WERBUNG VERGLEICHENDE WERBUNG PROSPEKT+FLUGBLATT KINDERWERBUNG PREISAUSZEICHNUNGSGESETZ
GESETZ gegen
UNLAUTEREN WETTBEWERB - UWG
Irrtum
vorbehalten
Bei aggressiven Werbestrategien könnte
es passieren, dass die Konkurrenz meint, gesetzliche Bestimmungen wären verletzt
worden. Sie versucht dann per
Gerichtsbeschluss das Ende bzw. sogar den Widerruf einer Werbemaßnahme zu
erreichen.
Laut UWG
kann jeder Unternehmer, der Waren oder
Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in Verkehr bringt
seinen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
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Unentgeltlich war
der Bezug der Autobahnvignette in Kombination mit einem Magazin aus dem
NEWS-Verlag zwar nicht, nach Abzug des Verkaufspreises von 25 Ausgaben
wohl aber sehr günstig. Daher war ein Verstoß gegen § 9a nicht gegeben. Allerdings mussten Interessenten das Angebot genau studieren, denn auf der Rückseite war zu lesen, dass die 89,90 nur TV-MEDIA galten. Für die Schwestermagazine waren 99,90 bzw.109,90 zu bezahlen. |
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Ein halbes Jahr NEWS und einen
Casio LCD 970 TV um € 99,-- bekam man im
Frühjahr 2002 offeriert. |
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Ein "klassischer" Fall: Ausschnitt aus dem Titelblatt des EUROSPAR-Prospekts für den Zeitraum 20. 9. bis 28. 9. 2011. JETZT BEI SPAR EINKAUFEN + GRATIS-TIERSTICKER SAMMELN!* Pro € 10,- Einkauf: 1 Sticker-Briefchen gratis. Siehe auch KINDERWERBUNG |
Beispiel 4:
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Bilder: WEBSCHOOL
In Umsetzung eine
EU-Richtlinie (2005/29/EG) bekam das UWG im Rahmen einer Novelle (in
Kraft seit 12. Dez. 2007)
auf den Seiten 16 + 17 einen Anhang mit 31 Ziffern (1 bis 23
betreffen Irreführende Geschäftspraktiken,
24 bis 31 Aggressive Geschäftspraktiken), die unzulässigen und irreführenden
Geschäftspraktiken auflisten... z.B.
Gratis-Beigaben
nicht immer verboten: EuGH-Urteil vom 9. Nov.
2010 Die Urteilsveröffentlichung einer für die MEDIAPRINT erfolgreichen Klage gegen die Mediengruppe ÖSTERREICH wurde in der Ausgabe Nr. 1783 der Zeitung ÖSTERREICH in einem Layout gesetzt, dessen minimal gesetzte Zeilenabstände vom Lesen abschreckten. Das Urteil in Auszügen: veröffentlicht in "Österreich" am Fr. 12. 8. 11 |
Im Namen der Republik |
Das Handelsgericht Wien erkennt .... in
der Rechtssache der klagenden Partei Mediaprint ... wider die
beklagte Partei
Mediengruppe "Österreich"
.... wegen EUR 65.000,-- zu
Recht: 1. Die beklagte Partei ist bei sonstiger Exekution schuldig, es im geschäftlichen Verkehr bei Herausgabe und /oder Vertrieb periodischer Druckwerke, insbesondere der Tageszeitung "Österreich" zu unterlassen, auf deren Titelseite im Blattinneren der jeweiligen Ausgabe abgedruckte "Gutscheine" oder "Schecks" für bestimmte Waren, insbesondere für DVDs wie beispielsweise eine "Brüno-DVD" oder eine "Rücken-DVD", anzukündigen, wenn diese Gutscheine bzw. Schecks entgegen dem durch die Formulierung bzw. Gestaltung der Ankündigung erweckten Eindruck nicht