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VERSCHIEBUNG der Wiederholung der STICHWAHL   HASELSTEINER FÜR VdB     HÄUPL für VdB

WAHL 2022

http://www.rechnungshof.gv.at/sonderaufgaben/aufgaben-nach-dem-bundespraesidentenwahlgesetz.html

 

Gott erhalte unsern Renner, Gott erhalte unsern Seitz, Gott erhalt - man kann nie wissen, unsern Karl in der Schweiz.

BUNDESPRÄSIDENT

 

Geschichte: seit 90 Jahren gibt es in Österreich dieses Amt.
Nach
Ausrufung der Republik (12. 11. 1918) übernahm zunächst ein Staatsrat (bestehend aus den drei Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung, 20 Mitgliedern und 20 Ersatzmitgliedern) die Funktionen und Rechte des Kaisers.

1919 wurden mit einem Gesetz die Agenden des Staatsoberhaupts dem Ersten Präsidenten der Nationalversammlung übertragen.
Das Amt eines Bundespräsidenten wurde erst durch die Bundesverfassung vom 1. 10. 1920 geschaffen. Er sollte von der Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden, seine Aufgaben waren hauptsächlich repräsentativer Art.
Die Bundesverfassungs-Novelle von 1929 bestimmte, dass der Bundespräsident vom Volk in unmittelbarer Wahl auf sechs Jahre gewählt werden muss.
Vorläufig kam es jedoch nicht dazu.

HOFBURG - PRÄSIDENTSCHAFTSKANZLEI, Wien1., Ballhausplatz
Auf Grund der autoritären Verfassung von 1934 sollte der Bundespräsident von der Versammlung aller Bürgermeister Österreichs gewählt werden. Auch dies unterblieb, da die Funktionsperiode des amtierenden Bundespräsidenten verlängert worden war.

Von März 1938 bis April 1945 gab es kein österreichisches Staatsoberhaupt.                                     Bild oben WEBSCHOOL

 

Die vorläufige Verfassung vom 1. 5. 1945 der 2. Republik übertrug die Obliegenheiten des Bundespräsidenten dem „Politischen Kabinettsrat“ (Staatskanzler und drei Staatssekretäre). Dadurch übernahm zunächst Kanzler Renner die Rolle des Staatsoberhaupts. Erst mit der Wiedereinführung der Bundesverfassung im Oktober 1945 wurde das Amt des Bundespräsidenten wieder hergestellt. Über einstimmigen Beschluss wurde am 20. 12. 1945 der erste Bundespräsident der 2. Republik, Karl RENNER, nominiert und von der Bundesversammlung gewählt.  (Eine kostengünstige Form der Wahl, die bis heute in Deutschland praktiziert wird; die Schweizer ersparen sich auch noch diesen Schritt, die Regierungsmitglieder wechseln einander in der Präsidentschaft turnusmäßig ab).

Der erste vom Volk gewählte Bundespräsident war Theodor KÖRNER (1951)

Seither gab es dreizehn Wahlen für dieses Amt, wobei viermal ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) notwendig war.

                   

Körner Schärf Jonas Kirchschläger

 

  Datum

Kandidaten

Stimmen

  6. Mai 1951 Dr. Burghard BREITNER 662.501
(1. Wahlgang) Gottlieb FIALA 219.969
Dr. Heinrich GLEIßNER 1.725.451
Ludovica HEINISCH 2.132
Dr. Theodor KÖRNER 1.682.881
Dr. Johannes UDE 5.413
x
27. Mai 1951 Dr. Heinrich GLEIßNER 2.006.332
(2. Wahlgang) Dr. Theodor KÖRNER 2.178.631
x
  5. Mai 1957 Dr. Adolf SCHÄRF 2.258.255
Dr. Wolfgang DENK 2.159.604
x
28. April 1963 Dr. Adolf SCHÄRF 2.473.349
Dr. Julius RAAB 1.814.125
Dr. Josef KIMMEL 176.646
x
23. Mai 1965 Franz JONAS 2.342.436
Dr. Alfons GORBACH 2.260.888
x
25. April 1971 Franz JONAS 2.487.239
Dr. Kurt WALDHEIM 2.224.809
x
23. Juni 1974 Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 2.392.151
DDr. Alois LUGGER 2.238.680
x
18. Mai 1980 Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 3.533.748
Dr. Wilfried GREDLER 751.339
Dr. Norbert BURGER 140.741
     
  4. Mai 1986 Dr. Kurt STEYRER 2.061.104
(1. Wahlgang) Dr. Kurt WALDHEIM 2.343.463
Dr. Otto SCRINZI 55.724
Freda BLAU-MEISSNER 259.689
  8. Juni 1986 Dr. Kurt WALDHEIM 2.464.787
(2. Wahlgang) Dr. Kurt STEYRER 2.107.023
 Datum

Kandidaten

Stimmen
x
26. April 1992 Dr. Rudolf STREICHER 1.888.599
(1. Wahlgang) Dr. Thomas KLESTIL 1.728.234
  Dr. Heide SCHMIDT 761.390
  Robert JUNGK 256.954
 
24. Mai 1992 Dr. Rudolf STREICHER 1.915.380
(2. Wahlgang) Dr. Thomas KLESTIL 2.528.008
x
19. April 1998 Dr. Thomas KLESTIL 2.644.034
Mag. Gertraud KNOLL 566.551
Ing. Richard LUGNER 413.066
Karl Walter NOWAK 81.043
Dr. Heide SCHMIDT 464.625
 
