POLITIK   GESETZGEBUNG  PRÄSIDENTENWAHLEN  PARTEIEN  WAHLERGEBNISSE  WAHLKAMPFKOSTEN    WAHLSLOGANS   WAHLPLAKATE

UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNGEN    Bundeswahlbehörde    VORZUGSSTIMMEN    EU-WAHLEN    FÖRDERMITTEL NACH EU-WAHLEN

LANDTAGSWAHLEN in Ö    BUNDESTAGSWAHL    NR-Wahlen SCHWEIZ 2011    E-VOTING   RANKED-CHOICE-VOTING (RCV)

Gilt nur für Wien: Regelung für die Platzierung von Dreiecksständern    Bei Wahlveranstaltungen 2 Meter Abstand halten

 

Was einem freien Mann ermöglicht, sich lächerlich zu machen und sein Land zu ruinieren.       "Aus dem Wörterbuch des Teufels"     AMBROSE BIERCE

WAHLEN

 

"Ich halte die Abwahl einer Partei, eines Politikers für das wesentlich wichtigere Instrument als die Wahl". Irmgard GRISS in einem Interview mit der WZ 20. 7. 19

ABWÄHLEN

 


Bilder: WEBSCHOOL - FREY

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2014   Ausgegeben am 29. Dezember 2014   Teil I

 

NATIONALRATSWAHLEN

Die österreichische Bevölkerung wählt ihre politischen Vertreter auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene. Gesetze zur Durchführung der Landtags- und Gemeinderatswahlen können die Länder selbst erlassen, bundesweite Wahlen (Nationalratswahlen, Europawahlen und Bundespräsidentenwahlen) werden durch Bundesgesetze geregelt.

Für die in der Nationalrats-Wahlordnung 1992 geregelte Wahl der 183 Abgeordneten zum Nationalrat ist das Bundesgebiet in 9 Landeswahlkreise und diese wiederum in insgesamt 39 Regionalwahlkreise (2008: 43) eingeteilt. Zu den sich daraus ergebenden Ermittlungsebenen (Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis, Bund) gibt es je ein Ermittlungsverfahren.

 

Anzahl der Mandate, die ab 2021 in den Bundesländern vergeben werden:
Tirol Sbg. Bgld. Vlbg. Ktn. Stmk. Wien
37 32 16 11 7 8 12 27 33


Plakatbilder: WEBSCHOOL - FREY

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2013   Ausgegeben am 28. Juni 2013   Teil II

Wahlkreis Mandate Wahlkreis Mandate Wahlkreis Mandate
1 A Burgenland Nord 4 4 A Linz + Umgebung 7 7 B Innsbruck Land 5
1 B Burgenland Süd 3 4 B Innviertel 5 7 C Unterland 4
2 A Klagenfurt 3 4 C Hausruckviertel 8 7 D Oberland 3
2 B Villach 3 4 D Traunviertel 6 7 E Osttirol 1
2 C Kärnten West 3 4 E Mühlviertel 6 8 A Vorarlberg Nord 4
2 D Kärnten Ost 4 5 A Salzburg Stadt 3 8 B Vorarlberg Süd 4
3 A Weinviertel 7 5 B Flachgau/Tennengau 4 9 A Wien Innen-Süd 3
3 B Waldviertel 5 5 C Lungau/Pinzgau/Pongau 4 9 B Wien Innen-West 3
3 C Mostviertel 6 6 A Graz + Umgebung 9 9 C Wien Innen-Ost 3
3 D NÖ Mitte 5 6 B Oststeiermark 6 9 D Wien Süd 7
3 E NÖ Süd 5 6 C Weststeiermark 4 9 E Wien Süd-West 6
3 F Wien Umgebung 5 6 D Obersteiermark 8 9 F Wien Nord-West 5
3 G NÖ Süd-Ost 4 7 A Innsbruck 2 9 G Wien Nord 6

Die Mandatszahlen in den Wahlkreisen haben sich gegenüber 2013 geändert:

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 201
7   Ausgegeben am 28. Februar 2017   Teil II

Wahlkreis Mandate Wahlkreis Mandate Wahlkreis Mandate
1 A Burgenland Nord 4 4 A Linz + Umgebung 7 7 B Innsbruck Land 5
1 B Burgenland Süd 3 4 B Innviertel 5 7 C Unterland 4
2 A Klagenfurt 3 4 C Hausruckviertel 8 7 D Oberland 3
2 B Villach 3 4 D Traunviertel 6 7 E Osttirol 1
2 C Kärnten West 3 4 E Mühlviertel 6 8 A Vorarlberg Nord 4
2 D Kärnten Ost 4 5 A Salzburg Stadt 3 8 B Vorarlberg Süd 4
3 A Weinviertel 5 5 B Flachgau/Tennengau 4 9 A Wien Innen-Süd 3
3 B Waldviertel 5 5 C Lungau/Pinzgau/Pongau 4 9 B Wien Innen-West 3
3 C Mostviertel 6 6 A Graz + Umgebung 9 9 C Wien Innen-Ost 3
3 D NÖ Mitte 7 6 B Oststeiermark 6 9 D Wien Süd 7
3 E NÖ Süd 5 6 C Weststeiermark 4 9 E Wien Süd-West 6
3 F Thermenregion 5 6 D Obersteiermark 8 9 F Wien Nord-West 5
3 G NÖ Ost 4 7 A Innsbruck 2 9 G Wien Nord 6

 

Die Mandatszahlen in den Wahlkreisen haben sich gegenüber 2019 geändert:

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 20
23   Ausgegeben am 13. Juni 2023   Teil II

Wahlkreis Mandate Wahlkreis Mandate Wahlkreis Mandate
1 A Burgenland Nord 4 4 A Linz + Umgebung 7 7 B Innsbruck Land 6
1 B Burgenland Süd 3 4 B Innviertel 5 7 C Unterland 4
2 A Klagenfurt 3 4 C Hausruckviertel 8 7 D Oberland 3
2 B Villach 3 4 D Traunviertel 6 7 E Osttirol 1
2 C Kärnten West 3 4 E Mühlviertel 6 8 A Vorarlberg Nord 4
2 D Kärnten Ost 3 5 A Salzburg Stadt 3 8 B Vorarlberg Süd 4
3 A Weinviertel 5 5 B Flachgau/Tennengau 4 9 A Wien Innen-Süd 3
3 B Waldviertel 5 5 C Lungau/Pinzgau/Pongau 4 9 B Wien Innen-West 3
3 C Mostviertel 6 6 A Graz + Umgebung 9 9 C Wien Innen-Ost 3
3 D NÖ Mitte 7 6 B Oststeiermark 6 9 D Wien Süd 6
3 E NÖ Süd 4 6 C Weststeiermark 5 9 E Wien Süd-West 6
3 F Thermenregion 6 6 D Obersteiermark 7 9 F Wien Nord-West 5
3 G NÖ Ost 4 7 A Innsbruck 2 9 G Wien Nord 7

 

 
FPÖ 15. 9. 2013     COLA: 4. 1. 2014   Plakatfotos: WEBSCHOOL - FREY

Zugangsbeschränkung für die Erlangung eines Mandats im Nationalrat ist für jede wahlwerbende Gruppe die Überschreitung einer Vier-Prozent-Klausel, sofern die betreffende wahlwerbende Gruppe nicht im ersten Ermittlungsverfahren ein sogenanntes Direktmandat erzielt hat.

Ein Direktmandat erhält man, wenn eine Partei die in einem Wahlkreis für ein Mandat benötigten Stimmen bekommt. Wie viele Mandate in einem Wahlkreis vergeben werden, ist von der Anzahl seiner Staatsbürger (Volkszählungsergebnis) + der in seiner Wählerevidenz eingetragenen Zahl österreichischer Staatsbürger die im Ausland leben, abhängig. 

Zur Aufteilung der Mandate auf die Bundesländer sind zwei Rechnungen notwendig:

  1. Die Zahl der Staatsbürger, die im Gebiet der Republik wohnen, vermehrt um die Zahl der im Ausland lebenden Staatsbürger wird durch die Zahl 183 (=Anzahl der NR-Mandate) dividiert. Das Ergebnis ist die Verhältniszahl.