zum kostenlosen Bezug der genannten Produkte berechtigen, insbesondere wenn für deren Erwerb bei Einlösung des Gutscheins bzw. Schecks noch ein Betrag in Höhe von rund 90 % des regulären Warenpreises bzw. EUR 8,90/DVD zu entrichten sind, ohne dass auf diesen Umstand auf dem Titelblatt hingewiesen wird. 2. Der klagenden Partei wird die Ermächtigung erteilt, den Spruch des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils ... in einer Freitagausgabe der Tageszeitung "Österreich" auf der Titelseite sowie im redaktionellen Teil der Tageszeitung "Kronen Zeitung" in einem Kasten mit der Überschrift "Im Namen der Republik" und fett und gesperrt gedruckten Prozessparteien auf Kosten der beklagten Partei innerhalb von 12 Monaten ab Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils veröffentlichen zu lassen. Handelsgericht Wien 18 CG 129/09y, am 18. 06. 2010 |
Nur zwei
Tage danach, am Sonntag, 14. 8. 11, musste ÖSTERREICH
das nächste Urteil
Im Namen der Republik
abdrucken. Erneut hatte MEDIAPRINT
ein Verfahren (Unterlassung; 66.000,-) gewonnen. 1. Die beklagte Partei ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr... Tageszeitung ÖSTERREICH zu unterlassen: a) unzutreffende Angaben über deren Abonnementpreis .... zu verbreiten ..., insbesondere zu behaupten, der Preis für ein Jahres- bzw. Monatsabonnement der Tageszeitung "Österreich" betrage umgerechnet 50 Cent pro Tag, obwohl eine solche Berechnung in Wahrheit einen fiktiven Stückpreis von rund 58 Cent pro Tag ergäbe. .... 2. Die beklagte Partei ist schuldig, Kopf und Spruch des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils.... . Handelsgericht Wien 41 CG 67/09z, am 28. 01. 2011
Im
nächsten Fallbeispiel haben die Wochenzeitschriften NEWS und
TV-MEDIA Abos in
Kombination mit einem TV-Gerät angeboten, das nicht der versprochenen
Qualität entsprach. Der Verlag wurde geklagt; Resultat war ein |
Gerichtlicher Vergleich |
Die Klägerin, Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, vertreten durch ...... und die Beklagte, Verlagsgruppe News GmbH, vertreten durch .... haben in der Tagsatzung am 19. 01. 2005 vor dem Handelsgericht Wien folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen:
2.
Die beklagte Partei verpflichtet sich, der klagenden Partei die mit Eur
6.894,83 (darin enthalten ...) verglichenen Kosten des Verfahrens binnen
14 Tagen nach Rechtswirksamkeit des Vergleiches z. Hd. der
Klagevertreter zu bezahlen.
3.
Die beklagte Partei verpflichtet sich, diesen Vergleich samt
vorangehender Überschrift „Gerichtlicher Vergleich“ auf Kosten der
beklagten einmal in je einer Ausgabe der Zeitschriften NEWS und
TV-Media, jeweils ganzseitig, im Textteil mit Normallettern, wie für
redaktionelle Artikel verwendet, mit Fettdruckumrandung, Fettdrucküberschrift
und fett und gesperrt gedruckten Prozessparteien zu veröffentlichen
oder veröffentlichen zu lassen.
4.
Dieser Vergleich erlangt nur Rechtswirksamkeit, wenn er nicht von der
beklagten Partei mittels eines bis zum 2. Februar 2005 bei Gericht
einlangenden Schriftsatzes widerrufen wird.
