POLITIK BUNDESREGIERUNG STAATSSEKRETÄRE E-GOVERNMENT REGIERUNGSINSERATE
Minister subst. masc. - Der Vertreter einer höheren Gewalt mit einer geringeren Verantwortung. |
MINISTERIEN |
"Wörterbuch des Teufels" AMBROSE BIERCE |
Bundeskanzleramt Wien |
Kanzleramt Berlin |
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Wir wissen genau, was zu tun wäre. Was wir nicht wissen ist, wie wir wiedergewählt werden, wenn wir es getan haben. |
Jean-Claude Junker, Ministerpräsident, Luxemburg; 2010 |
Die Aufgabenverteilung in
der Bundesregierung wird im Bundesministeriengesetz
festgelegt. Novelliert wird es zu Beginn jeder Regierungsperiode. Am 24.
Jänner 2020 beschloss der NR die aktuelle Novelle. Sie regelt die Kompetenzen für das Kanzleramt und die 13 Ministerien. Die Aufgaben der Staatsekretäre sind im Gesetz nicht geregelt. Das Kabinett KURZ II besteht aus dem Bundeskanzler und 12 Ministern und Ministerinnen, im Sinne des Gesetzes (Art. 77 B-VG §1 Abs.1) gilt das Bundeskanzleramt als Ministerium: 8. Bundesgesetz mit dem
das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird |
Staatssekretäre
sind
Hilfsorgane des Ministers (Bundesverfassung Artikel 78). Sie sollen den
Minister unterstützen und diesen - wenn er es wünscht - im Parlament
vertreten. Staatssekretäre sind den Ministern unterstellt und weisungsgebunden. Da sie keine Regierungsmitglieder sind, haben sie im Ministerrat kein Stimmrecht. Die Staatssekretäre der Regierung KURZ-2 sind folgenden Ministerien zugeteilt: |
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Mit der Leitung ist Bundeskanzler Sebastian KURZ betraut. www.bka.gv.at |
Kanzleramtsminister(ium)
Kanzleramtsminister für EU, Medien und Kultur Laut Bundesministeriengesetz als Ministerium nicht existent. Dem Bundeskanzleramt angegliedert und von diesem - im Rahmen des Budgets - finanziell dotiert. |
BM f. öffentlichen Dienst und Sport Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten - Dienst- und Besoldungsrecht, Personalplan des Bundes, Personalkapazitätscontrolling, ... Allgemeine Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung - allgemeine Angelegenheiten zur Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, sparsamen, wirkungsorientierten und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation, ... Angelegenheiten des Sports |
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BM f. Europa, Integration und Äußeres
www.bmeia.gv.at
www.aussenministerium.at |
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Forschung
www.bmukk.gv.at |
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BM
für
Finanzen
www.bmf.gv.at Steuern, Zoll, Budget, Wirtschaftspolitik, Finanzämter, Zollbehörde. Dem Finanzministerium unterstehen die Finanzprokuratur, das Hauptpunzierungs- und Probieramt und das Bundespensionsamt. Seit 1996 nimmt das Finanzministerium auch die Eigentümerfunktion an der Österreichischen Industrieholding AG - ÖIAG (Anteilseigner verschiedener Unternehmen; Privatisierungsagentur des Bundes) sowie der Post und Telekom-beteiligungsverwaltungsgesellschaft - PTBG (Anteilseigner der Post und Telekom Austria AG - PTA sowie der Österreichischen Postsparkassen AG) wahr. |
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BM für Inneres
www.bmi.gv.at |
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BM für Verfassung, Reformen,
Deregulierung und Justiz
www.bmj.gv.at |
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BM für
Landesverteidigung
www.bmlv.gv.at |
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BM für
Nachhaltigkeit und Tourismus
www.lebensministerium.at |
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BM für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
www.bmsk.gv.at |
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BM für
Verkehr, Innovation u. Technologie
www.bmvit.gv.at |
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BM für
Bildung, Wissenschaft und Forschung
www.bmwf.gv.at |
Die an den jeweiligen Regierungsgebäuden
angebrachten Bezeichnungstafeln sind nicht wegen ihrer Schönheit
abgebildet, sondern um zu zeigen, dass der Weg zum einheitlichen Layout
noch ein weiter ist. Das gilt auch für die ministeriellen Online-Auftritte. Immerhin hat man es aber dort geschafft, die Internet-Adressen - bis auf einen "Ausreißer" - nach einem Schema zu wählen. Der "Abweichler" ist das Lebensministerium (lt. Novelle Bundesministeriengesetz 2017 gibt es - wie schon in den vier vorhergehenden Novellen - ein Ministerium mit dieser Bezeichnung nicht) |
In den meisten Staaten nimmt das Personal der Staatsdiener zu und die Freiheit der Untertanen ab. |
Wilhelm von Humboldt: "Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen" 1792 |
Letzte Aktualisierung: 31. Jänner 2020