POLITIK
BUDGETDEFIZIT
ANLEIHEN INFLATION
ZAHLUNGSBILANZ
RATING-AGENTUREN MIFID II
ÖSTERREICHISCHES BUDGET FINANZVERFASSUNGSGESETZ DEUTSCHER BUNDESHAUSHALT SCHWEIZER BUDGET US-BUDGET
FINANZAUSGLEICH in Ö - in D - in CH ÖSTERREICHISCHER STABILITÄTSPAKT BANKENABGABE (StabAbgG)
EZB EFSF - EUROPEAN FINANCIAL STABILITY FACILITY ESM - EURO-STABILITÄTSMECHANISMUS ESM-Begleitnovelle
EURO EU-FISKALPAKT STAATSVERSCHULDUNG -EU- LÄNDER EUROZONE - SCHULDENUHR Wohin fließen die Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer? Wo liegen die Goldreserven von Ö + D?
HAFTUNGEN FÜR GRIECHENLAND Hilfsangebot eines Bürgers zum Schuldenabbau des Landes Wien Schulden der Bundesländer HYPO-ALPE-ADRIA
"Meine Herren, eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an, als eine demokratische Regierung eine Budgetreserve!" |
BUDGET |
JOSEPH SCHUMPETER |
|
Das Bundesbudget ist die Einnahmen- Ausgabenrechnung des Staates. Es ist in derzeit 16 Ressorts gegliedert. Zum überwiegenden Teil sind die Ausgaben durch gesetzliche Verpflichtungen vorgegeben. |
Nachdem die Ministerien
ihren Finanzbedarf für das kommende Jahr beim Finanzministerium
deponiert haben, wird dort ein Budgetvoranschlag (BVA)
unter Bedachtnahme auf
Wirtschaftswachstum, Konvergenzkriterien, Arbeitsmarkt- und soziale
Erfordernisse, der Haushaltsplan, erarbeitet. Nach einem Ministerratsbeschluss wird der
Voranschlag dem Nationalrat vorgelegt - spätestens
zehn Wochen vor
Ablauf des Kalenderjahres* - und muss von diesem beschlossen
werden. Daher hat das Bundesbudget den Rang eines Gesetzes und heißt
auch so: Bundesfinanzgesetz. *Bundesverfassungsgesetz Art. 51 Abs. 2: Die Bundesregierung hat dem NR spätestens 10 Wochen vor Ablauf des Finanzjahres den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzgesetzes vorzulegen. Oberstes Organ der Rechnungskontrolle ist der Nationalrat. Im Bundesrechnungsabschluss (BRA) werden nach dem Ablauf des Finanzjahres die tatsächlichen Budgeteinnahmen und -ausgaben ausgewiesen. Seit Jahrzehnten "planen" die Öffentlichen Haushalte in ihren Budgetvoranschlägen Defizite. Die meisten der verantwortlichen Politiker betrachten diesen Umstand als "vom Schicksal vorgezeichnet". Hinweise auf die dadurch ständig wachsende Staatschuld (2009: 185 Milliarden € / 2016: 295,7 Milliarden €) sorgen kaum für große Erschütterung, ist doch Österreichs Schuldenberg (2010: 70 % des BIP / 2016: 84,6 % des BIP) im Vergleich mit Griechenland, Japan, Italien oder Belgien kleiner.
Österreichs Defizitangaben sind schwer geschummelt. Man
hält sie seit Jahren relativ niedrig, in dem man die Schulden
staatseigener Unternehmen zu "außerbudgetären" erklärt. Das fiel uns 2006
schon mal auf den Kopf. Da stufte EUROSTAT die
Entschuldung der ÖBB um 6,1 Mrd. € im Jahr 2004 als
Subvention ein, was das Budgetdefizit 2004 von 1,1 % auf 4,4 %
hochschraubte (siehe Tabelle
Bundesbudget Maastricht Defizit 04). Im April 2011 kam der erste Brocken: EUROSTAT rechnete die Haftungen des Bundes in Österreichs Haushalt ein. Das waren: 4,85 Mrd. € bei den ÖBB, 2,86 Mrd. bei den öffentlichen Krankenanstalten, 1 Mrd. bei der KA Finanz (die "Bad Bank" der Kommunalkredit), 0,44 Mrd. der Wohnbau Burgenland AG (hatte in dieser Höhe Forderungen Wohnbaudarlehen an eine ausgegliederte Gesellschaft verkauft), 0,37 Mrd. für Absicherungsgeschäfte gegen Zinsschwankungen (SWAPS). Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung innerhalb
der EU (ESVG) ordnet dem
Sektor Staat alle institutionellen Einheiten (= Nicht-Markt-Produzenten)
zu, die weniger als 50 % der Produktionskosten einnehmen. Ihre Schulden
sind dem öffentlichen Haushalt anzurechnen. Immerhin haben wir unsere
Schulden "unter Beobachtung": der
FISKALRAT
www.fiskalrat.at
( seit 1. 11. 2013 - BGBl. I, 149/2013 - davor: Staatsschuldenausschuss www.staatsschuldenausschuss.at), eine Art Schuldnerberatungsstelle für den öffentlichen Haushalt,
macht sich darüber Gedanken. Die haben allerdings die längste Zeit
keinen interessiert. Der Staatsschuldenausschuss ist ein eigenes
Gremium, das bei der Österreichischen Nationalbank angesiedelt ist. Einblick in
die Finanzschuld des Bundes (Ende 2012 lag sie bei
189,55 Mrd. € Ende
2013 bei 193,94
Mrd. €)
erhält man auch auf der Website der
Österreichischen Bundesfinanzagentur
www.oebfa.at.
Am 20. Feber 2013 vereinbarten EU-Parlament,
EU-Finanzministerrat und EU-Kommission dass die Unterzeichnerstaaten des
Stabilitätspakts ihre Budgetentwürfe für das nächste
Jahr bis 15. Oktober der
EU-Kommission vorlegen müssen, die ihn bis Ende November bewertet.
Stellt die Kommission eine ernste Verletzung von Verpflichtungen aus dem
EU-Stabilitätspakt fest, kann sie eine Korrektur des Entwurfs verlangen.
Über die endgültige Fassung des Budgets entscheiden die nationalen Parlamente. |
Bundesbudget in Mio. €
2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 |
2010 |
2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
Bruttoinlandsprodukt BIP Mrd. € | 232,8 | 243,6 | 256,2 | 270,8 | 281,9 | 274,3 | 283,9 | 300,7 | 307,0 | 322,6 | 329,0 | 344,5 | 356,2 | 369,9 | 385,7 | 398,5 |
Bundes-Defizit in % des BIP | -4,6 | -1,8 | -1,6 | -0,6 | -3,4 | -3,0 | -4,1 | -2,4 | -2,6 | -1,5 | -1,0 | -1,3 | -0,9 | -0,2 | ||
Saldo Länder + Gemeinden % BIP | 0,3 | 0,2 | 0,0 | 0,2 | 0,2 | -0,5 | -0,6 | -0,2 | 0,0 | -0,1 | ||||||
Sozialversicherungsträger | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | 0,0 | 0,0 | -0,1 | +0,1 | +0,1 | +0,1 | -0,4 | 0,1 | 0,1 | |||
Maastricht Defizit* in % des BIP | -4,4 | -1,6 | -1,6 | -0,5 | -0,4 | -3,5 | -3,6 | -2,5 | -2,6 | -1,3 | -2,4 | -1,4 | -1,6 | -0,8 | 0,1 | |
BRA = Bundesrechnungsabschluss | ||||||||||||||||
BVA = Bundesvoranschlag | ||||||||||||||||
*1)
Einnahmen aus der Aufnahme und Ausgaben aus der
Tilgung von Finanzschulden * beinhaltet die Defizite bzw. Überschüsse des Bundes, der Länder, Gemeinden und Sozialversicherung Der innerösterreichische Stabilitätspakt verpflichtet die Länder + Gemeinden zu einem Budgetüberschuss von 0,5 % des BIP. Wurde noch NIE erreicht! 2010 "erwirtschafteten" die Länder + Gemeinden ein Defizit von 0,6 % des BIP, 2011 0,7 % des BIP. 2011 akzeptierte der Finanzminister endlich die Ignoranz der Länder und hoffte, dass wenigstens die Verluste "stabilisiert" werden können. Der STABILITÄTSPAKT NEU (Bundesgesetzblatt 2011 Teil I 117. Vereinbarung: zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik) sah für 2011 ein Defizit von 0,75 % des BIP, 2012 0,6 %, 2013 + 2014 0,5 % vor. Die GEMEINDEN müssen ausgeglichen bilanzieren. (Tabelle unten) Defizit 2012: 2,5 % bzw. 7,7 Mrd. Euro / Defizit 2013: 1,5 % bzw. 4,2 Mrd. Euro / Defizit 2014: 2,4 % bzw. 7,9 Mrd. Euro / Defizit 2015: 1,1 % bzw. 3,7 Mrd. Euro / Defizit 2016: 1,6 % bzw. 5,4 Mrd. Euro / Defizit 2017: 0,8 % bzw. 2,8 Mrd. Euro / Überschuss 2018*: 0,2 % bzw. 763 Mio. Euro / Überschuss 2019*: 0,7 % bzw. 2.900 Mio. Euro Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) bedarf der Genehmigung durch einen Gesetzesbeschluss:
BIP -
Bruttoinlandsprodukt: ist der Wert aller in einem bestimmten Zeitraum
im Inland für den Endverbrauch hergestellten Waren und Dienstleistungen.
Man kann auch sagen, jener Betrag, den die Welt für im Inland hergestellte
Waren und Dienstleistungen bezahlt hat. Kleine
Zusatzbemerkung: nicht immer entspricht die Bezahlung auch dem
tatsächlichen Wert. Wer sich für das
Nettonationaleinkommen interessiert, der muss zum
BIP noch Subventionen
und Einkommen aus dem Ausland addieren und Umsatzsteuer und Abschreibungen
abziehen. |
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Datenquelle für alle Haushaltstabellen: BMF Grafiken: WEBSCHOOL |
ÖSTERREICHISCHER
STABILITÄTSPAKT 2012 - 2016
BGBl. Teil I vom 23. Jänner 2013
Artikel 3 - MAASTRICHT-SALDO (1) Der Bund und die
Länder verpflichten sich, in den Jahren 2012 bis 2016 folgende Werte für
den Haushaltssaldo nach ESVG (Maastricht-Saldo) nicht zu unterschreiten
(in % des nominellen Bruttoinlandsprodukts - BIP): |
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(2) Der nicht zu
unterschreitende Haushaltssaldo nach ESVG (Maastricht-Saldo) verteilt sich
auf die einzelnen Länder: |
Länder | Anteile in % | ||||
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | |
Burgenland | 1,996 | 1,726 | -0,576 | -0,419 | 0,000 |
Kärnten | 8,318 | 8,259 | 9,280 | 8,784 | 5,217 |
Niederösterreich | 17,469 | 18,911 | 20,988 | 21,824 | 17,826 |
Oberösterreich | 18,360 | 18,653 | 16,770 | 17,526 | 13,478 |
Salzburg | 5,942 | 5,731 | 7,716 | 8,658 | 8,696 |
Steiermark | 22,603 | 17,622 | 7,201 | 0,650 | 14,348 |
Tirol | 4,159 | 3,668 | 6,831 | 8,973 | 11,304 |
Vorarlberg | 3,565 | 4,155 | 4,938 | 5,010 | 4,348 |
Wien | 17,588 | 21,275 | 26,852 | 28,994 | 24,783 |
Summe | 100,000 | 100,000 | 100,000 | 100,000 | 100,000 |
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Entwicklung des BIP seit 2000 in Prozent bezogen auf das Vorjahr (Inflationsbereinigt) | |||||||||||||||||||
2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
3,4 | 1,3 | 1,7 | 0,9 | 2,7 | 2,2 | 3,5 | 3,7 | 1,5 | -3,8 | 1,8 | 2,9 | 0,7 | 0,0 | 0,8 | 1,1 | 2,1 | 2,5 | 2,4 | |
Neue Berechnung ab 2013 Quellen: WIFO + ÖNB + IWF + Statistik Austria |
Ausgaben des allgemeinen Haushalts in Mio € Quelle: RH |
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BRA 2002 | BRA 2003 | BRA 2004 | BRA 2005 | BRA 2006 | BRA 2007 | BRA 2008 | BRA 2009 | |
Erziehung und Unterricht | 5.657 | 5.745 | 5.767 | 6.070 | 6.286 | 6.533 | 6.877 | 7.199 |
Forschung und Wissenschaft | 2.566 | 2.581 | 3.458 | 3.583 | 3.667 | 3.899 | 4.129 | 3.793 |
Kunst und Kultus | 689 | 660 | 499 | 516 | 509 | 521 | 540 | 578 |
Gesundheit | 792 | 871 | 830 | 834 | 821 | 820 | 974 | 997 |
Soziale Wohlfahrt | 18.206 | 18.882 | 19.624 | 20.309 | 20.961 | 20.725 | 21.331 | 23.194 |
Wohnungsbau | 1.807 | 1.805 | 1.803 | 1.803 | 1.801 | 1.800 | 1.800 | 18 |
Straßen | 571 | 575 | 601 | 655 | 643 | 626 | 117 | 46 |
Sonstiger Verkehr | 6.155 | 6.005 | 7.550 | 5.732 | 6.049 | 6.292 | 6.405 | 5.280 |
Land- und Forstwirtschaft | 1.798 | 1.835 | 1.875 | 2.093 | 2.107 | 1.817 | 1.938 | 2.012 |
Energiewirtschaft | 2 | 2 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Industrie und Gewerbe | 872 | 759 | 756 | 601 | 1.207 | 726 | 2.175 | 5.731 |
Öffentliche Dienstleistungen | 346 | 357 | 388 | 424 | 442 | 459 | 501 | 623 |
Private Dienstleistungen | 179 | 232 | 257 | 262 | 311 | 300 | 286 | 327 |
Landesverteidigung | 1.624 | 1.721 | 1.764 | 1.760 | 1.699 | 2.156 | 2.147 | 1.987 |
Staats- und Rechtssicherheit | 2.253 | 2.344 | 2.419 | 2.543 | 2.687 | 2.750 | 2.888 | 2.980 |
Übrige Hoheitsverwaltung | 18.298 | 17.013 | 17.384 | 18.851 | 21.365 | 22.902 | 28.184 | 14.684 |
Insgesamt | 61.818 | 61.387 | 64.977 | 66.041 | 70.561 | 72.331 | 80.298 | 69.456 |
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BANKENABGABE (StabAbgG)
Damit - neben dem "Hauptsponsor" Steuerzahler - auch die Kreditinstitute einen Anteil zur Branchenstabilisierung beitragen, wurden sie per Stabilitätsabgabengesetz ... |
... verpflichtet, einen Abgabe zu leisten, die nach den Vorgaben des § 3 Stabilitätsabgabengesetz berechnet wird:
500 Millionen Euro pro Jahr sollte diese Maßnahme bringen. Bringt sie auch, doch leider zwacken sich Länder und Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes § 8. ... |
... ihren Anteil ab. Die Abgabe brachte 2012 511,17 Mio. €, die wie folgt aufgeteilt wurden:
BANKENABGABE |
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BUND | LÄNDER | GEMEINDEN |
67,417 % | 20,700 % | 11,883 % |
344,616 Mio. | 105,812 Mio. | 60,742 Mio. |
Bundesverfassungsgesetz über die
Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen
Gebietskörperschaften
Aufgrund des § 16 (1) könnten die
Bundesländer zu einer einheitlichen, transparenten
Rechnungslegung gezwungen werden.
