POLITIK    GESETZGEBUNG    PARLAMENTARISMUS    PARTEIEN    MINISTERIEN    E-GOVERNMENT   MINISTERANKLAGE

US-REGIERUNG    DEUTSCHE REGIERUNG    SCHWEIZER REGIERUNG    REGIERUNGSINSERATE   MEDIENTRANSPARENZGESETZ

Einnahmen aus Inseratschaltungen öffentlicher Rechtsträger   Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz

REGIERUNGEN Faymann I und II     REGIERUNG Kern     REGIERUNG Kurz I     REGIERUNG Kurz II     REGIERUNG Schallenberg

Ein Vorbild: Ministertagebuch online: staribacher.acdh.oeae.ac.at
Ein Aus-dem-Amt-Gepfiffener:  DIE ÄRA FAYMANN 2008 - 2016

 

Man muss sehr schnell sehr harte Sparmaßnahmen durchsetzen. Dafür brauchen die Regierenden Verantwortungsgefühl und Mut - den Mut, die Chancen auf eine Wiederwahl zu opfern. Wenn man den Menschen Opfer verlangt, muss man bei sich selbst anfangen - ich habe drei Jahre lang auf die Hälfte meines Gehalts verzichtet. Und man darf nicht anderen die Schuld geben.
 

BUNDESREGIERUNG

 Litauische Präsidentin Dalia GRYBAUSKAITE Interview Handelsblatt 7. 2. 13

 

"Die Glaubwürdigkeit der Politiker war noch nie so gering wie heute. Das liegt nicht zuletzt an einer Gesellschaft, die in die Glotze guckt. Die Politiker reden nur oberflächliches Zeug in Talkshows, weil sie meinen, es sei die Hauptsache, man präge sich ihr Gesicht ein"

 HELMUT SCHMIDT (1918 - 2015) Zitat im Nachruf auf den Ex-Kanzler des Handelsblatts 11. Nov. 2015 S 9


BUNDESKANZLER
seit 1945

Grafik NZZ Visuals

Bundesverfassung Artikel 70 (1) Der Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag die übrigen Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten ernannt. ....
(2) Zum Bundeskanzler, Vizekanzler oder Bundesminister kann nur ernannt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist; die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem NR angehören.

Am 28. Februar 2003 wurde die Regierung SCHÜSSEL II angelobt. Es war eine Koalitionsregierung, gebildet aus den Parteien ÖVP und FPÖ.
Auf Grund von Sparmaßnahmen wurde die Zahl der Minister und Staatsekretäre von vorher 16 auf 18 erhöht.

 
Die Regierung GUSENBAUER - Angelobung 11. Jänner 2007, Auflösung September 2008 - blieb beim Sparkurs und erhöhte die Zahl der Ministerien von 11 auf 14. Jede der Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP stellt je 7 Minister und 3 Staatsekretäre.  Insgesamt 20 Personen.

Die Regierung FAYMANN - Angelobt Dezember 2008, ließ die Zahl der Ministerien unangetastet. Sieben ROT, sieben SCHWARZ. Staatssekretäre wurden massiv eingespart. Statt sechs gab es nur noch vier.

Die Regierung KERN - Angelobt Mai 2016, ließ die Zahl der Ministerien unangetastet. Sechs ROT, acht SCHWARZ, PARTEILOS drei. Staatssekretäre gab es zwei.

Die Regierung KURZ - Angelobt Dezember 2017, besteht - inkl. Bundeskanzleramt - aus 13 Ministerien. Fünf BLAU, sieben SCHWARZ, PARTEILOS eine. Staatssekretäre gab es zwei.


Verglichen mit der Kabinettsgröße von Kongo-Kinshasa (Stand Feb. 2007: 60 Personen -  40 Minister + 20 Vizeminister) wenig, wenn man noch dazu bedenkt, dass Österreich eine 50 mal größere Wirtschaftsleistung erbringt. Zu viel, wenn man sich mit der
 
Schweiz
misst, deren Wirtschaft jene Österreichs übertrifft und die mit 7 Ministern auskommt.
Italien plant eine Regierungsabschlankung. Der Senat beschloss am 9. Nov. 2007 dass die nächste Regierung statt wie bisher 35 Ministerien nur noch 12 und höchstens 60 Mitglieder (bisher 105) - inklusive Unterstaatssekretäre - haben darf. Letztendlich fanden in der Regierung Berlusconi III (April 2008) 21 Minister Platz.
2013 wird es auch eine Regierung geben. Irgendwann. Im Mai war nichts davon zu sehen.

 
In Russland bildeten 18 Minister und 7 Stellvertretende Ministerpräsidenten das erste Kabinett des  Ministerpräsidenten Putin (Mai 2008).
 
Kenya übertraf 2008 mit einem 80-Personen-Kabinett (2008: 40 Minister + 40 Vizeminister) die Kongolesen. Jeder Minister erhielt neben seinem Monatseinkommen als Parlamentarier (9.000,- €) noch ein Gehalt von 12.000,- € monatlich. Die Vizeminister mussten sich mit 11.200,- € + Diäten begnügen. Ein weiteres Anwachsen politischer Jobs brachte ein neues Grundgesetz (Volksabstimmung 08/2010). Statt sieben Provinzen gibt es nun 47 Bezirke. Jeder Bezirk verfügt über ein Parlament, eine Regierung und einen Gouverneur.
 
Nigeria leistete sich bis November 2008 39 Minister, dann war dem Präsidenten Umaru Yar`Adua die Regierung zu schwerfällig und er entließ 20 Minister.
 
Israels Regierung 2009 umfasste 30 Minister und acht stellvertretende Minister. Regierungschef: Benjamin Netanyahu.

2014 bestand Venezuelas Regierung  aus 29 Ministern und 107 Vizeministern. Regierungschef: Nicolás Maduro.

