POLITIK GESETZGEBUNG PARLAMENTARISMUS PARTEIEN MINISTERIEN E-GOVERNMENT
MEDIENTRANSPARENZ MedKF-TG
Werbeaufträge und Förderungen an/von Medien
Das "Medientransparenzgesetz"
schreibt vor, dass alle Inserate, Werbeaufträge und Medienkooperationen
von Ministerien, Ländern, den ÖBB und dem
ORF erfasst und dem Rechnungshof halbjährlich
vorgelegt werden. Bei Unterlassung droht eine Strafe von 20.000,-, im
Wiederholungsfall bis zu 60.000,-. Minister, Staatssekretäre und Landespolitiker dürfen nicht auf Inseraten von Ministerien oder staatsnahen Betrieben abgebildet werden. Inserate ab einem Wert von >5.000,- sollen gemeldet werden. |
Statt am 31. Oktober [siehe § 3 (1)
MedKF-TG]
veröffentlichte die KommAustria am 15. Dezember 2012 erstmals die in § 1
MedKF-TG verlangten Daten für das 3. Quartal 2012. Die 531 Seiten "dicke" pdf-Datei listet 5.604 Rechtsträger auf, von denen mehr als 90 % eine Leermeldungen abgaben. 848 kamen ihrer Meldepflicht in der ersten Berichtsperiode (= 3. Quartal 2012) gleich gar nicht nach und erwarteten - vermutlich mit großer Gelassenheit - ihre Strafe.
Im 4. Quartal 2012 haben 99.6 % der
betroffenen Rechtsträger eine Meldung abgegeben. Datum der
Veröffentlichung war der: 15. 3. 2013 Die Zuordnung der Inseratausgaben ist etwas
mühsam, da die mit Inseratschaltungen beauftragten Medien unter
verschiedenen "Titeln" an die RTR gemeldet werden. Sucht man Angaben zur
"Kronen Zeitung" muss man die Datenbank nach den Begriffen "Kronen
Zeitung", "Krone", "Kronenzeitung", "KZ", "Krone Bunt", "Krone
Multimedia", "Krone Hit" und "krone.at" durchsuchen. Weiters gibt die Aufstellung Einblick in die Höhe der staatlichen Förderung der Printmedien xls-Datenblatt |
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Welche thematischen Inhalte die Inserate haben
müssen, ist in der folgenden Kundmachung festgelegt:
Auszug |
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Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2013
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