WERBUNG UWG-KLAGE UWG PREISAUSZEICHNUNG PREISAUSSCHREIBEN
MEDIA MARKT gegen SATURN BILLA gegen SPAR ZIELPUNKT gegen HOFER HARTLAUER gegen ALLE SKY gegen AUA
TELE2 gegen TELEKOM MELANGE gegen SCHNITZL RÖMERQUELLE gegen ALLE ÖSTERREICH gegen VIELE YESSS gegen GÜNTA
TELE2 gegen ONE BASTA gegen ONE YESSS gegen BASTA HORNBACH gegen ALLE UPC Austria gegen A1
VERGLEICHENDE WERBUNG
HERVIS
vergleicht seine Preise mit jenen von AMAZON:
Multisportuhr M430 Ersparnis bei HERVIS 31 € / Laufband Endurance
Ersparnis bei HERVIS 700 €
Plakatfotos FREY 18. 11. 2017
Auszug
aus dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb § 2a. (1) Vergleichende Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die Waren oder Leistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht, ist zulässig, wenn sie nicht gegen die §§ 1, 1a, 2, 7 oder 9 Abs. 1 bis 3 verstößt. (2) Im Fall des Vergleichs von Waren mit Ursprungsbezeichnung ist jedenfalls auf Waren mit gleicher Bezeichnung Bezug zu nehmen. (3) Wer im geschäftlichen Verkehr gegen Abs. 2 verstößt, kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. ...
Ein österreichischer Pionier in
Sachen Preisvergleich ist die
Drogerie-Kette
dm.
1996 ließ dm vom Marktforschungs-institut
Nielsen die Preise von 50 Markenartikeln (Zeitraum 18. bis 22. November)
bei den Mitbewerbern (BIPA, Merkur,
Schlecker,
Billa) erheben. In ganzseitigen Inseraten und
Postwurfsendungen wurden die Konsumenten über die Ergebnisse
informiert. |
Auf
unsere Preise können Sie sich nicht nur verlassen. Wir stellen uns sogar jedem Vergleich. |
|||
Summe total | teurer als dm um S | teurer als dm in % | |
dm | 2026,60 | ||
Bipa | 2174,00 | + 147,40 | + 7,2 % |
Merkur | 2169,00 | + 142,40 | + 7,0 % |
Schlecker | 2251,00 | + 224,40 | + 11,0 % |
Billa | 2297,00 | + 270,40 | + 13,3 % |
Mit hohem finanziellen
Aufwand - 200 Millionen ATS (15 Millionen Euro) - lieferten sich von
Jänner bis Dezember 2000 der größte und der drittgrößte
Elektrogerätehändler Österreichs ein bestens inszeniertes
Scheingefecht. Media Markt (Rang 1) und Saturn (Rang 3), beide im Besitz des Metro-Konzerns, traten werblich gegeneinander an. Gegenseitige Klagen waren daher nicht zu befürchten. Der fiktive, sehr witzig geführte Wettkampf lenkte die Aufmerksamkeit der Konsumenten total auf die beiden Marktgrößen und drängte die anderen Mitbewerber ins Abseits. Sowohl die Umsätze als auch der Bekanntheitsgrad beider Firmen wurden im Verlauf dieser Kampagne (Agentur Demner, Merlicek und Bergmann) überdurchschnittlich gesteigert. Auftraggeber waren Media Markt und Saturn gemeinsam, das Budget ging zu 53 % in die Bereiche Print und Direct Mail, die restlichen 47 % wurden in TV, Radio und Plakat investiert.Für die Konsumenten war diese Art der Werbung völlig neu und gab ihnen das Gefühl, dass sie im Kampf der beiden Anbieter die eigentlichen Nutznießer wären. Besonders humorvoll war der Spot, in dem ein Mann eine Zeitung durchblättert und gleich einmal die Saturn-Beilage unbeachtet wegwirft. Er blättert weiter, stößt auf die Media-Markt-Beilage, nimmt diese heraus und wirft - die Zeitung weg!Saturn konterte mit einer Szene, in der ein Mann im Küchenabfalleimer das Saturn-Sackerl gegen eine Media-Markt-Tragtasche austauscht. Danach legt er das Saturn-Sackerl sorgfältig zusammen und gibt es in eine Lade. |