  2. Jeder Landeswahlkreis erhält soviel Mandate, wie die Verhältniszahl in der Zahl der Staatsbürger, die im Landeswahlkreis ihren Wohnsitz haben, vermehrt um seine im Ausland lebenden Staatsbürger, enthalten ist.

Die Wahlzahl (=jene Stimmenzahl, die man für ein Mandat benötigt) kann erst nach Schließung der Wahllokale errechnet werden. 

Wahlzahl = Gültige Stimmen des Wahlkreises / Mandatsanzahl des Wahlkreises

Im Ersten Ermittlungsverfahren erhält jede Partei soviel Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist. NR-Wahlordnung § 97

Parteien, die im Ersten Ermittlungsverfahren in mindestens einem Regionalwahlkreis ein Mandat gewonnen oder im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, nehmen am Zweiten Ermittlungsverfahren teil.  NR-Wahlordnung § 100
In diesem erhält jede Partei soviel Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis enthalten ist, abzüglich der im 1. Verfahren erzielten Mandate.  NR-Wahlordnung § 101

Parteien, die einen Bundeswahlvorschlag eingereicht und in einem Regionalwahlkreis mindestens ein Mandat gewonnen oder bundesweit mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, nehmen am Dritten Ermittlungsverfahren teil. Auf sie werden jene Mandate verteilt, die nach Abzug der von jenen Parteien gewonnenen Mandate, die keinen Bundeswahlvorschlag eingebracht haben, noch übrig sind.
Diese "Restmandatszahl" beeinflusst auch die Berechnung einer "neuen" Wahlzahl. Dazu werden die Summen der Parteistimmen, absteigend geordnet, nebeneinander geschrieben, unter jede Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter ein Drittel, ein Viertel, ..., das Verfahren wird so lange fortgesetzt, bis z. B: bei einer Restmandatszahl von 168, die 168grösste Zahl ermittelt ist. Dieser Wert ist die Wahlzahl                       MANDATSBERECHNUNG MIT CALC
Jede Partei erhält soviel Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist. Ergibt sich aus dieser Berechnung eine höhere Mandatszahl, als die Partei bereits in den vorangegangen Verfahren erreicht hat, wird ihr die Mandatsdifferenz zugewiesen.
Hat eine Partei z. B. aus den vorangegangenen Ermittlungsverfahren 22 Mandate gewonnen und ergibt das Ergebnis des 3. Ermittlungsverfahrens für sie 39 Mandate, dann erhält sie weitere 17 Mandate.
Diese zusätzlichen 17 Mandate werden den auf den Bundeswahlvorschlägen genannten Personen in der Reihenfolge ihrer Auflistung zugewiesen.

Für die NR-Wahlen 2013 nominierten die Parteien auf ihren Bundeswahlvorschlägen (sind spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag bei der Bundeswahlbehörde einzubringen NR-Wahlordnung § 106) teils ziemlich umfangreiche  Kandidatenlisten:
ÖVP 396,  SPÖ 450,  FPÖ 300,  GRÜNE 894,  BZÖ 180STRONACH 67, NEOS 59KPÖ 160,  PIRATEN 18.
CHRISTLICHE PARTEI
(B, NÖ, OÖ, SBG, STMK, V) 19, MÄNNERPARTEI (V) 6, DER WANDEL (W, OÖ) 8, EU-AUSTRITTSPARTEI (V). --  SOZIALISTISCHE LINKE PARTEI (W) --.

Vorzugsstimmen können Wähler vergeben, in dem sie den Namen eines Kandidaten ankreuzen (die Kandidaten der Regionalwahlkreise sind auf den Stimmzetteln  vorgedruckt), die Reihungsnummer oder den Namen eines Kandidaten aus dem Landeswahlkreis (!) selbst auf den Stimmzettel schreiben.
Die Vorzugsstimme wird nur dann berücksichtigt, wenn der Kandidat auf der Liste jener Partei angeführt ist, die man gewählt hat.
Wer genügend Vorzugsstimmen erreicht, wird in der Parteiliste nach vorne gereiht.

  • Auf Bundesebene muss vorgereiht werden, wer 7 % der gültigen Parteistimmen erhält.
     
    § 108. (1) Die Bundeswahlbehörde hat zunächst die auf die Bewerber der Bundeswahlvorschläge entfallenden Vorzugsstimmen aufgrund der von den Landeswahlbehörden gem. § 96 Abs. 2 übermittelten Vorzugsstimmenprotokolle zu ermitteln und in einem eigenen Vorzugsstimmenprotokoll festzuhalten.
    (2) Die im dritten Ermittlungsverfahren zugeteilten Mandate (§ 107) werden zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 7 % der auf ihre Partei entfallenden gültigen Stimmen erzielt haben. Die Reihenfolge der Zuweisung der Mandate richtet sich hierbei nach der Reihenfolge der Vorzugsstimmenzahlen eines jeden Bewerbers, wobei die Reihenfolge mit der Höchstzahl der Vorzugsstimmen beginnt, der jeweils die nächstniedrigere Anzahl der Vorzugsstimmen folgt. Hätten Bewerber auf die Zuweisung eines Mandates den gleichen Anspruch, so sind die Reihungsvermerke der Bewerber auf der Bundesparteiliste maßgebend.
     

  • Auf Landesebene muss vorgereiht werden, wer 10 % der gültigen Parteistimmen erhält.
     
     § 102 Abs. 3 Die zu vergebenden Mandate werden zunächst der Reihe nach jenen Bewerbern zugewiesen, die mindestens so viele Vorzugsstimmen, wie die Wahlzahl beträgt, oder Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 10 % der auf ihre Partei im Landeswahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt haben. ......
     

  • Im Regionalwahlkreis muss vorgereiht werden, wer 14 % der gültigen Parteistimmen erhält.
     
    § 98 Abs. 3 Die zu vergebenden Mandate werden zunächst der Reihe nach jenen Regionalbewerbern zugewiesen, die Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 14 % der auf ihre Partei im Regionalwahlkreis entfallenden gültigen Stimmen erzielt haben. ......

VORZUGSSTIMMEN
Kandidiert - Gewählt - Auf Mandat verzichtet
 

 

Kandidiert für

Vorzugsstimmen Nein danke ...
A. van der BELLEN Landtag WIEN 10. 10. 2010 11.952 verzichtet
H.- C. STRACHE EU-Parlament 26. 5. 2019 44.750 verzichtet
Werner KOGLER EU-Parlament 26. 5. 2019 70.585 verzichtet

 

 

Wahltermin: Zwischen der Festlegung des Wahltags und dem Wahltag müssen mindestens 82 Tage liegen.

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 201
7   Ausgegeben am 14. Juli 2017   Teil II


BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 201
9   Ausgegeben am 3. Juli 2019   Teil II

 

 

 

 
Das SPÖ-Plakat "Arbeit" klebte neben Teasern (Das geht sich nicht aus. / Alles bleibt beim Alten). Fanden nicht alle witzig. Ich schon.
 (Auftrageber des Teasers war der Telekommunikationsanbieter DREI.)
Plakatfotos: WEBSCHOOL - FREY

Kandidatur:
Um bei der Nationalratswahl zu kandidieren, muss eine wahlwerbende Gruppe
Wahlvorschläge einbringen, für die eine - je nach Bundesland unterschiedliche (siehe Tabelle unten) - bestimmte Anzahl von Unterstützungserklärungen erforderlich ist, wobei Unterstützungswillige
(müssen das Wahlrecht zum NR haben) zur Beglaubigung ihrer  Unterstützung die Gemeindebehörde seiner Heimatgemeinde persönlich aufsuchen muss.

Burgenland 100

Kärnten 200
Niederösterreich 500
Oberösterreich 400
Salzburg 200
Steiermark 400  
Tirol 200  
Vorarlberg 100  
Wien 500  
GESAMT 2.600  

 

Eine Partei, die im gesamten Bundesgebiet antreten will und nicht im Nationalrat vertreten ist, benötigt demnach 2.600 Unterschriften, darf aber in keinem Bundesland die Mindestanzahl unterschreiten.
Für die
NR-Wahl 2013 müssen die Unterschriften im Zeitraum 9. Juli bis 2. August gesammelt werden.