Gesamter Text: www.neos.eu/parlament |
ZAHLUNGSMITTEL EURO
2009 wurden die
100-EURO-Banknoten nur in Österreich und
Italien gedruckt.
Quelle: EZB Chronologischer Ablauf der EURO-Einführung |
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Welcher Staat eine EURO-Banknote ausgegeben (gedruckt) hat, erkennt man am Buchstaben vor der Nummer: Österreich N / Deutschland X / Belgien Z / Griechenland Y / Spanien V / Frankreich U / Irland T / Italien S / Niederlande P / Portugal M / Finnland L / Slowenien H / Zypern G / Malta F / Slowakei E Man darf darüber grübeln, weshalb nicht die internationalen Abkürzungen verwendet werden. Der EURO kommt viel
herum. Im März 2014 trafen einander in meiner Geldbörse Banknoten aus Während die Motive der Banknoten im gesamten Euroraum gleich sind, können bei den Euro-Münzen die einzelnen Mitgliedstaaten selbst über die Gestaltung der nationalen Seite der Umlauf-Münzen entscheiden. Die Entwürfe sind mindestens drei Monate vor der Erstausgabe an den EU-Rat, die EU-Kommission und die anderen Euro-Staaten zu übermitteln. (Art. 10 Council Regulation (EU) Nr. 729/2014).
Mit Berufung auf die o. a. Bestimmungen verhinderte Frankreich im Jahr 2015 die Ausgabe einer belgischen Euro-Münzen mit dem Motiv "Gedenken an die Schlacht bei Waterloo". Die Erinnerung an die finale Niederlage von Frankreichs Nationalhelden Napoleon, einen Mann, der sich heute vor einem UN-Kriegsverbrechertribunal verantworten müsste, war dem Nationalstolz der Franzosen nicht zumutbar. |
Europäische ZentralbankAn ihrem Kapital haben alle Mitglieder des
Euro-Raums einen prozentuellen Anteil, der ihrer Bevölkerungszahl und dem
Bruttoinlandsprodukt entspricht. Mit jedem Eintritt eines Staates in den
EURO-Raum sind die Kapitalanteile neu festzulegen. |
%-Anteil |
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%-Anteil | %-Anteil | %-Anteil |
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Belgien | 3,47 | Griechenland | 2,81 | Malta | 0,09 | Slowakei | 0,99 | |
Deutschland | 27,13 | Irland | 1,59 | Niederlande | 5,71 | Slowenien | 0,47 | |
Finnland | 1,59 | Italien | 17,90 | Österreich | 2,78 | Spanien | 11,89 | |
Frankreich | 20,37 | Luxemburg | 0,25 | Portugal | 2,50 | Zypern | 0,19 | |
Bild WEBSCHOOL |
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Die Ausgabe von Banknoten im EURO-Raum fällt in die Zuständigkeit der EZB. Die Ausgabe von Münzen obliegt den jeweiligen Nationalstaaten, das Volumen wird von der EZB festgelegt. Gegen Ende jedes Kalenderjahres genehmigt die EZB den einzelnen EURO-Staaten den Umfang der im folgenden Jahr zu prägenden Münzen. 2010 durfte Deutschland Münzen im Wert von 668 Mio. Euro ausgeben (= Gesamtwert der für den Umlauf bestimmten Münzen + der nicht für den Umlauf bestimmten Sammlermünzen) An zweiter Stelle folgte Österreich mit Münzen im Wert von 306 Mio. Euro.
Österreichs Staatsschuld in % des BIP (in Mrd. €) betrug lt. Eurostat im Jahr 2000 67 % (139), 2001 67,3 % (143), 2002 66,7 % (145), 2003 65,8 % (146), 2004 65,2 % (149), 2005 64,6 % (155), 2006 62,8 % (159), 2007 60,7 % (161), 2008 63,8 % (176), 2009 69,6 % (184,1), 2010 72,3 % (205,2), 2011 72,2 % (217,4), 2012 73,4 % (...), 2013 75,4 % (...) Österreichs Staatsschuld betrug lt. Statistik Austria (30.3.15), RH bzw. ÖNB im Jahr 2005 182 Mrd. €, 2006 185 Mrd. €, 2007 185 Mrd. €, 2008 194 Mrd. €, 2009 200 Mrd. €, 2010 205,2 Mrd. €, 2011 217,9 Mrd. €, 2012 227,4 Mrd. €, 2013 233,4 Mrd. € (=74,5 % des BIP), 2014 256,8 Mrd. € (=79,2 % des BIP). Berechnung nach neuen EU-Regeln: Die zur Deckung der Staatsschuld
erforderlichen Kredite wurden zu 73,6 % im Ausland
aufgenommen. Länder und Gemeinden
finanzieren ihre Schulden hauptsächlich mit Krediten
inländischer Banken.
Die deutsche "Stiftung Wirtschaft" hat in einer Studie
(2008) die tatsächliche Verschuldung der Staatshaushalte berechnet. Sie
berücksichtigt langfristige Verschuldungen (Zahlungsverpflichtungen), die
nicht im Budget ausgewiesen werden. Die Bürgerinitiative VERWALTUNGSREFORM JETZT fordert von der Politik
weitere Infos, Abgabe einer Unterstützungserklärung für die Initiative und die Befürwortung der Einleitung eines Volksbegehrens auf der Website VERWALTUNGSREFORM JETZT www.verwaltungsreform-jetzt.at
Wie ist es um die Finanzen der
Gemeinden bestellt? Was wird zu welchem Preis finanziert?
Auf der Website des Finanzministeriums erhalten die
Lohn-. und Einkommensteuerpflichtigen seit Mai 2012Aufschluss über die
Verwendung ihrer Steuerzahlungen: |
Zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erheben Gemeinden und Länder Anspruch auf einen Teil der
Bundessteuern. Die Aufteilung des Steuerkuchens wird für einen Zeitraum
von vier Jahren in einem Gesetz, dem Finanzausgleich,
geregelt. 2004 erhielten die Länder
7.270 Mio. €, die Gemeinden
980 Mio. €. Die Steuereinnahmen wurden nach diesem Schlüssel
verteilt: |
Bund | Länder | Gemeinden | |
Körperschaftssteuer | 71,89 | 14,94 | 13,17 |
veranlagte Einkommensteuer | 71,89 | 14,94 | 13,17 |
Lohnsteuer | 71,89 | 14,94 | 13,17 |
Kapitalertragsteuer | 71,89 | 14,94 | 13,17 |
Erbschafts- und Schenkungssteuer | 88,33 | 16,67 | - |
Kraftfahrzeugsteuer | 53,00 | 27,00 | 20,00 |
Umsatzsteuer | 67,44 | 18,34 | 14,22 |
Biersteuer | 57,73 | 23,33 | 18,94 |
Schaumweinsteuer | 38,60 | 33,89 | 27,51 |
Alkoholsteuer | 55,51 | 24,56 | 19,97 |
Mineralölsteuer | 91,29 | 6,58 | 2,13 |
Werbeabgabe | 4,00 | 9,08 | 86,92 |
Grunderwerbsteuer | 4,00 | - | 96,00 |
Bodenwertabgabe | 4,00 | - | 96,00 |
Motorbezogene Versicherungssteuer | 66,78 | 33,22 | - |
Kunstförderungsbeitrag | 70,00 | 30,00 | - |
Die Aufteilung aller
gemeinschaftlichen Bundesabgaben erfolgt nach dem Schlüssel 73,204
% an den Bund, 15,191 % an
die Länder und 11,605 % an die
2.358 Gemeinden.
Von der Werbeabgabe (gibt es nur in Österreich!) dürfen die Gemeinden
86,9 %, von der Grunderwerbsteuer
96 % behalten. |
Gemeinschaftliche Bundesausgaben |
Teilungsschlüssel in % |
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Bund | Länder | Gemeinden | |
Bodenwertabgabe | 4,000 | - | 96,000 |
Abgabe von alkoholischen Getränken | 40,000 | 30,000 | 30,000 |
Weinsteuer | 38,601 | 33,887 | 27,512 |
Werbeabgabe | 4,000 | 9,083 | 86,917 |
Grunderwerbsteuer | 4,000 | - | 96,000 |
Spielbankabgabe bis zum Aufkommen von 725.000 € | 60,000 | 5,000 | 35,000 |
Spielbankabgabe über einem Aufkommen von 725.000 € | 70,000 | 15,000 | 15,000 |
übrige Steuern | 73,204 | 15,191 | 11,605 |
Quelle: Statistik Austria 15. 12. 06 |
Er
trat ein Jahr früher als vorgesehen und für zwei Jahre länger - sechs statt
vier - als üblich in Kraft. |
Ausgabe dieser Note seit 26. 4. 2019
eingestellt
Zur Finanzierung des Budgetdefizits
muss sich der Staat (natürlich auch die Länder und Gemeinden) Geld
"beschaffen". Von den umlaufenden Staatspapieren sind mehr als zwei Drittel in ausländischer Hand (siehe oben "Deckung der Staatsschuld"). Mit dieser Anleihe "borgte" sich die Republik im Jahr 1989 Schweizer Franken: |
Republik Österreich |
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5% Anleihe 1989-2004 von SFr. 250 000 000 |
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5% Anleihe 1989-2004 von SFr. 250 000 000 |
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Coupons: | 5% zahlbar jährlich am 23. Februar | |
Emissionspreis: | 100% + 0,3% eidg. Umsatzabgabe | |
Laufzeit: | längstens 15 Jahre | |
Endfälligkeit: | 23. Februar 2004 | |
Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten: | ohne Grundabgabe: ab 1997 zu 102,50% (degressiv 0,5% p.a.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 60 Tagen. | |
Stückelung: | Titel zu SFr. 5000 und SFr. 100 000 | |
Sicherstellung: | Negativklausel | |
Zeichnungsschluss | 25. Januar 1989, mittags | |
Liberierung: | 23. Februar 1989 | |
Steuerstatus: | Jegliche Zahlungen von Zinsen, Kapital und allfälligen Prämien erfolgt ohne Abzug von irgendwelchen an der Quelle zurückbehaltenen gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern, Abgaben oder Gebühren. | |
Allgemeines
über die Republik Österreich Die Republik Österreich wurde durch das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 als eine demokratische parlamentarische Republik eingerichtet. Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus. Seit 1987 wird die Bundesregierung durch eine Koalition zwischen der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) sowie der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) gebildet. Österreich hat im Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 seine ...... |
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Weil es so schön war und das Defizit stieg und stieg, bedienten wir uns zwei Jahre später erneut an der gleichen Quelle. Diesmal war es ein bisschen mehr und die Zinsen waren auch ein bisschen höher: |
Republik Österreich Anleihe 1991 von SFr. 300 000 000 in zwei Tranchen |
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Tranche A: | Tranche B: | ||||||
Anleihe 1991 - 2001 von SFr 150 000 000 | Anleihe 1991 - 2006 von SFr 150 000 000 | ||||||
Coupons: | 6 5/8% p.a., zahlbar jährlich am 14. März. | Coupons: | 6 ¾% p.a., zahlbar jährlich am 14. März | ||||
Emissionspreis: | 101,25% + 0,3% eidg. Umsatzabgabe | Emissionspreis: | 102% + 0,3% eidg. Umsatzabgabe | ||||
Laufzeit: | max. 10 Jahre | Laufzeit: | max. 15 Jahre | ||||
Endfälligkeit: | 14. März 2001 | Endfälligkeit: | 14. März 2006 | ||||
Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit: | ohne Grundangabe: ab 14. März 1999 zu 101% (degressiv 0,5% p.a.) | Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit: | ohne Grundangabe: ab 14. März 2000 zu 101% (degressiv 0,25% p.a.) | ||||
Valoren-Nummer: | 423.541 | Valoren-Nummer: | 423.542 | ||||
Tranchen A und B: | |||||||
Liberierung: | 14. März 1991 | ||||||
Stückelung: | Inhaberobligationen zu SFr. 5000 und SFr. 100 000 | ||||||
Sicherheit: | Negativklausel | ||||||
Zeichnungsschluss: | 1. März 1991, mittags | ||||||
Anleihedienst: | Zins und Kapital, zuzüglich allfälliger Prämie, sind in frei verfügbaren Schweizerfranken, spesenfrei für Obligationäre und Couponsinhaber, ohne Einschränkungen zahlbar. | ||||||