Mit einem witzigen Zeichentrick-Spot wurde das Scheingefecht Saturn : Media Markt im Jänner 2004 fortgesetzt: ein schwerer SATURN-LKW mit zwei Anhängern und ein Kleinlaster von Media Markt liefern einander ein Duell auf einer Landstraße. Der "schwache" Media Markt-Transporter wird von seinem Konkurrenten mühelos überholt. Ein TV-Spot im März 2006 zeigte
eine Comic-Figur, die ein Shirt mit dem Aufdruck "Geiz ist geil"
(war der aktuelle SATURN-Slogan) trug. Sie war total deprimiert darüber, dass sie bei
SATURN
ein Produkt gekauft hatte, welches bei
Media Markt
billiger gewesen wäre und sich deshalb auch noch als Blödmann
beschimpfen lassen musste.
Unter dem Titel Blödmänner im Weltall ließ
Media Markt
in TV-Spots (Ausstrahlung Dez. 06 + Jän. 07)die leicht vertrottelte Besatzung eines Raumschiffs stets die
falschen Entscheidungen - immer zu ihrem Nachteil bzw. für
SATURN
- treffen. Auch der echte Konkurrent COSMOS bekam
einen indirekten Seitenhieb. s. Beispiel 2 |
Im Verlauf der permanenten Werbeschlacht
der beiden führenden Lebensmittelketten SPAR und BILLA wurden auch
schon die Gerichte angerufen: "Spar hat seine Preise im Oktober um durchschnittlich 10 % herabgesetzt, Billa hingegen ist der teuerste Nahversorger" war eine Werbeaussage, die BILLA zu einer Klage veranlasste. Der Oberste Gerichtshof verbot diese Art der vergleichenden Werbung, weil er darin eine unzulässige Herabsetzung des Klägers sah. Nur sachliche Preisvergleiche sind erlaubt! |
Fast schon in grauer Vorzeit gab es jene staatlich unterstütze Werbung, die uns zum Kauf österreichischer Produkte animieren sollte. "Ja zu A" lautete der eingängige Slogan. | |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in nationalen Aktionen, die zum bevorzugten Kauf einheimischer Produkte auffordern eine "Maßnahme gleicher Wirkung wie eine Einfuhrbeschränkung" und erklärt diese als unzulässig. Anlass für ein diesbezügliches Urteil gab die Aktion "Buy Irish". Die Marke Österreich (Made in Austria) jedoch kann ohne werbliche Einschränkungen verwendet werden. |
Wenn uns Robert Hartlauer freundlich lächelnd in den abendlichen Werbeblöcken eine edle Brille anbietet, für die Optiker A in X ein Schweinegeld verlangt, in den Hartlauer-Filialen aber um 40 % weniger auf den Tisch geblättert werden muss, dann erbost das die Standesvertretung der Optiker sehr. Nicht selten | |
unternehmen sie
rechtliche Schritte gegen die Firma Hartlauer. Und sind damit manchmal erfolgreich. Wenn Herr Hartlauer seine Variante der vergleichenden Werbung ohne unangenehme rechtliche Folgen umsetzen will, dann muss nicht nur die Fassung sondern auch das Brillenglas von einem Markenerzeuger stammen. Im Streit Augenoptik Pippig gegen Hartlauer entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass vergleichende Werbung zulässig ist und erlaubte auch das Zeigen von Logo und Geschäftslokal des Konkurrenten sowie Testkäufe zur Ermittlung des Preisvergleichs. Im Jänner 2010 quälte Hartlauer wieder mal die Optikerbranche. Diesmal stieg er gegen die starken Deutschen in den Ring. fielmann und PEARLE freuten sich wohl kaum über ihre Präsenz auf Hartlauer-Plakaten (bundesweit geklebt) und Printschaltungen. |
Plakatbilder: WEBSCHOOL
