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E-GOVERNMENT

Unter diesem Begriff versteht man das Angebot und die Abwicklung öffentlicher Dienstleistungen über das Internet. Dabei kann es sich um reine Information oder um ein interaktives, öffentliches Produktangebot handeln.

Ziel ist die Vereinfachung und die Beschleunigung des Verkehrs mit den Behörden . Und das ist unseren Ämtern und Behörden besonders gut gelungen. Haben wir schriftlich bestätigt. Von der EU. Sie  plante, dass Unionsbürger bis spätestens 2005 alle Behördenwege elektronisch erledigen können. Hat nicht so ganz geklappt. Bei den Anderen.

Anfang 2005 präsentierte die EU-Kommission eine Studie, nach der von 28 untersuchten Staaten (die 25 EU-Mitglieder, Island, Norwegen und die Schweiz) lediglich in sieben (Schweden, Österreich, GB, Irland, Norwegen und Dänemark) mehr als 80 Prozent der behördlichen Dienstleistungen online verfügbar waren.
2006 hatte Österreich bei der Umsetzung der E-Government-Basisdienste unter den EU-Staaten schon den ersten Platz erobert.
2010 stellte das Projekt DIGITALES ÖSTERREICH - Explorer einen speziell für E-Government-Anwendungen adaptierten
Browser unter der Adresse https://explorer.digitales.oesterreich.gv.at zum kostenlosen Download bereit:

 

Der "Digitales Österreich" - Explorer basiert auf der Technik des Internet Explorers 8.

Wer so gelobt wird, verträgt auch ein wenig Kritik. Noch dazu, wo es nicht um den Inhalt, sondern um die Optik geht.

Die Firma ÖSTERREICH schafft für ihren Öffentlichkeitsauftritt kein einheitliches Logo. Jede Abteilung (Ministerium) erfindet irgendwas. Zumindest ein Element, eventuell ein Staatssymbol (z. B. der Bundesadler oder die Flaggenfarben), sollte als Identifikationsmerkmal durchgängig vertreten sein.

In Zeiten der Monarchie waren die Begriffe CD und CI unbekannt, aber man hatte sie. Alles, was mit Kaisers zu tun hatte, führte den Doppeladler. Das Haus des Chefs, Behörden, Post, Bahn, Zuckerbäcker, ... . Als hätte es das Motto: "Vom Kaiser bis zum Ziegelstein, lasst drauf unsern Adler sein" gegeben.
Aus der Kraut-und-Rüben-Sammlung stechen besonders die Typografie des BM für Wissenschaft und Forschung, das aussagestarke L des frei erfundenen Lebensministeriums, das verwundene S des Sportministeriums - das es auch nur in Kombination mit der Landesverteidigung gibt - und das
g des BM für Gesundheit hervor.

                                      

Zum Adler bekennen sich die Ministerien für Finanzen, Inneres und Europäische und Internationale Angelegenheiten. Das Finanzministerium hat einen ziemlichen Adlerverbrauch. Sein modernisierter Adler war im letzten Jahrzehnt zuerst blau und ist danach errötet. Die Diplomaten sind in Sachen Adler traditionell, das BMI rupft ihn ein wenig, wovor er erschrocken aufflatternd zu entkommen versucht.

                             

Welche Botschaft das Weißmännchen-Logo (unter den beiden vorigen Regierung führte das BM für Soziales und Generationen erst das Blaumännchen, danach das Rotmännchen) des Ministeriums für Arbeit, Soziales + Konsumentenschutz vermitteln soll, wird schon irgendwer wissen. Das Bundeskanzleramts-Logo kommt sehr seriös daher, Unterricht zeitlos, Justiz und Wirtschaft sind einfach zu erkennen, Verkehr + Infrastruktur schon schwieriger.

                BM für Soziales und Generationen                               

Regierung Faymann II:
Weiterhin keine einheitlichen Web-Auftritte. Kein gemeinsames Logo, keine durchgängigen Domains: Einmal mit .gv, dann wieder ohne.