Zahlstellen: | Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerischer Bankverein, Schweizerische Kreditanstalt, .... | ||||||
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: | Die Bedingungen, Modalitäten und die Form der Obligationen und Coupons unterstehen schweizerischem Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1. | ||||||
Kotierung: | Wird an den Börsen von Zürich, Basel und Genf beantragt | ||||||
u. s. w. ........ | |||||||
Die Zeiten ändern sich. 30 Jahre später erhielten die Zeichner der Bundesanleihe 2020 - 2030 (Ausgabe Jänner 2020) von der Republik KEINE Zinsen. Die Sicherheit ihr Geld nach zehn Jahren wieder zu bekommen reichte ihnen: |
Grafik aus WZ
Ausgabe Sa/So 9./10. Mai 2020
Nach dem es schon 1986 mit einer 200 Millionen Franken-Anleihe zu einem Zinssatz von 4¾ % Geld geborgt hatte, beschaffte sich 1991 das Land Wien noch einmal 100 Millionen Franken. Zum gleichen Zinssatz wie die Republik (siehe oben): |
STADT WIEN |
||
6 5/8 % Anleihe 1991-2001 von SFr. 100 000 000 |
||
Laufzeit: | 10 Jahre fest | |
Coupons: | 6 5/8 % zahlbar jährlich am 28. August | |
Emissionspreis: | 1015/8 % + 0,3% eidg. Umsatzabgabe | |
Rückzahlung: | am 28. August 2001 | |
Stückelung: | Inhaberobligationen zu SFr. 5000 und SFr. 100.000 Nennwert | |
Sicherstellung: | Negativ- und Cross-Default-Klausel | |
Zeichnungsschluss | 19. August 1991, mittags | |
Liberierung: | 28. August 1991 | |
Zweck: | Der Erlös dieser Anleihe ist zur Finanzierung der Verbesserung der Infrastruktur und anderer Vorhaben der Stadt Wien bestimmt. | |
Steuern: | Zins, Kapital und Kosten sind zahlbar ohne Abzug irgendwelcher gegenwärtiger oder zukünftiger an der Quelle in der Republik Österreich erhobener Steuern oder Abgaben. | |
Verkaufsbeschränkung: | Vereinigte Staaten von Amerika | |
"The Bonds have not been and will be not registeredunder the U. S. Securities Act of 1933 ('The Securities Act')and are in bearer form and subject to U. S. tax law requirements. Subject to certain expections, Bonds may not be offered, sold or delivered within the United States of America or to U. S. persons. Each of the syndicate memebers listed below has agreed that it will not offer, sell or deliver a Bond within the United States of America or to U. S. persons except as permitted by the Bond Purchase and Paying Agency Agreement. In addition, ..." | ||
Angaben über die Stadt Wien Wien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und verfügt bei einer flächenmäßigen Ausdehnung von 415 km² über eine Einwohnerzahl von 1.531.648 Personen (Stand 1988). Alle wichtigen Zentralstellen des Bundes befinden sich hier, .... . u.s.w. |
||
Verschuldung der
Bundesländer in
Mio. €
Quelle: Statistik Austria - Öffentl. Finanzen
3/2019; Berechnung:
WEBSCHOOL
1.1.2017 |
Bevölkerung | 2015 | 2016 | 2017 | € / Kopf 2017 | 2018 | € / Kopf 2018 |
Burgenland | 291.011 | 1.058 | 1.056 | 1.028 | 3.513 | 3.464 | |
Kärnten | 560.482 | 3.170 | 4.178 | 3.625 | 6.462 | 6.132 | |
NÖ | 1.653.693 | 7.968 | 8.171 | 8.121 | 4.867 | 4.833 | |
OÖ | 1.453.948 | 1.899 | 1.879 | 1.964 | 1.337 | 1.280 | |
Salzburg | 545.815 | 2.110 | 1.936 | 1.628 | 2.954 | 2.661 | |
Steiermark | 1.232.012 | 4.099 | 4.412 | 4.582 | 3.703 | 3.923 | |
Tirol | 739.139 | 182 | 146 | 219 | 292 | 338 | |
Vorarlberg | 384.147 | 188 | 190 | 197 | 506 | 483 | |
Wien | 1.840.226 | 7.405 | 7.731 | 7.313 | 3.893 | 3.972 | |
Ö (Bund) | 8.700.471 | 254.720 | 257.400 | 29.618 |
Schuldenstand der
Länder und Gemeinden
Quelle: Statistik Austria 27. 9. 2018
€ / Kopf 2017 | € / Kopf 1/2020 | |
Burgenland | 4.224 | 3.453 |
Kärnten | 6.973 | 6.097 |
NÖ | 6.026 | 5.096 |
OÖ | 2.827 | 1.129 |
Salzburg | 3.655 | 2.424 |
Steiermark | 5.295 | 3.624 |
Tirol | 967 | 337 |
Vorarlberg | 1.901 | 669 |
Wien | 3.884 | 3.923 |
Die Finanzierung des
Budgetdefizits
kann auch dadurch erfolgen, dass der Staat einfach mehr
Geld drucken
lässt und damit seine Schulden bezahlt. Das geht aber nicht lange gut,
denn mehr Geld im Umlauf führt zu Preissteigerungen und damit zu
Kaufkraftschwund. Das Geld wird "weniger wert", die
INFLATION
(Geldentwertung) steigt. In den EU-Staaten ist die Inflation seit Jahren niedrig, im Durchschnitt betrug sie um die 1 %. In Österreich
liegt die Inflationsrate manchmal darunter (lt. Statistik
Austria: 2002: 1,7
%, 2003: 1,3 %, 2004:
2,0 %, 2005: 2,1
%, 2006: 1,5 %, 2007:
2,2 %, 2008: 3,2 %,
2009: 0,5 %,
2010: 1,9 %,
2011: 3,3 %,
2012: 2,4 %,
2013: 2,0 %,
2014: 1,7 %,
2015: 1,7 %,
2015: 1,7 %,
2016: 0,9 %,
2017: 2,1 %,
2018: 2,0 %,
2019: 1,5 %). In der Schweiz können die Konsumenten die individuelle Inflationsrate
ihres Haushalts mit Hilfe der Internetseite des Bundesamtes für Statistik
errechnen.
Geld aufs Sparbuch?
Die Deutsche Bundesbank hat den
Kaufkraftverlust eines bestimmten Geldbetrags in Dollar,
Franken, Yen und Euro (bzw. D-Mark) über einen Zeitraum von 40 Jahren
(Jan. 1971 bis Ende 2010) ermittelt. Zwei Varianten wurden
durchgerechnet. Der Dollar verlor
86,6 % an Kaufkraft, der
Franken 65,5 %,
beim Yen waren es
66,2 % und beim
Euro 67 %.
Gold, ein beständiger Wert. Inflationssicher. Meint der
frühere Chef der US-Notenbank Alan Greenspan in seinem 1966
veröffentlichten Kommentar "Gold und finanzielle Freiheit": |
INFLATIONSRATEN
IN AUSGEWÄHLTEN STAATEN (in %) |
|||||||
1950 - 1959 | 1960 - 1969 | 1970 - 1979 | 1980 - 1989 | 1990 - 1999 | 2000 - 2005 | 2005 - 2009 | |
Australien | 86 | 28 | 162 | 122 | 28 | 17 | |
Deutschland | 50 | 26 | 63 | 32 | 30 | 10 | |
Frankreich | 73 | 47 | 141 | 95 | 21 | 10 | |
Italien | 35 | 40 | 241 | 174 | 51 | 14 | |
Österreich | 60 | 40 | 81 | 44 | 29 | 11 | 8 |
Schweiz | 14 | 37 | 62 | 39 | 24 | 5 | |
Spanien | 76 | 75 | 294 | 155 | 50 | 20 |
24 Hyperinflationen gab es im 20.
Jahrhundert. So bezeichnet man eine Inflationen, bei der die monatliche
Inflationsrate 50 % oder mehr beträgt. 50 % Wertverlust, Monat für
Monat, ergibt eine Jahresinflation von 12.874 %. Absoluter Spitzenreiter
war Ungarn, das am 10. Juli 1946 eine Tagesinflation (!) von 443 %
aufwies. Inflationsrate in
Argentinien
klettert auf 53,8 Prozent
Inflationsrate in
Argentinien steigt auf fast
95 Prozent: |
STAAT | JAHR(e) |
höchste Monatsinflationsrate |
STAAT | JAHR(e) |
höchste Monatsinflationsrate |
|||
Argentinien | 1989/90 | 196 | % | Nicaragua | 1986/89 | 127 | % | |
Armenien | 1993/94 | 438 | % | Österreich | 1921/22 | 124 | % | |
Aserbeidschan | 1991/94 | 118 | % | Peru | 1989 | 104 | % | |
Bolivien | 1984/86 | 120 | % | Polen | 1921/24 | 187 | % | |
Brasilien | 1989/90 | 84 | % | Polen | 1989/90 | 77 | % | |
Bulgarien | 1997 | 242 | % | Serbien | 1992/94 | 309.000.000 | % | |
China | 1947/49 | 4.208 | % | Simbabwe | 2008 | *231.000.000 | % | |
Deutschland | 1923 | 533.000.000 | % | Sowjetunion | 1922/24 | 279 | % | |
Georgien | 1993/94 | 197 | % | Ungarn | 1923/24 | 82 | % | |
Griechenland | 1942/45 | 11.288 | % | Ungarn | 1945/46 | 1,295 E+16 | % | |
Jugoslawien | 1990 | 59 | % | Ukraine | 1991/93 | 249 | % | |
Kongo (Zaire) | 1991/93 | 124 | % | Venezuela** | 2016 | 720 | % | |
Moldawien | 1992 | 171 | % | Venezuela | 2018 | 1.370.000 | % | |
Weißrussland | 1999 | 60 | % | Venezuela | 2018 | 65.374% |
Gesamtjahr |
|
*Juli. 2008.
231 Mio. % betrug nach offizielle Angaben
(Zentralbank in Harare) die Jahresteuerung von 07/2007 auf 07/2008. Die
Preissteigerung von Juni 2008 auf Juli 2008 wurde mit 2.600 Prozent
angegeben. Im April 2009 schaffte Simbabwe seine Währung ab und stellte
auf Fremdwährungen ($, €, Rand) um.
Jahresinflation in Argentinien 1989: 5.000 %
Jahresinflation in Venezuela 2015: lt. IMF 275 %
lt. venezolanische Zentralbank 141,5 % IMF-Prognose 2016: 720
%
**
Inflationsrate in Venezuela bei 800
Prozent:
**
Jahresinflation in Venezuela 2017:
**
Jahresinflation in Venezuela 2018: |
Bei Preisvergleichen über einen
längeren Zeitraum muss auch die Entwicklung des durchschnittlichen
Einkommens berücksichtigt werden. In den 1930er Jahren verdiente in Österreich ein Hilfsarbeiter 50 Schilling pro Woche, ein Installateur kam auf 60 Schilling. Ein mittlerer Angestellter bekam 300 Schilling im Monat. Sie bezahlten für ein Paar Schuhe 25 Schilling, einen Anzug 135 Schilling, 1 Liter Milch 45 Groschen, 1 kg Brot 60 Groschen, 1 Liter Bier 1 Schilling, 1 Schachtel Zigaretten (Memphis) 1 Schilling. 1960 betrug das Durchschnittseinkommen
aller unselbständig Beschäftigten1.637 Schilling, 2004 war es fast der
gleiche Betrag, allerdings in Euro. Dieser Umstand ermöglicht einen
Kaufkraftvergleich
zwischen 1960 und 2004 ohne mühevolles Umrechnen. War der Preis für
eine Ware 2004 geringer als 1960, dann wurde sie auch wirklich billiger. |
Entwicklung der Verbraucherpreise 1€ ... 13,7603 ATS |
||||||
1950 in ATS | 1960 in ATS | 1970 in ATS | 1980 in ATS | 1990 in ATS | 2011 in ATS | |
1 kg Brot | 1,9 | 3,6 | 6,2 | 11,1 | 19,2 | 31,40 |
1 Liter Milch | 1,4 | 2,6 | 4,5 | 9,7 | 10,6 | 10,35 |
1 Liter Bier | 3,1 | 6,5 | 8,3 | 12,- | 15,2 | 15,20 |
1 kg Schnitzelfleisch (Schwein) | 20,- | 39,4 | 69,1 | 101,- | 108,- | 82,60 |
1 Packung Zigaretten (Smart) | 7,- | 9,- | 9,- | 15,- | 25,- | 47,50 |
1 Herrenanzug | 800,- | 1060,- | 1.320,- | 1.990,- | 3.170,- | 2.164,- |
Allgemeine Inflation seit Euro-Einführung 1. 1. 2002 bis 11. 2021: 46,7 % |
|||||||
1 l Diesel | 0,70 | 1,41 | + 101 % | 1 kg Erdäpfel | 0,76 | 1,33 | + 79,1 % |
1 l Super | 0,83 | 1,43 | + 72 % | 500 g Kaffee | 3,45 | 5,92 | + 71,6 % |
1 l Weißwein | 3,13 | 5,88 | + 87,9 % | 1 kg Mischbrot | 2,07 | 3,36 | + 62,3 % |
100 g Schokolade | 0,61 | 1,13 | + 85,3 % | 1 l Milch | 0,75 | 1,21 | + 61,3 % |
1 kg frischer Fisch | 15,91 | 28,5 | + 79,1 % | 0,5 l Dosenbier | 0,65 | 1,03 | + 58,5 % |
Verbraucherpreisindex Vergleichswerte |
|||
1958 | 100 | 5/2018 | 658,2 |
1966 | 100 | 6/2019 | 537,2 |
1976 | 100 | 6/2019 | 306,1 |
1986 | 100 | 6/2019 | 196,9 |
1996 | 100 | 6/2019 | 150,6 |
2000 | 100 | 6/2019 | 143,1 |
2005 | 100 | 6/2019 |
129,4 |
2010 | 100 | 6/2019 |
118,2 |
2015 | 100 | 6/2019 |
106,8 |
Schweizer Bundesbudget - Rechnungsabschluss (in Mio. Fr.)