25. April 2004 Dr. Heinz FISCHER 2.166.690
Dr. Benita FERRERO-WALDNER 1.969.326
 
25. April 2010 Dr. Heinz FISCHER 2.287.640
  Barbara ROSENKRANZ 452.615
  Rudolf GEHRING  157.712
 
24. April 2016 Dr. Irmgard GRISS

810.641

  Rudolf HUNDSTORFER 482.790
  Dr. Andreas KOHL 475.767
  Dr. Van der Bellen* 913.218
  Ing. Norbert HOFER 1.499.971
  Ing. Richard LUGNER 96.783
 
22. Mai 2016 Ing. Norbert HOFER 2.223.458
(2. Wahlgang) Dr. Van der BELLEN 2.254.484
4. Dez. 2016 Ing. Norbert HOFER 2.124.661
Wiederholung des 2. Wahlgangs Dr. Van der BELLEN 2.472.892
   
9. Dez. 2022 Dr. Van der BELLEN 2.299.592
Dr. Walter ROSENKRANZ 717.097
Dr. Dominik WLAZNY 337.010
Dr. Tassilo WALLENTIN 327.217
Gerald GROSZ 225.942
Dr. Michael BRUNNER 85.465
Heinrich STAUDINGER 64.411
   
   

*Bei der Wiener Landtagswahl 2010 warb Van der Bellen um Vorzugsstimmen. Erfolgreich. Er bekam 11.952, das reichte für ein Mandat.
Van der Bellen nahm das Mandat jedoch NICHT an. Eine Anfrage von WEBSCHOOL (Mail am 28. März 2016), ob er nach seiner ev. Wahl
zum Bundespräsidenten das Amt antreten wird, ist unterwegs. Antwort und Text der Anfrage werden auf dieser Seite veröffentlicht.

 

-
Waldheim Klestil Fischer

Van der Bellen

Porträts: Präsidentschaftskanzlei; Wolfgang Zajc (VdB)

 


 

Die vorgesehene Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine sofortige Wiederwahl ist nur einmal möglich.

Bis zu einer Gesetzesänderung im Juni 2011 durften Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben nicht für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren.

Die nächste Änderung gab es im Juli 2012 (58. Bundesgesetz: Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971):
 

1. Nach § 24 wird folgender § 24a eingefügt:

  § 24a. (1) Jeder Wahlwerber für das Amt des Bundespräsidenten darf für die Wahlwerbung maximal 7 Millionen Euro aufwenden. In diese Summe sind auch die Ausgaben von natürlichen Personen und Personengruppen, die einen Wahlwerber für das Amt des Bundespräsidenten unterstützen, einzurechnen.

(2) Wahlwerber sowie natürliche Personen oder Personengruppen im Sinne von Abs. 1 können für den Wahlkampf Spenden im Sinne des § 2 Z 5 Parteiengesetz 2012 annehmen und haben diese nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen anzugeben: ....

  1. Gesamtsumme der Spenden von natürlichen Personen, die nicht unter Z 2 fallen
  2. Gesamtsumme der Spenden von im Firmenbuch eingetragenen natürlichen und juristischen Personen,
  3. Gesamtsumme der Spenden von Vereinen, die nicht unter Z 4 fallen und
  4. Gesamtsumme der Spenden von auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhenden Berufs- und Wirtschaftsverbänden, von Anstalten, Stiftungen oder Fonds.

(3) Spenden, deren Gesamtbetrag den Betrag von 3.500 Euro übersteigen, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auszuweisen.

(4) Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, und Zuwendungen von politischen Parteien sind vom Wahlwerber oder von natürlichen Personen oder Personengruppen, die den Wahlwerber unterstützen, bis spätestens 1 Woche vor dem Wahltag offenzulegen. Diese Offenlegung hat unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders auf der Website des Wahlwerbers oder der Website der natürlichen Personen oder der Personengruppe, die den Wahlwerber unterstützen, zu erfolgen.

Die Bestimmungen zu (5) entsprechen den Regelungen des Parteiengesetzes § 6 (6)

(6) Wer als Wahlwerber oder natürliche Person oder als Mitglied einer Personengruppe, die den Wahlwerber unterstützt, vorsätzlich

  1. eine Spende entgegen Abs. 3 nicht ausweist oder
  2. eine Spende entgegen Abs. 4 annimmt und nicht meldet oder
  3. eine Spende entgegen Abs. 5 annimmt oder
  4. eine erhaltene Spende zur Umgehung von Abs. 3, 4 oder 5 Z 9 in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro zu bestrafen.
Zusätzlich ist auf Verfall eines der Höhe der jeweiligen Spende entsprechenden Geldbetrags zu erkennen. .........

 
Wahlpflicht
kann von den Bundesländern verordnet werden. Bei der Wahl 2004 gab es nur noch in Tirol Wahlpflicht, 2010 war sie in ganz Österreich abgeschafft.

Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens mit Ablauf des Wahltages das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wählbar ist jede Person, die spätestens mit Ablauf des Wahltages das 35. Lebensjahr vollendet hat, das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und von mindestens 6.000 Wahlberechtigten schriftlich vorgeschlagen wird.