       

         

Regierung KURZ:
ENDLICH! Einheitlicher Auftritt. Das BMI tanzt etwas aus der Reihe!
Kosten laut div. Printmedien (26. 7. 2018): 70.000,--

   

 

    Auf www.portal.at stellt das Bundesrechenzentrum (brz.gv.at) seine Angebote zur Verfügung.
Unternehmensziel ist die wirtschaftliche Bereitstellung und effiziente Erbringung von IT-Leistungen zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit, sowie der sichere und gesicherte Betrieb der entwickelten IT-Verfahren. Gebührenpflichtige Auskünfte zum Firmenbuch, dem Gewerberegister und dem Grundbuch sind online verfügbar.

 


 
Schon seit 1997 stellt „Ihr Amtshelfer“, das Portal help.gv.at Formulare für unterschiedliche  Lebenssituationen (dzt. ~200) zum Download oder direkt zur elektronischen Bearbeitung bereit.
Man wählt das benötigte Formular aus und kann dann nur noch die Daumen drücken, dass die zuständige Gemeinde bzw. Behörde es auch online zur Verfügung stellt: Bitte prüfen Sie, ob das gewünschte Online-Formular von der zuständigen Behörde angeboten wird.
Für einen Mindestbeitrag von 2.000 Euro können Sponsoren für die Dauer eines Jahres bei einem Thema
im Amtshelfer ihr Logo inklusive Link am Ende des Textes platzieren. (Stand: Juli 2009)
Im September 2009 übernahm die WIENER ZEITUNG die redaktionelle Leitung von
help.gv.at, im Jänner 2010 richtete sie ein Portal für Unternehmer ein, das den Austausch Behörde - Unternehmen vereinfachen sollte.
Für Software und Design blieb weiterhin das BRZ verantwortlich.

Es geht auch ohne den „Umweg“ über help.gv. Direkt bei den Gemeinden und Behörden. Teilweise sind die angebotenen Serviceleistungen so gut und umfangreich, dass man stundenlang durch die Website surfen könnte. wien.at ist in dieser Hinsicht beispielhaft!

Finden sollte man die Behördenseiten nach einem einfachen Rezept. www.Name.at. Das wäre fein. Ist leider nicht immer der Fall. 

linz.at, wien.at, wels.at, innsbruck.at, sind eine logische Wahl, bei Leoben oder St. Pölten muss man schon ein bisschen probieren (leoben.gv.at  st-poelten.gv.at), bei der LH Salzburg war wegen der Namensgleichheit mit dem Bundesland ein "Ausreißer" zu erwarten (stadt-salzburg.at).
Das Land Salzburg (land-sbg.gv.at) besitzt mehreren Domains. salzburg.at konkurriert mit salzburg.gv.at, wobei jede Adresse mit einem anderen Layout daherkommt.
Kryptisch geben sich die Marktgemeinden Mauerbach (a-3001.at) und St. Andrä-Wördern (staw.at). Die Waldviertler Stadt Horn musste horn.gv.at wählen, weil sich die steirische Horn KG horn.at gesichert hat.
 

bm???.gv.at?
Die Adressen der Ministerien sind leider auch unterschiedlich gestrickt.
Während die Mehrheit unter www.buchstabenkürzel.gv.at  zu erreichen ist (z. B. www.bmf.gv.at oder www.bmi.gv.at),  präsentiert sich das  Landwirtschaftsministerium
epikureisch als www.lebensministerium.at (so nebenbei: die Bezeichnung "Lebensministerium" gibt es im Bundesministeriengesetz gar nicht. Dennoch hat das BM f. Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt + Wasserwirtschaft auch die Domains lebensministerium.co.at, lebensministerium.com, lebensministerium.org, lebensministerium.net auf den Namen eines Mitarbeiters registrieren lassen. Eine automatische Weiterleitung ist nicht eingerichtet), die Damen finden sich auf www.frauen.bka.gv.at und die Sportler surfen ihr Ministerium unter www.bmlv.gv.at oder direkt auf www.sportministerium.at an.

Als Anregung: die Ministerien könnten sich die Domains von Begriffen zulegen, die ihnen von den Bürgern intuitiv zugeordnet werden. Was spricht, außer ihrer leichten Merkbarkeit, gegen die Adressen finanzministerium.at, frauenministerium.at, landwirtschaftsministerium.at, ...?

Die Bundesländer-Domains sind leider auch nicht einheitlich gewählt. Einmal wird der volle Name des Bundeslandes verwendet, dann wieder eine Abkürzung, mal ist die Top-Level-Domain .at, mal lautet sie .gv.at.
Eine Liste der Bundesländer können Sie hier abrufen.

