POLITIK FAMILIE GESETZGEBUNG GERICHTSBARKEIT Gender-Gap-Ranking
Euch, ihr Schönen, / Will ich krönen, / Bis an meinen Tod, / Mit Gesangesweisen, / Bis an meinen Tod, / Eure Tugend preisen. "Minnelied den 16. Febr. 1773" Heinrich HÖLTY |
FRAUENLOS? |
Bild WEBSCHOOL
Fall A | ||
Frau lebt mit einem extrem gewalttätigen Lebensgefährten zusammen. Nach mehrmaligen kurzzeitigen Trennungen hat sie sich immer wieder erneut auf die Beziehung eingelassen. Der mehrfach vorbestrafte Mann übt gegen Frau physische und psychische Gewalt aus. Er verbietet ihr den Kontakt zur Familie und das Ausüben einer beruflichen Tätigkeit. Als der Mann wieder einmal eine mehrmonatige Haftstrafe absitzt, findet Frau einen Arbeitplatz. Am Tag nach seiner Haftentlassung sucht der Mann sie dort auf, bedroht sie, wird gewalttätig, nimmt den Firmenchef und weitere Anwesende als Geiseln. Nach mehreren Stunden beendet ein aufwändiger Polizeieinsatz die Geiselnahme. |
du bist mîn ich bin dîn
Anonym |
Männer sollten vor Frauen bevorzugt werden, weil jene diese erhalten. Rechtschaffene Frauen sollen gehorsam, treu und verschwiegen sein. Falls euch eure Frauen erzürnen, sperrt sie in ihre Gemächer und züchtigt sie. |
Sure 4, Vers 74 |
Fall B Frau und Lebensgefährte haben ein gemeinsames Kind. Der Mann, Alleinverdiener, Soldat, intellektuell und finanziell kärglich ausgestattet, lässt an sich medizinische Versuche durchführen. Damit will er das Familieneinkommen aufbessern. Frau macht das grüblerische Wesen des Partners Angst. Trotzdem nimmt sie es mit der Treue nicht so genau. Als Mann ihren Seitensprung merkt, bringt er sie um. Danach begeht er Selbstmord.1 |
Die Frauen sind euer Saatfeld, geht auf euer Saatfeld, wie und wann ihr wollt. |
Sure 2, Vers 223 |
Fall C | ||
Frau, krebskrank, schafft nur mit großer Mühe die täglichen Arbeiten im Haushalt. Ihr zwanzig Jahre älterer Ehemann müsste wegen starker Demenz und daraus resultierender unterlassener Körperpflege eigentlich in ein Pflegeheim, was er aber verweigert. Immer wieder misshandelt er seine Frau schwer. Frau ist extrem suizidgefährdet, ihr Krankheitsverlauf verschlimmert sich. |
In der Linde süß Gedüfte,
In dem Spiel der Sommerlüfte
Glänzet sie als Frühlingsbraut.
Ludwig Tieck |
Für Gottesfürchtige ist ein Ort der Seeligkeit bereitet mit Bäumen und Weinreben, wo sie Jungfrauen mit schwellenden Brüsten und gefüllte Becher finden. |
Sure 78, Vers 32 |
Fall D Frau wird vom Ehemann, Unternehmensleiter, von dessen beruflichen Leben ausgeschlossen. Er hält sie in Unmündigkeit, sieht in ihr ein "Schoßtierchen". Als solches liebt er sie. Als er lebensbedrohlich erkrankt, fälscht Frau einen Wechsel mit der Unterschrift ihres im Sterben liegenden Vaters und beschafft so Geld für die rettende Behandlung. Nach seiner Heilung, erfährt Mann zufällig von der Fälschung. Er macht Frau Vorhaltungen, weil sie ihm "Schande" gemacht habe. Enttäuscht verlässt Frau ihn. Sie will in Zukunft auf eigenen Füßen stehen, selbst ein "richtiger" Mensch werden.2 |
Fall E | ||
Frau, mit Alkoholiker verheiratet, zwei Kinder, wird vom Mann immer wieder beschimpft und zu sexuellen Handlungen genötigt. Mann droht, sich das Leben zu nehmen, sollte Frau sich verweigern. Kinder leiden sehr unter der Situation. Frau kann sich aus religiöser Überzeugung nicht zur Scheidung entschließen. Sie meint, ihrem Mann beistehen und die vollständige Familie erhalten zu müssen. Gleichzeitig erkennt Frau, dass ihr die jahrelangen Demütigungen und die Alkoholabhängigkeit ihres Mannes Kraft und Selbstwertgefühl genommen haben. |
Stand ein
junges Veilchen auf der Weiden, Lieb und herzig, in sich, und bescheiden; Und ein wackrer Jüngling über Land Kam hin, da das Veilchen stand.
Eichendorff |
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Fall F Frau liebt genialen Wissenschafter von leider mangelhaftem Charakter. Er will eine ungestörte Liebesnacht mit ihr verbringen und vergiftet dafür unabsichtlich deren Mutter. Als die Freundin schwanger wird, geraten ihr Bruder und Liebhaber darüber in Streit. Bei der Auseinandersetzung wird der Bruder ermordet. Frau, inzwischen vom Kindesvater verlassen, bringt ihr Baby um und wird darauf hin zum Tode verurteilt.3 |
Aufgewachsen in einem
desaströsen familiären Umfeld, missglückte Partnerwahl,
rollenspezifische Erziehung - das ist, geschlechtsunabhängig, für jeden
Menschen ein schlechter Start. Und kann schmerzliche Folgen haben.