Brasiliens Regierung - gebildet von einer 10-Parteienkoalition - ist mit 39 Ministern mengenmäßig ansehnlich besetzt.  Regierungschef: Djelma Rousseff. Stand: 1. 2015
 
Jacob Zuma, Präsident Südafrikas, steht einer Regierung aus 68 Ministern und Vizeministern (Staatssekretären) vor, jeder einzelne verdient durchschnittlich 115.400,- € pro Jahr. Auf der Website http://www.everyrandcounts.org sind im Kapitel EVERY RAND LOST die üppigen Ausgaben der Regierungsmitglieder aufgelistet.
Z. B.: 
Cargate - wasteful expenditure on luxury vehicles for politicians - R 69 735 000 Stand 3/2011

Israels Regierungskoalition (Netanyahu / Gantz) besteht aus 36 Ministern und 16 Vizeministern. Vorgestellt am 17. Mai 2020

Sri Lanka leistet sich 60 Minister, jeder amtiert in einer Residenz, wird von persönlichen Sicherheitskräften geschützt und verfügt über drei Fahrzeuge. NZZ 4. Februar 2023

Das Monatseinkommen der Regierungsmitglieder und Staatssekretäre wird auf Basis eines Ausgangsbetrags (entspricht dem Bezug eines NR-Abgeordneten) berechnet und 14 mal jährlich ausbezahlt.
Der Bundeskanzler bezieht brutto monatlich 21.715,70 € (250 % eines NR-Abgeordneten), der Vizekanzler - sofern er auch ein Ministerium führt - brutto monatlich 19.101,80 € (220 % eines NR-Abgeordneten), ansonsten brutto monatlich 16.613,80 € (200 % eines NR-Abgeordneten), Bundesminister erhalten brutto monatlich 16.613,80 € (200 % eines NR-Abgeordneten) und Staatssekretäre brutto monatlich 14.952,42 € (180 % eines NR-Abgeordneten).
Stand 1. Jän. 2013

In
DEUTSCHLAND bezieht die BUNDESKANZLERIN (Besoldungsgruppe B11, verheiratet, kein Kind) laut Bundesministergesetz an Gehalt inkl. Zulagen 351.552 p. J.2019, der Vizekanzler 185.500 p. J.2019, die MINISTER 12.860,- (+ 3.681,- steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung p. J.2013), STAATSSEKRETÄRE 11.026,-.2013
BUNDESKANZLER Scholz erhält jährlich 362.268 € 2023
Tom BUHROW, ARD-Vorsitzender und WDR-Intendant, 395.000 p. J. 2019
 
In
SINGAPUR (5.400.000 Einwohner) bezieht der PREMIERMINISTER im Jahr 1.400.000,- € 2013 Quelle Handelsblatt 2. Jän.
In
KENIA (43.000.000 Einwohner) bezieht der MINISTERPRÄSIDENT im Jahr 350.000,- € 2013 Quelle Handelsblatt 2. Jän
In
FRANKREICH (64.000.000 Einwohner) bezieht der PRÄSIDENT im Jahr 240.000,- € (Hollande begnügt sich mit 179.000,- 2013)
In
ITALIEN (62.000.000 Einwohner) bezieht der MINISTERPRÄSIDENT im Jahr 196.000,- €.
In
GROSSBRITANNIEN (62.000.000 Einwohner) bezieht der PREMIERMINISTER im Jahr 162.000,- €.
In
RUSSLAND (140.000.000 Einwohner) bezog der PREMIERMINISTER im Jahr 2011 93.000,- €, der Präsident 92.000,- € 2013. Quelle: offizielle Veröffentlichung am 12. 4. 2012 lt. Handelsblatt vom 13. 4. S 17
 

Was Regierungschefs verdienen (Jahresgrundgehälter in US$ 2016)
 lt. Handelsblatt vom 14. 12. 2016 S 24
SINGAPUR 1.700.000
USA 400.000
ÖSTERREICH 322.250  (304.010 €; $-Kurs am 14. 12. 16: 1,06)
KANADA 260.000
DEUTSCHLAND 234.000
SÜDAFRIKA 223.000
RUSSLAND 136.000
INDIEN 30.000


Der STELLVERTRETER DES LANDTAGSPRÄSIDENTEN des Burgenlandes (285.000 Einwohner) verdient im Jahr 114.240,- €
Der BEZIRKSVORSTEHER eines Wiener Bezirks (Einwohner von 17.200 in Wien I. bis 174.000 in Wien X.) erhält im Jahr 130.000,- €
Der BERLINER BÜRGERMEISTER (3.500.000 Einwohner) verdient im Jahr ~147.000,- €
Der
DIREKTOR der Wiener ARBEITERKAMMER bezieht jährlich 186.256,- €
In GROSSBRITANNIEN (61.000.000 Einwohner) bezieht der PREMIERMINISTER im Jahr ~213.000,- €
Der LANDESHAUPTMANNSTELLVERTRETER des Burgenlandes (285.000 Einwohner) verdient im Jahr 217.056,- €
Der WIENER BÜRGERMEISTER (1.800.000 Einwohner) verdient im Jahr 228.480,- €

 

"Hier zieht mein Volk, ich muss ihm nach. Ich bin sein Führer"
Talleyrand, franz. Politiker, Bischof.
Sehr anpassungsfähig. Diente der Revolution, Napoleon, den Bourbonen und dem "Bürgerkönig" Louis Philipp.

 

Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut.
 
Freiheit und eine gute Regierung schließen einander nicht aus. Es gibt beste Gründe warum sie sich ergänzen sollten. Freiheit ist kein Mittel zu einem höheren politischen Ziel. Freiheit ist selbst das höchste politische Ziel.

Lord ACTON, 1834 - 1902

 

Aber das macht politische Verantwortung aus:
Man muss die Kraft haben, Notwendiges durchsetzen zu wollen und zu können. Auch um den Preis,
die Macht zu verlieren.

Gerhard Schröder, ehem. Dt. Bundeskanzler

 

Nach einer Nationalratswahl enthebt der Bundespräsident die Bundesregierung und die Staatssekretäre ihrer Ämter.
Hat die Wahl einer Partei die absolute Mehrheit gebracht (mind. 92 Abgeordnete), erhält deren Vorsitzender vom Bundespräsidenten den Auftrag eine Regierung zu bilden. Wofür er nur wenige Tage benötigen wird.
Zumeist jedoch müssen zwei oder mehr Parteien eine Koalition bilden, um gemeinsam eine Mehrheit zu erreichen. Das kann Monate dauern.
Damit in der Zwischenzeit das Land nicht unregiert bleibt, betraut der Bundespräsident die bisherige Regierung mit der Fortführung ihrer Tätigkeit.
siehe Beispiel unten

   

Der Bundeskanzler führt laut Verfassung den Vorsitz in der Regierung. Er kann dem Bundespräsidenten Minister zur Ernennung oder zur Entlassung vorschlagen.
Die Regierung ist ein Kollegialorgan, welches beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Jeder Minister ist für sein Ressort verantwortlich (Ministerverantwortlichkeit), der Bundeskanzler kann ihm keine Weisungen geben.
Unter den Ministern gibt es keine Rangordnung, sie sind einander gleichgestellt.