 

Der Fundhund ( beinahe ein Avatar) "erschnüffelt" auf der Seite www.fundamt.gv.at seit 1. Februar 2003 verlorenes Hab und Gut. Seit diesem Datum fällt das Fundwesen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Damit deren Mehrbelastung möglichst gering gehalten wird, wurde fundamt.gv.at eingerichtet. Unnötige Telefonate und Amtswege können damit vermieden werden. Wer etwas verloren hat, kann sich im Internet auf die Suche begeben. Betreiber ist die Bundesrechenzentrum IT-Solutions GmbH. Alle großen Städte, darunter Wien, Linz und Graz, sind Kooperationspartner. 

 

Zeitgleich mit www.fundamt.gv.at ist ein zweiter Anbieter mit einem virtuellen Fundamt angetreten. www.fundinfo.at lautet die Adresse unter der Verlorenes vielleicht gefunden werden kann. Fundinfo wird von der Gemdat Oberösterreich, Gemdat Niederösterreich der KufGem und Data Systems Austria betrieben. Kunden sind hauptsächlich kleine Städte und Landgemeinden.
Beide Anbieter verrechnen ihren Kunden eine Jahrespauschale, deren Höhe sich nach der Einwohnerzahl richtet (eine Gemeinde mit 100 Einwohnern bezahlt ca. 30.- €, eine Stadt mit 100.000 Einwohnern 2.000.- €)

 

FINANZOnline ist das elektronische Datenübertragungsverfahren der Österreichischen Finanzverwaltung auf Basis der Internettechnologie. Beihilfenanträge, Steuer- und Zollformulare können ausgefüllt und ausgedruckt, in vielen Fällen aber auch schon online retourniert werden (elektronische Steuererklärung).

Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder können direkt auf die Daten ihrer Klienten zugreifen.
Schon seit Februar 2003 steht die elektronische Arbeitnehmerveranlagung unter
www.bmf.gv.at im Internet zur Verfügung. Nach erfolgter Anmeldung erhält man per Einschreiben die Zugangskennungen (Teilnehmer ID, Benutzer ID und PIN). Damit kann sich der Steuerzahler identifizieren und die erforderlichen Daten für die Veranlagung eingeben. Die Daten der Erklärung können jederzeit online abgefragt werden. Die der Veranlagung zu Grunde liegenden Belege müssen sieben Jahre aufbewahrt werden.
Ein Hindernis beim Datenaustausch Behörde - Bürger stellen rechtliche Vorgaben dar. Viele amtliche Schriftstücke werden erst zu solchen, wenn sie mit Unterschriften versehen sind. In solchen Fällen ist die  Identifizierung mit Hilfe der
elektronischen Signatur* erforderlich.
 

Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften, Eigentumswohnungen und Verwertung von Konkursvermögen sind rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht. Die bisherigen Methoden der amtlichen Bekanntmachung (Gerichtsaushang und Einschaltungen in den Printmedien) wurden eingestellt. Die gewünschten Informationen können unter edikte.justiz.gv.at eingesehen werden.
Hier findet man alle wichtigen Angaben, die ein in Österreich anhängiges Versteigerungsverfahren betreffen. Grundlegende Verfahrensdaten und Informationen  -  Anschrift, Größe und Schätzwert der Liegenschaft, Versteigerungsort und -termin  -  stehen jedem Interessenten immer in aktualisierter Form zur Verfügung (verspricht das Justizministerium).
Vielfältige Abfrageoptionen ermöglichen darüber hinaus eine gezielte Suche nach bevorzugten Versteigerungsobjekten. Neben einer Kurzfassung des Schätzgutachtens gibt es zu jedem Objekt auch einen Lageplan, einen Grundriss und Fotos.

Vergleichen Sie ein paar kommunale Internet-Auftritte von in- und ausländischen Städten:

                                                       

 

Mit kommunalnet.at  www.kommunalnet.at  haben die Kommunalkredit Austria und der Österreichische

Gemeindebund eine E-Government-Plattform gegründet, an der sie je zur Hälfte beteiligt sind. Das  kostenpflichtige Angebot steht nur Gemeinden zur Verfügung und wird von ca. zwei Dritteln der österreichischen Gemeinden genutzt. Es ermöglicht ihnen direkte Kommunikation und Interaktion mit anderen Gemeinden, den Landesbehörden und dem Bund, sowie Produkt- und Serviceleistungen von Unternehmen (KSV, APA, E-Learning, Rechtsdatenbank, Melderegister...)

