ein Junker, auch ein Knabe noch / der heut´ das erste Pulver roch, er mußt dahin. / Wie hoch er auch die Fahne schwang, / der Tod in seinen Arm ihn zwang, / er mußt dahin.

Aus "Wer weiß wo?" Detlev von Liliencron

 

 

 

             
IS Muslimbruderschaft Hamas Hisbollah

 

    

       
Ustascha Graue Wölfe Wolfsgruß PKK

Literatur: Ihr Recht geht vom Volk aus; Plattform Historia Verlag - Autoren: Manfried WELAN, Dr. Peter Diem

Letzte Aktualisierung:  13. Feber  2021

 

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