 

REGIERUNG KURZ I (Angelobt am 18. Dez. 2017)

  

Sebastian KURZ
Bundeskanzler

Geb. am 27. August 1986 in Wien
Heinz-Christian STRACHE
Vizekanzler; Minister für öffentlichen Dienst + Sport

Geb. am 12. Juni 1969 in Wien
Rücktritt: 18. Mai 2019
Gernot BLÜMEL
Kanzleramtsminister für EU, Medien und Kultur
Geb.
24. Oktober 1981 in Wien
Mario KUNASEK   Johann LUIF
Bundesminister für Landesverteidigung
Geb.
29. Juni 1976 in Graz
Rücktritt: 20. Mai 2019
Hartwig LÖGER
Bundesminister für Finanzen
Geb.
15. Juli 1965 in Selzthal
Herbert KICKL   Eckart RATZ
Bundesminister für Inneres
Geb.
19. Oktober 1968 in Villach
Entlassen: 20. Mai 2019
Margarete SCHRAMBÖCK
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Geb.
1970 in Tirol
Norbert HOFER     Valerie HACKL
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Geb.
2. März 1971 in Vorau
Rücktritt: 20. Mai 2019
Heinz FAßMANN
Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Geb.
13. August 1955 in Düsseldorf
Beate HARTINGER-KLEIN   Walter PÖLTNER
Bundesministerin für Gesundheit, Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Geb. 9. September 1959 in Graz
Rücktritt: 20. Mai 2019
Josef MOSER
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Geb. 06.10.1955 in Lienz
Karin KNEISSL
Bundesministerin für Europa, Integration und  Äußeres
Geb. 1965 in Wien
Juliane BOGNER-STRAUß
Bundesministerin im Bundeskanzleramt

(Familien und Jugend)

Geb. 30. 11. 71 in Wagna (Stmk)
  Am 22. Mai wurden die FP-Minister ihrer Ämter enthoben..
Am 28. Mai wurde nach einem erfolgreichen Misstrauensantrag die Regierung enthoben.
Am
3. Juni wurde eine Übergangsregierung (Bundeskanzlerin: BIERLEIN) angelobt.

Siehe Amtlich im Anschluss:

Elisabeth KÖSTINGER
Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

(ehem. Bezeichnung: Landwirtschaftsministerium)

Geb. 22. 11. 78  in Wolfsberg
   

Staatssekretäre sind NICHT Mitglieder der Bundesregierung

Karoline EDTSTADLER
Staatssekretärin im Innenministerium
Geb.
28. März 1981 in Salzburg
Hubert FUCHS
Staatssekretär im Finanzministerium
Geb.
13. Jänner 1969 in St. Johann im Pongau
Rücktritt: 20. Mai 2019
      Bilder: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundesministerien

 

Amtlich

Übergangsregierung - Betrauung + Fortführung 28. Mai 2019 bis 3. juni

 

ERNENNUNG + Fortführung 3. JUNI 2019

 

ENTHEBUNG + BETRAUUNG 1. OKTOBER 2019

 

REGIERUNG KURZ II (Angelobt am 7. Jänner 2020)


 

BUNDESREGIERUNG 17. 1. 20 bis 10. 10. 2021

Sebastian KURZ Bundeskanzler Karoline EDTSTADLER Europafragen
Karl NEHAMMER Inneres Alexander SCHALLENBERG Äußeres
Elisabeth KÖSTINGER Landwirtschaft Martin KOCHER * seit 11. Jän. 2021 Arbeit
Susanne RAAB Integration, Familie Gernot BLÜMEL Finanzen
Klaudia TANNER Verteidigung Heinz FASSMANN Bildung
Margarete SCHRAMBÖCK Wirtschaft Magnus BRUNNER Staatssekretär Klimaschutz
       
Werner KOGLER Vzkzl. Sport, Beamte, Kunst, Kultur Rudolf ANSCHOBER  Wolfgang MÜCKSTEIN Soziales, ...
Leonore GEWESSLER Umwelt, Infrastruktur Alma ZADIć Justiz

  *

 

BUNDESREGIERUNG 11. 10. 2021 bis 5. 12. 2021

Alexander SCHALLENBERG Bundeskanzler Karoline EDTSTADLER Europafragen
Karl NEHAMMER Inneres Michael LINHART Äußeres
Elisabeth KÖSTINGER Landwirtschaft Martin KOCHER * seit 11. Jän. 2021 Arbeit
Susanne RAAB Integration, Familie Gernot BLÜMEL Finanzen
Klaudia TANNER Verteidigung Heinz FASSMANN Bildung
Margarete SCHRAMBÖCK Wirtschaft Magnus BRUNNER Staatssekretär Klimaschutz
       
Werner KOGLER Vzkzl. Sport, Beamte, Kunst, Kultur Wolfgang MÜCKSTEIN Soziales, ...
Leonore GEWESSLER Umwelt, Infrastruktur Alma ZADIć Justiz


 

BUNDESREGIERUNG 6. 12. 2021 bis 10. 5. 2022

Karl NEHAMMER Bundeskanzler Karoline EDTSTADLER Europafragen
Gerhard KARNER Inneres Alexander SCHALLENBERG Äußeres
Elisabeth KÖSTINGER Landwirtschaft Martin KOCHER Arbeit
Susanne RAAB Integration, Familie Magnus BRUNNER Finanzen
Klaudia TANNER Verteidigung Martin POLASCHEK Bildung
Margarete SCHRAMBÖCK Wirtschaft Claudia PLAKOLM Staatssekretärin Jugend + Generationen
       
Werner KOGLER Vzkzl. Sport, Beamte, Kunst, Kultur Wolfgang MÜCKSTEIN Soziales, ...
Leonore GEWESSLER Umwelt, Infrastruktur Alma ZADIć Justiz

 

BUNDESREGIERUNG 12. 5. 2022 bis ...

