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ÖSTERREICHISCHES BUDGET  FINANZVERFASSUNGSGESETZ  DEUTSCHER BUNDESHAUSHALT  SCHWEIZER BUDGET  US-BUDGET

FINANZAUSGLEICH in Ö  -  in D  -  in CH    ÖSTERREICHISCHER STABILITÄTSPAKT   BANKENABGABE (StabAbgG)

EZB   EFSF - EUROPEAN FINANCIAL STABILITY FACILITY    ESM - EURO-STABILITÄTSMECHANISMUS   ESM-Begleitnovelle

EURO    EU-FISKALPAKT  STAATSVERSCHULDUNG -EU- LÄNDER  EUROZONE - SCHULDENUHR  Wohin fließen die Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer?   Wo liegen die Goldreserven von Ö + D?

HAFTUNGEN FÜR GRIECHENLAND   Hilfsangebot eines Bürgers zum Schuldenabbau des Landes Wien   Schulden der Bundesländer    HYPO-ALPE-ADRIA

GEMEINDE-HAUSHALTE

 

"Meine Herren, eher legt sich ein Hund einen Wurstvorrat an, als eine demokratische Regierung eine Budgetreserve!"

BUDGET

 JOSEPH SCHUMPETER

 


Bild: WEBSCHOOL

Das Bundesbudget ist die Einnahmen- Ausgabenrechnung des Staates. Es ist in derzeit 16 Ressorts gegliedert. Zum überwiegenden Teil sind die Ausgaben durch gesetzliche Verpflichtungen vorgegeben.
Nachdem die Ministerien ihren Finanzbedarf für das kommende Jahr beim Finanzministerium deponiert haben, wird dort ein Budgetvoranschlag (BVA) unter Bedachtnahme auf Wirtschaftswachstum, Konvergenzkriterien, Arbeitsmarkt- und soziale Erfordernisse, der Haushaltsplan, erarbeitet. Nach einem Ministerratsbeschluss wird der Voranschlag dem Nationalrat vorgelegt - spätestens zehn Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres* - und muss von diesem beschlossen werden. Daher hat das Bundesbudget den Rang eines Gesetzes und heißt auch so: Bundesfinanzgesetz.
*Bundesverfassungsgesetz Art. 51 Abs. 2: Die Bundesregierung hat dem NR spätestens 10 Wochen vor Ablauf des Finanzjahres den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzgesetzes vorzulegen.

Oberstes Organ der Rechnungskontrolle ist der Nationalrat.

Im Bundesrechnungsabschluss (BRA) werden nach dem Ablauf des Finanzjahres die tatsächlichen Budgeteinnahmen und -ausgaben ausgewiesen.

Seit Jahrzehnten "planen" die Öffentlichen Haushalte in ihren Budgetvoranschlägen Defizite. Die meisten der verantwortlichen Politiker betrachten diesen Umstand als "vom Schicksal vorgezeichnet". Hinweise auf die dadurch ständig wachsende Staatschuld (2009: 185 Milliarden € / 2016: 295,7 Milliarden €) sorgen kaum für große Erschütterung, ist doch Österreichs Schuldenberg (2010: 70 % des BIP / 2016: 84,6 % des BIP) im Vergleich mit Griechenland, Japan, Italien oder Belgien kleiner.

Österreichs Defizitangaben sind schwer geschummelt. Man hält sie seit Jahren relativ niedrig, in dem man die Schulden staatseigener Unternehmen zu "außerbudgetären" erklärt. Das fiel uns 2006 schon mal auf den Kopf. Da stufte EUROSTAT die Entschuldung der ÖBB um 6,1 Mrd. € im Jahr 2004 als Subvention ein, was das Budgetdefizit 2004 von 1,1 % auf 4,4 % hochschraubte (siehe Tabelle Bundesbudget Maastricht Defizit 04).
 
Seither haben sich die ÖBB ernsthaft um ihre Schulden bemüht und sie innerhalb von fünf Jahren fast verdoppelt. 2011 waren sie um 2,2 Mrd. auf gesamt 20,6 Mrd. € (7 % des BIP), 2013 auf  20,8 Mrd. € gewachsen.
Bei der ASFINAG (Straßen-Finanzierungsgesellschaft) werden Schulden von 12 Mrd. € (4,1 % des BIP) und bei der BIG (Bundesimmobilien-Gesellschaft) solche von 3,7 Mrd. € (1,3 % des BIP) auch kaum Jubel auslösen.
Die Kosten für die Verstaatlichung der Kommunal-Kredit erhöhen den Staatsschuldenberg um weitere 5 % des BIP. Dazu könnten noch Kosten für eine eventuelle Abwicklung der KA Finanz AG, wie die "Bad Bank" der Kommunal-Kredit heißt, kommen. Überraschend gab EUROSTAT im März 2011 bekannt auf die Einrechnung der Kommunal-Kredit-Schulden in das Maastricht-Defizit zu verzichten.

Im April 2011 kam der erste Brocken: EUROSTAT rechnete die Haftungen des Bundes in Österreichs Haushalt ein. Das waren: 4,85 Mrd. € bei den ÖBB, 2,86 Mrd. bei den öffentlichen Krankenanstalten, 1 Mrd. bei der KA Finanz (die "Bad Bank" der Kommunalkredit), 0,44 Mrd. der Wohnbau Burgenland AG (hatte in dieser Höhe Forderungen  Wohnbaudarlehen an eine ausgegliederte Gesellschaft verkauft), 0,37 Mrd. für Absicherungsgeschäfte gegen Zinsschwankungen (SWAPS).

Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung innerhalb der EU (ESVG) ordnet dem Sektor Staat alle institutionellen Einheiten (= Nicht-Markt-Produzenten) zu, die weniger als 50 % der Produktionskosten einnehmen. Ihre Schulden sind dem öffentlichen Haushalt anzurechnen.
Im September  2014 kamen die Schulden wieder "nach Hause". Die STATISTIK AUSTRIA  berechnete das BIP nach den neuen EU-Regeln der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, wodurch die Schuldenquote 2013 auf 81,2 % des BIP anstieg (nach "alter" Berechnung wären es 74,5 % gewesen). Gesamt 28,7 Mrd. Euro mussten einberechnet werden. Davon steuerten die ÖBB 10,5 Mrd. € bei, die KA Finanz (Bad Bank der Kommunalkredit) 7,2 Mrd. €, die Bundesimmobilien 3,8 Mrd. € und Sonstige 7,2 Mrd. €.
Nicht erfasst sind die Schulden und Garantien von Ländern und Gemeinden. Deren Verpflichtungen betragen 2/3 jener des Bundes, übersteigen jedoch in vier der neun Länder das jährliche Budget. Exaktes Zahlenmaterial liegt nicht vor, da es kein einheitliches Haushaltsrecht gibt und die Länder sich dagegen vehement wehren. Der Finanzminister könnte den Ländern die Art der Buchhaltung vorschreiben, jedoch hat sich das in der 2. Republik noch nie einer getraut.

Immerhin haben wir unsere Schulden "unter Beobachtung": der FISKALRAT www.fiskalrat.at ( seit 1. 11. 2013 - BGBl. I, 149/2013 - davor: Staatsschuldenausschuss www.staatsschuldenausschuss.at), eine Art Schuldnerberatungsstelle für den öffentlichen Haushalt, macht sich darüber Gedanken. Die haben allerdings die längste Zeit keinen interessiert. Der Staatsschuldenausschuss ist ein eigenes Gremium, das bei der Österreichischen Nationalbank angesiedelt ist.
 
Über den tagesaktuellen Schuldenstand informiert: www.staatsschulden.at

Einblick in die Finanzschuld des Bundes (Ende 2012 lag sie bei 189,55 Mrd. € Ende 2013 bei 193,94 Mrd. €) erhält man auch auf der Website der Österreichischen Bundesfinanzagentur www.oebfa.at.
 
**Bundesverfassungsgesetz Art. 51a Abs. 1: Der Bundesminister für Finanzen hat dafür zu sorgen, dass bei der Haushaltsführung zuerst die zur Erfüllung fälliger Verpflichtungen erforderlichen Ausgaben und sodann die übrigen vorgesehenen Ausgaben, diese jedoch nur nach Maßgabe der jeweils zur Verfügung stehenden Einnahmen, unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geleistet werden.

Am 20. Feber 2013 vereinbarten EU-Parlament, EU-Finanzministerrat und EU-Kommission dass die Unterzeichnerstaaten des Stabilitätspakts ihre Budgetentwürfe für das nächste Jahr bis 15. Oktober der EU-Kommission vorlegen müssen, die ihn bis Ende November bewertet. Stellt die Kommission eine ernste Verletzung von Verpflichtungen aus dem EU-Stabilitätspakt fest, kann sie eine Korrektur des Entwurfs verlangen. Über die endgültige Fassung des Budgets entscheiden die nationalen Parlamente.
Sollte der jeweilige Staat sich Budgetkorrekturen verweigern, kann die EU-Kommission Sanktionen verhängen. Ein Land kann diesen Schritt nur verhindern, wenn es eine Zweidrittelmehrheit der Finanzminister gegen die Kommission zustande bringt.

Bundesbudget  in Mio. €

2004 2005 2006 2007 2008 2009

2010

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Bruttoinlandsprodukt BIP Mrd. 232,8 243,6 256,2 270,8 281,9 274,3 283,9 300,7 307,0 322,6 329,0 344,5 356,2 369,9 385,7 398,5
Bundes-Defizit in % des BIP -4,6 -1,8 -1,6 -0,6 -3,4 -3,0 -4,1 -2,4 -2,6 -1,5   -1,0 -1,3 -0,9 -0,2   
Saldo Länder + Gemeinden % BIP 0,3 0,2 0,0 0,2 0,2 -0,5 -0,6 -0,2 0,0 -0,1          
Sozialversicherungsträger -0,1 0,0 0,0 -0,1 0,0 0,0 -0,1 +0,1 +0,1 +0,1 -0,4 0,1 0,1    
Maastricht Defizit*  in % des BIP -4,4 -1,6 -1,6 -0,5 -0,4 -3,5 -3,6 -2,5 -2,6 -1,3 -2,4 -1,4 -1,6 -0,8 0,1  
 
BRA = Bundesrechnungsabschluss
BVA = Bundesvoranschlag
*1) Einnahmen aus der Aufnahme und Ausgaben aus der Tilgung von Finanzschulden
* beinhaltet die Defizite bzw. Überschüsse des Bundes, der Länder, Gemeinden und Sozialversicherung
Der innerösterreichische Stabilitätspakt verpflichtet die Länder + Gemeinden zu einem Budgetüberschuss von 0,5 % des BIP. Wurde noch NIE erreicht!   2010 "erwirtschafteten" die Länder + Gemeinden ein Defizit von 0,6 % des BIP, 2011 0,7 % des BIP.
2011 akzeptierte der Finanzminister endlich die Ignoranz der Länder und hoffte, dass wenigstens die Verluste "stabilisiert" werden können.
Der STABILITÄTSPAKT NEU (Bundesgesetzblatt 2011 Teil I 117. Vereinbarung: zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik) sah für 2011 ein Defizit von 0,75 % des BIP, 2012 0,6 %, 2013 + 2014 0,5 % vor. Die GEMEINDEN müssen ausgeglichen bilanzieren. (Tabelle unten)

Defizit 2012: 2,5 % bzw. 7,7 Mrd. Euro   /   Defizit 2013: 1,5 % bzw. 4,2 Mrd. Euro   /   Defizit 2014: 2,4 % bzw. 7,9 Mrd. Euro   /   Defizit 2015: 1,1 % bzw. 3,7 Mrd. Euro   /   Defizit 2016: 1,6 % bzw. 5,4 Mrd. Euro   /   Defizit 2017: 0,8 % bzw. 2,8 Mrd. Euro   /   Überschuss 2018*: 0,2 % bzw. 763 Mio. Euro   /   Überschuss 2019*: 0,7 % bzw. 2.900 Mio. Euro

Der Bundesrechnungsabschluss (BRA) bedarf der Genehmigung durch einen Gesetzesbeschluss:

BIP - Bruttoinlandsprodukt: ist der Wert aller in einem bestimmten Zeitraum im Inland für den Endverbrauch hergestellten Waren und Dienstleistungen. Man kann auch sagen, jener Betrag, den die Welt für im Inland hergestellte Waren und Dienstleistungen bezahlt hat. Kleine Zusatzbemerkung: nicht immer entspricht die Bezahlung auch dem tatsächlichen Wert. Wer sich für das Nettonationaleinkommen interessiert, der muss zum BIP noch Subventionen und Einkommen aus dem Ausland addieren und Umsatzsteuer und Abschreibungen abziehen.
Seit 2014 wird in den EU-Staaten das BIP nach einer neuen Methode ermittelt. Schwarzarbeit, Drogenhandel, Prostitution, ... werden in die Berechnung aufgenommen.

Datenquelle für alle Haushaltstabellen: BMF    Grafiken: WEBSCHOOL

 

ÖSTERREICHISCHER STABILITÄTSPAKT  2012 - 2016
BGBl. Teil I vom 23. Jänner 2013

Artikel 3  -  MAASTRICHT-SALDO

(1) Der Bund und die Länder verpflichten sich, in den Jahren 2012 bis 2016 folgende Werte für den Haushaltssaldo nach ESVG (Maastricht-Saldo) nicht zu unterschreiten (in % des nominellen Bruttoinlandsprodukts - BIP):
 

  2012 2013 2014 2015 2016
Bund -2,47 -1,75 -1,29 -0,58 -0,19
Länder -0,54 -0,44 -0,29 -0,14 +0,01
 

(2) Der nicht zu unterschreitende Haushaltssaldo nach ESVG (Maastricht-Saldo) verteilt sich auf die einzelnen Länder:
 

Länder Anteile in %
  2012 2013 2014 2015 2016
Burgenland 1,996 1,726 -0,576 -0,419 0,000
Kärnten 8,318 8,259 9,280 8,784 5,217
Niederösterreich 17,469 18,911 20,988 21,824 17,826
Oberösterreich 18,360 18,653 16,770 17,526 13,478
Salzburg 5,942 5,731 7,716 8,658 8,696
Steiermark 22,603 17,622 7,201 0,650 14,348
Tirol 4,159 3,668 6,831 8,973 11,304
Vorarlberg 3,565 4,155 4,938 5,010 4,348
Wien 17,588 21,275 26,852 28,994 24,783
Summe 100,000 100,000 100,000 100,000 100,000

 
(3)
Die Gemeinden verpflichten sich, in den Jahren 2012 bis 2016 landesweise einen ausgeglichenen Haushaltssaldo nach ESVG (Maastricht-Saldo) zu erzielen.

Entwicklung des BIP seit 2000 in Prozent bezogen auf das Vorjahr (Inflationsbereinigt)
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
3,4 1,3 1,7 0,9 2,7 2,2 3,5 3,7 1,5 -3,8 1,8 2,9 0,7 0,0 0,8 1,1 2,1 2,5 2,4

https://staatsschulden.at

 Neue Berechnung ab 2013  Quellen: WIFO + ÖNB + IWF + Statistik Austria

Ausgaben des allgemeinen Haushalts in Mio €  Quelle: RH

 
  BRA 2002 BRA 2003 BRA 2004 BRA 2005 BRA 2006 BRA 2007 BRA 2008 BRA 2009
Erziehung und Unterricht 5.657 5.745 5.767 6.070 6.286 6.533 6.877 7.199
Forschung und Wissenschaft 2.566 2.581 3.458 3.583 3.667 3.899 4.129 3.793
Kunst und Kultus 689 660 499 516 509 521 540 578
Gesundheit 792 871 830 834 821 820 974 997
Soziale Wohlfahrt 18.206 18.882 19.624 20.309 20.961 20.725 21.331 23.194
Wohnungsbau 1.807 1.805 1.803 1.803 1.801 1.800 1.800 18
Straßen 571 575 601 655 643 626 117 46
Sonstiger Verkehr 6.155 6.005 7.550 5.732 6.049 6.292 6.405 5.280
Land- und Forstwirtschaft 1.798 1.835 1.875 2.093 2.107 1.817 1.938 2.012
Energiewirtschaft 2 2 2 0 0 0 0 0
Industrie und Gewerbe 872 759 756 601 1.207 726 2.175 5.731
Öffentliche Dienstleistungen 346 357 388 424 442 459 501 623
Private Dienstleistungen 179 232 257 262 311 300 286 327
Landesverteidigung 1.624 1.721 1.764 1.760 1.699 2.156 2.147 1.987
Staats- und Rechtssicherheit 2.253 2.344 2.419 2.543 2.687 2.750 2.888 2.980
Übrige Hoheitsverwaltung 18.298 17.013 17.384 18.851 21.365 22.902 28.184 14.684
Insgesamt 61.818 61.387 64.977 66.041 70.561 72.331 80.298 69.456

Bundesfinanzrahmen 2012 - 2015 in Mio. €

BGBl. I Nr. 25/2012 (2. BFRG 2012 bis 2015 - Novelle) Ausgegeben am 24. 7. 12

   2012  2013 

2014 

2015
Recht + Sicherheit 8.132 7.988 7.897 7.715
Arbeit, Soziales, Familie, Gesundheit 20.221 19.919 20.479 21.203
Bildung, Forschung, Kunst Kultur 12.657 13.011 12.908 12.956
Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt 11.865 10.230 8.916 8.165
Kassa und Zinsen 8.292 8.251 8.360 8.346
SUMME 76.529 75.153 74.339 73.930
 

Bundesfinanzrahmen 2013 - 2016 in Mio. €

BGBl. I Nr. 102/2012 (2. BFRG 2013 bis 2016 - Novelle) Ausgegeben am 4. 12. 12
   2013  2014 

2015 

2016
Recht + Sicherheit 8.101 7.978 7.827 7.978
Arbeit, Soziales, Familie, Gesundheit 35.468 36.320 36.783 37.869
Bildung, Forschung, Kunst Kultur 13.038 12.935 12.989 13.175
Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt 11.590 8.908 8.154 8.366
Kassa und Zinsen 6.855 8.195 8.175 9.123
SUMME 75.055 74.339 73.930 76.512
 

 

Bundesfinanzrahmen 2014 - 2017 in Mio. €

BGBl. Nr. 2013-I-88 (2. BFRG 2014 bis 2017 - Novelle) Ausgegeben am 17. 6. 13

   2014  2015 

2016 

2017
Recht + Sicherheit 7.978 7.827 7.978 8.133
Arbeit, Soziales, Familie, Gesundheit 36.320 36.783 37.869 38.983
Bildung, Forschung, Kunst Kultur 12.935 12.989 13.175 13.328
Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt 8.908 8.154 8.366 9.014
Kassa und Zinsen 8.195 8.175 9.123 9.123
SUMME 74.339 73.930 76.512 78.584
 

Bundesfinanzrahmen 2016 - 2019 16 in Mio. €

BGBl. Nr. 2015_I_63 Ausgegeben am 29. 5. 15  BFRG 2016 bis 2019

   2016  2017

2018 

2019
Recht + Sicherheit 8.155 8.321 8.469 8.580
Arbeit, Soziales, Familie, Gesundheit 40.158 41.612 43.088 44.511
Bildung, Forschung, Kunst Kultur 13.358 13.624 13.862 13.965
Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt 9.235 9.433 9.484 9.446
Kassa und Zinsen 5.633 4.517 4.086 3.884
SUMME 76.541 77.508 78.991 80.388
 

 

BANKENABGABE (StabAbgG)

Damit - neben dem "Hauptsponsor" Steuerzahler - auch die Kreditinstitute einen Anteil zur Branchenstabilisierung beitragen, wurden sie per Stabilitätsabgabengesetz ...