Zum Vergleich: Wer bei der Wiener Gemeinderatswahl in allen Bezirken kandidieren möchte, benötigt 1.800 Unterstützungserklärungen!

Ist eine Partei bereits im Nationalrat vertreten, ist das Verfahren weniger aufwändig: ihr genügen die Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten für einen Landeswahlvorschlag.

Gemeinsam mit dem Landeswahlvorschlag muss eine Zustimmungserklärung der Kandidaten und ein Druckkostenbeitrag von 435,-- Euro (pro Bundesland) der Wahlbehörde übergeben werden.

Für Kleinparteien könnte trotz Überwindung der Unterschriftshürde die Besetzung der 43 Regionalwahlkreise mit der erforderlichen Anzahl von Kandidaten zum Problem werden. Ohne die jeweiligen Regionalwahlkreislisten kann keine Landesliste erstellt werden, was bedeutet, dass die Partei nicht im betreffenden Bundesland antreten kann.

Nur 24 Stunden benötigte die schwedische PIRATENPARTEI um die notwendigen 2000 Unterschriften für die landesweite Kandidatur bei den Reichstagwahlen 2006 (17. September) zu bekommen. Die Partei war am 1. Jänner 2006 gegründet worden. Bis August hatte sie 8000 Mitglieder, mehr als die Grünen. Ihr Hauptanliegen: die Legalisierung des Tauschs von Musikdateien zu privaten Nutzung.
Den Einzug ins Parlament haben sie nicht geschafft!


FRANK will JETZT! Korruption beenden. Aber leider: Alles bleibt beim Alten.
Auch bei ihm schlug ein Teaser. zu.
   Plakatfotos: WEBSCHOOL - FREY
 

Es kann vernünftigerweise argumentiert werden, dass den Idealen der Demokratie besser gedient wäre, wenn alle Staatsangestellten oder alle Empfänger von öffentlichen Unterstützungen vom Wahlrecht ausgeschlossen wären.

Friedrich August von Hayek, Nobelpreisträger  (1899 - 1992)


PARTEIEN - Infostände    Bilder: WEBSCHOOL - FREY

Wahlrecht:
Das Allgemeine Wahlrecht wurde in Deutschland 1871 für Männer und 1919 für Frauen eingeführt; in Österreich 1907 bzw. 1918 und in der Schweiz 1879 bzw. 1971.


Seit 2008:  WAHLALTER 16  Plakatbild: WEBSCHOOL - FREY

Aktiv wahlberechtigt (=man darf seine Stimme abgeben) ist eine Österreicherin oder ein Österreicher, wenn sie/er mit Ablauf des Wahltages das 16. Lebensjahr (bis 2007 das 18. Lebensjahr) vollendet hat.
[seit 2007 ist Österreich das einzige europäische Land, mit einem Wahlalter unter 18. Weltweit gibt es außer Österreich nur sechs Staaten, mit einem Wahlrechtsalter <18: BRASILIEN, NICARAGUA, INDONESIEN, IRAN, KUBA, NORDKOREA.]
Das "Homogenitätsprinzip" zwingt die Bundesländer, die für die NR-Wahlen geltenden Altersgrenzen auch bei den Landtagswahlen anzuwenden.

Passives Wahlrecht
§41. (1) Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind. Der Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind; ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt dien Frist mit Rechtskraft des Urteils. (Änderung der Nationalrats-Wahlordnung 1992 durch Wahlrechtsänderungsgesetz 2011; 7. Juli 2011)
 

Am 8. April 2010 entschied der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Verweigerung des Stimmrechtes bei Strafgefangenen nur in Ausnahmefällen erfolgen darf. "Man müsse das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren und überprüfen, ob die individuelle Straftat und das Verhalten des Täters den Ausschluss vom Wahlrecht rechtfertigten."
Dem Kläger, einen ehemaligen ORF-Moderator von Jugendsendungen und wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Österreicher, muss die Republik eine Entschädigungszahlung von 5.000,- € leisten.
Die Republik Österreich berief erfolglos gegen das Urteil.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind weiters Personen, die nur bedingt handlungsfähig ("entmündigt", "teilentmündigt") sind.

Das Wahlrecht unterliegt folgenden Grundsätzen:  

  • allgemein - unabhängig von Geschlecht, Einkommen, ... dürfen alle Staatsbürger wählen bzw. gewählt werden

  • gleich - jede Stimme zählt gleich

  • unmittelbar - es wird eine Liste oder eine Person, deren Name auf dieser Liste steht (=Vorzugsstimme) gewählt. Andere Methode siehe Elektoren - hier werden Personen gewählt, die ihrerseits jemanden wählen.

  • persönlich - die Stimme muss vom Wähler selbst abgegeben werden, er kann keine Vertretung schicken

  • frei - die Entscheidung wird ohne Zwang oder Behinderung getroffen

  • geheim - daher Wahlzelle, Stimmzettel im Kuvert, Wahlurne

Besonderheit des österreichischen Wahlrechts ist ein umfassendes Wahlkartensystem für Personen, die am Wahltag das Wahllokal in ihrer Heimatgemeinde nicht aufsuchen können. Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die bettlägerig sind. Letztere werden von so genannten besonderen Wahlbehörden zu Hause besucht. Auch Häftlinge können vor besonderen Wahlbehörden wählen, sofern sie das Stimmrecht besitzen.
Briefwahl:
 

  • Beim Gemeindeamt (bei Auslandsösterreichern am einstigen Wohnsitz) eine Wahlkarte (irreführende Bezeichnung, die "Karte" ist ein Kuvert) beantragen

  • den ausgefüllten Stimmzettel in ein mitgeliefertes Kuvert, auf dem der Wahlkreis aufgedruckt ist, geben

  • auf der Wahlkarte durch die eigene Unterschrift bestätigen, dass der Stimmzettel  persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde

  • Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2013), 17:00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.

  • Die Wahlkarte kann aber auch am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal im Ihres Stimmbezirks abzugeben.

  • Wahlkartenwähler können am Wahltag in einem für Wahlkartenwähler eingerichteten Wahllokal in jeder Gemeinde Österreichs ihre Stimme abgeben.


 
Wie bei jeder NR-Wahl bedient sich die Werbung des Anlasses    Bilder: WEBSCHOOL

Oberste Wahlbehörde ist die Bundeswahlbehörde. Wird vor jeder NR-Wahl neu installiert. Die Zusammensetzung richtet sich nach dem letzten Wahlergebnis - sofern die Bundesregierung keinen anderen Beschluss fasst.
Bei ihr sind die Bundeswahlvorschläge einzubringen, sie kontrolliert die Landeswahlvorschläge und berechnet das endgültige Wahlergebnis auf Basis der Bundesländerergebnisse. Bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode ist sie für alle Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen zuständig.
2013 bildeten die Vorsitz führende Innenministerin, 3 Stellvertreter (aus dem BMI), 2 Richter und 15 Parteienvertreter (5 SP, 4 VP, 3 FP, 1 Grüne, 2 BZÖ) die Bundeswahlbehörde.


Werfen hier Nichtwähler die Stimmzettel ein?
Bild WEBSCHOOL - FREY

Neun Landeswahlbehörden (Vorsitz: Landeshauptmann) entscheiden über die Landeswahlvorschläge und die Reihung der Parteien auf den Stimmzetteln. Sie sammeln die Ergebnisse der Wahlbehörden im Bundesland und übermitteln sie an die Bundeswahlbehörde.
Bei den Bezirkswahlbehörden (118 im Bundesgebiet) werden die Bezirksergebnisse zusammengefasst und die Vorzugsstimmen ermittelt.
Den Gemeinden (gesamt 2358 Gemeindewahlbehörden) obliegt die Organisation der Wahllokale, der Wahlkommissionen, die Führung der Wählerverzeichnisse und die
 

Kundmachung
 über die Zahl der Wahlberechtigten in den Wohnungen des obigen Hauses

Nationalratswahl 2013
Stichtag: 9. Juli 2013
Wahltag: 29. September 2013
 

Wahlsprengel: 076
Tür-Nr. Anzahl der
Wahlberechtigten
Tür-Nr. Anzahl der
Wahlberechtigten
Tür-Nr. Anzahl der
Wahlberechtigten
1 10 12 2 23 1
2 1 13 1 24 2
3 1 14 1    
..... ..... ..... .....    