Hauptsächlich für Frauen. Chromosomenpech?! Frauen haben meist ein beschwerlicheres Lebens als Männer, noch dazu dauert es länger. Statistisch gesehen. Wo daheim die Fäuste fliegen, landen sie auf Frauen und Kindern. Bis die Misshandelten sich an die Polizei wenden, dauert es oft Jahre. |
Walther von der Vogelweide |
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Die Polizei
muss bei Vorliegen einer strafbaren Handlung eine Anzeige aufnehmen, den
Täter
der Wohnung verweisen und ihm das Betreten derselben verbieten
(§ 38a Sicherheitspolizeigesetz). Dabei ist es unerheblich, wem die
Wohnung gehört bzw. wer Hauptmieter ist. Das
Betretungsverbot
dauert zehn Tage. Wer
längeren Schutz möchte, muss beim
Bezirksgericht eine Einstweilige Verfügung beantragen. Dafür ist
die Voraussetzung dann gegeben,
wenn ein Zusammenleben mit der
gewalttätigen Person wegen körperlicher Misshandlung, Drohung oder
psychischer Gewalt nicht zumutbar ist. Der Zeitraum der Einstweiligen Verfügung beträgt drei Monate, verlängert sich jedoch, wenn innerhalb dieser Zeit eine Scheidungsklage eingebracht wird bis zum Ende des Scheidungsverfahrens. Im Rahmen der Einstweiligen Verfügung kann dem Täter auch der Aufenthalt an bestimmten Orten (Schule, Hort, Kindergarten, Arbeitsstelle), die Kontaktaufnahme oder ein persönliches Zusammentreffen untersagt werden. |
O
schwöre, Liebchen, immerfort,
Heinrich Heine |
Die "Flucht" in ein Frauenhaus ist eine weitere Möglichkeit, männlicher Gewalt zu entkommen. Frauenhäuser gibt es in Österreich seit 1978, seit 2004 in jedem Bundesland. Der Europarat empfiehlt die Einrichtung eines Frauenhausplatzes pro 7.500 Einwohnern. Das sind für Österreich 1.070. (Das EU-Parlament sieht ein Verhältnis von 1:100.000 vor. Das sind für Österreich 800). Die momentan vorhandenen 550 Plätze müssen also noch verdoppelt werden. Die Bundesländer gehen mit unterschiedlichem Elan an die Sache heran. Lediglich Salzburg und Wien haben die Vorgaben beinahe erfüllt. | |
Die Finanzierung der Frauenhäuser (und der Frauennotwohnungen) erfolgt hauptsächlich durch die Bundesländer. Die Hälfte der Schutzsuchenden sind österreichische Staatsbürgerinnen. Die Dauer des Aufenthalts im Frauenhaus ist höchst unterschiedlich. Je ein Viertel der Frauen blieben ein bis drei Tage bzw. ein bis drei Monate, acht Prozent fanden für ein halbes Jahr und länger Zuflucht. Gewaltausübung an Frauen ist unabhängig von deren Alter, sozialer Schicht, Herkunft und Religion. In den 25 autonomen Frauenhäusern suchten 2005 3.256 (2004 2.767) Frauen und Kinder Zuflucht. 48 % waren Ausländer. Drei nicht-autonome Frauenhäuser erhöhen das Angebot auf 28. Seit 1999 können sich Frauen in Krisensituationen an die vom Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen finanzierte Frauenhelpline 0800/222555 wenden. Wichtige Informationen von und über die Frauenhelpline gibt es auf der Website www.frauenhelpline.at. Im Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser haben sich die Mitarbeiterinnen der Österreichischen Autonomen Frauenhäuser zusammen geschlossen. Vereinszweck ist die Kooperation der Frauenhäuser, der Informationsaustausch und die Öffentlichkeitsarbeit ( www.aoef.at ). Der Verein betreibt zudem noch die Informationsstelle gegen Gewalt, die mit präventiven Maßnahmen Gewalt in Gesellschaft und Familie zu verhindern sucht (informationsstelle@aoef.at). |
"Mein Vater
hat meinen Ehemann ausgesucht; wie hätte ich mit sechzehn auch die
richtige Wahl treffen können! Ich habe ihn zum ersten Mal in der
Hochzeitsnacht gesehen. Heute wollen die jungen Frauen ihren Bräutigam
nicht nur kennen lernen, sondern sich sogar in ihn verlieben!" Khala Faiga, Frau des verstorbenen saudischen Ministers Mohammed Massaud. |
Stand
ein Mädchen an dem Fenster,
Matthias Claudius |
Lichtblick in