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2017 | |
Ausgaben | 50.285 |
51.403 |
52.377 | 53.965 | 56.854 | 58.228 | 59.300 | 59.252 | 61.736 | 63.700 | 64.000 | 68.288 |
Einnahmen | 48.629 |
51.282 |
54.911 |
58.092 | 57.976 | 60.949 | 62.800 | 63.557 | 62.997 | 65.032 | 63.876 | 71.087 |
ABGANG / ÜBERSCHUSS | 1.656 |
118 |
2.500 |
4.127 | 1.122 | 2.721 | 3.568 | 1.912 | 1.262 | 1.332 | 124 | 2.799 |
Brutto-Staatsschuld Ende
2013:
111,6 Mrd. Franken
Damit alle Kantone über
mindestens 85 Prozent des Landesdurchschnitts verfügen können, müssen jene
mit hohen Einnahmen (2007 waren das Basel-Stadt, Basel-Land, Genf,
Nidwalden, Schwyz, Tessin, Zug, Zürich) und der Bund Ausgleichszahlungen
(2007 gesamt 3,05 Mrd. Franken) an die
"ärmeren" (2007 betraf das 18 Kantone) leisten. 2009: Die Liste der Zahler besteht
aus sieben Kantonen (Zürich, Schwyz, Nidwalden, Zug,
Basel-Stadt, Basel-Land, Genf) 2010: Die Liste der Zahler
bleibt unverändert (Zürich, Schwyz, Nidwalden, Zug,
Basel-Stadt, Basel-Land, Genf). 2011: Die Liste der Zahler
ist gegenüber dem Vorjahr um einen Kanton gewachsen (Zürich, Schwyz, Nidwalden, Zug,
Basel-Stadt, Basel-Land, Waadt, Genf). 2012: Acht Kantone (Zürich
427 Mio., Schwyz 106,3 Mio., Nidwalden
13,7 Mio., Zug 262 Mio., Basel-Stadt
100 Mio., Basel-Land 10 Mio., Waadt
29 Mio., Genf 246 Mio.) zahlen - und murren. 2013: Schaffhausen gesellt sich zu den Zahlern (Zürich
382 Mio., Schwyz 134 Mio., Nidwalden
17,4 Mio., Zug 276,5 Mio., Basel-Stadt
114,7 Mio., Basel-Land 3 Mio., Waadt
53,6 Mio., Genf 257,4 Mio., Schaffhausen
2,5 Mio.). 2014: Wie gehabt, neun Zahler (Zürich
367 Mio., Schwyz 143 Mio., Nidwalden
18 Mio., Zug 279 Mio., Basel-Stadt
103 Mio., Basel-Land 12 Mio., Waadt
50 Mio., Genf 270 Mio., Schaffhausen
4 Mio.). 2015: Ein paar zahlen mehr, ein paar weniger. Die neun Zahler (Zürich
417 Mio., Schwyz 161 Mio., Nidwalden
21 Mio., Zug 316 Mio., Basel-Stadt
92 Mio., Basel-Land 5 Mio., Waadt
22 Mio., Genf 256 Mio., Schaffhausen
2 Mio.). 2017: Es zahlen nur noch sieben (Zürich
510 Mio., Schwyz 187 Mio., Nidwalden
38 Mio., Zug 340 Mio., Basel-Stadt
156 Mio., Waadt 18 Mio., Genf
350 Mio.). Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung www.efv.admin.ch . |
Am 3. Jänner 1923 betrug der Preis für
ein
Kilogramm Brot in Deutschland 163 Reichsmark Am 19. November 1923 betrug der Preis für ein Kilogramm Brot in Deutschland 233 Milliarden Reichsmark |
|
Deutschlands Gesamtverschuldung (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden, ...) Ende 2005 betrug 1.592 Mrd. €. Bezogen auf das BIP lag sie mit 67 % um 7 % über dem Euro-Konver-genzkriterium, 2007 gelang eine Verbesserung auf 66,7 %, |
2008 sogar auf
66 %
1.646 Mrd. €. 2009 kam es zu einer markanten Zunahme der gesamtstaatlichen Schuld auf 73 % bzw. 1.762 Mrd. €. 2010: Die gesamtstaatliche Schuld stieg auf >80 % bzw. 1.998 Mrd. €. 2012 - 31. März: Gesamtstaatliche Schuld 2.042 Mrd. €. Bund 1.286 Mrd., Länder 622,7 Mrd., Gemeinden 133 Mrd. Quelle: DeStatis Die Neuverschuldung des Bundes (s. Bundesschuld Tabelle unten) betrug 2005 40 Mrd. €, die Gesamtneuverschuldung von mind. 70 Mrd. € ließ Deutschland erneut das Konvergenzkriterium für das Haushaltsdefizit (3 %) überschreiten. 2006 nahm die Gesamtneuverschuldung um weitere 38 Mrd. € zu. Der Hauptanteil entfiel auf den Bund (34,6 Mrd. €), die Länder wiesen ein Defizit von 9,8 Mrd. € auf, während die Gemeinden und Sozialversicherungen Überschüsse erwirtschafteten (1,2 bzw. 3,9 Mrd. €). Da aber gleichzeitig auch das Steueraufkommen um 7 % wuchs (auf 446 Mrd. €) gelang eine Reduktion des Haushaltsdefizits auf 1,7 %. 2007: Defizit 0,2 % BIP +2,5 % Quelle: Statistisches Bundesamt Steuereinnahmen Bund 230 Mrd. Euro 2008: Defizit 0,1 % 3,3 Mio. € BIP +1,3 % Quelle: Statistisches Bundesamt 2009: Defizit 3,1 % 72,91 Mio. € BIP -4,9 % Quelle: Statistisches Bundesamt 2010: Defizit 3,3 % 88,60 Mio. € BIP +3,6 % BMF, OECD, EU-Kommission Inflation 2010: 1,1 % Statistisches Bundesamt 2011: Defizit 0,8 % 25,3 Mio. € BIP +3,3 % Statistisches Bundesamt 2012: Defizit +0,1 % +2,2 Mrd. € BIP +0,7 % 2013: Defizit 0,0 % +300 Mio. € BIP +0,4 %
Schulden 2009: Bund -38,2 Mrd., Länder
-20,9
Mrd., Gemeinden -2,1 Mrd., Sozialversicherung
-15,2 Mrd. Quelle:
Statistisches Bundesamt |
|
Wegen Umstrukturierungen der Ressorts Werte 2005 / 2006 nur bedingt vergleichbar Daten: Bundesfinanzministerium |
Deutscher Bundeshaushalt Ausgaben in Millionen € |
||||||||||
2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010* | 2011* | 2012* | 2013* | 2014* | |
Bundespräsident und Präsidialamt | 23 | 21 | 25 | 24 | 27 | 28 | 30 | 31 | 32 | 32 |
Bundestag | 550 | 556 | 622 | 632 | 667 | 681 | 676 | 694 | 731 | 742 |
Bundesrat | 19 | 18 | 21 | 21 | 21 | 21 | 21 | 22 | 23 | 23 |
Bundeskanzler + Bundeskanzleramt | 1.510 | 1.621 | 1.735 | 1.749 | 1.793 | 1.844 | 1.817 | 1.900 | 2.053 | 1.947 |
Auswärtiges Amt | 2.205 | 2.292 | 2.533 | 2.858 | 2.930 | 3.193 | 3.100 | 3.300 | 3.485 | 3.366 |
BM des Inneren | 4.126 | 4.024 | 4.439 | 5.065 | 5.598 | 5.491 | 5.387 | 5.500 | 5.850 | 5.760 |
BM der Justiz | 338 | 339 | 453 | 468 | 500 | 489 | 486 | 508 | 606 | 608 |
BM der Finanzen | 4.041 | 4.100 | 4.715 | 4.648 | 4.866 | 4.525 | 4.470 | 4.600 | 5.018 | 5.003 |
BM für Wirtschaft + |
37.974 | 5.620 | 6.000 | 6.191 | 6.371 | 6.123 | 6.056 | 6.400 | 6.119 | 6.108 |
BM Verbraucher., Ernährung + Landw. | 5.106 | 5.046 | 5.172 | 5.280 | 5.289 | 5.836 | 5.481 | 5.300 | 5.269 | 5.254 |
BM Verkehr, Bau- + Wohnungswesen | 23.255 | 23.671 | 24.044 | 24.390 | 25.594 | 26.316 | 25.000 | 29.900 | 26.410 | 25.434 |
BM der Verteidigung | 23.900 | 23.880 | 28.397 | 29.450 | 31.093 | 31.110 | 31.550 | 31.900 | 33.258 | 32.835 |
BM für Gesundheit |
84.409 | 4.581 | 1.924 | 2.898 | 4.450 | 16.126 | 15.785 | 14.500 | 11.986 | 11.090 |
BM Umwelt, Natursch., Reaktorsicherh. | 769 | 774 | 790 | 846 | 1.324 | 1.590 | 1.640 | 1.600 | 1.644 | 1.814 |
BM Familie, Senioren, Frauen + Jugend | 4.571 | 4.499 | 5.245 | 6.209 | 6.147 | 6.543 | 6.440 | 6.800 | 6.881 | 7.626 |
Bundesverfassungsgericht | 17 | 16 | 20 | 21 | 22 | 23 | 25 | 30 | 45 | 35 |
Bundesrechnungshof | 86 | 85 | 109 | 111 | 116 | 117 | 125 | 123 | 133 | 136 |
BM wirtschaftl. Zusammenarb.+ Entwicklg. | 3.859 | 4.159 | 4.500 | 5.134 | 5.772 | 6.070 | 6.073 | 6.400 | 6.296 | 6.282 |
BM für Bildung und Forschung | 8.540 | 8.003 | 8.521 | 9.350 | 10.080 | 10.863 | 11.647 | 12.900 | 13.740 | 13.804 |
BM für Arbeit und Soziales | 119.528 | 122.165 | 124.041 | 123.500 | 143.197 | 131.850 | 126.500 | 119.229 | 121.537 | |
Bundesschuld | 40.431.841 | 39.449 | 40.458 | 41.818 | 42.450 | 38.858 | 38.100 | 38.300 | 32.983 | 32.084 |
Versorgung | 8.821.008 | 8.476 | ||||||||
Allgemeine Finanzverwaltung | 261.766 | 933 | 4.193 | 10.866 | 9.758. | 10.447 | 11.650 | 13.300 | 20.200 | 15.378 |
Ausgaben | 259.800 | 261.600 | 270.750 | 283.200 | 288.400 | 319.500 | 307.400 | 306.200 | 302.000 | 296.909 |
*Vorläufiger Jahresabschluss
Finanzplanung Mrd. Euro |
|||||
2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
Ausgaben | 298,5 | 299,7 | 309,7 | 318,8 | 327,2 |
Steuereinnahmen | 268,9 | 278,5 | 293,2 | 300,7 | 311,6 |
Netto-Kreditaufnahm | 6,5 | --- | --- | --- | --- |
Investitionen. | 25,8 | 26,4 | 27,1 | 27,6 | 27,0 |
Am 9. Juli 2007 wies das Bundesverfassungsgericht
eine von CSU/CDU und FDP im Dezember 2004 eingebrachte Klage gegen das von
der damaligen Regierung (SPD + Grüne) erstellte Budget ab. Die Kläger
hatten angeführt, dass das Budget gegen den Art. 115 des Grundgesetzes
verstoße, dem zufolge die Neuverschuldung (2004:
39,5 Mrd. €) nur in Ausnahmefällen
("Abwehr eines gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts") höher sein darf
als die Investitionen (2004:
22,4 Mrd. €). Das Budget 2004 war bereit das dritte in Folge,
das mit dem Art. 115 kollidierte. Es dauerte noch drei Jahre bis die Investitionen (2007: 26,2 Mrd. €) die Neuverschuldung (2007: 14,7 Mrd. €) überstiegen. 2011 wird die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremse wirksam. Sie erzwingt eine Reduktion des Defizits um jährlich zehn Milliarden Euro. |
Man kann die Menschen in drei Gruppen einteilen: In der ersten befinden sich Menschen wie Sie und ich. Die zweite Gruppe besteht aus Kriminellen. Als Drittes haben wir die Investmentbanker - inklusive Händler und Vertragsgestalter. Sie geben sich verschiedene Namen, aber sie sind alle gleich. |
Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler |
Damit die durchschnittlichen Lebensstandards der Einwohner in allen Bundesländer einander angeglichen werden können, müssen Länder mit hohen Einnahmen über den Finanzausgleich den schlechter gestellten unter die Arme greifen.
