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Elektronische Rechnungen
Eine auf das Umsatzsteuergesetz gestützte Verordnung des Bundesministers für Finanzen regelt nähere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen. Im Wesentlichen verweist diese Verordnung auf § 2 Z 3 lit. a bis d SigG ("fortgeschrittene elektronische Signatur"), die Aufsichtsstelle hat zu dieser Bestimmung des SigG ein Positionspapier veröffentlicht. In einem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 13.07.2005 werden die Anforderungen konkretisiert.

Für Elektronische Rechnungen, die bei Bundesdienststellen eingebracht werden, gelten ab 1. 1. 2014 die Bestimmungen der Verordnung der BM für Finanzen: BGBl 2012-II-505

 

  1. www.e-rechnung.at
     
  2. Anmelden zur E-RECHNUNG
    Daten eingeben:
     

     
  3. Klick auf Anmeldung durchführen → die eingegebenen Daten können noch mal überprüft werden.
    Alles richtig? Dann Handy bereitlegen.
     

     
     Weiter
     
  4. Freischaltcode notieren

Zahlungen vornehmen:
  1. Einstieg in das Konto
     

     
  2. Eine offene Rechnung wird gemeldet:
     

     
  3. Mal nachsehen → Klick auf Öffnen ...
     

     
  4. ... zeigt die komplette Rechnung, was die Kontrolle der Rechnungsdetails ermöglicht ...
     
  5. ... die Forderung ist berechtigt, daher → Klick auf ABRECHNUNGEN / Bezahlen            Forderung ist NICHT berechtigt
     

     
  6. Im eingeblendeten Zahlschein können die weißen Felder bearbeitet werden. Nach dem Ausfüllen wird über Lastschrift speichern


     
  7. ... die Rechnung beglichen:
     

     
  8. Details zur bezahlten Rechnung findet man unter ZAHLUNGEN / Liste anzeigen
     

     
     

Forderungen (Zahlungen) nicht anerkennen:

  1. Scheint die Forderung unberechtigt, kann man die Zahlungen - mit einer Begründung versehen - ablehnen ...
     

     
  2. ... was nach einem Klick auf Ablehnung speichern in der Spalte Status mit einem X ausgewiesen wird:
     

     


Mit welchen Unternehmen oder Öffentlichen Einrichtungen können Zahlungen über EBPP abgewickelt werden?

  1. Klick auf ABRECHNUNGSAUSSTELLER listet alle Partner der EBPP auf.
     
  2. Den gewünschten Partner markieren (im Beispiel die SVA) ...
     

     
  3. Klick auf Registrieren
     

     
     und ab nun ist Schluss mit Papierrechnungen der SVA.


Zahlungsmodalitäten definieren:

  1. Über den Menüpunkt ZAHLUNGEN ...
     
     
     
  2. ... können Zahlungskriterien (Zahlungszeitraum, Ober- und Untergrenzen der Zahlungsbeträge, ...) für offene Rechnungen festgelegt werden:
     

     

Ist der Rechnungsabsender (Rechnungssteller) wirklich der, der er angibt zu sein?
Das lässt sich über die elektronische Signatur überprüfen:

  1. Klick auf Signatur zeigt als Prüfungsresultat...
     

     
  2. ... ein rotes Symbol und den Hinweis Gültige Signatur, damit ist die Identität bestätigt.
     

     
     
  • Im Menüpunkt Einstellungen sind die persönlichen Daten, Änderungen (Adresse, Passwörter, Kontaktdaten, ...) abruf- bzw. einstellbar.
  • Ein Zeitprotokoll aller während des Logins vorgenommenen Aktionen ist unter Historie gespeichert.

Über EBPP vorgenommene Zahlungen können über einen Zeitraum von 56 Tagen widerrufen (Rückabwicklung). werden.

Dokumentation, Benutzerführung und Hilfefunktionen auf den Websites www.ebpp.at und www.e-rechnung.at sind beispielhaft  anwenderfreundlich!


Kampagne der Österreichischen Post gegen die E-Rechnung:
"Unsichere Datenträger"; "Papier ist die ideale Speicherform"
Gratiszeitung ÖSTERREICH im November 2015


Kampagne der Österreichischen Post gegen die E-Rechnung:
"Ein Nachteil für die Kunden"
KURIER 7. September 2016 in der Beilage "Schreiben"
 

 

AUSSTELLEN + SIGNIEREN + VERSENDEN VON E-MAIL-RECHNUNGEN

  1. www.e-rechnung.at
     
  2. Anmelden für Aussteller von E-MAIL-RECHNUNGen: https://www.e-rechnung.at/mailanmeldung.html
    Daten eingeben:
     

     
  3. Eingabe überprüfen:
     

     
    Handy bereitlegen - Weiter
     
  4. Code eingeben.
  5. Der Rechnungsaussteller (im Beispiel die Übungsfirma KUMMER & SORGE) richtet ein neues Mail-Konto so ein, dass seine Rechnungen auf dem Weg zum Kunden den Server des zertifizierten Signaturausstellers (der EBPP) passieren und dabei mit einer Digitalen Signatur versehen werden.
    Der Rechnungsempfänger sieht die Signatur unter der Fußzeile der Rechnung:
     

     
  6. Der Rechnungsempfänger ist misstrauisch und will die ...

SIGNATUR PRÜFEN

Die Prüfung erfolgt online auf der Website der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-Gmbh).
  1. Webadresse eingeben
     

     
  2. Rechnungs-Datei (pdf) hochladen
     

     
  3. Klick auf Prüfen
  4. Das Prüfungsergebnis liefert einen Prüfbericht mit Angaben zum Dokument .....
     

     
  5. ... und bestätigt (oder auch nicht) die Gültigkeit der Signatur:
     

Letzte Aktualisierung: 9. September 2016

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