WEBPROMOTION I.
Neben
vielen anderen werblichen Aktivitäten können die Betreiber von Websites
ihr Waren- oder Dienstleistungsangebot auch durch das Eintragen in Suchmaschinen bekannt machen.
Wenn eine Site in
vielen Suchmaschinen aufscheint, und dabei auch zu erkennen ist, worum es
sich bei dieser Page überhaupt handelt, werden Sie auch wirklich einige
Leute besuchen. Um dies zu erreichen, müssen nun zwei grundlegende Maßnahmen
gesetzt werden. Die erste besteht darin, dass die zu bewerbende Website in
möglichst viele, unterschiedliche Suchmaschinen
eingetragen
wird. Trotz moderner Software muss dies bei vielen Suchmaschinen leider
immer noch "händisch" durchgeführt werden. Als zweites muss
nun noch darauf geachtet werden, dass auch die sogenannten "Meta
Tags"
richtig integriert werden. Darunter versteht man bestimmte HTML Befehle,
die innerhalb des Quellcodes einer Site eingefügt werden müssen, um
unter anderem die Site gegenüber einer Suchmaschine zu deklarieren. Als
"Schlüsselwörter" trägt man hier jene Begriffe ein, von denen
man vermutet, dass sie der nach unserem Angebot Suchende verwenden wird:
<meta
NAME="keywords" CONTENT="consulting,
beratung, consultancy, konzeption, portalkonzeption, portalumsetzung,
design, programmierung, hosting, portale, cms, content management
systeme, conX, wissen, wissensmanagement, wissensgesellschaft,
knowledge-driven companies, knowledge driven companies, knowledge-driven
economy, knowledge driven economy, knowledge management, e-learning,
plattform, plattformen, redaktionssystem, redaktionelle systeme,
redaktionssysteme, wartung, online recherche, recherche, recherchen,
redaktion, redaktionen, newsletter, newslettersysteme, kultur, kunst,
internet, extranet, intranet, wien,... |
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Sobald wir diese grundsätzlichen Maßnahmen gesetzt haben, kann das Promoten der Site beginnen. Wir bedienen uns dabei jener PR-Möglichkeiten, die auf der Seite online-marketing beschrieben sind. [VORSICHT! Die
Verwendung von fremden Markennamen als Metatags zur
Beeinflussung von Suchmaschinen-ergebnissen ist verboten. Es kommt nicht
darauf an, dass die Besucher einer Website den Quellcode nicht sehen
können!] Nach einem OGH-Urteil (17 Ob 1/07g)
ist das noch dreistere Keyword-Advertising
mit einer fremden Marke ebenfalls
rechtswidrig. Als Ergänzung zu dieser Seite noch die E-Cards: |
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Tausende Motive, von
witzig bis kitschig, werden kostenlos angeboten. Man wählt ein Motiv aus,
klickt auf "Rückseite", gibt dort Absender und Text ein und ab
damit ins E-Mail-Fach des Adressaten. |
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