Marokko: Anlässlich der Parlamentseröffnung am 10. Oktober 2003 verkündete König Mohammed VI. 14 Forderungen zur Reformierung des Familienrechts. Im neuen Frauen- und Familienrecht sollen alle Formulierungen ersetzt werden, welche die Menschenwürde der Frauen verletzen. Das Heiratsalter der Mädchen wird von 15 auf 18 Jahre angehoben und damit den Burschen angeglichen. Mann und Frau sind gemeinsam für die Familie verantwortlich. Eine revolutionäre Neuerung, steht doch im Koran in Sure 4, Vers 34: "Männer sind die Beschützer und Erhalter von Frauen, weil Gott die einen den anderen überlegen gemacht hat und weil jene diese mit Ihren Mitteln zu erhalten haben." Mann und Frau dürfen die Ehe eingehen, ohne dass die Frau sich von einem männlichen Tutor vertreten lassen muss. Männer können nicht mehr einseitig eine Ehe für beendet erklären. Das gemeinsam erwirtschaftete Gut soll im Falle einer Scheidung gerecht verteilt werden können. Die Polygamie wird so strengen Bedingungen unterworfen, dass sie in Zukunft kaum noch möglich sein wird. So muss die erste Gattin schriftlich ihr Einverständnis geben, wenn sich ein Mann eine zweite Frau nehmen will. |
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Die Polygamie ist auch im
Koran flexibel geregelt. In Sure 4, Vers 12 werden einem Mann vier Frauen
zugestanden, allerdings wird in diesem und den umgebenden Versen eine Zeit
der Kriege beschrieben, in der viele Frauen ihren männlichen Schutz
verloren. Um ihnen etwas Sicherheit zu gewähren erlaubt Vers 3 die
Vielweiberei: "Und wenn du fürchten musst, dass du
mit den verwaisten Mädchen nicht gerecht umgehen kannst, dann heirate
Frauen deiner Wahl, zwei oder drei oder vier ....., aber wenn du fürchten
musst, dass du nicht fähig sein wirst, sie gleich zu behandeln, dann
heirate nur eine." Beim Erbrecht bleibt alles wie gehabt, es werden - wie im Koran - die männlichen Erben bevorzugt. Auch das Verbot des vor- bzw. außerehelichen Geschlechtsverkehrs bleibt bestehen. Jedoch wird nicht die dafür im Koran festgelegt Strafe von 100 Peitschenhieben als Strafmaß genommen, sondern eine Gefängnisstrafe von maximal 12 Monaten. |
AmnestyI-Inserat in der NZZ 22. 4.
13
Dunkel im Iran: Im August 2003 hat der Wächterrat mehrere Gesetzesvorschläge abgelehnt, weil sie gegen die heiligen Gesetze des Islam verstoßen. Darunter ein Abkommen mit der UNO über fortschrittliche Frauenrechte. Der Rat erklärte, es stünde im Widerspruch zur Scharia. Das war zutreffend, zählt doch gemäß der Scharia die Aussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes. Iranische Doppelmühle: Gemäß der Gesetzeslage kann eine vergewaltigte Ehefrau wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt werden. Wehrt sie sich und tötet dabei den Vergewaltiger, droht ihr die Todesstrafe wegen Mordes. Einen Ausweg fand eine wegen der zweiten Variante zum Tode Verurteilte: gegen ein "Blutgeld" von 50.000 Euro verzichtete die Familie des von der Frau getöteten Vergewaltigers auf die Hinrichtung. Auch beim "Blutgeld" gibt es übrigens geschlechtsspezifische Unterschiede: die Scharia sieht als Abgeltung für den Tod eines weiblichen Opfers die Hälfte des Betrages vor, der für ein männliches zu bezahlen wäre. Das passt auch zur o. a. Gewichtung von Aussagen vor Gericht. Bildungspolitische Beunruhigung über den Umstand, dass über 60 Prozent der Studierenden weiblich sind. Die Politik denkt an Korrekturmaßnahmen zur Herstellung eines Geschlechtergleichgewichts. Nur 4 Prozent der 290 Parlamentsabgeordneten sind weiblich. Sie stellen keine "Gefahr" für ihre männlichen Kollegen dar. 11 (von insgesamt 12) der Damen befürworten die Scharia, eine sprach sich dafür aus, zur Abschreckung ein paar Prostituierte aufzuhängen. Wegen unerlaubter Beziehungen zu zwei Männern wurde Frau Sakineh Mohammadi-Ashtiani 2006 zu 99 Peitschenhieben verurteilt. In einem anderen Prozess, ebenfalls 2006, wurde sie wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt. 2007 bestätigte das oberste Gericht das Todesurteil, 2010 wurde die Steinigung ausgesetzt, das Todesurteil jedoch nicht aufgehoben. Ein Asylangebot des brasilianischen Präsidenten Lula da Silva für Frau Mohammadi-Ashtiani lehnte Präsident Ahmadinejad ab. Schwarz in
Afghanistan: |
Es ist Nacht,
und mein Herz kommt zu dir,
hält's nicht aus,
hält's nicht aus mehr bei mir.
Legt sich dir auf die Brust,
wie ein Stein,
sinkt hinein,
zu dem deinen hinein.