 
Das Wählerverzeichnis liegt vom 30. Juli bis einschließlich 8. August 2013 zu folgenden Stunden .......  zur öffentlichen Einsicht auf.
Ort der Auflegung, wo während des Einsichtzeitraums auch Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis eingebracht werden können:
xxxxxxxxx
Bei Einsprüchen bitte einen amtlichen Lichtbildausweis und die entsprechenden Dokumente (z. B.: Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde) mitbringen!
 

 

Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis vermerkt sind, können dagegen Einspruch erheben. siehe oben

 
AUFRÄUMEN! Der Teaser wurde anders beantwortet als so mancher vermutete.
Bilder: WEBSCHOOL - FREY

Der Weg zum NR-Wahlergebnis 2013:

  • 29. September 17:00 Uhr - Nach Schließung des Wahllokals wurde die Urne geöffnet, die Stimmen gezählt und das Ergebnis der Bezirkswahlbehörde gemeldet. Diese addierte die Gemeindergebnisse und meldete die Summe der Landeswahlbehörde, von der das Landesergebnis an die Bundeswahlbehörde gelangte.

  • 29. September ~20:30 Uhr - Innenministerin verkündete ein vorläufiges Ergebnis

  • 1. Oktober - Zwischenauszählung der in Österreich abgegebenen Briefwahlstimmen (Wahlkarten)

  • 7. Oktober 14:00 Uhr - "Annahmeschluss" für die im Ausland aufgegebenen Wahlkarten. Auszählung und danach Bekanntgabe des nunmehrigen vorläufigen Endergebnisses.
    Es wird endgültig, wenn weder die Bundeswahlbehörde noch der Verwaltungsgerichtshof eine Überprüfung anordnet.

Laut Wählerverzeichnis waren 2008  ~6,33 Mio. Personen (3,03 Mio. Männer + 3,30 Mio. Frauen) wahlberechtigt.
Laut Wählerverzeichnis waren 2013  6.381.495 Personen (davon 40.284 Auslandsösterreicher) 3.072.974 Mio. Männer + 3.308.521 Mio. Frauen) wahlberechtigt.

Der Verwaltungsaufwand für die Durchführung der NR-Wahl 2008 betrug 13 Mio. € und ist von den Gemeinden zu tragen. Ein Drittel der Kosten (4,35 Mio. € bzw. 68 Cent/Wahlberechtigten) überweist ihnen der Bund.

Der Verwaltungsaufwand für die Durchführung der NR-Wahl 2017 betrug ... Mio. € und ist von den Gemeinden zu tragen. Ein Drittel der Kosten (..... € bzw. 84 Cent/Wahlberechtigten) überweist ihnen der Bund.

BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 201
7   Ausgegeben am 12. Juli 2017   Teil II
Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl forderte, dass der Bund den Gemeinden die tatsächlichen Kosten der Wahl (2,5 €/Wähler) zur Gänze  ersetzen soll. (Interview im Ö1 "Morgenjournal"; Juli 2017)

Plakat gegen ROT-GRÜN; Aufnahmedatum: 24. September 2013; Aufnahmeort: Bundesstraße 60, Vösendorf  Bild: WEBSCHOOL  Protest gegen ROT-GRÜN; Aufnahmedatum: 24. September 2013; Aufnahmeort:1100 Wien, Raxstraße  Bild: WEBSCHOOL
Protestplakate (leider ohne Impressum; vermutlich Privatinitiativen)  Bilder: WEBSCHOOL

Wahlkampfkosten - Rückvergütung:
Die Werbeaktivitäten im Wahlkampf stellen für die Parteien eine hohe finanzielle Belastung dar. Nach den Wahlen wird ihnen ein Teil dieser Ausgaben refundiert. Jede Liste, die mehr als ein Prozent der Stimmen bekommt, kann eine einmalige Parteienförderung (ca. 150.000 Euro) beantragen.

Schafft eine Partei den Einzug in den Nationalrat, erhält sie pro Stimme ca. 2.- Euro. Nach den Nationalratswahlen 1999 erhielten die ins Parlament gewählten Parteien folgende Beträge (damals noch in Schilling): SPÖ - 51 Millionen FPÖ und ÖVP je 41 Millionen, Grüne 11 Millionen.

Das Wahlkampfbudget für die Nationalratswahlen 2002 belief sich bei der SPÖ auf 7,5 Mio. €, die ÖVP gab 6 Mio. aus, die FPÖ 3,5 Mio. und die Grünen 2,7.
 
Für die Nationalratswahlen 2006 budgetierten die Parteien nach eigenen Angaben: SPÖ - 7 Mio. €, ÖVP - 7 Mio., die FPÖ  4-5 Mio., die Grünen 3,9 und das BZÖ max. 5 Mio..
Für jeden der ca. 6 Millionen Wahlberechtigten wurde ein Betrag von 1,94 Euro in den Rückerstattungstopf gegeben. Machte gesamt rund 11 Mio. €, die nach der Wahl zu verteilen waren.
 
Für die Nationalratswahlen 2008 budgetierten die Parteien nach eigenen Angaben: SPÖ - 9,5 Mio. €, ÖVP - 8 bis 8,5 Mio., die FPÖ  2,5 bis 3 Mio., die Grünen ~2,9 Mio. das LIF 1,5 Mio. €, die KPÖ 0,14 Mio. €. Das BZÖ machte keine Angaben.
Nach den Nationalratswahlen 2008 erhielten die ins Parlament gewählten Parteien: SPÖ - 4,15 Mio.€ÖVP 3,68 Mio.€FPÖ 2,48 Mio.€, BZÖ
1,52, Grüne 1,48 Mio.€.
Für seine 102.249 Stimmen (2,1 %) kassierte das LIF 310.000 €, 86.194 Stimmen (1,8 %) brachten der Liste FRITZ 260.000 €.

 

SEIT 1. JULI 2012 werden WAHLKAMPFKOSTEN für NR-Wahlen NICHT MEHR RÜCKERSTATTET! (Parteiengesetz 2012)

Für die Rückerstattung von Wahlkampfausgaben bei EU-Wahlen gelten seit 1. Juli 2012 folgende Regelungen:

Das Parteien-Förderungsgesetz 2012 (gültig seit 1. 7. 2012)

Besondere Parteienförderung für die politische Tätigkeit im Europäischen Parlament

§ 2. (1) Jede politische Partei, die nach einer Wahl zum Europäischen Parlament mit Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten ist, hat nach der Wahl Anspruch auf Fördermittel des Bundes nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
      (2) Die Gesamtsumme der Fördermittel nach Abs. 1 wird berechnet, indem die Zahl der bei der jeweiligen Wahl zum Europäischen Parlament Wahlberechtigten mit einem Betrag von 2 Euro multipliziert wird.
      (3) Die nach Abs. 2 berechnete Gesamtsumme wird auf die politischen Parteien im Verhältnis der bei der Wahl zum Europäischen Parlament für sie abgegebenen Stimmen verteilt.
      (4) Fördermittel nach Abs. 3 dürfen einer politischen Partei nur bis zu jenem Ausmaß gewährt werden, das den für Wahlwerbung im Sinne des § 4 Abs.2 Parteiengesetz 2012 tatsächlich entstandenen Ausgaben entspricht. ....
      (5) Die Fördermittel nach Abs. 1 sind innerhalb von 6 Monaten nach der Wahl zum Europäischen Parlament auszubezahlen.

Rückerstattung EU-Wahl 2014


Aufwendungen der Parteien für "Öffentlichkeitsarbeit" im NR-Wahljahr 2008 lt. jeweiligem Rechnungsabschluss in Euro:
SP 10.003.961,-  /  VP 12.438.120,-  /  GRÜNE 2.992.180,-  /  FP 4.266.883,-  /  BZOE 3.253.286,-

Für die Nationalratswahlen 2013 galt ab 8. Juli 2013 eine Wahlkampfkostenbeschränkung. Bis zum Wahltag durften pro Partei maximal sieben Mio. Euro für Werbung ausgegeben werden.
Im Jänner 2017 hob der Verfassungsgerichtshof die Wahlkampfkostenobergrenze von maximal sieben Mio. Euro für Landtags- und Gemeinderatswahlen auf. Die Länder können die Obergrenze selbst festlegen.

