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E-COMMERCE MOBILE COMMERCE GÜTESIEGEL
ist ein Teil des Electronic
Business (e-business) und beinhaltet alle
web-unterstützten Aktivitäten, die zur Optimierung von Business-Modellen
benutzt werden können. E-Commerce umfasst den Handel mit Produkten und
Dienstleistungen.
Mit einer leistungsfähigen E-Commerce-Lösung kann man + schneller auf Kundenwünsche reagieren und
Lagerhaltungskosten verringern
E-COMMERCE-GESETZ |
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DAS
ÖSTERREICHISCHE
E-COMMERCE-GÜTEZEICHEN
www.guetezeichen.at |
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Das
Gütezeichen wurde von Konsumentenschutzeinrichtungen, öffentlichen
Stellen und Interessenvertretungen auf Initiative des Österreichischen
Instituts für angewandte Telekommunikation entwickelt. Es gilt jeweils für ein Jahr. Durch eine Seriennummer und eine Verschlüsselung ist es eindeutig einem Unternehmen zugewiesen. Probleme werden durch eine eigene Beschwerdestelle rasch und unbürokratisch gelöst. Das Gesetz entbindet die Internet-Provider weitgehend von der Haftung der über sie erreichbaren Inhalte. Sie müssen die Namen und Adressen ihrer Kunden bekannt geben, wenn dies zur Aufklärung strafbarer Handlungen beiträgt bzw. zur Erfüllung der einer Behörde übertragenen Aufgaben dient. |
VERGABE-KRITERIEN Die Kriterien regeln den Prozess der elektronischen Geschäftsabwicklung für Unternehmen, die zur Führung des Gütezeichens ermächtigt wurden. Die in den Richtlinien enthaltenen Verpflichtungen sind verbindlich und müssen in die Vertragsbedingungen der Unternehmen übernommen werden. Die Leistungseigenschaften der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind nicht Inhalt der Überprüfung. Die Kriterien für den Erhalt des Gütezeichens orientieren sich insbesondere an den Vorgaben des österreichischen Rechts (z.B. § 5a ff. Konsumentenschutzgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, E-Commerce-Gesetz), an EU-Rechtsakten (z.B. Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie an internationalen Richtlinien (z.B. OECD-Guidelines for Consumer Protection in the Context of Electronic Commerce) bzw. gehen darüber hinaus.
KOSTEN |
DETAILS
DER KRITERIEN ZU: 1) Anbieter-Identifizierung 2) Allgemeine Vertragsbedingungen 3) Produkt/Leistungsbeschreibung 4) Preisauszeichnung 5) Abgabe/Darstellung der Bestellung 6) Zahlungsmöglichkeit 7) Bestätigung der Bestellung 8) Rücktrittsrecht 9) Lieferfrist 10) Verrechnung 11) Datenschutz 12) Reaktionszeit bei Reklamationen 13) Sprache 14) Streitschlichtung 15) Gerichtsstand 16) Kennzeichnung von Werbung etc. 17) Beachtung sonstiger Gesetz |
Begutachtung / Erstüberprüfung: bei kleinen
+ mittleren
Unternehmen bis 15 Mitarbeiter pauschal zwischen 500.- und
1.200.- € Bei größeren Online-Shops nach Aufwand und Vereinbarung. Jährliche Nutzungsgebühr: Zwischen 500,- (bei 1 bis 3 Mitarbeitern) und 1.500,- (über 100 Mitarbeiter) |
Online-Shops im Lebensmittel-Einzelhandel dienen derzeit generell der Imagepflege, denn sie arbeiten alle mit Verlust. Die großen Lebensmittelfilialisten bieten ihre Waren im Netz an, weil sie den Mitbewerbern nicht "kampflos" diesen noch unrentablen Bereich überlassen wollen. |