Karl NEHAMMER Bundeskanzler Karoline EDTSTADLER Europafragen
Gerhard KARNER Inneres Alexander SCHALLENBERG Äußeres
Norbert TOTSCHNIG Landwirtschaft Martin KOCHER Arbeit + Wirtschaft + Digital...
Susanne RAAB Integration, Familie Magnus BRUNNER Finanzen
Klaudia TANNER Verteidigung Martin POLASCHEK Bildung
       
Werner KOGLER Vzkzl. Sport, Beamte, Kunst, Kultur Johannes RAUCH Soziales, Gesundheit ...
Leonore GEWESSLER Umwelt, Infrastruktur Alma ZADIć Justiz
       
Susanne KRAUS-WINKLER Digital... Claudia PLAKOLM Jugend + Generationen
Florian TURSKY Finanzen   Staatsekretäre

Staatssekretäre sind NICHT Mitglieder der Bundesregierung. Manche wissen das selber nicht:


Interview im KURIER (Ausgabe 10. 10.2023)

    

 

Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz

§ 1 Die Beschränkungen dieses Bundesgesetzes gelten für
1. die im Art. 19 Abs. 1 B-VG bezeichneten Organe der Vollziehung
2. die Bürgermeister, ihre Stellvertreter und die Mitglieder des Stadtsenates in den Städten mit eigenem Staut,
3. die Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage.

§ 3 (4) Der Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats (§  6) hat dem Bundeskanzler jene Unternehmen und freiberuflich tätigen Personen im Sinne des Abs. 2 mitzuteilen, an die keine Aufträge erteilt werden dürfen. Der Bundeskanzler hat diese Mitteilung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundzumachen. Diese Bestimmung ist im Bereich der Länder sinngemäß anzuwenden.
(BGBl. Nr. 545/1980, Art. I Z 3)

Unten:
Kundmachungen aus dem Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 13. März 2014 Seite 36, 4. Aug. 2016 S 28, 8 März 2018

 

Hier finden Sie die Zuordnung der Kompetenzen nach dem Ministeriengesetz

Seit 1945 haben Regierungen unter folgenden Kanzlern Österreich geführt:
Leopold FIGL ÖVP, Julius RAAB ÖVP, Alfons GORBACH ÖVP, Josef KLAUS ÖVP, Bruno KREISKY SPÖ, Fred SINOWATZ SPÖ, Franz VRANITZKY SPÖ, Viktor KLIMA SPÖ, Wolfgang SCHÜSSEL ÖVP, Alfred GUSENBAUER SPÖ,
Werner FAYMANN SPÖ, Christian KERN SPÖ, Sebastian KURZ ÖVP.

MINISTERANKLAGE:
Der Nationalrat (der Landtag) kann gegen ein Mitglied der Bundesregierung (den Landeshauptmann) mit Mehrheits-beschluss Ministeranklage wegen Amtsmissbrauchs beim Verfassungsgerichtshof einbringen.
Die Verurteilung kann zum Amtsverlust oder lediglich zur Feststellung einer Rechtsverletzung führen.

 

DIE PRESSE machte in einer Meldung (18. 11. 2005) Staatsekretäre zu Regierungsmitgliedern: 
 

Sonntags nie!

"Sonntagsarbeit kommt für mich als Staatssekretär nicht in Frage", ließ Sozialstaatssekretär Sigisbert Dolinschek (BZÖ) gestern via Aussendung wissen. Na bumm. Mit Herrn Dolinschek verweigert immerhin das erste Regierungsmitglied (!) seinen Landsleuten am Sonntag den Dienst. .....
 
Der KURIER "befördert" Staatssekretäre ebenfalls in die Regierung. Z. B. am 13. 1. 2007:
 
  Mathe
Die Mathematik ist eine exakte Wissenschaft. .....
Acht Frauen von 20 Regierungsmitgliedern sind 40 %. Die Rechnung, wie viel von drei Staatssekretärinnen von sechs gegenüber fünf Ministerinnen von 14 wiegen, wollen wir jetzt lieber nicht anstellen. ...
 
 
oder am 7. 7. 2013:
 
  Politik von innen
... Mit diesen Rochaden hätte auch die ÖVP einen Regierungsposten - das derzeitige Staatssekretariat von Kurz - eingespart.
 
 
Die WIENER ZEITUNG weiß es auch nicht besser (10. 12. 2013 S 9)
 
  Wer was wird
... Derzeit besteht die Bundesregierung aus 18 Mitgliedern - je neun für SPÖ und ÖVP, darunter vier Staatssekretäre.
Die neue Regierung wird auf jeden Fall kleiner ausfallen; am wahrscheinlichsten ist, dass SPÖ und ÖVP je einen Staatssekretär einsparen; ...
 

Über Zeitungen und Pannen

 

Rund 100 Mio. Euro pro Jahr geben Regierungsstellen und Länder in Österreich im Jahr aus, um Inserate mit peinlichem  Eigenlob in Printmedien, bevorzugt in Gratiszeitungen und Boulevardblättern, zu schalten. Je geringer der intellektuelle Anspruch an die Leser, desto höher die Einnahmen aus politischen Inseraten?

Ein "Medientransparenzgesetz" sollte dafür sorgen, dass ab 2012 alle Inserate, Werbeaufträge und Medienkooperationen von Ministerien, Ländern, den ÖBB und dem ORF erfasst und dem Rechnungshof halbjährlich vorgelegt werden. Bei Unterlassung droht eine Strafe von 20.000,-, im Wiederholungsfall bis zu 60.000,-.
Minister, Staatssekretäre und Landespolitiker dürfen nicht auf Inseraten von Ministerien oder staatsnahen Betrieben abgebildet werden.
Inserate ab einem Wert von >5.000,- sollen gemeldet werden.
Geplant war, das Gesetz noch 2011 zu beschließen. Ging sich mit Ende Dezember knapp aus.
Am 1. Juli 2012 trat es in Kraft: Auszug

 

Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums (MedKF-TG)

§ 1. Dieses Bundesgesetz dient der Förderung der Transparenz bei Medienkooperationen sowie bei der Erteilung von Werbeaufträgen und der Vergabe von Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Druckwerks, ........ oder eines periodischen elektronischen Mediums gemäß § 1 Abs. Z 5a MedienG.

Bekanntgabepflicht bei Aufträgen

§ 2. Zu dem in § 1 genannten Zweck .......

