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Die ÖSTERREICHISCHE AUFLAGENKONTROLLE Wer in einem Printmedium ein Inserat schaltet, möchte zwei Dinge wissen: 1. Wie viele Exemplare werden gekauft bzw.
verbreitet? |
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Auskunft zu Frage eins liefert die ÖAK. Sofern das Presseerzeugnis bzw. dessen Inhaber Mitglied der ÖAK ist. Die Österreichische Auflagenkontrolle ist ein auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhender Verein. Er wurde 1994 auf Initiative der Werbeagenturen und des Verbandes Österreichischer Zeitungen gegründet. Das Ziel ist, vergleichbare, objektiv ermittelte Unterlagen über die Verbreitung von Printmedien und anderen Werbeträgern zu beschaffen, bereitzustellen und zu veröffentlichen. | |
Die
ÖAK erfasst, kontrolliert
und publiziert vierteljährlich die
Auflagendaten ihrer Mitgliedsmedien und
liefert damit detaillierte und vor allem objektive Daten über die
Auflagenhöhe und Auflagenstruktur von Printmedien in Österreich.
Die
Meldung Die Verlage melden entsprechend den Richtlinien für die Auflagenkontrolle folgende Auflagenzahlen:
Für
Ausgaben von Tageszeitungen, die ausschließlich für den Vertrieb an
Sonn- und Feiertagen herausgebracht werden, wird der Stumme
Verkauf
an diesem Tag der Summe der Verkauften Auflage zugerechnet. Auf Grund der
unterschiedlichen Definition der Verkauften Auflage an Werktagsausgaben
sowie Sonn- und Feiertagsausgaben melden Tageszeitungen als
Zusammenfassung die Durchschnittsauflage aller Werktage (d.h. ohne
Einbeziehung der Sonn- und Feiertagsausgaben). Die ÖAK beinhaltet 210 Medien-Titel. Auf eigenen
Wunsch nicht erfasst sind die Magazine der NEWS-Gruppe
(News, Profil, tv-media, e-media, woman, Gusto, Autorevue, Trend).
Einige der angeführten Magazine verkaufen ihre Abos in Kombination mit sehr
preisgünstigen "Motivations"-Artikeln. Das kann den Erlös für das
Magazin so stark senken, dass es in der ÖAK-Wertung nicht mehr als verkauft,
sondern nur als unentgeltlich verbreitet eingestuft
wird.
2008 gab es Änderungen in der ÖAK: Verlage, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, werden vom Vorstand mit einer Sperre (Sistieren der Mitgliedschaft) für die Dauer von mindestens zwei Meldequartalen sanktioniert. Während der Sistierung ist die Berechtigung zur Führung des ÖAK-Zeichens und die Mitgliedschaft der Verlagsvertreter in den Gremien der ÖAK ausgesetzt. Seit
Februar 1998 bietet die
ÖAK auch eine Kontrolleinrichtung für
Online-Medien - die Österreichische
Web-Analyse/ÖWA
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an. Die
Gratiszeitung HEUTE macht sich über das
Konkurrenz-Portal der Zeitung ÖSTERREICH , oe24.at,
lustig.
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Die Konkurrenz hat ein Auge darauf, wie die ÖAK-Zahlen
in der Eigenwerbung verwendet bzw. interpretiert werden. So brachte z. B.
die Mediaprint gegen den Österreich-Zeitungsverlag beim HG
Wien eine Klage auf Unterlassung ein. Es kam zu einem Vergleich:
Auszug aus der Urteilsveröffentlichung in
ÖSTERREICH am 16. 9. 2008 |
1. Die Österreich-Zeitungsverlag GmbH
verpflichtet sich ab sofort bei sonstiger Exekution, es im geschäftlichen
Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen, - in Aussagen bzw. Veröffentlichungen über Auflagenzahlen der Tageszeitung "Österreich" die Auflagenzahlen für Gesamtösterreich derart in der Nähe einer verbalen Aussage über ein Teilgebiet oder eine Region der Republik Österreich zu platzieren, dass der Eindruck entsteht, diese Auflagenzahl beziehe sich auf eben dieses Teilgebiet oder diese Region, insbesondere die in der österreichischen Auflagenkontrolle (ÖAK), 4. Quartal 2006 für Gesamtösterreich ausgewiesene Auflagenzahl von 317.043 Stück derart in der Nähe der Spitzenstellungswerbung "ÖSTERREICH ist Nummer 1 in Wien!" zu platzieren, dass der Eindruck entsteht, die Auflagenzahl von 317.043 Stück bezöge sich auf das Bundesland Wien; - bei Auflagenvergleichen grafische Darstellungen zu verwenden, in denen die eigenen Auflagenanteile unverhältnismäßig größer und jene Auflagenanteile der ebenfalls dargestellten Mitbewerber unverhältnismäßig geringer dargestellt werden. 2. [hier werden Inhalt, Aussehen und Zeitpunkt der Urteilsveröffentlichung vorgeschrieben] Handelsgericht Wien |
Letzte Aktualisierung 14. April 2014