... verpflichtet, einen Abgabe zu leisten, die nach den Vorgaben des § 3 Stabilitätsabgabengesetz berechnet wird:

 

500 Millionen Euro pro Jahr sollte diese Maßnahme bringen. Bringt sie auch, doch leider zwacken sich Länder und Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes § 8. ...

... ihren Anteil ab. Die Abgabe brachte 2012 511,17 Mio. €, die wie folgt aufgeteilt wurden:

BANKENABGABE
 

BUND LÄNDER GEMEINDEN
67,417 % 20,700 % 11,883 %
344,616 Mio. 105,812 Mio. 60,742 Mio.

 

FINANZVERFASSUNGSGESETZ

Bundesverfassungsgesetz über die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften
  • Es regelt den Wirkungsbereich des Bundes und der Länder auf dem Gebiete des Finanzwesens (§ 1.)
  • Im Abschnitt I. Finanzausgleich (§ 2 bis § 4.) ist die Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgaben festgelegt. Finanzausgleich
  • Wer darf welche Abgaben einheben und wem kommen sie zugute (Abschnitt II. Abgabenwesen § 5 bis § 11)
  • Gewährung von Zuweisung von Geldern des Bundes an Länder bzw. Gemeinden bzw. der Länder an Gemeinden (Abschnitt III. Finanzzuweisungen und Zuschüsse § 12 bis § 13)
  • Aufnahme + Gewährung von Anleihen (Abschnitt IV. Kreditwesen § 14 bis § 15)
  • V. Haushaltsrecht und Finanzstatistik
    § 16 (1) Der BM für Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Rechnungshof Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften insoweit regeln, als dies zur Vereinheitlichung erforderlich ist. Der BM für Finanzen ist berechtigt, sich die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften vorlegen zu lassen und Auskünfte über deren Finanzwirtschaft einzuholen.

Aufgrund des § 16 (1) könnten die Bundesländer zu einer einheitlichen, transparenten Rechnungslegung gezwungen werden.
Einen Entschließungsantrag, der das zum Ziel hat, brachten die NEOS ein:

Gesamter Text: www.neos.eu/parlament

 

ZAHLUNGSMITTEL EURO

    2009 wurden die 100-EURO-Banknoten nur in Österreich und Italien gedruckt. Quelle: EZB
Chronologischer Ablauf der EURO-Einführung
 
Welcher Staat eine EURO-Banknote ausgegeben (gedruckt) hat, erkennt man am Buchstaben vor der Nummer:
Österreich N  /  Deutschland X  /  Belgien Z  /  Griechenland Y  /  Spanien V  /  Frankreich U  /  Irland T  /  Italien S  /  Niederlande P  /  Portugal M  /  Finnland L  /  Slowenien H  /  Zypern G  /  Malta F  /  Slowakei E
Man darf darüber grübeln, weshalb nicht die internationalen Abkürzungen verwendet werden.

Der EURO kommt viel herum. Im März 2014 trafen einander in meiner Geldbörse Banknoten aus
Deutschland (X79780525868), Österreich (N62288029542), Malta (F00235208171), Spanien (V22153860094), Italien (S32612288992), Niederlanden (P26084243629) und Frankreich (U57730287308)
mit Münzen aus Deutschland und Österreich.

Während die Motive der Banknoten im gesamten Euroraum gleich sind, können bei den Euro-Münzen die einzelnen Mitgliedstaaten selbst über die Gestaltung der nationalen Seite der Umlauf-Münzen entscheiden.

Die Entwürfe sind mindestens drei Monate vor der Erstausgabe an den EU-Rat, die EU-Kommission und die anderen Euro-Staaten zu übermitteln. (Art. 10 Council Regulation (EU) Nr. 729/2014).

  • Abs. 4 dieser Verordnung befasst sich mit ev. Vorbehalten von Mitgliedstaaten gegen einen Entwurf:
    Jeder Mitgliedstaat, dessen
    Währung der Euro ist, kann binnen sieben Tagen nach Unterbreitung eines Gestaltungsentwurfs nach Absatz 3 in einer an den Rat und die Kommission gerichteten, mit Gründen versehenen Stellungnahme Einwände gegen den von dem Ausgabemitgliedstaat vorgeschlagenen Gestaltungsentwurf erheben, wenn zu erwarten ist, dass dieser unter seinen Bürgern negative Reaktionen hervorruft.
  • Erhebt ein Euro-Staat einen begründeten Einwand sieht Abs. 6 vor:
    ….. beschließt der Rat unverzüglich über die Genehmigung des entsprechenden Gestaltungsentwurfs, sofern der Ausgabemitgliedstaat nicht binnen sieben Tagen nach Übermittlung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme oder einer negativen Bewertung seinen Entwurf zurückzieht und den Rat von seiner Absicht unterrichtet, einen neuen Gestaltungsentwurf vorzulegen.

Mit Berufung auf die o. a. Bestimmungen verhinderte Frankreich im Jahr 2015 die Ausgabe einer belgischen Euro-Münzen mit dem Motiv "Gedenken an die Schlacht bei Waterloo". Die Erinnerung an die finale Niederlage von Frankreichs Nationalhelden Napoleon, einen Mann, der sich heute vor einem UN-Kriegsverbrechertribunal verantworten müsste, war dem Nationalstolz der Franzosen nicht zumutbar.

 

Europäische Zentralbank

An ihrem Kapital haben alle Mitglieder des Euro-Raums einen prozentuellen Anteil, der ihrer Bevölkerungszahl und dem Bruttoinlandsprodukt entspricht. Mit jedem Eintritt eines Staates in den EURO-Raum sind die Kapitalanteile neu festzulegen.
 

%-Anteil

%-Anteil %-Anteil %-Anteil Tafel in der EZB, Bezeichnung in den Landessprachen

 

Belgien 3,47 Griechenland 2,81 Malta 0,09 Slowakei 0,99
Deutschland 27,13 Irland 1,59 Niederlande 5,71 Slowenien 0,47
Finnland 1,59 Italien 17,90 Österreich 2,78 Spanien 11,89
Frankreich 20,37 Luxemburg 0,25 Portugal 2,50 Zypern 0,19

Bild WEBSCHOOL

 
Die Ausgabe von Banknoten im EURO-Raum fällt in die Zuständigkeit der EZB.
Die Ausgabe von Münzen obliegt den jeweiligen Nationalstaaten, das Volumen wird von der EZB festgelegt.
Gegen Ende jedes Kalenderjahres genehmigt die EZB den einzelnen EURO-Staaten den Umfang der im folgenden Jahr zu prägenden Münzen.
2010 durfte Deutschland Münzen im Wert von 668 Mio. Euro ausgeben (= Gesamtwert der für den Umlauf bestimmten Münzen + der nicht für den Umlauf bestimmten Sammlermünzen)
An zweiter Stelle folgte Österreich mit Münzen im Wert von 306 Mio. Euro.


In die Berechnung der Defizite der EU-Mitgliedstaaten nach den Maastricht-Kriterien (max. 3 % des BIP Defizit, max. 60 % des BIP Staatsschuld) werden auch die Budgetzahlen der Länder und Gemeinden einbezogen. Daher sind die Angaben für Österreich nicht mit den Defiziten des Bundesbudgets ident.

Österreichs Staatsschuld in % des BIP (in Mrd. €) betrug lt. Eurostat im Jahr 2000 67 % (139), 2001 67,3 % (143), 2002 66,7 % (145), 2003 65,8 % (146), 2004 65,2 % (149), 2005 64,6 % (155), 2006 62,8 % (159), 2007 60,7 % (161), 2008 63,8 % (176), 2009 69,6 % (184,1), 2010 72,3 % (205,2),  2011 72,2 % (217,4), 2012 73,4 % (...), 2013 75,4 % (...)

Österreichs Staatsschuld betrug lt. Statistik Austria (30.3.15), RH bzw. ÖNB im Jahr 2005 182 Mrd. €, 2006 185 Mrd. €, 2007 185 Mrd. €, 2008 194 Mrd. €, 2009  200 Mrd. €, 2010  205,2 Mrd. €, 2011  217,9 Mrd. €, 2012 227,4 Mrd. €, 2013 233,4 Mrd. € (=74,5 % des BIP), 2014 256,8 Mrd. € (=79,2 % des BIP).

Berechnung nach neuen EU-Regeln:
Österreichs Staatsschuld in % des BIP betrug lt. Statistik Austria (1.10.14) 2005 68,3, 2006 67, 2007 64,8, 2008 68,5, 2009  79,7, 2010  82,4, 2011  82,1, 2012 81,7 (259 Mrd. €), 2013 81,2 (262 Mrd. €), 2014 84,5 (278 Mrd. €), 2015 85,6 (290 Mrd. €), 2016 83,6 (295 Mrd. €), 2017 78,3 (290 Mrd. €), 2018 74 (285,3 Mrd. €), 2019 70,4 (280,4 Mrd. €).

Die zur Deckung der Staatsschuld erforderlichen Kredite wurden zu 73,6 % im Ausland aufgenommen. Länder und Gemeinden finanzieren ihre Schulden hauptsächlich mit Krediten inländischer Banken.
Der Zinsaufwand für die öffentliche Verschuldung betrug im Jahr 2012 6,6 Mrd. €. Die Entwicklung der öffentlichen Schulden und des Staatsbudgets machen dem FISKALRAT ( seit 1. 11. 2013 - BGBl. I, 149/2013 - davor: Staatsschuldenausschuss www.staatsschuldenausschuss.at) Kummer.

Die deutsche "Stiftung Wirtschaft" hat in einer Studie (2008) die tatsächliche Verschuldung der Staatshaushalte berechnet. Sie berücksichtigt langfristige Verschuldungen (Zahlungsverpflichtungen), die nicht im Budget ausgewiesen werden.
Österreichs Staatsschuld beträgt demnach nicht knapp 60 %, sondern 290 %, Deutschlands effektive Staatsverschuldung beträgt 315 % statt 63 %.

Die Bürgerinitiative VERWALTUNGSREFORM JETZT fordert von der Politik

  • eine massive Erhöhung der Verwaltungseffizienz
  • Privilegienabbau
  • jährliche Einsparungen von 5 Milliarden €

weitere Infos, Abgabe einer Unterstützungserklärung für die Initiative und die Befürwortung der Einleitung eines Volksbegehrens auf der Website VERWALTUNGSREFORM JETZT  www.verwaltungsreform-jetzt.at

Wie ist es um die Finanzen der Gemeinden bestellt? Was wird zu welchem Preis finanziert?
Das Zentrum für Verwaltungsforschung hat den Bürgermeistern aller österreichischen Gemeinden die Möglichkeit gegeben ihre Finanzgebarung auf der Website www.offenerhaushalt.at zu veröffentlichen.

Auf der Website des Finanzministeriums erhalten die Lohn-. und Einkommensteuerpflichtigen seit Mai 2012Aufschluss über die Verwendung ihrer Steuerzahlungen:
www.bmf.gv.at/meinsteuer-euro,  http://www.bmf.gv.at/Allgemeines/Flashmeldung/WohinflietmeinSteuerEuro/_start.htm

 


FINANZAUSGLEICH für den Zeitraum 2001 bis 2004 in Prozent

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erheben Gemeinden und Länder Anspruch auf einen Teil der Bundessteuern. Die Aufteilung des Steuerkuchens wird für einen Zeitraum von vier Jahren in einem Gesetz, dem Finanzausgleich, geregelt. 2004 erhielten die Länder 7.270 Mio. €, die Gemeinden 980 Mio. €. Die Steuereinnahmen wurden nach diesem Schlüssel verteilt:
 

Bund Länder Gemeinden
Körperschaftssteuer 71,89 14,94 13,17
veranlagte Einkommensteuer 71,89 14,94 13,17
Lohnsteuer 71,89 14,94 13,17
Kapitalertragsteuer 71,89 14,94 13,17
Erbschafts- und Schenkungssteuer 88,33 16,67 -
Kraftfahrzeugsteuer 53,00 27,00 20,00
Umsatzsteuer 67,44 18,34 14,22
Biersteuer 57,73 23,33 18,94
Schaumweinsteuer 38,60 33,89 27,51
Alkoholsteuer 55,51 24,56 19,97
Mineralölsteuer 91,29 6,58 2,13
Werbeabgabe 4,00 9,08 86,92
Grunderwerbsteuer 4,00 - 96,00
Bodenwertabgabe 4,00 - 96,00
Motorbezogene Versicherungssteuer 66,78 33,22 -
Kunstförderungsbeitrag 70,00 30,00 -


Finanzausgleich
für den Zeitraum 2005 bis 2008

Die Aufteilung aller gemeinschaftlichen Bundesabgaben erfolgt nach dem Schlüssel 73,204 % an den Bund, 15,191 % an die Länder und 11,605 % an die 2.358 Gemeinden. Von der Werbeabgabe (gibt es nur in Österreich!) dürfen die Gemeinden 86,9 %, von der Grunderwerbsteuer 96 % behalten.
Die finanziellen Verflechtungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind kaum durchschaubar. Der Bund würde den Ländern und Gemeinden gerne selbst die Steuern für ihre Aufgaben einheben lassen. Das würde wahrscheinlich zu einem effizienteren Einsatz der Mittel führen, doch haben diese daran kein Interesse. Sie wollen sich bei ihren Bürgern nicht unbe-liebt machen.
Aus den Steuereinnahmen lieferte der Bund an die Länder und Gemeinden folgende Beträge (= Ertragsanteile) ab:
2006: 14,2 Milliarden Euro
2007: 15,1 Milliarden Euro
2008:
15,7 Milliarden Euro
Dazu kommen noch rund 10 Mrd. € Transferzahlungen an die Länder. Von diesen wird ihnen der größte Anteil für die Bezahlung der Landeslehrer (4 Mrd. €) überwiesen, dann folgen die Zuschüsse für die Wohnbauförderung (1,8 Mrd. €), die Erhaltung der Bundesstraßen (576 Mio. €), den Katastrophenfond, ... .

 

Gemeinschaftliche Bundesausgaben

Teilungsschlüssel in %

  Bund Länder Gemeinden
Bodenwertabgabe 4,000 - 96,000
Abgabe von alkoholischen Getränken 40,000 30,000 30,000
Weinsteuer 38,601 33,887 27,512
Werbeabgabe 4,000 9,083 86,917
Grunderwerbsteuer 4,000 - 96,000
Spielbankabgabe bis zum Aufkommen von 725.000 € 60,000 5,000 35,000
Spielbankabgabe über einem Aufkommen von 725.000 € 70,000 15,000 15,000
übrige Steuern 73,204 15,191 11,605

 Quelle: Statistik Austria 15. 12. 06


Finanzausgleich
für den Zeitraum 2008 bis 2013  2014  Ende 2016
(verlängert im März 2011 und Dez. 2013)

Er trat ein Jahr früher als vorgesehen und für zwei Jahre länger - sechs statt vier - als üblich in Kraft.
Bis 2011 erhalten Länder + Gemeinden jedes Jahr zu den bisher 26 Mrd. € weitere 320 Mio. € (davon 53 Mio. für die Gemeinden + 12 Mio. für die Landeslehrer).
Ab 2011 werden die 320 Mio. auf 530 Mio. aufgestockt. Die Gemeinden erhalten dann jährlich 156 Mio., für die Landeslehrer sind 13 Mio. vorgesehen.
Im Herbst 2013 stehen Wahlen an. Da stören Verhandlungen über den Finanzausgleich. Daher beschloss die Regierungskoalition im März 2011 den Zeitraum für den Finanzausgleich um ein weiteres Jahr, auf nunmehr sieben!, zu verlängern.
Angaben zum Finanzausgleich 2012 findet man im Bundesvoranschlag 2012 (Seite 149: 1/44 Finanzausgleich)


Ausgabe dieser Note seit 26. 4. 2019 eingestellt

Zur Finanzierung des Budgetdefizits muss sich der Staat (natürlich auch die Länder und Gemeinden) Geld "beschaffen".
Von den umlaufenden Staatspapieren sind mehr als zwei Drittel in ausländischer Hand (siehe oben "Deckung der Staatsschuld").
Mit dieser Anleihe "borgte" sich die Republik im Jahr 1989 Schweizer Franken:

Republik Österreich

 

5% Anleihe 1989-2004 von SFr. 250 000 000

 

5% Anleihe 1989-2004 von SFr. 250 000 000

 
Coupons: 5% zahlbar jährlich am 23. Februar
Emissionspreis: 100% + 0,3% eidg. Umsatzabgabe
Laufzeit: längstens 15 Jahre
Endfälligkeit: 23. Februar 2004
Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeiten: ohne Grundabgabe: ab 1997 zu 102,50% (degressiv 0,5% p.a.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 60 Tagen.
Stückelung: Titel zu SFr. 5000 und SFr. 100 000
Sicherstellung: Negativklausel
Zeichnungsschluss 25. Januar 1989, mittags
Liberierung: 23. Februar 1989
Steuerstatus: Jegliche Zahlungen von Zinsen,  Kapital und allfälligen Prämien erfolgt ohne Abzug von irgendwelchen an der Quelle zurückbehaltenen gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern, Abgaben oder Gebühren.
 
Allgemeines über die Republik Österreich
Die Republik Österreich wurde durch das Bundesverfassungsgesetz vom 1. Oktober 1920 als eine demokratische parlamentarische Republik eingerichtet. Die Gesetzgebung des Bundes übt der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat aus. Seit 1987 wird die Bundesregierung durch eine Koalition zwischen der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) sowie der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) gebildet.
Österreich hat im Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 seine ......
 

Weil es so schön war und das Defizit stieg und stieg, bedienten wir uns zwei Jahre später erneut an der gleichen Quelle. Diesmal war es ein bisschen mehr und die Zinsen waren auch ein bisschen höher:

 

Republik Österreich 

Anleihe 1991 von SFr. 300 000 000 in zwei Tranchen

 

Ausstehende Anleihen der Republik Österreich werden mit der Qualifikation «AAA» von Standard & Poor´s sowie «Aaa» von Moody´s ausgezeichnet

 
Tranche A:       Tranche B:    
Anleihe 1991 - 2001 von SFr 150 000 000 Anleihe 1991 - 2006 von SFr 150 000 000
Coupons: 6 5/8% p.a., zahlbar jährlich am 14. März. Coupons: 6 ¾% p.a., zahlbar jährlich am 14. März
Emissionspreis: 101,25% + 0,3% eidg. Umsatzabgabe Emissionspreis: 102% + 0,3% eidg. Umsatzabgabe
Laufzeit: max. 10 Jahre Laufzeit: max. 15 Jahre
Endfälligkeit: 14. März 2001 Endfälligkeit: 14. März 2006
Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit: ohne Grundangabe: ab 14. März 1999 zu 101% (degressiv 0,5% p.a.) Vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit: ohne Grundangabe: ab 14. März 2000 zu 101% (degressiv 0,25% p.a.)
Valoren-Nummer: 423.541 Valoren-Nummer: 423.542
 
 
Tranchen A und B:
Liberierung: 14. März 1991
Stückelung: Inhaberobligationen zu SFr. 5000 und SFr. 100 000
Sicherheit: Negativklausel
Zeichnungsschluss: 1. März 1991, mittags
Anleihedienst: Zins und Kapital, zuzüglich allfälliger Prämie, sind in frei verfügbaren Schweizerfranken, spesenfrei für Obligationäre und Couponsinhaber, ohne Einschränkungen zahlbar.
Zahlstellen: Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerischer Bankverein, Schweizerische Kreditanstalt, ....
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die Bedingungen, Modalitäten und die Form der Obligationen und Coupons unterstehen schweizerischem Recht, Gerichtsstand ist Zürich 1.
Kotierung: Wird an den Börsen von Zürich, Basel und Genf beantragt
u. s. w. ........
 