Im März 2010
konterte Fielmann die Hartlauer-Attacke
vom Jänner. In einem Flugblatt (Abb. + Textauszug unten) versuchte Fielmann
Konsumenten die Marktforschung schmackhaft zu machen:
Machen Sie mit. Marktforschung lohnt
sich. Gewinner erhalten€ 1.000,- in bar. Als Schlusssatz eine elegante Bosheit
(gerichtet an Insider, die wissen, dass das Hartlauer-Stammhaus in Steyr
steht) |
||||
Fielmann Brille aus Meisterhand | Fielmann Preis | Preis des geprüften Optikers | Name des Optikers | |
Topmodische Brille in Ihrer Stärke Einstärkenbrille, ideal auch für Bohrbrillen. Extraleichtes Kunststoffglas (CR 39), Markenglasqualität, ... |
€ 1750 |
|||
Gleitsichtbrille Ideal für den täglichen Gebrauch, auch für Bohrbrillen, Extraleichtes Kunststoffglas (CR 39), Markenglasqualität, ... |
€ 7950 |
|||
Gleitsichtbrille (extra dünne Gläser) Qualitätsmarkenglas (Kunststoff 1,67), Reflexminderung und Hartschicht (SHC-Hartschicht mit Nano).... . |
€ 25900 |
2014 verglich Hartlauer wieder mal (s)einen Preis mit dem von PEARLE: |
Inserat in HEUTE am 9. Juli 2014
|
Nicht den Verkaufspreis seines Sekts
verglich der Produzent Goldeck mit den Erzeugnissen der Mitbewerber
(Söhnlein, Henkell, Hochriegl, Kupferberg), sondern die unterschiedliche,
natürlich "bessere" Qualität. Die wiederum mit einer aufwändigeren
Produktionsmethode begründet wird. Schlagzeile: Welcher dieser fünf Sekte wird nach der Traditionellen Flaschengärung hergestellt? ... und liefert die Erklärung gleich dazu: Nur GOLDECK! |
Der Festnetzanbieter Tele2 hatte in Werbespots seine Leistungstarife mit jenen der Telekom verglichen und damit den Konsumenten vor Augen geführt, dass Tele2 billiger ist. Trotz inhaltlich richtigem Preisvergleich stellte die Telekom Austria einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den TV-Werbespot. Der Antrag war erfolgreich und Tele2 wurde eine weitere Sendung des Spots untersagt. Das Gericht begründete die Maßnahme damit, dass "die bewegten Bilder des Werbespots zu sehr von der relevanten Textinformation über die Eigenheiten des Tik-Tak-Tarifes der Telekom Austria ablenken und diese am TV-Gerät nur schwer wahrnehmbar ist"??? | |
Tele2 hat gegen
diesen Beschluss berufen. Die Print-Version der vergleichenden Leistungstarife in den Printmedien konnte von der Telekom Austria jedoch nicht verhindert werden: (Inserat Okt. 04) |
TELE2 | Telekom Austria |
TELE2 |
|||
Lokal |
TikTak Privat |
Classic |
|||
Österreichzone | Lokalzone | Österreichzone | Lokalzone | Österreichweit | |
Geschäftszeit | 5,6 CENT | 4,6 CENT | 5,9 CENT | 4,9 CENT | 4,9 CENT |
Freizeit | 2,4 CENT | 1,25 CENT | 2,6 CENT | 1,35 CENT | 1,9 CENT |
Über den Preis(vergleich) versucht die Telekommunikationsbranche bis heute ihre Produkte zu forcieren (Inserat Mai 2006 von telering) |
A1 | 3 | T-Mobile | tele.ring |
Alles Eins | |||
Intern 0 Cent | Intern 9 Cent | Intern 0 Cent | |
Festnetz 20 Cent | Festnetz 20 Cent | Festnetz 20 Cent | |
tele.ring 25 Cent | tele.ring 25 Cent | tele.ring 25 Cent | |
One 25 Cent | One 25 Cent | One 25 Cent | |
T-Mobile 25 Cent | T-Mobile 25 Cent | T-Mobile 25 Cent | |
3 25 Cent | 3 25 Cent | 3 25 Cent |
Die Diskontmarke yesss! reagierte auf die mit
massiver Plakatunterstützung erfolgte Markteinführung von
bob ("Sprich mit bob.