Verfahren und Details zu Veröffentlichung

§ 3. (1) Jeweils bis zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Jänner hat die KommAustria anhand der nach §2 Abs. 3 und 4 erfolgten Bekanntgaben in farblich eindeutig unterscheidbarer Weise auf der Website der KommAustria in zwei Rubriken auszuweisen, welche Rechtsträger fristgerecht der sie betreffenden Bekanntgabepflicht nachgekommen sind oder nicht nachgekommen sind.
......

Inhaltliche Anforderungen

§ 3a. (1) Audiovisuelle Kommunikation und entgeltliche Veröffentlichungen von in Art. 126b Abs 1 und 3, ...... angeführten Rechtsträgern haben ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen, das in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich des jeweiligen Rechtsträgers steht. Darunter entfallen insbesondere Informationen zur Rechtslage sowie Handlungs- oder Verhaltensempfehlungen und Sachinformationen. Audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig.
.......

Verwaltungsstrafe

§ 5. Wer seiner Bekanntgabepflicht gemäß § 2 oder § 4 bis zu dem in § 2 Abs. 3 genannten Zeitpunkt nicht nachkommt und auch die Nachfrist gem. § 3 Abs. 2 ungenutzt verstreichen lässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe bis zu 60.000 Euro zu bestrafen.
....

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 7. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 2012 in Kraft und findet auf Sachverhalte Anwendung, die sich nach seinem Inkrafttreten ereignet haben. ....

 

Welche thematischen Inhalte die Inserate haben müssen, ist in der folgenden Kundmachung festgelegt: Auszug
 

222. Kundmachung der Bundesregierung betreffend Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes

Anwendungsbereich

§ 1. Diese Richtlinien gelten für sämtliche Veröffentlichungen .... die von Rechtsträgern .... in Auftrag gegeben werden ..... .  ... sowie sonstigen durch Gesetz der Rechnungshofkontrolle unterworfenen Rechtsträgern, die weit überwiegend Leistungen für die Verwaltung des Bundes erbringen, in Auftrag gegeben werden.

Unterscheidbarkeit

§ 2. (1) Bei der Beauftragung einer Veröffentlichung ist der Auftragnehmer vertraglich dazu zu verpflichten, eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen. ....

Eindeutiger inhaltlicher Bezug zur Tätigkeit

§ 3. Im Sinne von § 3a Abs. 1 Satz 1 iVm Abs. 2 Z 2 MedKF-TG muss bei einer Veröffentlichung der inhaltliche Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich eines Rechtsträgers oder der Bezug zur Tätigkeit dieses Rechtsträgers eindeutig gegeben sein. Zu diesem Zweck dürfen Veröffentlichungen ausschließlich jene Aufgaben thematisieren, die zum Aufgabenbereich des Rechtsträgers zählen. Dazu zählen auch Tätigkeiten, die erst nach abgeschlossenem Gesetzgebungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt in Wirksamkeit treten, wie etwa Informationen über den Inhalt von Begutachtungsentwürfen und Regierungsvorlagen.

Sachinformation und konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit

§ 4. (1) Im Wege von Veröffentlichungen darf ausschließlich Sachinformation vermittelt werden. In Veröffentlichungen ist daher die ausschließliche oder auch nur teilweise Vermarktung der Tätigkeit eines Rechtsträgers untersagt. Eine "Vermarktung" liegt insbesondere dann vor, wenn die Veröffentlichung überwiegend der Imagepflege des Rechtsträgers dient.

      (2) Die transportierte Sachinformation muss entweder der Deckung eines konkreten und aktuellen Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit dienen oder sonst einen feststellbaren potentiellen Nutzen für den Adressatenkreis der Veröffentlichung bei Verwertung der Sachinformation vermitteln. Dies gilt auch bei der Bezugnahme auf vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeiten des Rechtsträgers.

      (3) Als nach Abs. 1 und 2 zulässige Veröffentlichungen gelten insbesondere Informationen über:

  1. die rechtliche Zuständigkeit eines Rechtsträgers für bestimmte Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger,
  2. über gesetzliche Bestimmungen einschließlich bevorstehender oder bereits erfolgter Änderungen im Wirkungsbereich eines Rechtsträgers,
  3. Serviceangebote des Rechtsträgers,
  4. Verbesserungen im Angebot bei Tätigkeiten und Servicefunktionen,
  5. Arbeitsplatzangebote,
  6. barrierefreie Zugänge zu den Angeboten des Rechtsträgers,
  7. Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Lebenslagen oder
  8. Informationen, die im öffentlichen Interesse stehen, innerhalb des Wirkungsbereichs eines Rechtsträgers.

Inkrafttreten

§ 5. Diese Richtlinien treten am 1. Juli 2012 in Kraft und gelten für sämtliche nach diesem Datum verbreiteten Veröffentlichungen.

 

 

Einnahmen aus Inseratschaltungen öffentlicher Rechtsträger

  Wien Holding - Hafen Wien; Gratiszeitung HEUTE, 18. 7. 2014 S 27  BM Land- und Forstwirtschaft; KRONE BUNT; So. 18. 5. 2014  ÖBB; Gratiszeitung HEUTE; 18. 7. 2014; S 32  BM Soziales; Gratiszeitung HEUTE; 23. Mai 2014 S 14
 

ASFINAG - HALLOLEBEN: Ganzseitig am 11. Mai 2017 in KRONE (S 7), HEUTE (S7), ÖSTERREICH (S 9)

Am 15. Dezember 2012 veröffentlichte die KommAustria  erstmals die in § 1 MedKF-TG verlangten Daten. Erster Erfassungszeitraum war  das 3. Quartal 2012.

Die Zuordnung der Inseratausgaben ist etwas mühsam, da die mit Inseratschaltungen beauftragten Medien unter verschiedenen "Titeln" an die RTR gemeldet werden. Sucht man Angaben zur "Kronen Zeitung" muss man die Datenbank nach den Begriffen "Kronen Zeitung", "Krone", "Kronenzeitung", "KZ", "Krone Bunt", "Krone Multimedia", "Krone Hit" und "krone.at" durchsuchen.

Großzügigster Inserent ist die Gemeinde Wien, sie schaltete bevorzugt in den Qualitätsmedien HEUTE, ÖSTERREICH und KRONE.
Das Print-Werbebudget (Inseratenvolumen) der Stadt beträgt 2019 17,3 Millionen Euro. In diesem Betrag sind die Etats der Tochterunternehmen (Stadtwerke, Holding, ...) nicht enthalten.