Wahlvorschläge können zwischen dem gemeinsam mit der Anberaumung der Wahl festgelegten Stichtag (in der Regel ist dies der 54. Tag vor dem Wahltag) und dem 30. Tag vor dem Wahltag (bis 17.00 Uhr) bei der Bundeswahlbehörde (am Sitz des Bundesministeriums für Inneres) eingebracht werden.
Ein Formular für die Unterstützungserklärung ist im BGBl. 151 v. 19. 7. 1982 abgebildet.

Ein Wahlvorschlag hat zu enthalten:

  • Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und Wohnort des Wahlwerbers (der Wahlwerberin);
  • die Erklärung des Wahlwerbers (der Wahlwerberin), dass er (sie) der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt;
  • die Bezeichnungen eines (einer) zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Vertreterin), der (die) ermächtigt ist, die Unterzeichner(innen) des Wahlvorschlages zu vertreten, sowie seiner (ihrer) Stellvertreter(in).

Gemeinsam mit dem Wahlvorschlag müssen überbracht werden:

  • Bestätigungen der Heimatgemeinden des (der) Zustellungsbevollmächtigten und dessen (deren) Stellvertreters (Stellvertreterin), in denen beurkundet wird, dass diese am Stichtag in die Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen waren (gilt nicht, wenn diese den Wahlvorschlag unterstützt haben)
  • Kostenbeitrag in der Höhe von 3.600.- EURO

Die Stimmabgabe kann in einem Wahllokal oder mittels Briefwahl erfolgen.
Theoretisch könnten Briefwähler das Wahlformular nach Schließung der Wahllokale, ja sogar nach Bekanntgabe der Hochrechnungen ausfüllen und abschicken. Das kann nicht kontrolliert werden, ist jedoch verboten und wird daher nicht gemacht.
 
Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat die Hälfte der gültigen Stimmen, muss innerhalb von vier Wochen eine Stichwahl zwischen den beiden Stimmenstärksten erfolgen.
§ 18. Hat kein Wahlwerber eine Mehrheit im Sinn des § 17 erster Satz für sich, so findet am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang, für den Fall, dass der erste Wahlgang nicht an einem Sonntag durchgeführt wurde, am fünften Sonntag nach dem ersten Wahlgang, ein zweiter Wahlgang zwischen jenen beiden Wahlwerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen erhalten haben (engere Wahl). Bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los, wer in die engere Wahl einzubeziehen ist. (Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 BGBl. 43, 7. 7. 2011)

Innerhalb einer Woche können Einsprüche gegen die Wahl erhoben werden.
Weitere vier Wochen bleiben dann dem Verfassungsgerichtshof für die Behandlung der Einsprüche.
Erstmals musste der Verfassungsgerichtshof über eine Anfechtung einer Wahl im Jahr 2016 entscheiden:

Der Bundespräsident verdient seit 1. 1. 2017 25.356,70 brutto, 14 mal jährlich. Das entspricht 280 % des Einkommens eines Nationalratsabgeordneten, das wiederum dem "Ausgangsbetrag" entspricht.
[Am 1. 1. 20
22 wurde der Ausgangsbetrag 2022 mit 9.375,70 festgelegt.]
 
Der Wirtschaftskraft ihres Landes angepasst, verdienen die Präsidenten von Mazedonien (1.200 € / p. M.), Rumänien (2.500 € / p. M.) und Kroatien (3.600 € / p. M.). Stand 2008
Dem Ausmaß der Verantwortung und der weltpolitischen Bedeutung angemessen, sieht die Reihung der Staatspräsidenten nach ihrem  Brutto-Jahreseinkommen wie folgt aus:
1. Österreich
343.224    2. USA 468.000 € (25.000 € netto/Monat + 14.000 netto/Monat für Spesen -
2018)  3. Frankreich 240.000 € (Hollande begnügt sich freiwillig mit 179.000 2013)  4. Deutschland 242.500 € (2019), "Altbundespräsidenten" beziehen einen lebenslangen "Ehrensold" in der Höhe von 230.000 € (Quelle NZZ 9. 8. 17 S 2)  5. Finnland* 160.000 € (2013)    6. Russland 253.736 Putin 2017 (18,7 Mio. Rubel; Kreml-Angaben; 1 € = 73,7 Rubel  Kurs: 16. 3. 2019. Für das Jahr 2018 meldete der Kreml für Putin ein Jahresnettoeinkommen von knapp 120.000 Quelle: "Heute" 17.4. 2019)
*Finnlands Präsident NIINISTÖ - im Amt seit 2012 - verzichtet auf einen Teil seines Gehalt und begnügt sich mit 126.000 €.

Die Jobplattform www.adzuna.de erstellte im März 2019 eine Reihung der Staats- und Regierungschefs nach deren Jahreseinkommen in €:
 

Lee Hsien Loong (Singap.) 1.379.000 Donald Trump (USA) 350.000 Shinzo Abe (Japan) 242.000 Victor Orban (Ungarn) 78.000
Scott Morrison (Australien) 455.000 Angela Merkel (D) 333.000 Emmanuel Macron (F) 181.000 Recep Erdogan (Türkei) 68.000
Ueli Maurer (Schweiz) 391.000 Xavier Bettel (Luxemburg) 293.000 Theresa May (GB) 175.000 Xi Jinping (China) 17.000
Sebastian Kurz 355.000 Wladimir Putin (Russland) 244.000 Giuseppe Conte (Italien) 116.000 Nguyen Xuan Phuc (Viet.) 7.500

 

 


 

Angelobung durch die Bundesversammlung

   

Der erste Angelobungstermin (8. Juli 2016) musste wegen des Einspruchs gegen das Wahlergebnis entfallen. Gegen das Ergebnis
der Wahlwiederholung erfolgte kein Einspruch, sodass letztlich der Angelobungstermin - 26. Jänner 2017 - eingehalten werden konnte.

