CASTELLI-ONLINE ONLINE-MARKETING BANNER-WERBUNG DOMAIN-RECHT E-PAYMENT SCM GEO-BLOCKING
ONLINE - SHOP
Es gibt drei
Möglichkeiten seine Waren oder Dienstleistungen im Netz
anzubieten. Sie unterscheiden sich hinsichtlich Preis, Aussehen und
Zeitaufwand. Eine "Einzelanfertigung"
ist exclusiv (zumindest kann man das erwarten) und teuer, die Template-Lösung
ist billiger und wenig zeitintensiv, die Verwendung von e-Commerce
Software-Paketen liegt preislich in der Mitte und erfordert einen
hohen Zeitaufwand.
Einzelanfertigung: Fast alle Internet-Provider bieten ihren Kunden als - natürlich zusätzlich zu bezahlende - Dienstleistung, die Erstellung eines "maßgeschneiderten" Online-Shops an. Wer sich für diese e-Commerce-Lösung entscheidet, ist gut beraten, wenn er vor Auftragserteilung die Referenz-Shops der Anbieter prüft und sich einen Überblick über das Angebot verschafft. Template-Lösung: Besonders preiswert ist die Shop-Erstellung mit Templates (=Vorlagen). Bei store.yahoo.com, microshop.de, 1und1.de oder icat.com kann man auf diese Art rasch seinen Shop zusammen bauen. Dazu genügt das Ausfüllen einer Reihe von Vorlagen (Templates), das Senden des Firmenlogos und der Produktabbildungen auf den Server des Anbieters und das Beantworten einiger Fragen. Auch bekannte Marken benutzen diese Methode (FAO Schwarz, Rolling Stone, Denver Broncos, ...) |
E-Commerce Software-Pakete: sie setzen technisches Wissen und Programmierkenntnisse voraus, sind leistungsfähiger und flexibler aber auch komplizierter als Template-Lösungen, bieten mehr Einfluss auf Struktur und Layout des Shops und funktionieren auf allen Webservern. Unser e-bookshop wurde auf diese Art erzeugt. Design
und Image: Inhalt: Überzeugen durch
Glaubwürdigkeit:
Wer die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes auf seiner Website einhält, hebt sich schon alleine dadurch positiv von 80 Prozent seiner Mitbewerber ab. Es sind dies beispielsweise Angaben zu Firmenname, Anschrift, Kontaktadresse, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, Berufsbezeichnung, Hinweis auf Vorliegen der Voraussetzung zur Berufsausübung, Kammerzugehörigkeit, AGB. Datenschutz
und Sicherheitsgarantien: Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Kreditkarten halten viele potentielle Kunden von einem Online-Kauf ab. Daher ist es wichtig, den Kunden die Sicherheitsgarantien und Verschlüsselungsmethoden verständlich zu erklären. (siehe e-payment)
Produktinformationen
und Bilder: Um die Rückgabe von Waren und damit enttäuschte Benutzer zu vermeiden, sollen die Kunden die Möglichkeit haben, Warenabbildungen vergrößert anzeigen zu lassen. So werden Details und Eigenschaften besser sichtbar.
Lagerbestandsinformationen: Navigation: Ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit erreicht man, in dem man dem Kunden mehrer Möglichkeiten für die Suche nach bestimmten Artikeln bietet. Bei einem Buch-Shop kann das gewünschte Exemplar durch die Eingabe der ISBN, des Titels oder Teilen davon, des Autors oder des Verlages gesucht und gefunden werden.
Schnelle Ladezeiten: Inhalt des
Einkaufswagens:
Bestellinformationen:
Auftrags-
und Lieferbestätigung: Es gibt Shops, bei denen der Kunde den Stand der Auftragsbearbeitung online verfolgen kann. Er bekommt dazu ein Kennwort. Gibt er dieses und seinen Benutzernamen ein, kann er den Status der Auftragsbearbeitung abfragen. Er erhält Einblick in den SCM-Ablauf.
Umtausch
- Rückgabe - Garantie: Kunden erwarten eine Zusicherung, dass sie eine Ware bei Nichtgefallen umtauschen können oder eine Gutschrift dafür erhalten. Es muss beschrieben werden, wie man von einer Bestellung zurück treten kann, innerhalb welchen Zeitraums dies zu geschehen hat und ob im Fall einer Stornierung des Auftrags Kosten anfallen. |
Am 3. 12. 2018 trat die
Geoblocking-Verordnung
(Veröffentlicht im Amtsblatt der EU. Download:
CELEX ) der
EU in Kraft. Sie soll dafür sorgen, dass alle Konsumenten innerhalb des EWR unter denselben Bedingungen einkaufen können wie lokale Kunden. Jeder Webshop, jede Shopping-App, muss so aufgebaut sein, dass alle Konsumenten aus den EWR-Ländern ihre Bestellungen auf einfache Weise erledigen können. Drop-Down-Listen nur für Ö-D-CH sind nicht mehr erlaubt. Geo-Blocking-Leitfaden unter www.handelsverband.at kostenlos abrufbar. |
Markenname: |
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Wird ein Name für ein
Unternehmen gesucht, gilt es festzustellen, ob der Domain-Namen für
diesen Namen noch zu haben ist. Gelingt es den gewünschten Domain-Namen
zu bekommen, kann dieser noch durch eine entsprechende Markenanmeldung
zusätzlich abgesichert werden.
Falls der gewünschte Domain-Namen bereits vergeben ist, kann man mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen und ermitteln, ob dieser bereit ist, den Namen zu verkaufen. Bei den Registrierungsstellen www.nic.at und www.internic.at können die Domain-Besitzer online abgefragt werden. Bei diesen Stellen aber auch bei vielen Providern kann man Domain-Namen anmelden. Siehe Internet-Domains.
Offline Werbung: Werbung
über Partnerprogramme: |
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Viele Suchmaschinen arbeiten mit einem System namens RealNames, das es den Usern erleichtert, die Websites von Händlern zu finden. Für 100 € pro Jahr kann man seinen Shop-Namen registrieren lassen. Wenn jemand nach diesem Wort sucht, erscheint auf der Seite mit den Suchergebnissen am oberen Rand ein Link zur Webseite des Shops. Eine wirksame aber teure Werbung (von 1.500 € aufwärts) ist der Kauf von Schlüsselwörtern. Wer ein Suchwort kauft, dessen Banner wird immer dann angezeigt, wenn ein User nach diesem Wort sucht. |
Bei der Suche nach seriösen Online-Anbietern kann man sich der Serviceleistung der ARGE DATEN bedienen. Diese gibt auf ihrer Seite e-rating.at Informationen zu vertrauenswürdigen Online-Shops und beurteilt auch deren Stärken und Schwächen. |
Weitere Werbetipps auf der Seite Online-Marketing. |
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