 

Die Zeiten ändern sich. 30 Jahre später erhielten die Zeichner der Bundesanleihe 2020 - 2030 (Ausgabe Jänner 2020) von der Republik KEINE Zinsen. Die Sicherheit ihr Geld nach zehn Jahren wieder zu bekommen reichte ihnen:


Grafik aus WZ Ausgabe Sa/So 9./10. Mai 2020

Nach dem es schon 1986 mit einer 200 Millionen Franken-Anleihe zu einem Zinssatz von 4¾ % Geld geborgt hatte, beschaffte sich 1991 das Land Wien noch einmal 100 Millionen Franken. Zum gleichen Zinssatz wie die Republik (siehe oben):

 

STADT WIEN
BUNDESHAUPTSTADT DER REPUBLIK ÖSTERREICH

 

6 5/8 % Anleihe 1991-2001 von SFr. 100 000 000

 
Laufzeit: 10 Jahre fest
Coupons: 6 5/8 % zahlbar jährlich am 28. August
Emissionspreis: 1015/8 % + 0,3% eidg. Umsatzabgabe
Rückzahlung: am 28. August 2001
Stückelung: Inhaberobligationen zu SFr. 5000 und SFr. 100.000 Nennwert
Sicherstellung: Negativ- und Cross-Default-Klausel
Zeichnungsschluss 19. August 1991, mittags
Liberierung: 28. August 1991
Zweck: Der Erlös dieser Anleihe ist zur Finanzierung der Verbesserung der Infrastruktur und anderer Vorhaben der Stadt Wien bestimmt.
Steuern: Zins,  Kapital und Kosten sind zahlbar ohne Abzug irgendwelcher gegenwärtiger oder zukünftiger an der Quelle in der Republik Österreich erhobener Steuern oder Abgaben.
Verkaufsbeschränkung: Vereinigte Staaten von Amerika
  "The Bonds have not been and will be not registeredunder the U. S. Securities Act of 1933 ('The Securities Act')and are in bearer form and subject to U. S. tax law requirements. Subject to certain expections, Bonds may not be offered, sold or delivered within the United States of America or to U. S. persons. Each of the syndicate memebers listed below has agreed that it will not offer, sell or deliver a Bond within the United States of America or to U. S. persons except as permitted by the Bond Purchase and Paying Agency Agreement. In addition, ..."

Angaben über die Stadt Wien
Wien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und verfügt bei einer flächenmäßigen Ausdehnung von 415 km² über eine Einwohnerzahl von 1.531.648 Personen (Stand 1988). Alle wichtigen Zentralstellen des Bundes befinden sich hier, .... . u.s.w.
 

Verschuldung der Bundesländer in Mio. €
Quelle: Statistik Austria - Öffentl. Finanzen 3/2019; Berechnung: WEBSCHOOL

1.1.2017

Bevölkerung 2015 2016 2017 € / Kopf 2017 2018 € / Kopf 2018
Burgenland 291.011 1.058 1.056 1.028  3.513   3.464
Kärnten 560.482 3.170 4.178 3.625 6.462   6.132
1.653.693 7.968 8.171 8.121 4.867   4.833
1.453.948 1.899 1.879 1.964 1.337   1.280
Salzburg 545.815 2.110 1.936 1.628 2.954   2.661
Steiermark 1.232.012 4.099 4.412 4.582 3.703   3.923
Tirol 739.139 182 146 219 292   338
Vorarlberg 384.147 188 190 197 506   483
Wien 1.840.226 7.405 7.731 7.313 3.893   3.972
Ö (Bund) 8.700.471 254.720 257.400   29.618    

 

Schuldenstand der Länder und Gemeinden
Quelle: Statistik Austria 27. 9. 2018

  € / Kopf 2017 € / Kopf 1/2020
Burgenland 4.224 3.453
Kärnten 6.973 6.097
6.026 5.096
2.827 1.129
Salzburg 3.655 2.424
Steiermark 5.295 3.624
Tirol 967 337
Vorarlberg 1.901 669
Wien 3.884 3.923

 

Die Finanzierung des Budgetdefizits kann auch dadurch erfolgen, dass der Staat einfach mehr Geld drucken lässt und damit seine Schulden bezahlt. Das geht aber nicht lange gut, denn mehr Geld im Umlauf führt zu Preissteigerungen und damit zu Kaufkraftschwund. Das Geld wird "weniger wert", die INFLATION (Geldentwertung) steigt.
In den EU-Staaten ist die Inflation seit Jahren niedrig, im Durchschnitt betrug sie um die 1 %.

In Österreich liegt die Inflationsrate manchmal darunter (lt. Statistik Austria: 2002: 1,7 %, 2003: 1,3 %, 2004: 2,0 %, 2005: 2,1 %, 2006: 1,5 %, 2007: 2,2 %, 2008: 3,2 %, 2009: 0,5 %, 2010: 1,9 %, 2011: 3,3 %, 2012: 2,4 %, 2013: 2,0 %, 2014: 1,7 %, 2015: 1,7 %, 2015: 1,7 %, 2016: 0,9 %, 2017: 2,1 %, 2018: 2,0 %, 2019: 1,5 %).
Inflation seit der Einführung des Euro (1. 1. 2002) bis 11. 2021: 46,7 %
Die Inflationsrate wird von der Statistik Austria errechnet. Dafür hat sie einen Warenkorb (791 Waren und Dienstleistungen) zusammengestellt und gewichtet:
17,9 % entfallen auf Wohnung, Wasser, Energie / 15,1 % Verkehr / 12,4 % Freizeit, Kultur / 12,2 % Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke / 9,9 % versch. Waren- und Dienstleistungen / 8,4 % Hausrat, laufende Instandhaltung des Hauses / 7,3 % Restaurants, Hotels / 5,5 % Bekleidung, Schuhe / 4,6 % Gesundheitspflege / 2,9 % Alkoholische Getränke, Tabak / 2,7 % Nachrichtenübermittlung / 1,1 % Erziehung, Unterricht.
 
Der Warenkorb wird im Abstand von fünf Jahren neu zusammen gestellt bzw. gewichtet, um geänderte Konsumgewohnheiten zu berücksichtigen. Gewichtung ab 2017:
20 % Wohnung, Wasser, Energie / 12,9 % Verkehr / 11,5 % Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke / 11,1 % Freizeit, Kultur / 11 % Restaurants, Hotels / 8,7 % versch. Waren- und Dienstleistungen / 7 % Hausrat, laufende Instandhaltung des Hauses / 5,5 % Gesundheitspflege / 5,1 % Bekleidung, Schuhe / 3,9 % Alkoholische Getränke, Tabak / 2,1 % Nachrichtenübermittlung / 1,2 % Erziehung, Unterricht.

Der Mikrowarenkorb berücksichtigt die Preisentwicklung von 19 Lebensmitteln + Tageszeitungen. www.statistik.at
 

In der Schweiz können die Konsumenten die individuelle Inflationsrate ihres Haushalts mit Hilfe der Internetseite des Bundesamtes für Statistik errechnen.
Dort tragen sie die Ausgaben für "ihren Warenkorb", stellen ein "Vergleichsjahr" (geht rückwirkend bis 2000) ein und schon ist die Individuelle Teuerung ablesbar: http://www.portal-stat.admin.ch/indivrechner/d/index.htm

Geld aufs Sparbuch?
Damit kein Wertverlust eintritt, müssen die Sparzinsen - in Ö. abzüglich 25 % Kapitalertragssteuer - mindestens so hoch sein, wie die Inflationsrate.
Bei einer Inflation von 2 % sind 100 € nach zehn Jahren noch 82 € wert. 5 % Inflationsrate lässt das Kapital auf 60 € schrumpfen. 8 % Inflation schmelzen die 100 € in zehn Jahren zu mickrigen 43 €.

Die Deutsche Bundesbank hat den Kaufkraftverlust eines bestimmten Geldbetrags in Dollar, Franken, Yen und Euro (bzw. D-Mark) über einen Zeitraum von 40 Jahren (Jan. 1971 bis Ende 2010) ermittelt.  Zwei Varianten wurden durchgerechnet. Der Dollar verlor 86,6 % an Kaufkraft, der Franken 65,5 %, beim Yen waren es 66,2 % und beim Euro 67 %.
Eine Unze Gold hätte in diesem Zeitraum ihre Kaufkraft fast verfünffacht!

Gold, ein beständiger Wert. Inflationssicher. Meint der frühere Chef der US-Notenbank Alan Greenspan in seinem 1966 veröffentlichten Kommentar "Gold und finanzielle Freiheit":
... ohne Goldstandard gibt es keine Möglichkeit, Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation zu schützen. Es gibt dann kein sicheres Wertaufbewahrungsmittel mehr. Wenn es das gäbe, müsste die Regierung den Besitz für illegal erklären, was beim Gold ja auch schon oft der Fall war.
Wenn sich jedermann entscheiden würde, seine Bankguthaben in Silber, Kupfer oder anderes Gut zu tauschen, und sich weigern würde, Schecks oder Bargeld als Zahlung zu akzeptieren, würden Bankguthaben ihre Kaufkraft verlieren und Regierungsschulden würden keinen Anspruch auf Güter mehr darstellen. Die Finanzpolitik des Wohlfahrtsstaates macht es erforderlich, dass es für Vermögensbesitzer keine Möglichkeit gibt, sich zu schützen. Das ist das schäbige Geheimnis, dass hinter der Hysterie und Verteufelung des Goldes steckt.
Staatsverschuldung ist einfach ein Mechanismus für die versteckte Enteignung von Vermögen. Gold verhindert diesen heimtückischen Prozess. Es beschützt Eigentumsrechte. Wer das verstanden hat, der versteht auch, warum die Befürworter des Wohlfahrtsstaates gegen den Goldstandard sind ...

 

INFLATIONSRATEN IN AUSGEWÄHLTEN STAATEN (in %)
 

1950 - 1959 1960 - 1969 1970 - 1979 1980 - 1989 1990 - 1999 2000 - 2005 2005 - 2009
Australien 86 28 162 122 28 17  
Deutschland 50 26 63 32 30 10  
Frankreich 73 47 141 95 21 10  
Italien 35 40 241 174 51 14  
Österreich 60 40 81 44 29 11 8
Schweiz 14 37 62 39 24 5  
Spanien 76 75 294 155 50 20  

 

24 Hyperinflationen gab es im 20. Jahrhundert. So bezeichnet man eine Inflationen, bei der die monatliche Inflationsrate 50 % oder mehr beträgt. 50 % Wertverlust, Monat für Monat, ergibt eine Jahresinflation von 12.874 %. Absoluter Spitzenreiter war Ungarn, das am 10. Juli 1946 eine Tagesinflation (!) von 443 % aufwies.

Inflationsrate in Argentinien klettert auf 53,8 Prozent
Infolge der schweren Wirtschafts- und Finanzkrise in Argentinien ist die
Inflation in dem Land 2019 auf den höchsten Stand seit 28 Jahren geklettert. Die Preise für Waren und Dienstleistungen erhöhten sich im vergangenen Jahr um 53,8 %, wie die Statistikbehörde (Indec) am Mittwoch (Ortszeit) mitteilte. Damit gehört Argentinien zu den Ländern mit der höchsten Inflationsrate weltweit. ...  NZZ 17. 1. 2020

Inflationsrate in Argentinien steigt auf fast 95 Prozent:
Damit erreichte die Teuerungsrate im vergangenen Jahr das höchste Niveau seit 30 Jahren, wie die Statistikbehörde (Indec) am Donnerstag mitteilte. Im Jahr 2021 lag die Inflationsrate in Argentinien noch bei 50,9 Prozent. Um das Haushaltsdefizit zu finanzieren, druckt die Zentralbank ständig frisches Geld. 
NZZ 13. 1. 2023

 

STAAT JAHR(e)

höchste Monatsinflationsrate

  STAAT JAHR(e)

höchste Monatsinflationsrate

Argentinien 1989/90 196 % Nicaragua 1986/89 127 %
Armenien 1993/94 438 % Österreich 1921/22 124 %
Aserbeidschan 1991/94 118 % Peru 1989 104 %
Bolivien 1984/86 120 % Polen 1921/24 187 %
Brasilien 1989/90 84 % Polen 1989/90 77 %
Bulgarien 1997 242 % Serbien 1992/94 309.000.000 %
China 1947/49 4.208 % Simbabwe 2008 *231.000.000 %
Deutschland 1923 533.000.000 % Sowjetunion 1922/24 279 %
Georgien 1993/94 197 % Ungarn 1923/24 82 %
Griechenland 1942/45 11.288 % Ungarn 1945/46 1,295 E+16 %
Jugoslawien 1990 59 % Ukraine 1991/93 249 %
Kongo (Zaire) 1991/93 124 % Venezuela** 2016 720 %
Moldawien 1992 171 %   Venezuela 2018 1.370.000 %
Weißrussland 1999 60 %   Venezuela 2018 65.374%

Gesamtjahr


*Juli. 2008. 231 Mio. % betrug nach offizielle Angaben (Zentralbank in Harare) die Jahresteuerung von 07/2007 auf 07/2008. Die Preissteigerung von Juni 2008 auf Juli 2008 wurde mit 2.600 Prozent angegeben. Im April 2009 schaffte Simbabwe seine Währung ab und stellte auf Fremdwährungen ($, €, Rand) um.
Nach einer anfänglichen Deflation (3 %) pendelte sich im Verlauf des Jahres 2009 die Inflation bei 1 % (November) ein.

Jahresinflation in Argentinien 1989: 5.000 %
Monatsinflation in Argentinien 2011: 25 % (durfte nicht publiziert werden); offizieller Wert: 10,9 %

Jahresinflation in Venezuela 2015: lt. IMF 275 %  lt. venezolanische Zentralbank 141,5 %  IMF-Prognose 2016:  720 %
"Die Zentralbank weigert sich, größere Noten als die 100-Bolivar-Note auszugeben, weil sie die Hyperinflation von geschätzten 700 Prozent in diesem Jahr öffentlich nicht anerkennen möchte."
Quelle: Handelsblatt 18. Mai 2016 S 11
 
480 Prozent Inflation - noch: Wie arbeiten Unternehmen in einem Land, in dem die Importe zum Erliegen gekommen sind? In dem der Staat alles kontrolliert? In dem der Dollar offiziell 10 Bolívar wert ist, auf dem Schwarzmarkt aber 1.100 Bolívar - und dabei ironischerweise «Bolívar Fuerte», also «starker Bolívar» heißt? Wo die Inflation heute 480 Prozent beträgt, aber nächstes Jahr bereits auf 2.400 Prozent ansteigen wird, wie der Weltwährungsfond schätzt? Quelle: NZZ  4. Juni 2016 S 13

** Inflationsrate in Venezuela bei 800 Prozent:
Die Konsumentenpreise in Venezuela sind im vergangenen Jahr gemäß Daten der Zentralbank um 800 % gestiegen, so stark wie noch nie in der Geschichte des südamerikanischen Landes. Die Wirtschaftsleistung schrumpfte um 18,6 % und damit so stark wie seit 13 Jahren nicht mehr. Einer der Gründe für den Niedergang ist der Fall des Erdölpreises. Venezuela erwirtschaftet nahezu alle seine harten Devisen durch das Erdölgeschäft. Die Zahlen müssen von der Zentralbankführung bestätigt werden und können sich daher noch ändern. 
Quelle: NZZ  23. Jänner 2017 S 10

** Jahresinflation in Venezuela 2017:
... Deshalb hat der Bolívar Fuerte, die Landeswährung, auf dem Schwarzmarkt von Caracas seit dem vergangenen August gegenüber dem Dollar erschreckend an Wert eingebüßt - von 10.000 auf noch 225.000 Bolívar. ... Offiziell ist der Dollar immer noch 10 Bolívar wert. Die Inflation hat in den vergangenen zwölf Monaten 3.823 % betragen.
Quelle: NZZ  6. Feber 2018 S 7

** Jahresinflation in Venezuela 2018:
... Derzeit kostet ein US-Dollar etwa 3,5 Mio. Bolívar. ...Zuletzt prognostizierte der Internationale Währungsfonds (IMF) für das laufende Jahr eine Inflationsrate von sage und schreibe 1 Mio. Prozent..
Quelle: NZZ  30. Juli  2018  S 10
Offizielle Jahres-Inflationsrate: 130.000 Prozent Quelle: NZZ  14. April  2021  S 22/23

 

Bei Preisvergleichen über einen längeren Zeitraum muss auch die Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens berücksichtigt werden.
In den 1930er Jahren verdiente in Österreich ein Hilfsarbeiter 50 Schilling pro Woche, ein Installateur kam auf 60 Schilling. Ein mittlerer Angestellter bekam 300 Schilling im Monat.
Sie bezahlten für ein Paar Schuhe 25 Schilling, einen Anzug 135 Schilling, 1 Liter Milch 45 Groschen, 1 kg Brot 60 Groschen, 1 Liter Bier 1 Schilling, 1 Schachtel Zigaretten (Memphis) 1 Schilling.

1960 betrug das Durchschnittseinkommen aller unselbständig Beschäftigten1.637 Schilling, 2004 war es fast der gleiche Betrag, allerdings in Euro. Dieser Umstand ermöglicht einen Kaufkraftvergleich zwischen 1960 und 2004 ohne mühevolles Umrechnen. War der Preis für eine Ware 2004 geringer als 1960, dann wurde sie auch wirklich billiger.
Die Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit - 1950: 50 Stunden, 1960: 45 Stunden, 1980: 40 Stunden - bei trotzdem steigenden Einkommen, sollte beim folgenden Vergleich auch nicht unbeachtet bleiben:
 

Entwicklung der Verbraucherpreise

 1€ ... 13,7603 ATS

  1950 in ATS 1960 in ATS 1970 in ATS 1980 in ATS 1990 in ATS 2011 in ATS
1 kg Brot 1,9 3,6 6,2 11,1 19,2 31,40
1 Liter Milch 1,4 2,6 4,5 9,7 10,6 10,35
1 Liter Bier 3,1 6,5 8,3 12,- 15,2 15,20
1 kg Schnitzelfleisch (Schwein) 20,- 39,4 69,1 101,- 108,- 82,60
1 Packung Zigaretten (Smart) 7,- 9,- 9,- 15,- 25,-  47,50
1 Herrenanzug 800,- 1060,- 1.320,- 1.990,- 3.170,- 2.164,-

 

Allgemeine Inflation seit Euro-Einführung 1. 1. 2002 bis 11. 2021: 46,7 %

1 l Diesel 0,70 1,41 + 101 % 1 kg Erdäpfel 0,76 1,33 + 79,1 %
1 l Super 0,83 1,43 + 72 % 500 g Kaffee 3,45 5,92 + 71,6 %
1 l Weißwein 3,13 5,88 + 87,9 % 1 kg Mischbrot 2,07 3,36 + 62,3 %
100 g Schokolade 0,61 1,13 + 85,3 % 1 l Milch 0,75 1,21 + 61,3 %
1 kg frischer Fisch 15,91 28,5 + 79,1 % 0,5 l Dosenbier 0,65 1,03 + 58,5 %

 

Verbraucherpreisindex  Vergleichswerte
 

1958 100 5/2018 658,2
1966 100 6/2019 537,2
1976 100 6/2019 306,1
1986 100 6/2019 196,9
1996 100 6/2019 150,6
2000 100 6/2019 143,1
2005 100 6/2019

129,4

2010 100 6/2019

118,2

2015 100 6/2019

106,8

 

Schweizer Bundesbudget - Rechnungsabschluss (in Mio. Fr.)