Mit Spenden von Personenkomitees und formal unabhängigen, den Parteien nahe stehenden Organisationen, lässt sich die Wahlkampfkostenbeschränkung leicht umgehen.

Im Wahlmonat September 2013 haben die politischen Parteien allein in den Zeitungen HEUTE, KRONEN ZEITUNG und ÖSTERREICH auf 385 Seiten für sich geworben. In der HEUTE wurden 196 Seiten gebucht, in der KRONE 95 und in ÖSTERREICH 94 Seiten.
Die PRESSE musste sich mit 29, der STANDARD mit 16 Seiten "begnügen".  
Quelle: APA (WZ 30. 10. 13)

 

  Wahlkampfkosten-Rückerstattung  (in Mio. €)

1999 3,7 3,0 3,0 0,8  
2002 4,3 1,2 4,9 1,0  
2006 4,6 1,4 4,4 1,4 0,5
2008 4,2 2,5 3,7 1,5 1,5
Seit 1. 7. 2012 gibt es keine Rückerstattung


Bank Burgenland 1. Oktober 2017

Über die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen müssen die politischen Parteien genaue Aufzeichnungen führen. (§ 4 Abs. 1 des Parteiengesetzes vom 2. 7. 75)
Diese Aufzeichnungen  und alle dazugehörigen Unterlagen sind von zwei beeideten Wirtschaftsprüfern jährlich zu prüfen; das Ergebnis ist im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu veröffentlichen. (§ 4 Abs. 2 des BG vom 2. 7. 75 über die Aufgaben, Finanzierung und
Wahlwerbung politischer Parteien)

Auch nach Landtags- und Gemeinderatswahlen erhalten die Parteien einen Kostenanteil rückerstattet.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des BMI

Wahlkampfkosten
Limit 2017:  7,14 Mio. €

Partei

2017 in Mio. 2019 in Mio.  

01 - 12

07 - 10

01 - 12

07 - 09

ÖVP

13

6,3 1,5
FPÖ

10,7

4,2 1,1
SPÖ 7,4 5,2 2,3
NEOS 1,8 1,2 0,98

PILZ

0,3 0,07

GRÜNE

2,5 0,03

 

Bei der Nationalratswahl 2002 kandidierten bundesweit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, KPÖ und LIF. "Die Demokraten" durften nur in den Bundesländern Wien und Vorarlberg antreten, die "Sozialistische Linkspartei" nur in Wien und die "Christliche Wählergemeinschaft" nur in Vorarlberg.

Bei der Nationalratswahl 2006 kandidierten bundesweit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, KPÖ, BZÖ und die Liste Hans Peter Martin. In fünf Bundesländern (K, S, T, V, W) kandidierte NEUTRALES FREIES ÖSTERREICH, die INITIATIVE 2000 schaffte es im Burgenland, die SOZIALISTISCHE LINKSPARTEI erreichte in Wien die erforderlichen Unterschriften und nur in Kärnten gab es genügend Unterstützungserklärungen für die SAU und die LISTE STARK.

Bei der Nationalratswahl 2008 kandidierten bundesweit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, KPÖ, BZÖ, Rettet Österreich,  Die Christen, LIF und Liste Dinkhauser. In fünf Bundesländern (B, OÖ, S, T, W) hatte die Linke die geforderte Unterschriftenzahl erreicht, in Tirol Die Linke, in Kärnten die Listen Klement und Stark, in Wien die Tierrechtspartei.

Bei der Nationalratswahl 2013 kandidierten bundesweit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, NEOS, BZÖ, Team STRONACH, KPÖ, PIRATEN

Bei der Nationalratswahl 2017 kandidierten bundesweit:

In zwei Bundesländern (OÖ, W) hatte die Sozialistische Linkspartei die geforderte Unterschriftenzahl erreicht, nur in Wien kandidierten die EU-Austrittspartei EUAUS, die OPD (Obdachlose in der Politik - Christlich Liberale - Österreichs Christliche Armutspartei), nur in Vorarlberg die Migrantengründung Neue Bewegung für die Zukunft, die Christen Partei CPÖ und die Männerpartei.
 

Bei der Nationalratswahl 2019 kandidierten acht Parteien bundesweit:

Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei (ÖVP)   Bundesparteiliste ÖVP
• Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)   Bundesparteiliste SPÖ
• Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)   Bundesparteiliste FPÖ
• NEOS – Das Neue Österreich (NEOS)   Bundesparteiliste NEOS
• JETZT – Liste Pilz (JETZT)   Bundesparteiliste JETZT
• Alternative Listen, KPÖ Plus, Linke und Unabhängige (KPÖ)   Bundesparteiliste KPÖ
Die Grünen – Die Grüne Alternative (GRÜNE)   Bundesparteiliste GRÜNE
• Wandel – Aufbruch in ein gemeinwohlorientiertes Morgen mit guter Arbeit, leistbarem Wohnen und radikaler Klimapolitik. Es gibt viel zu gewinnen. (WANDL)   Bundesparteiliste WANDL

nur landesweit:

Burgenland: Christliche Partei Österreichs (CPÖ)
Kärnten: Allianz der Patrioten (BZÖ)
Oberösterreich: Sozialistische Linkspartei (SLP)
Tirol + Vorarlberg: Jede Stimme GILT -Bürgerparlamente + Expertenregierung
Wien: Bierpartei Österreich (BIER)


Bei der Nationalratswahl 2024 kandidierten neun Parteien bundesweit:

Karl Nehammer - Die Volkspartei (ÖVP)   Bundesparteiliste ÖVP
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)   Bundesparteiliste SPÖ
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)   Bundesparteiliste FPÖ
Die Grünen Die Grüne Alternative (GRÜNE)   Bundesparteiliste GRÜNE
NEOS- Die Reformkraft für dein neues Österreich (NEOS)   Bundesparteiliste NEOS
Die Bierpartei (BIER)   Bundesparteiliste BIER
Kommunistische Partei Österreichs KPÖ Plus (KPÖ)   Bundesparteiliste KPÖ
Liste Madeleine Petrovic (LMP)   Bundesparteiliste LMP
Keine von denen (KEINE) 2019 unter dem Namen WANDL angetreten   Bundesparteiliste KEINE

nur landesweit:

Nicht in B und SLZBG: MFG - Österreich Menschen - Freiheit - Grundrechte (MFG)   Bundesparteiliste MFG
Burgenland: Die Gelben (BGE)   Bundesparteiliste BGE
Nicht in K und SLZBG: Liste GAZA – Stimmen gegen den Völkermord (GAZA)   Bundesparteiliste GAZA


Das bis heute mutigste Wahlplakat ließ die ÖVP-Wien anlässlich der GR-Wahlen 2001 in  WCs  anbringen.

 

Wer ist Favorit bei den NR-Wahlen 2019? Für die Wettbüros eindeutig SEBASTIAN KURZ.
Wer 100 Euro auf ihn setzt, bekommt im Falle seines Sieges 101 (bet-at-home und interwetten)  bzw. 104 Euro (Unibet) zurück.
Gewinnt Frau Rendi-Wagner bekommt man den 6-fachen, 12-fachen oder den 9-fachen Einsatz ausbezahlt.


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Ergebnisse der Nationalratswahlen - Mandatsverteilung

Partei

1995 1999

  2002

2006 2008 2013 2017 2019 2024
SPÖ 71 65 69 68* 57 52 52 40 41
ÖVP 52 52 79 66* 51 47 61 71 51
FPÖ 41 52 18 21* 34 40 51 31 57
Grüne   9 14 17 21* 20 24 - 26 16

LIF

10 - - * - - - -  

BZÖ

- - - 7 21 - - -  
Liste FRANK - - - - - 11 - -  
neos - - - - - 9 10 15 18
Liste PILZ - - - - - - 7 -  
WEIßE - - - - - - - -  
FLÖ - - - - - - - -  
KPÖ - - - - - - - -  
GILT - - - - - - - -  

*Wahlbündnis SPÖ + LIF

 

Auf der Website

www.meinparlament.at können Sie an Personen, die für Landtagswahlen bzw. für die Wahl zum NR kandidieren Fragen richten. Ihre Frage + Antwort werden auf der Website veröffentlicht.

www.wahlkabine.at können Unentschlossene Ihre Meinung (Auswahlantworten) zu 25 politischen Themen eingeben. Die Antworten werden mit den zuvor von den Parteien eingeholten Stellungnahmen zu den selben 'Themen verglichen und ausgewertet. Resultat ist eine Auflistung der Parteien gereiht nach den Übereinstimmungen.