Christian Morgenstern
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In
Palästina waren während der
ersten Intifada in den Bürgerkomitees viele Frauen vertreten. Nur wenige
trugen ein Kopftuch. Eines Tages riefen
islamistische Gruppen die Frauen
auf, sich zu verschleiern. "Landesverräterin
ist diejenige, die kein Kopftuch trägt", schrieben sie auf
Plakate. Frauen, die dieser Forderung nicht nachkamen, wurden mit Steinen
und Eiern beworfen. Als sie sich an ihre politischen Vertreter wandten,
wurde ihnen mit dem Hinweis auf die Wahrung der "nationalen
Einheit" jede Unterstützung verweigert. Ehrenmorde auch hier. Nachdem ein siebzehnjähriges Mädchen, als Folge einer Vergewaltigung durch ihre beiden Brüder, schwanger wurde, wurde sie von ihrer Mutter umgebracht. |
Nigeria - Wie hätte dieser Fall ohne internationales Blätterrauschen und Intervenieren geendet? | ||
Im September 2003 haben vier der fünf Richter am höchsten islamischen Gericht im Gliedstaat Katsina Amina Lawal freigesprochen. Sie war vorher in erster und zweiter Instanz wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tode durch Steinigung verurteilt worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung einmal mit Formfehlern, die im ersten Prozess (03/2002) gemacht worden seien. Die Angeklagte habe damals keinen Anwalt gestellt bekommen und von den vorgeschriebenen drei Richtern sei bei der Urteilverkündung nur einer anwesend gewesen. Zudem sei es nicht erwiesen, dass das von der Angeklagten angeführte "Beweisstück", die Tochter Wasila, tatsächlich erst nach der Scheidung ihrer Mutter gezeugt worden sei. (Weitere Infos siehe Todesstrafe) |
Sag
nicht, mein Herz sei dir nicht treu gewesen, Wenn
auch die Trennung dämpfte meine Glut. Will
eher sterben, als von dir mich lösen Mit
meiner Seele, die im Herz dir ruht. Dort
ist mein Liebesnest. Ich wandle weit, Doch
mit der Zeit halte ich Wiederkehr Und
bin doch nicht gewandelt mit der Zeit. Shakespeare,
49. Sonette |
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Am Tag dieses Höchstgerichtsurteils wurde im Gliedstaat Bauchi ein Mann wegen Geschlechtsverkehrs mit drei Buben zum Tod durch Steinigung verurteilt. |
Eine Sache der Ehre in der Türkei: Als die Kurdin Semsiye Allak wegen heftiger Bauchschmerzen und Übelkeit einen Arzt aufsuchte, teilte er ihr mit, dass sie schwanger sei. Dem daraufhin einberufenen Familienrat, bestehend aus den männlichen Familienmitgliedern, "gestand" Allak ihre Vergewaltigung durch den Nachbarn Hilal Acil. Der Familienrat beschloss, Allak ihrem Vergewaltiger, einem 55-jährigen verheirateten Mann mit vier Kindern, zur Zweitfrau zu geben und damit die Familienehre wieder herzustellen. Kurz nach der Eheschließung schickte Acil seine Zweitfrau wieder zu ihrer Familie zurück. Daraufhin entschied der Familienrat, dass beide zu töten seien. Semsiye Allak und Hilal Acil wurden von acht Mitgliedern der Familie Allak gesteinigt. Als Bauern die Gesteinigten entdeckten, war Acil tot und Allak bewusstlos. Sie starb am 7. Juni 2003 im Universitätsspital von Diyarbakir ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben. Die Ehre der Familie Allak war wieder hergestellt. |
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Hochzeitslied Stand
ein junges Veilchen auf der Weiden, Matthias Claudius |
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Der kurdische Schriftsteller Metin Said Alpaslan hat das Schicksal von Semsiye Allak als Vorlage für sein Stück "Kleiner Schmerz" verwendet. Mit zwölf Jahren wurde ein Mädchen missbraucht und danach zur Ehe mit ihrem Vergewaltiger gezwungen. Weil das Mädchen nach Meinung ihres Schwiegervaters die Familienehre verletzte, weil sie zu häufig ihre Eltern besuchte und mit fremden Männer sprach, schnitten er und die Brüder ihres Mannes ihr die Nase ab. Im Mai 2005 berichtete eine Frau in der Fernsehsendung "Stimme der Frau" von jahrelangen Misshandlungen durch ihren Ehemann. Als sie nach der Sendung nach Hause kam, wurde sie von ihrem 14-jährigen Sohn mit den Worten: "Du hast unsere Ehre beschmutzt" empfangen. Dann gab er mehrere Schüsse auf die Mutter ab. Sie wurde schwer verletzt. Die Behörden reagierten entschlossen und rasch: sie veranlassten die Einstellung von zwei Frauensendung!Im Juli 2006 erschoss