2004

2005

2006

2007

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2017
Ausgaben 50.285

51.403

52.377 53.965 56.854 58.228 59.300 59.252 61.736 63.700 64.000 68.288
Einnahmen 48.629

51.282

54.911

58.092 57.976 60.949 62.800 63.557 62.997 65.032 63.876 71.087
ABGANG / ÜBERSCHUSS 1.656

118

2.500

4.127 1.122 2.721 3.568 1.912 1.262 1.332 124 2.799

 

Brutto-Staatsschuld Ende 2013: 111,6 Mrd. Franken
BIP-Entwicklung (Wachstum reales BIP):  2004 1,9 %   2005 2,3 %   2006 3,4 %   2007 3,3 %   2008 3,9 %   2009 -1,2 %   2010 2,6 %

 

FINANZAUSGLEICH

Damit alle Kantone über mindestens 85 Prozent des Landesdurchschnitts verfügen können, müssen jene mit hohen Einnahmen (2007 waren das Basel-Stadt, Basel-Land, Genf, Nidwalden, Schwyz, Tessin, Zug, Zürich) und der Bund Ausgleichszahlungen (2007 gesamt 3,05 Mrd. Franken) an die "ärmeren" (2007 betraf das 18 Kantone) leisten.
 
2008: Die Liste der Zahler besteht weiterhin aus acht Kantonen, jedoch hat der Kanton Waadt das Tessin verdrängt und ist gar nicht froh darüber, bedeutet das doch den Verlust der Zahlungen aus dem Härteausgleich.
Ausgleichszahlungen 2008 gesamt: 4,105 Mrd. Franken.

2009: Die Liste der Zahler besteht aus sieben Kantonen (Zürich, Schwyz, Nidwalden, Zug, Basel-Stadt, Basel-Land, Genf)
Ausgleichszahlungen 2009 gesamt: 4,240 Mrd. Franken.

2010: Die Liste der Zahler bleibt unverändert (Zürich, Schwyz, Nidwalden, Zug, Basel-Stadt, Basel-Land, Genf).
Ausgleichszahlungen 2010 gesamt: 4,4 Mrd. Franken. Erstmals bleiben drei Kantone unter der 85%-Grenze (Uri, Jura, Wallis).

2011: Die Liste der Zahler ist gegenüber dem Vorjahr um einen Kanton gewachsen (Zürich, Schwyz, Nidwalden, Zug, Basel-Stadt, Basel-Land, Waadt, Genf).
Ausgleichszahlungen 2011 gesamt: 3,051 Mrd. Franken. Unter der 85%-Grenze bleiben Uri, Jura, Wallis, Glarus, Freiburg.

2012: Acht Kantone (Zürich 427 Mio., Schwyz 106,3 Mio., Nidwalden 13,7 Mio., Zug 262 Mio., Basel-Stadt 100 Mio., Basel-Land 10 Mio., Waadt 29 Mio., Genf 246 Mio.) zahlen - und murren.
Größte Empfänger: Bern
1.063 Mrd.,  Wallis 523 Mio., Freiburg 469 Mio., St. Gallen 410 Mio., Luzern 363 Mio..

2013: Schaffhausen gesellt sich zu den Zahlern (Zürich 382 Mio., Schwyz 134 Mio., Nidwalden 17,4 Mio., Zug 276,5 Mio., Basel-Stadt 114,7 Mio., Basel-Land 3 Mio., Waadt 53,6 Mio., Genf 257,4 Mio., Schaffhausen 2,5 Mio.).
Größte Empfänger: Bern
1.164,8 Mrd.,  Wallis 524,9 Mio., Freiburg 463,5 Mio..

2014: Wie gehabt, neun Zahler (Zürich 367 Mio., Schwyz 143 Mio., Nidwalden 18 Mio., Zug 279 Mio., Basel-Stadt 103 Mio., Basel-Land 12 Mio., Waadt 50 Mio., Genf 270 Mio., Schaffhausen 4 Mio.).
Größte Empfänger: Bern
1,23 Mrd.,  Wallis 513 Mio., Freiburg 443 Mio. St. Gallen 392 Mio., Luzern 348 Mio., ...

2015: Ein paar zahlen mehr, ein paar weniger. Die neun Zahler (Zürich 417 Mio., Schwyz 161 Mio., Nidwalden 21 Mio., Zug 316 Mio., Basel-Stadt 92 Mio., Basel-Land 5 Mio., Waadt 22 Mio., Genf 256 Mio., Schaffhausen 2 Mio.).
Größte Empfänger: Bern
1,23 Mrd.,  Wallis 560 Mio., Freiburg 417 Mio. St. Gallen 405 Mio., Luzern 332 Mio., ...

2017: Es zahlen nur noch sieben (Zürich 510 Mio., Schwyz 187 Mio., Nidwalden 38 Mio., Zug 340 Mio., Basel-Stadt 156 Mio., Waadt 18 Mio., Genf 350 Mio.).
Größte Empfänger: Bern
1,21 Mrd.,  Wallis 588 Mio., Freiburg 268 Mio. St. Gallen 424 Mio., Solothurn 306 Mio.,  Luzern 167 Mio., ...

Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung www.efv.admin.ch .

 

Am 3. Jänner 1923 betrug der Preis für ein Kilogramm Brot in Deutschland 163 Reichsmark
Am 19. November 1923 betrug der Preis für ein Kilogramm Brot in Deutschland 233 Milliarden Reichsmark

 

Bundesministerium der Finanzen, Berlin
Bild WEBSCHOOL

Deutschlands Gesamtverschuldung (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden, ...) Ende 2005 betrug 1.592 Mrd. €. Bezogen auf das BIP lag sie mit 67 % um 7 % über dem Euro-Konver-genzkriterium, 2007 gelang eine Verbesserung auf 66,7 %,
2008 sogar auf 66 % 1.646 Mrd. €.
2009 kam es zu einer markanten Zunahme der gesamtstaatlichen Schuld auf 73 % bzw. 1.762 Mrd. €.
2010: Die gesamtstaatliche Schuld stieg auf >80 % bzw. 1.998 Mrd. €.
2012 - 31. März: Gesamtstaatliche Schuld 2.042 Mrd. €.
Bund 1.286 Mrd., Länder 622,7 Mrd., Gemeinden 133 Mrd. Quelle: DeStatis

Die Neuverschuldung des Bundes (s. Bundesschuld Tabelle unten) betrug 2005 40 Mrd. €, die Gesamtneuverschuldung von mind. 70 Mrd. € ließ Deutschland erneut das Konvergenzkriterium für das Haushaltsdefizit (3 %) überschreiten.
2006 nahm die Gesamtneuverschuldung um weitere 38 Mrd. € zu. Der Hauptanteil entfiel auf den Bund (34,6 Mrd. €), die Länder wiesen ein Defizit von 9,8 Mrd. € auf, während die Gemeinden und Sozialversicherungen Überschüsse erwirtschafteten (1,2 bzw. 3,9 Mrd. €). Da aber gleichzeitig auch das Steueraufkommen um 7 % wuchs (auf 446 Mrd. €) gelang eine Reduktion des Haushaltsdefizits auf 1,7 %.
2007:   Defizit 0,2 %   BIP +2,5 %  Quelle: Statistisches Bundesamt   Steuereinnahmen Bund  230 Mrd. Euro
2008:   Defizit 0,1 % 3,3 Mio. €  BIP +1,3 %  Quelle: Statistisches Bundesamt
2009:   Defizit 3,1 %  72,91 Mio. €   BIP -4,9 %   Quelle: Statistisches Bundesamt
2010:   Defizit 3,3 %  88,60 Mio. €   BIP +3,6 % BMF, OECD, EU-Kommission     Inflation 2010: 1,1 %  Statistisches Bundesamt
2011:   Defizit 0,8 %   25,3 Mio. €   BIP +3,3 %  Statistisches Bundesamt
2012:   Defizit +0,1 % +2,2  Mrd. €   BIP +0,7 %
2013:   Defizit 0,0 %   +300 Mio. €    BIP +0,4 %

Schulden 2009: Bund -38,2 Mrd., Länder -20,9 Mrd., Gemeinden -2,1 Mrd., Sozialversicherung -15,2 Mrd. Quelle: Statistisches Bundesamt
Schulden / Überschüsse 2010: Bund -79,7 Mrd., Länder -22,8 Mrd., Gemeinden -5,7 Mrd., Sozialversicherung +2,3 Mrd.
Statist. Bundesamt
Schulden / Überschüsse 2011: Bund -27 Mrd., Länder -3 Mrd., Gemeinden +3,5 Mrd., Sozialversicherung +15,1 Mrd.
Statist. Bundesamt
Schulden / Überschüsse 2012: Bund      Mrd., Länder    Mrd., Gemeinden +5,2 Mrd., Sozialversicherung +18,3 Mrd.
Schulden / Überschüsse 2013: Bund -6,8 Mrd., Länder -3 Mrd., Gemeinden +3,5 Mrd., Sozialversicherung +6,6 Mrd.
 
Schuldenprognose 2012: Bund 31,5 Mrd., Länder 9 Mrd., Gemeinden 6 Mrd.

Schuldenprognose 2013: Bund 17,1 Mrd. (BVA 2013) Quelle: Haushaltsausschuss
Schuldenprognose 2014: Bund 15,2 Mrd.
Schuldenprognose 2015: Bund 13,3 Mrd.
Quellen: BMF, IWF
 

Die Euro-Defizitsünder.
Weitere Angaben auf
www.staatsverschuldung.de  und der privaten Website www.zeitbombe-staatsverschuldung.de

 

Wegen Umstrukturierungen der Ressorts Werte 2005 / 2006 nur bedingt vergleichbar       Daten: Bundesfinanzministerium

 

Deutscher Bundeshaushalt               Ausgaben in Millionen €

  2005 2006 2007 2008 2009 2010* 2011* 2012* 2013* 2014*
Bundespräsident und Präsidialamt 23 21 25 24 27 28 30 31 32 32
Bundestag 550 556 622 632 667 681 676 694 731 742
Bundesrat 19 18 21 21 21 21 21 22 23 23
Bundeskanzler + Bundeskanzleramt 1.510 1.621 1.735 1.749 1.793 1.844 1.817 1.900 2.053 1.947
Auswärtiges Amt 2.205 2.292 2.533 2.858 2.930 3.193 3.100 3.300 3.485 3.366
BM des Inneren 4.126 4.024 4.439 5.065 5.598 5.491 5.387 5.500 5.850 5.760
BM der Justiz 338 339 453 468 500 489 486 508 606 608
BM der Finanzen 4.041 4.100 4.715 4.648 4.866 4.525 4.470 4.600 5.018 5.003
BM für Wirtschaft + Arbeit   Technologie 37.974 5.620 6.000 6.191 6.371 6.123 6.056 6.400 6.119 6.108
BM Verbraucher., Ernährung + Landw. 5.106 5.046 5.172 5.280 5.289 5.836 5.481 5.300 5.269 5.254
BM Verkehr, Bau- + Wohnungswesen 23.255 23.671 24.044 24.390 25.594 26.316 25.000 29.900 26.410 25.434
BM der Verteidigung 23.900 23.880 28.397 29.450 31.093 31.110 31.550 31.900 33.258 32.835
BM für Gesundheit + Soziale Sicherung 84.409 4.581 1.924 2.898 4.450 16.126 15.785 14.500 11.986 11.090
BM Umwelt, Natursch., Reaktorsicherh. 769 774 790 846 1.324 1.590 1.640 1.600 1.644 1.814
BM Familie, Senioren, Frauen + Jugend 4.571 4.499 5.245 6.209 6.147 6.543 6.440 6.800 6.881 7.626
Bundesverfassungsgericht 17 16 20 21 22 23 25 30 45 35
Bundesrechnungshof 86 85 109 111 116 117 125 123 133 136
BM wirtschaftl. Zusammenarb.+ Entwicklg. 3.859 4.159 4.500 5.134 5.772 6.070 6.073 6.400 6.296 6.282
BM für Bildung und Forschung 8.540 8.003 8.521 9.350 10.080 10.863 11.647 12.900 13.740 13.804
BM für Arbeit und Soziales   119.528 122.165 124.041 123.500 143.197 131.850 126.500 119.229 121.537
Bundesschuld 40.431.841 39.449 40.458 41.818 42.450 38.858 38.100 38.300 32.983 32.084
Versorgung 8.821.008 8.476                
Allgemeine Finanzverwaltung 261.766 933 4.193 10.866 9.758. 10.447 11.650 13.300 20.200 15.378
Ausgaben 259.800 261.600 270.750 283.200 288.400 319.500 307.400 306.200 302.000 296.909

*Vorläufiger Jahresabschluss

Finanzplanung  Mrd. Euro

  2014 2015 2016 2017 2018
Ausgaben 298,5 299,7 309,7 318,8 327,2
Steuereinnahmen 268,9 278,5 293,2 300,7 311,6
Netto-Kreditaufnahm 6,5 --- --- --- ---
Investitionen. 25,8 26,4 27,1 27,6 27,0

 

Am 9. Juli 2007 wies das Bundesverfassungsgericht eine von CSU/CDU und FDP im Dezember 2004 eingebrachte Klage gegen das von der damaligen Regierung (SPD + Grüne) erstellte Budget ab. Die Kläger hatten angeführt, dass das Budget gegen den Art. 115 des Grundgesetzes verstoße, dem zufolge die Neuverschuldung (2004: 39,5 Mrd. €) nur in Ausnahmefällen ("Abwehr eines gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts") höher sein darf als die Investitionen (2004: 22,4 Mrd. €). Das Budget 2004 war bereit das dritte in Folge, das mit dem Art. 115 kollidierte.
Es dauerte noch drei Jahre bis die Investitionen (2007: 26,2 Mrd. €) die Neuverschuldung (2007: 14,7 Mrd. €) überstiegen.

2011 wird die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremse wirksam. Sie erzwingt eine Reduktion des Defizits um jährlich zehn Milliarden Euro.

 

Man kann die Menschen in drei Gruppen einteilen: In der ersten befinden sich Menschen wie Sie und ich. Die zweite Gruppe besteht aus Kriminellen. Als Drittes haben wir die Investmentbanker - inklusive Händler und Vertragsgestalter. Sie geben sich verschiedene Namen, aber sie sind alle gleich.

Helmut Schmidt, Alt-Bundeskanzler

 

FINANZAUSGLEICH

Damit die durchschnittlichen Lebensstandards der Einwohner in allen Bundesländer einander angeglichen werden können, müssen Länder mit hohen Einnahmen über den Finanzausgleich den schlechter gestellten unter die Arme greifen.

2007 durften fünf "Reiche" elf "Bedürftige" mit insgesamt 7,9 Mrd. € sponsern.
Die erfreuten Geber waren: Hessen (2.875 Mrd. €), Bayern + Baden-Württemberg (je 2.301 Mrd. €), Hamburg (361 Mio. €) und Nordrhein-Westfalen (33 Mio. €).

2008 gesellte sich auch Nordrhein-Westfalen zu den Nehmern. Somit verblieben als Spender: Bayern ( 2,9 Mrd. €),  Baden-Württemberg (2,9 Mrd. €), Hessen (2,5 Mrd. €) und Hamburg (375 Mio. €).
Größter Empfänger war Berlin, mit Freude schnappte sich die Hauptstadt mit 3,2 Mrd. €) den Löwenanteil.

2009: Nordrhein-Westfalen musste 58,9 Mio. € abliefern, verglichen mit  Bayern (3,4 Mrd. €) ein Klacks,  Baden-Württemberg (1,5 Mrd. €), Hessen (1,9 Mrd. €) und Hamburg (45 Mio. €).
Größte Empfänger? Berlin mit rund 2,9 Mrd. € und Sachsen  (901 Mio. €).

2010: Da waren´s nur noch vier: Bayern darf 3,5 Mrd. € abliefern,  Baden-Württemberg (1,70 Mrd. €), Hessen (1,75 Mrd. €) und Hamburg (66 Mio. €).
Berlin bleibt bunt und teuer (2,9 Mrd. €), Sachsen zeigt sich leicht verbessert (853 Mio. €).

2011: Immer mehr, immer mehr, zwackt man den Bayern ab (3,66 Mrd. €), auch Baden-Württemberg (1,78 Mrd. €),  Hessen (1,8 Mrd. €) und Hamburg (62 Mio. €) zahlen mehr als im Jahr zuvor.
Berlin denkt nicht an Sparen und kassiert 3,04 Mrd. €, Sachsen fällt wieder zurück (918 Mio. €). Weiters kassieren Sachsen Anhalt (540 Mio. €), Thüringen (527 Mio. €), Bremen (516 Mio. €), Brandenburg (440 Mio. €), Mecklenburg-Vorpommern (429 Mio. €), Rheinland-Pfalz (234 Mio. €), Nordrhein-Westfalen (224 Mio. €), Niedersachsen (204 Mio. €), Saarland (120 Mio. €), Schleswig-Holstein (115 Mio. €).

2012: Bereits 3,904 Mrd. € darf Bayern abliefern, Baden-Württemberg schließt sich mit 2,694 Mrd. € an und Hessen komplettiert die Liste der Geber mit 1,326 Mrd. €.
Berlin verteidigt seine Position als größter Kassierer und streift 3,322 Mrd. €,ein. Es folgen Sachsen (962 Mio. €) und  Sachsen Anhalt (540 Mio. €), Thüringen (541 Mio. €), Brandenburg (541 Mio. €), Bremen (516 Mio. €), Mecklenburg-Vorpommern (452 Mio. €), Nordrhein-Westfalen (401 Mio. €),Rheinland-Pfalz (224 Mio. €), Niedersachsen (172 Mio. €), Schleswig-Holstein (128 Mio. €), Saarland (92 Mio. €). Vorläufig
Quelle: BMF 21. 1. 2013

Bayern und Hessen brachten am 25. März 2013 beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich ein, obwohl sie den bis inkl. 2019 laufenden Vertrag unterschrieben haben. Sie verlangen eine Neuregelung, welche die Nehmerländer zu Einsparungen zwingt.