 

Regelungen der Mandatsermittlung bei LANDTAGSWAHLEN in Ö

Burgenland:
Wahlkreise 7
Mandate: 36
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Landesgebiet für die Parteien (Abs. 2) abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl 36 geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl

Zweites Ermittlungsverfahren:
Die Summen der Reststimmen werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und nach Bedarf die weiterfolgenden Teilzahlen.
Jede Partei erhält soviele Restmandate, wie die Wahlzahl in ihrer Reststimmensumme enthalten ist.

Kärnten:
Wahlkreise 4
Mandate: 36
Erstes Ermittlungsverfahren:
Parteien, die
im gesamten Landesgebiet mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt oder in mindestens einem der Wahlkreise ein Grundmandat erreicht haben.
Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um die Zahl 1 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat erlangten. oder mind. 5 % der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen.

OOe:
Wahlkreise 5
Mandate: 56

Erstes Ermittlungsverfahren:

I
m gesamten Landesgebiet mindestens vier Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben oder in mindestens einem der Wahlkreise ein Grundmandat erreicht haben.
Zunächst ist für
jeden Wahlkreis die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der im Wahlkreis zu vergebenden Mandate zu dividieren. Die sich dabei ergebenden Zahlen sind die jeweiligen Sperrzahlen der Wahlkreise. Ein Grundmandat hat jene wahlwerbende Partei erreicht, die in mindestens einem Wahlkreis mindestens so viele Stimmen erhalten hat, als der Sperrzahl dieses Wahlkreises entspricht.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Im Ermittlungsverfahren auf Landesebene verteilt die Landeswahlbehörde auf Grund der Wahlzahl (Abs. 2) grundsätzlich 56 Mandate auf die am weiteren Ermittlungsverfahren teilnehmenden Parteien, die einen Landeswahlvorschlag (§ 70 Abs. 1) eingebracht haben.
Die Wahlzahl wird ermittelt, indem vorerst die Landesparteisummen (NICHT die RESTSTIMMEN) nach ihrer Größe geordnet nebeneinander geschrieben werden; unter jede Landesparteisumme wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und nach Bedarf die weiterfolgenden entsprechenden Teilzahlen. Als Wahlzahl gilt bei 56 zu vergebenden Mandate die 56-größte, bei 55 zu vergebenden Mandaten die 55-größte usw. Zahl der so angeschriebenen Zahlen.
Jede Partei erhält so viele Mandate, als die Wahlzahl in ihrer Landesparteisumme enthalten ist.
Unterschreitet die gemäß Abs. 3 für eine Partei ermittelte Gesamtmandatszahl die Summe der dieser Partei in den Wahlkreisen insgesamt zugefallenen Mandate, ist so vorzugehen, als hätte diese Partei keinen Landeswahlvorschlag eingebracht; die Wahlzahl ist gemäß Abs. 2 neu zu berechnen.
Übersteigt die gemäß Abs. 3 für eine Partei ermittelte Gesamtmandatszahl die Summe der dieser Partei in den Wahlkreisen insgesamt zugefallenen Mandate, erhält sie so viele weitere Mandate, wie dieser Differenz entspricht.

NOe:
Wahlkreise 21
Mandate: 56
Erstes Ermittlungsverfahren:
Zunächst werden die im Wahlkreis zu vergebenden Mandate auf Grund der Wahlzahl auf die Parteilisten verteilt. Die Wahlzahl wird
gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um die Zahl 0,5 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Es nehmen jene wahlwerbenden Parteien teil, die landesweit mehr als 4 % der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Grundmandat nicht nötig!
Als Wahlzahl gilt bei sechsundfünzig zu vergebenden Mandaten die 56 größte, bei fünfundfünfzig zu vergebenden Mandate die 55 größte
Zahl usw. der angeschriebenen Zahlen

Steiermark:
Wahlkreise 4
Mandate: 56 (ab 2015: 48 Mandate)
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl für die Verteilung  wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um eins vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat erlangten. Keine %-Berücksichtigung! Kein Grundmandat = kein Restmandat

Tirol:
Wahlkreise 4
Mandate: 36
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl für die Verteilung  wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 0,5 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat erlangten. oder mind. 5 % der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen.

Vorarlberg:
Wahlkreise 4
Mandate: 36
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl für die Verteilung  wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 1 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat  erlangt oder mindestens 5 % der  gültigen Stimmen erhalten haben.

Wien:
Wahlkreise 18
Mandate: 100
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 1 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat im Gemeinderat erlangt oder im ganzen Gemeindegebiet mindestens 5 % der für die Wahl des Gemeinderats abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

 

Regelung für die Platzierung von Dreiecksständern  (Auskunft Magistrat der Stadt Wien; MA 46; nach WEBSCHOOL-Anfrage)
 

Jede wahlwerbende Partei darf maximal 1100 Wahlwerbeständer (sog. Dreiecksständer) an genehmigten Standorten aufstellen. Bei der Genehmigung der Standorte achtet die Behörde vor allem darauf, dass die Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs (i.e. der VerkehrsteilnehmerInnen) nicht beeinträchtigt wird. Die Wahlwerbeständer sind außerdem mit einer von der Behörde ausgegebenen, eindeutig kenntlich gemachten Vignette zu versehen. Bei den Kontrollen der Wahlwerbeständer durch die Behörde (sowohl initiativ als auch auf Beschwerden hin) wird besonders auf diese vorab angeführten Kriterien geachtet.
Die Wahlwerbeständer dürfen in einem Zeitraum ab 5 Wochen vor der Wahl bis zu 1 Woche nach der Wahl aufgestellt sein.

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Die Grünen stellten 730 Ständer auf. Die SPÖ in Wien 900 Ständer, die NEOS hingegen 1.100. Vom Team Stronach kommen 800 Dreieckständer, vom BZÖ 300 und von der KPÖ 150. Die Piraten verzichteten gänzlich darauf. In Summe gab es in Wien also über 6.000 dieser kleinen Plakatständer, die v. a. für die kleineren Parteien sehr wichtig sind. Die Abwicklung erfolgt zumeist über Agenturen und Dreieckständer haben für die Parteien einen großen Vorteil:
Sie müssen für diese Flächen nichts zahlen, sondern brauchen sich bloß um die Plakate, die Ständer, die Beklebung sowie das Auf- und Abbauen zu kümmern. Damit ist das natürlich eine der günstigsten Werbeformen für sie.
Auskunft Team Stronach, Mag. Daniel Brandtmayer stv. Klubdirektor

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... D.h. eine Partei kann zwar mehr als 1.100 bewilligte Stellen haben, bestücken darf sie nur max.1.100.
Weiters muss jeder Wahlwerbeständer eine Plakette tragen, diese sind von der MA 46 durchnummeriert (1-1.100).
Dazu gibt es genaue Fristen, in welchem Zeitraum die Ständer stehen dürfen, ebenso das Ausmaß (Max. Größe) der Ständer ist geregelt.

In der Praxis wird leider vieles nicht eingehalten, so stehen Ständer ohne Plakette oder an verbotenen Stellen etc.
Viele bewilligte Stellen sind auch schon veraltet, d.h. sie wurden mal vor Jahren bewilligt (das geht oft 30 Jahre zurück), mittlerweile sind aber durch Umbauten (Radwege, Mistkübeln, Ampeln, Blindenleitsysteme etc.) diese Stellen nicht mehr bestückbar.

Ab der nächsten Wahl (Gesetz tritt mit 1.1.2014 in Kraft) muss man der Behörde 4 Wochen vor Aufstelldatum die genauen Standorte der Steher übermitteln auf Basis der Geo-Koordinaten des Stellplatzes. Dann sollte es einfacher werden zu überprüfen, wer wie viel und wo aufstellt.  Auskunft ÖVP

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...  die Genehmigungen für die Aufstellung von Dreiecksständern ist unterschiedlich geregelt.
Grundsätzlich muss man immer den Grundeigentümer fragen, ob man die Ständer aufstellen darf. Das gilt für die Dreiecksständer, aber auch für die großen mobilen Ständer.