7 Cent in alle Netze") ebenfalls mit einem Plakat
("Der war gut, bob.
ab 6,9 Cent in alle Netze"). Darunter Tarifvergleich von YESS! Plakatfotos: WEBSCHOOL |
Tarife im Vergleich (Stand der Berechnung 07.07.2006) |
YESSS! Vertrags-option
6,9 Cent
|
Mobilkom (bob)
|
Tarif Inland |
6,9 Cent
|
7 Cent
|
SMS im Inland |
15 Cent
|
15 Cent
|
SMS ins Ausland |
15 Cent
|
50 Cent
|
Service Hotline |
€ 0,069*
|
€ 1,09
|
Taktung |
60/60**
|
60/60**
|
Billigster Tarif Roaming aktiv |
€ 0,72
|
€ 1,80
|
Billigster Tarif Roaming passiv |
36 Cent
|
85 Cent
|
Einen rechtlich unbedenklichen, vergleichenden Radio-Werbespot entwickelten Demner, Merlicek und Bergmann für T-Online, den Internetanbieter der Deutschen Telekom und Konkurrenten von AOL: "Oft steckt ein tieferer Sinn dahinter. Ist ihnen zum Beispiel einmal aufgefallen, dass im Wort Internet die Buchstaben A-O-L nicht vorkommen, aber gleich zweimal ein T? Zufall? Wer weiß." |
Die ONE-Aktion 4 zu 0 - beworben im TV und mit Inseraten Sept. 2006 - versprach telefonieren in 4 Netze um 0 Cent. Die Mitbewerber sahen sich in ihren Rechten beeinträchtigt und erreichten eine "Einstweilige Verfügung". |
Im Frühjahr 2003 nahm die
Lebensmittelkette Zielpunkt
den Konkurrenten Hofer ins Werbevisier.
"Wir sind gleich günstig wie Hofer, bieten unseren Kunden jedoch
zusätzlich noch Serviceleistungen (Feinkost-Abteilung,
Fotoausarbeitung) und Markenartikel", war die Botschaft der über
mehrere Wochen laufenden Kampagne. Frischer als der Diskont und günstiger
als der Supermarkt - das ist der neue
ZIELPUNKT! Schon im ersten Flugblatt (Auflage 2 Millionen) wurde dieser Gegensatz auch optisch thematisiert: |
Hofer bietet Ihnen: | bietet Ihnen: | ||
Diskontpreise ü | Diskontpreise ü | ||
|
Feinkost in Bedienung in über 200 Filialen ü | ||
|
Bankomatkassen in allen Filialen ü | ||
|
Pfandflaschenrücknahme ü | ||
|
Foto-Service mit Kodak Bildausarbeitung ü | ||
|
attraktive Gewinnspiele ü | ||
überwiegend Eigenmarken ü | großes Markenartikelsortiment bekannter Hersteller ü | ||
In jedem, der im
Wochenabstand erschienen Prospekte, wurde eine andere Serviceleistung von
Zielpunkt in den Vordergrund gestellt. 2004 wurde die Kampagne fortgesetzt: |
DIE PREISE SIND GLEICH |
Bei
Hofer gekauft |
||||
Sparen wo´s geht, aber nicht beim Service! |
|||||
Toastschinken | € 1,49 | ||||
200 g | |||||
Hausbrotwecken | € 0,79 | ||||
1000g | |||||
Cremespinat | € 0,59 | ||||
450 g | |||||
Basmati Reis | € 1,59 | ||||
1 kg | |||||
Kamillentee | € 0,65 | ||||
25 Beutel | |||||
ü Feinkost mit |