Handelsgericht
Wien ....... |
Beispiel
2: Die Baustoffhändler BAUHAUS und HORNBACH "trafen" einander vor Gericht. BAUHAUS nahm Anstoß an den Werbeaussagen des Mitbewerbers HORNBACH ...die Nr. 1 für Projekte mit Nr. 1 Service, Als Nr. 1 für Projekte wissen wir ..., Die Nr. 1 für Ihre Projekte. Das OLG Wien untersagte HORNBACH Werbeslogans, die eine Spitzen- bzw. Alleinstellung behaupten. links unten Daraufhin empfahl sich HORNBACH als "Der RICHTIGE Partner...." rechts unten |
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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI)
reichte 4/ 2011 wegen verbotener Kinderwerbung
gegen die Lebensmittelketten BILLA
und SPAR eine Klage auf Unterlassung
ein. Der VKI sah einen Verstoß gegen jene Bestimmung des UWG, die eine direkte Aufforderung an Kinder ein bestimmtes Produkt zu kaufen, untersagt. siehe unten UWG-Novelle 2007 "... Hol´ dir jetzt dein Stickerbuch" BILLA "... Hol´ dir hier das Buch dazu" SPAR |
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UWG-Novelle
2007 - Anhang zu § 45: - Aggressive Geschäftspraktiken 1. ... 27. ... 28. Die Einbeziehung einer direkten Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsenen zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen. Erfolg für den VKI: |
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Unbeeindruckt hatte das Unternehmen am 13. Mai 2012 bereits die
4.
Sticker-Kampagne gestartet! |
Inseratausschnitt 1. 1. 14 KURIER + KRONE |
Stickerpackung |
Mit
STICKERMANIA
Band 6 (Thema: Abenteuer Inseln) blieb
SPAR auch 2014 bei
seiner Stickerlinie. Bis 8. Feber konnten die Stickerbriefchen (Inhalt: 5
Sticker; Kosten: 50Cent) und das Sammelbuch (1,99 €) gekauft bzw. bei
entsprechendem Einkaufswert gratis bezogen werden.
Wer Briefchen oder ein Stickerbuch erwarb, unterstützte damit auch die
Aktion "Rettet das Kind" mit einem Betrag von .... ? Wieviel? Da steht´s
ja: |
Wie uns
SPAR auf Anfrage
mitteilte, wurden bei den vorangegangenen
Stickermanias jeweils ein Betrag
zwischen 30.000 und 50.000 € an "Menschen für Menschen" übergeben. Auch diesmal
wird "eine schöne Summe" erwartet. Das Gratisblatt HEUTE (Ausgabe 28. April 2014) informierte über den Sticker-Erlös: Spar-Marketing-Chef Gerhard Fritsch übergab nun einen Scheck über 30.000 € an Walter Paulhart, Generalsekretär von "Rettet das Kind" |
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STICKERMANIA Band 7 (Thema:
Flüsse und Sümpfe) ließ
SPAR am 3. Jänner
2015 folgen. Preise und Erwerbsvoraussetzungen blieben unverändert. Erneut wurde "RETTETDASKINDÖSTERREICH" unterstützt. Und zwar "geht ein Teil des Erlöses der blauen Stickerbriefchen und des Sticker-Buchs" an die Organisation. Weiters wurden 20 VW up! verlost. Die Gewinnkarten befanden sich nur in den grünen, kostenlosen Briefchen - wenn man bei einem verpflichtenden Einkauf noch von kostenlos sprechen kann . STICKERMANIA Band 9 (2.1. - 10.2.2018 Thema: Geheimnisvolle Drachenperle) ein Dauerläufer. STICKERMANIA Band 10 (Jänner 2019 Thema: MISSION E.A.G.L.E) |
Nur zwei Monate nach BILLA
und SPAR nahm im Juni 2011 die
BILLA-Tochter MERKUR
mit einer ähnlichen Kampagne die Kinder ins Werbevisier. Zeitraum der Kampagne: 6. Juni bis 24. August Für 2,99 € gab´s in den MERKUR-Märkten ein Sammelalbum zu kaufen. Es bot Platz zum Einkleben aller 108 Sammelkartenmotive mit Bildern von Meerestieren. Ab einem Einkaufswert von 20,- erhielt man ein Päckchen mit 5 Sammelkarten kostenlos. |
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Ungeduldige konnten weitere