Die Volkszählung ergab in allen Bundesländern einen geringeren Bevölkerungstand. Die somit notwendig gewordene Neuberechnung des Finanzausgleichs brachte Änderungen des Geldflusses. Für die Jahre 2011 + 2012 erhielten Bayern (227 Mio. €), Rheinland-Pfalz (203 Mio. €) und Nordrhein-Westfalen (130 Mio. €) Geld zurück. Zurückzahlen mussten Berlin (450 Mio. €), Baden-Württemberg (167 Mio. €), Hamburg (118 Mio. €) und Sachsen (9 Mio. €). Alle anderen Bundesländer erhielten kleinere zweistellige Millionenbeträge. 26. 6. 13

2013: Da waren es nur noch drei:  Bayern 4,321 Mrd. €Baden-Württemberg 2,430 Mrd. €, Hessen 1,711 Mrd. € gaben reichlich. Aber nicht gerne.
Nehmerqualitäten zeigten alle anderen: Berlin 3,338 Mrd. €, Sachsen 1.002 Mio. €, Sachsen Anhalt 563 Mio. €, Thüringen 547 Mio. €, Brandenburg 522 Mio. €, Bremen 589 Mio. €, Mecklenburg-Vorpommern 464 Mio. €, Nordrhein-Westfalen 693 Mio. €, Rheinland-Pfalz 244 Mio. €, Niedersachsen 107 Mio. €, Schleswig-Holstein 169 Mio. €, Saarland 138 Mio. €, Hamburg 87 Mio. €.
Quelle: BMF

 Bundesländer-Schuldenstand per 31. 12. 2013 in Mrd. Euro
Defizit / Überschuss 2013 in Mio. Euro
  Quelle: BMF

Baden-Württemberg  BW 63,9 210
Bayern  BY 29,1 950
Berlin  BE 60,3 480
Brandenburg  BB 18,7 710
Bremen  HB 19,9 484
Hamburg  HH 25,0 508
Hessen  HE 39,8 596
Mecklenburg-Vorpommern 9,9 318
Niedersachsen  NI 56,5 381
Nordrhein-Westfalen NW 186,6 2.450
Rheinland-Pfalz  RP 32,8 546
Saarland  SL 13,5 458
Sachsen  SN 4,1 869
Sachsen-Anhalt  ST 20,2 249
Schleswig-Holstein  SH 27,6 115
Thüringen  TH 16,0 341

 

2014: Bayern zahlt mehr als die anderen drei Geber zusammen.
Bayern 4,853 Mrd. €Baden-Württemberg 2,382 Mrd. €, Hessen 1,762 Mrd. €, Hamburg 53 Mio. € mussten bluten.
An der Konserve hingen: Berlin 3,476 Mrd. €, Sachsen 1.041 Mio. €, Nordrhein-Westfalen 913 Mio. €, Bremen 605 Mio. €, Sachsen Anhalt 593 Mio. €, Thüringen 560 Mio. €, Brandenburg 512 Mio. €, Mecklenburg-Vorpommern 465 Mio. €, Rheinland-Pfalz 290 Mio. €, Niedersachsen 275 Mio. €, Schleswig-Holstein 174 Mio. €, Saarland 146 Mio. €
Quelle: BMF

 

EZB  EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

Im Vertrag von Maastricht sind die Aufgaben der EZB festgehalten. Folgende Artikel wurden [wie es scheint vergeblich] als "Sicherheitsschirm" eingerichtet:
  • Artikel 104 [Bail-out-Verbot]
    (1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für Organe oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken.
  • Artikel 104 b
    (1) Die Gemeinschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein. ...
  • Artikel 105 [Aufgabe der EZB]
    (1) Das vorrangige Ziel des ESZB [Europäisches System der Zentralbanken] ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der in Artikel 2 festgelegten Ziele der Gemeinschaft beizutragen.
  • Artikel 107 [Unabhängigkeit]
    Bei der Wahrnehmung der ihnen durch diesen Vertrag und die Satzung des ESZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank, noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.

Ab 1. 1. 2015 sind die 21 Stimmrechte in der EZB auf drei Gruppen verteilt:

  • 6 Stimmen haben die Mitglieder des EZB-Direktoriums
  • 4 Stimmen haben die Zentralbankchefs der 5 größten Länder (D, F, GB, I, E). Bedeutet, dass jedes Land bei 20 % der Sitzungen NICHT vertreten ist und sich bei Beschlüssen, die gegen seine Interessen sind, nicht zur Wehr setzen kann!
  • 11 Stimmen haben die Zentralbankchefs der 14 kleineren Länder (Belgien, Österreich, Finnland, Griechenland, Portugal, Irland, Litauen, Slowakei, Luxemburg, Slowenien, Lettland, Estland, Zypern, Malta). Jedes Land ist bei 21 % der Sitzungen NICHT vertreten!

http://www.ecb.europa.eu/ecb/html/index.de.html

 

EFSM (EUROPÄISCHER FINANZSTABILISIERUNGSMECHANISMUS)

Der EFSM war ein EU-Gemeinschaftsinstrument. Er steuerte zu dem im Jahr 2010 errichteten temporären Euro-Schutzschirm 60 Milliarden Euro bei. Das Geld wurde auf dem Markt aufgenommen. Als Garantie diente der EU-Haushalt.
Über den Einsatz der Mittel entschieden die EU-Mitglieder mit qualifizierter Mehrheit.
Mit der Installierung des ESM fiel der EFSM ersatzlos weg.
2015 verfügte der EFSM noch über "unverbrauchte" 13,2 Mrd. Euro. Die Verwendung dieser Gelder für Griechenland (im Juli 15) stieß auf Widerstand Großbritanniens. Weitere Staaten äußerten Bedenken.

 

EFSF  (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität)

Der Europäische Rettungsschirm
  • wird von den 18 Euro-Staaten mit 780 Mrd. € ausgestattet. Entsprechend ihrem Anteil an der EZB garantieren
    Deutschland 27,1 % (211 Mrd. €), Frankreich 20,3 % (158 Mrd. €), Italien 17,9 %, Spanien 11,9 %, Niederlande 5,7 %, Belgien 3,5 %, Österreich 2,8 %, ... für die am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite.
    Die Hilfsempfänger Griechenland, Portugal und Irland konnten keine Garantien geben, daher stellt der EFSF tatsächlich nur 726 Mrd. € bereit.
    Das Geld für die
  • Über die Mittelzuteilung entscheiden die Finanzminister der Euro-Staaten.
  • Der EFSF kann Staatsanleihen notleidender Euro-Staaten kaufen bzw. aufnehmen.
  • Der EFSF darf Ländern für die Rettung ihrer Banken Kredite geben, um deren Finanzinstitute zu retten.
  • Empfängerstaaten müssen vor der Kreditauszahlung eine Servicegebühr von 0,5 % an den EFSF entrichten. Die Kreditzinsen müssen die Kosten des EFSF decken. Dazu kommen weitere 2 % (ab 2013 3 %), die an die Geberländer fließen.

Der Betrag mit dem Österreich im Rahmen der EFSF haftet lautet auf 21.639.190.000,- €. Die gesetzliche Grundlage für diese Haftung ist das "Bundesgesetz mit dem das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wird" (BGBl. 2011 / I / 90 vom 7. Okt. 2011).
Der Betrag mit dem Deutschland im Rahmen der EFSF haftet lautet auf  211 Mrd. €.

Als einziger Staat verlangt Finnland von den Empfängerstaaten zusätzliche Garantien:
Griechenland musste einen Barbetrag auf einem finnischen Staatskonto hinterlegen. Zahlen die Griechen ihre Schulden zurück, wird ihnen der Betrag plus bis dahin aufgelaufene Zinsen rückerstattet.
Spanien musste den Finnen als Sicherheit ein Pfand in der Höhe von 40 % des Hilfsbeitrags stellen. Dafür verzichtete Finnland auf einen Teil der Zinszahlungen des Hilfskredits.

Bisherige Rettungspakete:

  • 110 Mrd. € an GRIECHENLAND (Kreditzusagen: Euro-Staaten + IWF; Mai 2010)
  • 67,8 Mrd. € an IRLAND (Kreditzusagen: EFSF, EFSM + IWF; Nov. 2010)
  • 78 Mrd. € an PORTUGAL (Kreditzusagen: EFSF, EFSM + IWF; Mai 2011)
  • 164 Mrd. € an GRIECHENLAND (Kreditzusagen: EFSF + IWF; Feber 2012)
  • 100 Mrd. € an SPANIEN (Kreditzusagen: ESM; Juni 2012) zur Bankensanierung
  • 10 Mrd. € an Zypern (Kreditzusagen: ESM; März 2013)
  • 3,3 Mrd. € an GRIECHENLAND (vom EFSF zur Verringerung des Budgetdefizits; 25. Juni 2013)
  • 6,8 Mrd. € an GRIECHENLAND Der EFSF steuert 2,5 Mrd. (im Juli) und 0,5 Mrd. (im Oktober) bei. 2 Mrd. € müssen die Euro-Staaten anteilsmäßig aus ihren "SMP-Gewinnen*" überweisen. Der IWF steuert 1,8 Mrd. bei. (Finanzministerbeschluss vom 8. Juli 2013).
    Die Freigabe der Juli-Rate erfolgte aus politischen Gründen, die von den Griechen geforderten Reformen waren nicht ("kaum zufriedenstellend") umgesetzt worden.
    * Die EURO-Staaten haben sich im Nov. 12 verpflichtet, den Anteil ihrer Notenbanken an den Gewinnen aus dem Aufkaufprogramm (SMP) für griechische Staatsanleihen durch die EZB, den Griechen zu retournieren.
  • Von den bereits zugesagten Rettungspaketen soll GRIECHENLAND bis Ende März 2016 weitere 19,6 Mrd. € vom IWF bekommen.
    Bis Ende 2014 hatte GRIECHENLAND aus den beiden Hilfspaketen (73 und 153,7) gesamt  226,7 Mrd. € erhalten. Davon kamen 20,1 + 11,8 Mrd. € vom IWF und 52,9 + 141,9 Mrd. € von der EU. Mit einem Haftungsanteil von 77 Mrd. € ist Deutschland der Hauptzahler.
    Quellen: EU-Kommission, EZB, EFSF;* Stand 1/2015
    Kreditrückzahlung: Die bilateralen Kredite der Euro-Staaten (52,9 Mrd. €) müssen erst ab 2020 getilgt werden, die EFSF-Kredite (141,8 Mrd. €ab 2023.

Weiter Zusagen: 20 Mrd. € an Ungarn; 25,7 Mrd. € an Rumänien; 7,5 Mrd. € an Lettland


HAFTUNGEN FÜR GRIECHENLAND
in Mrd. €
Stand Juni 2015
Summe bzw. Anteil aus 1. +. 2. Hilfsprogramm (52,9 + 130,9), Griechische Staatsanleihen (17,6), Target Saldo (98,8), IWF-Kredite (21,1) =
321,3

Deutschland 85,2 Belgien 11,5 Irland 2,4 Lettland 0,5
Frankreich 65,1 Österreich 9,0 Slowenien 1,5 Zypern 0,4
Italien 56,8 Finnland 5,8 Luxemburg 0,9 Malta 0,3
Spanien 38,8 Portugal 4,2 Litauen 0,7 Griechenland 0,1
Niederlande 18,5 Slowakei 2,7 Estland 0,7 GESAMT 305,1

August 2015:  3. Hilfsprogramm (86); 1. Rate über 26 Mio. € am 20. 8. ausbezahlt
 

AUSBEZAHLTE HILFSKREDITE FÜR GRIECHENLAND in Mrd. €
Endstand August 2018

Erstes Programm total 73,0
  Euro-Staaten 52,9
  IMF 20,1
Zweites Programm total 153,8
  Euro-Krisenfonds EFSF 141,8
  IMF 12,0
Drittes Programm total 61,9
  Euro-Krisenfonds EMS 61,9
GESAMTE AUSZAHLUNGEN 288,7
 Davon bisher zurückbezahlt 34,9
  IMF (per Ende Juni 2018) 22,0
  EFSF 10,9
  ESM 2,0

 

EUROPÄISCHER STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM)

Der ESM ist Nachfolger des anlässlich der Pleite Griechenlands (2010) eingerichteten Krisenfonds EFSF. An ihm säugten sich in weiterer Folge auch Irland und Portugal.
Der EFSF wird Mitte 2013 auslaufen. Bereits Mitte 2012 sollte der ESM als Dauereinrichtung installiert werden, doch musste Deutschland eine Entscheidung seiner Verfassungsrichter abwarten, ob die Beteiligung am ESM mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
 
Die Verfassungsrichter entschieden (Urteilsverkündung am 12. 9. 12), dass der ESM-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar aber
} die Bundesregierung dafür sorgen muss, dass die deutsche Haftung im ESM bei 190 Mrd. € gedeckelt bleibt
} eine Haftung über mehr als 190 Mrd. €  der Zustimmung des Bundestags bedarf
} trotz Schweigepflicht für die ESM-Mitarbeiter, die deutsche Legislative jederzeit ausreichend über die Lage im ESM unterrichtet bleiben muss.

Der ESM wird Darlehen im Gesamtwert von 500 Mrd. € vergeben könne. Damit der ESM von den Agenturen das beste Rating bekommt, muss sein Gesamtvolumen 701,935 Mrd. € betragen, davon stellen die EURO-Staaten 80,221 Mrd. in bar und 620 Mrd. an Garantien bereit.
Die Hauptlast darf wieder einmal Deutschland tragen: 27,0716 % beträgt sein Anteil. Geld, das es nicht hat und daher in Form von Krediten (oder Anleihen) aufnehmen muss.
Was Deutschland nicht hat, hat Österreich schon gar nicht. Also ebenfalls ausleihen. Wird bei einer angenommenen Staatsschuld von ~85 % des BIP (2015) nicht der günstigste Zinssatz werden.

Der ESM entzieht sich jeder parlamentarischen Kontrolle. Er ist von jeglicher Aufsicht und Lizensierungspflicht befreit. Die ESM-Gouverneure - das sind die Finanzminister der ESM-Mitglieder - sind ebenso wie der von ihnen bestimmte ESM-Direktor - gegen juristische Sanktionen ihres Wirkens immun (Artikel 35).

Der Artikel 8 regelt das Stammkapital des ESM und den Aufteilungsschlüssel (Anteile laut Anhang I) auf die Mitgliedstaaten.
Artikel 9 (3) + Artikel 25 hebeln jedoch den Einzahlungsschlüssel aus und verpflichtet die Staaten zu unbegrenzter Haftung.
 [GILT NICHT FÜR DEUTSCHLAND, das seine Haftung mit 190 Mrd. € begrenzt. Für eine Erweiterung ist die Zustimmung des Bundestags Voraussetzung.]

Am 28. Sep. 2012 wurde im BGBl. III Nr. 138/2012 der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus kundgemacht. - Am 13. März 2014 trat Lettland dem ESM bei (BGBl. III Nr. 64/2014)
Vertragspartner sind: Belgien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland. + Lettland
In letzter Minute haben die Vertragspartner am 27. Sep. 2012 folgende Auslegungserklärung vereinbart (und sind damit der Vorgabe des Deutschen Verfassungsgerichts gefolgt):

Artikel 8 Abs. 5 des Vertrags zur Einrichtung des ESM begrenzt sämtliche Zahlungsverpflichtungen der ESM-Mitglieder aus dem Vertrag in dem Sinne, dass keine Vorschrift des Vertrags so ausgelegt werden kann, dass sie ohne vorherige Zustimmung des Vertreters des Mitglieds und Berücksichtigung der nationalen Verfahren zu einer Zahlungsverpflichtung führt, die den Anteil am genehmigten Startkapital des jeweiligen ESM-Mitglieds gemäß der Festlegung in Anhang II des Vertrags übersteigt.
 
Art. 32 Abs. 5, Art. 34 und Art. 35 Abs. 1 des Vertrags stehen der umfassenden Unterrichtung der nationalen Parlamente gemäß den nationalen Vorschriften nicht entgegen.

Auszüge aus dem Vertragswerk:

 

VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS

ARTIKEL 3
Zweck

Zweck des ESM ist es, Finanzmittel zu mobilisieren und ESM-Mitglieder, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, unter strikten, dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. Zum diesem Zweck ist der ESM berechtigt, Mittel aufzunehmen, indem er Finanzinstrumente begibt oder mit ESM-Mitgliedern, Finanzinstituten oder sonstigen Dritten finanzielle oder sonstige Vereinbarungen oder Übereinkünfte schließt.

ARTIKEL 4
Aufbau und Abstimmungsregeln

(1) ...
 
(2) Der Gouverneursrat und das Direktorium beschließen nach Maßgabe dieses Vertrags in gegenseitigem Einvernehmen, mit qualifizierter Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit. Bei allen Beschlüssen ist die Beschlussfähigkeit erreicht, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder, auf die insgesamt mindestens 2/3 der Stimmrechte entfallen, anwesend sind.

(3) Die Annahme eines Beschlusses in gegenseitigem Einvernehmen erfordert die Einstimmigkeit der an der Abstimmung teilnehmenden Mitglieder. Die Annahme eines Beschlusses in gegenseitigem Einvernehmen wird durch Enthaltung nicht verhindert.
 
(4) Abweichend von Absatz 3 wird in Fällen, in denen die Europäische Kommission und die EZB beide zum Schluss gelangen, dass die Unterlassung der dringlichen Annahme eines Beschlusses zur Gewährung oder Durchführung von Finanzhilfe in aller Eile gemäß der Regelung in den Artikeln 13 bis 18 die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebietes bedrohen würde, ein Dringlichkeitsabstimmungsverfahren angewandt. Die Annahme eines Beschlusses ....... erfordert eine qualifizierte Mehrheit von 85 % der abgegebenen Stimmen.
 
(7) Die Stimmrechte eines jeden ESM-Mitglieds .... entsprechen der Zahl der Anteile, die dem betreffenden Mitglied gemäß Anhang II am genehmigten Stammkapital des ESM zugeteilt wurden.

ARTIKEL 4
Gouverneursrat

(1) ...  Das Mitglied des Gouverneursrats ist ein Regierungsmitglied des jeweiligen ESM-Mitglieds mit Zuständigkeit für die Finanzen. ...

ARTIKEL 8
Genehmigtes Stammkapital

(1)  Das genehmigte Stammkapital beträgt 701,935 Milliarden EUR. [Nach dem Beitritt von Lettland + Litauen beträgt das Stammkapital 704.798.700.000]. Es ist aufgeteilt in sieben Millionen neunzehntausenddreihundertfünfzig Anteile mit einem Nennwert von je 100.000 EUR, ...
[Nach dem Beitritt von Lettland + Litauen beträgt die Anzahl der Anteile 7.047.987
BGBLA_2015_III_27]
 
(2)  Das genehmigte Stammkapital wird in eingezahlte Anteile und abrufbare Anteile unterteilt. Der anfängliche Gesamtnennwert der eingezahlten Anteile beläuft sich auf  80 Milliarden EUR. .....
[Nach dem Beitritt von Lettland 80.221.200.000 EUR / nach dem Beitritt von Litauen 80.548.400.000 EUR]
 
(4)  Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, ihren Beitrag zum genehmigten Stammkapital gemäß ihrem Beitragsschlüssel in Anhang I zu leisten. Sie kommen sämtlichen Kapitalaufrufen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags fristgerecht nach.
 
(5)  Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt. Kein ESM-Mitglied haftet aufgrund seiner Mitgliedschaft für die Verpflichtungen des ESM. Die Verpflichtung der ESM-Mitglieder zur Leistung von Kapitalbeiträgen zum genehmigten Stammkapital gemäß diesem Vertrag bleibt unberührt, falls ein ESM-Mitglied Finanzhilfe vom ESM erhält oder die Voraussetzungen dafür erfüllt.

ARTIKEL 9
Kapitalabrufe

(1) ...
 
(2)  Das Direktorium kann genehmigtes, nicht eingezahltes Kapital durch Beschluss mit einfacher Mehrheit abrufen, um die Höhe des eingezahlten Kapitals wiederherzustellen, wenn diese durch das Auffangen von Verlusten unter den in Artikel 8 Absatz 2 festgelegten Betrag - der vom Gouverneursrat gemäß dem Verfahren nach Artikel 10 geändert werden kann - abgesunken ist, und den ESM-Mitgliedern eine angemessene Frist für dessen Einzahlung setzen.
 
(3) ....  Wird ein potentieller Fehlbetrag in den Mitteln des ESM entdeckt, so führt der Geschäftsführende Direktor entsprechende Abrufe baldmöglichst durch, um sicherzustellen, dass der ESM über ausreichende Mittel verfügt, um fällige Zahlungen an Gläubiger fristgerecht und in voller Höhe leisten zu können. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, dass der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.
[LEDIGLICH DEUTSCHLAND hat diese Bestimmung NICHT akzeptiert. Daher wurde nachträglich der Artikel 8 mit Abs. 5 ergänzt und die automatische Zahlungsverpflichtung aufgehoben. In Ö hatte der Nationalrat mit der ursprünglichen Fassung KEIN Problem!]

ARTIKEL 20
Preisgestaltung

(1)  Bei der Gewährung von Stabilitätshilfe strebt der ESM die volle Deckung seiner Finanzierungs- und Betriebskosten an und kalkuliert eine angemessene Marge ein.

ARTIKEL 21
Anleiheoperationen

(1)  Der ESM ist befugt, zur Erfüllung seiner Aufgaben an den Kapitalmärkten bei Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen und Institutionen Kapital aufzunehmen.