Im Ortsgebiet ist das für den öffentlichen Grund die Gemeinde. Es gibt Gemeinden, die entscheiden, dass man grundsätzlich aufstellen darf, manche Gemeinden wollen das gar nicht und erlauben es auch nicht.
Dann gibt es wieder Gemeinden, welche die Anzahl pro Partei beschränken, in den meisten Gemeinden muss man keine Miete zahlen in einigen gibt es Kosten pro Ständer.
In manchen Städten oder Gemeinden gibt es auch ein Parteienabkommen, wo sich alle Parteien auf eine Anzahl einigen oder entscheiden keine Ständer aufzustellen.
Magistra Nives Sardi - Kommunikation; Grüne Bundespartei

 

"Wir werden an den Wahlversprechen gemessen - das ist unfair!"

Vizekanzler Franz Müntefering SPD (August 2006)

 

Bundestagswahlen

Die (mindestens) 598* Abgeordneten zum Bundestag werden in 299 Wahlkreisen gewählt. Jeder Wahlkreis weist durchschnittlich 250.000 Personen auf (± 25 %).

Auf ihrem Stimmzettel können die Wahlberechtigten zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben.
Die ERSTSTIMME für die Wahl eines namentlich genannten Wahlkreisabgeordneten
Die ZWEITSTIMME für die Wahl der Landesliste einer Partei

Voraussetzung für die Erlangung eines Mandats im Bundestag ist für jede Partei die Überschreitung der Fünf-Prozent-Klausel, sofern die Partei nicht mindestens drei Direktmandate (Grundmandate) erzielt hat.

Ein Direktmandat erhält eine Partei, wenn sie die in einem Wahlkreis für ein Mandat benötigten Stimmen bekommt.

Maßgeblich für die Verteilung der Sitze, die auf eine Partei entfallen, ist die ZWEITSTIMME. Die bundesweit abgegebenen Zweitstimmen werden mit dem Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer mit der Formel:
MANDATE = (Gesamtsitze x Zweitstimmen)/Gesamtzahl der Zweitstimmen aller Parteien   in Mandate "umgerechnet".

* hat eine Partei in einem Land mit Hilfe der ERSTSTIMMEn mehr Wahlkreismandate errungen, als ihr nach dem Verhältnis der in diesem Land für alle Parteien abgegebenen Zweitstimmen zustehen, erhält sie Überhangmandate. Dadurch bleiben ihr diese Direktmandate erhalten. Das hat zur Folge, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 598 + Anzahl der Überhangmandate steigt.
Beispiel: hat eine Partei in einem Bundesland aufgrund der erreichten Zweitstimmen 12 Mandate erreicht und haben gleichzeitig in 15 Wahlkreisen ihre Kandidaten die Mehrheit der Erststimmen erzielt, erhält die Partei 15 Mandate. Dadurch sind drei Überhangmandate entstanden!                                        Mandatsberechnung mit EXCEL

Scheiden Abgeordnete aus Bundesländern mit Überhangmandaten aus, werden diese Mandate NICHT durch nachrücker ersetzt. Bei knappen Mandatsständen kann es dadurch zu Verschiebungen der Mehrheitsverhältnisse kommen!

Im Juli 2008 erkannte das Bundesverfassungsgericht, dass das deutsche Wahlsystem verfassungswidrige Regelungen enthält (Problematik: Überhangmandate - Zweitstimmen). So kann es z. B. zu einem negativen Stimmgewicht kommen, bei dem eine Partei mehr Sitze im Bundestag erringen kann, z. B. wenn sie bei bestimmten Konstellationen weniger Zweitstimmen erhält.
Das Gericht forderte eine
Gesetzeskorrektur bis Ende Juni 2011. Die Frist wurde NICHT eingehalten, erst im September wurde ein neues Gesetz beschlossen. Ohne die Stimmen der Opposition. Am 25. Juli 2012 erklärte der Verfassungsgerichtshof die Wahlrechtsreform für verfassungswidrig und führte explizit die Überhangmandate und das negative Stimmgewicht an: "Überhangmandate sind nur in eng begrenztem Umfang mit dem Charakter der Wahl als Verhältniswahl vereinbar". Az.: 2 BvE 9/11 u. a.

Wahlrecht: geregelt im Artikel 38 Grundgesetz "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt"
Aktiv wahlberechtigt (=man darf seine Stimme abgeben) sind alle deutschen Staatsbürger, wenn sie/er mit Ablauf des Wahltages das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnen bzw. alle im Ausland weilenden deutschen Staatsbürger.
Für die Erlangung des
passiven Wahlrechts (=man kann gewählt werden) ist zusätzlich noch die Nominierung durch eine Partei im Wahlkreis oder auf der Landesliste erforderlich. Wem es gelingt, von 200 Wahlberechtigten (mit Namensnennung und Unterschrift) vorgeschlagen zu werden, der/die ist ebenfalls wählbar und wird namentlich auf dem Stimmzettel angeführt.

Das Wahlrecht unterliegt folgenden Grundsätzen:  

  • allgemein - mit Vollendung des 18. LJ dürfen alle Staatsbürger wählen, die nicht entmündigt sind und nicht ihre bürgerlichen Ehrenrechte durch ein Gerichtsurteil verloren haben

  • gleich - jede Stimme zählt gleich

  • unmittelbar - die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten ohne Umweg über Elektoren direkt gewählt

  • geheim - niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Man darf aber selbst seine Wahlentscheidung bekannt geben

  • frei - die Entscheidung wird ohne Zwang oder Behinderung getroffen

Termin für die Wahl zum 19. Bundestag : .... .... 2017

38 Parteien waren zur Wahl zugelassen (2009: 27 Parteien  2005: 32 Parteien) und konnten sich mit Landeslisten oder Direktkandidaturen bei den zuständigen Landes- bzw. Kreiswahlämtern zur Wahl anmelden:
SPD, FDP, Die Linke, Grüne, NPD (Nationaldemokratische P.), MLPD (Marxistisch-Leninistische P.), Piratenpartei (kandidieren allen Bundesländer mit Landeslisten), die CDU (in 15 Ländern - nicht in Bayern), DVU (Deutsche Volksunion, 12 Länder), Republikaner (11 Länder). Zum Teil auf ein Land beschränkt treten die Tierschutzpartei, die RRP (Renterinnen- und Rentner-P.), die Partei Bibeltreuer Christen, die Christliche Mitte, die Freien Wähler, die Allianz der Mitte, die Familien-Partei, die Violetten, die Volksabstimmungs-Partei, die DKP (Deutsche Kommunistische Partei), die Ökologisch-Demokratische Partei, die Deutsche Zentrumspartei, die Partei "Die Partei", Die Frauen, ... an

Wahlkampfbudgets der Parlamentsparteien 2013
CDU 23 Mio., SPD 20 Mio., FDP 4 Mio., GRÜNE 5,5 Mio., LINKE 6 Mio.

Nächster Wahltermin: 28. September 2025

Auf der Website von    konnten die Wähler nach Eingabe der Postleitzahl die Kandidaten ihres Wahlkreises ermitteln und diesen - nach einem Klick auf den Namen - in einem eingeblendeten Formular auch Fragen stellen.
Fragen und Antworten wurden auf
www.abgeordnetenwatch.de veröffentlicht.
 

Wahlprognosen für die Bundestags- und Landtagswahlen erstellt das Portal election de www.election.de
Neben kurzfristigen
Stimmungen
berücksichtigt election de langfristige Wählerpotenziale, Stimmensplitting und taktisches Wahlverhalten ("Leihstimmen").

 

Anzahl der Mandate (=Wahlkreise), die in den Bundesländern vergeben werden:
 

Schleswig Holstein 11   Bayern 44
Hamburg 6   Berlin 12
Niedersachsen 29   Mecklenburg-Vorpommern 7
Bremen 2   Brandenburg 10
Nordrhein-Westfalen 64   Sachsen-Anhalt 10
Hessen 21   Thüringen 10
Rheinland-Pfalz 15   Sachsen 17
Baden-Württemberg 37   Saarland 4

 

NR-Wahlen SCHWEIZ 2011

Die CVP (Slogan: "Glückliche Schweizer wählen CVP") plante ein Wahlkampfbudget im Umfang von 3 Millionen Franken.
Die FDP beziffert ihr Wahlbudget mit 2,6 Mio., die SP mit 1,5 Mio., die BDP mit 0,35 Mio.. Über den größten Werbeetat verfügt die SVP. Vermutet werden mind. 15 Mio. Franken.