Päckchen - mit ebenfalls 5 Karten - für 99 Cent erwerben. Auf einer eigenen Website www.merkurozeanien.at wurde der Sammeltrieb mit einem Online-Spiel - "Starte Ozeanien Online und registriere Dich" - befeuert: "Füge deinem Ozean weitere Tiere hinzu. Halte dazu deine Sammelkarten einzeln mit der Vorderseite in die Webcam und der Computer platziert das Tier im Ozean. ..." |
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Am 14. Jänner 2013 (bis 2. März)
startete MERKUR die "Sticker-Reise
durch die Welt des Wissens". (Unsere Erde, Besondere Tiere, Das
alte Ägypten, Wissenschaft, ...) 180 verschiedene Sticker zu 12 Wissensthemen galt es in einem speziellen Album - Preis 2,49 - zu sammeln. Je 10,-- € Einkaufswert gab es ein Stickerpäckchen. Ungeduldige konnten die Päckchen zum Preis von 49 Cent in den Merkur-Märkten kaufen. |
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Weiter ging`s am 13. Juni 2013. MERKUR
brachte Sammelkarten mit Disney-Figuren in Umlauf. "Der
große Disney Sammelspaß". Die Karten waren zu den selben Konditionen erhältlich, die schon bei der o. a. Kampagne galten. Auf der Website www.merkursammelspass.at konnte man an einem Gewinnspiel teilnehmen, Fotos gestalten und Spiele spielen. Mit unveränderten Preisen (4 Sticker zu 49 Cent bzw. pro 10 € Einkaufswert, Album 2,49) startete MERKUR am 17. Sep. 2015 den Disney Abenteuer Sammelspaß. 180 Karten galt es zu ergattern. |
Der Lebensmitteldiskonter
ZIELPUNKT versuchte im Juli 2011
potentielle Sammler für sein 3D-Sammelkartenalbum
Die Schlümpfe zu begeistern. 24 Karten mit unterschiedlichen Motiven waren nötig, um das Album zu füllen, für das - inklusive 2 Karten - 2,99 zu bezahlen waren. Pro 10 Euro Einkaufssumme war man "beim Sammelspaß dabei". Eine Schlumpfrige Reise nach Brüssel war zu gewinnen, Teilnahmescheine lagen in den Filialen auf. |
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Die Aktion war Teil der Promotion für den Start des Films Die Schlümpfe in 3D am 5. August. |
Seit Oktober 2011 führt auch die Gratis/Kauf-Zeitung ÖSTERREICH ihre Leser auf den Sammlertrip.
Alle Hunde dieser Welt hieß das
erste ÖSTERREICH -Sticker-Album. Nachdem ÖSTERREICH
die Tierwelt abgearbeitete hatte, kamen am 5. Juli 2015 die
Blumen dran. Das Blumen-Lexikon
hatte Platz für 260 Sticker. Nach einer Preiserhöhung von 10 Cent kosteten
5 Stück im Säckchen 60 Cent. Mit Karikaturen an der Fußball-WM teilnehmender Stars war ein von ÖSTERREICH angebotenes Sammelalbum ("Kickermania") vollzukleben. Das 50-Sticker-Startpaket kostete 5,90 €, das Staralbum fasst über 300 witzige Spielerkarikaturen (4rer-Block unten links) und konnte kostenlos in den Trafiken abgeholt werden. Zum Vergleich die Panini-Motive (4rer-Block unten rechts).
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2011 war ein gutes Sticker-Jahr. Das ECHO-Medienhaus vertrieb ab 27. Oktober 50.000 Batman-Sammelalben über die 50 Filialen der Bäckerei Felber und die LIBRO-Kette (230 Filialen in Ö.) zum Stückpreis 2,50 €. Ab einem Einkaufsbetrag von 3,- € gab´s ein Gratis-Stickersackerl. 3,7 Mio. Bilder waren im Umlauf. Auf der Website des Wiener Bezirksblatt war eine Tauschbörse eingerichtet. |
2012 und 13 wurde gnadenlos weiter "gestickert".
BILLA machte mit den
Österreich-Stickern auf patriotisch, bei
PENNY gibt Gas waren 10 Autos, bei
MERKUR Stars & Tunes Konzertkarten
und Gratisdownloads zu gewinnen. Die Sticker-Pakete gab´s kostenlos, sofern ein |
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Wareneinkauf mehr als 10,-
bzw. 20,- Euro kostete. Bei BILLA kosteten 5 Sticker 50 Cent. Die Sammelalben waren gratis (PENNY) oder auch nicht (BILLA 1,99). Im November 2014 gab´s bei BILLA um 1,99 ein Weihnachtssammelalbum, dass zu üblichen Konditionen mit Stickern (5 Sticker für 50 Cent) beklebt werden konnte.