Selahattin Sezgen seine unverheiratete 16-jährige, hochschwangere Schwester Meryem Sezgen weil sie die Ehre der Familie beschmutzt hatte. Mit der Strafrechtsreform Ende 2004 wurden die "Jungfräulichkeitstests" unter der neuen Bezeichnung "Genitaluntersuchungen" wieder eingeführt. Sexuelle Beziehungen von Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 18 werden strafrechtlich (Gefängnis!) geahndet. Jeder kann Anzeige erstatteten und dadurch den Test erzwingen. Für "Ehrenmorde" sind strengere Strafen vorgesehen. Unverändert bleibt die große Nachsichtigkeit türkischer Gerichte bei der Urteilssprechung bei Frauenmorden durch "gekränkte" Ehemänner wegen "Ehebruch", "Verlassen des Hauses" oder "verdächtigen Verhaltens". Neu im Strafrechtskatalog ist das Verbrechen der Obszönität. Was darunter zu verstehen ist, bleibt im Detail offen. |
Fensterputzen in korrektem Outfit
Bild WEBSCHOOL
Vergewaltigt und vertrieben im
Sudan
(lt. Amnesty-Bericht 2004) In der sudanesischen Region Darfur wurden Mädchen und Frauen von arabischen Milizionären mit der Absicht vergewaltigt, die schwarze Bevölkerung zu vertreiben. Um sie an der Flucht zu hindern, wurden den Frauen die Beine gebrochen. Die Vergewaltigungen geschahen im Freien, vor den Augen der Ehemänner, Verwandten und der Dorfgemeinschaft. |
Solln wir ganz
ruhig liegen |
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Zwölf Frauen in "unanständiger Kleidung" (sie trugen Hosen) wurden in der Hauptstadt Khartum aus einem Restaurant abgeführt, einige mit je zehn Peitschenhieben bestraft, der Rest angeklagt. Ihnen drohen nach sudanesischem Gesetz 40 Peitschenhiebe. Quelle NZZ 14. 7. 09 |
Verstümmler in Bangladesch Mädchen und Frauen, die sexuellen "Angeboten" widerstehen bzw. Heiratsanträge ablehnen werden immer öfter Opfer von Säureattentaten. Aus Rachsucht zerstören die Abgewiesenen mit Salzsäure die Schönheit der Frauen, damit sich auch kein anderer Mann daran erfreuen kann. |
Abgetrieben in
Indien (lt.
Reuters Dez. 2006) Indiens Frauenministerin gab bekannt, dass jeden Tag 7.000 Mädchen weniger geboren werden, als statistisch zu erwarten wäre. Die Mädchen würden von ihren Eltern getötet, weil sie sonst bei einer Verheiratung Mitgift bekommen müssten. 10 Millionen Mädchen sind in den letzten zwanzig Jahren abgetrieben oder unmittelbar nach der Geburt getötet worden. |
Somalia Zwei Jahre mussten die Somalier warten, bis endlich am 27. Oktober 2008 hunderte Menschen eine Steinigung verfolgen konnten. Das unglückliche Opfer war des Ehebruch beschuldigt worden. Ort der Steinigung: Kismayu, wo Islamisten die Macht ausüben. |
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Somalia und andere | ||
"Die Beschneidung war für meine
Mutter die normalste Sache der Welt. Sie musste sie erleiden - und war
daher der Meinung, dass auch ich sie über mich ergehen lassen müsse
und was so gut wie alle Somalierinnen und Millionen anderer Frauen in
afrikanischen Ländern durchleiden müssen: die pharaonische
Beschneidung, bei der die inneren Schamlippen und die Klitoris entfernt
werden und die Scheide bis auf eine kleine Öffnung zugenäht
wird." Waris Dirie - UN-Sonderbotschafterin
Weltweit werden täglich 6.000 Mädchen auf dieses Weise verstümmelt. In 29 Staaten. Dort werden unbeschnittene Frauen als wertlos eingestuft, sie sind nicht "verheiratbar" und gelten als "unsauber". Daher meint jede Mutter mit der Beschneidung ihrer Tochter für sie das Beste zu tun. Waris Dirie ist im Westen als Model bekannt und reich geworden. Als UN-Sonderbotschafterin widmet sie sich der Bekämpfung der "Female Genital Mutilation". |
Frau
Amme, Frau Amme, das Kind ist erwacht! Doch
die liegt ruhig im Schlafe. Die
Vöglein zwitschern, die Sonne lacht, Am Hügel weiden die Schafe Frau
Amme, Frau Amme, das Kind steht auf, Es
wagt sich weiter und weiter! Hinab
zum Brunnen nimmt es den Lauf, Da stehen Blumen und Kräuter. Frau Amme, Frau Amme, der Brunnen ist tief! Sie
schläft, als läge sie drinnen. Das
Kind läuft schnell, wie es noch nie lief, Die Blumen locken´s von hinnen. Friedrich Hebbel |
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Nach drei "Techniken" wird
die FGM vorgenommen:
Weltweit sind 130 Millionen Frauen beschnitten. Jährlich kommen 3 Millionen hinzu. 2006 wurde ein schwedischer Staatsbürger somalischer Herkunft zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er seine 13jährige Tochter während eines Besuchs in Somalia zur Beschneidung gezwungen hatte. Auf einer Konferenz islamischer Gelehrter (Azhar-Universität in Kairo, November 2006) erklärten die Teilnehmer in ein Rechtsgutachten (Fatwa) die Genitalbeschneidung bei Frauen zur ererbten Unsitte, die weder im Koran, noch in den authentischen Überlieferungen (Hadithe) des Propheten eine Grundlage habe. Vielmehr ist sie zu verbieten, da einer der höchsten Werte des Islam der Schutz des Menschen vor unbegründetem Schaden sei. Koran; 4. Sure: Wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. |
Partnergewalt
in Russland 17.000 Menschen sterben jährlich bei "partnerschaftlichen" Auseinandersetzungen in Ehe- und Lebensgemeinschaften. 14.000 Frauen und 3000 Männer. Meistens geschehen die Taten unter Einfluss von Alkohol. Um einiges ruhiger lebt es sich in amerikanischen Partnerschaften. In den USA wurden im Jahr 2000 1.250 Frauen und 400 Männer von ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin getötet. |
Feige
in Mali Im August 2009 beschloss das Parlament ein neues Frauen- und Familienrecht. Es enthielt ein Verbot der Vielehe, schrieb ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, entband die verheirateten Frauen von der Gehorsamspflicht gegenüber ihren Ehegatten und stärkte die Stellung der Frau in erbrechtlichen Belangen. Das Gesetz konnte nicht in Kraft treten, weil Staatspräsident Touré "im Interesse der nationalen Einheit" die Unterzeichung verweigerte. (Es hatte massive Protesten islamischer Fundamentalisten gegeben) |
In Afrika beträgt der Frauenanteil an
der HIV-infizierten, erwachsenen Bevölkerung
58 Prozent. Oft verhindern
die eigenen Ehemänner, dass ihre Frauen über das Virus informiert
werden. Waisenmädchen in Sambia werden oft von ihren Pflegeeltern und
Lehrern missbraucht und angesteckt. AIDS-Witwen werden zu Sex mit Männern aus niedrigeren sozialen Schichten gezwungen. Durch diese, als "Säuberung" bezeichnete Vergewaltigung, sollen die bösen Geister des an Aids verstorbenen Ehemanns aus dem Körper der Frau vertrieben werden. |
Frauen
dürfen in Saudiarabien nicht Auto fahren,
trotzdem verursachen sie die meisten
Verkehrsunfälle. Das ist das Ergebnis einer Studie von Professor
Fahd bin Abdelkarim Turkistani. Als Fußgängerinnen verhielten sie sich
beim Einkaufen unvorsichtig, im Auto erteilten sie ihren Fahrern häufig
unsinnige Befehle und mit ihren am Steuer sitzenden Ehemännern oder
sonstigen "für sie verantwortlichen männlichen Verwandten"
fangen sie Streit an. Eine vergewaltigte Frau wurde im Nov. 2007 von einem Berufungsgericht zu 6 Monaten Gefängnis und 200 Peitschenhieben verurteilt. Die sieben Männer, von denen sie 14-mal vergewaltigt worden war, erhielten Gefängnisstrafen zwischen zwei und neun Jahren. |
Pakistan Laut Amnesty International akzeptieren mehr als 40 Prozent der Frauen häusliche Gewalt als Teil des Frauenschicksals. Obwohl sie gegen die geltende Verfassung verstoßen, gelten die Hadith-Verordnungen. Der Großteil der in diesem Land inhaftierten Frauen sitzt wegen "Ehebruch und Unzucht" im Gefängnis. Das ist nicht die Folge ihrer " lockeren" Moral, sondern des "Zina" -Paragraphen. Diese Gesetzesbestimmung räumt der Aussage einer Frau weniger Gewicht ein, als der eines Mannes. Außerdem schreibt er vor, dass vergewaltigte Frauen, die eine Klage gegen den Täter einbringen, vier Männer erbringen muss, welche die Tat bezeugen. Gelingt ihr das nicht, wandert sie wegen "unerlaubtem sexuellen Kontakt" ins Zuchthaus. Jedes Jahr werden ungefähr 1.000 Frauen Opfer von "Ehrenmorden". Als Vergeltung für die „unerlaubte“ sexuelle Beziehung ihres Bruders zu einer Familienangehörigen wurde im Juni 2002 eine Frau von sechs Männern vergewaltigt. Im März 2005 wurden fünf Täter freigesprochen, der sechste bekam lebenslänglich. Plus und Minus im November 2006:+ Gerichtsverfahren nach Anzeigen von vergewaltigten Frauen, deren Angaben durch medizinischen Fakten gestützt werden, sind wieder möglich. Vergewaltigungen müssen nicht mehr durch vier männliche Zeugen bestätigt werden. - Ein Unzuchtparagraph wird eingeführt, der nichtehelichen Geschlechtsverkehr zum Verbrechen erklärt.