2021 hat die öffentliche Hand in Österreich 225 Mio. € für Werbung ausgegeben. Davon entfallen 45,3 Mio. auf die Bundesregierung. Bei der Stadt Wien waren es - inkl. ihrer Beteiligungen - 37,1 Mio. €. WZ 5. April 2022

Hier finden Sie eine Auflistung der Inserateinnahmen von 27 Printmedien für das 3.+ 4. Quartal 2012, die Jahre 2013 + 2014 + 2015 + 2016 + 2017 + 2018 + 1. + 2. + 3. Quartal 2019.
Die Zeitungen sind in neun Dreiergruppen zusammengefasst (z. B. KURIER, STANDARD, PRESSE /   PROFIL, NEWS, FORMAT  /  KLEINE ZEITUNG, TIROLER TAGESZEITUNG, SALZBURGER NACHRICHTEN) das zehnte Tabellenblatt informiert über Zahlungen an GOOGLE und FACEBOOK. xls-Datenblatt

 

 

US-REGIERUNG 

Die 15 Minister (Secretarys), der Vizepräsident, der Stabschef des Weißen Hauses (Emanuel Rahm), der Budgetdirektor (Peter Orszag), der Handelsbeauftragte (Ron Kirk), der Leiter des Umweltamtes (Lisa Jackson), der UN-Botschafter (Susan Rice) und der Leiter der Drogenkontrollbehörde (offen) bilden das Kabinett  des Präsidenten.
Die Regierung Obama I - Amtsantritt 20. 1. 2009:

 

Arbeit: Hilda Solis Inneres: Ken Salazar
Aussen: Hillary Clinton Justiz: Eric Holder
Energie: Steven Chu Landwirtschaft: Tom Vilsack
Erziehung: Arne Duncan Verkehr: Raymond LaHood
Finanzen: Timothy Geithner Verteidigung: Robert Gates
Gesundheit: Kathleen Sebelius Kriegsveteranen: Eric Shinseki
Wirtschaft: Gary Locke Stadtplanung + -entwicklung: Shaun Donovan
Heimatschutz: Janet Napolitano VIZEPRÄSIDENT: Joe BIDEN

Die Regierung Obama II - Amtsantritt 20. 1. 2013:
 
Arbeit: Seth D. Harris Inneres: Sally Jewell
Außen: John Kerry  (183.500 $ brutto / Jahr) Justiz: Loretta Lynch   seit 23. 4. 15
Energie: Ernest Moniz Landwirtschaft: Tom Vilsack
Erziehung: Arne Duncan Verkehr: Raymond LaHood
Finanzen: Jacob Lew Verteidigung: Chuck Hagel
Gesundheit: Kathleen Sebelius Kriegsveteranen: Eric Shinseki
Wirtschaft: Cameron Kerry Stadtplanung + -entwicklung: Shaun Donovan
Heimatschutz: Janet A. Napolitano bis Juli 13 VIZEPRÄSIDENT: Joe BIDEN

Die Regierung Trump - Amtsantritt 20. 1. 2017:
 
Arbeit: Alexander Acosta  ***Rücktritt 12. 7. 19 Inneres: Ryan Zinke* David Bernhardt
Außen: Rex Tillerson** Mike Pompeo Justiz: Jeff Sessions William Barr
Energie: Rick Perry  Dan BROUILLETTE ab 1. 1. 2020 Landwirtschaft: Sonny Perdue
Erziehung: Betsy DeVos Verkehr: Elaine Chao
Finanzen: Steven Mnuchin**** Verteidigung: James Mattis**Patrick Shanahan
Gesundheit: Tom Price *  Alex Azar Kriegsveteranen: David Shulkin*** Robert Wilkie
Wirtschaft: Wilbur Ross Stadtplanung + -entwicklung: Ben Carson
Heimatschutz:  Kirstjen Nielsen vakant VIZEPRÄSIDENT: Mike PENCE
       
* Rücktritt 29. 9. 17 ** Entlassen am 13. 3. 18 *** Entlassen am 28. 3. 18

*** Entlassen am 31. 12. 18

* Rücktritt 31.12. 18 **Rücktritt 28. 2. 19 * Entlassen am 8. 4. 19

Stand 12. 7. 2019

* Entlassen am 7. 11. 18  prov. Nachfolger Matthew Whitaker     Quelle:    http://www.whitehouse.gov/administration/cabinet/

Die Regierung Biden - Amtsantritt 20. 1. 2021:
 
Arbeit: Marty Walsh Inneres: Deb Haalandhardt
Außen: Anthony Blinken Justiz: Merrick Garland
Energie: Jennifer Granholm Landwirtschaft: Sonny Perdue
Erziehung: Betsy DeVos Verkehr: Elaine Chao
Finanzen: Janet Yellen Verteidigung: JLloyd Austin
Gesundheit: Xavier Becerra Kriegsveteranen: David Shulkin*** Robert Wilkie
Wirtschaft: Gina Raimondo Stadtplanung + -entwicklung: Ben Carson
Heimatschutz: Alejandro Mayorkas VIZEPRÄSIDENT: Kamala Harris
Nationaler Sicherheitsberater Jake Sullivan UN-Botschafterin Linda Thomas-Greenfield

Stand 25. 1. 2021


 

DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG

Schröder II

Der Bundeskanzler und die 13 Minister bilden das Bundeskabinett.
Die Regierung Schröder II:

 

Aussen: Joseph Fischer Landwirtschaft: Renate Künast
Bildung + Forschung: Edelgard Bulmahn Umwelt: Jürgen Trittin
Familie: Renate Schmidt Verkehr: Manfred Stolpe
Finanzen: Hans Eichel Verteidigung: Peter Struck
Gesundheit: Ulla Schmidt Wirtschaft + Arbeit: Wolfgang Clement
Inneres: Otto Schily Wirtschaftl. Zusammenarbeit: Heidemarie Wieczorek-Z.
Justiz: Brigitte Zypries

 

Merkel I

Die Bundeskanzlerin und die 15 Minister bilden das Bundeskabinett.
Die Regierung
Merkel I - Amtsantritt 22.11.2005
 