ARTIKEL 25
Deckung von Verlusten

(1) ...
 
(2)  Nimmt ein ESM- Mitglied die aufgrund eines Kapitalabrufs gemäß Artikel 9 Absätze 2 oder 3
erforderliche Einzahlung nicht vor, so ergeht an alle ESM-Mitglieder ein revidierter erhöhter Kapitalabruf, um sicherzustellen, dass der ESM die Kapitaleinzahlung in voller Höhe erhält. ... [GILT NICHT FÜR DEUTSCHLAND]

ARTIKEL 30
Prüfungsausschuss

(1).... 
 
(2) 
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind unabhängig. Sie holen weder Weisungen der ESM-Leitungsgremien, der ESM-Mitglieder oder anderer öffentlicher oder privater Gremien ein, noch nehmen sie solche Weisungen entgegen.
 
(5)  Der Gouverneursrat macht den jährlichen Bericht den nationalen Parlamenten und obersten Rechnungskontrollbehörden der ESM-Mitglieder sowie dem Europäischen Rechnungshof zugänglich.

ARTIKEL 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

(1) ...
 
(2).... 
 
(3) 
Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität.
 
(4)  Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchungen, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.
 
(5)  Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich.

ARTIKEL 35
Persönliche Immunitäten

(1)  Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.

ARTIKEL 36
Steuerbefreiung

(1) ...
 
(5)  Die Bediensteten des ESM unterliegen für die vom ESM gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge nach Maßgabe der vom Gouverneursrat zu beschließenden Vorschriften einer internen Steuer zugunsten des ESM. Vom Tag der Erhebung dieser Steuer an sind diese Gehälter und Bezüge von der nationalen Einkommensteuer befreit.

ARTIKEL 41
Einzahlung des Anfangskapitals

(1)  Unbeschadet des Absatzes 2 erfolgt die Einzahlung des von jedem ESM-Mitglied anfänglich gezeichneten Betrags der eingezahlten Anteile in fünf jährlichen Raten von jeweils 20 % des Gesamtbetrags. Die erste Rate wird von jedem ESM-Mitglied innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem Tag des Inkrafttretens diese Vertrags eingezahlt Die vier übrigen Raten werden jeweils an dem Tag eingezahlt, an dem sich die Einzahlung der ersten Rate zum ersten, zweiten, dritten und vierten Mal jährt.

ARTIKEL 48
Inkrafttreten

(1)  Dieser Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikations-, Genehmigungs- oder Annahmeurkunden von Unterzeichnern hinterlegt wurden, deren Erstzeichnungen mindestens 90 % der gesamten in Anhang II vorgesehenen Zeichnungen ausmachen. Die Liste der ESM-Mitglieder wird gegebenenfalls angepasst. Der Schlüssel in Anhang I wird sodann neu berechnet. ...


Die finanziellen Verpflichtungen der ESM-Staaten sind in Anhang I und Anhang II des Vertragswerks angeführt: 
Stand: 3/2015

 

Die Kundmachung des ESM-Vertrags im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28. September 2012, dagegen geklagt haben die FPÖ und die Kärntner Landesregierung.

ESM-BEGLEITNOVELLE

In diesem Verfassungsgesetz hat der Nationalrat im Artikel  50b  für sich Rechte ausbedungen, die er gar nicht mehr hat (Ermächtigung des österreichischen Vertreters im ESM); denn ...
... im ESM-Staatsvertrag ist ein diesbezügliches Einverständnis nicht vorgesehen und möglich:
 
ESM - Artikel 8 (4)  Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, ihren Beitrag zum genehmigten Stammkapital gemäß ihrem Beitragsschlüssel in Anhang I zu leisten. Sie kommen sämtlichen Kapitalaufrufen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags fristgerecht nach.

 

65. Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Zahlungsstabilisierungsgesetz geändert werden (ESM-BEGLEITNOVELLE)

Artikel 50a. Der Nationalrat wirkt in Angelegenheiten des Europäischen Stabilitätsmechanismus mit.

Artikel 50b. Ein österreichischer Vertreter im ESM darf

  1. einem Vorschlag für einen Beschluss, einem Mitgliedstaat grundsätzlich Stabilitätshilfe zu  gewähren,
  2. einer Veränderung des genehmigten Stammkapitals und einer Anpassung des maximalen Darlehensvolumens des Europäischen Stabilitätsmechanismus sowie einem Abruf von genehmigtem nicht eingezahlten Stammkapital * und
  3. Änderungen der Finanzhilfeinstrumente

nur zustimmen oder sich bei der Beschlussfassung enthalten, wenn ihn der Nationalrat auf Grund eines Vorschlags der Bundesregierung dazu ermächtigt hat. In Fällen besonderer Dringlichkeit kann der zuständige Bundesminister den Nationalrat befassen. Ohne Ermächtigung des Nationalrats muss der österreichische Vertreter den Vorschlag für einen solchen Beschluss ablehnen. *

* Die Durchsetzung dieses Rechts ist seit Ratifizierung des ESM nicht möglich. Vgl. ESM Artikel 8 (4) !

Artikel 50c. (1) Der zuständige Bundesminister hat den Nationalrat unverzüglich in Angelegenheiten des ESM ........ zu unterrichten.

   (2) Hat der Nationalrat rechtzeitig eine Stellungnahme in Angelegenheiten des ESM erstattet, so hat der österreichische Vertreter im ESM diese bei Verhandlungen zu berücksichtigen.

   (3) Der zuständige Bundesminister berichtet dem Nationalrat regelmäßig über die im Rahmen des ESM getroffenen Maßnahmen.

Artikel 50d. ........

 

Betreffend ESM + ESM-Begleitnovelle haben wir 3. 8. 2012 den Klubchefs der im NR vertretenen Parteien eine Mail geschickt. Ein Auszug:
 

Neben mehreren zu erwartenden Schülerfragen zu dieser Materie, deren Beantwortung wir uns zutrauen, sind es besonders zwei Fragen, die nur Sie und die Klubobmänner bzw. Klubobfrau der anderen Fraktionen beantworten können.

FINNLAND verlangte – und erhielt - für seine Zahlungen im Rahmen des EFSF (Europäischer Rettungsschirm) von den Empfängerstaaten Griechenland und Spanien zusätzliche Garantien (Bareinzahlungen auf finnische Staatskonten).

  • Warum fordert Österreich nicht ähnliche Sicherheiten?
  • Wie kann man den Schülerinnen und Schülern die Diskrepanz zwischen den Inhalten von ESM + ESM-Begleitnovelle argumentieren?
     
 
Die Antworten der Parteien - gereiht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens:   1. FPÖ  /  2. BZÖ  /  3. SPÖ  /  4. ÖVP  /  5. GRÜNE
 

Für die FPÖ antwortete deren außenpolitischer Sprecher,  NAbg. RA Dr. Johannes Hübner:

Zu Frage eins:

Weil die österreichische Regierung Wünsche und Vorgaben der EU-Organe - jedenfalls im Rahmen der Schuldenkrise - bedingungslos und - anders, als etwa finnische Politiker - ohne Beachtung der grundlegenden Interessen der österreichischen Bevölkerung und der österreichischen Steuerzahler nachvollzieht. Der Glaubenssatz, dass die Lösung "immer mehr Europa und nie weniger Europa" heißen muss, wird mit fast religiöser Inbrunst nachgebetet und hindert einerseits eine nüchterne Betrachtung der Situation, andererseits eine Beachtung der speziellen österreichischen Interessen.

Bestes Beispiel dafür ist, dass sich der Bundeskanzler Faymann zum Wortführer für eine "Vergemeinschaftung der Schulden" und damit eine möglichst umfassende Haftung Österreichs für die Schulden der wirtschaftlich gescheiterten Staaten Südeuropas einsetzt.

Zu Frage zwei:

Die innerstaatliche Begleitnovelle regelt alleine die Bindung des österreichischen ESM-Vertreters an Vorgaben des Nationalrates im sogenannten "Gouverneursrat" des ESM. Die Verpflichtungen Österreichs als Mitgliedsstaat ergeben sich - unter anderem - aus den von Ihnen zitierten Artikeln des ESM-Vertrages.

In allen Fragen, wo es Mehrheitsentscheidungen gibt (der österreichische Vertreter sohin kein "Veto-Recht" hat) oder wo das Direktorium des ESM (und nicht der Gouverneursrat) entscheidet (dies sind die in der Praxis wichtigsten Fragen, wie die Gewährung neuer Hilfen im Dringlichkeitsfall, die Auffüllung durch Verluste verlorener Mitteln und dgl.) kann der Nationalrat daher nichts verhindern.

 
Beantwortung im Auftrag von Herrn Klubobmann Josef Bucher:

Zur Frage 1: Warum fordert Österreich nicht ähnliche Sicherheiten wie Finnland?

Genau diese Frage habe ich als Klubobmann im Nationalrat schon mehrfach aufgeworfen und diesen Umstand der diesbezüglichen Untätigkeit der österreichischen Regierungsmitglieder massiv kritisiert.
Das BZÖ hat in diesem Zusammenhang auch entsprechende Anträge im Nationalrat eingebracht, die aber leider von den Regierungsparteien abgelehnt wurden.

Zur Frage 2: ESM / ESM-Begleitnovelle?

Zum ESM:
Der ESM wurde von uns wie hinlänglich bekannt im Nationalrat abgelehnt und auf das Schärfste kritisiert. Und das aus gutem Grund! Zum einen handelt es sich hiebei um ein Fass ohne Boden, in welches Österreich zunächst rund 2,23 Mrd Euro in bar einzahlen muss und für weitere rund 17,3 Mrd Euro haftet, die abgerufen werden können.
Darüber hinaus sind für viele, der im ESM verankerten Entscheidungen, keine Einstimmigkeiten erforderlich, wie nachfolgend dargestellt: 

Entscheidungen im ESM grundsätzlich ohne Ratifizierungserfordernis durch die Mitgliedstaaten
Ausnahme: Art. 10 Veränderung des genehmigten Stammkapitals

Es entscheidet in den nachstehenden Fällen ein Gouverneursrat.
Mitglied: Regierungsmitglied mit Zuständigkeit Finanzen
Ersatzmitglied:  eine bevollmächtigte Person
 

Beschlüsse mit Umgehungsmöglichkeit der Einstimmigkeit:
Finanzhilfen gem. Art. 5 (6) lit. f und g fallen zwar grundsätzlich unter jene Beschlüsse die vom Gouverneursrat gem. Art. 4 Abs. 3 einstimmig beschlossen werden müssen, jedoch ist nunmehr eine Möglichkeit eingebaut,  wonach bei einem „Notfall“ von der Einstimmigkeit abgegangen werden kann. Dann reichen nämlich 85 % der Stimmen!

Bei einer „Notfallabstimmung“ kann künftig mit einer verstärkten qualifizierten Mehrheit von 85 Prozent über die Einsetzung des Fonds entschieden werden.

 

Anmerkung dazu:
BM Fekter sicherte im EU-Unterausschuss im Parlament zu, dass es für Österreich k
einesfalls akzeptabel wäre, wenn eine qualifizierte Mehrheit von Ländern, die über 85% der gewichteten Stimmen verfügen, Beschlüsse betreffend die Gewährung von Finanzhilfen fassen kann.“
Genau das ist letztlich aber mit Zustimmung Österreichs beschlossen worden!
 

Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit:

·        Festlegung technischer Regeln für Aufnahme eines neuen Mitglieds

 

·        Festlegung der Satzung des ESM und der Geschäftsordnung des Gouverneursrates und des Direktoriums

 

·        Aufstellung der Liste von Unvereinbarkeiten von Tätigkeiten eines Direktoriumsmitglieds bzw. Stellvertreters

 

·        Billigung externer Abschlussprüfer

 

·        Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses

 

·        Feststellung des Jahresabschlusses des ESM

  

Zur ESM-Begleitnovelle

Die ESM-Begleitnovelle stellt ein Placebo dar, welches umfassende Mitwirkungsmöglichkeiten des Parlaments an den Entscheidungen im Rahmen des ESM suggerieren soll. 

Tatsache ist jedoch, dass die vorgeschlagene Einbindung des Parlaments in die Entscheidungen generell als Rückschritt zu betrachten ist. Der einzige theoretische Vorteil liegt darin, dass der Nationalrat – allerdings minimal nur in Gestalt eines geheimen Unterausschusses – wichtigen Entscheidungen wie der Aufnahme neuer Staaten in den Rettungsschirm, einer Kapitalaufstockung des ESM etc. ausdrücklich zustimmen muss.

Aber selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Nationalrat dem Regierungsmitglied „eine Ablehnung“ mit auf den Weg nach Brüssel gibt, ist dies insbesondere in jenen im ESM-Vertrag taxativ aufgelisteten Fällen unerheblich, in denen dort gar keine Einstimmigkeit erforderlich ist.

Nachfolgend sind einige der darüber hinaus von uns angeführten Kritikpunkte zum ESM-Begleitgesetz angeführt:

·        Über EU-Angelegenheiten ist generell durch Übermittlung aller Originalunterlagen zu berichten – beim ESM sollen nicht näher definierte Vorlagen des BMF reichen.

·        EU-Vorlagen sind (wenn sie nicht als geheim eingestuft sind) – jederzeit für alle Abgeordneten zugänglich – ESM-Informationen werden gar nicht verteilt und dürfen pro Klub nur von einem Mitarbeiter gesehen werden (Experten sind also unmöglich!), die Vertraulichkeit soll auch strafrechtlich geschützt werden.

·        EU-Vorlagen müssen jedenfalls schriftlich zu Verfügung stehen – beim ESM sind auch nur mündliche Berichte im Notfall ausreichend (gerade in komplexen Finanzfragen!).

·        Beim ESM werden etliche Beschlüsse (z.B. Besetzungen, Satzungen, Geschäftsordnung, Streitigkeiten, Immunitätsaufhebungen) dem NR erst nachträglich mitgeteilt.

·        Über EU-Angelegenheiten wird öffentlich im Ausschuss verhandelt – für den ESM werden zwei geheim tagende Unterausschüsse eingerichtet.

·        Verhandlungen des EU-Hauptausschusses sind öffentlich und es werden auszugsweise Darstellungen der Verhandlungen veröffentlicht – über die Verhandlungen in ESM-Angelegenheiten gibt es keinerlei öffentlich einsehbare Berichterstattung – nicht einmal für andere (eigentlich gleichwertige) Abgeordnete.

·        Die Nicht-Umsetzung von Stellungnahmen des NR in EU-Angelegenheiten ist nur unter der Voraussetzung „zwingende außen- und integriationspolitische Gründe“ zulässig – beim ESM muss der Minister nur informieren, warum er die Stellungnahme ignoriert hat.

·        Ausschüsse werden generell auf Wunsch des NR von diesem einberufen – beim ESM kann der Ausschuss auf Wunsch des Bundesministers einzuberufen sein, der dann aber nicht einmal verpflichtet ist, an der Ausschusssitzung teilzunehmen. Abgeordnete können ihn nur einmal im Jahr einberufen, wenn dies von 20 unterstützt wird.

·        Der Terminkalender von Ausschüssen wird generell vom NR bestimmt – beim ESM hat der Ausschuss nach dem vom BMF mitbeeinflussten Terminkalender des ESM ohne zeitliche Untergrenze zu tagen.

·        Jeder Ausschuss ist in der Abführung der Verhandlungen frei – beim ESM darf der geheime Ausschuss nicht unterbrochen werden, damit die von außen vorgegebenen Fristen nicht überschritten werden.

·        Jeder Klub darf grundsätzlich in einen Ausschuss jedes seiner Mitglieder autonom entschieden entsenden – beim ESM muss der Vorschlag in der Präsidiale behandelt werden.

·        Die Redezeit in Ausschüssen ist grundsätzlich unbegrenzt – beim ESM wird sie mit maximal 20 Minuten festgeschrieben.

·        Im Plenum werden erst nach der Entscheidung im ESM – also wenn es zu spät ist - Erklärungen der Bundesregierung debattiert.

·        Beschlüsse eines Ausschusses sind selbstverständlich öffentlich – beim ESM müssen sie hingegen nicht verlautbart werden!

·        Vorlagen in EU-Angelegenheiten können auch im Plenum behandelt werden – bei Sekundärmarktfragen ist das gar nicht vorgesehen.

·        Zu Sekundärmarktthemen kann der NR nicht einmal Stellungnahmen abgeben.

 
Im Auftrag von Klubobmann Cap antwortete für die SPÖ  Herr MMag. Florian Steininger:

Die Gründung des ESM ist ein wichtiger Schritt hin zu einem gemeinschaftlich organisierten Schutz gegen Spekulanten und gegen eine irrational agierende Finanzindustrie, an dem sich Österreich aus Eigeninteresse beteiligt. Schließlich kommen 60 Prozent der Wirtschaftsleistung Österreichs aus dem Export, davon geht der größte Teil in die Eurozone. Eine Million ÖsterreicherInnen arbeiten im Exportsektor. Österreich muss daher ein hohes Interesse daran haben, alle Maßnahmen zu unterstützen, die die volle Funktion der EU, der Wirtschafts- und Währungsunion und des Euro gewährleisten.
Ihre Fragen kann ich im Einzelnen wie folgt beantworten:

Zu Frage 1) Die ursprünglich von Finnland erhobene Forderung nach zusätzlichen Sicherheiten steht allen Eurozonen-Ländern bei EFSF-Maßnahmen zur Verfügung. Tatsächlich hat jedoch nur Finnland selbst diese Möglichkeit wahrgenommen, da sie mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt. Denn die Inanspruchnahme der Sicherheiten ist sowohl mit einer Einzahlung des gesamten ESM-Kapitals in einer einzigen Rate (statt in fünf über mehrere Jahre verteilten Raten) sowie einem Verzicht auf Gewinne aus der EFSF (insbesondere Zinszahlungen) verbunden. Die Sicherheiten decken auf Grund ihrer Ausgestaltung zudem nur einen geringen Teil der übernommenen Garantie ab. Finnland hat im Übrigen angekündigt, beim ESM auf Sicherheiten verzichten zu wollen, da dessen Forderung ohnehin vorrangig zu bedienen sind.

Zu Frage 2) Zwischen ESM und ESM-Begleitnovelle besteht in Wirklichkeit keine Diskrepanz. Erstens genießt die Bundesverfassung Vorrang gegenüber Staatsverträgen. Zweitens beziehen sich die von Ihnen genannten Vertragsbestimmungen auf tatsächliche Zahlungsverpflichtungen an dem ESM. Dies ist für die Glaubwürdigkeit des ESM auch entscheidend, da seine Handlungsfähigkeit sonst in Zweifel gezogen würde. Die ESM-Begleitnovelle setzt tatsächlich bei der Entstehung der Zahlungsverpflichtung selbst an: eine solche Zahlungsverpflichtung kann nur durch einstimmigen Beschluss im ESM entstehen. Ein solcher kann ohne die Zustimmung des Nationalrates jedoch nicht zustande kommen, da in einem solchen Fall die Finanzministerin als österreichische Vertreterin im ESM einen solchen Beschluss verhindern kann und muss.

Der Vollständigkeit halber darf ich erwähnen, dass der ESM-Vertrag ein Dringlichkeitsverfahren kennt, in dem bei Gefahr für die gesamte Eurozone vom Einstimmigkeitsprinzip abgewichen werden darf. In einem solchen Fall sorgt der Vertrag jedoch vor, dass überstimmte Länder vor allfälligen Verlusten geschützt werden. Eine Risikoübernahme durch die überstimmten Länder wäre wiederum nur durch einstimmigen Beschluss möglich.

Die ESM-Begleitnovelle sichert somit umfassend die Budgethoheit des Nationalrates und wurde von ExpertInnen mittlerweile als "Musterbeispiel für die Sicherung der österreichischen Souveränität" bezeichnet.