Amtssitz des Bundespräsidenten ist die Wiener Hofburg. Als Urlaubssitz steht das vormals kaiserliche Landhaus in Mürzsteg (Steiermark) zur Verfügung.

Die Vertretung des Bundespräsidenten erfolgt bis zum 20. Tag seiner Verhinderung durch den Bundeskanzler, darüber hinaus durch eine vom Nationalrat zu wählende Person. Stirbt der Bundespräsident übt der Bundeskanzler bis zur Angelobung des Nachfolgers diese Funktion aus.

Eine vorzeitige Absetzung erfolgt durch

  •  Volksabstimmung (auf Verlangen der Bundesversammlung)

  •  durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes wegen Verletzung der Verfassung


UNVEREINBARKEIT
- Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und nicht dem Nationalrat, einem Landtag etc. angehören.

Der Bundespräsident genießt berufliche und außerberufliche IMMUNITÄT. Er darf während seiner Amtszeit nur mit Zustimmung der Bundesversammlung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden verfolgt werden.  

Kandidaten 2010  (Bilder: 3 x WEBSCHOOL, 1 x Website Gehring)
         

 

Bundespräsidentenwahl 2010, Wahlplakat Bundespräsident Fischer: "Unser Handeln braucht Werte" Wahlen Bundespräsident 2010, Wahlplakat Barbara Rosenkranz: "Ohne Mut keine Werte" Wahlen Bundespräsident 2010, Wahlplakat H. C. Strache für Barbara Rosenkranz: "Zeit für klare Worte"  
 

Dr. Heinz Fischer

Barbara Rosenkranz

Kein Kandidat
 -irgendwie aber doch

Dr. Rudolf Gehring

 

AUFGABEN: (Auszug; vollständige Aufzählung im Verfassungsartikel 65)

  • REPRÄSENTATION - Er vertritt Ö. nach außen; empfängt und beglaubigt ausländische  Gesandte; bestellt österreichische Vertreter im Ausland; schließt Staatsverträge ab      (teilw. benötigt er dafür die Zustimmung des Nationalrats).

  • Im Bereich der GESETZGEBUNG - Einberufung und Auflösung des Nationalrats, Unterzeichnung der Gesetze, Anordnung von Volksabstimmungen, Notverordnungsrecht (d.h. falls der NR nicht zusammentreten kann, kann der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen)

  • Im Bereich der VERWALTUNG - Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, Angelobung der Landeshauptleute, Auflösung der Landtage, Ernennung der höheren Bundesbeamten und der Bundesheeroffiziere, Verleihung von Berufs- und Ehrentiteln (Medizinalrat, Hofrat, Professor,...), Oberbefehl über das Bundesheer.

  • Im Bereich der GERICHTSBARKEIT - Ernennung der höchsten Richter (Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof), Begnadigungsrecht, Niederschlagung gerichtlicher Verfahren, Erklärung unehelicher Kinder zu ehelichen.

 

Wahl vom 24. 4. 2016

Unterstützungserklärungen: 6.000 Unterschriften mussten zwischen 23. Februar und 18. März gesammelt werden.
Die Unterschrift muss am Gemeindeamt bzw. Magistrat geleistet werden.

Die Kandidaten GRISS, HUNDSTORFER, KOHL und VAN DER BELLEN hatten in einem Fairness-Pakt festgelegt, dass

  • nicht mehr als 2.250 Großflächenplakate (inkl. Rolling Boards + City Lights) + 20.000 Kleinplakate geklebt werden
  • die Kampagne erst am 28. März starten soll
  • Spenden ab 3.500 Euro offen gelegt werden

Kurz nach Abschluss des Fairnesspakts wurde unten abgebildetes Motiv (Nationalfahne) als Plakat, Inserat und City-Light geschaltet. Die Vermutung lag nahe, dass es einen Zusammenhang gibt. Ein Irrtum, wie sich nach zwei Wochen herausstellte. Es ging um SCHEISSE!

Alle Bilder: Renate + Ernst Frey

Im Windschatten der Wahl:

   

 

       
 

Kandidaten 2016 (Dreieckständer)

 
1. (= Einzige Welle) + Finale Überklebung

   
1. Welle

   
2. Welle

 
1. Welle

     
2. Welle  +   Finale (mit Überklebung: Jetzt umso mehr:)

 

     
MUTIG IN DIE NEUEN ZEITEN, frei und gläubig sieh uns schreiten, arbeitsfroh und hoffnungsreich. ... (Bundeshymne 3. Strophe)
1. Welle

   
1. Welle

     
2. Welle



Bild WALLISCH

Kandidaten 2016 (Plakate)


Dem Minibudget angepasst:
Format 8/1 Bogen

   
"Kaum pickt er, liegt er" RF (Idioten waren am Werk - Aufnahmeort: Eisenstadt)
1. Welle

 


1. Welle


2. Welle

 


1. Welle


2. Welle

 

 

 
1. Welle

   
2. Welle

Kandidaten 2016 (Rolling Board)

 

STICHWAHL

Van der Bellen

 