2007 durften fünf "Reiche" elf "Bedürftige" mit insgesamt
7,9 Mrd. € sponsern.
2008 gesellte sich auch Nordrhein-Westfalen
zu den Nehmern. Somit verblieben als Spender: Bayern ( 2,9 Mrd. €),
Baden-Württemberg (2,9 Mrd. €), Hessen (2,5 Mrd. €)
und Hamburg (375 Mio. €).
2009: Nordrhein-Westfalen
musste 58,9 Mio. € abliefern, verglichen mit Bayern (3,4
Mrd. €) ein Klacks,
Baden-Württemberg (1,5
Mrd. €), Hessen (1,9
Mrd. €)
und Hamburg (45 Mio. €).
2010: Da waren´s nur noch vier: Bayern darf 3,5
Mrd. € abliefern,
Baden-Württemberg (1,70
Mrd. €), Hessen (1,75
Mrd. €)
und Hamburg (66 Mio. €).
2011: Immer
mehr, immer mehr, zwackt man den Bayern ab (3,66
Mrd. €), auch
Baden-Württemberg (1,78
Mrd. €), Hessen (1,8
Mrd. €) und Hamburg (62 Mio. €) zahlen
mehr als im Jahr zuvor.
2012: Bereits 3,904 Mrd. €
darf Bayern abliefern, Baden-Württemberg
schließt sich mit 2,694
Mrd. € an und Hessen komplettiert die
Liste der Geber mit 1,326
Mrd. €. Bayern und Hessen brachten am 25. März 2013 beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich ein, obwohl sie den bis inkl. 2019 laufenden Vertrag unterschrieben haben. Sie verlangen eine Neuregelung, welche die Nehmerländer zu Einsparungen zwingt. Die Volkszählung ergab in allen Bundesländern einen geringeren Bevölkerungstand. Die somit notwendig gewordene Neuberechnung des Finanzausgleichs brachte Änderungen des Geldflusses. Für die Jahre 2011 + 2012 erhielten Bayern (227 Mio. €), Rheinland-Pfalz (203 Mio. €) und Nordrhein-Westfalen (130 Mio. €) Geld zurück. Zurückzahlen mussten Berlin (450 Mio. €), Baden-Württemberg (167 Mio. €), Hamburg (118 Mio. €) und Sachsen (9 Mio. €). Alle anderen Bundesländer erhielten kleinere zweistellige Millionenbeträge. 26. 6. 13
2013: Da waren
es nur noch drei: Bayern
4,321 Mrd. €, Baden-Württemberg 2,430
Mrd. €, Hessen 1,711
Mrd. € gaben reichlich. Aber nicht gerne. |
|
|
2014: Bayern
zahlt mehr als die anderen drei Geber zusammen. Bayern 4,853 Mrd. €, Baden-Württemberg 2,382 Mrd. €, Hessen 1,762 Mrd. €, Hamburg 53 Mio. € mussten bluten. An der Konserve hingen: Berlin 3,476 Mrd. €, Sachsen 1.041 Mio. €, Nordrhein-Westfalen 913 Mio. €, Bremen 605 Mio. €, Sachsen Anhalt 593 Mio. €, Thüringen 560 Mio. €, Brandenburg 512 Mio. €, Mecklenburg-Vorpommern 465 Mio. €, Rheinland-Pfalz 290 Mio. €, Niedersachsen 275 Mio. €, Schleswig-Holstein 174 Mio. €, Saarland 146 Mio. € Quelle: BMF |
EZB EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
Im Vertrag von Maastricht sind die
Aufgaben der EZB festgehalten. Folgende Artikel wurden [wie es scheint
vergeblich]
als "Sicherheitsschirm" eingerichtet:
Ab 1. 1. 2015 sind die 21 Stimmrechte in der EZB auf drei Gruppen verteilt:
http://www.ecb.europa.eu/ecb/html/index.de.html |
Der EFSM war
ein EU-Gemeinschaftsinstrument.
Er steuerte zu dem im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirm
60 Milliarden Euro bei. Das Geld wurde auf
dem Markt aufgenommen. Als Garantie diente der EU-Haushalt. Über den Einsatz der Mittel entschieden die EU-Mitglieder mit qualifizierter Mehrheit. Mit der Installierung des ESM fiel der EFSM ersatzlos weg. 2015 verfügte der EFSM noch über "unverbrauchte" 13,2 Mrd. Euro. Die Verwendung dieser Gelder für Griechenland (im Juli 15) stieß auf Widerstand Großbritanniens. Weitere Staaten äußerten Bedenken. |
Der Europäische Rettungsschirm
Der Betrag mit dem Österreich im Rahmen der
EFSF haftet lautet auf 21.639.190.000,- €.
Die gesetzliche Grundlage für diese Haftung ist das "Bundesgesetz mit dem
das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wird" (BGBl. 2011 / I /
90 vom 7. Okt. 2011).
Als einziger Staat verlangt
Finnland von den Empfängerstaaten zusätzliche
Garantien: Bisherige Rettungspakete:
Weiter Zusagen: 20 Mrd. € an Ungarn; 25,7 Mrd. € an Rumänien; 7,5 Mrd. € an Lettland |
Deutschland | 85,2 | Belgien | 11,5 | Irland | 2,4 | Lettland | 0,5 |
Frankreich | 65,1 | Österreich | 9,0 | Slowenien | 1,5 | Zypern | 0,4 |
Italien | 56,8 | Finnland | 5,8 | Luxemburg | 0,9 | Malta | 0,3 |
Spanien | 38,8 | Portugal | 4,2 | Litauen | 0,7 | Griechenland | 0,1 |
Niederlande | 18,5 | Slowakei | 2,7 | Estland | 0,7 | GESAMT | 305,1 |
AUSBEZAHLTE HILFSKREDITE FÜR GRIECHENLAND
in Mrd. €
Endstand
August 2018
Erstes Programm total | 73,0 |
Euro-Staaten | 52,9 |
IMF | 20,1 |
Zweites Programm total | 153,8 |
Euro-Krisenfonds EFSF | 141,8 |
IMF | 12,0 |
Drittes Programm total | 61,9 |
Euro-Krisenfonds EMS | 61,9 |
GESAMTE AUSZAHLUNGEN | 288,7 |
Davon bisher zurückbezahlt | 34,9 |
IMF (per Ende Juni 2018) | 22,0 |
EFSF | 10,9 |
ESM | 2,0 |
Der ESM ist Nachfolger
des anlässlich der Pleite Griechenlands (2010) eingerichteten Krisenfonds EFSF. An ihm säugten sich in weiterer
Folge auch Irland und Portugal. Der EFSF wird Mitte 2013 auslaufen. Bereits Mitte 2012 sollte der ESM als Dauereinrichtung installiert werden, doch musste Deutschland eine Entscheidung seiner Verfassungsrichter abwarten, ob die Beteiligung am ESM mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Verfassungsrichter entschieden (Urteilsverkündung am 12. 9. 12), dass der ESM-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar aber } die Bundesregierung dafür sorgen muss, dass die deutsche Haftung im ESM bei 190 Mrd. € gedeckelt bleibt } eine Haftung über mehr als 190 Mrd. € der Zustimmung des Bundestags bedarf } trotz Schweigepflicht für die ESM-Mitarbeiter, die deutsche Legislative jederzeit ausreichend über die Lage im ESM unterrichtet bleiben muss. Der
ESM wird Darlehen im Gesamtwert von
500 Mrd. € vergeben könne. Damit der
ESM von den Agenturen das beste Rating bekommt,
muss sein Gesamtvolumen 701,935 Mrd. € betragen,
davon stellen die EURO-Staaten
80,221 Mrd. in bar und 620
Mrd. an Garantien bereit. Der ESM entzieht sich jeder parlamentarischen Kontrolle. Er ist von jeglicher Aufsicht und Lizensierungspflicht befreit. Die ESM-Gouverneure - das sind die Finanzminister der ESM-Mitglieder - sind ebenso wie der von ihnen bestimmte ESM-Direktor - gegen juristische Sanktionen ihres Wirkens immun (Artikel 35). Der
Artikel 8 regelt das Stammkapital des ESM
und den Aufteilungsschlüssel (Anteile laut Anhang I)
auf die Mitgliedstaaten. Am 28. Sep. 2012 wurde im BGBl.
III Nr. 138/2012 der Vertrag zur Einrichtung
des Europäischen Stabilitätsmechanismus kundgemacht. - Am 13.
März 2014 trat Lettland dem
ESM bei (BGBl.
III Nr. 64/2014)
Artikel 8 Abs. 5 des Vertrags zur
Einrichtung des ESM begrenzt sämtliche
Zahlungsverpflichtungen der ESM-Mitglieder aus dem Vertrag in dem
Sinne, dass keine Vorschrift des Vertrags so ausgelegt werden kann, dass
sie ohne vorherige Zustimmung des Vertreters
des Mitglieds und Berücksichtigung der nationalen Verfahren
zu einer Zahlungsverpflichtung führt, die den Anteil
am genehmigten Startkapital des jeweiligen ESM-Mitglieds
gemäß der Festlegung in Anhang II des Vertrags
übersteigt. Auszüge aus dem Vertragswerk: |
VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS ARTIKEL 3 Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und ESM-Mitglieder, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. Zum diesem Zweck ist der ESM berechtigt, Mittel aufzunehmen, indem er Finanzinstrumente begibt oder mit ESM-Mitgliedern, Finanzinstituten oder sonstigen Dritten finanzielle oder sonstige Vereinbarungen oder Übereinkünfte schließt. ARTIKEL 4 (1) ... ARTIKEL 4 (1) ... Das Mitglied des Gouverneursrats ist ein Regierungsmitglied des jeweiligen ESM-Mitglieds mit Zuständigkeit für die Finanzen. ... ARTIKEL
8 (1) Das genehmigte
Stammkapital beträgt
701,935 Milliarden EUR.
[Nach dem Beitritt von Lettland + Litauen beträgt das Stammkapital
704.798.700.000].
Es ist aufgeteilt in sieben Millionen neunzehntausenddreihundertfünfzig
Anteile mit einem Nennwert von
je 100.000 EUR, ... ARTIKEL
9 (1) ... ARTIKEL 20 (1) Bei der Gewährung von Stabilitätshilfe strebt der ESM die volle Deckung seiner Finanzierungs- und Betriebskosten an und kalkuliert eine angemessene Marge ein. ARTIKEL 21 (1) Der ESM ist befugt, zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufzunehmen. ARTIKEL
25 (1) ...
ARTIKEL 30 (1)....
ARTIKEL 32 (1) ... ARTIKEL 35 (1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. ARTIKEL 36 (1) ... ARTIKEL 41 (1) Unbeschadet des Absatzes 2 erfolgt die Einzahlung des von jedem ESM-Mitglied anfänglich gezeichneten Betrags der eingezahlten Anteile in fünf jährlichen Raten von jeweils 20 % des Gesamtbetrags. Die erste Rate wird von jedem ESM-Mitglied innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag des Inkrafttretens diese Vertrags eingezahlt Die vier übrigen Raten werden jeweils an dem Tag eingezahlt, an dem sich die Einzahlung der ersten Rate zum ersten, zweiten, dritten und vierten Mal jährt. ARTIKEL 48 (1) Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden von Unterzeichnern hinterlegt wurden, deren Erstzeichnungen mindestens 90 % der gesamten in Anhang II vorgesehenen Zeichnungen ausmachen. Die Liste der ESM-Mitglieder wird gegebenenfalls angepasst. Der Schlüssel in Anhang I wird sodann neu berechnet. ... |
Die finanziellen Verpflichtungen der ESM-Staaten sind in Anhang I und Anhang II des Vertragswerks angeführt: Stand: 3/2015
|
Die Kundmachung des ESM-Vertrags im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28. September 2012, dagegen geklagt haben die FPÖ und die Kärntner Landesregierung. In diesem Verfassungsgesetz hat der
Nationalrat im Artikel 50b für
sich Rechte ausbedungen, die er gar nicht mehr hat
(Ermächtigung des österreichischen Vertreters im ESM); denn
... |
65. Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz und das
Zahlungsstabilisierungsgesetz geändert werden (ESM-BEGLEITNOVELLE) Artikel 50a. Der Nationalrat wirkt in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus mit. Artikel 50b. Ein österreichischer Vertreter im ESM darf
nur zustimmen oder sich bei der Beschlussfassung enthalten, wenn ihn der Nationalrat auf Grund eines Vorschlags der Bundesregierung dazu ermächtigt hat. In Fällen besonderer Dringlichkeit kann der zuständige Bundesminister den Nationalrat befassen. Ohne Ermächtigung des Nationalrats muss der österreichische Vertreter den Vorschlag für einen solchen Beschluss ablehnen. * ! * Die Durchsetzung dieses Rechts ist seit Ratifizierung des ESM nicht möglich. Vgl. ESM Artikel 8 (4) ! Artikel 50c. (1) Der zuständige Bundesminister hat den Nationalrat unverzüglich in Angelegenheiten des ESM ........ zu unterrichten. (2) Hat der Nationalrat rechtzeitig eine Stellungnahme in Angelegenheiten des ESM erstattet, so hat der österreichische Vertreter im ESM diese bei Verhandlungen zu berücksichtigen. (3) Der zuständige Bundesminister berichtet dem Nationalrat regelmäßig über die im Rahmen des ESM getroffenen Maßnahmen. Artikel 50d. ........ |
Betreffend ESM + ESM-Begleitnovelle haben wir 3. 8.