 
Im Auftrag von Klubobmann Kopf antwortete für die ÖVP die Klubreferentin Frau Dr. Sabine Neyer:

Zu Frage 1): Allgemein ist zu sagen, dass FIN das einzige Land war, dass im Rahmen des Paketes für den spanischen Bankensektor eine Sicherheit („collateral“) verlangt hat. Allerdings ist das collateral nicht gratis sondern verursacht Fixkosten. Hauptargument ist hier die vorzeitige Einzahlung des FIN Anteils am ESM-Grundkapital, während Ö seinen Anteil in Tranchen (und gestreckt) einzahlt. Weiters verzichtet FIN anteilig auf Gewinne aus ESM-Margen aus Spanien-Transaktionen. Auf Grund dieser Mehrkosten sowie der spezifischen spanischen Situation (öffentliche Verschuldung ist im Vergleich zu den anderen Problemländern „relativ“ niedrig, 2011: etwas unter 70% des BIP) war das Nicht-Verlangen von Sicherheiten günstiger.

Zu Frage 2): Es gibt keine Diskrepanz. Erstens hat der Nationalrat selbst auch den ESM-Vertrag beschlossen, da völkerrechtliche Verträge vom Nationalrat mit Mehrheit beschlossen werden müssen. Zweitens werden hier nur selektiv Passagen aus dem ESM-Vertrag zitiert, die einen irreführenden Eindruck erwecken. Zum Beispiel weggelassen wurde Art. 8 (5): „Die Haftung eines jeden ESM-Mitglieds bleibt unter allen Umständen auf seinen Anteil am genehmigten Stammkapital zum Ausgabekurs begrenzt.“ Damit ist klar, dass es nie mehr werden kann als der österreichische Kapitalanteil.

 
Für die GRÜNEN antwortete deren Klubobfrau Frau Dr. Eva Glawischnig:

Zu Frage 1): Wir glauben nicht, dass die Europäische Union vorangetrieben werden kann, indem einzelne Länder bei der Notwendigkeit von einstimmigen Beschlüssen die gesamte Union mit Forderungen nach Ausnahmen in Geiselhaft nehmen. Vielmehr sollten die Mitgliedstaaten der EU bzw. des ESM versuchen, die EU als gesamtes voranzutreiben. Wir haben uns daher entschieden, gemeinsam in einer europäischen Allianz eine Finanztransaktionssteuer einzufordern, anstatt nationale Ausnahmeregelungen für Österreich zu verlangen, die das Gegenteil einer europäischen Integration darstellen.

Zu Frage 2): Es gibt unserer Meinung nach keine Diskrepanz zwischen ESM und ESM-Begleitnovelle. Weder im einen, noch im anderen wird unbegrenzt gehaftet. Der ESM sieht ganz klar eine Haftungsobergrenze vor. Diese Obergrenze kann nur durch einen Beschluss geändert werden. Und durch das Begleitgesetz ist gewährleistet, dass jede wesentliche Änderung im ESM - darunter auch eine Änderung der Haftungsobergrenzen - vom Parlament beschlossen werden muss. Das österreichische Parlament entscheidet also, ob die Finanzministerin einer etwaigen Änderung der Haftungssumme zustimmen darf.

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In Ihrem Schreiben hat Frau Glawischnig uns auch einige Positionen zu den Hintergründen der o. a. Entscheidungen erläutert, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:

Da wir Grüne dem ESM zugestimmt haben, lassen Sie mich bitte zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen machen: Die Grünen stimmen dem Rettungsschirm ESM zu und lehnen den Fiskalpakt ab. Warum? Der Rettungsschirm ESM ist zwar kein perfektes, aber ein geeignetes Instrument, um in Not geratenen Staaten zu helfen und Europa vor einer Verschlimmerung der Krise zu bewahren. ABER: der Rettungsschirm alleine reicht nicht. Er ist die Feuerwehr, die den Brand löscht. Er ist aber keine Brandschutz-Vorsorge, die künftige Brände verhindert. Deswegen haben wir Grüne für Maßnahmen wie eine Finanztransaktionssteuer, Europäische Anleihen, ein Bankeninsolvenzrecht und Grünen Investitionen gekämpft. Mit Erfolg. Das Grüne Europapaket wird dazu beitragen, die Ursachen der Krise zu bekämpfen und jenen einen Beitrag zur Bezahlung der Kosten der Krise abzuverlangen, die bisher verschont wurden: die Spekulanten. Der Fiskalpakt hingegen ist eine wirtschafts- und demokratiepolitische Fehlentscheidung. Dadurch droht ein Abwürgen der europäischen Konjunktur; zudem ist keine demokratische Kontrolle durchs Europaparlament vorgesehen. Die Grünen prüfen eine Klage beim Verfassungsgerichtshof.

Europa ringt um seine Zukunft. Nach Griechenland stehen auch Spanien, Zypern und Italien vor gravierenden Problemen. Schaut Europa tatenlos zu, wie diese Staaten zusammenbrechen, hätte das ungeahnte Folgen und katastrophale Auswirkungen auf alle anderen EU-Staaten, inklusive Österreich. Die Kosten dieser Katastrophe wären ein Vielfaches teurer als jene Kosten, die Europa jetzt für die Rettung von Staaten in die Hand nimmt. Es ist daher nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft, dass wir uns jetzt in Europa gegenseitig helfen.

Deswegen ist der europäische Rettungsschirm (ESM), der in Not geratenen EU-Staaten Hilfskredite zur Verfügung stellt, aus Sicht der Grünen prinzipiell ein sinnvolles und notwendiges Instrument zur Bewältigung der Krise, auch wenn uns nicht alles am ESM gefällt. So finden wir es z.B. nicht gut, wenn der ESM die Hilfskredite nur vergibt, wenn gleichzeitig sozial ungerechte Kürzungsprogramme in den betroffenen Staaten durchgeführt werden. Denn: Die einseitige Sparpolitik à la Angela Merkel ist gescheitert. Europa muss jetzt auch investieren, sonst droht die Gefahr, dass die EU-Staaten sich kaputtsparen. Ein Punkt ist den Grünen besonders wichtig: der ESM reicht nicht aus, um Europa nachhaltig aus der Krise zu führen. Der ESM alleine macht Europa nicht krisensicher. Der Rettungsschirm ist die Feuerwehr, die den Brand löscht; der ESM ist aber keine Brandschutz-Vorsorge, die künftige Brände verhindert. Mit anderen Worten: es braucht Maßnahmen um die Ursachen der Krise zu bekämpfen und jenen einen Beitrag zur Bezahlung der Kosten der Krise abzuverlangen, die bisher verschont wurden: die Spekulanten.

Deswegen kämpfen die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer (FTT), also für eine Besteuerung von Finanzgeschäften, als zentrale Maßnahme zur Eindämmung der Spekulationsgeschäfte. Dafür haben wir in den letzten Monaten gemeinsam mit den deutschen Grünen Druck gemacht. Mit Erfolg. Eine Gruppe von ca. 10 EU-Staaten wird die FTT nun einführen (EU-Mechanismus der „verstärkten Zusammenarbeit“).

Möglich geworden ist dies durch den Beschluss über den Rettungsschirm ESM. Denn SPÖ und ÖVP können diesen nicht alleine beschließen. In Österreich ist für die Verabschiedung im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die Regierungsparteien braucht also die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei. FPÖ und BZÖ sind gegen alles wo Europa drauf steht, also auch gegen den ESM. Deswegen haben wir Grüne in harten Verhandlungen mit der Regierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen der Krise durchgesetzt:

  • Große Schritte zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer
  • Etablierung eines Konvents zur Zukunft Europas inklusive der Perspektive auf Eurobonds
  • Grüne Investitionen in Europa
  • Mitsprache des österreichischen Parlaments bei allen wesentlichen Entscheidungen des ESM

Bisher sind die europäischen Staats- und Regierungschefs dem Taktstock von Merkel und Sarkozy gefolgt, unter weitgehender Ausschaltung der Parlamente. (Das zweite Griechenlandpaket mit einem Umfang von 130 Mrd. Euro wurde etwa weder im Europäischen noch im österreichischen Parlament beschlossen). Zugleich haben Merkozy zu lange zugeschaut und nicht angemessen auf die spekulativen Angriffe gegen einzelne Mitgliedstaaten der Eurozone reagiert. Die Lasten der Finanzkrise sollten durch europaweite Kürzungsprogramme von den BürgerInnen getragen werden. Diejenigen, die die Krise verursacht haben, sollten weitgehend verschont bleiben. Die sich nun abzeichnenden Ergebnisse bedeuten eine Kursänderung in Europa, die Dank der deutschen und österreichischen Grünen, aber auch durch den neuen französischen Präsidenten Hollande möglich wurde. Durch die Finanztransaktionssteuer wird nun auch die Ursache der Krise bekämpft. Das ist ein wichtiger Schritt.

Wir sind überzeugt: Wir werden nur Erfolg haben, wenn wir in Europa zusammenarbeiten und das Gemeinsame über das Nationale stellen und Europa weiterentwickeln zu einer echten politischen Union auf demokratischen, ökologischen und sozialen Grundfesten – das ist unsere Vision eines Europas der Zukunft.

Was haben die Grünen in den Verhandlungen mit der Regierung auf österreichischer und europäischer Ebene konkret durchgesetzt?

1) Große Schritte zur tatsächlichen Einführung einer Finanztransaktionssteuer

Der Finanzsektor muss künftig einen fairen Beitrag zu den Kosten der Krise leisten. Wir Grüne haben uns mit wesentlichen Playern in Europa zusammengetan und glaubhafte Umsetzungsschritte zur Finanztransaktionssteuer eingefordert. Die Finanztransaktionssteuer sieht eine Besteuerung von Finanzgeschäften als zentrale Maßnahme zur Eindämmung der Spekulationsgeschäfte vor. Großbritannien und Schweden haben eine große europäische Lösung verhindert. Aber jetzt wir konnten erreichen, dass eine Koalition von willigen Staaten voran geht. Zehn EU-Länder haben sich zusammengefunden und werden die Finanztransaktionssteuer einführen. Das wurde beim Rat der Finanzminister und beim EU-Gipfel am 28./29. Juni vereinbart.

2) Grüne Investitionen in Europa

Wenn beinahe alle EU-Länder gleichzeitig sparen, dann bedeutet das wirtschaftlichen Abschwung. Um diese Merkel’sche Kürzungspolitik (Fiskalpakt, Schuldenbremsen) zu entschärfen, haben wir gemeinsam mit europäischen Partnern die österreichische Regierung davon überzeugt, in Europa für Investitionen in nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung einzutreten. Beim EU-Gipfel am 28./29. Juni wurden diese Maßnahmen beschlossen. Beispielsweise erhält die Europäische Investitionsbank eine Verdoppelung ihres Eigenkapitals, um ein Investitionsvolumen von 180 Mrd. Euro anzustoßen.

3) Konvent für Europa

Wir wollen ein demokratischeres Europa. Derzeit entscheiden die europäischen Staats- und Regierungschefs weitgehend ohne Einbeziehung des Europaparlaments und in vielen Staaten auch ohne Einbeziehung des jeweiligen nationalen Parlaments. Wer, wie wir, mehr Europa will, der muss auch ein Mehr an Demokratie wollen. Wir wollen daher einen europäischen Konvent zur Einführung einer handlungsfähigen und demokratisch legitimierten ökologischen, sozialen und wirtschaftspolitischen Steuerung und einer substanziellen Verbesserung der Verfasstheit Europas. Die österreichische Bundesregierung hat sich nach langen Verhandlungen jetzt erstmals zu einem solchen Konvent für Europa bekannt. Dabei sollen Vertreter aus nationalen Regierungen, der Parlamente und der europäischen Zivilgesellschaft in einem offenen und transparenten Verfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Zukunft Europas entscheiden.

4) Perspektive auf Eurobonds – Schutzschirm vor Spekulanten

Gemeinsame europäische Anleihen, so genannte Eurobonds, können Angriffe von Spekulanten auf einzelne Euro-Staaten wie Österreich verhindern. Eurobonds sind also ein Schutzschirm vor Spekulationsattacken auf Staatsanleihen. Dieser Schutzschild bedeutet auch einen Einstieg in eine vertiefte europäische Union. Beim Konvent, zu dem sich die Bundesregierung unter dem Verhandlungsdruck der Grünen nun erstmals ausdrücklich bekannt hat, werden Vertragsänderungen zur Einführung von Eurobonds zentral auf die Agenda gesetzt.

5) Bankenregulierung und -insolvenzrecht kommt

Künftig ist Schluss damit, dass Banken nur mit Staatsgeldern gerettet werden, während gleichzeitig unsoziale Kürzungsprogramme für die Bevölkerung geschnürt werden. Ein Bankeninsolvenzrecht sowohl auf europäischer als auch auf österreichischer Ebene führt dazu, dass die Bankenaufsicht frühzeitig eingreifen kann und eine Bank auch in Insolvenz gehen kann. In diesem Fall werden die Eigentümer und Gläubiger der Banken mit zur Kasse gebeten.

6) Private Gläubigerbeteiligung im ESM

Schon während der Phase der konkreten Textierung des ESM haben die Grünen mit der österreichischen Regierung erste Verhandlungen aufgenommen und klar gemacht, dass der Rettungsschirm unbedingt die private Gläubigerbeteiligung beinhalten muss. Diese ist nun Bestandteil des ESM-Vertrages. Das bedeutet, dass alle Staaten bei der Aufnahme von Staatsschulden Konkursklauseln in ihren Staatsanleihen aufnehmen müssen, damit klar ist, dass im Falle einer Insolvenz auch die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Wenn also z.B. Griechenland oder ein anderer EU-Staat in Konkurs geht, werden auch jene Investoren, die zuvor von hohen Zinsen für griechische Staatsanleihen profitiert haben, einen Beitrag leisten müssen.

7) Mitentscheidungs- und Informationsrechte des Parlaments

Die Grünen haben für das österreichische Parlament Mitspracherechte bei wichtigen wirtschaftspolitischen europäischen Entscheidungen heraus verhandelt. Die Finanzministerin muss sich künftig vor allen relevanten Entscheidungen zum ESM (Hilfszahlungen, Aufstockung des Rettungsschirms) die Zustimmung des Parlaments holen. Damit bleibt die Budgethoheit, das wichtigste Recht jedes Parlamentes und damit seiner Bevölkerung, gewahrt. Ob das Finanzhilfen für einzelne Länder, Kapitalaufstockungen des ESM, Kapitalabrufe oder sonstige wesentliche Änderungen des ESM und seiner Instrumente betrifft: Das Parlament, und damit die Volksvertretung hat das letzte Wort. Dieser grüne Verhandlungserfolg bedeutet öffentliche Debatte und demokratische Kontrolle. Diese zusätzlichen Mitspracherechte sind, abgesehen von Deutschland, einzigartig in der EU.

EU-FISKALPAKT

Obwohl noch nicht fertig ausformuliert, wurde er am 30. Jänner 2012 von 25 EU-Staaten beschlossen. GB und TCH sind nicht dabei.
Voraussetzung für ein Zustandekommen des Pakts ist seine Ratifizierung durch mindestens 12 Staaten.
Kernpunkte sind die Aufnahme von Schuldenbremsen in die nationalen Gesetzgebungen und automatische Sanktionen beim Überschreiten der 3-Prozent-Grenze beim Budgetdefizit..
Das Strafmaß beträgt in der ersten Stufe des Verfahrens 0,1 % des BIP. Das Geld soll in den ESM fließen.

 

Die europäischen Politiker haben es versäumt, die Währungsunion gegenüber den Finanzmärkten abzuschotten Sie müssten Finanzinstrumente regulieren und den Finanzinstituten die Werkzeuge wegnehmen, mit denen sie die Verwüstungen anrichten.

James K. Galbraith in eine Interview mit dem Handelsblatt 8. 8. 11

 

STAATSVERSCHULDUNG EU-LÄNDER


Quelle: https://ec.europa.eu/eurostat/home https://ec.europa.eu/eurostat

EUROZONE SCHULDENUHR        https://www.smava.de/eurozone-schulden-uhr/

MIFID II  Markets Financial Instruments Directive

Am 14. Jänner 2014 beschlossen EU-Parlament, Kommission und Finanzministerrat eine Novelle zur Finanzmarktrichtlinie (MIFID II). Das Regelwerk tritt 2017 in Kraft, es soll durch nachstehende Vorgaben die Spekulation an den europäischen Finanzmärkten erschweren:
  • Der Hochfrequenzhandel muss unterbrochen werden, sobald die Preise zu stark schwanken. Die Händler müssen ihre Software (Algorithmen) genehmigen lassen. Mindestpreisschritte werden eingeführt (Tick-Size-Regime)
  • Warentermingeschäfte mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln werden nach oben begrenzt. Die EU wird Standards festlegen, innerhalb derer die nationalen Aufsichtsbehörden Limits festlegen können.
  • Der außerbörsliche Handel mit Derivaten wird verboten. Ausnahme: Energiederivate
  • Anlegerschutz - Finanzberater müssen ihre Kundengespräche protokollieren, Bankberater über ihre Provisionen informieren.

 

US-Budget  Mrd. $
  2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012* 2013*
Einnahmen 2153,3 2406,7 2568 2524 2105 2165 2300 2470 2900
Ausgaben 2472,1 2654,4 2730

2983

3518 3460 3600 3800 3800
Defizit -318,8 -247,7 -162 -459 -1413 -1295 -1300 -1330 -1100
% des BIP

 3,2

 2,1

2,7

6,5 10,1 9 8,7 8,5 5,5
 Fiskaljahr: 1. Oktober Vorjahr bis 30. September
Quelle: Office of Management and Budget  www.budget.gov, IWF, US-Department of Labor

 

Der US-Staatshaushalt besteht aus 12 Gesetzen, die vor Beginn des Fiskaljahres beschlossen sein sollten. Das ist allerdings seit Jahren nicht gelungen.
2009/10 schaffte man bis 12. Dez. 11 Gesetze. Die Nummer 12, den Verteidigungshaushalt, einen Brocken mit dem Gewicht von 626 Mrd. $, rollten die Senatoren noch vor sich her.
Staatsverschuldung in % des BIP: 1990 64, 1995 72, 2000 55, 2005 61, 2009 85, 2010 92, 2011 99, 2012
102
Budgetdefizit:
2017: 553 Mrd. $
2018: 666 Mrd. $ (=3,5 % des BIP)
2019: 1.000 Mrd. $ (=5 % des BIP) Schätzung

Budgetposten Haushaltsjahr 2018:
Landesverteidigung 589,5
Arbeit, Gesundheit, Bildung 177,1
Militärische Angelegenheiten, Veteranen 92
Verkehr, Wohnungsbau 70,3
Handelsministerium, Justiz, Wissenschaft 59,6
Inlandsicherheit 47,7
Energie + Wasser 43,2
Internationale Beziehungen 42
Inneres, Umwelt 35,3
Finanzen + allgemeine Verwaltungsaufgaben 23,4
Landwirtschaft 23,3
Legislative 4,7

Quelle: CRFB

 

1970 lag die Staatsschuld bei 388 Mrd. $. Seither gelang es keinem Präsidenten ihr Wachstum zu bremsen, geschweige denn, sie zu verringern:

 

PRÄSIDENT AMTSZEIT NEUSCHULD $ ...