7 |
10 |
|||
Bedienung | Hofer Preis! |
||||
ü Diskont-Preis | |||||
Garantie | |||||
ü Großes Marken- | DIE VORTEILE SIND GRÖSSER |
||||
sortiment | Bei
Zielpunkt gekauft |
||||
ü Kodak-Foto-Service | |||||
ü Bankomat- | Toastschinken | € 1,49 | |||
kassen in allen | 200 g | ||||
Filialen | Hausbrotwecken | € 0,79 | |||
ü Pfandflaschen- | 1000g | ||||
rücknahme | Cremespinat | € 0,59 |
|
||
450 g | |||||
Basmati Reis | € 1,59 | ||||
1 kg | |||||
MIT
DISKONTPREIS GARANTIE BEWEIS |
Kamillentee | € 0,65 | |||
25 Beutel | |||||
Wir haben |
ü |
7 |
10 | ||
Hofer-Preise! | Zielpunkt Preis! |
||||
In diesem Inserat wird keine Ware, sondern die Kosten für eine "erfolgreiche Sättigung" verglichen. Das Wiener Schnitzlplatzl hat sich das Cafe Landtmann als "Maßstab" gewählt: |
Lieber ein Schnitz`l um € 2,95 bei uns, als € 3,60 für einen Gr. Braunen bezahlen!* | |||||||
|
|||||||
Der Test bringts: | Schnitzlplatz´l Hernalser Hauptstr. 149, 1170 Wien | ||||||
(gekauft am Sonntag, 18.1.2004, 12 Uhr): | |||||||
Cafe Restaurant Landtmann, Wien | 1 Wiener Schnitz´l vom Schwein | ||||||
(gekauft am Freitag, 16.1.2004, 11.55 Uhr): | 1 Beilage nach Wahl | ||||||
1 Pepsi Cola 0,3l Dose | = EUR 3,90** | ||||||
1 Großer Brauner | 3,60 | ||||||
1 Cremeschnitte | 3,60 | ||||||
Summe | 7,20 | ||||||
und was bleibt ist der Hunger. | |||||||
Römerquelle nimmt in diesem Inserat
nicht den Preis als Vergleichsmaßstab, sondern die Menge der
Inhaltsstoffe. Die - chemisch und physiologisch falsche - Botschaft: mehr
ist gleich besser. Römerquelle hat eine um mindestens 30 % höhere Mineralisierung bei Kalzium, Magnesium und Sulfat und ist dabei geschmacksneutral! (laut Tabelle) |
Kalzium |
Magnesium |
Sulfat |
|||||||||||||||||||||||
1. Römerquelle |
146,40 |
65,60 |
298,60 | ||||||||||||||||||||||
1007,00 mg/l | |||||||||||||||||||||||||
2. Vöslauer |
110,40 |
43,30 |
229,00 | ||||||||||||||||||||||
691,00 mg/l | |||||||||||||||||||||||||
3. Waldquelle | 87,10 |
17,50 |
12,80 | ||||||||||||||||||||||
610,20 mg/l | |||||||||||||||||||||||||
4. Gasteiner |
29,52 |
1,73 | 31,42 | ||||||||||||||||||||||
185,51 mg/l |
Die Tageszeitung
ÖSTERREICH stellte in einem Eigeninserat (29. Oktober
2006) ihren Abo-Preis jenem der Mitbewer-ber gegenüber: |
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Das kosten die anderen: |
|||
Kronen Zeitung | 17.10 | |||
Kurier | 17.10 | |||
Die Presse | 26.00 | |||
Der Standard | 26.00 | |||
Jahres-Abo (Mo-Sa) für W, NÖ, OÖ, B, S bei monatlicher Zahlung. Stand |
Im April 2007 versuchte