Folklore August 2008: Ehrenmorde 2011
Quelle: Jahresbericht
pacistani human
rights
commission
HRCP 22. 3. 2012 |
Algerien Obwohl die Verfassung die Diskriminierung der Frauen verbietet, sieht die gesetzliche Realität anders aus: z. B. sind im Familienrecht (1984 in Kraft getreten) Elemente der Scharia und des Patriarchats enthalten. Der bloße Trennungswunsch des Mannes ist bereits ein ausreichender Scheidungsgrund. Hingegen kann die Frau nur unter genauestens umschriebenen Bedingungen die Scheidung beantragen. Frauen sind ihren Männern zu Gehorsam verpflichtet. |
Ägypten Ein Bub, zehn Jahre alt, nach dem Tod seines Vaters "Oberhaupt der Familie", erstach seine schlafende Schwester und schnitt ihr danach den Kopf ab. Seine Kameraden hatten ihm erzählt, die Schwester habe mit Männern aus dem Dorf geschlafen. Daher musste er die Ehre der Familie wiederherstellen Mai 2005 Zwischen drei Monaten und zwei Jahren muss ins Gefängnis, wer an der Beschneidung eines Mädchens beteiligt ist. Es kann aber auch lediglich eine Geldstrafe verhängt werden. Gesetzesbeschluss Juni 2008 Schweiz (Tessin) - Ein Pakistani ermordete seine Frau nach vier Monaten Ehe, weil sie u. a. Hosen getragen und es ihm gegenüber am nötigen Respekt mangeln ließ. Der Mann war erst unmittelbar vor der Hochzeit (März 2005) in die Schweiz eingereist, die Frau bereits vor 17 Jahren. Urteil am 29. 11. 06: 18 Jahre Zuchthaus Österreich |
Spanien 68 Frauen wurden im Vorjahr von ihren Ehemännern, Verlobten oder Ex-Partnern ermordet. 50.000 Anzeigen wegen Misshandlung von Frauen wurden erstattet. Auch in Spanien können Ehemänner oder Lebensgefährten der Wohnung verwiesen werden. Die Befolgung dieser Anordnung wird jedoch von der Polizei kaum kontrolliert. |
Die Stunde, die uns tief und sacht heut nacht vereint, sie tut uns not wie vor der Tür dem Gras die Nacht mit ihrem Tau, der finster loht. Sie ist die Ruhe ohne Zeit und tiefer als Besinnlichkeit Theodor Kramer |
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In Spanien sind 2007
bereits 69 Frauen von jetzigen oder früheren
Gatten und Geliebten umgebracht worden.
NZZ 26. 11. 07 In Spanien ist das Demütigen von Frauen zu bestimmten Anlässen erlaubt. Das Urteil eines Berufungsgerichtes in Barcelona lässt diesen Schluss zu. Ein Ehemann war wegen Beleidigung seiner Frau in Anwesenheit Dritter zu sechs Monaten Haft und 9.000,- Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wurde er freigesprochen. Richterliche Begründung: da die Beleidigungen nur zu Weihnachten und während der Urlaubszeit erfolgten, sind sie mangels Gewohnheit nicht strafbar. |
Italien Kleinstunternehmen werden für Kredite höhere Zinsen verrechnet, wenn sie im Besitz einer Frau sind. Obwohl sie weniger oft insolvent werden, als jene, die Männern gehören und auch eine bessere Zahlungsmoral aufweisen. Haben Kreditnehmerinnen einen Mann als Bürgen, ist der Zinssatz geringer. Mit einer Bürgin kostet es mehr. Quelle: NZZ |
Ägypten Makarim Deiri war die einzige Frau auf der 130 Personen umfassenden Kandidatenliste der Muslimbruderschaft bei den Parlamentswahlen im November 2005. Ihre ideologischen Positionen waren für die Männer nicht sehr beunruhigend:
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Kuwait Zufrieden mit dem Schicksal scheinen die Frauen im Golfstaat zu sein. Trotz eines Frauenübergewichts von 57 Prozent unter den Stimmberechtigten wurde bei den Wahlen im Juni 2006 keine der 28 Kandidatinnen ins Parlament gewählt. 2008 wurde das Parlament vorzeitig aufgelöst. Bei den Neuwahlen am 17. Mai sprach sich die Frauenmehrheit erneut gegen eine weibliche Abgeordnete aus. Keine der 27 Kandidatinnen schaffte es ins Parlament. |
Literatur zum Thema familiäre Gewalt
gegen muslimische Frauen: Fadela Amara, Weder Huren noch Unterworfene, Orlanda Frauenbuchverlag Samira Bellil, Durch die Hölle der Gewalt, Blanvalet-Verlag Inci Y., Erstickt an euren Lügen, Piper-Verlag |
Weltweit sterben
jedes Jahr 600.000 Frauen an vermeidbaren Komplikationen während
der Schwangerschaft oder bei der Geburt. 120 Millionen haben keinen Zugang zu Verhütungsmitteln und Informationen über Familienplanung. |
Im Jahresbericht der
UNICEF
Zur
Lage der Kinder in der Welt 2007 sind 14 Staaten aufgelistet,
in denen "tausende" Frauen misshandelt oder getötet werden. In Pakistan
kostet die Wiederherstellung der "Ehre" (des Ehemannes, des Vaters, der
Familie, ...) jedes Jahr 1.500 Frauen das Leben. Auf knapp 1500 beläuft
sich auch die Zahl der Bräute, die jährlich in Indien wegen
Mitgiftstreitigkeiten lebendig verbrannt, erschlagen oder in den