Außen + Vizekanzler: Frank-W. STEINMEIER  SPD Agrar + Verbraucher: Ilse AIGNER   CSU
Bildung + Forschung: Annette SCHAVAN   CDU Umwelt: Sigmar Gabriel  SPD
Familie: Ursula v. d. LEYEN   CDU Verkehr: Wolfgang TIEFENSEE  SPD
Finanzen: Peer STEINBRÜCK  SPD Verteidigung: Franz-J. JUNG   CDU
Gesundheit: Ulla Schmidt  SPD Arbeit+Sozial; Olaf SCHOLZ  SPD
Inneres: Wolfgang SCHÄUBLE   CDU Entwicklung: Heide. Wieczorek-Z. SPD
Justiz: Brigitte Zypries  SPD Wirtschaft + Technologie: Karl-Theodor zu GUTTENBERG  CSU
[Kanzleramt:] [Thomas de MAIZIERE  CDU]

 

Merkel II

Die Bundeskanzlerin und die 15 Minister bilden das Bundeskabinett.
Einkommen Bundeskanzler: 17.016,-- p. M. + Dienstaufwandsentschädigung ~1.000,--
Einkommen Minister: 13.630,--  p. M. (Stand: 2013)
Die Regierung
Merkel II - Amtsantritt 28.10. 2009
 

Außen + Vizekanzler: Guido WESTERWELLE  FPD Agrar + Verbraucher: Ilse AIGNER   CSU
Bildung + Forschung: Annette SCHAVAN   CDU Umwelt: Norbert RÖTTGEN CDU
Familie: Kristina KÖHLER   CDU Verkehr: Peter RAMSAUER CSU
Finanzen: Wolfgang SCHÄUBLE  CDU Verteidigung: Thomas de MAIZIERE  CDU
Gesundheit: Philipp RÖSSLER FDP Arbeit+Sozial Ursula v. d. LEYEN   CDU
Inneres: Hans-Peter FRIEDRICH  CSU Entwicklung: Dirk NIEBEL FDP
Justiz: Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER FDP Wirtschaft: Rainer BRÜDERLE FDP
[Kanzleramt:] [Ronald POFALLA  CDU]    

 

Merkel III

Die Bundeskanzlerin und die 15 Minister bilden das Bundeskabinett.
Einkommen Bundeskanzler: 17.016,-- p. M. + Dienstaufwandsentschädigung ~1.000,--
Einkommen Minister: 13.630,--  p. M. (Stand: 2013)

Die Regierung
Merkel III - Amtsantritt 17.12. 2013:
 

Außen: * Frank W. STEINMEIER  SPD Agrar: Christian SCHMID  CSU
Bildung + Forschung: Johanna WANKA   CDU Umwelt + Bau + Reaktorsicherheit: Barbara HENDRICKS SPD
Familie + Senioren + Frauen: Manuela SCHWESIG   SPD Verkehr + Digitales: Alexander DOBRINDT CSU
Finanzen: Wolfgang SCHÄUBLE  CDU Verteidigung: Ursula v. d. LEYEN   CDU
Gesundheit: Herrmann GRÖHE CDU Arbeit + Sozial Andrea NAHLES  SPD
Inneres: Thomas de MAIZIERE  CDU Zusammenarbeit + Entwicklung: Gerd MÜLLER  CSU
Justiz + Verbraucher.: Heiko MAAS   SPD Wirtschaft + Energie + Vizekanz:** Sigmar GABRIEL SDP
[Kanzleramt:] [Peter ALTMAIER  CDU]    

Änderungen am 27. 1. 2017
* Vizekanzler Sigmar GABRIEL SDP      ** Brigitte Zypries  SPD

 

Merkel IV

Die Bundeskanzlerin und die 15 Minister bilden das Bundeskabinett.
Einkommen Bundeskanzler: 17.016,-- p. M. + Dienstaufwandsentschädigung ~1.000,--
Einkommen Minister: 13.630,--  p. M. (Stand: 2013)

Die Regierung
Merkel IV - Amtsantritt  14. 3. 2018:
 

Außen: Heiko MAAS   SPD Agrar + Ernährung: Julia KLÖCKNER CDU
Bildung + Forschung: Anja KARLICZEK   CDU Umwelt: Svenja SCHULZE SPD
Familie: Franziska GIFFEY   SPD Verkehr + Digitales: Andreas SCHEUER CSU
Finanzen + Vizekzl: Olaf SCHOLZ  SPD Verteidigung: Ursula v. d. LEYEN   CDU
Gesundheit: Jens SPAHN CDU Arbeit: Hubertus HEIL  SPD
Inneres, Bau, Heimat: Horst SEEHOFER CSU Zusammenarbeit + Entwicklung: Gerd MÜLLER  CSU
Justiz + Verbraucher.: Katarina BARLEY   SPD Wirtschaft + Energie: Peter ALTMAIER  CDU
[Kanzleramt:] [Helge BRAUN  CDU]    

 

Scholz I

Der Bundeskanzlerin und die 15 Minister bilden das Bundeskabinett.
Einkommen Bundeskanzler: 17.016,-- p. M. + Dienstaufwandsentschädigung ~1.000,--
Einkommen Minister: 13.630,--  p. M. (Stand: 2013)

Die Regierung Scholz
- Amtsantritt  14.12. 2021:
 

Außen: Annalena BAERBOCK   GRÜNE Agrar + Ernährung: Cem ÖZDEMIR GRÜNE
Bildung + Forschung: Bettina STARK-WATZINGER  GRÜNE Umwelt: Steffi LEMKE GRÜNE
Familie: Anne SPIEGEL   GRÜNE Verkehr + Digitales: Volker WISSING FDP
Finanzen + Vizekzl: Christian LINDNER  FDP Verteidigung: Christine LAMBRECHT SPD
Gesundheit: Karl LAUTERBACH SPD Arbeit + Soziales Hubertus HEIL  SPD
Bauen + Wohnen: Klara GEYWITZ SPD Zusammenarbeit + Entwicklung: Svenja SCHULZE  SPD
Justiz: Marco  BUSCHMANN  FDP Wirtschaft + Klimaschutz: Robert HABECK  GRÜNE
[Kanzleramt:] Wolfgang SCHMIDT  SPD Kultur + Medien Claudia ROTH GRÜNE
Innen: Nancy FAESER  SPD    

 

 