Plakate + Rolling Board 26. April 2016  Bilder: WEBSCHOOL

   
2. WELLE   Plakate  9. Mai 2016  Bilder: WEBSCHOOL (2) Jung (1)

   
Dreieckständer 26. April 2016  Bilder: WALLISCH

     
2. WELLE   Dreieckständer 6. Mai 2016  Bilder: WEBSCHOOL

HOFER

 
Plakate  4. Mai 2016  Bilder: WEBSCHOOL

 
Dreieckständer  30. April 2016  Bilder: WEBSCHOOL

 

Wiederholung der STICHWAHL (Termin 2. Oktober 2016

Van der Bellen

Lt. Wiener Kurier (24. Aug. 2016) "werden die Grünen dank Spenden aus der Bevölkerung diesmal 3.000 Großflächenplakate (1. Stichwahl: 1.900) und 22.000 kleine Plakatständer (1. Stichwahl: 13.000) aufstellen.
Van der Bellen
zeigt sich auf sechs Plakatmotiven, Hofer begnügt sich mit zwei.
Der Bauunternehmer HASELSTEINER mischte sich zugunsten VdB mit einer Printkampagne (ÖXIT) ein. siehe Abb. unten

       

 

 
 

HASELSTEINER-Inserat für VdB zum Wahltermin 2. Oktober 16

 

Verschiebung der Wiederholung der Stichwahl

Wurde nix aus dem 2. Oktober! Alle Bemühungen vorerst vergeblich. Der Wahltermin wurde auf 4. Dezember 2016 verlegt.
Grund: Der Kleber der Wahlkuverts machte schlapp.

Ein neues Gesetz musste her. Der Stichtag wurde geändert, die Wählerverzeichnisse ebenfalls. Beides entgegen dem Urteilsspruch des Verfassungsgerichtshofs.
Um eine erneute Klage beim Verfassungsgerichtshof zu verhindern, erhob der NR die Neuregelungen in den Verfassungsrang (siehe § 26b. Abs. (2) und (3)):

Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 in der Fassung vom 29. 9. 2016 BGBl Nr. 86/2016 (Auszug):

Wahlberechtigte: 6.394.015 (am 22. Mai waren es 6.382.507)

VdB Verschiebung der Wiederholung der Stichwahl (Bilder: Website)
1. Welle mit 4 Plakatmotiven:

2. Welle mit 3 Plakatmotiven: ab 17. November (Bilder: VdB-Website 1x; E. Frey 2x)

   

HASELSTEINER-Inserate für VdB zum Wahltermin 4. Dezember 2016

Auszüge aus einem Haselsteiner-Interview im KURIER vom 20. Nov. 2016 (Seite 6 + 7):
 
... Meine Kampagne richtet sich zwar gegen den Herrn Hofer. Aber nicht, weil er ein Freiheitlicher ist. ...
Ich bin aktiv geworden, weil Herr Hofer ein erklärter Anti-Europäer ist....
Ich möchte im Rahmen meiner Möglichkeiten darauf aufmerksam machen, dass ein Anti-Europäer Bundespräsident werden könnte. Das wäre ein großer Schaden für das Land. ...
Am Tag nachdem Hofer zum Bundespräsidenten gewählt wurde, gehen die Buchungen im Tourismus um zehn Prozent zurück. Das traue ich mich wetten. Arbeitsplätze werden verloren gehen. Die Wirtschaftskammer schätzt bis zu 150.000. ...

Haselsteiner für VdB KonradproVdB EdererproVdB FischlerproVdB

 

HÄUPL-Plakat für VdB zum Wahltermin 4. Dezember 2016

 

HOFER Verschiebung der Wiederholung der Stichwahl (4. Dez. 16) (Bilder: Website)

 

 

Termine:
  • bis 27. 10. Auflegung der Wählerverzeichnisse
  • bis 2. 11.   Entscheidung der Gemeinden über Berichtigungsanträge (sind schriftlich oder mündlich zu stellen) von Wahlberechtigten, die NICHT im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  • bis 4. 11.   Festsetzung der Wahllokale, Verbotszonen und Wahlzeit durch die Gemeindewahlbehörden
  • bis 8. 11.   Entscheidung über Beschwerden Wahlberechtigter, über von den Gemeinden nicht nicht anerkannte Berichtigungsanträge durch das Bundesverwaltungsgericht
  • 4. Dezember: WAHLTAG
  • 5. Dezember: Auszählung der BRIEFWAHLKARTEN

Wetten auf den Wahlausgang: (Quoten am 1. 12. 16)
Bei den Online-Wettanbietern liegt HOFER klar vorne.
Gewinnt HOFER, zahlt bet-at-home für 1€ Wetteinsatz 1,50 Euro; bei bwin gibt es 1,55 Euro.
Gewinnt VAN DER BELLEN bekommt man bei bet-at-home für  1€ Wetteinsatz 2,40 Euro; bei bwin gibt es 2,35 Euro

 

 

WAHL 2022

Wahlberechtigte: 6.362.681 Personen

Plakate:
VdB: 1.100 16-Bogen-Plakate und 1.000 Acht-Bogen-Plakate + 1.000 mobile Vier-Bogen-Plakate + ~20.000 Kleinflächenplakate.
 

Kandidaten 2022
Dr. Michael Brunner  /  Gerald Grosz  /  Dr. Walter Rosenkranz  /  Heinrich Staudinger
Dr. Alexander Van der Bellen  /  Dr. Tassilo Wallentin  /  Dr. Dominik Wlazny

 (Dreieckständer)


Wiener Zeitung  "Amtlich" 29. 11.2022

 

Die kostenintensive Direktwahl durch das Volk leisten sich in der EU neben Österreich noch Frankreich, Finnland, Irland, Portugal, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien und Zypern.