Als Versuch kann auf Bundesebene erstmals eine kleine Gruppe die Stimme elektronisch abgegeben. Die Auslandsschweizer der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Graubünden und St. Gallen - etwa 22.000 Personen - können per E-Voting (vote électronique) an der Wahl teilnehmen.

Wahlberechtigte: 5,09 Mio. (Von ~700.000 Schweizern im Ausland sind ~143.000 in Schweizer Stimmregistern eingetragen)
Wahltermin: 23. Oktober 2011
Wahlergebnis:
Nationalrat (200 Sitze):  SVP 55   SP 46   FDP 31   CVP 28   Grüne 13   GLP 12   BDP 9   EVP 2   Lega 2   CSP 1   MCG 1
Ständerat (46 Sitze):  CVP 13   SP 11   FDP 11  SVP 5  GLP 2   BDP 1   GPS 2  Parteilos 1

Das Register der Interessenverbindungen der Abgeordneten kann auf http://www.parlament.ch eingesehen werden.

Knappes Ergebnis? Nachzählung obligat!
Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2009 schreibt bei sehr knappen Wahlergebnissen eine Wiederholung der Auszählung vor. Anzeichen von Unregelmäßigkeiten müssen nicht vorliegen. Nachzählungen stärken die demokratischen Institutionen hatte das Gericht in seinen Ausführungen erläutert.

NR-Wahlen SCHWEIZ 2015

Rund 34.000 Auslandschweizer, die in den Kantonen Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg stimmberechtigt sind, haben sich für die nationalen Parlamentswahlen im Oktober für die Stimmabgabe per Internet registrieren lassen. Ebenfalls per Internet stimmen noch 96.000 Wahlberechtigte, die in den Kantonen Genf und Neuenburg leben.
Neun Kantone erhielten von der Bundeskanzlei wegen einer "Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses" keine Erlaubnis für die Teilnahme am E-Voting.
Die übrigen Kantone haben keinen diesbezüglichen Antrag gestellt.

 

Elektronische Stimmenauswertung + Internet-Sicherheit

Nach dem bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen George Bush jun. nur aufgrund fehlerhafter Stimmenauszählungen "siegte" und 2001 Präsident wurde, kam bei der nächsten Wahl ein computergestütztes System zur Anwendung.
Das ermöglichte jedoch weder eine wählerfreundlichere Stimmabgabe, noch eine fehlerfreie Auswertung.
Bei den Midterms 2006 konnten die Wähler in einem Bundesstaat auf dem Touchscreen-Wahlformular bei einem Kandidaten nur den Vornamen lesen. Den Nachnamen mussten sie sich denken. Ein Programmfehler hatte ihn "geschluckt". In vielen Bundesstaaten gibt es neben der  elektronischen Registrierung der Stimmen KEINE Kontrolle mittels paralleler Ausdrucke auf Papier.
2007 beschloss das Parlament im Bundesstaat Florida die Rückkehr zum Stimmzettel mit der Begründung, dass nur nur damit eventuelle Neuauszählungen möglich sind. 

Wie ein Referendum über den Amtsverbleib des venezolanischen Präsidenten Chávez im August 2004 zeigte, ist diese Methode keineswegs ein Weg zur Ausschaltung von Wahlmanipulationen.
Wahlmaschinen waren von den Anhängern des Präsidenten manipuliert worden. Dabei kamen zwei verschiedene Methoden zur Anwendung:
Ein Teil der Computer war so programmiert, dass die Stimmen gegen den Präsidenten eine fixierte Höchstzahl nicht überschreiten konnten. War diese Zahl erreicht, wurde jede weitere Stimme - egal ob für oder gegen den Präsidenten - nur noch für den Präsidenten gewertet. Auf dem Kontrollausdruck, den der Wähler bekam, stand jedoch seine persönliche Entscheidung.
Andere Computer waren so manipuliert, dass sie stets ein Ergebnis von 70:30 für den Präsidenten auswiesen.

Fünf Minuten benötigte eine Bürgerrechtsgruppe in den Niederlanden um eine Wahlmaschine so zu manipulieren, dass sie jedes gewünschte Ergebnis liefert. Damit wollte sie den Nachweis für die Unzuverlässigkeit dieser Art von Stimmenerfassung erbringen.

In Deutschland verbot das Bundesverfassungsgericht die seit zehn Jahren verwendeten Wahlcomputer (2BvC 3/07 + 2BvC 4/07). Ihr Einsatz widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl [Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen... . ... müssen beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.] 3. 3. 2009

Elektronische Stimmenauswertung + Internet-Sicherheit

  • HACKER-Angriffe auf Server der Wahlbehörden können "erfolgreich" sein, wie sie das bereits bei Großbanken, Regierungsstellen, ... waren. Die Manipulation der Abstimmungsergebnisse kann daher nicht ausgeschlossen werden.
  • Viren auf den Computern der Wähler können die Hardware übernehmen (Malware) ohne dass der Benutzer es merkt und das Votum "korrigieren".
  • Benutzer können auf falsche Webseiten "umgeleitet" werden: Spoofing + Phishing
  • Denial-of-Server-Angriffe richten millionenfach Anfragen an den Wahl-Server und lassen ihn "abstürzen".
  • IT-Mitarbeiter können einen eigenen Zugang (Backdoor) im Wahlsystem einrichten und die Wahlresultate "wunschgemäß"  manipulieren.

RANKED-CHOICE-VOTING (RCV)

Laut US-Verfassung haben die Gliedstaaten die Befugnis, nationale Wahlen so zu organisieren, wie sie es für richtig halten.
Der Bundesstaat Maine beschloss 2016 als erster das RCV einzuführen.
Viele US-Städte setzen bei den Lokalwahlen das RCV ein.
Das System sorgt dafür, dass niemand mehr mit einer Minderheit der abgegebenen Stimmen ein Amt erringen kann.
Dabei stimmt ein Wähler nicht nur für seinen favorisierten Kandidaten, sondern bringt alle Kandidaten in eine Rangordnung.
Erreicht kein Kandidat 50 Prozent der Erststimmen, scheidet der mit den wenigsten Erststimmen aus und die Zweit-, Dritt- und weiteren Stimmen seiner Wähler werden auf die übrigen Kandidaten verteilt. Das Prozedere wird solange wiederholt, bis ein Kandidat die Mehrheit der Erststimmen erreicht hat.

 

... Das Wahlgericht ordnete an, die Stimmzettel von knapp 12.000 der rund 130.000 Urnen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Qualitätskontrolle des Wahlgangs ergab eine Reihe von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Rechnungs-fehler beim Zusammenzählen der Stimmen. ...

NZZ vom 6. 9. 2006 über den Gerichtsentscheid betreffend die Anfechtung der Präsidentschaftswahlergebnisse in Mexiko

 

272 Indonesische Wahlhelfer sterben bei der Auszählung
Bei den am 17. April 2019 abgehaltenen Wahlen wurde an einem Tag über das Präsidentenamt und 200.000 Abgeordnete auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene abgestimmt. Bei der Stimmenauszählung sind mehr als 270 Personen an Überarbeitung und Erschöpfung gestorben.
Die Wähler waren aufgefordert bis zu fünf Stimmzettel in einem der mehr als 800.000 Wahllokale abzugeben. 150 Millionen Wahlberechtigte nahmen ihr Wahlrecht wahr. Das händische auszählen Zettelflut dauerte bis zu 30 Stunden. Dieser Anstrengung waren viele der 7,2 Millionen - besonders ältere Personen - nicht gewachsen. Neben den 272 Gestorbenen waren weitere 1.878 Menschen erkrankt, sie mussten ihre Arbeit abbrechen.

 

Wahlwerbung unter freiem Himmel - Abstandsregelung

WZ 23. Juli 2019 S 27

 

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Letzte Aktualisierung:  4. Oktober  2024

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