 

www.ch.ch ist ein Projekt der Schweizerischen Bundeskanzlei. Vorgesehen war, dass Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden an Aufbau und Gestaltung eines Behördenportals mitwirken.        Ganz links: Logo 2003/2004     Daneben: Logo ab 2005
Es sollten  verschiedene Dienste nach Sachthemen geordnet und eine möglichst einfache Benützung der staatlichen Dienstleistungen ermöglicht werden.
Der Plan, den Schweizern amtliche Dienstleistungen online anzubieten, scheiterte am föderalistischen Aufbau der Schweizer Verwaltung. Die differierenden rechtlichen Regelungen und unterschiedliche Softwarelösungen der Kantone standen dem Vorhaben entgegen. So blieb schließlich als Restlösung ein reines Informationsportal. Auf dem immerhin seit April 2007 auf der Plattform
www.ch.ch alle Behörden der Schweiz  ihre Stellenbörsen einrichten könn(t)en. 

Das Portal, als Guichet virtuel (virtueller Schalter) eingerichtet, soll den Besuchern Behördenauskünfte zu verschiedenen Themen geben. Das Wegweisersystem des Schalters führt die Nutzer zu den Webseiten der Kantone und Gemeinden. Deren Webauftritte sind allerdings nicht einheitlich gestaltetet, was die Suche nach Informationen nicht erleichtert.
Kleinen Gemeinden, die keinen eigenen Internetauftritt haben, stellt der Bund ein Modul zur Verfügung, mit dem sie Angaben wie: Öffnungszeiten der Ämter, Zusammensetzung der Behörden und einen Schulferienplan ins Netz stellen können.
Geplant ist die Möglichkeit Steuerformulare online auszufüllen, den Bearbeitungsstatus von Eingaben während des Amtsweges zu verfolgen und zu einem späteren Zeitpunkt die elektronische Stimmabgabe (e-voting).

Um die "logische" Domain schweiz.ch gibt es eine Streitverfahren zwischen dem Besitzer (auf seinen Namen sind auch suisse.ch und svizzera.ch registriert) und dem Bund. Näheres im Kapitel DOMAINRECHT
 

Bei der Wahl ihrer Domains haben die Ministerien (Departements) mit Ausnahme des Verteidigungsministerium (www.vbs-ddps.ch) eine einheitliche Linie gefunden: www-Punkt-Namenskürzel-Punkt-admin-Punkt-ch  z. B. www.eda.admin.ch oder www.edi.admin.ch.  Ein gemeinsames Logo ist nicht einmal in Ansätzen vorhanden. Im Gegensatz zu Österreich sind wenigstens die Flaggenfarben immer vertreten. Wie die Beispiele unten zeigen (Finanzdepartement, Volkswirtschaftsdepartement).

Eidgenössisches Finanzdepartement                    Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Seit 1. Jänner 2007 herrscht Einheitlichkeit. Die Domain des Verteidigungsministeriums fällt mit vbs.admin.ch nicht mehr aus der Reihe, die sieben Departemente führen das selbe Logo - Bild links -, die Titel-Banner ihrer Websites zeigen das Bild des Bundeshauses und eine einheitliche Typografie - Bild unten.

 

Das Landeskürzel ch bezieht sich auf den lateinischen Begriff Confoederatio Helvetica  

 

Perfekt ist das Online-Erscheinungsbild des offiziellen Deutschland. Das einprägsame Logo wird von allen Ministerien geführt. Es vereint die Nationalfarben und den Wappenadler. Bei der Domainschreibweise gibt es zwei Hauptrichtungen - www.Namenskürzel.de (www.bmu.de) bzw. www.Namenskürzel.bund.de (www.bmi.bund.de) - und zwei "Ausreißer", www.auswaertiges-amt.de und www.bundesfinanzministerium.de.

Der Webauftritt des Deutschen Bundestags gewann den World Summit Award, die begehrteste Auszeichnung der Multimediabranche.

 

* elektronische Signatur - Verfahren, bei dem durch kryptografische Methoden die Identität des Absenders einer Nachricht überprüft werden kann

Letzte Aktualisierung:  26. Juli  2018

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