Vom Parlament oder einem Wahlmänner-Gremium werden die Präsidenten in Deutschland, Griechenland, Italien, Estland, Lettland, Malta, Tschechien und Ungarn gewählt. Die preisgünstigste Lösung.

Mit der Abstellung eines Mitglieds als Staatsoberhaupt haben Belgien, Großbritannien, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und Spanien jeweils eine Familie beauftragt. Auch nicht billig, aber Umwegrentabilität durch Nutzung als Tourismusattraktion. Tolle PR, jedoch permanente Skandalgefahr durch Paparazziattacken und Regenbogenpresse.

 

Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland

Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine sofortige Wiederwahl ist nur einmal möglich.
Wählbar
ist jede Person, welche die deutsche Staatsbürgerschaft sowie das Wahlrecht zum Bundesrat besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Die Vertretung des Bundespräsidenten erfolgt durch den Präsidenten des Bundesrats.
 

Das Amt endet mit

  • Ablauf der Amtszeit
  • dem Tod
  • dem Verzicht, dem Verlust der Wählbarkeit oder durch Amtsverlust
  • mit der Amtsenthebung durch das Bundesgericht (auf Antrag des Bundesrates oder des Bundestages)
Unvereinbarkeit - Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und weder einer gesetzgebenden Körperschaft, noch einer Bundes- oder Landesregierung angehören. Auch die Leitung oder Tätigkeit im Aufsichtsrat eines Erwerbsunternehmens ist ihm untersagt. 

Der Bundespräsident genießt Immunität. Während seiner Amtszeit darf er gerichtlich nicht verfolgt werden. Der staatliche Anspruch auf Strafe bleibt allerdings bestehen, so dass nach Ablauf seiner Amtszeit ein Verfahren eingeleitet werden kann.

Einkommen: 17.685,-- p. M. (Stand 2013)

Wahl: gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Gelingt dies keinem Kandidaten, gilt als gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Aufgaben: (keine vollständige Aufzählung)

  • REPRÄSENTATION - Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen; empfängt und beglaubigt ausländische Gesandte; bestellt deutsche diplomatische Vertreter im Ausland; schließt Staatsverträge ab
  • Im Bereich der VERWALTUNG - Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers, Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, Einberufung und Auflösung des Bundestages, Ernennung und Entlassung der  Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere
  • Im Bereich der GERICHTSBARKEIT - Ernennung der Bundesrichter, Begnadigungsrecht für den Bund
Seine Wahl ist - einzige - Aufgabe der  Bundesversammlung, die sich bei der letzten Wahl (30. 6. 2010) aus 1.244 Personen zusammensetzte.
Kandidaten 2010: Christian Wulff (CDU), Joachim Gauck (parteilos, nominiert von der SPD)
Gewählt: im 3. Wahlgang Christian Wulff
Nächster Wahltermin: 2015  18. März 2012

Kandidaten 2012:  Joachim Gauck (parteilos, nominiert von FDP CDU, CSU, GRÜNE, SPD), Beate Klarsfeld (Linke), Olaf Rose (NPD)
Gewählt im 1. Wahlgang: Joachim Gauck (991 von gesamt 1.228 Stimmen) - Klarsfeld 126 Stimmen ; Rose 3 Stimmen
Nächster Wahltermin:  12. Feb. 2017

Kandidaten 2017:  Frank-Walter Steinmeier (SPD, CDU, CSU), Christoph Butterwegge (Linke), Albrecht Glaser (AfD), Alexander Hold (Freie Wähler), Engelbrecht Sonneborn (Piraten)
Gewählt im 1. Wahlgang: Frank-Walter Steinmeier (931 von gesamt 1.239 gültigen Stimmen) - Butterwegge 128 Stimmen Nächster Wahltermin: 2022

Kandidaten 2022:  Frank-Walter Steinmeier, Max Otte (AfD - CDU), Stefanie Gebauer (Freie Wähler), Gerhard Trabert (Linke)
Gewählt im 1. Wahlgang: Frank-Walter Steinmeier (1.045 von gesamt 1.472 Stimmen)
Nächster Wahltermin: 2027

Bisher bekleideten nach dem 2. Weltkrieg 11 Herren die Funktion des Bundespräsidenten:
  

Theodor HEUSS 1949 - 59
Heinrich LÜBKE 1959 - 69
Gustav HEINEMANN 1969 - 74
Walter SCHEEL 1974 - 79
Karl CARSTENS 1979 - 84
Richard von WEIZSÄCKER 1984 - 89
Roman HERZOG 1994 - 99
Johannes RAU 1999 - 04
Horst KÖHLER 2004 - 10 Rücktritt 31. 5.
Christian WULFF 2010 - 12 Rücktritt 17. 2.
Joachim GAUCK 2012 - 17
Frank-Walter STEINMEIER 2017 - 

 

