E-WELT        E-BUSINESS        ONLINE-MARKETING        ONLINE-SHOP        B2B-PLATTFORMEN

 

E-COMMERCE    MOBILE COMMERCE GÜTESIEGEL

ist ein Teil des Electronic Business (e-business) und beinhaltet alle web-unterstützten Aktivitäten, die zur Optimierung von Business-Modellen benutzt werden können. E-Commerce umfasst den Handel mit Produkten und Dienstleistungen.

Mit einer leistungsfähigen E-Commerce-Lösung kann man

+ schneller auf Kundenwünsche reagieren und Lagerhaltungskosten verringern
+
finanzielle Transaktionen mit Kunden und Lieferanten effizient abwickeln
+
durch die Vernetzung von Händlern und Lieferanten Verwaltungskosten reduzieren

E-COMMERCE-GESETZ
 
Im §5 sind jene Angaben aufgezählt, welche die Firmen machen müssen:
Name
der Firma (wie im Firmenbuch eingetragen), Kontaktmöglichkeit (Tel, Fax, Mailadresse allein genügt nicht), bei Einzelunternehmern der Name des Unternehmers; die geografische Anschrift oder Adresse (Postfach genügt nicht!); Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, UID-Nummer; soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die zuständige Aufsichtsbehörde; gegebenenfalls die Kammer, der Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung; die Berufsbezeichnung und der Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist; einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen.
Die Angaben sind so auf die Website zu stellen, dass sie "leicht und unmittelbar zugänglich" sind.
Sind Preise angeführt, muss der Betrachter sie leicht lesen und zuordnen können.  Es muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben ausgezeichnet sind (Bruttopreise) oder nicht.
Nach den Bestimmungen des
UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen immer auch ein Verstoß nach dem UWG. Eine daraus folgende Unterlassungsklage kann auf Grund der hohen Bemessungsgrundlage (= Streitwert) zu besonders hohen Gerichts- und Anwaltskosten führen.
 

DAS ÖSTERREICHISCHE E-COMMERCE-GÜTEZEICHEN    www.guetezeichen.at

Durch dieses Zeichen sind seriöse Online-Shops auf den ersten Blick erkennbar. Das Einkaufen im Internet wird sicher.
Strenge Kriterien sichern, dass – über gesetzliche Mindeststandards des seit
1. 1. 2002  in Österreich geltenden  E-Commerce-Gesetzes hinausgehend – kundenfreundliche Geschäftsabwicklung geboten wird.

Das Gütezeichen wurde von Konsumentenschutzeinrichtungen, öffentlichen Stellen und Interessenvertretungen auf Initiative des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation entwickelt.

Es gilt jeweils für ein Jahr. Durch eine Seriennummer und eine Verschlüsselung ist es eindeutig einem Unternehmen zugewiesen.

Probleme werden durch eine eigene Beschwerdestelle rasch und unbürokratisch gelöst.

Das Gesetz entbindet die Internet-Provider weitgehend von der Haftung der über sie erreichbaren Inhalte. Sie müssen die Namen und Adressen ihrer Kunden bekannt geben, wenn dies zur Aufklärung strafbarer Handlungen beiträgt bzw. zur Erfüllung der einer Behörde übertragenen Aufgaben dient.

 

VERGABE-KRITERIEN
 
Die Kriterien regeln den Prozess der elektronischen Geschäftsabwicklung für Unternehmen, die zur Führung des Gütezeichens ermächtigt wurden.

Die in den Richtlinien enthaltenen Verpflichtungen sind verbindlich und müssen in die Vertragsbedingungen der Unternehmen übernommen werden.

Die Leistungseigenschaften der angebotenen Produkte und Dienstleistungen sind nicht Inhalt der Überprüfung.

Die Kriterien für den Erhalt des Gütezeichens orientieren sich insbesondere an den Vorgaben des österreichischen Rechts (z.B. § 5a ff. Konsumentenschutzgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, E-Commerce-Gesetz), an EU-Rechtsakten (z.B. Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie an internationalen Richtlinien
(z.B. OECD-Guidelines for Consumer Protection in the Context of Electronic Commerce) bzw. gehen darüber hinaus.

KOSTEN
 
Die Kosten des Gütezeichens setzen sich aus einer einmaligen Begutachtungsgebühr - abhängig von der Shopgröße - und einer jährlichen Nutzungsgebühr zusammen:

DETAILS DER KRITERIEN ZU:

1) Anbieter-Identifizierung

2) Allgemeine Vertragsbedingungen

3) Produkt/Leistungsbeschreibung

4) Preisauszeichnung

5) Abgabe/Darstellung der Bestellung

6) Zahlungsmöglichkeit

7) Bestätigung der Bestellung

8) Rücktrittsrecht

9) Lieferfrist

10) Verrechnung

11) Datenschutz

12) Reaktionszeit bei Reklamationen

13) Sprache

14) Streitschlichtung

15) Gerichtsstand

16) Kennzeichnung von Werbung etc.

17) Beachtung sonstiger Gesetz
Begutachtung / Erstüberprüfung: bei kleinen + mittleren Unternehmen bis 15 Mitarbeiter pauschal zwischen  500.- und 1.200.- €

Bei größeren Online-Shops nach Aufwand und Vereinbarung.