SCHWEIZERISCHER BUNDESRAT 

Seit 1848 wird der BUNDESRAT durch das Parlament gewählt.
Zwei Anträge der SP (1900 + 1942) den BUNDESRAT vom Volk wählen zu lassen fanden bei den erforderlichen  Volksabstimmungen keine Mehrheit.
Die Leiter (Bundesräte) der sieben Ministerien (Departements) bilden die Regierung. Aus ihrer Mitte wird für jeweils ein Jahr der Bundespräsident gewählt.
Zum Bundesrat können in den ersten beiden Wahlgängen alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, welche als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind (18 Jahre alt, nicht entmündigt). Die Wahl erfolgt nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates (Art. 175, Bundesverfassung).
Gemäß den Wahlbestimmungen im Parlamentsgesetz werden die Sitze in geheimer Wahl in der Reihenfolge des Amtsalters der bisherigen Amtsinhaber (sofern diese wieder kandidieren) einzeln und nacheinander vergeben. Danach kommen die "Neuen".
Im ersten Wahlgang gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht. Gelingt das keinem Kandidaten, scheidet jener mit der geringsten Stimmenzahl aus (außer, es gab nur zwei), über die verbleibenden wird im zweiten Wahlgang abgestimmt. Erreicht erneut keinen Kandidat des absolute Mehr, scheidet wiederum der "Stimmenschwächste" aus. Begleitet von allen, auf die weniger als zehn Stimmen entfielen. Ab dem dritten Wahlgang darf der Kandidat mit den wenigsten Stimmen im nächsten Wahlgang nicht mehr antreten.
Funktionsdauer: 4 Jahre
Wahlgremium: Bundesversammlung (gebildet aus allen National- und Ständeräten)

Seit der Einführung der "Zauberformel" (1959) werden die sieben Bundesratssitze nach folgendem Schema verteilt:
Je zwei Sitze für die drei stärksten Parteien, ein Sitz für die vierte Kraft.
 

  1959 - 2003 2004 - 2008 2009 - 2015 2016 - 2020
SVP 1 2 1 2
SP 2 2 2 2
FDP 2 2 2 2
CVP 2 1 1 1
BDP     1  


Zusammensetzung nach der Wahl vom 12. 12. 2011

 

Aussen:   Didier Burkhalter Verteidigung, Sport, Bevölk.: Ueli Maurer
Innen:   Alain Berset Umwelt + Verkehr + Energie: Doris Leuthard
Justiz + Polizei: Simonetta Sommaruga Volkswirtschaft: Johann Schneider-Amman
Finanzen: Eveline Widmer-Schlumpf
 
Das Parlamentsgesetz (Art. 133) sieht die Nachbesetzung eines Ressorts in der Regel in der Session vor, welche dem Erhalt des Rücktrittsschreibens an das Parlament unmittelbar folgt.

Zusammensetzung nach der Wahl vom 10. 12. 2015
 

Aussen:   Didier Cassis Verteidigung, Sport, Bevölk.: Viola Amherd
Innen:   Alain Berset Umwelt + Verkehr + Energie: Viola Amherd
Justiz + Polizei: Karin Keller-Sutter Volkswirtschaft: Karin Keller-Sutter
Finanzen: Ueli Maurer


Zusammensetzung nach der Wahl vom 10. 12. 2018

Aussen:   Ignazio Burkhalter Verteidigung, Sport, Bevölk.: Viola Amherd
Innen:   Alain Berset Umwelt + Verkehr + Energie: Simonetta Sommaruga
Justiz + Polizei: Simonetta Sommaruga Volkswirtschaft: Guy Parmelin
Finanzen: Ueli Maurer    


Zusammensetzung nach der Wahl vom 10. 12. 2022

Aussen:   Ignazio Cassis Verteidigung, Sport, Bevölk.: Viola Amherd
Innen:   Elisabeth Baume-Schneider Umwelt + Verkehr + Energie: Albert Rösti
Justiz + Polizei: Beat Jans Wirtschaft, Bildung, Forschung: Guy Parmelin
Finanzen: Karin Keller-Sutter    

Die Tätigkeit der Bundesräte wird jährlich mit rund 445.000 Franken + 30.000 Spesenpauschale bezahlt.
Nach vier Amtsjahren haben sie ein Anrecht auf lebenslange "Rente" im Ausmaß von 50 % ihres Jahresbezugs.
Kantonale Regierungsräte erhalten im Durchschnitt 230.000 Franken / Jahr.
Zürich und Basel-Stadt entlohnen ihre Regierungsräte mit gut 300.000 Franken großzügiger. Quelle: NZZ 29. 11. 12 S 26

Bundesräte haben ein Anrecht auf zwei Fahrzeuge, ein Repräsentationsfahrzeug und ein Dienstfahrzeug. Zudem erhalten sie ein SBB-Generalabonnement der 1. Klasse und ein GA für die Schweizer Seilbahnen.

War ein Bundesratsmitglied mindestens vier Jahre im Amt war, erhält er ein Ruhegehalt in der Höhe des halben Lohnes, also rund 220'000 Franken. Die effektive Höhe der Pension hängt allerdings davon ab, ob eine Bundesrätin oder ein Bundesrat nach dem Rücktritt eine lukrative Tätigkeit aufnimmt. Übersteigt das Einkommen zusammen mit dem Ruhegehalt die frühere Besoldung, wird das Ruhegehalt um den überschießenden Betrag gekürzt.

Die Bundesversammlung wählt weiters nach Vereidigung der Regierung aus deren Kreis Bundespräsident und Vizepräsident für das kommende Jahr. Der Bundespräsident darf nicht unmittelbar ein zweites Mal in das selbe Amt oder als Vizepräsident gewählt werden. Der bisherige Vizepräsident darf ebenfalls nicht unmittelbar erneut in diese Funktion gewählt werden.

Das Amt des BUNDESKANZLERs ist in der Schweiz auf administrative Aufgaben im Rahmen des Bundesrates beschränkt. Er nimmt an den Regierungssitzungen in beratender Funktion teil und hat Antragsrecht.
Wie die Bundesräte wird der Bundeskanzler - im Anschluss an die Wahl der Bundesräte und nach den selben Regeln - von der Bundesversammlung für die gleiche Amtsdauer gewählt.

Letzte Aktualisierung:  6. Juli  2024

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