Der Präsident der Schweiz 

Seine Amtszeit beträgt ein Jahr. Aus der Mitte des Bundesrats wird er im Dezember von der Bundesversammlung  für das nächste Jahr gewählt.
Er leitet die Verhandlungen des Bundesrats und entscheidet bei Stimmengleichheit.
Er repräsentiert die Schweiz im Inneren und nach Außen.
Seit 2000 bekleideten folgende Personen das höchste Amt:
2000
OGI,  2001 LEUENBERGER,  2002 VILLIGER,  2003 COUCHEPIN,  2004 DEISS,  2005 SCHMID, 2006 LEUENBERGER,
2007
CALMY-REY,  2008 COUCHEPIN,  2009 MERZ,  2010 LEUTHARD,  2011 CALMY-REY,  2012 WIDMER-SCHLUMPF,  2013 MAURER,  2014 BURKHALTER,  2015 SOMMARUGA,  2016 SCHNEIDER-AMMANN,  2017 LEUTHARD,  2020 SOMMARUGA,  2021 GUY PARMELIN,  2022 IGNAZIO CASSIS,  2023 ALAIN BERSET,  2024 VIOLA AMHERD

 

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika 

Die Präsidentschaftskandidaten werden von ihrer Partei am Parteitag gewählt, stehen aber schon vorher fest, weil sie sich in den einzelnen Bundesstaaten in Parteiversammlungen (Caucuses) und internen Wahlen (Primaries) die Mehrheit der Delegierten gesichert haben.
Der Präsidentschaftskandidat der Demokraten muss mindestens 2.025 Delegiertenstimmen (von 4.049), jener der Republikaner 1.191 (von 2.380) auf sich vereinen.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht direkt vom Volk sondern von so genannten „Elektoren“ (=Wahlmännern) gewählt. Das funktioniert so:

Am Wahltag wählt die Bevölkerung in jedem Einzelstaat soviel Elektoren, wie er Senatoren und Vertreter im Repräsentantenhaus hat.

Insgesamt werden 538 Elektoren gewählt. Präsident  (bzw. Vizepräsident) wird, wer mindestens 270 Elektorenstimmen erhält. Mit 269 kommt keine Wahl zustande.

Als die USA diese Art der Wahl in ihre Verfassung aufnahmen (eine Volkswahl würde zu Tumult und Unordnung führen), standen noch zwei weitere Möglichkeiten zur Debatte: Die DIREKTE Volkswahl wurde verworfen, weil man glaubte, die USA seien zu groß und zu uneinheitlich und die Amerikaner würden weniger mit dem Kopf als mit dem Herzen stimmen. [Daher wurde 2000 nicht Al Gore, der 540.000 Stimmen mehr als George W. Bush bekam, Präsident]. Die Variante mit der Wahl durch den KONGRESS war mit dem Prinzip der Gewaltentrennung unvereinbar. Leider dauerte es nicht lange, bis das Elektorenkollegium fest in der Hand der Parteien war. Man kann das gut mit unserem „Klubzwang“ vergleichen. Bis heute (seit 1788) haben nur selten Wahlmänner NICHT für den Kandidaten der eigenen Partei gestimmt. Z. B. stimmten 1960 14 demokratische Wahlmänner NICHT für Kennedy, sondern für Harry F. Byrd.

Die Elektoren dürfen keine Kongressmitglieder sein und kein Bundesamt bekleiden.

Die gewählten Elektoren aller Bundesstaaten versammeln sich an einem bestimmten Tag (zuletzt am 19. Dezember 2016) in ihren jeweiligen Hauptstädten und stimmen für den Kandidaten ihrer Partei. ALLE Elektorenstimmen des betreffenden Staates (außer in den Staaten Maine und Nebraska) fallen nach dem Prinzip „WINNER TAKES ALL“ an den Kandidaten, der die Stimmenmehr erringt. [GILT NICHT für Maine + Nebraska, die ein eigenes System anwenden]
Beispiel: stimmen in einem Gliedstaat 27 Wahlmänner für den Kandidaten der Demokraten und 28 für den der Republikaner, werden nach Washington 55 Stimmen für den Republikaner gemeldet.

In 29 Staaten und Washington DC sind die Wahlmänner gesetzlich dazu verpflichtet, sich an das Wahlergebnis zu halten. Tun sie das nicht, werden sie zur Strafe als "treulos" deklariert. Darüber hinausgehende Strafen gibt es nicht.

Die versiegelten Listen mit den Abstimmungsergebnissen der einzelnen Bundesstaaten werden an den amtierenden Vizepräsidenten in seiner Funktion als Präsident des Sentas übersandt. Am ersten Sitzungstag des neuen Kongresses (seit 1933 verfassungsgemäß der 6. Jänner) werden die die Stimmen geöffnet, gezählt und das  Ergebnis verkündet.

Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, wird der Präsident vom Repräsentantenhaus gewählt (der Vizepräsident vom Senat). Das wäre extrem ungerecht wäre: jedem Bundesstaat steht nur eine Stimme zu, egal wie hoch seine Einwohnerzahl ist. Präsident wird in dieser Konstellation, wer mindestens 26 Stimmen erhält.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine sofortige Wiederwahl ist nur einmal möglich.
Wahltag ist immer der Dienstag nach dem ersten Montag im November.
Die Verfassung bestimmt als Tag der
Amtseinführung
"Mittag am 20. Tag des Januars". Ist das ein Sonntag, wird der Präsident in einer privaten Zeremonie vereidigt, die am nächsten Tag öffentlich wiederholt wird.
 
Nächster Wahltermin:
 
8. November 2024

Kandidaten 2008: Barack Obama (Demokraten), John McCain (Republikaner), Ralph Nader (Konsumentenschutz), Bob Barr (Libertäre Partei), Jonathan Sharkey (Vampire-, Hexen- und Heiden-Partei), ...