2012 den Klubchefs der im NR vertretenen Parteien eine Mail geschickt. Ein
Auszug: |
Neben mehreren zu erwartenden Schülerfragen zu dieser Materie, deren Beantwortung wir uns zutrauen, sind es besonders zwei Fragen, die nur Sie und die Klubobmänner bzw. Klubobfrau der anderen Fraktionen beantworten können. FINNLAND verlangte – und erhielt - für seine Zahlungen im Rahmen des EFSF (Europäischer Rettungsschirm) von den Empfängerstaaten Griechenland und Spanien zusätzliche Garantien (Bareinzahlungen auf finnische Staatskonten).
|
Die Antworten der Parteien - gereiht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens: 1. FPÖ / 2. BZÖ / 3. SPÖ / 4. ÖVP / 5. GRÜNE |
Für die FPÖ antwortete deren außenpolitischer Sprecher, NAbg. RA Dr. Johannes Hübner: Zu Frage eins: Weil die österreichische Regierung Wünsche und Vorgaben der EU-Organe - jedenfalls im Rahmen der Schuldenkrise - bedingungslos und - anders, als etwa finnische Politiker - ohne Beachtung der grundlegenden Interessen der österreichischen Bevölkerung und der österreichischen Steuerzahler nachvollzieht. Der Glaubenssatz, dass die Lösung "immer mehr Europa und nie weniger Europa" heißen muss, wird mit fast religiöser Inbrunst nachgebetet und hindert einerseits eine nüchterne Betrachtung der Situation, andererseits eine Beachtung der speziellen österreichischen Interessen. Bestes Beispiel dafür ist, dass sich der Bundeskanzler Faymann zum Wortführer für eine "Vergemeinschaftung der Schulden" und damit eine möglichst umfassende Haftung Österreichs für die Schulden der wirtschaftlich gescheiterten Staaten Südeuropas einsetzt. Zu Frage zwei: Die innerstaatliche Begleitnovelle regelt alleine die Bindung des österreichischen ESM-Vertreters an Vorgaben des Nationalrates im sogenannten "Gouverneursrat" des ESM. Die Verpflichtungen Österreichs als Mitgliedsstaat ergeben sich - unter anderem - aus den von Ihnen zitierten Artikeln des ESM-Vertrages. In allen Fragen, wo es Mehrheitsentscheidungen gibt (der österreichische Vertreter sohin kein "Veto-Recht" hat) oder wo das Direktorium des ESM (und nicht der Gouverneursrat) entscheidet (dies sind die in der Praxis wichtigsten Fragen, wie die Gewährung neuer Hilfen im Dringlichkeitsfall, die Auffüllung durch Verluste verlorener Mitteln und dgl.) kann der Nationalrat daher nichts verhindern. |
Beantwortung im Auftrag von
Herrn Klubobmann Josef Bucher: Zur Frage 1: Warum fordert Österreich nicht ähnliche Sicherheiten wie Finnland?
Genau diese
Frage habe ich als Klubobmann im Nationalrat schon mehrfach aufgeworfen
und diesen Umstand der diesbezüglichen Untätigkeit der österreichischen
Regierungsmitglieder massiv kritisiert. Zur Frage 2: ESM / ESM-Begleitnovelle?
Zum ESM:
Entscheidungen im ESM grundsätzlich ohne Ratifizierungserfordernis durch
die Mitgliedstaaten
Es
entscheidet in den nachstehenden Fällen ein Gouverneursrat.
Beschlüsse
mit Umgehungsmöglichkeit der Einstimmigkeit: Bei einer „Notfallabstimmung“ kann künftig mit einer verstärkten qualifizierten Mehrheit von 85 Prozent über die Einsetzung des Fonds entschieden werden.
Anmerkung
dazu: Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit: · Festlegung technischer Regeln für Aufnahme eines neuen Mitglieds
· Festlegung der Satzung des ESM und der Geschäftsordnung des Gouverneursrates und des Direktoriums
· Aufstellung der Liste von Unvereinbarkeiten von Tätigkeiten eines Direktoriumsmitglieds bzw. Stellvertreters
· Billigung externer Abschlussprüfer
· Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
· Feststellung des Jahresabschlusses des ESM
Zur ESM-Begleitnovelle Die ESM-Begleitnovelle stellt ein Placebo dar, welches umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments an den Entscheidungen im Rahmen des ESM suggerieren soll. Tatsache ist jedoch, dass die vorgeschlagene Einbindung des Parlaments in die Entscheidungen generell als Rückschritt zu betrachten ist. Der einzige theoretische Vorteil liegt darin, dass der Nationalrat – allerdings minimal nur in Gestalt eines geheimen Unterausschusses – wichtigen Entscheidungen wie der Aufnahme neuer Staaten in den Rettungsschirm, einer Kapitalaufstockung des ESM etc. ausdrücklich zustimmen muss. Aber selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Nationalrat dem Regierungsmitglied „eine Ablehnung“ mit auf den Weg nach Brüssel gibt, ist dies insbesondere in jenen im ESM-Vertrag taxativ aufgelisteten Fällen unerheblich, in denen dort gar keine Einstimmigkeit erforderlich ist. Nachfolgend sind einige der darüber hinaus von uns angeführten Kritikpunkte zum ESM-Begleitgesetz angeführt: · Über EU-Angelegenheiten ist generell durch Übermittlung aller Originalunterlagen zu berichten – beim ESM sollen nicht näher definierte Vorlagen des BMF reichen. · EU-Vorlagen sind (wenn sie nicht als geheim eingestuft sind) – jederzeit für alle Abgeordneten zugänglich – ESM-Informationen werden gar nicht verteilt und dürfen pro Klub nur von einem Mitarbeiter gesehen werden (Experten sind also unmöglich!), die Vertraulichkeit soll auch strafrechtlich geschützt werden. · EU-Vorlagen müssen jedenfalls schriftlich zu Verfügung stehen – beim ESM sind auch nur mündliche Berichte im Notfall ausreichend (gerade in komplexen Finanzfragen!). · Beim ESM werden etliche Beschlüsse (z.B. Besetzungen, Satzungen, Geschäftsordnung, Streitigkeiten, Immunitätsaufhebungen) dem NR erst nachträglich mitgeteilt. · Über EU-Angelegenheiten wird öffentlich im Ausschuss verhandelt – für den ESM werden zwei geheim tagende Unterausschüsse eingerichtet. · Verhandlungen des EU-Hauptausschusses sind öffentlich und es werden auszugsweise Darstellungen der Verhandlungen veröffentlicht – über die Verhandlungen in ESM-Angelegenheiten gibt es keinerlei öffentlich einsehbare Berichterstattung – nicht einmal für andere (eigentlich gleichwertige) Abgeordnete. · Die Nicht-Umsetzung von Stellungnahmen des NR in EU-Angelegenheiten ist nur unter der Voraussetzung „zwingende außen- und integriationspolitische Gründe“ zulässig – beim ESM muss der Minister nur informieren, warum er die Stellungnahme ignoriert hat. · Ausschüsse werden generell auf Wunsch des NR von diesem einberufen – beim ESM kann der Ausschuss auf Wunsch des Bundesministers einzuberufen sein, der dann aber nicht einmal verpflichtet ist, an der Ausschusssitzung teilzunehmen. Abgeordnete können ihn nur einmal im Jahr einberufen, wenn dies von 20 unterstützt wird. · Der Terminkalender von Ausschüssen wird generell vom NR bestimmt – beim ESM hat der Ausschuss nach dem vom BMF mitbeeinflussten Terminkalender des ESM ohne zeitliche Untergrenze zu tagen. · Jeder Ausschuss ist in der Abführung der Verhandlungen frei – beim ESM darf der geheime Ausschuss nicht unterbrochen werden, damit die von außen vorgegebenen Fristen nicht überschritten werden. · Jeder Klub darf grundsätzlich in einen Ausschuss jedes seiner Mitglieder autonom entschieden entsenden – beim ESM muss der Vorschlag in der Präsidiale behandelt werden. · Die Redezeit in Ausschüssen ist grundsätzlich unbegrenzt – beim ESM wird sie mit maximal 20 Minuten festgeschrieben. · Im Plenum werden erst nach der Entscheidung im ESM – also wenn es zu spät ist - Erklärungen der Bundesregierung debattiert. · Beschlüsse eines Ausschusses sind selbstverständlich öffentlich – beim ESM müssen sie hingegen nicht verlautbart werden! · Vorlagen in EU-Angelegenheiten können auch im Plenum behandelt werden – bei Sekundärmarktfragen ist das gar nicht vorgesehen. · Zu Sekundärmarktthemen kann der NR nicht einmal Stellungnahmen abgeben. |
Im Auftrag von Klubobmann Cap antwortete für die
SPÖ
Herr MMag. Florian
Steininger:
Die Gründung des ESM ist ein wichtiger
Schritt hin zu einem gemeinschaftlich organisierten Schutz gegen
Spekulanten und gegen eine irrational agierende Finanzindustrie, an dem
sich Österreich aus Eigeninteresse beteiligt. Schließlich kommen 60
Prozent der Wirtschaftsleistung Österreichs aus dem Export, davon geht der
größte Teil in die Eurozone. Eine Million ÖsterreicherInnen arbeiten im
Exportsektor. Österreich muss daher ein hohes Interesse daran haben, alle
Maßnahmen zu unterstützen, die die volle Funktion der EU, der Wirtschafts-
und Währungsunion und des Euro gewährleisten. |
Im Auftrag von Klubobmann Kopf antwortete für die
ÖVP
die Klubreferentin
Frau Dr. Sabine Neyer: Zu Frage 1): Allgemein ist zu sagen, dass FIN das einzige Land war, dass im Rahmen des Paketes für den spanischen Bankensektor eine Sicherheit („collateral“) verlangt hat. Allerdings ist das collateral nicht gratis sondern verursacht Fixkosten. Hauptargument ist hier die vorzeitige Einzahlung des FIN Anteils am ESM-Grundkapital, während Ö seinen Anteil in Tranchen (und gestreckt) einzahlt. Weiters verzichtet FIN anteilig auf Gewinne aus ESM-Margen aus Spanien-Transaktionen. Auf Grund dieser Mehrkosten sowie der spezifischen spanischen Situation (öffentliche Verschuldung ist im Vergleich zu den anderen Problemländern „relativ“ niedrig, 2011: etwas unter 70% des BIP) war das Nicht-Verlangen von Sicherheiten günstiger. Zu Frage 2): Es gibt keine Diskrepanz. Erstens hat der Nationalrat selbst auch den ESM-Vertrag beschlossen, da völkerrechtliche Verträge vom Nationalrat mit Mehrheit beschlossen werden müssen. Zweitens werden hier nur selektiv Passagen aus dem ESM-Vertrag zitiert, die einen irreführenden Eindruck erwecken. Zum Beispiel weggelassen wurde Art. 8 (5): „Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt.“ Damit ist klar, dass es nie mehr werden kann als der österreichische Kapitalanteil. |
Für die
GRÜNEN
antwortete deren Klubobfrau
Frau Dr. Eva Glawischnig: Zu Frage 1): Wir glauben nicht, dass die Europäische Union vorangetrieben werden kann, indem einzelne Länder bei der Notwendigkeit von einstimmigen Beschlüssen die gesamte Union mit Forderungen nach Ausnahmen in Geiselhaft nehmen. Vielmehr sollten die Mitgliedstaaten der EU bzw. des ESM versuchen, die EU als gesamtes voranzutreiben. Wir haben uns daher entschieden, gemeinsam in einer europäischen Allianz eine Finanztransaktionssteuer einzufordern, anstatt nationale Ausnahmeregelungen für Österreich zu verlangen, die das Gegenteil einer europäischen Integration darstellen. Zu Frage 2): Es gibt unserer Meinung nach keine Diskrepanz zwischen ESM und ESM-Begleitnovelle. Weder im einen, noch im anderen wird unbegrenzt gehaftet. Der ESM sieht ganz klar eine Haftungsobergrenze vor. Diese Obergrenze kann nur durch einen Beschluss geändert werden. Und durch das Begleitgesetz ist gewährleistet, dass jede wesentliche Änderung im ESM - darunter auch eine Änderung der Haftungsobergrenzen - vom Parlament beschlossen werden muss. Das österreichische Parlament entscheidet also, ob die Finanzministerin einer etwaigen Änderung der Haftungssumme zustimmen darf. ----------- In Ihrem Schreiben hat Frau Glawischnig uns auch einige Positionen zu den Hintergründen der o. a. Entscheidungen erläutert, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen: Da wir Grüne dem ESM zugestimmt haben, lassen Sie mich bitte zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen machen: Die Grünen stimmen dem Rettungsschirm ESM zu und lehnen den Fiskalpakt ab. Warum? Der Rettungsschirm ESM ist zwar kein perfektes, aber ein geeignetes Instrument, um in Not geratenen Staaten zu helfen und Europa vor einer Verschlimmerung der Krise zu bewahren. ABER: der Rettungsschirm alleine reicht nicht. Er ist die Feuerwehr, die den Brand löscht. Er ist aber keine Brandschutz-Vorsorge, die künftige Brände verhindert. Deswegen haben wir Grüne für Maßnahmen wie eine