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Die Tageszeitung
ÖSTERREICH warb im August 2008 mit schwerem Geschütz um Abo-Kunden:
ÖSTERREICH schenkt Ihnen 100
Euro! Könnte mit § 9a - regelt das Verbot neben Waren oder Leistungen unentgeltliche Zugaben anzubieten - kollidieren. Mal abwarten, ob die Konkurrenz schweigt. Vielleicht weil sie auf der gleichen Welle schwimmt? Wie ... |
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... die KRONEN-ZEITUNG, die mit
Gutscheinen der Lebensmittelkette SPAR im Wert von 80 EURO dagegen
hielt.
Die bekamen aber nur Abonnenten, welche neue Abonnenten keilten: Die "Krone" füllt Ihren Einkaufskorb mit € 80,- ... und NEWS ein paar Tage später: |
Das Abo kostete pro Quartal 17,50 €. Macht im Jahr gesamt 70,- €. Die Tankgutscheine im Wert von sechzig Euro abgezogen, bleiben für die Abonnenten noch zehn Euro zu zahlen. Macht pro Quartal 2,50 €. |
In einem ganzseitigen Inserat (KRONE-BUNT,
Sonntag 4. 1. 2009) bewarb die Heimtextilien-Kette
REITER einige ihrer WSV-Artikel. Bis zu 70 %
Preisnachlass wurden versprochen, bei einem der angeführten Produkte
betrug der Abzug sogar 77 Prozent (statt 12,99 bekam
man einen Jacquard Dekor um 2,95;
entspricht -77,29 %). Der Preis für die Seersucker-Bettwäsche war mit 7,99 jedoch nicht - wie angeführt - um 60 %, sondern lediglich um 33,3 % verbilligt. Abb. links |
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Der
statt-Preis von
11,99 um den versprochenen
Prozentsatz reduziert wäre € 4,8
gewesen. Das Inserat enthielt keine Einschränkungsklauseln wie z. B.: Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler, Statt-Preise beziehen sich auf ..., ... . |
Finanzierungsaktion: 4 Jahre – 0 % Zinsen“ oder Jetzt Kaufen – 2009 Zahlen – 0 % Zinsen“ Gegen die Verwendung von Slogans der Einrichtungskette KIKA bzw. ihrer Mutter LEINER, welche den Kunden eine Null-Prozent-Zinsen-Kreditfinanzierung ihrer Möbelkäufe versprachen, tatsächlich jedoch Zinsen verrechneten, brachte der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage ein. Obwohl KIKA und LEINER im Kleingedruckten auf dennoch anfallende Kosten hingewiesen hatten, sah das OLG Wien in der Werbung einen Verstoß gegen das UWG. Urteil Dez. 09 In der Berufung urteilte der OGH, dass die Hinweise im Kleingedruckten die Irreführung im "blickfangartigen" Slogan (0 % Zinsen) nicht aufwiegen, womit die VKI-Klage erfolgreich blieb. Urteil Juli 10 Der Lebensmitteldiskonter BILLA nahm es mit der Deklaration von Zertifikaten oder Herkunftsorten seiner Produkte nicht immer sehr genau: Urteil 11. 8. 2015 |
STRENGE KAMMER
Aktuelles zum UWG kann auf der Website des
Schutzverbandes
www.schutzverband.at nachgelesen werden.
Die deutsche Verbrauerrechtsorganisation
FOODWATCH verleiht jährlich den Preis "Goldener
Windbeutel" für Werbeaussagen und Produktdeklarationen mit dem
geringsten Wahrheitsgehalt, der "dreistesten Werbelüge".
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Letzte Aktualisierung: 26. März 2022
KUMMER & SORGE WERBUNG VERGLEICHENDE WERBUNG PREISAUSZEICHNUNGSGESETZ