Jährliche Nutzungsgebühr: Zwischen 500,- (bei 1 bis 3 Mitarbeitern) und 1.500,- (über 100 Mitarbeiter)

 

Online-Shops im Lebensmittel-Einzelhandel dienen derzeit generell der Imagepflege, denn sie arbeiten alle mit Verlust. Die großen Lebensmittelfilialisten bieten ihre Waren im Netz an, weil sie den Mitbewerbern nicht "kampflos" diesen noch unrentablen Bereich überlassen wollen.

 

Tipps zum Online-Kauf :

Vorauszahlungen nur bei absolut vertrauenswürdigen Anbietern leisten. AGB lesen und ausdrucken. Das ausgefüllte Bestellformular und die Produktinformationen (Beschreibung, Preis) ausdrucken. Diese Unterlagen können sich bei einem späteren Rechtsstreit als sehr hilfreich erweisen.

Bei Streitigkeiten, vor allem beim Online-Shopping, gibt es Hilfe und Unterstützung durch einen Ombudsmann (erreichbar unter www.ombudsmann.at). Auf der Homepage können die Besucher ihre Anfragen (kostenlos) in ein Formular eingeben.

Den Lebensmittelverkauf über das Internet betrachten viele deutsche Handelskonzerne als gescheitert. Trotz Millioneninvestitionen der Branche beträgt der Anteil der Online-Verkäufe am Gesamtumsatz nicht einmal 0,5 %. SPAR und Karstadt haben ihren Online-Lebensmittelverkauf bereits eingestellt.

 

Die Online-Gewinner

Das Internet ermöglichte die Gründung von Unternehmen, die in bereits etablierten Geschäftsfeldern (Airlines, Buch-macher, Glücksspiele, Auktionshäuser) über neue Vertriebswege ihre Zielgruppe erweitern und internationalisieren konnten.  Der Hardwareproduzent DELL bietet seine Produkte ausschließlich über das Internet an.
Der Betrieb von Preisvergleichs-Plattformen konnte überhaupt erst durch das Internet entstehen.

Viele Staaten sehen ihr gesetzlich geregeltes Glücksspielmonopol durch die Internet-Anbieter unterlaufen und reagieren mit Verboten gegen die Vermittlung von Sportwetten und Glücksspielen auf diesem Weg.
In Österreich haben sich die staatlichen Lotterien mit win2day rechtzeitig ins Netz begeben. Lotto, Toto, Roulette, Poker, Black Jack stehen den Spielern rund um die Uhr zur Verfügung. Der ebenfalls österreichische Sportwettenspezialist bwin ist weltweit tätig, was mit sich bringt, dass seine Manager bei Vertragsverhandlungen im Ausland manchmal wegen Verstößen gegen dortige gesetzliche Bestimmungen im Gefängnis landen.
 

                   

In altehrwürdigen Auktionshäusern wie dem Dorotheum, Sotheby´s oder Christie´s finden vor einem ziemlich angejahrten Publikum nach einem festgelegten Zeremoniell zu für "normale" Berufstätige ungeeigneten Terminen Versteigerungen von Bildern, Skulpturen, Möbeln, Teppichen, Schmuck, ... statt.

Entspannter geht es bei Versteigerungen in Online-Auktionshäusern zu. Sie erstrecken sich über längere Zeiträume, daher beteiligt sich an ihnen ein ungleich größerer Personenkreis (ebay-Öster-reich hat mehr als 1 Million User registriert). Das Sortiment besteht aus allem, was es gibt und noch mehr. Gebrauchte Zahnbürsten, durchgeschwitzte Prominentensocken, in Gips gegossene Fußabdrücke von Aliens, ... alles kann ersteigert werden.

 
Billigfluglinien
gäbe es ohne das Internet nicht. Geschäftsstellen gibt es nicht, Schriftverkehr und Ticketversand gibt es nicht. Genau genommen gibt es nicht einmal Tickets. Der Kunde muss sich mit Hilfe der Website der Fluggesellschaft selber "beraten", er muss seinen Flug auswählen und selbst buchen. Dann die Flugbestätigung ausdrucken - auf dem eignen Drucker, auf eigenem Papier. Und bargeldlos bezahlen (Einziehung, Kreditkarte). Das spart Personal und Kosten.
 

              

Preisvergleichs-Plattformen sind Konsumenten und Händlern von großem Nutzen. Mit wenigen Mausklicks erhält man einen Marktüberblick. Anbieter, Preise, Verfügbarkeit, Lieferzeit des gesuchten Produkts können verglichen werden. Links zu den Shops der Anbieter sind eingerichtet, Händlerbewertungen erlauben eine Einschätzung der zu erwartenden Geschäftsabwicklung, Links zu den Herstellern informieren über Produkteigenschaften und im Idealfall findet sich auch noch ein Testbericht.
Der Plattformbetreiber finanziert seine Leistungen aus Werbeeinnahmen, Shopgebühren und Klickgebühren, die von den Händlern nach einem Klick auf ihr Logo zu bezahlen sind.

         

 

Der Handelsverband hat für Anbieter von Mobile-Websites und Apps das Mobile Commerce Quality Gütesiegel (MCQ) entwickelt, das seit 10. Oktober 2012 auf Antrag vergeben wird.
Online-Shops für mobile Endgeräte und Apps können damit ihre Vertrauenswürdigkeit und Gesetzeskonformität nachweisen.
Nach der ersten Zertifizierung erfolgt jährlich eine Überprüfung. www.handelsverband.at

Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2012

E-WELT        E-BUSINESS        ONLINE-MARKETING        ONLINE-SHOP        B2B-PLATTFORMEN