Finanztransaktionssteuer, Europäische Anleihen, ein Bankeninsolvenzrecht und Grünen Investitionen gekämpft. Mit Erfolg. Das Grüne Europapaket wird dazu beitragen, die Ursachen der Krise zu bekämpfen und jenen einen Beitrag zur Bezahlung der Kosten der Krise abzuverlangen, die bisher verschont wurden: die Spekulanten. Der Fiskalpakt hingegen ist eine wirtschafts- und demokratiepolitische Fehlentscheidung. Dadurch droht ein Abwürgen der europäischen Konjunktur; zudem ist keine demokratische Kontrolle durchs Europaparlament vorgesehen. Die Grünen prüfen eine Klage beim Verfassungsgerichtshof. Europa ringt um seine Zukunft. Nach Griechenland stehen auch Spanien, Zypern und Italien vor gravierenden Problemen. Schaut Europa tatenlos zu, wie diese Staaten zusammenbrechen, hätte das ungeahnte Folgen und katastrophale Auswirkungen auf alle anderen EU-Staaten, inklusive Österreich. Die Kosten dieser Katastrophe wären ein Vielfaches teurer als jene Kosten, die Europa jetzt für die Rettung von Staaten in die Hand nimmt. Es ist daher nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft, dass wir uns jetzt in Europa gegenseitig helfen. Deswegen ist der europäische Rettungsschirm (ESM), der in Not geratenen EU-Staaten Hilfskredite zur Verfügung stellt, aus Sicht der Grünen prinzipiell ein sinnvolles und notwendiges Instrument zur Bewältigung der Krise, auch wenn uns nicht alles am ESM gefällt. So finden wir es z.B. nicht gut, wenn der ESM die Hilfskredite nur vergibt, wenn gleichzeitig sozial ungerechte Kürzungsprogramme in den betroffenen Staaten durchgeführt werden. Denn: Die einseitige Sparpolitik à la Angela Merkel ist gescheitert. Europa muss jetzt auch investieren, sonst droht die Gefahr, dass die EU-Staaten sich kaputtsparen. Ein Punkt ist den Grünen besonders wichtig: der ESM reicht nicht aus, um Europa nachhaltig aus der Krise zu führen. Der ESM alleine macht Europa nicht krisensicher. Der Rettungsschirm ist die Feuerwehr, die den Brand löscht; der ESM ist aber keine Brandschutz-Vorsorge, die künftige Brände verhindert. Mit anderen Worten: es braucht Maßnahmen um die Ursachen der Krise zu bekämpfen und jenen einen Beitrag zur Bezahlung der Kosten der Krise abzuverlangen, die bisher verschont wurden: die Spekulanten. Deswegen kämpfen die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer (FTT), also für eine Besteuerung von Finanzgeschäften, als zentrale Maßnahme zur Eindämmung der Spekulationsgeschäfte. Dafür haben wir in den letzten Monaten gemeinsam mit den deutschen Grünen Druck gemacht. Mit Erfolg. Eine Gruppe von ca. 10 EU-Staaten wird die FTT nun einführen (EU-Mechanismus der „verstärkten Zusammenarbeit“). Möglich geworden ist dies durch den Beschluss über den Rettungsschirm ESM. Denn SPÖ und ÖVP können diesen nicht alleine beschließen. In Österreich ist für die Verabschiedung im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die Regierungsparteien braucht also die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei. FPÖ und BZÖ sind gegen alles wo Europa drauf steht, also auch gegen den ESM. Deswegen haben wir Grüne in harten Verhandlungen mit der Regierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen der Krise durchgesetzt:
Bisher sind die europäischen Staats- und Regierungschefs dem Taktstock von Merkel und Sarkozy gefolgt, unter weitgehender Ausschaltung der Parlamente. (Das zweite Griechenlandpaket mit einem Umfang von 130 Mrd. Euro wurde etwa weder im Europäischen noch im österreichischen Parlament beschlossen). Zugleich haben Merkozy zu lange zugeschaut und nicht angemessen auf die spekulativen Angriffe gegen einzelne Mitgliedstaaten der Eurozone reagiert. Die Lasten der Finanzkrise sollten durch europaweite Kürzungsprogramme von den BürgerInnen getragen werden. Diejenigen, die die Krise verursacht haben, sollten weitgehend verschont bleiben. Die sich nun abzeichnenden Ergebnisse bedeuten eine Kursänderung in Europa, die Dank der deutschen und österreichischen Grünen, aber auch durch den neuen französischen Präsidenten Hollande möglich wurde. Durch die Finanztransaktionssteuer wird nun auch die Ursache der Krise bekämpft. Das ist ein wichtiger Schritt. Wir sind überzeugt: Wir werden nur Erfolg haben, wenn wir in Europa zusammenarbeiten und das Gemeinsame über das Nationale stellen und Europa weiterentwickeln zu einer echten politischen Union auf demokratischen, ökologischen und sozialen Grundfesten – das ist unsere Vision eines Europas der Zukunft. Was haben die Grünen in den Verhandlungen mit der Regierung auf österreichischer und europäischer Ebene konkret durchgesetzt? 1) Große Schritte zur tatsächlichen Einführung einer Finanztransaktionssteuer Der Finanzsektor muss künftig einen fairen Beitrag zu den Kosten der Krise leisten. Wir Grüne haben uns mit wesentlichen Playern in Europa zusammengetan und glaubhafte Umsetzungsschritte zur Finanztransaktionssteuer eingefordert. Die Finanztransaktionssteuer sieht eine Besteuerung von Finanzgeschäften als zentrale Maßnahme zur Eindämmung der Spekulationsgeschäfte vor. Großbritannien und Schweden haben eine große europäische Lösung verhindert. Aber jetzt wir konnten erreichen, dass eine Koalition von willigen Staaten voran geht. Zehn EU-Länder haben sich zusammengefunden und werden die Finanztransaktionssteuer einführen. Das wurde beim Rat der Finanzminister und beim EU-Gipfel am 28./29. Juni vereinbart. 2) Grüne Investitionen in Europa Wenn beinahe alle EU-Länder gleichzeitig sparen, dann bedeutet das wirtschaftlichen Abschwung. Um diese Merkel’sche Kürzungspolitik (Fiskalpakt, Schuldenbremsen) zu entschärfen, haben wir gemeinsam mit europäischen Partnern die österreichische Regierung davon überzeugt, in Europa für Investitionen in nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung einzutreten. Beim EU-Gipfel am 28./29. Juni wurden diese Maßnahmen beschlossen. Beispielsweise erhält die Europäische Investitionsbank eine Verdoppelung ihres Eigenkapitals, um ein Investitionsvolumen von 180 Mrd. Euro anzustoßen. 3) Konvent für Europa Wir wollen ein demokratischeres Europa. Derzeit entscheiden die europäischen Staats- und Regierungschefs weitgehend ohne Einbeziehung des Europaparlaments und in vielen Staaten auch ohne Einbeziehung des jeweiligen nationalen Parlaments. Wer, wie wir, mehr Europa will, der muss auch ein Mehr an Demokratie wollen. Wir wollen daher einen europäischen Konvent zur Einführung einer handlungsfähigen und demokratisch legitimierten ökologischen, sozialen und wirtschaftspolitischen Steuerung und einer substanziellen Verbesserung der Verfasstheit Europas. Die österreichische Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen jetzt erstmals zu einem solchen Konvent für Europa bekannt. Dabei sollen Vertreter aus nationalen Regierungen, der Parlamente und der europäischen Zivilgesellschaft in einem offenen und transparenten Verfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Zukunft Europas entscheiden. 4) Perspektive auf Eurobonds – Schutzschirm vor Spekulanten Gemeinsame europäische Anleihen, so genannte Eurobonds, können Angriffe von Spekulanten auf einzelne Euro-Staaten wie Österreich verhindern. Eurobonds sind also ein Schutzschirm vor Spekulationsattacken auf Staatsanleihen. Dieser Schutzschild bedeutet auch einen Einstieg in eine vertiefte europäische Union. Beim Konvent, zu dem sich die Bundesregierung unter dem Verhandlungsdruck der Grünen nun erstmals ausdrücklich bekannt hat, werden Vertragsänderungen zur Einführung von Eurobonds zentral auf die Agenda gesetzt. 5) Bankenregulierung und -insolvenzrecht kommt Künftig ist Schluss damit, dass Banken nur mit Staatsgeldern gerettet werden, während gleichzeitig unsoziale Kürzungsprogramme für die Bevölkerung geschnürt werden. Ein Bankeninsolvenzrecht sowohl auf europäischer als auch auf österreichischer Ebene führt dazu, dass die Bankenaufsicht frühzeitig eingreifen kann und eine Bank auch in Insolvenz gehen kann. In diesem Fall werden die Eigentümer und Gläubiger der Banken mit zur Kasse gebeten. 6) Private Gläubigerbeteiligung im ESM Schon während der Phase der konkreten Textierung des ESM haben die Grünen mit der österreichischen Regierung erste Verhandlungen aufgenommen und klar gemacht, dass der Rettungsschirm unbedingt die private Gläubigerbeteiligung beinhalten muss. Diese ist nun Bestandteil des ESM-Vertrages. Das bedeutet, dass alle Staaten bei der Aufnahme von Staatsschulden Konkursklauseln in ihren Staatsanleihen aufnehmen müssen, damit klar ist, dass im Falle einer Insolvenz auch die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Wenn also z.B. Griechenland oder ein anderer EU-Staat in Konkurs geht, werden auch jene Investoren, die zuvor von hohen Zinsen für griechische Staatsanleihen profitiert haben, einen Beitrag leisten müssen. 7) Mitentscheidungs- und Informationsrechte des Parlaments Die Grünen haben für das österreichische Parlament Mitspracherechte bei wichtigen wirtschaftspolitischen europäischen Entscheidungen heraus verhandelt. Die Finanzministerin muss sich künftig vor allen relevanten Entscheidungen zum ESM (Hilfszahlungen, Aufstockung des Rettungsschirms) die Zustimmung des Parlaments holen. Damit bleibt die Budgethoheit, das wichtigste Recht jedes Parlamentes und damit seiner Bevölkerung, gewahrt. Ob das Finanzhilfen für einzelne Länder, Kapitalaufstockungen des ESM, Kapitalabrufe oder sonstige wesentliche Änderungen des ESM und seiner Instrumente betrifft: Das Parlament, und damit die Volksvertretung hat das letzte Wort. Dieser grüne Verhandlungserfolg bedeutet öffentliche Debatte und demokratische Kontrolle. Diese zusätzlichen Mitspracherechte sind, abgesehen von Deutschland, einzigartig in der EU. |
EU-FISKALPAKT
Obwohl noch nicht fertig ausformuliert, wurde er am
30. Jänner 2012 von 25 EU-Staaten beschlossen. GB und
TCH sind nicht
dabei. Voraussetzung für ein Zustandekommen des Pakts ist seine Ratifizierung durch mindestens 12 Staaten. Kernpunkte sind die Aufnahme von Schuldenbremsen in die nationalen Gesetzgebungen und automatische Sanktionen beim Überschreiten der 3-Prozent-Grenze beim Budgetdefizit.. Das Strafmaß beträgt in der ersten Stufe des Verfahrens 0,1 % des BIP. Das Geld soll in den ESM fließen. |
Die europäischen Politiker haben es versäumt, die Währungsunion gegenüber den Finanzmärkten abzuschotten Sie müssten Finanzinstrumente regulieren und den Finanzinstituten die Werkzeuge wegnehmen, mit denen sie die Verwüstungen anrichten. |
James K. Galbraith in eine Interview mit dem Handelsblatt 8. 8. 11 |
STAATSVERSCHULDUNG EU-LÄNDER
Quelle:
https://ec.europa.eu/eurostat/home →
https://ec.europa.eu/eurostat
EUROZONE SCHULDENUHR → https://www.smava.de/eurozone-schulden-uhr/
MIFID II Markets Financial Instruments Directive
Am 14. Jänner 2014 beschlossen EU-Parlament,
Kommission und Finanzministerrat eine Novelle zur Finanzmarktrichtlinie
(MIFID II). Das
Regelwerk tritt 2017 in Kraft, es soll durch nachstehende Vorgaben die
Spekulation an den europäischen Finanzmärkten erschweren:
|
US-Budget Mrd. $ | |||||||||
2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012* | 2013* | |
Einnahmen | 2153,3 | 2406,7 | 2568 | 2524 | 2105 | 2165 | 2300 | 2470 | 2900 |
Ausgaben | 2472,1 | 2654,4 | 2730 |
2983 |
3518 | 3460 | 3600 | 3800 | 3800 |
Defizit | -318,8 | -247,7 | -162 | -459 | -1413 | -1295 | -1300 | -1330 | -1100 |
% des BIP |
3,2 |
2,1 |
2,7 |
6,5 | 10,1 | 9 | 8,7 | 8,5 | 5,5 |
Fiskaljahr: 1. Oktober Vorjahr bis 30. September | |||||||||
Quelle: Office of Management and Budget www.budget.gov, IWF, US-Department of Labor |