ÖSTERREICH
Abonnenten mit Barem zu ködern (Verstoß gegen das UWG?): |
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|
In einem Absatz fand auch der Lieblingskonkurrent, die KRONEN-Zeitung [Dumm... Dümmer... Kronen-Zeitung. Zitat 3. 4. 07], Erwähnung: |
|
|
|
Am 23. April gab es die 50 Euro nicht mehr bar auf die
Hand sondern in Form eines Benzingutscheins (Vermutlich
immer noch nicht dem UWG entsprechend): |
|
50 Euro
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|
Dem Buch- und Schreibwaren-Anbieter
LIBRO
wurde mit einer Einstweiligen Verfügung (11/2006) untersagt, für
preisreduzierte Bücher zu werben. Zwar ist es erlaubt, bis zu 5 % Rabatt
auf den vorgeschriebenen (!) Buchpreis zu gewähren, bloß in der Werbung
darf damit nicht argumentiert werden. Nur im persönlichen Verkaufsgespräch
im Geschäft. [In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt die Buchpreisbindung. Nachdem Libro Aufforderungen durch den Fachverband Buch- und Medien die Verstöße gegen das Preisbindungsgesetz einzustellen nicht nachgekommen war, brachte dieser die Unterlassungsklage ein.] Quelle: Fachguppennachrichten WKO |
Die
AUA konterte. Mit einem doppelsinnigen
Plakattext "attackierte" sie SKY: März 2007 "Spätestens, wenn Sie bei SKY Europe den Rückflug bezahlen müssen, sagen Sie AUA" Antwort von SKY:
April 2007 Weiter
ging´s mit:
Jänner 2008 |
TV-Spot: [gesehen auf ATV am 24. 2.
2007] Beim Lesen seiner Stromrechnung stehen dem Empfänger die Haare zu Berge. Unmittelbar darauf fällt er vor Schreck in Ohnmacht. Hintergrundkommentar: Da trifft dich der Stromschlag! Wien Energie um 30 % teurer als der Verbund! Im April wurde die Strategie mit Inseraten fortgesetzt. Abbildung links [HEUTE 2. 4. 07] |
tele.ring warb mit dem Tarif GÜNTA um
Diskontkunden. Das Angebot: 3 Cent/min in alle Netze Dez. 07 bis Jänner 08 |
YESSS! konterte im
Feber 2008 mit 2,9 Cent/min in alle Netze
|
GÜNTA! Der günstigste Tarif Österreichs. |
Der günstigste Tarif mit der YESSS! Vertragsoption |
TV-Spot: [gesehen auf
ORF2, August 2008] Volles Rohr, das Festnetz-Internet von TELE2 demonstriert seine Kraft am Zusteller. Auf dessen Frage, was das denn sei, bläst ihm der gelbe Rüssel die Kleider vom Leib. Aber nicht alle, denn der Spot war im Hauptprogramm zu sehen, daher blieb die Unterhose an. Am Spotende wird ein Vergleich mit den mobilen Datenkarten der Mitbewerber angestellt: "Volles Rohr ist bis zu 10 mal schneller als ONE! [3]" |
Wenige Monate bevor
ONE in Orange
verschwand, ritt BASTA (telering) eine Attacke.