Kandidaten 2012: Barack Obama (Demokraten), Mitt Romney (Republikaner),  Jill Stein (Grüne), Gary Johnson (Libertäre Partei), Virgil Goode (Konstitutionspartei), ...
Ergebnis 2012: Barack Obama 332 Wahlmänner, Mitt Romney 206 Wahlmänner

Kandidaten 2016: Hillary CLINTON (Demokraten), Donald TRUMP (Republikaner),  Gary JOHNSON (Libertäre), Evan McMULLIN
Ergebnis 2016: http://www.nytimes.com/elections/results/president
Donald TRUMP gewinnt in 30 Bundesstaaten insgesamt 62.821.935 Stimmen und bekommt 306 Wahlmänner, Hillary CLINTON gewinnt in 20 Bundesstaaten  (65.476.535 Stimmen) 232 Wahlmänner.

Kandidaten 2020: Joe BIDEN (Demokraten), Donald TRUMP (Republikaner)
Ergebnis 2020: https://www.nytimes.com/interactive/2020/11/03/us/elections/results-president.html
Joe BIDEN gewinnt in 25 Bundesstaaten insgesamt 80.026.720 Stimmen und bekommt 306 Wahlmänner, Donald TRUMP gewinnt in 25 Bundesstaaten  (73.890.301 Stimmen) 232 Wahlmänner.

Staatliche Wahlkampfgelder: jeder Kandidat erhält 75 Millionen Dollar
Auszahlungstermin: nach der offiziellen Nominierung durch die jeweilige Partei

Kosten für den gesamten Wahlkampf 2004: ca.
600 Millionen Dollar
Kosten für den gesamten Wahlkampf 2008: ca. 1 Mrd. Dollar

Kosten für den gesamten Wahlkampf 2012: ca. 3 Mrd. Dollar (2 Mrd. direkte Spenden, 1 Mrd. von gemeinnützigen Organisationen und "unabhängigen" Gruppen.
Direkte Spenden an die Kandidaten sind mit 5.000,- Dollar pro Einzelperson begrenzt.
Unbegrenzt spenden darf man an Gruppen, die nicht unmittelbar mit der Kampagne eines Kandidaten zu tun haben. Unternehmen dürfen in den USA nicht direkt an die Kandidaten spenden, daher nutzen sie diesen "Umweg".
Staatliche Wahlkampfgelder 2012: keine

Eine Auflistung der Wahlkampf-Werbegelder findet man auf der Website der Federal Election Commission http://www.fec.gov/

Stimmabgabe:
In den Bundesstaaten kommen unterschiedliche Systeme zu Anwendung; Lochkarten (Wähler stanzt ein Loch in seinen Stimmzettel), Stimmzettel händisch markieren, Wahlmaschine mechanisch (Wähler drückt einen Hebel, wird automatisch gezählt), Wahlmaschine elektronisch (Wähler tippt auf einen Bildschirm; automatische Zählung)

 

US-Präsidenten seit 1897
 

William McKINLEY Republikaner 1897 - 1901 Lyndon JOHNSON Demokrat 1963 - 1969
Theodore ROOSEVELT Republikaner 1901 - 1909 Richard NIXON Republikaner 1969 - 1974
William Howard TAFT Republikaner 1909 - 1913 Gerald FORD Republikaner 1974 - 1977
Woodrow WILSON Demokrat 1913 - 1921 Jimmy CARTER Demokrat 1977 - 1981
Warren G. HARDING Republikaner 1921 - 1923 Ronald REAGAN Republikaner 1981 - 1989
Calvin COOLIDGE Republikaner 1923 - 1929 George BUSH Republikaner 1989 - 1993
Herbert C. HOOVER Republikaner 1929 - 1933 Bill CLINTON Demokrat 1993 - 2001
Franklin D. ROOSEVELT Demokrat 1933 - 1945 George BUSH jun. Republikaner 2001 - 2009
Harry TRUMAN Demokrat 1945 - 1953 Barack OBAMA Demokrat 2009 - 2017
Dwight EISENHOWER Republikaner 1953 - 1961 Donald TRUMP Republikaner 2017 - 2021
John F. KENNEDY Demokrat 1961 - 1963 Joe BIDEN Demokrat 2021 -   ?

 

Es gibt Staaten, die ihren Bürgern schon im Text der Wahlankündigung Hilfe zur Entscheidungsfindung geben.
Zum Beispiel die Republik Syrien. Sie fordert nicht zur Teilnahme an der Präsidentschaftswahl auf, sondern an der Wiederwahl des amtierenden Präsidenten!
siehe Inseratausschnitt rechts vom 24. 5. 2007 im KURIER

Bekanntmachung

Die Botschaft der Arabischen Republik Syrien in Wien ruft die in der Republik Österreich lebenden syrischen Staatsbürger auf, an dem Referendum zur Wiederwahl von Präsident Bashar Al Assad, Staatspräsident der Arabischen Republik Syrien, für eine zweite Amtsperiode, teilzunehmen.
.......
Irgendwie aber logisch. Fehlte es doch an Alternativen. Herr Al Assad war der einzige Kandidat.
Das Volk schien zufrieden. 95,86 Prozent der Wahlberechtigten nahmen an der Wahl teil. Davon entfielen 97,62 Prozent auf den amtierenden Präsidenten. 19.653 Stimmbürger (= 1,71 Promille) stimmten mit Nein.

Letzte Aktualisierung:  25. Jänner  2023

POLITIK