Der US-Staatshaushalt besteht aus 12 Gesetzen, die
vor Beginn des Fiskaljahres beschlossen sein sollten. Das ist allerdings
seit Jahren nicht gelungen. 2009/10 schaffte man bis 12. Dez. 11 Gesetze. Die Nummer 12, den Verteidigungshaushalt, einen Brocken mit dem Gewicht von 626 Mrd. $, rollten die Senatoren noch vor sich her. Staatsverschuldung in % des BIP: 1990 64, 1995 72, 2000 55, 2005 61, 2009 85, 2010 92, 2011 99, 2012 102 Budgetdefizit: 2017: 553 Mrd. $ 2018: 666 Mrd. $ (=3,5 % des BIP) 2019: 1.000 Mrd. $ (=5 % des BIP) Schätzung
Budgetposten Haushaltsjahr 2018: 1970 lag die Staatsschuld bei 388 Mrd. $. Seither gelang es keinem Präsidenten ihr Wachstum zu bremsen, geschweige denn, sie zu verringern: |
PRÄSIDENT | AMTSZEIT | NEUSCHULD $ ... |
...in Prozent |
Richard NIXON | 1969 - 1974 | 137 Mrd. | + 38 |
Gerald FORD | 1974 - 1977 | 161 Mrd. | + 33 |
Jimmy CARTER | 1977 - 1981 | 276 Mrd. | + 42 |
Ronald REAGAN | 1981 - 1989 | 1.754 Mrd. | + 189 |
George BUSH | 1989 - 1993 | 1.493 Mrd. | + 56 |
Bill CLINTON | 1993 - 2001 | 1.485 Mrd. | + 36 |
George W. BUSH | 2001 - 2009 | 5.038 Mrd. | + 89 |
Barack OBAMA | 2009 - 2017 | 3.600 Mrd. | + 34 |
Keine Hilfe von "Oben"? Nach 13 Millionen Euro im Jahr 2002 betrug das Defizit des Vatikanstaates 2003 nur noch 9,6 Millionen Euro. Einnahmen von 203,6 Mio. standen Ausgaben in der Höhe von 213,2 Mio. gegenüber. 2004 gab es ein Minus von 3 Mio., 2005 wurde endlich wieder ein Überschuss erwirtschaftet: 9,7 Mio. €. 2008 gab es einen Abgang von 15 Mio. €, 2009 fehlten 4 Mio. € (Ausgaben 254 Mio.), fast 10 Mio. Überschuss brachte die Bilanz 2010: Einnahmen 245,2 €, Ausgaben 235,35 €, 2011 war man mit 14,9 Mio. € im Minus, 2012 mit 2,18 Mio. € im Plus, 2013 lag der Überschuss bei 33 Mio. €, 2014 sogar bei 64 Mio. €. |
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Mehr als 130 Unternehmen verdienen Geld damit,
Urteile über die Finanzkraft von Unternehmen und Staaten so wie über den
Wert von Finanzprodukten zu fällen. Bezahlt werden sie von jenen, die sie beurteilen bzw. von den Anbietern der Finanzprodukte. Österreich lässt sich seine Beurteilung durch die drei größten Agenturen - Moody´s, Standard & Poors, Fitch - pro Jahr knapp 530.000 Euro kosten (Stand Juni 2011). Dafür gab es bis Jänner 2012 - da stufte S&P auf AA+ ab - immer die Bestnoten (siehe Anleihe 1991), die sorgen bei den Anlegern für Vertrauen. Das wiederum sorgt bei der Geldbeschaffung der Republik mittels Anleihen für günstige Zinssätze. Je besser das Rating, desto weniger Zinsen sind zu bezahlen. Standard & Poors (Weltmarktanteil 40 %; gleich hoch wie Moody´s) verlangt für ein Länderrating mindestens 60.000,- Euro pro Jahr. Über die Note stimmen fünf bis neun Analysten ab. Im Dez. 2011 bewertete S&P 127 Staaten. 12 davon hatten dazu keinen Auftrag erteilt und bezahlten daher nichts. Beurteilt wurden sie dennoch. Deutschland, Frankreich, Belgien,
Italien, Niederlande und die Schweiz sind
selbstbewusster, sie sparen sich das Geld, verzichten auf Verträge mit
Ratingagenturen. Bewertet werden sie dennoch. Die Ratingagenturen erklären ihre
Bonitätsbewertungen lediglich zu "Meinungsäußerungen" und entziehen sich
damit juristischer Haftung. Dachten sie. 2013 bekamen die 22 in Europa zugelassenen Ratingagenturen (Stand 2014) von der EU folgende Auflagen:
Moody´s ist
ein börsennotiertes US-Unternehmen, Standard & Poors
gehört dem US-Verlagskonzern McGraw-Hill,
Fitch ist zu 60 % im Besitz
des französischen Mischkonzerns Fimalac. Die deutsche Creditreform Rating (www.creditreform-rating.com) hat Ratings für die 19 Euro-Staaten, Polen, Schweden, Dänemark, Großbritannien und die USA erstellt. Stand 4. 8. 2017
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WIKIRATING www.wikirating.org nennt eine private Initiative ihre Online-Ratingagentur. Die Besucher können Staaten und Firmen auf unterschiedliche Weise bewerten. Zuvor müssen sie sich registrieren bzw. einloggen. | |
Beim POLLING
wählt man ein beliebiges Land aus und "benotet" es unter Verwendung einer
Skala, die von AAA bis D reicht. Bei der Bewertung nach dem SOVEREIGN-WIKIRATING-INDEX (SWI) werden für die Länderreihung die Kriterien Arbeitslosenquote, Inflationsrate und Staatsverschuldung gewichtet. Sehr interessant ist die Gegenüberstellung der Noten von WIKIRATING mit Standard & Poors, Moody´s, Fitch und der chinesischen Dagong Global. Im Juni 2013 hat die ESMA Dagong Europe als Ratingagentur zugelassen. |
Rating Bewertungen
Stand Dez. 2012
Einstufung |
Standard & Poors | Moody´s | Fitch | Creditreform Rating |
höchste Kreditqualiät, zuverlässiger Schuldner | AAA | Aaa | AAA | AAA |
sehr hohe Kreditqualität, guter Schuldner | AA+, AA, AA- | Aa1, Aa2, Aa3 | AA+, AA, AA- | AA+, AA, AA- |
hohe Kreditqualität, wirtschaftliche Gesamtlage beachten | A+, A, A- | A1, A2, A3 | A+, A, A- | A+, A, A- |
gute Kreditqualität, Schuldner mittlerer Güte | BBB+, BBB, BBB- | Baa1, Baa2, Baa3 | BBB+, BBB, BBB- | BBB+, BBB, BBB- |
spekulativ, sehr abhängig von wirtschaftlicher Gesamtlage | BB+, BB, BB- | Ba1, Ba2, Ba3 | BB+, BB, BB- | BB |
hochspekulativ, finanzielle Situation sehr wechselhaft | B+, B, B- | B1, B2, B3 | B+, B, B- | B+, B, B- |
Ausfall möglich, Risiko | CCC+ | Caa | ||
extrem spekulativ, es gibt bereits Zahlungsprobleme | CCC | Ca | CCC | |
Ausfall wahrscheinlich | CC | |||
Ausfall immanent, Zahlungsverzug | CCC- | C | ||
erfolgter Zahlungsausfall, Bankrott | D | - | DDD, DD, D |
Stand Juli 2018
(Bonitätsnoten für Anleihe-Emittenten, Agenturangaben) NZZ-Infografik
Buch zum Thema: Die geheime Macht der Ratingagenturen; Ulrich Horstmann; FinanzBuch-Verlag München |
Hilfsangebot eines Bürgers zum Schuldenabbau des Landes Wien: Mail vom 27. 2. 2013
Sehr geehrte Frau Magistra Brauner!
Schon seit vielen Jahren bin ich nicht mehr
der Jüngste. Langsam ist es an der Zeit, meine letzten Schulden zu
begleichen - es sind die von Ihnen mir aufgebürdeten.
Beginnen möchte ich mit meinem
Pro-Kopf-Anteil an den Schulden der Gemeinde.
Bitte schicken Sie mir im Anhang Ihrer
Antwort eine Rechnung über den relevanten Betrag. Ich hoffe, mein
Schuldenanteil ist geringer als jener, den die Kärntner zu tragen haben
- das sind angeblich etwa 2.500,-.
Alternative: Meine Mutter hat mir zwei große
"Philharmoniker" hinterlassen. Die könnte ich in der Stadtkasse
abliefern.
Eine etwaige Überzahlung könnten Sie als
erste Rate auf die Rückzahlung meines Anteils an den Haftungen
der Gemeinde verbuchen. Solange ich noch im Diesseits unterwegs
bin, werde ich im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten versuchen,
auch diese Verpflichtung zu reduzieren.
Hochachtungsvoll - Ernst Frey
|
Antwort Mail vom 4. 3. 2013
Sent: Monday, March 04, 2013 2:11 PM
Subject: GFW-175170/13 - Ihre E-Mail vom 27.2.2013
Sehr geehrter Herr Frey! Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Mag.a Renate Brauner, hat Ihre E-Mail vom 27. Februar 2013 erhalten und die Magistratsabteilung 5 beauftragt, Ihr Anliegen einer Überprüfung zu unterziehen. Sie werden sobald als möglich eine Antwort erhalten. Bis dahin darf ich Sie noch um etwas Geduld ersuchen und verbleibe ... |
Antwort Mail vom 13. 3. 2013
Sent: Wednesday, March 13, 2013 3:01 PM
Subject: GFW-175170/13 - Ihr Schreiben v. 27.2.2013
Sehr geehrter Herr Frey! Zu Ihrem Schreiben vom 27. Februar 2013 an Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Mag.a Renate Brauner, darf ich Ihnen als zuständiger Mitarbeiter eine Antwort zukommen lassen. Ihr Schreiben zeigt, dass sich die Bürger in Wien mit den Finanzen der Stadt auseinandersetzen. Es wird nicht nötig sein, dass Sie Ihre Ersparnisse für den Schuldenabbau bzw. für die Haftungen der Stadt Wien einsetzen. Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich die Stadt Wien im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 u.a. verpflichtet hat, einerseits ab 2016 ein so genanntes "Nulldefizit" zu erreichen und andererseits ab 2017 ihre Schulden wieder abzubauen. Des Weiteren hat sich auch der Haftungsstand der Stadt Wien laufend reduziert. Abschließend darf ich Ihnen mitteilen, dass die Pro-Kopf-Verschuldung der Wiener Bevölkerung mit Ende 2011 rd. EUR 2.300,-- betragen hat. Mit freundlichen Grüßen |
Rückschreiben an die Gemeinde Wien Mail vom 18. 4. 2013
Sehr geehrter Herr Magister ...
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn die Stadt Wien 2017 beginnen wird ihre
Schulden abzubauen, bedeutet das für mich, dass ich längst ins Gras
gebissen haben werde, wenn Wien schuldenfrei sein wird.
Insofern beruhigt mich Ihre Nachricht
überhaupt nicht.
Der Wert meiner beiden "Philharmoniker" ist
bereits unter meinen Gemeinde-Schuldanteil von 2.300,-- gefallen.
Es eilt, der Goldkurs fällt weiter!
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich in Sachen
"Schuldbefreiung" vorgehen soll.
Mit freundlichen Grüßen - Ernst Frey
|
HYPO-ALPE-ADRIA
Auszüge aus dem Stenographischen Protokoll
der. 2. Sitzung des Kärntner Landtags (22. 4. 2004) Einleitung des Abgeordneten GRITSCH (FPÖ), zu seinem Bericht über die Änderung des Landesholding-Gesetzes: Dieser Gesetzesentwurf, der als ein Instrumentarium zur Wirtschaftsbelebung im Lande beiträgt, sieht vor, eine unbeschränkte Haftung des Landes Kärnten als Ausfallbürge für Verbindlichkeiten der Hypo-Alpe-Adria-Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Aktiengesellschaft, wobei diese Haftung nicht nur alle Verbindlichkeiten vor dem Zeitpunkt der Einbringung als bankgeschäftliches Unternehmen umfasst, sondern auch alle zukünftigen Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft beinhaltet. Die Ausfallbürgschaft kann einseitig vom Land Kärnten aufgekündigt werden, wobei die Hypo für die Übernahme der Ausfallbürgschaft eine Haftungsprovision zu leisten hat. Dem liegt ein einstimmiger Regierungsbeschluss zu Grunde, gefasst am 16. 12. 2003. Ich beantrage das Eingehen in die Generaldebatte. In der Generaldebatte gab es drei (!) Wortmeldungen (Auszüge):
Abgeordneter GRITSCH (FPÖ) |
Zusammensetzung des Kärntner Landtags im April 2004 |
|||
DIE FREIHEITLICHEN SPÖ ÖVP GRÜNE |
|||
ARBEITER Gebhard | HOLUB Rolf + | MITTERER Peter | STRAUSS Jakob + |
CERNIC Nicole | HUETER Ferdinand + | MOCK Gerhard + | STRUTZ Martin + |
FERLITSCH Hans | KAISER Peter + | PRETTNER Beate + | TAUSCHITZ Stephan |
FREUNSCHLAG Jörg | KNICEK Helga + | RAGGER Christian + | TRANNACHER Sieglinde |
GALLO Johann | KÖFER Gerhard + | SCHEUCH Kurt | TRETTENBREIN Harald + |
GRILC Raimund | LUTSCHOUNIG Robert | SCHLAGHOLZ Hans-P. + | TRODT-LIMPL Johanna + |
GRITSCH Bernhard | LESJAK Barbara + | SCHOBER Rudolf + | VOUK Ferdinand + |
GUNZER Albert | LOBNIG Josef + | SCHWAGER Franz | WARMUTH Wilma |
HAAS Helmut | MARKUT Karl + | SEISER Herwig + | WILLEGGER Günter** |
Am 11. Februar 2016 hat Herr MMMag.
WALLISCH an die mit + markierten Personen folgendes Schreiben gerichtet:
Ich bin Lehrer an
einer Berufsschule und seit geraumer Zeit besprechen wir im Unterricht
wirtschaftliche und politische Angelegenheiten - man will ja seinen Teil
für verantwortungsvolle StaatsbürgerInnen beitragen. Die Antworten - in der Reihenfolge ihres Eintreffens können hier nachgelesen werden: |
**Zu WILLEGGER:
Artikelausschnitt: Kleine Zeitung
http://www.gemeindemagazin.at/magazin_detail.php?ID=943 TOP-250-Gemeinderanking 2018 (Public Gemeindemagazin)
https://www.offenerhaushalt.at/bonit%C3%A4tsranking-der-top-250-gemeinden
http://kdz.eu/de/transparente-gemeindefinanzen-online
https://www.offenerhaushalt.at/ Finanzdaten von Österreichs Gemeinden:
Letzte Aktualisierung 27. April 2023