...in Prozent

Richard NIXON 1969 - 1974 137 Mrd. + 38
Gerald FORD 1974 - 1977 161 Mrd. + 33
Jimmy CARTER 1977 - 1981 276 Mrd. + 42
Ronald REAGAN 1981 - 1989 1.754 Mrd. + 189
George BUSH 1989 - 1993 1.493 Mrd. + 56
Bill CLINTON 1993 - 2001 1.485 Mrd. + 36
George W. BUSH 2001 - 2009 5.038 Mrd. + 89
Barack OBAMA 2009 - 2017 3.600 Mrd. + 34

 

Keine Hilfe von "Oben"?
Nach 13 Millionen Euro im Jahr 2002 betrug das Defizit des Vatikanstaates 2003 nur noch 9,6 Millionen Euro. Einnahmen von 203,6 Mio. standen Ausgaben in der Höhe von 213,2  Mio. gegenüber. 2004 gab es ein Minus von 3  Mio., 2005 wurde endlich wieder ein Überschuss erwirtschaftet: 9,7  Mio. . 2008 gab es einen Abgang von 15  Mio. , 2009 fehlten 4  Mio. (Ausgaben 254  Mio.), fast 10 Mio. Überschuss brachte die Bilanz 2010: Einnahmen 245,2 €, Ausgaben 235,35 €, 2011 war man mit 14,9  Mio. im Minus, 2012 mit 2,18  Mio. im Plus, 2013 lag der Überschuss bei 33 Mio. , 2014 sogar bei 64 Mio. .

 

RATING-AGENTUREN

                      

Mehr als 130 Unternehmen verdienen Geld damit, Urteile über die Finanzkraft von Unternehmen und Staaten so wie über den Wert von Finanzprodukten zu fällen.
Bezahlt werden sie von jenen, die sie beurteilen bzw. von den Anbietern der Finanzprodukte.
Österreich lässt sich seine Beurteilung durch die drei größten Agenturen - Moody´s, Standard & Poors, Fitch - pro Jahr knapp 530.000 Euro kosten (Stand Juni 2011). Dafür gab es bis Jänner 2012 - da stufte S&P auf AA+ ab - immer die Bestnoten (siehe Anleihe 1991), die sorgen bei den Anlegern für Vertrauen. Das wiederum sorgt bei der Geldbeschaffung der Republik mittels Anleihen für günstige Zinssätze. Je besser das Rating, desto weniger Zinsen sind zu bezahlen.

Standard & Poors (Weltmarktanteil 40 %; gleich hoch wie Moody´s) verlangt für ein Länderrating mindestens 60.000,- Euro pro Jahr. Über die Note stimmen fünf bis neun Analysten ab. Im Dez. 2011 bewertete S&P 127 Staaten. 12 davon hatten dazu keinen Auftrag erteilt und bezahlten daher nichts. Beurteilt wurden sie dennoch.

Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien, Niederlande und die Schweiz sind selbstbewusster, sie sparen sich das Geld, verzichten auf Verträge mit Ratingagenturen. Bewertet werden sie dennoch.
Das Image der großen Agenturen ist nicht das beste. Durch eklatante Fehlbewertungen haben sie 2008 maßgeblich zur Finanzkrise beigetragen. Das betraf die Einstufung der Kreditwürdigkeit angeschlagener Unternehmen (Enron - 2001, Worldcom - 2002, Lehman Brothers - 2008, AIG- 2008, ...), von Wertpapieren und hochriskanten Hypothekenderivaten (die Agenturen halfen den Banken deren tatsächliche Risiken zu verschleiern, in dem sie sie mit Top-Bewertungen ausstatteten).

Die Ratingagenturen erklären ihre Bonitätsbewertungen lediglich zu "Meinungsäußerungen" und entziehen sich damit juristischer Haftung. Dachten sie.
Im November 2012 musste Standard & Poors in Australien die erste Prozessniederlage hinnehmen. In den USA wurden 2013 erstmals Klagen zugelassen, in Europa wurden ebenfalls Klagen eingebracht.

2013 bekamen die 22 in Europa zugelassenen Ratingagenturen (Stand 2014) von der EU folgende Auflagen:

  • Die Agenturen dürfen Staatsanleihen maximal dreimal pro Jahr neu bewerten. Die Termine haben sie Ende des Vorjahres anzukündigen
  • Ein Investor darf höchstens  fünf Prozent der Anteile an jeweils zwei Ratingagenturen halten. Besitzt ein Investor mehr als zehn Prozent des Kapitals an einer Agentur, darf er seine eigenen Finanzprodukte nicht von dieser Agentur benoten lassen.
  • Wiederverbriefte Finanzprodukte dürfen nur maximal vier Jahre lang von einer Agentur bewertet werden.
  • Ratingagenturen sollen künftig für schwerwiegende Fehler bei der Bewertung von Finanzprodukten haften.

Moody´s ist ein börsennotiertes US-Unternehmen, Standard & Poors gehört dem US-Verlagskonzern McGraw-Hill, Fitch  ist zu 60 % im Besitz des französischen Mischkonzerns Fimalac.
Nach Angaben der europäische Wertpapieraufsicht ESMA teilen sich diese drei Ratingagenturen 86,5 % des europäischen Ratingmarkts.

Die deutsche Creditreform Rating (www.creditreform-rating.com)  hat Ratings für die 19 Euro-Staaten, Polen, Schweden, Dänemark, Großbritannien und die USA erstellt. Stand 4. 8. 2017

          
 

WIKIRATING  www.wikirating.org   nennt eine private Initiative ihre Online-Ratingagentur. Die Besucher können Staaten und Firmen auf unterschiedliche Weise bewerten. Zuvor müssen sie sich registrieren bzw. einloggen.
Beim POLLING wählt man ein beliebiges Land aus und "benotet" es unter Verwendung einer Skala, die von AAA bis D reicht.
Bei der Bewertung nach dem SOVEREIGN-WIKIRATING-INDEX (SWI) werden für die Länderreihung die Kriterien Arbeitslosenquote, Inflationsrate und Staatsverschuldung gewichtet. Sehr interessant ist die Gegenüberstellung der Noten von WIKIRATING mit Standard & Poors, Moody´s, Fitch und der chinesischen Dagong Global.
Im Juni 2013 hat die ESMA Dagong Europe als Ratingagentur zugelassen.

 

Rating Bewertungen
Stand Dez. 2012

Einstufung

Standard & Poors Moody´s Fitch Creditreform Rating
höchste Kreditqualiät, zuverlässiger Schuldner AAA Aaa AAA AAA
sehr hohe Kreditqualität, guter Schuldner AA+, AA, AA- Aa1, Aa2, Aa3 AA+, AA, AA- AA+, AA, AA-
hohe Kreditqualität, wirtschaftliche Gesamtlage beachten A+, A, A- A1, A2, A3 A+, A, A- A+, A, A-
gute Kreditqualität, Schuldner mittlerer Güte BBB+, BBB, BBB- Baa1, Baa2, Baa3 BBB+, BBB, BBB- BBB+, BBB, BBB-
spekulativ, sehr abhängig von wirtschaftlicher Gesamtlage BB+, BB, BB- Ba1, Ba2, Ba3 BB+, BB, BB- BB
hochspekulativ, finanzielle Situation sehr wechselhaft B+, B, B- B1, B2, B3 B+, B, B- B+, B, B-
Ausfall möglich, Risiko CCC+ Caa    
extrem spekulativ, es gibt bereits Zahlungsprobleme CCC Ca CCC  
Ausfall wahrscheinlich     CC  
Ausfall immanent, Zahlungsverzug CCC- C    
erfolgter Zahlungsausfall, Bankrott D - DDD, DD, D  

Stand Juli 2018 (Bonitätsnoten für Anleihe-Emittenten, Agenturangaben) NZZ-Infografik

Buch zum Thema:

Die geheime Macht der Ratingagenturen; Ulrich Horstmann; FinanzBuch-Verlag München

 

Hilfsangebot eines Bürgers zum Schuldenabbau des Landes Wien: Mail vom 27. 2. 2013

Sehr geehrte Frau Magistra Brauner!
 
Schon seit vielen Jahren bin ich nicht mehr der Jüngste. Langsam ist es an der Zeit, meine letzten Schulden zu begleichen -  es sind die von Ihnen mir aufgebürdeten.
 
Beginnen möchte ich mit meinem Pro-Kopf-Anteil an den Schulden der Gemeinde.
Bitte schicken Sie mir im Anhang Ihrer Antwort eine Rechnung über den relevanten Betrag. Ich hoffe, mein Schuldenanteil ist geringer als jener, den die Kärntner zu tragen haben - das sind angeblich etwa 2.500,-.
 
Alternative: Meine Mutter hat mir zwei große "Philharmoniker" hinterlassen. Die könnte ich in der Stadtkasse abliefern.
 
Eine etwaige Überzahlung könnten Sie als erste Rate auf die Rückzahlung meines Anteils an den Haftungen der Gemeinde verbuchen. Solange ich noch im Diesseits unterwegs bin, werde ich im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten versuchen, auch diese Verpflichtung zu reduzieren.
 
Hochachtungsvoll - Ernst Frey

Antwort   Mail vom 4. 3. 2013

Sent: Monday, March 04, 2013 2:11 PM
Subject: GFW-175170/13 - Ihre E-Mail vom 27.2.2013

Sehr geehrter Herr Frey!

Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Mag.a Renate Brauner, hat Ihre E-Mail vom 27. Februar 2013 erhalten und die Magistratsabteilung 5 beauftragt, Ihr Anliegen einer Überprüfung zu unterziehen.

Sie werden sobald als möglich eine Antwort erhalten.

Bis dahin darf ich Sie noch um etwas Geduld ersuchen und verbleibe ...

Antwort   Mail vom 13. 3. 2013

Sent: Wednesday, March 13, 2013 3:01 PM
Subject: GFW-175170/13 - Ihr Schreiben v. 27.2.2013

Sehr geehrter Herr Frey! 

Zu Ihrem Schreiben vom 27. Februar 2013 an Frau Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke, Mag.a Renate Brauner, darf ich Ihnen als zuständiger Mitarbeiter eine Antwort zukommen lassen. 

Ihr Schreiben zeigt, dass sich die Bürger in Wien mit den Finanzen der Stadt auseinandersetzen. 

Es wird nicht nötig sein, dass Sie Ihre Ersparnisse für den Schuldenabbau bzw. für die Haftungen der Stadt Wien einsetzen. 

Ich darf Ihnen mitteilen, dass sich die Stadt Wien im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 u.a. verpflichtet hat, einerseits ab 2016 ein so genanntes "Nulldefizit" zu erreichen und andererseits ab 2017 ihre Schulden wieder abzubauen. Des Weiteren hat sich auch der Haftungsstand der Stadt Wien laufend reduziert. 

Abschließend darf ich Ihnen mitteilen, dass die Pro-Kopf-Verschuldung der Wiener Bevölkerung mit Ende 2011 rd. EUR 2.300,-- betragen hat. 

Mit freundlichen Grüßen

Rückschreiben an die Gemeinde Wien   Mail vom 18. 4. 2013

Sehr geehrter Herr Magister ...
 
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn die Stadt Wien 2017 beginnen wird ihre Schulden abzubauen, bedeutet das für mich, dass ich längst ins Gras gebissen haben werde, wenn Wien schuldenfrei sein wird.
Insofern beruhigt mich Ihre Nachricht überhaupt nicht.
Der Wert meiner beiden "Philharmoniker" ist bereits unter meinen Gemeinde-Schuldanteil von 2.300,-- gefallen.
 
Es eilt, der Goldkurs fällt weiter!
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich in Sachen "Schuldbefreiung" vorgehen soll.
 
Mit freundlichen Grüßen - Ernst Frey

 

HYPO-ALPE-ADRIA

Auszüge aus dem Stenographischen Protokoll der. 2. Sitzung des Kärntner Landtags (22. 4. 2004)

Einleitung des Abgeordneten GRITSCH (FPÖ), zu seinem Bericht über die Änderung des Landesholding-Gesetzes:

Dieser Gesetzesentwurf, der als ein Instrumentarium zur Wirtschaftsbelebung im Lande beiträgt, sieht vor, eine unbeschränkte Haftung des Landes Kärnten als Ausfallbürge für Verbindlichkeiten der Hypo-Alpe-Adria-Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Aktiengesellschaft, wobei diese Haftung nicht nur alle Verbindlichkeiten vor dem Zeitpunkt der Einbringung als bankgeschäftliches Unternehmen umfasst, sondern auch alle zukünftigen Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft beinhaltet. Die Ausfallbürgschaft kann einseitig vom Land Kärnten aufgekündigt werden, wobei die Hypo für die Übernahme der Ausfallbürgschaft eine Haftungsprovision zu leisten hat. Dem liegt ein einstimmiger Regierungsbeschluss zu Grunde, gefasst am 16. 12. 2003. Ich beantrage das Eingehen in die Generaldebatte.

In der Generaldebatte gab es drei (!) Wortmeldungen (Auszüge):

  • Dr. STRUTZ (FPÖ):
    Wenn wir jetzt Sanierungsmaßnahmen im Tourismusbereich zu tätigen haben, dann haben wir mit dieser Bank die Möglichkeit und auch die Bereitschaft – das ist, glaube ich, auch hier von Seiten des Landtages anzuerkennen –, ein Geldinstitut, das weit über die normale Risikofreudigkeit von Bankunternehmen in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation bereit ist, hier auch Risiko zu übernehmen, langfristige Finanzierungen zu sichern.
    Wir bekennen uns zur Hypo-Alpe-Adria-Bank und sind deshalb auch bereit, die Haftung für dieses Unternehmen weiterhin von Seiten des Landes zu übernehmen
     

  • TAUSCHITZ (ÖVP):
    Ich möchte aber nicht verschweigen – und das ist auch ein Punkt, der wichtig ist -, dass es im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zu diesem Gesetz einige kritische Stellungnahmen gegeben hat (einige, das sind ziemlich viele, vom Finanzministerium über den UVS etc.), die gerade dieser vorgesehenen Ausdehnung der Landeshaftung auf die Gesamtrechtsnachfolger sehr kritisch gegenüber stehen. Ich glaube, diese Gefahr oder diese Kritik ist ernst zu nehmen, denn es gibt im Land Kärnten Bestrebungen von einigen aktiven Regierungsmitgliedern. Die haben ihre Zweitlieblingsbeschäftigung, irgendwelche Gesellschaften zu gründen. Ich möchte nicht, dass auf Grund dieser Machtkonzentration seitens der beiden Regierungspartner SPÖ und FPÖ das ausgenützt wird, um weiterhin auch dort einige Gesellschaften zu gründen.
    Es wird daher unsere Aufgabe sein
    , im Rahmen der Möglichkeiten der Landesholding natürlich, als Eigentümerin oder zumindest als kontrollierende Instanz dieser Gesamtrechtsnachfolger, darauf Einfluss zu nehmen, dass die in diesen Stellungnahmen ausgedrückten Befürchtungen – die durchaus da sind – nicht schlagend werden.
    Von unserer Seite, noch einmal, gibt es auf jeden Fall grünes Licht für diese Gesetzesnovelle ...
     

  • WILLEGGER (FPÖ):
    Jetzt, wo die Hypo ihr Netz tatsächlich ausgeweitet hat, wo sie sich zu den "big playern" in der Region im Süden, im Osten und jetzt auch in den Westen hinauf gearbeitet hat, werden wir überall im Staate Österreich beneidet, so eine Landesbank zu haben...
    Dieser Vorteil der Landeshaftung, den wir dieser Bank auch bieten – und wir lukrieren auch davon ganz schön; im Vorjahr waren es 11,3 Millionen Euro, einschließlich Dividende –, macht sie, ich wiederhole mich natürlich wieder, zu dem "big player" in dem Land. Das trägt natürlich auch zur Vermögensbildung bei und hebt den Wert dieser Bank.

Abgeordneter GRITSCH (FPÖ)
Der Landtag wolle beschließen:
Dem Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Kärntner Landesholding-Gesetz –
K-LHG, LGBl. Nr. 37/1999, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 24/2001, geändert wird, wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Ich beantrage die Annahme.

(Der Gesetzentwurf wird in dritter Lesung von den unten stehenden Landtagsabgeordneten einstimmig angenommen.)

 

Zusammensetzung des Kärntner Landtags im April 2004

DIE FREIHEITLICHEN   SPÖ   ÖVP   GRÜNE

ARBEITER Gebhard HOLUB Rolf + MITTERER Peter STRAUSS Jakob +
CERNIC Nicole HUETER Ferdinand + MOCK Gerhard + STRUTZ Martin +
FERLITSCH Hans KAISER Peter + PRETTNER Beate + TAUSCHITZ Stephan
FREUNSCHLAG Jörg KNICEK Helga + RAGGER Christian + TRANNACHER Sieglinde
GALLO Johann KÖFER Gerhard + SCHEUCH Kurt TRETTENBREIN Harald +
GRILC Raimund LUTSCHOUNIG Robert SCHLAGHOLZ Hans-P. + TRODT-LIMPL Johanna +
GRITSCH Bernhard LESJAK Barbara + SCHOBER Rudolf + VOUK Ferdinand +
GUNZER Albert LOBNIG Josef + SCHWAGER Franz WARMUTH Wilma
HAAS Helmut MARKUT Karl + SEISER Herwig + WILLEGGER Günter**

 

Am 11. Februar 2016 hat Herr MMMag. WALLISCH an die mit  + markierten Personen  folgendes Schreiben gerichtet:

Ich bin Lehrer an einer Berufsschule und seit geraumer Zeit besprechen wir im Unterricht wirtschaftliche und politische Angelegenheiten - man will ja seinen Teil für verantwortungsvolle StaatsbürgerInnen beitragen.
Selbstverständlich werden die behandelten Themen nicht nur durch aktuelle Artikel aus Qualitätszeitungen sondern auch durch Lehrausgänge ergänzt
(zB http://milliardenstadt.at).

Dennoch tauchen bei den SchülerInnen weitere Fragen auf, deren Beantwortung mir Schwierigkeiten bereitet. Vielleicht können Sie mir helfen?

Laut meinen Recherchen waren Sie Mitglied des Kärntner Landtages zum Zeitpunkt des Beschlusses der Haftungserweiterungen für die Hypo. Sie haben (so wie alle anderen) in dritter Lesung der Ausweitung der Haftung
zugestimmt.

Fühlen Sie sich für das Desaster mitverantwortlich?
Wenn nein, warum nicht? Wie gut haben Sie sich vor der Abstimmung über die Bedeutung dieses Themas informiert?
Wenn ja, in welcher Weise tragen Sie zur Lösung des Problems bei bzw. wie leisten Sie eine Wiedergutmachungsbeitrag? Wenn Sie Verantwortung empfinden, dann kann Ihnen das ja nicht völlig egal sein, oder?

Wie hoch denken Sie sollte Kärntens Anteil sein am "Schuldenkuchen"?
Stimmen Sie dafür, den Zukunftsfonds zur Gänze zur Schuldentilgung zu verwenden?

Der Text dieses Schreibens ist bzw. - sofern Sie damit einverstanden sind - Ihre Antwort wird hier "

http://www.castelligasse.at/Politik/Budget/budget.htm" veröffentlicht.

Ich freue mich auf Ihre geschätzte Antwort!

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für 2016
Thomas Wallisch

Die Antworten - in der Reihenfolge ihres Eintreffens können hier nachgelesen werden:

 

 

**Zu WILLEGGER:

Artikelausschnitt: Kleine Zeitung

 

GEMEINDE-HAUSHALTE

http://www.gemeindemagazin.at/magazin_detail.php?ID=943 TOP-250-Gemeinderanking 2018 (Public Gemeindemagazin)

https://www.offenerhaushalt.at/bonit%C3%A4tsranking-der-top-250-gemeinden

http://kdz.eu/de/transparente-gemeindefinanzen-online

https://www.offenerhaushalt.at/  Finanzdaten von Österreichs Gemeinden:

Letzte Aktualisierung  27. April  2023

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