Selbstmord getrieben werden. Zwischen 2000 und 2005 wurden in Pakistan 1.364 Mädchen und Frauen von zurückgewiesenen Männern mit Batteriesäure übergossen und dabei schwer verletzt und für den Rest ihres Lebens entstellt. |
In der Dritten Welt sind Frauen die Hauptverantwortlichen für die Beschaffung von Wasser. In Afrika tragen Frauen jährlich 80 Tonnen Wasser und Lebensmittel. Männer transportieren nur 10 Tonnen. Der häufigere Kontakt mit Wasser erhöht bei den Frauen auch das Risiko an Schistosomiasis zu erkranken. Bei dieser Infektion gelangen die Erreger im Wasser auf die Haut und wandern über die Lymphgefäße in die Leber, wo sie sich zu Würmern entwickeln. Zwar sind es die Frauen, welche die Quelle ihres Wasserbezugs auswählen, doch zeigt eine Studie der WHO, dass ihnen oft die Zeit und die Kraft fehlen, sich bei dieser Wahl nach der Qualität zu richten. Daher wird oft die nächstgelegene und nicht die Quelle mit dem besseren Wasser angesteuert. In den ländlichen Teilen Afrikas müssen die Frauen mehr als ein Viertel des Arbeitstages für die Versorgung der Familie mit Wasser aufwänden. |
Der Global Gender Gap Report,
eine Studie im Auftrag des World Economic Forums, gibt Auskunft über die
Gleichstellung von Mann und Frau in 115 Staaten. Vier Bereiche werden für die Beurteilung herangezogen:
Staaten, welche die totale Gleichstellung umgesetzt haben, erhalten den Indexwert 1. Gibt es aber keinen. Dem Idealzustand am nächsten sind die skandinavischen Länder: |
Staat | Index | Staat | Index | ||
1 | Schweden | 0,81 | 25 | Schweiz | 0,70 |
2 | Norwegen | 0,80 | 26 | Österreich | 0,70 |
3 | Finnland | 0,80 | 70 | Frankreich | 0,65 |
4 | Island | 0,78 | 77 | Italien | 0,64 |
5 | Deutschland | 0,75 | 112 | Pakistan | 0,54 |
6 | Philippinen | 0,75 | 113 | Tschad | 0,52 |
7 | Neuseeland | 0,75 | 114 | Saudi Arabien | 0,52 |
8 | Dänemark | 0,75 | 115 | Jemen | 0,46 |
Global Gender Gap Report 2006 |
Die Frauenabteilung der Stadt Wien (MA 57) wandte sich im
November 2010 mit einem Inserat an die Kundschaft weiblicher
Prostituierter: Statistisch gesehen wird etwa jede siebte Prostituierte dazu gezwungen. Sie ist ein Opfer von Menschenhandel, einer modernen Form der Sklaverei. Leider ist das für die |
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Freier oft schwer zu erkennen. Achten Sie deshalb beim Umgang mit Prostituierten auf deren Verhalten. |
Schon 2004 wollten die zuständigen Stadträte in Linz und Wien geschlechtsneutrale Darstellungen auf Verkehrszeichen und ebensolche Formulierungen auf Zusatzschildern einführen. Aus rechtlichen Gründen konnten lediglich Zusatzschilder | ||||
korrigiertwerden:
Ausgenommen RadfahrerInnen Im Dezember 2006 verfügte in Wien Stadträtin Wehsely den Austausch jedes zweiten Hinweisschildes in den Behörden der Bundeshauptstadt, den öffentlichen Verkehrsmitteln und Toiletten: "... Unsere Bildsprache wird ein neues Bewusstsein von Macht- und Rollenverteilung schaffen". Im Jänner 2007 war die Sache begraben. Sicherheitsexperten und EU-Vorschriften standen dem "neuen Bewusstsein" im Wege. Lediglich im Bereich des Magistrats und in den öffentlichen Verkehrsmitteln sollte es im Bedarfsfall zum Ersatz alter Hinweisschilder kommen. Zudem können die bundesweit geltenden, in der StVO geregelten Verkehrsschilder (Änderungsvorschläge z. B. Bild 1 + 2), nur durch eine Gesetzesänderung im NR ein neues Bildmotiv erhalten. Die
Schweizer Bundeskanzlei hat einen, für amtliche
Publikationen verbindlichen, Leitfaden erstellt, der auf 192 Seiten
erklärt, wie geschlechtergerechte Formulierungen auszusehen haben. Z. B.
ist statt Vater oder Mutter "das Elter" oder
"der Elternteil" zu schreiben.
Juni
2010 |
Anfang 2011 wurde mit
UNO-FRAUEN eine neue UN-Organisation geschaffen. Sie ist mit
einem Budget von mindestens 500 Mio. $ ausgestattet. Was nach der
Finanzierung des Personals, der Dienstwohnungen und der Verwaltung noch
bleibt, soll den "unterdrückten Frauen" zukommen. Dem Prinzip der nationalen Vertretungen in den UN-Organisationen entsprechend, darf man annehmen, dass in UNO-FRAUEN auch Staaten vertreten sein werden, die den weiblichen Teil ihrer Bevölkerung missachten und unterdrücken.
Österreich
finanziert den Entwicklungsfonds für Frauen (UNIFEM) mit €
600.179,--
(2011) / 600.000,--
(2012) / 472.000,--
(2013) |
Wie es um die Gleichberechtigung auf der Welt bestellt ist, ermittelt das Weltwirtschaftsforum (WEF) unter Heranziehung mehrere Kriterien und erstellt danach eine Reihung der Staaten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1 Büchner,
Woyzeck 2 Ibsen, Nora oder Ein Puppenheim 3 Goethe, Faust - Erster Teil Buch zum Thema |
Letzte Aktualisierung: 11. November 2015