Ein Kostenvergleich - erstellt von telering - wies
BASTA mit 84,- €
Ersparnis als bessere Wahl aus:
September 2008 |
yesss!
variiert den tele.ring-Slogan
WEG MIT DEM SPECK und wendet ihn gegen den Erfinder: SPECKEN SIE AB! 14. Dezember 2008 |
||
BASTA IST BILLIGER
UND BASTA! |
tele.ring "kleiner Basta"
Tarif pro SMS 25
Cent(!) |
YESS! 4 Cent
4 Cent |
*ausgenommen
zeitlich begrenzte Aktionsartikel
Prospekt vom 23. 11. 2009 Kaufmännisch und rechtlich gewagte Behauptung des LM-Diskonters PENNY. |
In einem 4-A3-Seiten starken Prospekt
zeigte HORNBACH seinen
Konkurrenten OBI, BAUMAX und
BAUHAUS wo der Preishammer hängt. Bei 12 Produkten (Energiesparlampen, Schlagbohrer, Moltofill, Leimholzplatten, Fischfutter, Pelletofen, Metallgerätehaus, Bodentreppe und den vier links aufgezählten) nahm HORNBACH einen Preisvergleich vor und blieb stets Bestbieter. Wie das Beispiel links zeigt. Prospekt Nov. 2010 |
UPC Austria
ließ eine Vergleichende Werbung des
Mitbewerbers A1 gerichtlich untersagen. (Werbung unten abgebildet) Per Einstweiliger Verfügung hielt das Handelsgericht Wien fest, dass die im Juni + Juli 2012 geschaltete A1-Kampagne nicht zulässige Vergleiche anstelle. Die Headline Als langjähriger Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel! befand das Handelsgericht laut UPC-Info als unsachlich und abwertend. (Abb. links unten) A1 entschärfte die Werbebotschaft Zahlen Sie vielleicht für Internet + TV zu viel? (Abb. rechts unten): |
Vergleichende Werbung darf
nicht irreführend sein, und damit sie als vergleichend gilt, muss
sie den Mitbewerber oder dessen Erzeugnisse oder Dienstleistungen deutlich
beschreiben: "Der Fruchtsaft von A enthält mehr Vitamin C als der von B".
Die Aussage "Mövenpick, dass beste Eis der Welt" wäre unzulässig, daher
lautete der Text des Radiospots "... das
vielleicht
beste Eis der Welt!".
In der Novelle des UWG vom 1. April 2000 wird vergleichende Werbung für zulässig erklärt. Allerdings ist es verboten
Darüber hinaus darf sich der Vergleich nur auf Waren der gleichen Ursprungsbezeichnung beziehen und Sonderangebote müssen als solche gekennzeichnet sein. Eine EU-Richtlinie (2006/114/EG) über irreführende und vergleichende Werbung trat am 12. Dezember 2007 in Kraft. Im Artikel 2 werden die beiden Begriffe definiert, der Artikel 4 legt fest, dass vergleichende Werbung erlaubt ist, wenn sie
|
Preisausschreiben sind bei Unternehmen aus dem Konsumgüterbereich ein beliebtes Marketingwerkzeug. Einige gesetzliche Regelungen sind zu befolgen. Auszug aus dem UWG: (BGBl. 448 aus 1984, geändert durch Art. 6 BGBl.106/2006, geändert durch UWG-Novelle 2007, geändert durch UWG-Novelle vom 30. Nov. 2016):
Geschäftspraktiken, die unter allen
Umständen als unlauter gelten
18. Unrichtige Informationen über die
Marktbedingungen oder die Möglichkeit, das Produkt zu finden, mit dem
Ziel, den Umworbenen dazu zu bewegen, das Produkt zu weniger günstigen als
den normalen Marktbedingungen zu kaufen.
Seit 1. 1. 2011 fallen Preisausschreiben unter das
Glücksspielgesetz. Damit müssen die
durchführenden Unternehmen eine
fünfprozentige Glücksspielabgabe - berechnet auf Basis des
Verkaufspreises - entrichten. |
Letzte Aktualisierung: 18. November 2017
MEDIA MARKT gegen SATURN BILLA gegen SPAR ZIELPUNKT gegen HOFER HARTLAUER gegen ALLE TELE2 gegen TELEKOM