Tipps zum Online-Kauf : Vorauszahlungen nur bei absolut vertrauenswürdigen Anbietern leisten. AGB lesen und ausdrucken. Das ausgefüllte Bestellformular und die Produktinformationen (Beschreibung, Preis) ausdrucken. Diese Unterlagen können sich bei einem späteren Rechtsstreit als sehr hilfreich erweisen. Bei Streitigkeiten, vor allem beim Online-Shopping, gibt es Hilfe und Unterstützung durch einen Ombudsmann (erreichbar unter www.ombudsmann.at). Auf der Homepage können die Besucher ihre Anfragen (kostenlos) in ein Formular eingeben. Den Lebensmittelverkauf über das Internet betrachten viele deutsche Handelskonzerne als gescheitert. Trotz Millioneninvestitionen der Branche beträgt der Anteil der Online-Verkäufe am Gesamtumsatz nicht einmal 0,5 %. SPAR und Karstadt haben ihren Online-Lebensmittelverkauf bereits eingestellt. |
Die Online-Gewinner
Das Internet
ermöglichte die Gründung von Unternehmen, die in bereits etablierten
Geschäftsfeldern (Airlines, Buch-macher, Glücksspiele, Auktionshäuser) über
neue Vertriebswege ihre Zielgruppe erweitern und internationalisieren
konnten. Der Hardwareproduzent DELL bietet seine Produkte
ausschließlich über das Internet an. Der Betrieb von Preisvergleichs-Plattformen konnte überhaupt erst durch das Internet entstehen. Viele Staaten sehen
ihr gesetzlich geregeltes Glücksspielmonopol
durch die Internet-Anbieter unterlaufen und reagieren mit Verboten gegen
die Vermittlung von Sportwetten und
Glücksspielen auf diesem Weg.
In altehrwürdigen Auktionshäusern wie dem Dorotheum, Sotheby´s oder Christie´s finden vor einem ziemlich angejahrten Publikum nach einem festgelegten Zeremoniell zu für "normale" Berufstätige ungeeigneten Terminen Versteigerungen von Bildern, Skulpturen, Möbeln, Teppichen, Schmuck, ... statt. |
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Entspannter geht es bei Versteigerungen in Online-Auktionshäusern zu. Sie erstrecken sich über längere Zeiträume, daher beteiligt sich an ihnen ein ungleich größerer Personenkreis (ebay-Öster-reich hat mehr als 1 Million User registriert). Das Sortiment besteht aus allem, was es gibt und noch mehr. Gebrauchte Zahnbürsten, durchgeschwitzte Prominentensocken, in Gips gegossene Fußabdrücke von Aliens, ... alles kann ersteigert werden. | |
Billigfluglinien gäbe es ohne das Internet nicht. Geschäftsstellen gibt es nicht, Schriftverkehr und Ticketversand gibt es nicht. Genau genommen gibt es nicht einmal Tickets. Der Kunde muss sich mit Hilfe der Website der Fluggesellschaft selber "beraten", er muss seinen Flug auswählen und selbst buchen. Dann die Flugbestätigung ausdrucken - auf dem eignen Drucker, auf eigenem Papier. Und bargeldlos bezahlen (Einziehung, Kreditkarte). Das spart Personal und Kosten.
Preisvergleichs-Plattformen sind Konsumenten und Händlern von
großem Nutzen. Mit wenigen Mausklicks erhält man einen Marktüberblick.
Anbieter, Preise, Verfügbarkeit, Lieferzeit des gesuchten Produkts können
verglichen werden. Links zu den Shops der Anbieter sind eingerichtet,
Händlerbewertungen erlauben eine Einschätzung der zu erwartenden
Geschäftsabwicklung, Links zu den Herstellern informieren über
Produkteigenschaften und im Idealfall findet sich auch noch ein
Testbericht.
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Der Handelsverband hat für Anbieter von
Mobile-Websites und Apps das Mobile
Commerce Quality Gütesiegel (MCQ)
entwickelt, das seit 10. Oktober 2012 auf Antrag vergeben wird. Online-Shops für mobile Endgeräte und Apps können damit ihre Vertrauenswürdigkeit und Gesetzeskonformität nachweisen. Nach der ersten Zertifizierung erfolgt jährlich eine Überprüfung. www.handelsverband.at |
Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2012
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